Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786.1) Fried. II. -- Alb. I. 1235-1308. Zweck, der damals für alle handelnde Städte dasgrößte Bedürfniß war, so glücklich, daß sie in kur- zem durch den Beytritt mehrerer Städte (q) mäch- tig vergrößert wurde (r), und unter dem Namen der Teutschen Hanse (s) etliche Jahrhunderte hin- durch sich in dem vorzüglichsten Besitz der Schiff- fahrt (q) Schon 1247. trat die Stadt Braunschweig hinzu, wo damals die Hauptniederlage der aus Italien und dem Reiche nach Norden bestimm- ten Waaren war. Dann folgten nach einan- der Wismar, Rostock, Stralsund, Greifswalde, Colberg, Stolpe, Stettin, Anclam, Wisby, Riga; ferner 1280. Bremen, 1284. die Nieder- ländischen Städte Gröningen, Kampen, Stavern; 1289. Lüneburg, 1293. Elbingen, 1294. Stade. Magdeburg, Halle, Goslar; und so nach und nach immer mehrere; nicht bloß Seestädte, son- dern auch andere, die theils zur Factorey gebraucht wurden, theils ihre Manufacturwaaren durch den Bund vortheilhaft vertreiben konnten. Die we- nigsten waren Reichsstädte, hatten aber an dem Bunde zum Theil selbst gegen ihre Landesherren solche Stütze, daß ihnen an der völligen Freyheit wenig abgieng. (r) Wie der Bund in seiner völligen Consistenz war, bestand er aus 64. Städten, die zu Unter- haltung der Bedienten und anderen gemeinschaft- lichen Unkosten jährlich das ihrige beytrugen. An- dere nur zugewandte Städte mitgerechnet, waren ihrer zusammen über 80. Sie waren insgesammt in vier Quartiere vertheilt, unter den vier Haupt- städten Lübeck, Cölln am Rhein, Braunschweig und Danzig. (s) Der Name Hanse war schon vorher von
Handlungsgesellschaften gebräuchlich. Jetzt wurde er dieser Verbindung eigen, die nebst der Hand- lungsverbindung zugleich ein wahres Staats- und Kriegs-Bündniß wurde. 1) Fried. II. — Alb. I. 1235-1308. Zweck, der damals fuͤr alle handelnde Staͤdte dasgroͤßte Beduͤrfniß war, ſo gluͤcklich, daß ſie in kur- zem durch den Beytritt mehrerer Staͤdte (q) maͤch- tig vergroͤßert wurde (r), und unter dem Namen der Teutſchen Hanſe (s) etliche Jahrhunderte hin- durch ſich in dem vorzuͤglichſten Beſitz der Schiff- fahrt (q) Schon 1247. trat die Stadt Braunſchweig hinzu, wo damals die Hauptniederlage der aus Italien und dem Reiche nach Norden beſtimm- ten Waaren war. Dann folgten nach einan- der Wismar, Roſtock, Stralſund, Greifswalde, Colberg, Stolpe, Stettin, Anclam, Wisby, Riga; ferner 1280. Bremen, 1284. die Nieder- laͤndiſchen Staͤdte Groͤningen, Kampen, Stavern; 1289. Luͤneburg, 1293. Elbingen, 1294. Stade. Magdeburg, Halle, Goslar; und ſo nach und nach immer mehrere; nicht bloß Seeſtaͤdte, ſon- dern auch andere, die theils zur Factorey gebraucht wurden, theils ihre Manufacturwaaren durch den Bund vortheilhaft vertreiben konnten. Die we- nigſten waren Reichsſtaͤdte, hatten aber an dem Bunde zum Theil ſelbſt gegen ihre Landesherren ſolche Stuͤtze, daß ihnen an der voͤlligen Freyheit wenig abgieng. (r) Wie der Bund in ſeiner voͤlligen Conſiſtenz war, beſtand er aus 64. Staͤdten, die zu Unter- haltung der Bedienten und anderen gemeinſchaft- lichen Unkoſten jaͤhrlich das ihrige beytrugen. An- dere nur zugewandte Staͤdte mitgerechnet, waren ihrer zuſammen uͤber 80. Sie waren insgeſammt in vier Quartiere vertheilt, unter den vier Haupt- ſtaͤdten Luͤbeck, Coͤlln am Rhein, Braunſchweig und Danzig. (s) Der Name Hanſe war ſchon vorher von
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1) Fried. II. — Alb. I. 1235-1308.
Zweck, der damals fuͤr alle handelnde Staͤdte das
groͤßte Beduͤrfniß war, ſo gluͤcklich, daß ſie in kur-
zem durch den Beytritt mehrerer Staͤdte (q) maͤch-
tig vergroͤßert wurde (r), und unter dem Namen
der Teutſchen Hanſe (s) etliche Jahrhunderte hin-
durch ſich in dem vorzuͤglichſten Beſitz der Schiff-
fahrt
(q) Schon 1247. trat die Stadt Braunſchweig
hinzu, wo damals die Hauptniederlage der aus
Italien und dem Reiche nach Norden beſtimm-
ten Waaren war. Dann folgten nach einan-
der Wismar, Roſtock, Stralſund, Greifswalde,
Colberg, Stolpe, Stettin, Anclam, Wisby,
Riga; ferner 1280. Bremen, 1284. die Nieder-
laͤndiſchen Staͤdte Groͤningen, Kampen, Stavern;
1289. Luͤneburg, 1293. Elbingen, 1294. Stade.
Magdeburg, Halle, Goslar; und ſo nach und
nach immer mehrere; nicht bloß Seeſtaͤdte, ſon-
dern auch andere, die theils zur Factorey gebraucht
wurden, theils ihre Manufacturwaaren durch den
Bund vortheilhaft vertreiben konnten. Die we-
nigſten waren Reichsſtaͤdte, hatten aber an dem
Bunde zum Theil ſelbſt gegen ihre Landesherren
ſolche Stuͤtze, daß ihnen an der voͤlligen Freyheit
wenig abgieng.
(r) Wie der Bund in ſeiner voͤlligen Conſiſtenz
war, beſtand er aus 64. Staͤdten, die zu Unter-
haltung der Bedienten und anderen gemeinſchaft-
lichen Unkoſten jaͤhrlich das ihrige beytrugen. An-
dere nur zugewandte Staͤdte mitgerechnet, waren
ihrer zuſammen uͤber 80. Sie waren insgeſammt
in vier Quartiere vertheilt, unter den vier Haupt-
ſtaͤdten Luͤbeck, Coͤlln am Rhein, Braunſchweig
und Danzig.
(s) Der Name Hanſe war ſchon vorher von
Handlungsgeſellſchaften gebraͤuchlich. Jetzt wurde
er dieſer Verbindung eigen, die nebſt der Hand-
lungsverbindung zugleich ein wahres Staats- und
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