ppo_366.001 Schlusse des Ganzen, als nothwendige Bedingung ppo_366.002 in dem Zusammenhange des ganzen Stoffes sich ankündigen. ppo_366.003 Es darf daher kein Act, keine Scene, ppo_366.004 selbst keine Stelle in den einzelnen Scenen, überflüssig ppo_366.005 und müßig dastehen; es muß vielmehr ihr ppo_366.006 Verhältniß zu dem sich allmählig bildenden und ründenden ppo_366.007 Ganzen mit Sicherheit nachgewiesen werden ppo_366.008 können. Dasselbe gilt auf gleiche Weise von der ppo_366.009 Form des Drama. Sie muß, in Beziehung auf ppo_366.010 die Forderungen des Gesetzes der Form, ein in sich ppo_366.011 abgeschlossenes und vollendetes Ganzes bilden, so ppo_366.012 daß die Sprachdarstellung im Drama gleichmäßig ppo_366.013 den einzelnen Eigenschaften der Sprachrichtigkeit, wie ppo_366.014 den untergeordneten Eigenschaften der Sprachschönheit ppo_366.015 Genüge leistet.
ppo_366.016
So gewiß daher ohne Einheit der Handlung ppo_366.017 kein dramatisches Gedicht auf Gediegenheit und ästhetische ppo_366.018 Vollendung Anspruch machen kann; so gewiß ppo_366.019 dürfen doch die beiden andern vom Aristotelesppo_366.020 geforderten, Einheiten -- die Einheit der Zeit ppo_366.021 und des Ortes -- nicht als gleichgeltende Grundbedingungen ppo_366.022 mit der Einheit der Handlung aufgestellt ppo_366.023 werden. Denn, wenn gleich zugestanden wird, ppo_366.024 daß die Einheit der Zeit, und selbst die Einheit des ppo_366.025 Ortes in vielen dramatischen Erzeugnissen festgehalten ppo_366.026 worden sind, und, nach dem Wesen des darzustellenden ppo_366.027 Stoffes, auch in vielen derselben festgehalten ppo_366.028 werden müssen; so stehen sie doch mit der ppo_366.029 Einheit der Handlung nicht auf gleicher Linie der ppo_366.030 Bedeutsamkeit, und treffliche dramatische Dichter haben ppo_366.031 sie nicht festhalten wollen und festhalten können.
ppo_366.032
Soll aber das dramatische Gedicht als Einheitppo_366.033 in der Form sich ankündigen; so muß in dem ppo_366.034 Mittelpuncte desselben eine Hauptperson, nach
ppo_366.001 Schlusse des Ganzen, als nothwendige Bedingung ppo_366.002 in dem Zusammenhange des ganzen Stoffes sich ankündigen. ppo_366.003 Es darf daher kein Act, keine Scene, ppo_366.004 selbst keine Stelle in den einzelnen Scenen, überflüssig ppo_366.005 und müßig dastehen; es muß vielmehr ihr ppo_366.006 Verhältniß zu dem sich allmählig bildenden und ründenden ppo_366.007 Ganzen mit Sicherheit nachgewiesen werden ppo_366.008 können. Dasselbe gilt auf gleiche Weise von der ppo_366.009 Form des Drama. Sie muß, in Beziehung auf ppo_366.010 die Forderungen des Gesetzes der Form, ein in sich ppo_366.011 abgeschlossenes und vollendetes Ganzes bilden, so ppo_366.012 daß die Sprachdarstellung im Drama gleichmäßig ppo_366.013 den einzelnen Eigenschaften der Sprachrichtigkeit, wie ppo_366.014 den untergeordneten Eigenschaften der Sprachschönheit ppo_366.015 Genüge leistet.
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So gewiß daher ohne Einheit der Handlung ppo_366.017 kein dramatisches Gedicht auf Gediegenheit und ästhetische ppo_366.018 Vollendung Anspruch machen kann; so gewiß ppo_366.019 dürfen doch die beiden andern vom Aristotelesppo_366.020 geforderten, Einheiten — die Einheit der Zeit ppo_366.021 und des Ortes — nicht als gleichgeltende Grundbedingungen ppo_366.022 mit der Einheit der Handlung aufgestellt ppo_366.023 werden. Denn, wenn gleich zugestanden wird, ppo_366.024 daß die Einheit der Zeit, und selbst die Einheit des ppo_366.025 Ortes in vielen dramatischen Erzeugnissen festgehalten ppo_366.026 worden sind, und, nach dem Wesen des darzustellenden ppo_366.027 Stoffes, auch in vielen derselben festgehalten ppo_366.028 werden müssen; so stehen sie doch mit der ppo_366.029 Einheit der Handlung nicht auf gleicher Linie der ppo_366.030 Bedeutsamkeit, und treffliche dramatische Dichter haben ppo_366.031 sie nicht festhalten wollen und festhalten können.
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Schlusse des Ganzen, als nothwendige Bedingung ppo_366.002
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Es darf daher kein Act, keine Scene, ppo_366.004
selbst keine Stelle in den einzelnen Scenen, überflüssig ppo_366.005
und müßig dastehen; es muß vielmehr ihr ppo_366.006
Verhältniß zu dem sich allmählig bildenden und ründenden ppo_366.007
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Form des Drama. Sie muß, in Beziehung auf ppo_366.010
die Forderungen des Gesetzes der Form, ein in sich ppo_366.011
abgeschlossenes und vollendetes Ganzes bilden, so ppo_366.012
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den einzelnen Eigenschaften der Sprachrichtigkeit, wie ppo_366.014
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Genüge leistet.
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So gewiß daher ohne Einheit der Handlung ppo_366.017
kein dramatisches Gedicht auf Gediegenheit und ästhetische ppo_366.018
Vollendung Anspruch machen kann; so gewiß ppo_366.019
dürfen doch die beiden andern vom Aristoteles ppo_366.020
geforderten, Einheiten — die Einheit der Zeit ppo_366.021
und des Ortes — nicht als gleichgeltende Grundbedingungen ppo_366.022
mit der Einheit der Handlung aufgestellt ppo_366.023
werden. Denn, wenn gleich zugestanden wird, ppo_366.024
daß die Einheit der Zeit, und selbst die Einheit des ppo_366.025
Ortes in vielen dramatischen Erzeugnissen festgehalten ppo_366.026
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Stoffes, auch in vielen derselben festgehalten ppo_366.028
werden müssen; so stehen sie doch mit der ppo_366.029
Einheit der Handlung nicht auf gleicher Linie der ppo_366.030
Bedeutsamkeit, und treffliche dramatische Dichter haben ppo_366.031
sie nicht festhalten wollen und festhalten können.
ppo_366.032
Soll aber das dramatische Gedicht als Einheit ppo_366.033
in der Form sich ankündigen; so muß in dem ppo_366.034
Mittelpuncte desselben eine Hauptperson, nach
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Pölitz, Karl Heinrich Ludwig: Das Gesamtgebiet der teutschen Sprache nach Prosa, Dichtkunst und Beredsamkeit theoretisch und praktisch dargestellt. Dritter Band: Sprache der Dichtkunst. Leipzig, 1825, S. 366. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/poelitz_poetik_1825/378>, abgerufen am 16.07.2024.
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