Pertsch, Johann Georg: Das Recht Der Beicht-Stühle. Halle, 1721.eines gewissen Beicht-Vaters. verbleiben/ sie einen andern zum Beicht-Vater annehmenlen die Aen-derung zu- gelassen. mögen. Denn Sie haben den vorigen aus einer Nothwen- digkeit verlassen müssen a). Wenn jemand auf der Reise unpaß wird/ oder der Pfarrer aus Haß/ Neid und Rach- begierd/ jemand die absolution versaget b)/ so erlaubet man auch/ sich einen andern zum Beicht-Vater anzunehmen. Man will auch dieses vor eine gegründete Ursach der erlaub- ten Veränderung halten/ wenn der ordentliche Pastor of- fenbahr gottloß ist/ und solche Laster begangen/ die vorläng- sten die Absetzung verdienet c). Vornehmlich aber will man a) Uberhaupt erlässet man die Pfarr-Kinder der Verbindlichkeit, beyFreyheit der Studenten und Kaufleute. ihrem eigenen Pfarrer zu beichten, wenn sie nothwendige Rei- sen haben, oder sonst um einer erbarn Ursache willen abwesend sind. Denn dadurch werden sie gehindert, sich des Dienstes ih- res Pastoris zu bedienen. Um dieser Ursachen willen pflegen die Canonisten die Studenten und Kaufleute nirgends einzupfarren. Sie sagen, daß dergleichen Person von einem jeden Pfarrer absol- uiret werden könten, wenn sie sich gleich eine Zeit lang an einem Ort beständig aufhielten. vid. Barbosa de offic. & potest. Parocb. P. II. c. 19. n. 10. b) Zuweilen sind einige so närrisch, daß sie diejenigen Personen nichtWas zu thun, wenn der Beicht- Vater aus ba- gatell Ursachen die absolution denegirt. zur Beichte lassen wollen, welche nicht nach ihrem visirlichen humeur gekleidet, obschon solcher Habit durchgehends gebräuchlich ist. Wie aber diese oder jene Personen sich in Kleidern aufführen sol- len, hat ein Pfarrer nichts vorzuschreiben. Diese Gewalt kommt denen Fürsten zu. Solche Herrschsucht muß man der Clerisey be- nehmen, und ihnen durch den Sinn fahren. Man kan sie aber nicht besser zu rechte bringen, als wenn man denen Pfarr-Kin- dern erlaubet, sich nach einem andern Beicht-Vater umzusehen. c) Carpzov ist solcher Meynung, da er von administrirung des Abend-Carpzovs Meinung wird auf die Aende- rung des Beicht Vaters gezo- gen. mahls redet cit. l. def. 291. Es muß aber eben dieser Umstand bey Veränderung des Beicht-Vaters statt finden, denn diese ist ei- ne Vorbereitung zum Abendmahl. Carpzov saget ferner, daß im c c 3
eines gewiſſen Beicht-Vaters. verbleiben/ ſie einen andern zum Beicht-Vater annehmenlen die Aen-derung zu- gelaſſen. moͤgen. Denn Sie haben den vorigen aus einer Nothwen- digkeit verlaſſen muͤſſen a). Wenn jemand auf der Reiſe unpaß wird/ oder der Pfarrer aus Haß/ Neid und Rach- begierd/ jemand die abſolution verſaget b)/ ſo erlaubet man auch/ ſich einen andern zum Beicht-Vater anzunehmen. Man will auch dieſes vor eine gegruͤndete Urſach der erlaub- ten Veraͤnderung halten/ wenn der ordentliche Paſtor of- fenbahr gottloß iſt/ und ſolche Laſter begangen/ die vorlaͤng- ſten die Abſetzung verdienet c). Vornehmlich aber will man a) Uberhaupt erlaͤſſet man die Pfarr-Kinder der Verbindlichkeit, beyFreyheit der Studenten und Kaufleute. ihrem eigenen Pfarrer zu beichten, wenn ſie nothwendige Rei- ſen haben, oder ſonſt um einer erbarn Urſache willen abweſend ſind. Denn dadurch werden ſie gehindert, ſich des Dienſtes ih- res Paſtoris zu bedienen. Um dieſer Urſachen willen pflegen die Canoniſten die Studenten und Kaufleute nirgends einzupfarren. Sie ſagen, daß dergleichen Perſon von einem jeden Pfarrer abſol- uiret werden koͤnten, wenn ſie ſich gleich eine Zeit lang an einem Ort beſtaͤndig aufhielten. vid. Barboſa de offic. & poteſt. Parocb. P. II. c. 19. n. 10. b) Zuweilen ſind einige ſo naͤrriſch, daß ſie diejenigen Perſonen nichtWas zu thun, weñ der Beicht- Vater aus ba- gatell Urſachen die abſolution denegirt. zur Beichte laſſen wollen, welche nicht nach ihrem viſirlichen humeur gekleidet, obſchon ſolcher Habit durchgehends gebraͤuchlich iſt. Wie aber dieſe oder jene Perſonen ſich in Kleidern auffuͤhren ſol- len, hat ein Pfarrer nichts vorzuſchreiben. Dieſe Gewalt kommt denen Fuͤrſten zu. Solche Herrſchſucht muß man der Cleriſey be- nehmen, und ihnen durch den Sinn fahren. Man kan ſie aber nicht beſſer zu rechte bringen, als wenn man denen Pfarr-Kin- dern erlaubet, ſich nach einem andern Beicht-Vater umzuſehen. c) Carpzov iſt ſolcher Meynung, da er von adminiſtrirung des Abend-Carpzovs Meinung wird auf die Aende- rung des Beicht Vaters gezo- gen. mahls redet cit. l. def. 291. Es muß aber eben dieſer Umſtand bey Veraͤnderung des Beicht-Vaters ſtatt finden, denn dieſe iſt ei- ne Vorbereitung zum Abendmahl. Carpzov ſaget ferner, daß im c c 3
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moͤgen. Denn Sie haben den vorigen aus einer Nothwen-
digkeit verlaſſen muͤſſen a). Wenn jemand auf der Reiſe
unpaß wird/ oder der Pfarrer aus Haß/ Neid und Rach-
begierd/ jemand die abſolution verſaget b)/ ſo erlaubet man
auch/ ſich einen andern zum Beicht-Vater anzunehmen.
Man will auch dieſes vor eine gegruͤndete Urſach der erlaub-
ten Veraͤnderung halten/ wenn der ordentliche Paſtor of-
fenbahr gottloß iſt/ und ſolche Laſter begangen/ die vorlaͤng-
ſten die Abſetzung verdienet c). Vornehmlich aber will
man
len die Aen-
derung zu-
gelaſſen.
a) Uberhaupt erlaͤſſet man die Pfarr-Kinder der Verbindlichkeit, bey
ihrem eigenen Pfarrer zu beichten, wenn ſie nothwendige Rei-
ſen haben, oder ſonſt um einer erbarn Urſache willen abweſend
ſind. Denn dadurch werden ſie gehindert, ſich des Dienſtes ih-
res Paſtoris zu bedienen. Um dieſer Urſachen willen pflegen die
Canoniſten die Studenten und Kaufleute nirgends einzupfarren.
Sie ſagen, daß dergleichen Perſon von einem jeden Pfarrer abſol-
uiret werden koͤnten, wenn ſie ſich gleich eine Zeit lang an einem
Ort beſtaͤndig aufhielten. vid. Barboſa de offic. & poteſt. Parocb.
P. II. c. 19. n. 10.
b) Zuweilen ſind einige ſo naͤrriſch, daß ſie diejenigen Perſonen nicht
zur Beichte laſſen wollen, welche nicht nach ihrem viſirlichen
humeur gekleidet, obſchon ſolcher Habit durchgehends gebraͤuchlich
iſt. Wie aber dieſe oder jene Perſonen ſich in Kleidern auffuͤhren ſol-
len, hat ein Pfarrer nichts vorzuſchreiben. Dieſe Gewalt kommt
denen Fuͤrſten zu. Solche Herrſchſucht muß man der Cleriſey be-
nehmen, und ihnen durch den Sinn fahren. Man kan ſie aber
nicht beſſer zu rechte bringen, als wenn man denen Pfarr-Kin-
dern erlaubet, ſich nach einem andern Beicht-Vater umzuſehen.
c) Carpzov iſt ſolcher Meynung, da er von adminiſtrirung des Abend-
mahls redet cit. l. def. 291. Es muß aber eben dieſer Umſtand bey
Veraͤnderung des Beicht-Vaters ſtatt finden, denn dieſe iſt ei-
ne Vorbereitung zum Abendmahl. Carpzov ſaget ferner, daß
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