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Euler, Karl (Hrsg.): Jahrbücher der deutschen Turnkunst. Bd. 2. Solingen, 1844.

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Diese dürfte wesentlich durch die regelmäßige Ver-
anstaltung allgemeiner deutscher Wett-Turnfeste geschehen
können, die ihrerseits wieder manche Bedingungen theils
voraussetzen, theils erzeugen, welche nicht fehlen dürfen,
wenn das Turnwesen volksthümlich werden soll. Fragen
wir nach jenen Bedingungen, so ergeben sich als zunächst
nothwendig, folgende:

1. Verbreitung eines gewissen Grades turnerischer Aus-
bildung unter der deutschen Jugend und jungen
Mannschaft;
2. Eine auf klarer Erkenntniß des rein menschlichen
und sittlich-volksthümlichen Zweckes der Turnkunst
beruhende Auffassung der Sache selbst;
3. Ein allgemeines Organ zur Besprechung und Ver-
breitung turnerischer Angelegenheiten und Nach-
richten.

Daß diese Vorbedingungen in der That schon vor-
handen sind, ist bekannt; darum laßt uns nicht säumen,
auf diesem guten Grunde weiter zu bauen. Hierzu be-
darf es nur der werkthätigen Theilnahme der Turner
und Turnfreunde selbst. Auf ihnen beruht die volks-
thümliche Entwickelung des Turnwesens, während die
Regierungen, wo es die Gestaltung einer neuen Volks-
sitte gilt, nur eine vermittelnde Stellung einzunehmen
berufen sein dürften. Wie nun diese werkthätige Theil-
nahme zu einem Ganzen heranzubilden, auf ein be-
stimmtes Ziel zu lenken sein möchte, dazu versuchen wir
nachstehend einen Vorschlag, dem wir, seiner Natur ge-
mäß, die Form eines Gesellschafts-Statuts geben:

1. Der Verein für die Verbreitung der Turnkunst
bezweckt insbesondere:
a) Die Veranstaltung jährlicher allgemeiner Wett-
Turnfeste;
b) Unterstützung hilfsbedürftiger Turnanstalten,
Turngemeinden und Turnlehrer;

Dieſe dürfte weſentlich durch die regelmäßige Ver-
anſtaltung allgemeiner deutſcher Wett-Turnfeſte geſchehen
können, die ihrerſeits wieder manche Bedingungen theils
vorausſetzen, theils erzeugen, welche nicht fehlen dürfen,
wenn das Turnweſen volksthümlich werden ſoll. Fragen
wir nach jenen Bedingungen, ſo ergeben ſich als zunächſt
nothwendig, folgende:

1. Verbreitung eines gewiſſen Grades turneriſcher Aus-
bildung unter der deutſchen Jugend und jungen
Mannſchaft;
2. Eine auf klarer Erkenntniß des rein menſchlichen
und ſittlich-volksthümlichen Zweckes der Turnkunſt
beruhende Auffaſſung der Sache ſelbſt;
3. Ein allgemeines Organ zur Beſprechung und Ver-
breitung turneriſcher Angelegenheiten und Nach-
richten.

Daß dieſe Vorbedingungen in der That ſchon vor-
handen ſind, iſt bekannt; darum laßt uns nicht ſäumen,
auf dieſem guten Grunde weiter zu bauen. Hierzu be-
darf es nur der werkthätigen Theilnahme der Turner
und Turnfreunde ſelbſt. Auf ihnen beruht die volks-
thümliche Entwickelung des Turnweſens, während die
Regierungen, wo es die Geſtaltung einer neuen Volks-
ſitte gilt, nur eine vermittelnde Stellung einzunehmen
berufen ſein dürften. Wie nun dieſe werkthätige Theil-
nahme zu einem Ganzen heranzubilden, auf ein be-
ſtimmtes Ziel zu lenken ſein möchte, dazu verſuchen wir
nachſtehend einen Vorſchlag, dem wir, ſeiner Natur ge-
mäß, die Form eines Geſellſchafts-Statuts geben:

1. Der Verein für die Verbreitung der Turnkunſt
bezweckt insbeſondere:
a) Die Veranſtaltung jährlicher allgemeiner Wett-
Turnfeſte;
b) Unterſtützung hilfsbedürftiger Turnanſtalten,
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[87/0091] Dieſe dürfte weſentlich durch die regelmäßige Ver- anſtaltung allgemeiner deutſcher Wett-Turnfeſte geſchehen können, die ihrerſeits wieder manche Bedingungen theils vorausſetzen, theils erzeugen, welche nicht fehlen dürfen, wenn das Turnweſen volksthümlich werden ſoll. Fragen wir nach jenen Bedingungen, ſo ergeben ſich als zunächſt nothwendig, folgende: 1. Verbreitung eines gewiſſen Grades turneriſcher Aus- bildung unter der deutſchen Jugend und jungen Mannſchaft; 2. Eine auf klarer Erkenntniß des rein menſchlichen und ſittlich-volksthümlichen Zweckes der Turnkunſt beruhende Auffaſſung der Sache ſelbſt; 3. Ein allgemeines Organ zur Beſprechung und Ver- breitung turneriſcher Angelegenheiten und Nach- richten. Daß dieſe Vorbedingungen in der That ſchon vor- handen ſind, iſt bekannt; darum laßt uns nicht ſäumen, auf dieſem guten Grunde weiter zu bauen. Hierzu be- darf es nur der werkthätigen Theilnahme der Turner und Turnfreunde ſelbſt. Auf ihnen beruht die volks- thümliche Entwickelung des Turnweſens, während die Regierungen, wo es die Geſtaltung einer neuen Volks- ſitte gilt, nur eine vermittelnde Stellung einzunehmen berufen ſein dürften. Wie nun dieſe werkthätige Theil- nahme zu einem Ganzen heranzubilden, auf ein be- ſtimmtes Ziel zu lenken ſein möchte, dazu verſuchen wir nachſtehend einen Vorſchlag, dem wir, ſeiner Natur ge- mäß, die Form eines Geſellſchafts-Statuts geben: 1. Der Verein für die Verbreitung der Turnkunſt bezweckt insbeſondere: a) Die Veranſtaltung jährlicher allgemeiner Wett- Turnfeſte; b) Unterſtützung hilfsbedürftiger Turnanſtalten, Turngemeinden und Turnlehrer;

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Zitationshilfe: Euler, Karl (Hrsg.): Jahrbücher der deutschen Turnkunst. Bd. 2. Solingen, 1844, S. 87. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_turnkunst02_1844/91>, abgerufen am 03.05.2024.