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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786.

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III. Mittl. Zeiten b) 1235-1493.
gegen den Wohlthäter selbst war es da nicht billig,
noch etwas mehreres zu thun? Fand man doch
schon von älteren Zeiten Spuhren, daß man in
ähnlichen Fällen eines Jahres Einkünfte dem über-
laßen hatte, dem man die Erhebung derselben für
die unbestimmte Zukunft verdanken mußte! Also
Annaten! -- eine Erkenntlichkeit von den Ein-
künften des ersten Jahres, die man der päbstlichen
Cammer zufließen ließ, -- die ließ sich der hei-
lige Vater gefallen, die glaubte er von jedem dank-
baren Sohne mit Recht erwarten zu können. Das
vorzügliche Ehrenzeichen der Erzbischöfe und exi-
mirten Bischöfe, das so genannte Pallium, mußte
so schon mit beträchtlichen Geldsummen gelöset werden.


IV.

Nun dazu gerechnet, was von geistlichen und
weltlichen Händen, und zwar nicht nur aus einem
Reiche, sondern aus allen Christlichen Reichen und
Staaten, aus Teutschland, Frankreich, Spanien,
England, Italien, Polen, Dänemark, Schwe-
den u. s. w. für Dispensationen, Gnadenbriefe,
rechtliche Erkenntnisse, und für den bey mehr als
einer Gelegenheit leicht in allgemeinen Umlauf zu
bringenden Ablaß erhoben werden konnte; so wird
es vielleicht einigermaßen begreiflich, wenn man
nun höret oder lieset, daß auch zu Avignon die
Päbste an gewöhnlichem und außerordentlichem
Aufwande sich nichts abgehen ließen, und doch
noch solche Schätze sammelten, daß z. B. Johann
der XXII. (+ 1334.) nicht weniger als 18. Mil-
lionen Goldgulden an baarem Gelde nebst 7. Mil-
lionen an kostbaren Geräthschaften hinterließ (d).

Wel-
(d) Schmidts Geschichte der Teutschen Th. 3.
S. 529.

III. Mittl. Zeiten b) 1235-1493.
gegen den Wohlthaͤter ſelbſt war es da nicht billig,
noch etwas mehreres zu thun? Fand man doch
ſchon von aͤlteren Zeiten Spuhren, daß man in
aͤhnlichen Faͤllen eines Jahres Einkuͤnfte dem uͤber-
laßen hatte, dem man die Erhebung derſelben fuͤr
die unbeſtimmte Zukunft verdanken mußte! Alſo
Annaten! — eine Erkenntlichkeit von den Ein-
kuͤnften des erſten Jahres, die man der paͤbſtlichen
Cammer zufließen ließ, — die ließ ſich der hei-
lige Vater gefallen, die glaubte er von jedem dank-
baren Sohne mit Recht erwarten zu koͤnnen. Das
vorzuͤgliche Ehrenzeichen der Erzbiſchoͤfe und exi-
mirten Biſchoͤfe, das ſo genannte Pallium, mußte
ſo ſchon mit betraͤchtlichen Geldſummen geloͤſet werden.


IV.

Nun dazu gerechnet, was von geiſtlichen und
weltlichen Haͤnden, und zwar nicht nur aus einem
Reiche, ſondern aus allen Chriſtlichen Reichen und
Staaten, aus Teutſchland, Frankreich, Spanien,
England, Italien, Polen, Daͤnemark, Schwe-
den u. ſ. w. fuͤr Dispenſationen, Gnadenbriefe,
rechtliche Erkenntniſſe, und fuͤr den bey mehr als
einer Gelegenheit leicht in allgemeinen Umlauf zu
bringenden Ablaß erhoben werden konnte; ſo wird
es vielleicht einigermaßen begreiflich, wenn man
nun hoͤret oder lieſet, daß auch zu Avignon die
Paͤbſte an gewoͤhnlichem und außerordentlichem
Aufwande ſich nichts abgehen ließen, und doch
noch ſolche Schaͤtze ſammelten, daß z. B. Johann
der XXII. († 1334.) nicht weniger als 18. Mil-
lionen Goldgulden an baarem Gelde nebſt 7. Mil-
lionen an koſtbaren Geraͤthſchaften hinterließ (d).

Wel-
(d) Schmidts Geſchichte der Teutſchen Th. 3.
S. 529.
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[282/0316] III. Mittl. Zeiten b) 1235-1493. gegen den Wohlthaͤter ſelbſt war es da nicht billig, noch etwas mehreres zu thun? Fand man doch ſchon von aͤlteren Zeiten Spuhren, daß man in aͤhnlichen Faͤllen eines Jahres Einkuͤnfte dem uͤber- laßen hatte, dem man die Erhebung derſelben fuͤr die unbeſtimmte Zukunft verdanken mußte! Alſo Annaten! — eine Erkenntlichkeit von den Ein- kuͤnften des erſten Jahres, die man der paͤbſtlichen Cammer zufließen ließ, — die ließ ſich der hei- lige Vater gefallen, die glaubte er von jedem dank- baren Sohne mit Recht erwarten zu koͤnnen. Das vorzuͤgliche Ehrenzeichen der Erzbiſchoͤfe und exi- mirten Biſchoͤfe, das ſo genannte Pallium, mußte ſo ſchon mit betraͤchtlichen Geldſummen geloͤſet werden. Nun dazu gerechnet, was von geiſtlichen und weltlichen Haͤnden, und zwar nicht nur aus einem Reiche, ſondern aus allen Chriſtlichen Reichen und Staaten, aus Teutſchland, Frankreich, Spanien, England, Italien, Polen, Daͤnemark, Schwe- den u. ſ. w. fuͤr Dispenſationen, Gnadenbriefe, rechtliche Erkenntniſſe, und fuͤr den bey mehr als einer Gelegenheit leicht in allgemeinen Umlauf zu bringenden Ablaß erhoben werden konnte; ſo wird es vielleicht einigermaßen begreiflich, wenn man nun hoͤret oder lieſet, daß auch zu Avignon die Paͤbſte an gewoͤhnlichem und außerordentlichem Aufwande ſich nichts abgehen ließen, und doch noch ſolche Schaͤtze ſammelten, daß z. B. Johann der XXII. († 1334.) nicht weniger als 18. Mil- lionen Goldgulden an baarem Gelde nebſt 7. Mil- lionen an koſtbaren Geraͤthſchaften hinterließ (d). Wel- (d) Schmidts Geſchichte der Teutſchen Th. 3. S. 529.

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Zitationshilfe: Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786, S. 282. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung01_1786/316>, abgerufen am 17.05.2024.