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Peckenstein, Lorenz. Theatri Saxonici. Teil 2. Jena, 1608.

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hinwieder an das Reich gefallen / vnd Schlos vnd Stadt zum Reich kommen / dann vnter Friderico Forti Marggraffen / neben Chemnitz vnd Altenburg an Meissen geraten / darbey es auch bißanhero erhalten / vnd das Schlos durch Churfürst Augusten gar Fürstlichen angerichtet vnd renovirt, ligt an der Grentze des Voigtlandes / wird von der Mulden befeuchtet / vnd hat einen fruchtbaren Boden.

XXIII.
Hoenstein.

DIeses Schlos sampt Lomen haben in vorzeiten die Herren Bircken von der Dauba Böhmischer Ankunfft / innegehabt / vnd Anno 1414. nochmals besessen / hernacher durch Zwang wegen dessen / daß sie dem Stifft Meissen in vielen zuwider gewesen / mutiren müssen / vnd sich nach Mülberg an die Elben gesetzt / Hernacher dieses Schlos als auch die Gegend durch Churfürst Friedrichen den Andern / Anno 1444. eingenommen / vnd der Kron Böhmen entzogen / aus Vrsachen / daß daraus dero Gegend grosser Schaden von den Streiffrotten beschehen / also vnter dem Fürsten von Sachsen verblieben / vnd jederzeit vor ein besonder Ampt / inmassen auch nochmals gehalten. Endlichen von Hertzog Georgen die von Schleinitz darmit begnadet / von denen es die Herren von Schönburg jetzo zu Penigk kauffsweise erlangt / vnnd dann hernacher durch einen Wechsel vor Rosla / wieder an die von Sachsen kommen / Ist ein altes jedoch festes Bergschlos / von sondern starcken Thürmen vnnd Gebewden / sol vor alten Jahren eine sondere Herrschafft / noch vor den Herren Bircken gewesen / vnnd solches das Geschlecht die Clommen innengehabt haben / so zu Wila an der Elben residirt, Rathen / Clomen oder jetzo Lomen / so wol Hoenstein / vnd den obern Tractum Königstein / Liligen vnd Schreckenstein besessen / vnd wegen jhrer Streifferey vnd Plackerey des Orts vertrieben seyn.

hinwieder an das Reich gefallen / vnd Schlos vnd Stadt zum Reich kommen / dann vnter Friderico Forti Marggraffen / neben Chemnitz vnd Altenburg an Meissen geraten / darbey es auch bißanhero erhalten / vnd das Schlos durch Churfürst Augusten gar Fürstlichen angerichtet vnd renovirt, ligt an der Grentze des Voigtlandes / wird von der Mulden befeuchtet / vnd hat einen fruchtbaren Boden.

XXIII.
Hoenstein.

DIeses Schlos sampt Lomen haben in vorzeiten die Herren Bircken von der Dauba Böhmischer Ankunfft / innegehabt / vnd Anno 1414. nochmals besessen / hernacher durch Zwang wegen dessen / daß sie dem Stifft Meissen in vielen zuwider gewesen / mutiren müssen / vnd sich nach Mülberg an die Elben gesetzt / Hernacher dieses Schlos als auch die Gegend durch Churfürst Friedrichen den Andern / Anno 1444. eingenommen / vnd der Kron Böhmen entzogen / aus Vrsachen / daß daraus dero Gegend grosser Schaden von den Streiffrotten beschehen / also vnter dem Fürsten von Sachsen verblieben / vnd jederzeit vor ein besonder Ampt / inmassen auch nochmals gehalten. Endlichen von Hertzog Georgen die von Schleinitz darmit begnadet / von denen es die Herren von Schönburg jetzo zu Penigk kauffsweise erlangt / vnnd dann hernacher durch einen Wechsel vor Rosla / wieder an die von Sachsen kommen / Ist ein altes jedoch festes Bergschlos / von sondern starcken Thürmen vnnd Gebewden / sol vor alten Jahren eine sondere Herrschafft / noch vor den Herren Bircken gewesen / vnnd solches das Geschlecht die Clommen innengehabt haben / so zu Wila an der Elben residirt, Rathen / Clomen oder jetzo Lomen / so wol Hoenstein / vnd den obern Tractum Königstein / Liligen vnd Schreckenstein besessen / vnd wegen jhrer Streifferey vnd Plackerey des Orts vertrieben seyn.

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[21/0022] hinwieder an das Reich gefallen / vnd Schlos vnd Stadt zum Reich kommen / dann vnter Friderico Forti Marggraffen / neben Chemnitz vnd Altenburg an Meissen geraten / darbey es auch bißanhero erhalten / vnd das Schlos durch Churfürst Augusten gar Fürstlichen angerichtet vnd renovirt, ligt an der Grentze des Voigtlandes / wird von der Mulden befeuchtet / vnd hat einen fruchtbaren Boden. XXIII. Hoenstein. DIeses Schlos sampt Lomen haben in vorzeiten die Herren Bircken von der Dauba Böhmischer Ankunfft / innegehabt / vnd Anno 1414. nochmals besessen / hernacher durch Zwang wegen dessen / daß sie dem Stifft Meissen in vielen zuwider gewesen / mutiren müssen / vnd sich nach Mülberg an die Elben gesetzt / Hernacher dieses Schlos als auch die Gegend durch Churfürst Friedrichen den Andern / Anno 1444. eingenommen / vnd der Kron Böhmen entzogen / aus Vrsachen / daß daraus dero Gegend grosser Schaden von den Streiffrotten beschehen / also vnter dem Fürsten von Sachsen verblieben / vnd jederzeit vor ein besonder Ampt / inmassen auch nochmals gehalten. Endlichen von Hertzog Georgen die von Schleinitz darmit begnadet / von denen es die Herren von Schönburg jetzo zu Penigk kauffsweise erlangt / vnnd dann hernacher durch einen Wechsel vor Rosla / wieder an die von Sachsen kommen / Ist ein altes jedoch festes Bergschlos / von sondern starcken Thürmen vnnd Gebewden / sol vor alten Jahren eine sondere Herrschafft / noch vor den Herren Bircken gewesen / vnnd solches das Geschlecht die Clommen innengehabt haben / so zu Wila an der Elben residirt, Rathen / Clomen oder jetzo Lomen / so wol Hoenstein / vnd den obern Tractum Königstein / Liligen vnd Schreckenstein besessen / vnd wegen jhrer Streifferey vnd Plackerey des Orts vertrieben seyn.

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Zitationshilfe: Peckenstein, Lorenz. Theatri Saxonici. Teil 2. Jena, 1608, S. 21. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/peckenstein_theatri02_1608/22>, abgerufen am 28.03.2024.