Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786.V. Neuere Zeit. Carl V. 1519-1558. heilsameren und gemeinnützigeren Absichten ver-wandt werden, wie nicht nur in unseren Tagen, sondern auch schon von langen Zeiten her catholi- sche Mächte und selbst geistliche Stände in ihren Ländern dergleichen Veränderungen häufig vorge- nommen haben. An manchen Orten war es selbst mit Zufriedenheit der Ordensleute oder Stiftsper- sonen, oder wenigstens mit ihrer hinlänglichen bil- ligmäßigen Versorgung geschehen. Oder Fürsten und Landschaften waren doch darüber einstimmig gewesen. Was hatte also im Grunde ein Dritter dabey zu erinnern? II. Hatten die Kronen Frankreich, Spanien, Por- an-
V. Neuere Zeit. Carl V. 1519-1558. heilſameren und gemeinnuͤtzigeren Abſichten ver-wandt werden, wie nicht nur in unſeren Tagen, ſondern auch ſchon von langen Zeiten her catholi- ſche Maͤchte und ſelbſt geiſtliche Staͤnde in ihren Laͤndern dergleichen Veraͤnderungen haͤufig vorge- nommen haben. An manchen Orten war es ſelbſt mit Zufriedenheit der Ordensleute oder Stiftsper- ſonen, oder wenigſtens mit ihrer hinlaͤnglichen bil- ligmaͤßigen Verſorgung geſchehen. Oder Fuͤrſten und Landſchaften waren doch daruͤber einſtimmig geweſen. Was hatte alſo im Grunde ein Dritter dabey zu erinnern? II. Hatten die Kronen Frankreich, Spanien, Por- an-
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0456" n="422"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b"><hi rendition="#aq">V.</hi> Neuere Zeit. Carl <hi rendition="#aq">V.</hi> 1519-1558.</hi></fw><lb/> heilſameren und gemeinnuͤtzigeren Abſichten ver-<lb/> wandt werden, wie nicht nur in unſeren Tagen,<lb/> ſondern auch ſchon von langen Zeiten her catholi-<lb/> ſche Maͤchte und ſelbſt geiſtliche Staͤnde in ihren<lb/> Laͤndern dergleichen Veraͤnderungen haͤufig vorge-<lb/> nommen haben. An manchen Orten war es ſelbſt<lb/> mit Zufriedenheit der Ordensleute oder Stiftsper-<lb/> ſonen, oder wenigſtens mit ihrer hinlaͤnglichen bil-<lb/> ligmaͤßigen Verſorgung geſchehen. Oder Fuͤrſten<lb/> und Landſchaften waren doch daruͤber einſtimmig<lb/> geweſen. Was hatte alſo im Grunde ein Dritter<lb/> dabey zu erinnern?</p><lb/> <note place="left"> <hi rendition="#aq">II.</hi> </note> <p>Hatten die Kronen Frankreich, Spanien, Por-<lb/> tugall kein Recht ſich darum zu bekuͤmmern, wenn<lb/> in Daͤnemark, Schweden, England mit den Kloͤ-<lb/> ſtern und geiſtlichen Stiftungen Aenderungen vor-<lb/> genommen wurden; — oder konnten die catholi-<lb/> ſchen Cantons in der Schweiz nicht verhindern,<lb/> wenn dergleichen Veraͤnderungen in den evangeli-<lb/> ſchen Cantons vorgiengen —; und haben endlich<lb/> in unſeren Tagen andere Reichsſtaͤnde ſo wenig als<lb/> der Kaiſer etwas dabey zu erinnern gehabt, noch<lb/> haben koͤnnen, wenn im Hildesheimiſchen, Muͤn-<lb/> ſteriſchen, Mainziſchen und Oeſterreichiſchen Kloͤ-<lb/> ſter aufgehoben und zu anderen Zwecken verwandt<lb/> worden ſind; — was war dann dagegen zu ſagen,<lb/> wenn im <hi rendition="#aq">XVI.</hi> Jahrhunderte evangeliſche Staͤnde<lb/> ſich angelegen ſeyn ließen, ſchon damals ſolche Ver-<lb/> aͤnderungen vorzunehmen, die erſt nach 200. und<lb/> mehr Jahren noch jetzt von catholiſchen Maͤchten<lb/> und Reichsſtaͤnden geſchehen? — Doch damals<lb/> wurde es den evangeliſchen Reichsſtaͤnden, wo<lb/> nicht als ein Sacrilegium, doch als ein Spolium,<lb/> <fw place="bottom" type="catch">an-</fw><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [422/0456]
V. Neuere Zeit. Carl V. 1519-1558.
heilſameren und gemeinnuͤtzigeren Abſichten ver-
wandt werden, wie nicht nur in unſeren Tagen,
ſondern auch ſchon von langen Zeiten her catholi-
ſche Maͤchte und ſelbſt geiſtliche Staͤnde in ihren
Laͤndern dergleichen Veraͤnderungen haͤufig vorge-
nommen haben. An manchen Orten war es ſelbſt
mit Zufriedenheit der Ordensleute oder Stiftsper-
ſonen, oder wenigſtens mit ihrer hinlaͤnglichen bil-
ligmaͤßigen Verſorgung geſchehen. Oder Fuͤrſten
und Landſchaften waren doch daruͤber einſtimmig
geweſen. Was hatte alſo im Grunde ein Dritter
dabey zu erinnern?
Hatten die Kronen Frankreich, Spanien, Por-
tugall kein Recht ſich darum zu bekuͤmmern, wenn
in Daͤnemark, Schweden, England mit den Kloͤ-
ſtern und geiſtlichen Stiftungen Aenderungen vor-
genommen wurden; — oder konnten die catholi-
ſchen Cantons in der Schweiz nicht verhindern,
wenn dergleichen Veraͤnderungen in den evangeli-
ſchen Cantons vorgiengen —; und haben endlich
in unſeren Tagen andere Reichsſtaͤnde ſo wenig als
der Kaiſer etwas dabey zu erinnern gehabt, noch
haben koͤnnen, wenn im Hildesheimiſchen, Muͤn-
ſteriſchen, Mainziſchen und Oeſterreichiſchen Kloͤ-
ſter aufgehoben und zu anderen Zwecken verwandt
worden ſind; — was war dann dagegen zu ſagen,
wenn im XVI. Jahrhunderte evangeliſche Staͤnde
ſich angelegen ſeyn ließen, ſchon damals ſolche Ver-
aͤnderungen vorzunehmen, die erſt nach 200. und
mehr Jahren noch jetzt von catholiſchen Maͤchten
und Reichsſtaͤnden geſchehen? — Doch damals
wurde es den evangeliſchen Reichsſtaͤnden, wo
nicht als ein Sacrilegium, doch als ein Spolium,
an-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |