schiene, dahin gienge, mit dem Namen zugleich die Sache selbst, und die einmal im Westphäli- schen Frieden so theuer erworbenen Rechte der ver- einigten Berathschlagung und Zusammenhaltung zu untergraben (s).
VIII.
Der Erfolg der Geschichte hat es nur gar zu oft gelehret, wie große Ursache der evangelische Religionstheil hat, als Corpus zusammen zu hal- ten; wozu auf catholischer Seite freylich weit we- niger Nothwendigkeit vorhanden ist, da in den Reichstagsberathschlagungen ohnedem die Catholi- schen ordentlicher Weise die Mehrheit der Stim- men auf ihrer Seite haben, und da in einzelnen Vorfällen, wo der Unterschied der Religion Ein- fluß hat, gemeiniglich ein Protestant der leidende Theil ist. Selbst die Verschiedenheit der Reli- gionsgrundsätze bringt das mit sich, daß Prote- stanten, entfernt von Bekehrungssucht oder Ver- folgung anderer Religionsverwandten, gerne je- dem duldend seine Gewissensfreyheit laßen; so aber bey Catholischen, wenigstens nach dem päbst- lichen und jesuitischen Systeme, der Fall bisher nicht gewesen ist.
IX.
Catholische Reichsstände könnten also, ohne als Ein Corpus sichtbar zu handeln, um so eher zu rechte kommen, da sie weder wider eine gegen- theilige Mehrheit der Stimmen, noch wider Be- schwerden, die ihnen zugefügt werden, so leicht zu kämpfen haben, und da überdas alle Mitglieder der catholischen Kirche durch das genaue Band
der
(s)Schauroths Samml. vom corp. euang. Th. 2. S. 759. 791. u. f.
VIII. Folgen d. Weſtph. Fr. 1648-1657.
ſchiene, dahin gienge, mit dem Namen zugleich die Sache ſelbſt, und die einmal im Weſtphaͤli- ſchen Frieden ſo theuer erworbenen Rechte der ver- einigten Berathſchlagung und Zuſammenhaltung zu untergraben (s).
VIII.
Der Erfolg der Geſchichte hat es nur gar zu oft gelehret, wie große Urſache der evangeliſche Religionstheil hat, als Corpus zuſammen zu hal- ten; wozu auf catholiſcher Seite freylich weit we- niger Nothwendigkeit vorhanden iſt, da in den Reichstagsberathſchlagungen ohnedem die Catholi- ſchen ordentlicher Weiſe die Mehrheit der Stim- men auf ihrer Seite haben, und da in einzelnen Vorfaͤllen, wo der Unterſchied der Religion Ein- fluß hat, gemeiniglich ein Proteſtant der leidende Theil iſt. Selbſt die Verſchiedenheit der Reli- gionsgrundſaͤtze bringt das mit ſich, daß Prote- ſtanten, entfernt von Bekehrungsſucht oder Ver- folgung anderer Religionsverwandten, gerne je- dem duldend ſeine Gewiſſensfreyheit laßen; ſo aber bey Catholiſchen, wenigſtens nach dem paͤbſt- lichen und jeſuitiſchen Syſteme, der Fall bisher nicht geweſen iſt.
IX.
Catholiſche Reichsſtaͤnde koͤnnten alſo, ohne als Ein Corpus ſichtbar zu handeln, um ſo eher zu rechte kommen, da ſie weder wider eine gegen- theilige Mehrheit der Stimmen, noch wider Be- ſchwerden, die ihnen zugefuͤgt werden, ſo leicht zu kaͤmpfen haben, und da uͤberdas alle Mitglieder der catholiſchen Kirche durch das genaue Band
der
(s)Schauroths Samml. vom corp. euang. Th. 2. S. 759. 791. u. f.
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VIII. Folgen d. Weſtph. Fr. 1648-1657.
ſchiene, dahin gienge, mit dem Namen zugleich
die Sache ſelbſt, und die einmal im Weſtphaͤli-
ſchen Frieden ſo theuer erworbenen Rechte der ver-
einigten Berathſchlagung und Zuſammenhaltung
zu untergraben (s).
Der Erfolg der Geſchichte hat es nur gar zu
oft gelehret, wie große Urſache der evangeliſche
Religionstheil hat, als Corpus zuſammen zu hal-
ten; wozu auf catholiſcher Seite freylich weit we-
niger Nothwendigkeit vorhanden iſt, da in den
Reichstagsberathſchlagungen ohnedem die Catholi-
ſchen ordentlicher Weiſe die Mehrheit der Stim-
men auf ihrer Seite haben, und da in einzelnen
Vorfaͤllen, wo der Unterſchied der Religion Ein-
fluß hat, gemeiniglich ein Proteſtant der leidende
Theil iſt. Selbſt die Verſchiedenheit der Reli-
gionsgrundſaͤtze bringt das mit ſich, daß Prote-
ſtanten, entfernt von Bekehrungsſucht oder Ver-
folgung anderer Religionsverwandten, gerne je-
dem duldend ſeine Gewiſſensfreyheit laßen; ſo
aber bey Catholiſchen, wenigſtens nach dem paͤbſt-
lichen und jeſuitiſchen Syſteme, der Fall bisher
nicht geweſen iſt.
Catholiſche Reichsſtaͤnde koͤnnten alſo, ohne
als Ein Corpus ſichtbar zu handeln, um ſo eher
zu rechte kommen, da ſie weder wider eine gegen-
theilige Mehrheit der Stimmen, noch wider Be-
ſchwerden, die ihnen zugefuͤgt werden, ſo leicht zu
kaͤmpfen haben, und da uͤberdas alle Mitglieder
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Th. 2. S. 759. 791. u. f.
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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786, S. 246. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786/288>, abgerufen am 25.11.2024.
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