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[N. N.]: Theatrum Novum Politico-Historicum. Würzburg, [1686].

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Peters-Kirch eingeraumt werden; weil sich diese aber nachgehends beschwäret/ daß ihnen solche zu klein/ hat ihnen Mons. de la Goupplier geantwortet/ sie solten sie grösser bauen/ worzu sich auch die Evangelische erbotten/ ihnen darzu 100. Reichsthl. zu steuren. So hat aber gedachter Hr. Graff nicht allein die Ordre zu zeigen geweiger[unleserliches Material] vorwendent / daß er es nicht schuldig wäre/ sondern auch so gleich befohlen/ daß alle zum Altar gehörige Zierrathen aus der Capell nach der Kirch gebracht werden sollen; es hat sich aber die Burgerschafft gleich Sontags Morgens war der 6. Januarii in die Kirch begeben/ und ihren Gottesdienst fast biß zum End fortgeführet/ als gemelter Herr Graff mit bey sich habenden Dienern und andern Anhang vor die Kirchthür kommen/ so aber inwendig verrigelt/ und zum öfftern angeklopffet / endlichen aber/ als man nicht auffmachen wollen/ mit Gewalt hinein zu brechen gesuchet/ es hatten sich aber die Inwendige mit Steinen/ Bauholtz/ S[unleserliches Material]ühl und Bäncken dermassen verbauet gehabt/ daß die ausserhalb stürmende wieder abziehen müssen. Hierüber nun hat besagter Herr Graff sich beklagt/ worauff alsobald der Gouverneur zu Landsberg mit einer Compagnie zu Fuß dahin marschirt / und denen Bürgern einquartirt: als aber die Sach besser untersucht worden / hat sich solche Sach gantz anders befunden/ weßhalben auch besagter Gouverneur von Landsberg sich mit den seinigen gleich wieder zurück begeben/ und zu der Burgerschafft gesagt/ sie solten ihre Kirch behalten/ er sehe wohl/ daß ihr Herr nur suche sie zu vertreiben. Soviel vom Niderrheinischen Craiß.

4. Der Bäyrische Craiß. Der Bäyrische Craiß ist der Ordnung nach der 4. und seynd dessen Directores der Ertz-Bischoff zu Saltzburg und der Hertzog in Bäyrn und gehören hierzu die Bischöff zu Passau, Freysingen / und Regenspurg/ die Hertzogen in Bäyern/ die Ober-Pfaltzgrafen/ sambt vielen Grafen und Herren und die Reich-Stadt Regenspurg. In diesem Craiß nun ist diß Churfürst in Bäyrn rüstet sich starck aus zu künfftiger Campagne. Monath hindurch wenig notabels passiret/ ausser daß von München geschrieben worden/ daß Ihr. Churfürstl. Durchl. von Bäyern alles zur künfftigen Campagne außrüsten lassen/ umb viel stärcker als vergangenes Jahr in eigener Person zu Feld zu gehen/ und mit dero Völcker a parte gegen die Türcken zu agiren/ es seye sonsten durch gantz Bäyerland ein ohngemeine Freud/ weiln die Churfürstin sich gesegneten Leibs befinde. Und dieses vom Bäyrischen Craiß.

5. Der Ober-Sächsische Craiß. Der fünffte Craiß ist der Ordnung nach/ der Ober-Sächsische/ dessen Director ist der Churfürst zu Sachsen/ es gehören zu selbigen der Churfürst zu Brandenburg/ die Bistümber Meissen/ Merseburg/ Naumburg/ Camin/ die Hertzogen aus Sachsen/ Altenburg / Weymar und Gotha /

Peters-Kirch eingeraumt werden; weil sich diese aber nachgehends beschwäret/ daß ihnen solche zu klein/ hat ihnen Mons. de la Goupplier geantwortet/ sie solten sie grösser bauen/ worzu sich auch die Evangelische erbotten/ ihnen darzu 100. Reichsthl. zu steuren. So hat aber gedachter Hr. Graff nicht allein die Ordre zu zeigen geweiger[unleserliches Material] vorwendent / daß er es nicht schuldig wäre/ sondern auch so gleich befohlen/ daß alle zum Altar gehörige Zierrathen aus der Capell nach der Kirch gebracht werden sollen; es hat sich aber die Burgerschafft gleich Sontags Morgens war der 6. Januarii in die Kirch begeben/ und ihren Gottesdienst fast biß zum End fortgeführet/ als gemelter Herr Graff mit bey sich habenden Dienern und andern Anhang vor die Kirchthür kommen/ so aber inwendig verrigelt/ und zum öfftern angeklopffet / endlichen aber/ als man nicht auffmachen wollen/ mit Gewalt hinein zu brechen gesuchet/ es hatten sich aber die Inwendige mit Steinen/ Bauholtz/ S[unleserliches Material]ühl und Bäncken dermassen verbauet gehabt/ daß die ausserhalb stürmende wieder abziehen müssen. Hierüber nun hat besagter Herr Graff sich beklagt/ worauff alsobald der Gouverneur zu Landsberg mit einer Compagnie zu Fuß dahin marschirt / und denen Bürgern einquartirt: als aber die Sach besser untersucht worden / hat sich solche Sach gantz anders befunden/ weßhalben auch besagter Gouverneur von Landsberg sich mit den seinigen gleich wieder zurück begeben/ und zu der Burgerschafft gesagt/ sie solten ihre Kirch behalten/ er sehe wohl/ daß ihr Herr nur suche sie zu vertreiben. Soviel vom Niderrheinischen Craiß.

4. Der Bäyrische Craiß. Der Bäyrische Craiß ist der Ordnung nach der 4. und seynd dessen Directores der Ertz-Bischoff zu Saltzburg und der Hertzog in Bäyrn und gehören hierzu die Bischöff zu Passau, Freysingen / und Regenspurg/ die Hertzogen in Bäyern/ die Ober-Pfaltzgrafen/ sambt vielen Grafen und Herren und die Reich-Stadt Regenspurg. In diesem Craiß nun ist diß Churfürst in Bäyrn rüstet sich starck aus zu künfftiger Campagne. Monath hindurch wenig notabels passiret/ ausser daß von München geschrieben worden/ daß Ihr. Churfürstl. Durchl. von Bäyern alles zur künfftigen Campagne außrüsten lassen/ umb viel stärcker als vergangenes Jahr in eigener Person zu Feld zu gehen/ und mit dero Völcker à parte gegen die Türcken zu agiren/ es seye sonsten durch gantz Bäyerland ein ohngemeine Freud/ weiln die Churfürstin sich gesegneten Leibs befinde. Und dieses vom Bäyrischen Craiß.

5. Der Ober-Sächsische Craiß. Der fünffte Craiß ist der Ordnung nach/ der Ober-Sächsische/ dessen Director ist der Churfürst zu Sachsen/ es gehören zu selbigen der Churfürst zu Brandenburg/ die Bistümber Meissen/ Merseburg/ Naumburg/ Camin/ die Hertzogen aus Sachsen/ Altenburg / Weymar und Gotha /

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Peters-Kirch eingeraumt werden; weil                      sich diese aber nachgehends beschwäret/ daß ihnen solche zu klein/ hat ihnen                      Mons. de la Goupplier geantwortet/ sie solten sie grösser bauen/ worzu sich                      auch die Evangelische erbotten/ ihnen darzu 100. Reichsthl. zu steuren. So hat                      aber gedachter Hr. Graff nicht allein die Ordre zu zeigen geweiger<gap reason="illegible"/> vorwendent                     / daß er es nicht schuldig wäre/ sondern auch so gleich befohlen/ daß alle zum                      Altar gehörige Zierrathen aus der Capell nach der Kirch gebracht werden sollen;                      es hat sich aber die Burgerschafft gleich Sontags Morgens war der 6. Januarii in                      die Kirch begeben/ und ihren Gottesdienst fast biß zum End fortgeführet/ als                      gemelter Herr Graff mit bey sich habenden Dienern und andern Anhang vor die                      Kirchthür kommen/ so aber inwendig verrigelt/ und zum öfftern angeklopffet /                      endlichen aber/ als man nicht auffmachen wollen/ mit Gewalt hinein zu brechen                      gesuchet/ es hatten sich aber die Inwendige mit Steinen/ Bauholtz/ S<gap reason="illegible"/>ühl                      und Bäncken dermassen verbauet gehabt/ daß die ausserhalb stürmende wieder                      abziehen müssen. Hierüber nun hat besagter Herr Graff sich beklagt/ worauff                      alsobald der Gouverneur zu Landsberg mit einer Compagnie zu Fuß dahin marschirt                     / und denen Bürgern einquartirt: als aber die Sach besser untersucht worden /                      hat sich solche Sach gantz anders befunden/ weßhalben auch besagter Gouverneur                      von Landsberg sich mit den seinigen gleich wieder zurück begeben/ und zu der                      Burgerschafft gesagt/ sie solten ihre Kirch behalten/ er sehe wohl/ daß ihr                      Herr nur suche sie zu vertreiben. Soviel vom Niderrheinischen Craiß.</p>
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[46/0058] Peters-Kirch eingeraumt werden; weil sich diese aber nachgehends beschwäret/ daß ihnen solche zu klein/ hat ihnen Mons. de la Goupplier geantwortet/ sie solten sie grösser bauen/ worzu sich auch die Evangelische erbotten/ ihnen darzu 100. Reichsthl. zu steuren. So hat aber gedachter Hr. Graff nicht allein die Ordre zu zeigen geweiger_ vorwendent / daß er es nicht schuldig wäre/ sondern auch so gleich befohlen/ daß alle zum Altar gehörige Zierrathen aus der Capell nach der Kirch gebracht werden sollen; es hat sich aber die Burgerschafft gleich Sontags Morgens war der 6. Januarii in die Kirch begeben/ und ihren Gottesdienst fast biß zum End fortgeführet/ als gemelter Herr Graff mit bey sich habenden Dienern und andern Anhang vor die Kirchthür kommen/ so aber inwendig verrigelt/ und zum öfftern angeklopffet / endlichen aber/ als man nicht auffmachen wollen/ mit Gewalt hinein zu brechen gesuchet/ es hatten sich aber die Inwendige mit Steinen/ Bauholtz/ S_ ühl und Bäncken dermassen verbauet gehabt/ daß die ausserhalb stürmende wieder abziehen müssen. Hierüber nun hat besagter Herr Graff sich beklagt/ worauff alsobald der Gouverneur zu Landsberg mit einer Compagnie zu Fuß dahin marschirt / und denen Bürgern einquartirt: als aber die Sach besser untersucht worden / hat sich solche Sach gantz anders befunden/ weßhalben auch besagter Gouverneur von Landsberg sich mit den seinigen gleich wieder zurück begeben/ und zu der Burgerschafft gesagt/ sie solten ihre Kirch behalten/ er sehe wohl/ daß ihr Herr nur suche sie zu vertreiben. Soviel vom Niderrheinischen Craiß. Der Bäyrische Craiß ist der Ordnung nach der 4. und seynd dessen Directores der Ertz-Bischoff zu Saltzburg und der Hertzog in Bäyrn und gehören hierzu die Bischöff zu Passau, Freysingen / und Regenspurg/ die Hertzogen in Bäyern/ die Ober-Pfaltzgrafen/ sambt vielen Grafen und Herren und die Reich-Stadt Regenspurg. In diesem Craiß nun ist diß Monath hindurch wenig notabels passiret/ ausser daß von München geschrieben worden/ daß Ihr. Churfürstl. Durchl. von Bäyern alles zur künfftigen Campagne außrüsten lassen/ umb viel stärcker als vergangenes Jahr in eigener Person zu Feld zu gehen/ und mit dero Völcker à parte gegen die Türcken zu agiren/ es seye sonsten durch gantz Bäyerland ein ohngemeine Freud/ weiln die Churfürstin sich gesegneten Leibs befinde. Und dieses vom Bäyrischen Craiß. 4. Der Bäyrische Craiß. Churfürst in Bäyrn rüstet sich starck aus zu künfftiger Campagne. Der fünffte Craiß ist der Ordnung nach/ der Ober-Sächsische/ dessen Director ist der Churfürst zu Sachsen/ es gehören zu selbigen der Churfürst zu Brandenburg/ die Bistümber Meissen/ Merseburg/ Naumburg/ Camin/ die Hertzogen aus Sachsen/ Altenburg / Weymar und Gotha / 5. Der Ober-Sächsische Craiß.

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Zitationshilfe: [N. N.]: Theatrum Novum Politico-Historicum. Würzburg, [1686], S. 46. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_theatrum_1686/58>, abgerufen am 24.11.2024.