Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Käsbohrer, Sebastian [i. e. Johann Gottfried Pahl]: Vernunft- und schriftmäßiges Schutz- Trutz- und Vertheidigungs-Libell für den Wirtembergischen Adel, gegen die demokratischen und jakobinischen Belialssöhne unserer Zeit. Waldangelloch und Leipzig [Stuttgart], 1797.

Bild:
<< vorherige Seite

Anklage unsrer gnädigen Herrschaften nicht anders, als die Juden vor dem hohen Rathe zu Jerusalem, als sie mit falschen Zeugnissen gegen unsern Erlöser processirten. Sie sagen: unser Land hat keinen Adel, - id quod lubentissime concedo; und dann sagen sie wieder: unsre Edelleute sind lauter Ausländer, folglich gehört ihnen bey uns kein Brod. Wie sie da ad absurdum kommen, - gerade wie so mancher naseweise Magister in Tübingen, der es mit dem hochgelehrten Herrn Professor Ploucquet disputando aufnahm. Wenn das Land keinen Adel hat, wo soll dann, ums Himmels willen! der Herzog seine adeliche Dienerschaft hernehmen? Selbst machen kann er sie nicht, weil ihm mit neugebackenem Werke nichts gedient ist, und aus dem Monde, oder aus dem Jupiter kann er sie auch nicht verschreiben. Aber da sind einige gleich mit der unverschämten Ausflucht da, er brauche gar keine Cavaliers, er könne sich

Anklage unsrer gnädigen Herrschaften nicht anders, als die Juden vor dem hohen Rathe zu Jerusalem, als sie mit falschen Zeugnissen gegen unsern Erlöser processirten. Sie sagen: unser Land hat keinen Adel, – id quod lubentissime concedo; und dann sagen sie wieder: unsre Edelleute sind lauter Ausländer, folglich gehört ihnen bey uns kein Brod. Wie sie da ad absurdum kommen, – gerade wie so mancher naseweise Magister in Tübingen, der es mit dem hochgelehrten Herrn Professor Ploucquet disputando aufnahm. Wenn das Land keinen Adel hat, wo soll dann, ums Himmels willen! der Herzog seine adeliche Dienerschaft hernehmen? Selbst machen kann er sie nicht, weil ihm mit neugebackenem Werke nichts gedient ist, und aus dem Monde, oder aus dem Jupiter kann er sie auch nicht verschreiben. Aber da sind einige gleich mit der unverschämten Ausflucht da, er brauche gar keine Cavaliers, er könne sich

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0029" n="29"/>
Anklage unsrer gnädigen Herrschaften nicht anders, als die Juden vor dem hohen Rathe zu <hi rendition="#i">Jerusalem</hi>, als sie mit falschen Zeugnissen gegen unsern Erlöser processirten. Sie sagen: unser Land hat keinen Adel, &#x2013; <hi rendition="#i">id quod lubentissime concedo</hi>; und dann sagen sie wieder: unsre Edelleute sind lauter Ausländer, folglich gehört ihnen bey uns kein Brod. Wie sie da <hi rendition="#i">ad absurdum</hi> kommen, &#x2013; gerade wie so mancher naseweise Magister in <hi rendition="#i">Tübingen</hi>, der es mit dem hochgelehrten Herrn Professor <hi rendition="#i">Ploucquet</hi> disputando aufnahm. Wenn das Land keinen Adel hat, wo soll dann, ums Himmels willen! der Herzog seine adeliche Dienerschaft hernehmen? Selbst machen kann er sie nicht, weil ihm mit neugebackenem Werke nichts gedient ist, und aus dem <hi rendition="#i">Monde</hi>, oder aus dem <hi rendition="#i">Jupiter</hi> kann er sie auch nicht verschreiben. Aber da sind einige gleich mit der unverschämten Ausflucht da, er brauche gar keine Cavaliers, er könne sich
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[29/0029] Anklage unsrer gnädigen Herrschaften nicht anders, als die Juden vor dem hohen Rathe zu Jerusalem, als sie mit falschen Zeugnissen gegen unsern Erlöser processirten. Sie sagen: unser Land hat keinen Adel, – id quod lubentissime concedo; und dann sagen sie wieder: unsre Edelleute sind lauter Ausländer, folglich gehört ihnen bey uns kein Brod. Wie sie da ad absurdum kommen, – gerade wie so mancher naseweise Magister in Tübingen, der es mit dem hochgelehrten Herrn Professor Ploucquet disputando aufnahm. Wenn das Land keinen Adel hat, wo soll dann, ums Himmels willen! der Herzog seine adeliche Dienerschaft hernehmen? Selbst machen kann er sie nicht, weil ihm mit neugebackenem Werke nichts gedient ist, und aus dem Monde, oder aus dem Jupiter kann er sie auch nicht verschreiben. Aber da sind einige gleich mit der unverschämten Ausflucht da, er brauche gar keine Cavaliers, er könne sich

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax. (2012-10-29T10:30:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
Wikimedia Commons: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2012-10-29T10:30:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat. (2012-10-29T10:30:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Als Grundlage dienen die Wikisource:Editionsrichtlinien.
  • Der Seitenwechsel erfolgt bei Worttrennung nach dem gesamten Wort.
  • Geviertstriche (—) wurden durch Halbgeviertstriche ersetzt (–).
  • lang + rund s wird ß; Ligaturen werden getrennt (æ = ae); vv wird als w trankribiert



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/pahl_libell_1797
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/pahl_libell_1797/29
Zitationshilfe: Käsbohrer, Sebastian [i. e. Johann Gottfried Pahl]: Vernunft- und schriftmäßiges Schutz- Trutz- und Vertheidigungs-Libell für den Wirtembergischen Adel, gegen die demokratischen und jakobinischen Belialssöhne unserer Zeit. Waldangelloch und Leipzig [Stuttgart], 1797, S. 29. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/pahl_libell_1797/29>, abgerufen am 22.11.2024.