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Olearius, Johann: Drei Predigten vom Unterscheid der wahren Christlichen Lutherischen und falschen Papistischen auch Calvinischen Religion. [s. l.], 1591.

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XXIII. Artickel. 2. Vom Ehestande der Priester.

DIe Papisten lehren / das ein grewliche Sünde sey / der Priester Ehelich Leben / schreiben offentlich / das die Priester / welche sich in Ehestand begeben / nicht allein billich jhres Ampts entsetzt / Sondern auch an die Beum auffgehenckt sollen werden / nach dem Canon, Sacerdo/si matrimonium contraxerit, suspendatur, Welches von dem suspendiren ab officio, Das ist / das jnen ein zeitlang jhres Ampts sich zuenthalten / geboten ist / nicht aber vom auffhencken an die Beume / wie es die Bapst Esel auslegen / zuuerstehen ist. Aber Belarminus in seiner Censur vber das Concordi Buch Mendac. 15. schreibt / wie ein Bluthund / das man die Diener des Euangelij / nicht allein vom Ampt Suspendiren, Sondern auch als von wegen eines Lasters wider die Gesetz aller Kirchen / mit Recht wol an die Beume Suspendiren möge. Fol. 160.

XXIII. Artickel. 2. Vom Ehestande der Priester.

DIe Papisten lehren / das ein grewliche Sünde sey / der Priester Ehelich Leben / schreiben offentlich / das die Priester / welche sich in Ehestand begeben / nicht allein billich jhres Ampts entsetzt / Sondern auch an die Beum auffgehenckt sollen werden / nach dem Canon, Sacerdo/si matrimonium contraxerit, suspendatur, Welches von dem suspendiren ab officio, Das ist / das jnen ein zeitlang jhres Ampts sich zuenthalten / geboten ist / nicht aber vom auffhencken an die Beume / wie es die Bapst Esel auslegen / zuuerstehen ist. Aber Belarminus in seiner Censur vber das Concordi Buch Mendac. 15. schreibt / wie ein Bluthund / das man die Diener des Euangelij / nicht allein vom Ampt Suspendiren, Sondern auch als von wegen eines Lasters wider die Gesetz aller Kirchen / mit Recht wol an die Beume Suspendiren möge. Fol. 160.

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[112/0144] XXIII. Artickel. 2. Vom Ehestande der Priester. DIe Papisten lehren / das ein grewliche Sünde sey / der Priester Ehelich Leben / schreiben offentlich / das die Priester / welche sich in Ehestand begeben / nicht allein billich jhres Ampts entsetzt / Sondern auch an die Beum auffgehenckt sollen werden / nach dem Canon, Sacerdo/si matrimonium contraxerit, suspendatur, Welches von dem suspendiren ab officio, Das ist / das jnen ein zeitlang jhres Ampts sich zuenthalten / geboten ist / nicht aber vom auffhencken an die Beume / wie es die Bapst Esel auslegen / zuuerstehen ist. Aber Belarminus in seiner Censur vber das Concordi Buch Mendac. 15. schreibt / wie ein Bluthund / das man die Diener des Euangelij / nicht allein vom Ampt Suspendiren, Sondern auch als von wegen eines Lasters wider die Gesetz aller Kirchen / mit Recht wol an die Beume Suspendiren möge. Fol. 160.

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Zitationshilfe: Olearius, Johann: Drei Predigten vom Unterscheid der wahren Christlichen Lutherischen und falschen Papistischen auch Calvinischen Religion. [s. l.], 1591, S. 112. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/olearius_predigten_1591/144>, abgerufen am 24.11.2024.