wig anlegte, für die Zukunft in größere Sicher- heit setzte. Mit der letztern Marggrafschaft ward zugleich die nördliche Gränze von Teutschland noch über das von Carl dem Großen bestimmte Ziel der Eider hinaus erstrecket. Schade nur, daß Henrichs Sohn und Nachfolger Otto der Große sich durch Ehrbegierde und auswärtige Reizungen blenden ließ, die weitere Aufnahme des innern Zustandes des Reiches nicht mit gleichem Eifer zu befördern.
III. Von Otto dem Großen 936-974.
I. II. Merkwürdigkeiten bey Otto's Thronfolge. -- Erste Spuhr der Untheilbarkeit des Reichs und des Rechts der Erstgebuhrt. -- III-V. Erster Keim der nachherigen churfürst- lichen Vorrechte der Erzbischöfe von Mainz, Trier, Cölln, und vier weltlicher Erzbeamten. -- VI. VII. Erneuerte Verbin- dung mit Rom und Italien. -- VIII-XII. Folgen der er- neuerten Kaiserwürde. -- XIII-XV. Neue Eroberungen Wendischer Länder, und neue geistliche Stiftungen in diesen Gegenden, -- insonderheit zu Magdeburg, Hamburg, Prag. -- XVI-XVIII. Freygebigkeit gegen Geistliche und Beförderung ihrer größeren Aufnahme. -- XIX-XXI. Verhältniß der damaligen Herzogthümer. -- XXII. Ursprung der Pfalzgraf- schaften. -- XXIII-XXV. Verschiedene Gründe zum nach- herigen Verfall des Reichs.
Bey Otto des Großen Thronfolge darf derI. Umstand nicht außer Acht gelaßen werden,936 daß dieses der erste Fall war, da von mehreren Söhnen eines Königes nur Einer auf den Thron kam; an statt daß nach der Merovinger und Ca- rolinger Regierungsform in solchen Fällen Theilun-
gen
3) Otto der Große 936-974.
wig anlegte, fuͤr die Zukunft in groͤßere Sicher- heit ſetzte. Mit der letztern Marggrafſchaft ward zugleich die noͤrdliche Graͤnze von Teutſchland noch uͤber das von Carl dem Großen beſtimmte Ziel der Eider hinaus erſtrecket. Schade nur, daß Henrichs Sohn und Nachfolger Otto der Große ſich durch Ehrbegierde und auswaͤrtige Reizungen blenden ließ, die weitere Aufnahme des innern Zuſtandes des Reiches nicht mit gleichem Eifer zu befoͤrdern.
III. Von Otto dem Großen 936-974.
I. II. Merkwuͤrdigkeiten bey Otto’s Thronfolge. — Erſte Spuhr der Untheilbarkeit des Reichs und des Rechts der Erſtgebuhrt. — III-V. Erſter Keim der nachherigen churfuͤrſt- lichen Vorrechte der Erzbiſchoͤfe von Mainz, Trier, Coͤlln, und vier weltlicher Erzbeamten. — VI. VII. Erneuerte Verbin- dung mit Rom und Italien. — VIII-XII. Folgen der er- neuerten Kaiſerwuͤrde. — XIII-XV. Neue Eroberungen Wendiſcher Laͤnder, und neue geiſtliche Stiftungen in dieſen Gegenden, — inſonderheit zu Magdeburg, Hamburg, Prag. — XVI-XVIII. Freygebigkeit gegen Geiſtliche und Befoͤrderung ihrer groͤßeren Aufnahme. — XIX-XXI. Verhaͤltniß der damaligen Herzogthuͤmer. — XXII. Urſprung der Pfalzgraf- ſchaften. — XXIII-XXV. Verſchiedene Gruͤnde zum nach- herigen Verfall des Reichs.
Bey Otto des Großen Thronfolge darf derI. Umſtand nicht außer Acht gelaßen werden,936 daß dieſes der erſte Fall war, da von mehreren Soͤhnen eines Koͤniges nur Einer auf den Thron kam; an ſtatt daß nach der Merovinger und Ca- rolinger Regierungsform in ſolchen Faͤllen Theilun-
gen
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0145"n="111"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">3) Otto der Große 936-974.</hi></fw><lb/><hirendition="#fr">wig</hi> anlegte, fuͤr die Zukunft in groͤßere Sicher-<lb/>
heit ſetzte. Mit der letztern Marggrafſchaft ward<lb/>
zugleich die noͤrdliche Graͤnze von Teutſchland noch<lb/>
uͤber das von Carl dem Großen beſtimmte Ziel<lb/>
der Eider hinaus erſtrecket. Schade nur, daß<lb/>
Henrichs Sohn und Nachfolger Otto der Große<lb/>ſich durch Ehrbegierde und auswaͤrtige Reizungen<lb/>
blenden ließ, die weitere Aufnahme des innern<lb/>
Zuſtandes des Reiches nicht mit gleichem Eifer zu<lb/>
befoͤrdern.</p></div><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><divn="2"><head><hirendition="#aq">III.</hi><lb/>
Von Otto dem Großen 936-974.</head><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><argument><p><hirendition="#aq">I. II.</hi> Merkwuͤrdigkeiten bey Otto’s Thronfolge. —<lb/>
Erſte Spuhr der Untheilbarkeit des Reichs und des Rechts der<lb/>
Erſtgebuhrt. —<hirendition="#aq">III-V.</hi> Erſter Keim der nachherigen churfuͤrſt-<lb/>
lichen Vorrechte der Erzbiſchoͤfe von Mainz, Trier, Coͤlln, und<lb/>
vier weltlicher Erzbeamten. —<hirendition="#aq">VI. VII.</hi> Erneuerte Verbin-<lb/>
dung mit Rom und Italien. —<hirendition="#aq">VIII-XII.</hi> Folgen der er-<lb/>
neuerten Kaiſerwuͤrde. —<hirendition="#aq">XIII-XV.</hi> Neue Eroberungen<lb/>
Wendiſcher Laͤnder, und neue geiſtliche Stiftungen in dieſen<lb/>
Gegenden, — inſonderheit zu Magdeburg, Hamburg, Prag. —<lb/><hirendition="#aq">XVI-XVIII.</hi> Freygebigkeit gegen Geiſtliche und Befoͤrderung<lb/>
ihrer groͤßeren Aufnahme. —<hirendition="#aq">XIX-XXI.</hi> Verhaͤltniß der<lb/>
damaligen Herzogthuͤmer. —<hirendition="#aq">XXII.</hi> Urſprung der Pfalzgraf-<lb/>ſchaften. —<hirendition="#aq">XXIII-XXV.</hi> Verſchiedene Gruͤnde zum nach-<lb/>
herigen Verfall des Reichs.</p></argument><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><p><hirendition="#in">B</hi>ey <hirendition="#fr">Otto des Großen</hi> Thronfolge darf der<noteplace="right"><hirendition="#aq">I.</hi></note><lb/>
Umſtand nicht außer Acht gelaßen werden,<noteplace="right">936</note><lb/>
daß dieſes der erſte Fall war, da von mehreren<lb/>
Soͤhnen eines Koͤniges nur Einer auf den Thron<lb/>
kam; an ſtatt daß nach der Merovinger und Ca-<lb/>
rolinger Regierungsform in ſolchen Faͤllen Theilun-<lb/><fwplace="bottom"type="catch">gen</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[111/0145]
3) Otto der Große 936-974.
wig anlegte, fuͤr die Zukunft in groͤßere Sicher-
heit ſetzte. Mit der letztern Marggrafſchaft ward
zugleich die noͤrdliche Graͤnze von Teutſchland noch
uͤber das von Carl dem Großen beſtimmte Ziel
der Eider hinaus erſtrecket. Schade nur, daß
Henrichs Sohn und Nachfolger Otto der Große
ſich durch Ehrbegierde und auswaͤrtige Reizungen
blenden ließ, die weitere Aufnahme des innern
Zuſtandes des Reiches nicht mit gleichem Eifer zu
befoͤrdern.
III.
Von Otto dem Großen 936-974.
I. II. Merkwuͤrdigkeiten bey Otto’s Thronfolge. —
Erſte Spuhr der Untheilbarkeit des Reichs und des Rechts der
Erſtgebuhrt. — III-V. Erſter Keim der nachherigen churfuͤrſt-
lichen Vorrechte der Erzbiſchoͤfe von Mainz, Trier, Coͤlln, und
vier weltlicher Erzbeamten. — VI. VII. Erneuerte Verbin-
dung mit Rom und Italien. — VIII-XII. Folgen der er-
neuerten Kaiſerwuͤrde. — XIII-XV. Neue Eroberungen
Wendiſcher Laͤnder, und neue geiſtliche Stiftungen in dieſen
Gegenden, — inſonderheit zu Magdeburg, Hamburg, Prag. —
XVI-XVIII. Freygebigkeit gegen Geiſtliche und Befoͤrderung
ihrer groͤßeren Aufnahme. — XIX-XXI. Verhaͤltniß der
damaligen Herzogthuͤmer. — XXII. Urſprung der Pfalzgraf-
ſchaften. — XXIII-XXV. Verſchiedene Gruͤnde zum nach-
herigen Verfall des Reichs.
Bey Otto des Großen Thronfolge darf der
Umſtand nicht außer Acht gelaßen werden,
daß dieſes der erſte Fall war, da von mehreren
Soͤhnen eines Koͤniges nur Einer auf den Thron
kam; an ſtatt daß nach der Merovinger und Ca-
rolinger Regierungsform in ſolchen Faͤllen Theilun-
gen
I.
936
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786, S. 111. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung01_1786/145>, abgerufen am 18.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.