ppe_297.001 Man kann, wie beim einzelnen Menschen, so auch beim Stamm ppe_297.002 von erworbenen Eigenschaften sprechen, und es ist die gleiche umstrittene ppe_297.003 Frage, bis zu welchem Grad daraus dauernde Prägung werden ppe_297.004 kann, die sich vererbt. Das Problem gilt für den Stamm, wenn er, wie ppe_297.005 in der Völkerwanderung, unter andere Lebensbedingungen versetzt ppe_297.006 wird, und er betrifft in gleicher Weise den Vereinzelten, der sich in ppe_297.007 der Diaspora befindet. Wenn die Ahnen bereits die unmittelbare Stammeszugehörigkeit ppe_297.008 aufgegeben haben, indem sie fern von ihrem Ursprung ppe_297.009 Wurzel schlugen, wie weit kann dann noch bei den Enkeln von ppe_297.010 Stammesbewußtsein oder unbewußter Erhaltung ererbter Art die Rede ppe_297.011 sein? Schon von der zweiten Generation der Losgerissenen läßt sich ppe_297.012 sagen, daß zwar die Blutgebundenheit nicht erlöschen kann, daß aber ppe_297.013 die etwaige Preisgabe aller angeeigneten Lebensformen und Bräuche, ppe_297.014 insbesondere der Sprache, dem Stamm der Väter fremd werden läßt. ppe_297.015 Bei dem besten Willen zur Arterhaltung bleibt immer fraglich, wieviel ppe_297.016 den Nachkommen noch durch Erziehung und festgehaltenen Brauch ppe_297.017 mitgegeben werden oder wieviel davon ohne diese Vermittlung erhalten ppe_297.018 bleiben kann. Für die mögliche Übertragung erworbener Eigenschaften ppe_297.019 bildet aber weniger der Stamm als die Familie das gegebene ppe_297.020 Feld der Beobachtung.
ppe_297.021 c) Konstitution und Charakter
ppe_297.022 Der engste Bezirk, in dem die Vererbung nicht nur Möglichkeit, ppe_297.023 sondern unentrinnbare Notwendigkeit bedeutet, ist die Ehe, die das ppe_297.024 Rätsel "Aus zwei mach eins" verwirklicht, indem ein eigenes Neues ppe_297.025 aus zweierlei Erbmassen sich bildet. Vater und Mutter sind Träger ppe_297.026 und Vermittler des Erbgutes zweier Familien, die mit den verschiedenen ppe_297.027 Vermögen an rassischen und stammhaften Anlagen auch einen verschiedenartigen ppe_297.028 Bestand an geistigen und körperlichen Dispositionen ppe_297.029 aufwiesen, deren Charakter sich nicht nur aus Berufstradition, konfessioneller ppe_297.030 Bindung, Umwelteinflüssen und Geschicken herleitet, sondern ppe_297.031 auch in bestimmter physischer Konstitution Form gewonnen hat.
ppe_297.032 Bei den geistigen Anlagen treten wieder die Fragen der Übertragbarkeit ppe_297.033 erworbener Eigenschaften auf. Wenn man von Stefan George ppe_297.034 sagte, daß ihm der mittelalterliche Katholizismus im Blut lag, ohne ppe_297.035 daß er irgendwelchen kirchlichen Einflüssen in seinem Leben nachgegeben ppe_297.036 hätte, so ließe sich die ererbte Mentalität ebensowohl ppe_297.037 rassisch als stammhaft begründen, da es den Glaubensbekenntnissen ppe_297.038 an ethnologischen Voraussetzungen ihrer Verbreitung nicht fehlt. ppe_297.039 Ältere Erbforschung, deren Gedankengänge heute nicht mehr verfolgt
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Petersen, Julius: Die Wissenschaft von der Dichtung. System und Methodenlehre der Literaturwissenschaft. 2. Auflage. Berlin, 1944, S. 297. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/petersen_poetik_1944/321>, abgerufen am 22.11.2024.
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