[N. N.]: Theatrum Novum Politico-Historicum. Würzburg, [1686].laments Rath gehörig aus denen Bettern weggeholet/ wormit sie biß zu Mitternacht zugebracht/ weiln die Kinder ihrer Mutter umb den Hals fielen / schryen/ und bitterlich weyneten. Sie führten die Kinder zu ihrer Großmutter / welche schon vor etlichen Jahren der Reformirten Religion abgeschworen hat. Den andern als Sontag Abends umb 10. Uhren hernach haben sie auch die Mutter aus ihrem Bett weggenommen und in ein gemein Stifft gethan; unterdessen seynd die Dragoner noch immer in ihrem Hauß auff dem Feld/ und dafern Mons. Muisson seiner Relig. nicht abschwöret/ dörffte er chister Tagen in die Bastill geführt werden. Die Gräfin von Roye hat vom König Erlaubnuß erhalten/ zu ihrem Gemahl dem Hrn. Grafen von Roye mit dero 2. ältisten Töchtern in Dennemarck zu verreisen/ aber die 3. kleinesten nebst 2. Söhnen seynd ihr genommen/ und zu ihrem Schwager den Hertzog von Duras gethan worden. Den 15. diß hat der Herr Bischoff von Straßburg dem König auffgewartet. Den 17. dito ist der Holländische Ambassadeur von hier per posta nach dem Haag gereist. Durch eine andere Declaration von dem 12. dieses Monats/ seynd die kostbahre Ohne Erlaubnus deß Königs darff niemand an weitentlegent Orth wallfahrten. Andachten und Wahlfahrten nacher St. Jacob/ in Galicien / zu uns. lieb. Frawen zu Loretto und an andere Oerther verbotten zu thun/ es seye dann durch eine expresse Erlaubnuß vom König unterschrieben/ von einem Staats-Secretario, und auff Approbation deß Bißthums Bischosfen/ bey Straffe gegen die Männer/ ewig auff die Galleren/ und gegen die Weiber nach Befindung der Sachen. Man sagt/ daß der König dem Hn. Printzen von Turenne erlaubet hat / künfftige Campagne/ unter der Republic Venedig Armee zu dienen. Mons. de la Berisine ist vom König zum Ertzbischoff von Aix in Provence ernennet/ und ist anhero gekommen/ umb Antwort auf das Englis. Memorial. den Eyd abzulegen. Der Engell. Envoye hat auff sein Memorial die Restitution deß Fürstenthumbs Oranien betreffend/ zur Antwort bekommen/ daß man von keinem souvrain, als dem König in Franckreich wüste/ und daß man den Printzen von Oranien nit kennete/ aber man habe wohl reden hören / von einem Printzen von Nassau. Was das visitiren deß Pacquet-Boots anbelangte / darüber solte St. Aller-Christl. Maj. Ambassadeur in Engelland Mons. de Barilion negotiiren. Wiewohl viel vermeinet haben/ daß einig Dessein vor der Hand seyn möchte/ weiln alle Officirer Ordre hätten/ umb auff den 20. Febr. in ihren Guarnisonen zu erscheinen/ so glaubt man gleichwohl/ daß solches zu einen andern Vorhaben geschehen/ nemblich umb das Volck parat zu halten/ und unsern All[unleserliches Material]irten im Fall der Noth damit zu assistiren. Der Conscientz-Hoff/ wobey der Cantzler Präsident/ ist vollkommen auffgericht/ und soll dieses die eigentliche Recht-Banck seyn laments Rath gehörig aus denen Bettern weggeholet/ wormit sie biß zu Mitternacht zugebracht/ weiln die Kinder ihrer Mutter umb den Hals fielen / schryen/ und bitterlich weyneten. Sie führten die Kinder zu ihrer Großmutter / welche schon vor etlichen Jahren der Reformirten Religion abgeschworen hat. Den andern als Sontag Abends umb 10. Uhren hernach haben sie auch die Mutter aus ihrem Bett weggenommen und in ein gemein Stifft gethan; unterdessen seynd die Dragoner noch immer in ihrem Hauß auff dem Feld/ und dafern Mons. Muisson seiner Relig. nicht abschwöret/ dörffte er chister Tagen in die Bastill geführt werden. Die Gräfin von Roye hat vom König Erlaubnuß erhalten/ zu ihrem Gemahl dem Hrn. Grafen von Roye mit dero 2. ältisten Töchtern in Dennemarck zu verreisen/ aber die 3. kleinesten nebst 2. Söhnen seynd ihr genommen/ und zu ihrem Schwager den Hertzog von Duras gethan worden. Den 15. diß hat der Herr Bischoff von Straßburg dem König auffgewartet. Den 17. dito ist der Holländische Ambassadeur von hier per posta nach dem Haag gereist. Durch eine andere Declaration von dem 12. dieses Monats/ seynd die kostbahre Ohne Erlaubnus deß Königs darff niemand an weitentlegent Orth wallfahrten. Andachten und Wahlfahrten nacher St. Jacob/ in Galicien / zu uns. lieb. Frawen zu Loretto und an andere Oerther verbotten zu thun/ es seye dann durch eine expresse Erlaubnuß vom König unterschrieben/ von einem Staats-Secretario, und auff Approbation deß Bißthums Bischosfen/ bey Straffe gegen die Männer/ ewig auff die Galleren/ und gegen die Weiber nach Befindung der Sachen. Man sagt/ daß der König dem Hn. Printzen von Turenne erlaubet hat / künfftige Campagne/ unter der Republic Venedig Armee zu dienen. Mons. de la Berisine ist vom König zum Ertzbischoff von Aix in Provence ernennet/ und ist anhero gekommen/ umb Antwort auf das Englis. Memorial. den Eyd abzulegen. Der Engell. Envoye hat auff sein Memorial die Restitution deß Fürstenthumbs Oranien betreffend/ zur Antwort bekommen/ daß man von keinem souvrain, als dem König in Franckreich wüste/ und daß man den Printzen von Oranien nit kennete/ aber man habe wohl reden hören / von einem Printzen von Nassau. Was das visitiren deß Pacquet-Boots anbelangte / darüber solte St. Aller-Christl. Maj. Ambassadeur in Engelland Mons. de Barilion negotiiren. Wiewohl viel vermeinet haben/ daß einig Dessein vor der Hand seyn möchte/ weiln alle Officirer Ordre hätten/ umb auff den 20. Febr. in ihren Guarnisonen zu erscheinen/ so glaubt man gleichwohl/ daß solches zu einen andern Vorhaben geschehen/ nemblich umb das Volck parat zu halten/ und unsern All[unleserliches Material]irten im Fall der Noth damit zu assistiren. Der Conscientz-Hoff/ wobey der Cantzler Präsident/ ist vollkommen auffgericht/ und soll dieses die eigentliche Recht-Banck seyn <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0095" n="83"/> laments Rath gehörig aus denen Bettern weggeholet/ wormit sie biß zu Mitternacht zugebracht/ weiln die Kinder ihrer Mutter umb den Hals fielen / schryen/ und bitterlich weyneten. Sie führten die Kinder zu ihrer Großmutter / welche schon vor etlichen Jahren der Reformirten Religion abgeschworen hat. Den andern als Sontag Abends umb 10. Uhren hernach haben sie auch die Mutter aus ihrem Bett weggenommen und in ein gemein Stifft gethan; unterdessen seynd die Dragoner noch immer in ihrem Hauß auff dem Feld/ und dafern Mons. Muisson seiner Relig. nicht abschwöret/ dörffte er chister Tagen in die Bastill geführt werden. Die Gräfin von Roye hat vom König Erlaubnuß erhalten/ zu ihrem Gemahl dem Hrn. Grafen von Roye mit dero 2. ältisten Töchtern in Dennemarck zu verreisen/ aber die 3. kleinesten nebst 2. Söhnen seynd ihr genommen/ und zu ihrem Schwager den Hertzog von Duras gethan worden. Den 15. diß hat der Herr Bischoff von Straßburg dem König auffgewartet. Den 17. dito ist der Holländische Ambassadeur von hier per posta nach dem Haag gereist. Durch eine andere Declaration von dem 12. dieses Monats/ seynd die kostbahre <note place="right">Ohne Erlaubnus deß Königs darff niemand an weitentlegent Orth wallfahrten.</note> Andachten und Wahlfahrten nacher St. Jacob/ in Galicien / zu uns. lieb. Frawen zu Loretto und an andere Oerther verbotten zu thun/ es seye dann durch eine expresse Erlaubnuß vom König unterschrieben/ von einem Staats-Secretario, und auff Approbation deß Bißthums Bischosfen/ bey Straffe gegen die Männer/ ewig auff die Galleren/ und gegen die Weiber nach Befindung der Sachen. Man sagt/ daß der König dem Hn. Printzen von Turenne erlaubet hat / künfftige Campagne/ unter der Republic Venedig Armee zu dienen. Mons. de la Berisine ist vom König zum Ertzbischoff von Aix in Provence ernennet/ und ist anhero gekommen/ umb <note place="right">Antwort auf das Englis. Memorial.</note> den Eyd abzulegen. Der Engell. Envoye hat auff sein Memorial die Restitution deß Fürstenthumbs Oranien betreffend/ zur Antwort bekommen/ daß man von keinem souvrain, als dem König in Franckreich wüste/ und daß man den Printzen von Oranien nit kennete/ aber man habe wohl reden hören / von einem Printzen von Nassau. Was das visitiren deß Pacquet-Boots anbelangte / darüber solte St. Aller-Christl. Maj. Ambassadeur in Engelland Mons. de Barilion negotiiren. Wiewohl viel vermeinet haben/ daß einig Dessein vor der Hand seyn möchte/ weiln alle Officirer Ordre hätten/ umb auff den 20. Febr. in ihren Guarnisonen zu erscheinen/ so glaubt man gleichwohl/ daß solches zu einen andern Vorhaben geschehen/ nemblich umb das Volck parat zu halten/ und unsern All<gap reason="illegible"/>irten im Fall der Noth damit zu assistiren. Der Conscientz-Hoff/ wobey der Cantzler Präsident/ ist vollkommen auffgericht/ und soll dieses die eigentliche Recht-Banck seyn </p> </div> </body> </text> </TEI> [83/0095]
laments Rath gehörig aus denen Bettern weggeholet/ wormit sie biß zu Mitternacht zugebracht/ weiln die Kinder ihrer Mutter umb den Hals fielen / schryen/ und bitterlich weyneten. Sie führten die Kinder zu ihrer Großmutter / welche schon vor etlichen Jahren der Reformirten Religion abgeschworen hat. Den andern als Sontag Abends umb 10. Uhren hernach haben sie auch die Mutter aus ihrem Bett weggenommen und in ein gemein Stifft gethan; unterdessen seynd die Dragoner noch immer in ihrem Hauß auff dem Feld/ und dafern Mons. Muisson seiner Relig. nicht abschwöret/ dörffte er chister Tagen in die Bastill geführt werden. Die Gräfin von Roye hat vom König Erlaubnuß erhalten/ zu ihrem Gemahl dem Hrn. Grafen von Roye mit dero 2. ältisten Töchtern in Dennemarck zu verreisen/ aber die 3. kleinesten nebst 2. Söhnen seynd ihr genommen/ und zu ihrem Schwager den Hertzog von Duras gethan worden. Den 15. diß hat der Herr Bischoff von Straßburg dem König auffgewartet. Den 17. dito ist der Holländische Ambassadeur von hier per posta nach dem Haag gereist. Durch eine andere Declaration von dem 12. dieses Monats/ seynd die kostbahre Andachten und Wahlfahrten nacher St. Jacob/ in Galicien / zu uns. lieb. Frawen zu Loretto und an andere Oerther verbotten zu thun/ es seye dann durch eine expresse Erlaubnuß vom König unterschrieben/ von einem Staats-Secretario, und auff Approbation deß Bißthums Bischosfen/ bey Straffe gegen die Männer/ ewig auff die Galleren/ und gegen die Weiber nach Befindung der Sachen. Man sagt/ daß der König dem Hn. Printzen von Turenne erlaubet hat / künfftige Campagne/ unter der Republic Venedig Armee zu dienen. Mons. de la Berisine ist vom König zum Ertzbischoff von Aix in Provence ernennet/ und ist anhero gekommen/ umb den Eyd abzulegen. Der Engell. Envoye hat auff sein Memorial die Restitution deß Fürstenthumbs Oranien betreffend/ zur Antwort bekommen/ daß man von keinem souvrain, als dem König in Franckreich wüste/ und daß man den Printzen von Oranien nit kennete/ aber man habe wohl reden hören / von einem Printzen von Nassau. Was das visitiren deß Pacquet-Boots anbelangte / darüber solte St. Aller-Christl. Maj. Ambassadeur in Engelland Mons. de Barilion negotiiren. Wiewohl viel vermeinet haben/ daß einig Dessein vor der Hand seyn möchte/ weiln alle Officirer Ordre hätten/ umb auff den 20. Febr. in ihren Guarnisonen zu erscheinen/ so glaubt man gleichwohl/ daß solches zu einen andern Vorhaben geschehen/ nemblich umb das Volck parat zu halten/ und unsern All_ irten im Fall der Noth damit zu assistiren. Der Conscientz-Hoff/ wobey der Cantzler Präsident/ ist vollkommen auffgericht/ und soll dieses die eigentliche Recht-Banck seyn
Ohne Erlaubnus deß Königs darff niemand an weitentlegent Orth wallfahrten.
Antwort auf das Englis. Memorial.
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Zitationshilfe: | [N. N.]: Theatrum Novum Politico-Historicum. Würzburg, [1686], S. 83. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_theatrum_1686/95>, abgerufen am 03.07.2024. |