Hanauischen (o) waren noch vor dem Westphäli- schen Frieden größere Veränderungen zum Vor- theile der Lutherischen vorgegangen; dabey ließ es der Friede bewenden.
Zwischen den Catholischen und Evangeli-V. schen kam es zu anderen Bestimmungen. Hier lagen eine Menge Streitfragen im Wege, worüber eine Vereinigung beider Religionstheile, um aus- zumachen, was da Recht oder Unrecht sey, gar nicht zu erwarten war. Meist flochten sich gewisse Religionsgrundsätze ein, worin immer ein Theil ohne dem Gewissen Gewalt anzuthun nicht glaubte dem andern nachgeben zu können. In solcher Rück- sicht war es noch ein Glück, daß man einen Aus- weg fand, ohne in die Frage: wer Recht oder Unrecht habe? hineingehen zu dürfen. Da es nehmlich bey Gelegenheit der Amnestie über die Frage, von welchem Jahre dieselbe anzurechnen sey, zu so vielerley Erörterungen und Unterhand- lungen gekommen war; so fiel man endlich auf den Gedanken, ob nicht auch die Herstellung der Beschwerden über die Religionssachen sich nach dem Zustande eines gewissen Jahres vergleichen laßen möchten; so daß man daraus ein ewiges Entscheidungsziel machen könnte, und dann nur nachforschen dürfte, wie sich die Sachen gerade
damals
(o) Die Hanau-Münzenbergische Linie, worin der Graf Philipp Ludewig reformirt war, erlosch im Jahre 1642. Der Graf Friedrich Casimir von der Hanau-Lichtenbergischen Linie, der hernach zur Succession kam, war Lutherisch, und machte in Hanau verschiedene Veränderungen zum Vortheile seiner Religion.
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4) Religionsverhaͤltniſſe.
Hanauiſchen (o) waren noch vor dem Weſtphaͤli- ſchen Frieden groͤßere Veraͤnderungen zum Vor- theile der Lutheriſchen vorgegangen; dabey ließ es der Friede bewenden.
Zwiſchen den Catholiſchen und Evangeli-V. ſchen kam es zu anderen Beſtimmungen. Hier lagen eine Menge Streitfragen im Wege, woruͤber eine Vereinigung beider Religionstheile, um aus- zumachen, was da Recht oder Unrecht ſey, gar nicht zu erwarten war. Meiſt flochten ſich gewiſſe Religionsgrundſaͤtze ein, worin immer ein Theil ohne dem Gewiſſen Gewalt anzuthun nicht glaubte dem andern nachgeben zu koͤnnen. In ſolcher Ruͤck- ſicht war es noch ein Gluͤck, daß man einen Aus- weg fand, ohne in die Frage: wer Recht oder Unrecht habe? hineingehen zu duͤrfen. Da es nehmlich bey Gelegenheit der Amneſtie uͤber die Frage, von welchem Jahre dieſelbe anzurechnen ſey, zu ſo vielerley Eroͤrterungen und Unterhand- lungen gekommen war; ſo fiel man endlich auf den Gedanken, ob nicht auch die Herſtellung der Beſchwerden uͤber die Religionsſachen ſich nach dem Zuſtande eines gewiſſen Jahres vergleichen laßen moͤchten; ſo daß man daraus ein ewiges Entſcheidungsziel machen koͤnnte, und dann nur nachforſchen duͤrfte, wie ſich die Sachen gerade
damals
(o) Die Hanau-Muͤnzenbergiſche Linie, worin der Graf Philipp Ludewig reformirt war, erloſch im Jahre 1642. Der Graf Friedrich Caſimir von der Hanau-Lichtenbergiſchen Linie, der hernach zur Succeſſion kam, war Lutheriſch, und machte in Hanau verſchiedene Veraͤnderungen zum Vortheile ſeiner Religion.
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4) Religionsverhaͤltniſſe.
Hanauiſchen (o) waren noch vor dem Weſtphaͤli-
ſchen Frieden groͤßere Veraͤnderungen zum Vor-
theile der Lutheriſchen vorgegangen; dabey ließ es
der Friede bewenden.
Zwiſchen den Catholiſchen und Evangeli-
ſchen kam es zu anderen Beſtimmungen. Hier
lagen eine Menge Streitfragen im Wege, woruͤber
eine Vereinigung beider Religionstheile, um aus-
zumachen, was da Recht oder Unrecht ſey, gar
nicht zu erwarten war. Meiſt flochten ſich gewiſſe
Religionsgrundſaͤtze ein, worin immer ein Theil
ohne dem Gewiſſen Gewalt anzuthun nicht glaubte
dem andern nachgeben zu koͤnnen. In ſolcher Ruͤck-
ſicht war es noch ein Gluͤck, daß man einen Aus-
weg fand, ohne in die Frage: wer Recht oder
Unrecht habe? hineingehen zu duͤrfen. Da es
nehmlich bey Gelegenheit der Amneſtie uͤber die
Frage, von welchem Jahre dieſelbe anzurechnen
ſey, zu ſo vielerley Eroͤrterungen und Unterhand-
lungen gekommen war; ſo fiel man endlich auf
den Gedanken, ob nicht auch die Herſtellung der
Beſchwerden uͤber die Religionsſachen ſich nach
dem Zuſtande eines gewiſſen Jahres vergleichen
laßen moͤchten; ſo daß man daraus ein ewiges
Entſcheidungsziel machen koͤnnte, und dann nur
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(o) Die Hanau-Muͤnzenbergiſche Linie, worin
der Graf Philipp Ludewig reformirt war, erloſch
im Jahre 1642. Der Graf Friedrich Caſimir von
der Hanau-Lichtenbergiſchen Linie, der hernach zur
Succeſſion kam, war Lutheriſch, und machte in
Hanau verſchiedene Veraͤnderungen zum Vortheile
ſeiner Religion.
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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786, S. 67. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786/109>, abgerufen am 16.02.2025.
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