Euler, Karl (Hrsg.): Jahrbücher der deutschen Turnkunst. Bd. 1. Danzig, 1843.(Voltigirens), des Fechtens und Exercirens, letztere 3) Es findet in den Uebungen ein, alle Ge- 4) Es werden die Uebungen während des gan- 5) Die Aufnahme neuer Schüler findet während 6) Der für einen halben Jahres-Kursus an die a) Für solche Knaben und Jünglinge, welche keine öffentlichen Lehranstalten be- suchen fl. 5. 24 kr. b) Für die Schüler des Gym- nasiums, der Selecten-, Mu- ster- und Mittelschule " 2. 42 " c) Für die Schüler der Weiß- frauen-, Allerheiligen-, Dom- und Dreikönigsschule " 1. 48. " d) Für Erwachsene " 3. 30." 7) Der vorstehend gedachte Geldbetrag, wird (Voltigirens), des Fechtens und Exercirens, letztere 3) Es findet in den Uebungen ein, alle Ge- 4) Es werden die Uebungen während des gan- 5) Die Aufnahme neuer Schüler findet während 6) Der für einen halben Jahres-Kurſus an die a) Für ſolche Knaben und Jünglinge, welche keine öffentlichen Lehranſtalten be- ſuchen fl. 5. 24 kr. b) Für die Schüler des Gym- naſiums, der Selecten-, Mu- ſter- und Mittelſchule 〃 2. 42 〃 c) Für die Schüler der Weiß- frauen-, Allerheiligen-, Dom- und Dreikönigsſchule 〃 1. 48. 〃 d) Für Erwachſene 〃 3. 30.〃 7) Der vorſtehend gedachte Geldbetrag, wird <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0062" n="58"/> (Voltigirens), des Fechtens und Exercirens, letztere<lb/> beide jedoch als beſondere, von dem gewöhnlichen Un-<lb/> terrichte getrennte Disciplinen.</p><lb/> <p>3) Es findet in den Uebungen ein, alle Ge-<lb/> fährlichkeit vermeidender Uebergang vom Leichten zum<lb/> Schweren ſtatt.</p><lb/> <p>4) Es werden die Uebungen während des <hi rendition="#g">gan-<lb/> zen Jahres</hi> mit Ausſchluß von je einigen Wochen<lb/> Ferien in den Monaten April und September, fort-<lb/> geſetzt. Jm <hi rendition="#g">Winter</hi> finden dieſelben in einem ent-<lb/> ſprechend geheizten Saale ſtatt.</p><lb/> <p>5) Die Aufnahme neuer Schüler findet während<lb/> der unter 4) gedachten Ferien ſtatt, und es wird, be-<lb/> ſonders wegen der zu bewirkenden Eintheilung der ver-<lb/> ſchiedenen Abtheilungen, um recht zeitige Anmeldung<lb/> der Zöglinge gebeten, indem während der Zwiſchenzeit<lb/> die Aufnahme nur bedingt und ausnahmsweiſe erfolgen<lb/> könnte.</p><lb/> <p>6) Der für einen halben Jahres-Kurſus an die<lb/> Anſtalt zu entrichtende Geldbetrag iſt mit Rückſicht auf<lb/> die von Hohem Senat für diejenigen Knaben, welche<lb/> hieſige <hi rendition="#g">öffentliche</hi> Schulanſtalten beſuchen, vorbehal-<lb/> tene Vergünſtigung wie folgt feſtgeſetzt worden:</p><lb/> <list> <item><hi rendition="#aq">a)</hi> Für ſolche Knaben und Jünglinge, welche<lb/> keine <hi rendition="#g">öffentlichen</hi> Lehranſtalten be-<lb/> ſuchen <space dim="horizontal"/> fl. 5. 24 kr.</item><lb/> <item><hi rendition="#aq">b)</hi> Für die Schüler des Gym-<lb/> naſiums, der Selecten-, Mu-<lb/> ſter- und Mittelſchule <space dim="horizontal"/> 〃 2. 42 〃</item><lb/> <item><hi rendition="#aq">c)</hi> Für die Schüler der Weiß-<lb/> frauen-, Allerheiligen-, Dom-<lb/> und Dreikönigsſchule <space dim="horizontal"/> 〃 1. 48. 〃</item><lb/> <item><hi rendition="#aq">d)</hi> Für Erwachſene <space dim="horizontal"/> 〃 3. 30.〃</item> </list><lb/> <p>7) Der vorſtehend gedachte Geldbetrag, wird<lb/> beim Einſchreiben für ein halbes Jahr <hi rendition="#g">voraus ent-<lb/> richtet.</hi> Weitere Koſten ſind mit den gymnaſtiſchen<lb/> Uebungen, (<hi rendition="#aq">excl.</hi> der Anſchaffung einer Turnjacke und<lb/> eines, die Geſetze, Spiele, Lieder und Uebungen enthal-<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [58/0062]
(Voltigirens), des Fechtens und Exercirens, letztere
beide jedoch als beſondere, von dem gewöhnlichen Un-
terrichte getrennte Disciplinen.
3) Es findet in den Uebungen ein, alle Ge-
fährlichkeit vermeidender Uebergang vom Leichten zum
Schweren ſtatt.
4) Es werden die Uebungen während des gan-
zen Jahres mit Ausſchluß von je einigen Wochen
Ferien in den Monaten April und September, fort-
geſetzt. Jm Winter finden dieſelben in einem ent-
ſprechend geheizten Saale ſtatt.
5) Die Aufnahme neuer Schüler findet während
der unter 4) gedachten Ferien ſtatt, und es wird, be-
ſonders wegen der zu bewirkenden Eintheilung der ver-
ſchiedenen Abtheilungen, um recht zeitige Anmeldung
der Zöglinge gebeten, indem während der Zwiſchenzeit
die Aufnahme nur bedingt und ausnahmsweiſe erfolgen
könnte.
6) Der für einen halben Jahres-Kurſus an die
Anſtalt zu entrichtende Geldbetrag iſt mit Rückſicht auf
die von Hohem Senat für diejenigen Knaben, welche
hieſige öffentliche Schulanſtalten beſuchen, vorbehal-
tene Vergünſtigung wie folgt feſtgeſetzt worden:
a) Für ſolche Knaben und Jünglinge, welche
keine öffentlichen Lehranſtalten be-
ſuchen fl. 5. 24 kr.
b) Für die Schüler des Gym-
naſiums, der Selecten-, Mu-
ſter- und Mittelſchule 〃 2. 42 〃
c) Für die Schüler der Weiß-
frauen-, Allerheiligen-, Dom-
und Dreikönigsſchule 〃 1. 48. 〃
d) Für Erwachſene 〃 3. 30.〃
7) Der vorſtehend gedachte Geldbetrag, wird
beim Einſchreiben für ein halbes Jahr voraus ent-
richtet. Weitere Koſten ſind mit den gymnaſtiſchen
Uebungen, (excl. der Anſchaffung einer Turnjacke und
eines, die Geſetze, Spiele, Lieder und Uebungen enthal-
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