Pfeiffer, Ida: Eine Frauenfahrt um die Welt, Band 1. Wien, 1850.kommen die Verwandten und Nachbarsleute und wünschen den Aeltern Glück zum Besitze eines solchen Engelchens, -- ja in der ersten Nacht werden von den Eltern, Verwandten und Freunden vor dem Angelito die tollsten Tänze aufgeführt, die fröhlichsten Mahlzeiten begangen. Auf dem Lande soll es nicht ungewöhnlich sein, daß die Eltern selbst den kleinen Sarg nach dem Kirchhofe tragen und die Verwandten mit der Branntweinflasche in der Hand, jubelnd und lärmend nachströmen. Ein hiesiger Kaufmann erzählte mir, erst kürzlich habe einer seiner Freunde, der bei der Regierung angestellt ist, eine sonderbare Klage zu entscheiden gehabt. Ein Todtengräber trug nämlich solch ein verstorbenes Engelchen nach dem Kirchhofe und trat unterwegs in eine Schenke, um in der Eile ein Gläschen zu trinken. Der Wirth frug ihn, was er unter dem Poncho trage, und als er erfuhr, daß es ein Angelito sei, ersuchte er den Mann, ihm selbes für zwei Reaux zu überlassen. Dieser war dazu bereit, und der Wirth errichtete nun eilig in der Trinkstube eine kleine Blumennische, setzte das erhandelte Engelchen hinein und theilte der ganzen Nachbarschaft mit, welch Kleinod er besäße. Alles kam herbei, besah das liebe Engelchen und trank und schmauste zu seinen Ehren. Bald erfuhren es aber auch die Eltern, die alsogleich in die Schenke eilten, ihr Kind wegnahmen und den Wirth beim Richter verklagten. Der konnte sich des Lachens bei Anhörung der Klage kaum enthalten und legte die Sache friedlich bei, da in dem Gesetzbuche eines solchen Vergehens nicht gedacht war. Sonderbar ist die Art und Weise, wie Kranke nach kommen die Verwandten und Nachbarsleute und wünschen den Aeltern Glück zum Besitze eines solchen Engelchens, — ja in der ersten Nacht werden von den Eltern, Verwandten und Freunden vor dem Angelito die tollsten Tänze aufgeführt, die fröhlichsten Mahlzeiten begangen. Auf dem Lande soll es nicht ungewöhnlich sein, daß die Eltern selbst den kleinen Sarg nach dem Kirchhofe tragen und die Verwandten mit der Branntweinflasche in der Hand, jubelnd und lärmend nachströmen. Ein hiesiger Kaufmann erzählte mir, erst kürzlich habe einer seiner Freunde, der bei der Regierung angestellt ist, eine sonderbare Klage zu entscheiden gehabt. Ein Todtengräber trug nämlich solch ein verstorbenes Engelchen nach dem Kirchhofe und trat unterwegs in eine Schenke, um in der Eile ein Gläschen zu trinken. Der Wirth frug ihn, was er unter dem Poncho trage, und als er erfuhr, daß es ein Angelito sei, ersuchte er den Mann, ihm selbes für zwei Reaux zu überlassen. Dieser war dazu bereit, und der Wirth errichtete nun eilig in der Trinkstube eine kleine Blumennische, setzte das erhandelte Engelchen hinein und theilte der ganzen Nachbarschaft mit, welch Kleinod er besäße. Alles kam herbei, besah das liebe Engelchen und trank und schmauste zu seinen Ehren. Bald erfuhren es aber auch die Eltern, die alsogleich in die Schenke eilten, ihr Kind wegnahmen und den Wirth beim Richter verklagten. Der konnte sich des Lachens bei Anhörung der Klage kaum enthalten und legte die Sache friedlich bei, da in dem Gesetzbuche eines solchen Vergehens nicht gedacht war. 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kommen die Verwandten und Nachbarsleute und wünschen den Aeltern Glück zum Besitze eines solchen Engelchens, — ja in der ersten Nacht werden von den Eltern, Verwandten und Freunden vor dem Angelito die tollsten Tänze aufgeführt, die fröhlichsten Mahlzeiten begangen. Auf dem Lande soll es nicht ungewöhnlich sein, daß die Eltern selbst den kleinen Sarg nach dem Kirchhofe tragen und die Verwandten mit der Branntweinflasche in der Hand, jubelnd und lärmend nachströmen.
Ein hiesiger Kaufmann erzählte mir, erst kürzlich habe einer seiner Freunde, der bei der Regierung angestellt ist, eine sonderbare Klage zu entscheiden gehabt. Ein Todtengräber trug nämlich solch ein verstorbenes Engelchen nach dem Kirchhofe und trat unterwegs in eine Schenke, um in der Eile ein Gläschen zu trinken. Der Wirth frug ihn, was er unter dem Poncho trage, und als er erfuhr, daß es ein Angelito sei, ersuchte er den Mann, ihm selbes für zwei Reaux zu überlassen. Dieser war dazu bereit, und der Wirth errichtete nun eilig in der Trinkstube eine kleine Blumennische, setzte das erhandelte Engelchen hinein und theilte der ganzen Nachbarschaft mit, welch Kleinod er besäße. Alles kam herbei, besah das liebe Engelchen und trank und schmauste zu seinen Ehren. Bald erfuhren es aber auch die Eltern, die alsogleich in die Schenke eilten, ihr Kind wegnahmen und den Wirth beim Richter verklagten. Der konnte sich des Lachens bei Anhörung der Klage kaum enthalten und legte die Sache friedlich bei, da in dem Gesetzbuche eines solchen Vergehens nicht gedacht war.
Sonderbar ist die Art und Weise, wie Kranke nach
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