Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Pocci, Franz von: Lustiges Komödienbüchlein. Bd. 5. München, 1875.

Bild:
<< vorherige Seite
Neurer.
Das ist doch wirklich eine tolle Geschichte, Herr
Magistratsrath: Ein Aff bringt die halbe Stadt in
Allarm.
Schöppler.
Da müssen Sie halt eine Sitzung zusammen-
berufen, Herr Bürgermeister.
Neurer.
Aber ich bitte Sie, Herr Rath! Eine Sitzung
wegen eines ausgekommenen Affen.
Schöppler.
Das Ereigniß ist ein novum. Da können
Sie nicht ohne Magistratsbeschuß verfügen.
Neurer.
Ein einfacher Polizeifall! Da muß ich mir
freie Hand vorbehalten.
Schöppler.
Und ich meinerseits als Rathsmitglied müßte
protestiren -- nach Paragraph 125 des neuen
Polizeistrafgesetzes und nach Paragraph 9 der Ge-
meindeordnung. Das Gesetz bestimmt noch dazu
öffentliche Sitzung.
Neurer.
Das iſt doch wirklich eine tolle Geſchichte, Herr
Magiſtratsrath: Ein Aff bringt die halbe Stadt in
Allarm.
Schöppler.
Da müſſen Sie halt eine Sitzung zuſammen-
berufen, Herr Bürgermeiſter.
Neurer.
Aber ich bitte Sie, Herr Rath! Eine Sitzung
wegen eines ausgekommenen Affen.
Schöppler.
Das Ereigniß iſt ein novum. Da können
Sie nicht ohne Magiſtratsbeſchuß verfügen.
Neurer.
Ein einfacher Polizeifall! Da muß ich mir
freie Hand vorbehalten.
Schöppler.
Und ich meinerſeits als Rathsmitglied müßte
proteſtiren — nach Paragraph 125 des neuen
Polizeiſtrafgeſetzes und nach Paragraph 9 der Ge-
meindeordnung. Das Geſetz beſtimmt noch dazu
öffentliche Sitzung.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <pb facs="#f0251" n="247"/>
            <sp who="#NEU">
              <speaker> <hi rendition="#c"> <hi rendition="#b">Neurer.</hi> </hi> </speaker><lb/>
              <p>Das i&#x017F;t doch wirklich eine tolle Ge&#x017F;chichte, Herr<lb/>
Magi&#x017F;tratsrath: Ein Aff bringt die halbe Stadt in<lb/>
Allarm.</p>
            </sp><lb/>
            <sp who="#SCHÖ">
              <speaker> <hi rendition="#c"> <hi rendition="#b">Schöppler.</hi> </hi> </speaker><lb/>
              <p>Da mü&#x017F;&#x017F;en Sie halt eine Sitzung zu&#x017F;ammen-<lb/>
berufen, Herr Bürgermei&#x017F;ter.</p>
            </sp><lb/>
            <sp who="#NEU">
              <speaker> <hi rendition="#c"> <hi rendition="#b">Neurer.</hi> </hi> </speaker><lb/>
              <p>Aber ich bitte Sie, Herr Rath! Eine Sitzung<lb/>
wegen eines ausgekommenen Affen.</p>
            </sp><lb/>
            <sp who="#SCHÖ">
              <speaker> <hi rendition="#c"> <hi rendition="#b">Schöppler.</hi> </hi> </speaker><lb/>
              <p>Das Ereigniß i&#x017F;t ein <hi rendition="#aq">novum.</hi> Da können<lb/>
Sie nicht ohne Magi&#x017F;tratsbe&#x017F;chuß verfügen.</p>
            </sp><lb/>
            <sp who="#NEU">
              <speaker> <hi rendition="#c"> <hi rendition="#b">Neurer.</hi> </hi> </speaker><lb/>
              <p>Ein einfacher Polizeifall! Da muß ich mir<lb/>
freie Hand vorbehalten.</p>
            </sp><lb/>
            <sp who="#SCHÖ">
              <speaker> <hi rendition="#c"> <hi rendition="#b">Schöppler.</hi> </hi> </speaker><lb/>
              <p>Und ich meiner&#x017F;eits als Rathsmitglied müßte<lb/>
prote&#x017F;tiren &#x2014; nach Paragraph 125 des neuen<lb/>
Polizei&#x017F;trafge&#x017F;etzes und nach Paragraph 9 der Ge-<lb/>
meindeordnung. Das Ge&#x017F;etz be&#x017F;timmt noch dazu<lb/>
öffentliche Sitzung.</p>
            </sp><lb/>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[247/0251] Neurer. Das iſt doch wirklich eine tolle Geſchichte, Herr Magiſtratsrath: Ein Aff bringt die halbe Stadt in Allarm. Schöppler. Da müſſen Sie halt eine Sitzung zuſammen- berufen, Herr Bürgermeiſter. Neurer. Aber ich bitte Sie, Herr Rath! Eine Sitzung wegen eines ausgekommenen Affen. Schöppler. Das Ereigniß iſt ein novum. Da können Sie nicht ohne Magiſtratsbeſchuß verfügen. Neurer. Ein einfacher Polizeifall! Da muß ich mir freie Hand vorbehalten. Schöppler. Und ich meinerſeits als Rathsmitglied müßte proteſtiren — nach Paragraph 125 des neuen Polizeiſtrafgeſetzes und nach Paragraph 9 der Ge- meindeordnung. Das Geſetz beſtimmt noch dazu öffentliche Sitzung.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/pocci_komoedienbuechlein05_1875
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/pocci_komoedienbuechlein05_1875/251
Zitationshilfe: Pocci, Franz von: Lustiges Komödienbüchlein. Bd. 5. München, 1875, S. 247. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/pocci_komoedienbuechlein05_1875/251>, abgerufen am 02.05.2024.