Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786.7) Carolinger im Verfall 814-888. blieben die Söhne erster Ehe zur Thronfolge berech-tiget, und dann konnte Carl der Einfältige nie dar- auf Anspruch machen, weil seine Mutter bey Leb- zeiten der ersten Gemahlinn nicht in gültiger Ehe mit Ludewig dem Stammler leben konnte. Bei- der Ehen Söhnen konnte die Thronfolge unmöglich zugestanden werden; wenn der eine Theil succes- sionsfähig war, so war es der andere nicht. (Die Sache ist selbst für die Teutsche Geschichte erheb- lich, weil davon die Frage abhängt, ob Carl der Einfältige, der zuletzt alle übrige Carolinger über- lebt hat, auch auf die Teutsche Krone allenfalls habe Anspruch machen können? wie noch in ganz neueren Zeiten manche Schriftsteller ein vermeyntes Recht der Krone Frankreich an Teutschland daraus herleiten wollen.) Die Französische Nation entschied damals selbstXXV. Von G
7) Carolinger im Verfall 814-888. blieben die Soͤhne erſter Ehe zur Thronfolge berech-tiget, und dann konnte Carl der Einfaͤltige nie dar- auf Anſpruch machen, weil ſeine Mutter bey Leb- zeiten der erſten Gemahlinn nicht in guͤltiger Ehe mit Ludewig dem Stammler leben konnte. Bei- der Ehen Soͤhnen konnte die Thronfolge unmoͤglich zugeſtanden werden; wenn der eine Theil ſucceſ- ſionsfaͤhig war, ſo war es der andere nicht. (Die Sache iſt ſelbſt fuͤr die Teutſche Geſchichte erheb- lich, weil davon die Frage abhaͤngt, ob Carl der Einfaͤltige, der zuletzt alle uͤbrige Carolinger uͤber- lebt hat, auch auf die Teutſche Krone allenfalls habe Anſpruch machen koͤnnen? wie noch in ganz neueren Zeiten manche Schriftſteller ein vermeyntes Recht der Krone Frankreich an Teutſchland daraus herleiten wollen.) Die Franzoͤſiſche Nation entſchied damals ſelbſtXXV. Von G
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7) Carolinger im Verfall 814-888.
blieben die Soͤhne erſter Ehe zur Thronfolge berech-
tiget, und dann konnte Carl der Einfaͤltige nie dar-
auf Anſpruch machen, weil ſeine Mutter bey Leb-
zeiten der erſten Gemahlinn nicht in guͤltiger Ehe
mit Ludewig dem Stammler leben konnte. Bei-
der Ehen Soͤhnen konnte die Thronfolge unmoͤglich
zugeſtanden werden; wenn der eine Theil ſucceſ-
ſionsfaͤhig war, ſo war es der andere nicht. (Die
Sache iſt ſelbſt fuͤr die Teutſche Geſchichte erheb-
lich, weil davon die Frage abhaͤngt, ob Carl der
Einfaͤltige, der zuletzt alle uͤbrige Carolinger uͤber-
lebt hat, auch auf die Teutſche Krone allenfalls
habe Anſpruch machen koͤnnen? wie noch in ganz
neueren Zeiten manche Schriftſteller ein vermeyntes
Recht der Krone Frankreich an Teutſchland daraus
herleiten wollen.)
Die Franzoͤſiſche Nation entſchied damals ſelbſt
gaͤnzlich gegen Carl den Einfaͤltigen zum Vortheile
der beiden Soͤhne erſter Ehe, Ludewigs und Carl-
manns, die mit Ausſchließung Carls des Einfaͤlti-
gen, der eben damit fuͤr unaͤcht erklaͤrt wurde,
ganz allein zur Thronfolge gelangten. Ja auch
nach dieſer Herren baldigem unbeerbten Tode unter-
warf ſich Frankreich doch nicht Carl dem Einfaͤl-
tigen, ſondern vielmehr Carl dem Dicken, der auf
ſolche Art ſeit 882. ganz Teutſchland und Lothrin-
gen, und nunmehr ſeit 884. auch Frankreich, nebſt
Italien und der Kaiſerwuͤrde, in ſeiner Perſon ver-
einigte; beynahe in eben dem Umfange, wie Carl
der Große die ganze Monarchie beſeſſen hatte,
außer daß die Spaniſche Mark und die Inſeln des
Mittellaͤndiſchen Meers inzwiſchen davon abgekom-
men waren.
XXV.
882
884
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