gen Genehmhaltung beehren wollen, darff ich mir schon versprechen, daß wenig Widersprechende sich finden wer- den, wie kühne sonsten immer der Neid. Der König, welcher in Erwehlung dererjenigen Personen, die Er zu der Ehre seiner Bedienung bestimmet, niemahls als mit allzeit verwunderbaren Verstande verfähret, hatte nicht sobalde Jhn zu seinem vornehmsten Medico erkohren, als schon gantz Franckreich das glückwünschende Zuruffen wieder- hohlete, welches gelehrte und hochverdiente Leute, wegen dieser Ehre, dadurch Derselbe von andern unterschieden wurde, erschallen liessen. Jndem Jhm aber dieses Werck überreiche, gebe ich nur einen Theil desjenigen wieder, was er mir ehemahls gegeben hat: denn alles was ich von Gewächsen und vielen andern Dingen vor- bringe, ist alleine dasjenige, so ich in denen öffentlichen lectionibus, welche Derselbige vor diesem im König- lichen Garten gehalten, zu erlernen das Glücke gehabt. Ersuche schließlich pflichtschuldigst, Mein Herr wolle Jhm dieses öffentliche Zeugnüß meiner Erkenntlichkeit ge- fallen lassen, und mit seinem Schutz denjenigen beehren, der mit der tieffsten Ehrerbietung ist
Mein Herr,
Desselben demüthigst- und gehorsamster Diener P. Pomet.
[Ende Spaltensatz]
Vorrede
gen Genehmhaltung beehren wollen, darff ich mir ſchon verſprechen, daß wenig Widerſprechende ſich finden wer- den, wie kuͤhne ſonſten immer der Neid. Der Koͤnig, welcher in Erwehlung dererjenigen Perſonen, die Er zu der Ehre ſeiner Bedienung beſtimmet, niemahls als mit allzeit verwunderbaren Verſtande verfaͤhret, hatte nicht ſobalde Jhn zu ſeinem vornehmſten Medico erkohren, als ſchon gantz Franckreich das gluͤckwuͤnſchende Zuruffen wieder- hohlete, welches gelehrte und hochverdiente Leute, wegen dieſer Ehre, dadurch Derſelbe von andern unterſchieden wurde, erſchallen lieſſen. Jndem Jhm aber dieſes Werck uͤberreiche, gebe ich nur einen Theil desjenigen wieder, was er mir ehemahls gegeben hat: denn alles was ich von Gewaͤchſen und vielen andern Dingen vor- bringe, iſt alleine dasjenige, ſo ich in denen oͤffentlichen lectionibus, welche Derſelbige vor dieſem im Koͤnig- lichen Garten gehalten, zu erlernen das Gluͤcke gehabt. Erſuche ſchließlich pflichtſchuldigſt, Mein Herr wolle Jhm dieſes oͤffentliche Zeugnuͤß meiner Erkenntlichkeit ge- fallen laſſen, und mit ſeinem Schutz denjenigen beehren, der mit der tieffſten Ehrerbietung iſt
Mein Herr,
Deſſelben demuͤthigſt- und gehorſamſter Diener P. Pomet.
[Ende Spaltensatz]
Vorrede
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[0013]
gen Genehmhaltung beehren wollen, darff ich mir ſchon
verſprechen, daß wenig Widerſprechende ſich finden wer-
den, wie kuͤhne ſonſten immer der Neid. Der Koͤnig,
welcher in Erwehlung dererjenigen Perſonen, die Er zu der
Ehre ſeiner Bedienung beſtimmet, niemahls als mit allzeit
verwunderbaren Verſtande verfaͤhret, hatte nicht ſobalde
Jhn zu ſeinem vornehmſten Medico erkohren, als ſchon
gantz Franckreich das gluͤckwuͤnſchende Zuruffen wieder-
hohlete, welches gelehrte und hochverdiente Leute, wegen
dieſer Ehre, dadurch Derſelbe von andern unterſchieden
wurde, erſchallen lieſſen. Jndem Jhm aber dieſes
Werck uͤberreiche, gebe ich nur einen Theil desjenigen
wieder, was er mir ehemahls gegeben hat: denn alles
was ich von Gewaͤchſen und vielen andern Dingen vor-
bringe, iſt alleine dasjenige, ſo ich in denen oͤffentlichen
lectionibus, welche Derſelbige vor dieſem im Koͤnig-
lichen Garten gehalten, zu erlernen das Gluͤcke gehabt.
Erſuche ſchließlich pflichtſchuldigſt, Mein Herr wolle
Jhm dieſes oͤffentliche Zeugnuͤß meiner Erkenntlichkeit ge-
fallen laſſen, und mit ſeinem Schutz denjenigen beehren,
der mit der tieffſten Ehrerbietung iſt
Mein Herr,
Deſſelben
demuͤthigſt- und gehorſamſter
Diener
P. Pomet.
Vorrede
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Pomet, Peter: Der aufrichtige Materialist und Specerey-Händler. Leipzig, 1717, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/pomet_materialist_1717/13>, abgerufen am 31.07.2024.
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