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Pataky, Sophie: Lexikon deutscher Frauen der Feder. 2. Band: M-Z. Berlin, 1898.

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Gesetzbuches für das Deutsche Reich veranlassen. Diesem Antrage wurde Folge gegeben, eine Kommission zu dem Zwecke gebildet und Marie R. erhielt in Gemeinschaft mit Frau Sera Proelss (siehe diese), den Auftrag, in einer Schrift die Benachteiligungen, welche den deutschen Frauen im neuen Gesetzbuch drohten, hervorzuheben, und sie dadurch zur Anteilnahme an dem vom deutschen Frauenbund übernommenen Protest zu bewegen. Ihr hauptsächlichstes Wirken gilt der besseren Rechtsstellung der Frau. Sobald dem Reichstage ein Gesetzentwurf zur Beratung vorliegt, der nicht gleiches Recht für die Frau enthält, richtet sie entweder als Vorsitzende der Rechtskommission im Namen des Bundes oder in Verbindung mit anderen Frauen eine Petition an den Reichstag, in welcher gleiches Recht für Mann und Frau gefordert wird. Die letzte Petition vom 12. Januar 1898 schliesst sich an den Entwurf eines Gerichtsverfassungsgesetzes und bezweckt Berufung der Frauen als Laienrichter beim Vormundschafts-, Schöffen- und Schwurgericht. In einem Aufsatze: "Die Laiengerichte und die Frauen" hat sie die Entwickelung dieser Gerichte und die Notwendigkeit der Mitwirkung von Frauen wissenschaftlich dargethan. Für die "Frauenbewegung" schrieb sie mehrere Abhandlungen über einzelne Teile des Familienrechtes, über Vereins- und Staatsrecht u.v.a. Auf der Versammlung des Bundes deutscher Frauenvereine, 1896, wurde sie zur Vorsitzenden der Rechtskommission des Bundes, und gleichzeitig vom Verein preussischer Volksschullehrerinnen zur Vorsitzenden der Centralstelle für Rechtsschutz gewählt. Sie beteiligte sich später an der Redaktion des im Januar 1897 erschienenen Kongressbuches. In einem Artikel: "Das Rechtsstudium der Frau" suchte sie Lehrerinnen zum Studium der Rechtswissenschaft anzuregen. Sie selbst begann im Wintersemester 1896/97 mit dem regelrechten Studium der Jurisprudenz und tritt nun Ostern dieses Jahres in das 4. Semester ein. Ihr Plan ist, "nach Absolvierung des vollen Studiums als Lehrerin der Gesetzeskunde das schlummernde Rechtsbewusstsein der weiblichen deutschen Jugend zu wecken und zu ethisch bewussten Persönlichkeiten diejenigen heranbilden zu helfen, die noch unbewusst durch die Konsequenzen ihres schlechteren Rechtes nicht zu der Entfaltung ihrer ihnen von der Natur verliehenen Gaben gelangen können."

u. S. Proelss. Die Frau im neuen bürgerlichen Gesetzbuch. Beleuchtg. u. Gegenüberstellg. d. Paragraphen d. Entwurfs eines bürgerl. Gesetzbuches für das Deutsche Reich. 2. Lesg., nebst Vorschlägen zur Änderg. derselben im Interesse der Frauen. 8. (58) Berlin 1895, F. Dümmlers Verlag. -.40

- Die Notwendigkeit der Einführung von Gesetzeskunde als obligatorischer Lehrgegenstand in Schulen. 8. (16) Ebda. 1897. n -.30

- Eine Ferienreise nach dem Nordkap. 8. (32) Berlin 1892. Vergriffen.

[Rasmus, Frl. Melanie]

#Rasmus, Frl. Melanie, Ps. Max v. Hochberg, in Dessau, ist die Tochter des Lehrers und Schriftstellers Gustav Rasmus.

Werke s. Max v. Hochberg.

[Rasmussen, Sara]

#Rasmussen, Sara, Kopenhagen, K. Amagertorv 9, Dänemark.

- Klöppelbuch. Eine Anleitg. zum Selbstunterricht im Spitzenklöppeln. 4. (48 m. Illustr.) Kopenhagen 1887, A. F. Höst & Sön. n 3.-

- Kollektion Nora. Altnordische Stickereien auf wollenem Java-Gewebe, Kongress-Canevas od. Segeltuch. 4. (4 m. 18 Taf.) Ebda. 1897. n 3.-

Gesetzbuches für das Deutsche Reich veranlassen. Diesem Antrage wurde Folge gegeben, eine Kommission zu dem Zwecke gebildet und Marie R. erhielt in Gemeinschaft mit Frau Sera Proelss (siehe diese), den Auftrag, in einer Schrift die Benachteiligungen, welche den deutschen Frauen im neuen Gesetzbuch drohten, hervorzuheben, und sie dadurch zur Anteilnahme an dem vom deutschen Frauenbund übernommenen Protest zu bewegen. Ihr hauptsächlichstes Wirken gilt der besseren Rechtsstellung der Frau. Sobald dem Reichstage ein Gesetzentwurf zur Beratung vorliegt, der nicht gleiches Recht für die Frau enthält, richtet sie entweder als Vorsitzende der Rechtskommission im Namen des Bundes oder in Verbindung mit anderen Frauen eine Petition an den Reichstag, in welcher gleiches Recht für Mann und Frau gefordert wird. Die letzte Petition vom 12. Januar 1898 schliesst sich an den Entwurf eines Gerichtsverfassungsgesetzes und bezweckt Berufung der Frauen als Laienrichter beim Vormundschafts-, Schöffen- und Schwurgericht. In einem Aufsatze: »Die Laiengerichte und die Frauen« hat sie die Entwickelung dieser Gerichte und die Notwendigkeit der Mitwirkung von Frauen wissenschaftlich dargethan. Für die »Frauenbewegung« schrieb sie mehrere Abhandlungen über einzelne Teile des Familienrechtes, über Vereins- und Staatsrecht u.v.a. Auf der Versammlung des Bundes deutscher Frauenvereine, 1896, wurde sie zur Vorsitzenden der Rechtskommission des Bundes, und gleichzeitig vom Verein preussischer Volksschullehrerinnen zur Vorsitzenden der Centralstelle für Rechtsschutz gewählt. Sie beteiligte sich später an der Redaktion des im Januar 1897 erschienenen Kongressbuches. In einem Artikel: »Das Rechtsstudium der Frau« suchte sie Lehrerinnen zum Studium der Rechtswissenschaft anzuregen. Sie selbst begann im Wintersemester 1896/97 mit dem regelrechten Studium der Jurisprudenz und tritt nun Ostern dieses Jahres in das 4. Semester ein. Ihr Plan ist, »nach Absolvierung des vollen Studiums als Lehrerin der Gesetzeskunde das schlummernde Rechtsbewusstsein der weiblichen deutschen Jugend zu wecken und zu ethisch bewussten Persönlichkeiten diejenigen heranbilden zu helfen, die noch unbewusst durch die Konsequenzen ihres schlechteren Rechtes nicht zu der Entfaltung ihrer ihnen von der Natur verliehenen Gaben gelangen können.«

u. S. Proelss. Die Frau im neuen bürgerlichen Gesetzbuch. Beleuchtg. u. Gegenüberstellg. d. Paragraphen d. Entwurfs eines bürgerl. Gesetzbuches für das Deutsche Reich. 2. Lesg., nebst Vorschlägen zur Änderg. derselben im Interesse der Frauen. 8. (58) Berlin 1895, F. Dümmlers Verlag. –.40

‒ Die Notwendigkeit der Einführung von Gesetzeskunde als obligatorischer Lehrgegenstand in Schulen. 8. (16) Ebda. 1897. n –.30

‒ Eine Ferienreise nach dem Nordkap. 8. (32) Berlin 1892. Vergriffen.

[Rasmus, Frl. Melanie]

□Rasmus, Frl. Melanie, Ps. Max v. Hochberg, in Dessau, ist die Tochter des Lehrers und Schriftstellers Gustav Rasmus.

Werke s. Max v. Hochberg.

[Rasmussen, Sara]

□Rasmussen, Sara, Kopenhagen, K. Amagertorv 9, Dänemark.

‒ Klöppelbuch. Eine Anleitg. zum Selbstunterricht im Spitzenklöppeln. 4. (48 m. Illustr.) Kopenhagen 1887, A. F. Höst & Sön. n 3.–

‒ Kollektion Nora. Altnordische Stickereien auf wollenem Java-Gewebe, Kongress-Canevas od. Segeltuch. 4. (4 m. 18 Taf.) Ebda. 1897. n 3.–

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Zitationshilfe: Pataky, Sophie: Lexikon deutscher Frauen der Feder. 2. Band: M-Z. Berlin, 1898, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/pataky_lexikon02_1898/170>, abgerufen am 28.11.2024.