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[N. N.]: Verbesserungen und Zusätze des Lustspieles Die Geistlichen auf dem Lande in zweien Handlungen. Frankfurt (Main) u. a., 1744.

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Kirchen-Commissarii aber pflegen sich doch zu-
weilen desselben zu bedienen, wie ich vielfältig
bemerket habe.
Commissarii. Sie haben vor sich kein Recht
dazu, und es wird ihnen auch sonst nicht zu-
gestanden, als wenn sie Superiorum & Con-
sistorii nomine
schreiben; wiewohl sich auch
vernünftige und vorsichtige Männer dessen zu
enthalten wissen, und niemanden das versagen,
was ihm zukommen kann, vielmehr vermei-
den, was irgend eine Gelegenheit des Verstos-
ses geben mag. Sie müssen sich auch beide
vereiniget und unterschrieben haben, alsdenn
man es einigermassen als eine vel quasi re-
praesentationem principis
ansehen könte, doch
wäre auch dieses weit hergeholet. Jhm ha-
ben wir obiges vorzuhalten nicht ermangeln
sollen.
v. Kohlstengel. Meine Herren wollen
denn die Güte für mich übrig haben, und da-
hin sehen, daß meine Rechte und Ehre nicht
zu viel leiden.
Commissarii. Die Sache wird nicht auf
uns beruhen, ihm wird dasienige wiederfahren,
was unseren Rechten, was überhaupt der Bil-
ligkeit und der Ehre unserer Gerichte gemäs
und zuträglich ist.
Zwei-


Kirchen-Commiſſarii aber pflegen ſich doch zu-
weilen deſſelben zu bedienen, wie ich vielfaͤltig
bemerket habe.
Commiſſarii. Sie haben vor ſich kein Recht
dazu, und es wird ihnen auch ſonſt nicht zu-
geſtanden, als wenn ſie Superiorum & Con-
ſiſtorii nomine
ſchreiben; wiewohl ſich auch
vernuͤnftige und vorſichtige Maͤnner deſſen zu
enthalten wiſſen, und niemanden das verſagen,
was ihm zukommen kann, vielmehr vermei-
den, was irgend eine Gelegenheit des Verſtoſ-
ſes geben mag. Sie muͤſſen ſich auch beide
vereiniget und unterſchrieben haben, alsdenn
man es einigermaſſen als eine vel quaſi re-
praeſentationem principis
anſehen koͤnte, doch
waͤre auch dieſes weit hergeholet. Jhm ha-
ben wir obiges vorzuhalten nicht ermangeln
ſollen.
v. Kohlſtengel. Meine Herren wollen
denn die Guͤte fuͤr mich uͤbrig haben, und da-
hin ſehen, daß meine Rechte und Ehre nicht
zu viel leiden.
Commiſſarii. Die Sache wird nicht auf
uns beruhen, ihm wird dasienige wiederfahren,
was unſeren Rechten, was uͤberhaupt der Bil-
ligkeit und der Ehre unſerer Gerichte gemaͤs
und zutraͤglich iſt.
Zwei-
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[111/0115] Kirchen-Commiſſarii aber pflegen ſich doch zu- weilen deſſelben zu bedienen, wie ich vielfaͤltig bemerket habe. Commiſſarii. Sie haben vor ſich kein Recht dazu, und es wird ihnen auch ſonſt nicht zu- geſtanden, als wenn ſie Superiorum & Con- ſiſtorii nomine ſchreiben; wiewohl ſich auch vernuͤnftige und vorſichtige Maͤnner deſſen zu enthalten wiſſen, und niemanden das verſagen, was ihm zukommen kann, vielmehr vermei- den, was irgend eine Gelegenheit des Verſtoſ- ſes geben mag. Sie muͤſſen ſich auch beide vereiniget und unterſchrieben haben, alsdenn man es einigermaſſen als eine vel quaſi re- praeſentationem principis anſehen koͤnte, doch waͤre auch dieſes weit hergeholet. Jhm ha- ben wir obiges vorzuhalten nicht ermangeln ſollen. v. Kohlſtengel. Meine Herren wollen denn die Guͤte fuͤr mich uͤbrig haben, und da- hin ſehen, daß meine Rechte und Ehre nicht zu viel leiden. Commiſſarii. Die Sache wird nicht auf uns beruhen, ihm wird dasienige wiederfahren, was unſeren Rechten, was uͤberhaupt der Bil- ligkeit und der Ehre unſerer Gerichte gemaͤs und zutraͤglich iſt. Zwei-

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Zitationshilfe: [N. N.]: Verbesserungen und Zusätze des Lustspieles Die Geistlichen auf dem Lande in zweien Handlungen. Frankfurt (Main) u. a., 1744, S. 111. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_verbesserungen_1744/115>, abgerufen am 07.05.2024.