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Olearius, Johann: Drei Predigten vom Unterscheid der wahren Christlichen Lutherischen und falschen Papistischen auch Calvinischen Religion. [s. l.], 1591.

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XV. Artickel. Von Kirchenordnung vnd Menschen Satzung.

DAuon lehret die Augsp. Confession das man die Kirchenordnung vnd Leremonien halten sol / So ohn Sünd mügen gehalten werden / vnd zufrieden / zu guter ordnung in der Kirchen dienen / als gewisse Festa / Gesenge / vnd dergleichen. 2. Man muß aber die gewissen damit nicht beschweren dz solche eusserliche Ding nötig zur Seligkeit. 3. Das alle Menschensatzung dazu gemacht / das man Gott dadurch vorsöhnen vnd Gnad verdienen wolle / dem H. Euangelio vnd Christlichem Glauben zuwider sey / Als Closter gelübd / vnterschid der Speiß vnd gnugthuung für die Sünde. Eben diese Lehre hatt Gott selbst von Himmel / durch diese 3. Menner offenbaret vnnd bekrefftiget / Denn ob wol Johannes ein strenges Leben geführet / sich mit wilden Honig / Hweschrecken oder Kraben / in der Wüsten beholffen / mit Camelsharen sich bekleidet / auch viel gefastet mit seinen Jüngern / wie Marc. 1. Matth. 11. geschrieben.

XV. Artickel. Von Kirchenordnung vnd Menschen Satzung.

DAuon lehret die Augsp. Confession das man die Kirchenordnung vnd Leremonien halten sol / So ohn Sünd mügen gehalten werden / vnd zufrieden / zu guter ordnung in der Kirchen dienen / als gewisse Festa / Gesenge / vnd dergleichen. 2. Man muß aber die gewissen damit nicht beschweren dz solche eusserliche Ding nötig zur Seligkeit. 3. Das alle Menschensatzung dazu gemacht / das man Gott dadurch vorsöhnen vnd Gnad verdienen wolle / dem H. Euangelio vnd Christlichem Glauben zuwider sey / Als Closter gelübd / vnterschid der Speiß vnd gnugthuung für die Sünde. Eben diese Lehre hatt Gott selbst von Himmel / durch diese 3. Menner offenbaret vnnd bekrefftiget / Denn ob wol Johannes ein strenges Leben geführet / sich mit wilden Honig / Hweschrecken oder Kraben / in der Wüsten beholffen / mit Camelsharen sich bekleidet / auch viel gefastet mit seinẽ Jüngern / wie Marc. 1. Matth. 11. geschriebẽ.

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[71/0103] XV. Artickel. Von Kirchenordnung vnd Menschen Satzung. DAuon lehret die Augsp. Confession das man die Kirchenordnung vnd Leremonien halten sol / So ohn Sünd mügen gehalten werden / vnd zufrieden / zu guter ordnung in der Kirchen dienen / als gewisse Festa / Gesenge / vnd dergleichen. 2. Man muß aber die gewissen damit nicht beschweren dz solche eusserliche Ding nötig zur Seligkeit. 3. Das alle Menschensatzung dazu gemacht / das man Gott dadurch vorsöhnen vnd Gnad verdienen wolle / dem H. Euangelio vnd Christlichem Glauben zuwider sey / Als Closter gelübd / vnterschid der Speiß vnd gnugthuung für die Sünde. Eben diese Lehre hatt Gott selbst von Himmel / durch diese 3. Menner offenbaret vnnd bekrefftiget / Denn ob wol Johannes ein strenges Leben geführet / sich mit wilden Honig / Hweschrecken oder Kraben / in der Wüsten beholffen / mit Camelsharen sich bekleidet / auch viel gefastet mit seinẽ Jüngern / wie Marc. 1. Matth. 11. geschriebẽ.

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Zitationshilfe: Olearius, Johann: Drei Predigten vom Unterscheid der wahren Christlichen Lutherischen und falschen Papistischen auch Calvinischen Religion. [s. l.], 1591, S. 71. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/olearius_predigten_1591/103>, abgerufen am 22.11.2024.