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Oest, Johann Friedrich: Nöthige Belehrung und Warnung für Jüngling und solche Knaben. In: Allgemeine Revision des gesammten Schul- und Erziehungswesens: von einer Gesellschaft practischer Erzieher, Bd. 6. Wolfenbüttel, 1787. S. 293-434

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Bosheit fähig. Sein gesunder und wohlgebauter Körper machte ihn überdies auch liebenswürdig.

Seine Eltern verwahrten ihn vor bösen Gesellschaften und behielten ihn gewöhnlich bei sich. Er war auch gern um und bei ihnen; aber er konnte dies doch nicht immer seyn. Die Eltern mußten zuweilen in Gesellschaften gehn, wohin sie ihn nicht mitnehmen konnten, und dann wiesen sie ihm einiges Geschäft im Hause an, um ihn von dem Umgange mit Hausbedienten, die oft nicht vorsichtig genug sich gegen die Jugend betragen, abzuhalten. Sie glaubten es auch wagen zu dürfen, ihn allein zu lassen, weil er nie etwas unbedachtsames und verwegenes zu unternehmen pflegte und sich gern möglichst nach dem Willen seiner Eltern richtete. Er that überhaupt nie etwas, wovon er wuste, daß es böse sey. Jn dieser guten Richtung war Wilhelm, als er zehn Jahr alt wurde.

Sein Vater hatte ihn bis dahin selbst unterwiesen und gedachte es auch noch eine Zeitlang zu thun, weil keine gute Schule in der Nähe war und er auch nicht gut so viel erübrigen konnte, als nöthig war, ihm einen eigenen Lehrer zu halten. Seine anderweitigen Geschäfte riefen

Bosheit fähig. Sein gesunder und wohlgebauter Körper machte ihn überdies auch liebenswürdig.

Seine Eltern verwahrten ihn vor bösen Gesellschaften und behielten ihn gewöhnlich bei sich. Er war auch gern um und bei ihnen; aber er konnte dies doch nicht immer seyn. Die Eltern mußten zuweilen in Gesellschaften gehn, wohin sie ihn nicht mitnehmen konnten, und dann wiesen sie ihm einiges Geschäft im Hause an, um ihn von dem Umgange mit Hausbedienten, die oft nicht vorsichtig genug sich gegen die Jugend betragen, abzuhalten. Sie glaubten es auch wagen zu dürfen, ihn allein zu lassen, weil er nie etwas unbedachtsames und verwegenes zu unternehmen pflegte und sich gern möglichst nach dem Willen seiner Eltern richtete. Er that überhaupt nie etwas, wovon er wuste, daß es böse sey. Jn dieser guten Richtung war Wilhelm, als er zehn Jahr alt wurde.

Sein Vater hatte ihn bis dahin selbst unterwiesen und gedachte es auch noch eine Zeitlang zu thun, weil keine gute Schule in der Nähe war und er auch nicht gut so viel erübrigen konnte, als nöthig war, ihm einen eigenen Lehrer zu halten. Seine anderweitigen Geschäfte riefen

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[297/0005] Bosheit fähig. Sein gesunder und wohlgebauter Körper machte ihn überdies auch liebenswürdig. Seine Eltern verwahrten ihn vor bösen Gesellschaften und behielten ihn gewöhnlich bei sich. Er war auch gern um und bei ihnen; aber er konnte dies doch nicht immer seyn. Die Eltern mußten zuweilen in Gesellschaften gehn, wohin sie ihn nicht mitnehmen konnten, und dann wiesen sie ihm einiges Geschäft im Hause an, um ihn von dem Umgange mit Hausbedienten, die oft nicht vorsichtig genug sich gegen die Jugend betragen, abzuhalten. Sie glaubten es auch wagen zu dürfen, ihn allein zu lassen, weil er nie etwas unbedachtsames und verwegenes zu unternehmen pflegte und sich gern möglichst nach dem Willen seiner Eltern richtete. Er that überhaupt nie etwas, wovon er wuste, daß es böse sey. Jn dieser guten Richtung war Wilhelm, als er zehn Jahr alt wurde. Sein Vater hatte ihn bis dahin selbst unterwiesen und gedachte es auch noch eine Zeitlang zu thun, weil keine gute Schule in der Nähe war und er auch nicht gut so viel erübrigen konnte, als nöthig war, ihm einen eigenen Lehrer zu halten. Seine anderweitigen Geschäfte riefen

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Zitationshilfe: Oest, Johann Friedrich: Nöthige Belehrung und Warnung für Jüngling und solche Knaben. In: Allgemeine Revision des gesammten Schul- und Erziehungswesens: von einer Gesellschaft practischer Erzieher, Bd. 6. Wolfenbüttel, 1787. S. 293-434, S. 297. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/oest_knaben_1787/5>, abgerufen am 21.11.2024.