Jean Paul: Flegeljahre. Bd. 1. Tübingen, 1804.Nun konnte Lukas sich nicht mehr halten: "H. Nun konnte Lukas ſich nicht mehr halten: „H. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0110" n="100"/> <p>Nun konnte Lukas ſich nicht mehr halten: „H.<lb/> „HofFiſkalis! Peter hat ſeines Vaters Sinn nicht;<lb/> „mich haͤtte man <hi rendition="#aq #g">jura</hi> laſſen ſollen. Gott! ich hatte<lb/> „Gaben und mein Pferdgedaͤchtniß und Sizfleiſch.<lb/> „— Es iſt nur ein ſchlechter Gerichtsmann, der<lb/> „nicht zugleich ein Ziviliſt — ein Kameraliſt — ein<lb/> „Kriminaliſt — ein Feudaliſt — ein Kanoliſt — ein<lb/> „Publiſt iſt, ſo weit er kann. Laͤngſt haͤtt' ich<lb/> „dieſes mein Amt niedergelegt — denn was zieh' ich<lb/> „weiter davon, als jaͤhrlich 3 Scheffel Beſoldung<lb/> „und die FasKanne und viel Verſaͤumnis und Ver¬<lb/> „druͤßlichkeit — waͤr' im ganzen Dorf ein Menſch<lb/> „zu haben, ders wieder naͤhme und ſcharmant ver¬<lb/> „ſaͤhe. Wo ſind denn die vielen Schulzen hier zu<lb/> „Lande, die vier Schulzenordnungen im Hauſe ha¬<lb/> „ben wie ich, naͤmlich die alte gothaiſche, die chur¬<lb/> „ſaͤchſiſche, die wuͤrtembergiſche und die Haarhaa¬<lb/> „riſche? — Und ſez' ich nicht jede Buͤcherlotterie<lb/> „und verſtehe die geſcheuteſten Sachen, unter an¬<lb/> „dern: „Julii Bernhards von Rohr vollſtaͤndi¬<lb/> „„ges HaushaltungsRecht, in welchem die nuͤz¬<lb/> „„lichſten Rechtslehren, welche ſowohl bei den<lb/> „„Landguͤtern uͤberhaupt, derſelben Kauffung,<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [100/0110]
Nun konnte Lukas ſich nicht mehr halten: „H.
„HofFiſkalis! Peter hat ſeines Vaters Sinn nicht;
„mich haͤtte man jura laſſen ſollen. Gott! ich hatte
„Gaben und mein Pferdgedaͤchtniß und Sizfleiſch.
„— Es iſt nur ein ſchlechter Gerichtsmann, der
„nicht zugleich ein Ziviliſt — ein Kameraliſt — ein
„Kriminaliſt — ein Feudaliſt — ein Kanoliſt — ein
„Publiſt iſt, ſo weit er kann. Laͤngſt haͤtt' ich
„dieſes mein Amt niedergelegt — denn was zieh' ich
„weiter davon, als jaͤhrlich 3 Scheffel Beſoldung
„und die FasKanne und viel Verſaͤumnis und Ver¬
„druͤßlichkeit — waͤr' im ganzen Dorf ein Menſch
„zu haben, ders wieder naͤhme und ſcharmant ver¬
„ſaͤhe. Wo ſind denn die vielen Schulzen hier zu
„Lande, die vier Schulzenordnungen im Hauſe ha¬
„ben wie ich, naͤmlich die alte gothaiſche, die chur¬
„ſaͤchſiſche, die wuͤrtembergiſche und die Haarhaa¬
„riſche? — Und ſez' ich nicht jede Buͤcherlotterie
„und verſtehe die geſcheuteſten Sachen, unter an¬
„dern: „Julii Bernhards von Rohr vollſtaͤndi¬
„„ges HaushaltungsRecht, in welchem die nuͤz¬
„„lichſten Rechtslehren, welche ſowohl bei den
„„Landguͤtern uͤberhaupt, derſelben Kauffung,
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