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[Poppe, Johann Friedrich]: Characteristik der merkwürdigsten Asiatischen Nationen. Bd. 2. Breslau, 1777.

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Reichs feste Schlösser angelegt, wo die Com-
mendanten dem Käyser völlig ergeben sind.
Im ganzen Königreiche werden Kundschafter
unterhalten, die ihm von allen was vorgeht,
Nachricht geben müssen. Unter dem Vorwan-
de, den Vornehmen besondre Merkmale seiner
Gnade angedeyen zu laßen, fodert er, daß alle
ihre männlichen Kinder in der Hauptstadt auf-
erzogen werden; und er behält sie als Geißeln,
an seinem Hofe, um sich der Treue der Väter
destomehr versichern zu können. Den Vorneh-
men im Lande ist es nicht erlaubt, vertraute Be-
kanntschaft unter sich zu haben, oder einander
öftere Besuche zu machen. Um sie nicht zu
Kräften kommen zu laßen, besucht er sie einige
Tage lang auf ihren Schlössern, wo die außer-
ordentlichen Anstalten, die zum Empfang des
hohen Gastes gemacht werden, den Beutel des
Begünstigten hinlänglich erschöpfen. Wenn
ein wohlhabender und vornehmer Mann einen
Pallast bauen will; so muß er zwey Thore dar-
inn anlegen, nemlich eins, zum gewöhnlichen
Gebrauch, und eins ist allein dazu bestimmt,
wenn seine Majestät kommt, ihm einen Besuch
zu machen. Sobald ein dergleichen Gebäude
fertig ist; so wird eine prächtige Gasterey ver-
anstaltet, wozu die Einladung drey Jahre vor-
her geschieht.

Die Krone des Cubo ist erblich, und die
Einkünfte des Monarchen bestehen theils in
seinen Domainen-Gütern, welche fast die

Hälfte
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Reichs feſte Schloͤſſer angelegt, wo die Com-
mendanten dem Kaͤyſer voͤllig ergeben ſind.
Im ganzen Koͤnigreiche werden Kundſchafter
unterhalten, die ihm von allen was vorgeht,
Nachricht geben muͤſſen. Unter dem Vorwan-
de, den Vornehmen beſondre Merkmale ſeiner
Gnade angedeyen zu laßen, fodert er, daß alle
ihre maͤnnlichen Kinder in der Hauptſtadt auf-
erzogen werden; und er behaͤlt ſie als Geißeln,
an ſeinem Hofe, um ſich der Treue der Vaͤter
deſtomehr verſichern zu koͤnnen. Den Vorneh-
men im Lande iſt es nicht erlaubt, vertraute Be-
kanntſchaft unter ſich zu haben, oder einander
oͤftere Beſuche zu machen. Um ſie nicht zu
Kraͤften kommen zu laßen, beſucht er ſie einige
Tage lang auf ihren Schloͤſſern, wo die außer-
ordentlichen Anſtalten, die zum Empfang des
hohen Gaſtes gemacht werden, den Beutel des
Beguͤnſtigten hinlaͤnglich erſchoͤpfen. Wenn
ein wohlhabender und vornehmer Mann einen
Pallaſt bauen will; ſo muß er zwey Thore dar-
inn anlegen, nemlich eins, zum gewoͤhnlichen
Gebrauch, und eins iſt allein dazu beſtimmt,
wenn ſeine Majeſtaͤt kommt, ihm einen Beſuch
zu machen. Sobald ein dergleichen Gebaͤude
fertig iſt; ſo wird eine praͤchtige Gaſterey ver-
anſtaltet, wozu die Einladung drey Jahre vor-
her geſchieht.

Die Krone des Cubo iſt erblich, und die
Einkuͤnfte des Monarchen beſtehen theils in
ſeinen Domainen-Guͤtern, welche faſt die

Haͤlfte
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[85/0111] Reichs feſte Schloͤſſer angelegt, wo die Com- mendanten dem Kaͤyſer voͤllig ergeben ſind. Im ganzen Koͤnigreiche werden Kundſchafter unterhalten, die ihm von allen was vorgeht, Nachricht geben muͤſſen. Unter dem Vorwan- de, den Vornehmen beſondre Merkmale ſeiner Gnade angedeyen zu laßen, fodert er, daß alle ihre maͤnnlichen Kinder in der Hauptſtadt auf- erzogen werden; und er behaͤlt ſie als Geißeln, an ſeinem Hofe, um ſich der Treue der Vaͤter deſtomehr verſichern zu koͤnnen. Den Vorneh- men im Lande iſt es nicht erlaubt, vertraute Be- kanntſchaft unter ſich zu haben, oder einander oͤftere Beſuche zu machen. Um ſie nicht zu Kraͤften kommen zu laßen, beſucht er ſie einige Tage lang auf ihren Schloͤſſern, wo die außer- ordentlichen Anſtalten, die zum Empfang des hohen Gaſtes gemacht werden, den Beutel des Beguͤnſtigten hinlaͤnglich erſchoͤpfen. Wenn ein wohlhabender und vornehmer Mann einen Pallaſt bauen will; ſo muß er zwey Thore dar- inn anlegen, nemlich eins, zum gewoͤhnlichen Gebrauch, und eins iſt allein dazu beſtimmt, wenn ſeine Majeſtaͤt kommt, ihm einen Beſuch zu machen. Sobald ein dergleichen Gebaͤude fertig iſt; ſo wird eine praͤchtige Gaſterey ver- anſtaltet, wozu die Einladung drey Jahre vor- her geſchieht. Die Krone des Cubo iſt erblich, und die Einkuͤnfte des Monarchen beſtehen theils in ſeinen Domainen-Guͤtern, welche faſt die Haͤlfte F 3

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Zitationshilfe: [Poppe, Johann Friedrich]: Characteristik der merkwürdigsten Asiatischen Nationen. Bd. 2. Breslau, 1777, S. 85. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/poppe_charakteristik02_1777/111>, abgerufen am 18.05.2024.