that das besonders in Absicht auf die so auffallend und allgemein misbrauchte Versprechen bey den Taufhandlungen, und hob die alte Form, Gevat- terleute zu erbitten, gänzlich auf; und verordnete dagegen, daß ein jeder Vater den Personen, die er zu Taufzeugen seines Kindes suche, seinen Wunsch durch den Pfarrer des Orts müsse anzeigen lassen; welcher dann eine bestimmte Antwort von denselben zu fodern habe, ob sie sich in der Lage befinden, und mit gutem freyem Willen bereit seyen, den Wunsch des Vaters in seiner ganzen Ausdehnung mit allem Ernst, und mit Rücksicht auf die Folgen, welche ein solches Versprechen auf sie haben könn- ten, zu entsprechen? Die Angefragten waren völlig frey, diese Bitte abzuschlagen; wenn sie sie aber annahmen, so mußten sie ihr Versprechen bey dem Pfarrer schriftlich niederlegen, der es nicht dem Vater zustellte, sondern zu Handen der Gemeinde, und zu ihrer allfälligen Sicherheit aufbehielt. So wie auf der andern Seite der Vater eben so be- stimmt dem Pfarrer zu Handen der Gemeinde schrift- lich geben mußte, daß er die erbetenen Taufzeugen seines Kinds wirklich für fähig, geneigt, und im Stand halte, ihm in Absicht auf dasselbe an die Hand zu gehen, und daß er selbige um deßwillen zu diesem Endzweck für diesen Christendienst ange- sprochen. -- Wer Niemanden fand, der eine so ernsthafte Verpflichtung für sein Kind auf sich neh-
that das beſonders in Abſicht auf die ſo auffallend und allgemein misbrauchte Verſprechen bey den Taufhandlungen, und hob die alte Form, Gevat- terleute zu erbitten, gaͤnzlich auf; und verordnete dagegen, daß ein jeder Vater den Perſonen, die er zu Taufzeugen ſeines Kindes ſuche, ſeinen Wunſch durch den Pfarrer des Orts muͤſſe anzeigen laſſen; welcher dann eine beſtimmte Antwort von denſelben zu fodern habe, ob ſie ſich in der Lage befinden, und mit gutem freyem Willen bereit ſeyen, den Wunſch des Vaters in ſeiner ganzen Ausdehnung mit allem Ernſt, und mit Ruͤckſicht auf die Folgen, welche ein ſolches Verſprechen auf ſie haben koͤnn- ten, zu entſprechen? Die Angefragten waren voͤllig frey, dieſe Bitte abzuſchlagen; wenn ſie ſie aber annahmen, ſo mußten ſie ihr Verſprechen bey dem Pfarrer ſchriftlich niederlegen, der es nicht dem Vater zuſtellte, ſondern zu Handen der Gemeinde, und zu ihrer allfaͤlligen Sicherheit aufbehielt. So wie auf der andern Seite der Vater eben ſo be- ſtimmt dem Pfarrer zu Handen der Gemeinde ſchrift- lich geben mußte, daß er die erbetenen Taufzeugen ſeines Kinds wirklich fuͤr faͤhig, geneigt, und im Stand halte, ihm in Abſicht auf daſſelbe an die Hand zu gehen, und daß er ſelbige um deßwillen zu dieſem Endzweck fuͤr dieſen Chriſtendienſt ange- ſprochen. — Wer Niemanden fand, der eine ſo ernſthafte Verpflichtung fuͤr ſein Kind auf ſich neh-
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that das beſonders in Abſicht auf die ſo auffallend
und allgemein misbrauchte Verſprechen bey den
Taufhandlungen, und hob die alte Form, Gevat-
terleute zu erbitten, gaͤnzlich auf; und verordnete
dagegen, daß ein jeder Vater den Perſonen, die er
zu Taufzeugen ſeines Kindes ſuche, ſeinen Wunſch
durch den Pfarrer des Orts muͤſſe anzeigen laſſen;
welcher dann eine beſtimmte Antwort von denſelben
zu fodern habe, ob ſie ſich in der Lage befinden,
und mit gutem freyem Willen bereit ſeyen, den
Wunſch des Vaters in ſeiner ganzen Ausdehnung
mit allem Ernſt, und mit Ruͤckſicht auf die Folgen,
welche ein ſolches Verſprechen auf ſie haben koͤnn-
ten, zu entſprechen? Die Angefragten waren voͤllig
frey, dieſe Bitte abzuſchlagen; wenn ſie ſie aber
annahmen, ſo mußten ſie ihr Verſprechen bey dem
Pfarrer ſchriftlich niederlegen, der es nicht dem
Vater zuſtellte, ſondern zu Handen der Gemeinde,
und zu ihrer allfaͤlligen Sicherheit aufbehielt. So
wie auf der andern Seite der Vater eben ſo be-
ſtimmt dem Pfarrer zu Handen der Gemeinde ſchrift-
lich geben mußte, daß er die erbetenen Taufzeugen
ſeines Kinds wirklich fuͤr faͤhig, geneigt, und im
Stand halte, ihm in Abſicht auf daſſelbe an die
Hand zu gehen, und daß er ſelbige um deßwillen
zu dieſem Endzweck fuͤr dieſen Chriſtendienſt ange-
ſprochen. — Wer Niemanden fand, der eine ſo
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[Pestalozzi, Johann Heinrich]: Lienhard und Gertrud. Bd. 4. Frankfurt (Main) u. a., 1787, S. 367. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/pestalozzi_lienhard04_1787/385>, abgerufen am 24.11.2024.
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