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St. Galler Volksblatt. Nr. 9, Uznach, 02. 02. 1898.

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[Spaltenumbruch] wenn ihr nun die Bahn annexieren wollt, wie man s. Z. die
die Klöster annexiert und ausgeplündert hat, so wollen wir dann
auch dabei sein und verlangen Anteil an der Beute oder doch
wenigstens was wir an "Subventionen" geleistet haben, zurück.
Wenns dann so tönt, dann wird Herr Zemp mit samt seinen
Kollegen Bundesräten klein beigeben müssen, wohl noch kleiner,
als er schon beim N.-O.-Bahnstreik sogar einem Sourbeck ge-
genüber hat kapitulieren müssen. Dieser Punkt ist in der bundes-
rätlichen Rechnung auch nicht vorgesehen. Wir tappen auch da
mindestens im Finstern herum. Um die verschiedenen Landes-
gegenden daran zu kriegen, hat man der Westschweiz den Simplon
zu bauen versprochen, im Kostenvoranschlag nur für den Tunnel
von 60 Millionen; ebensoviel sollen die Bündner für einen
öftlichen Alpenübergang bekommen, die St. Galler bekanntlich
die "Rickenbahn", ebenso eine Bahn den Neuenburgern, den
Eisenbähnlern höhere Löhne, so daß, wenn all die Versprechungen
sollen gehalten werden müssen, nicht nur kein Betriebsüberschuß,
sondern sogar ein Desizit herausschauen wird. Und da schwefelt
man von billigeren "Fahrtaxen" und dgl. Eher das Gegenteil wird
und muß eintreten; das hat man schon aus den Verhandlungen
des Nationalrates ersehen können. Als nämlich Hr. National-
Rat Kuntschen aus Wallis gesetzlich eine Garantie für Herab-
setzung der Taxen verlangte, da hats geheißen: Daraus wird
vorläufig nichts; erst wollen wir sehen, was wir verdienen; haben
wir einmal die Bahnen in einer Hand, in der des Bundes, dann
werden wir die Taxen festsetzen nach Bedürfnis. Niemand wird
uns dann mehr befehlen können. In den Broschüren der H.H.
Dr. Steiger wie des alt Bundesrat Droz kommt man zu dem
Resultat, daß die kommende Bundesschuld eher an die 1500 Mill.
statt der 1000 Mill. anwachsen werde. Von billigeren Taxen oder
gar von einer Rückzahlung der Eisenbahnschuld in 60 Jahren
wird daher nie und nimmer die Rede sein können, so sehr die
Professionspolitiker an den Bauernversammlungen solches versprechen.
Wir werden ewig die enorme Bundesschuld auf dem Halse
haben und zum Spielball der Börsen und Juden werden.
Damit wird eben unsere Unabhängigkeit nach Außen einen ge-
waltigen Stoß erleiden und wir in unserer freien Bewegung
gerade so gelähmt sein wie das bekannte Schuldenbäuerlein, das
seinen Zins sogar außer Land tragen muß. Jetzt sind wir
schuldenfrei und unabhängig und bezahlen lediglich unsere Fahr-
taxen demjenigen, der uns im Lande herumführt und wenn's
auch ein Jude ist; in Zukunft aber werden wir unser Fahrgeld
dem Fuhrmann Bundesrat bezahlen müssen, von dem es dann,
wenn er auch noch mit seinen Angestellten und Direktoren die
Hände darin gewaschen, erst als unanfechtbarer sicherer Zins an
die "Juden ins Ausland" wandern muß. Das ist der ganze
Unterschied zwischen Privatgesellschaft und Bundesherrschaft.

(Schluß folgt.)




Mißbrauch der Portofreiheit
für die hagelbeschädigte Eisenbahngesetz-Agitation.



Folgendes Zirkular fliegt auf das Redaktionspult der rück-
kaufsfreundlichen Blätter:

Rapperswil, Datum des Poststempels.
Geehrte Redaktion!

Anmit erlaube mir, Ihnen zur gefälligen Einsicht ein
Gedicht zu übermachen, welches der Verfasser anfangs Februar
vor der Abstimmung über die Eisenbahnverstaatlichung in Flug-
blättern durch eine Anzahl der angesehensten Schweizerzeitungen
verbreiten lassen möchte, in der Annahme, daß dessen patriotischer
Inhalt manchen Zweifelhaften und Ungewissen zur Annahme
anregen könnte, ebenso gut, wie die bestausgeführte sachliche Ab-
handlung. Fehlt es doch in unserer Zeit sehr an einem bundes-
freundlichen Patriotismus, welcher, wenn wieder mehr zur Geltung
kommend, auch allfällige künftige Vorlagen wieder günstig be-
einflussen würde.

Da jedoch bei einer großen Verbreitung, welche man in's
Auge faßt, die Kosten bedeutende sein werden, und unmöglich
dem Verfasser und Verleger allein zugemutet werden können, so
apellieren Unterzeichnete an den Patriotismus der tit. Redaktionen,
um einen der Sache angemessenen kleinen Beitrag, welcher nach
Versendung der verlangten Anzahl Blätter dann gerne entgegen-
genommen würde. Die tit. Oberpostdirektion hat in
verdankenswerter Weise Portofreiheit bewilligt
.

Hochachtungsvollst ergebenst
Für den Verfasser C. Weber:

Die Redaktion des Wochenblattes: F. Steiner.

Schnöde Kritiker werden zwar sagen, es sei schade um das
Papier, wenn ich das betreffende Poem des Dichterjünglings
aus der Rosenstadt hier abdrucke; um aber dem Publikum einen
Begriff zu geben von der erhabenen Poesie, welche der Bund
laut obigem Zirkular mit seiner Portofreiheit unterstützen soll,
kann ich die Leser von dieser Lektüre nicht dispensieren. Herr
Weber (nicht zu verwechseln mit dem gleichnamigen Sänger der
"Dreizehnlinden") singt:

Es kann der beste nicht im Frieden leben,
Wenn es dem bösen Nachbar nicht gefällt,
So kann der Bund auch nach dem Besten streben,
Sofort wird's unter Acht und Bann gestellt.
Bald ist's Bureaukratie bald sind es Schulden,
Und bald Gefahren sonst, die groß man stellt,
Privatwillkürlichkeiten will man dulden,
Wenn nur das was vom Bund kommt, wieder fällt.
Sie denken nicht mehr, jener Sonderbünde,
Und wie es damals mit dem Rechte stund.
Es wird verläumdet, vielfach ohne Gründe,
Bis man zu Fall gebracht, den neuen Bund.
Und lauernd, wird dann bald im Hintergrunde,
Das Haupt erheben, frech die Anarchie,
Und mit ihr jene finst're Macht im Bunde,
Die jedes Mittel braucht zum Zweck für sie.
Wie war's ein Trauerspiel vor hundert Jahren,
Da Führerlos die Eidsgenossenschaft,
Wo Ziellos, gegen fremde Kriegerscharen,
Umsonst verblutete die beste Kraft.
Wo eine fremde Macht das Volk befreite,
Von Ständeherrschaft und Willkürlichkeit,
Und ihm dann aus dem eig'nen Schaden zeigte,
Daß nur in Eintracht, Land und Volk gedeiht.
D'rum da nach außen wir im Frieden leben,
So schürt nicht freventlich den innern Zwist.
Und laßt dem Bund uns eine Stellung geben,
Wie es dem Schweizerlande würdig ist.
Benutzt die Zeit und macht den Bund erstarken,
Nach jeder Richtung, auch wenns Opfer heischt,
Daß, wenn einst Feinde steh'n an unsern Marken,
Im Land regiere dann ein rechter Geist.

Die "Berner Volksztg." richtet an die Tit. Oberpostdirektion
die Anfrage: Wie verhält es sich denn mit der "in verdankens-
[Spaltenumbruch] werter Weise von der Oberpostdirektion bewilligten Portofreiheit"
für diesen gereimten Schund? Ist diese Portofreiheit für eine
politische Propoganda von der Postverwaltung wirklich als be-
sondere "verdankenswerte" Vergünstigung gewährt worden, und
wenn Ja, in welcher Weise und in welchem Umfang? In-
sofern sich diese Portofreiheit nämlich bloß auf das Recht bezieht,
den Zeitungen Beilagen als integrierende Bestandteile beizugeben,
brauchte es ja gar keiner besondern Bewilligung der Oberpost-
direktion und es hat der in obigem Zirkular dafür ausgesprochene
Dank gar keinen Sinn; hat aber die bewilligte Portofreiheit
einen weitern Sinn, dann wird der Volkszeitungsschreiber natürlich
nicht ermangeln, sich bei der Tit. Oberpostdirektion ebenfalls um
Gewährung der Portofreiheit für Versendung seiner Gedichte
gegen die Eisenbahnverstaatlichung anzumelden.

In der Regel wird zwar solche Portofreiheit nur für Hülfe
in außerordentlichen Unglücksfällen gewährt; sollte nun der "Rück-
kauf" wirklich in so großen Nöten stecken, daß er diese Hülfe
nötig hätte? Ausdrücklich bemerke ich, daß ich an eine solche
Einmischung der Postverwaltung in den gegenwärtigen Kampf
nicht glaube, sondern eher eine unbegründete Blague der Absender
jenes Zirkulars für wahrscheinlich annehme und mich deshalb
bis nach erfolgter Auskunft respektvoll jeglicher weitern Glossen
enthalte." Mit einer Reihe von Blättern warten wir auf Antwort!




Volksversicherung oder Sparkassen?

Ein Einsender der Nr. 6 des St. Galler Volksblattes vom
22. Januar bespricht unter dem Stichwort: Volksversicherung
oder Sparkassen, die Frage, ob es besser sei, seine Ersparnisse in
eine Sparkasse zu legen oder sie zur Versicherung zu verwenden.

Trotzdem der Verfasser offensichtlich der Versicherung nicht
gewogen ist, kommt er doch zum Schluß, daß, wer für Hinterlassene
zu sorgen habe, wie ein Familienvater, dessen Kinder durch seinen
Tod in Not und Bedrängnis kämen, dem sei anzuraten, sich
zuversichern
. Dagegen sei die Versicherung lediger oder un-
abhängiger Personen, die später über ihre Ersparnisse verfügen
wollen, zu wideraten.

Ueber dieses Zugeständnis eines Kritikers, der soviel an der
Versicherung auszusetzen hat, wie der Einsender es thut, muß man
sich im Interesse des Versicherungsgedankens freuen. Denn wer
auf Grund nicht gerade wohlwollender Aussetzungen und gestützt
auf unrichtige Rechnungen nichts anderes vorbringen kann, als den
oben gegebenen Rat, beweist besser als es sonst jemand thun
könnte, welche wichtige und unabweisbare Pflicht die Versicherung
für unser Volk ist. Auch der gemachte Vorbehalt kann an dieser
Thatsache nichts ändern.

Ledige und unabhängige Personen sollen sich nicht versichern,
mein der Einsender.

Darauf ist zu bemerken, daß wer ledig ist, später heiraten
kann. Und wer ist so unabhängig, daß er nicht für betagte
Eltern, unmündige Geschwister,
für andere Anverwandte
zu sorgen hätte.

Der Rat des Einsenders trifft offenbar nur für ganz wenige
Fälle, für Ausnahmen zu und als Regel wird zu gelten haben, daß
die Volksversicherung die Dienste zu leisten berufen ist, welche ihr
von allen einsichtigen Freunden des Volkes zugeschrieben werden.

Der Einsender greift die Volksversicherung insbesondere darum
an, weil sie, mit den Sparkassen verglichen, weniger leiste, als
diese. Diese Vergleichung hinkt. Sparkasse und Versicherungs-
gesellschaft haben verschiedene Zwecke und die eine kann die andere
nicht ersetzen.

Es ist deshalb müßig, beide miteinander vergleichen und aus
der Ueberlegenheit in einem Punkt ein allgemeines Urteil abgeben
zu wollen.

Die Sparkasse stellt im Falle des Ablebens die Einlagen samt
Zinsen zur Verfügung. Das ist, wenn man das Glück hat, recht
lange sparen
zu können, mehr als die Lebensversicherung
leisten kann. Aber eben wenn --.

Die Lebensversicherung dagegen zahlt im Todesfall die Ver-
sicherungssumme aus, auch wenn nur ein Beitrag geleistet worden
ist. Was das heißen will, erkennt man daran, daß nach den Grund-
lagen der Volksversicherung von 100 Personen, welche mit dem
Alter 22 beitreten, mehr als die Hälfte vor dem Alter 60 sterben.
Wenn man nun diesem Teil durch die Volksversicherung für die
Hinterlassenen sorgen hilft, so hat man offenbar volkswirtschaftlich
mehr geleistet, als wenn man für die andern sorgt, welchen ohne-
hin das Glück eines langen Lebens und ungestörten Erwerbes
beschieden ist. Wir meinen aber: das eine thun und das andere
nicht lassen. Der vorsichtige Familienvater wird einen Teil seiner
Ersparnisse für die Versicherung aufwenden, einen anderen für die
Sicherung seiner Erwerbskraft.

Es ist daher unangebracht, wenn die Befürworter der Spar-
kassen an der Volksversicherung nur eine Minderung ihres Wir-
kungskreises erblicken. Man muß eben immer auf das ganze sehen.

Als Dienerin der Gesamtheit hat die Volksversicherung eine
Aufgabe zu lösen, welche nur sie vollbringen kann. Darin dürfte
sie von allen Einsichtigen gefördert werden.

Schweizerische Lebensversicherungs- und Rentenanstalt:
G. Schaertlin. Usteri.




Eidgenössisches.



-- Von der Börse.

Die Börsenmänner und Spekulanten
etrachten es als eine gute Vorbedeutung für die Eisenbahnver-
staatlichung, wenn, wie in letzter Nummer gemeldet, ein Stände-
rat Dr. Hoffmann von St. Gallen, der bekanntlich für die
Verstaatlichung gestimmt hat, den Rekurs der Vereinigten
Schweizerbahnen gegen die bundesrätlichen Verfügungen verfaßt
und die Haltlosigkeit der bundesrätlichen Grundsätze hinsichtlich
der Abzüge darthut. Es ist das doch ein Beweis, daß im rück-
kauffreundlichen Lager die Meinung stark vertreten ist, der Bund
werde für die Bahnen viel höhere Preise zahlen müssen, als er
ausgerechnet und dem Volke vorgespiegelt hat. Das ist's, was
die Börse hofft, was sie in Bern befürchten und was bei
Annahme der Verstaatlichung trotz aller Bestreitung von
Seiten der Staatsbahnfreunde eintreten wird.

-- Buschklepper!

Alt-Bundesrat Droz wird wegen seiner
Broschüre gegen den Eisenbahnrücklauf mit den unflätigsten ano-
nymen Droh- und Schmähbriefen überschüttet. Das kennzeichnet
die edle Gefolgschaft der Rückkäufler. Wie lange, frägt die "A. Schw.
Z." -- fahren wohl der "Bund", die "Zürcher Post", das Organ
Surbecks, die "Ostschweiz" u. s. w. fort, die Leidenschaften des
Volkes durch perfide Bemerkungen aufzustacheln? Warum soll ein
verdienter Staatsmann nicht mehr seine Meinung sagen dürfen
in der wichtigsten wirtschaftlichen und politischen Frage, die seit
1848 an uns herangetreten ist, ohne daß er als halber Landes-
verräter hingestellt wird, wie im "Winterthurer Landboten?!"

-- Im eidg. Solde.

Der erste Angestellte des eidg. Eisen-
bahndepartements, Direktor Weißenbach, verwendet seine Zeit als
politischer Wanderredner für den Rückkauf. Derselbe wäre an
seine jetzige Stellung nicht berufen worden, wenn man ihn als
Gegner der Verstaatlichung gekannt hätte. Würde man es dulden,
daß ein anderer Beamter des Eisenbahndepartements während der
nächsten Woche in der Schweiz herumreiste, um Reden gegen die
Vorlage zu halten? Ja oder Nein? und wenn Rein, gilt bei uns
gleiches Recht für alle Bundesbeamten?

-- Schweizerische Canisius-Romwallfahrt.

Sonntag, den 23. Jan.,
hat der hl. Vater den Organisator der Wallfahrt, HH. Banchini, Pfarrer
aus dem Tessin, in Privataudienz empfangen.


[Spaltenumbruch]

Leo XIII. zeigte sich über diese Schweizerische Romwallfahrt sehr
erfreut, er wünscht sie und segnete besonders die Urheber derselben sowie
die an die Wallfahrt sich anschließenden Pilger und gewährte ihnen be-
sondere Privilegien. Im Vatikan erwartete man eine solche kath. Kund-
gebung als Antwort auf die Angriffe gegen die Canisiusencyklika und
als Dank für alles, was der hl. Vater für das Canisiusjubiläum gethan
hat. Die Wallfahrt entspricht also ganz den Erwartungen des hl. Vaters
und es ist deshalb viel daran gelegen, daß sie recht zahlreich werde.
Es gilt zu gleicher Zeit. dem hl. Vater zu seinem doppelten Jubiläum
die Glückwünsche der Schweiz darzubringen. Welches Glück. Leo XIII.
zu sehen und seinen Segen zu empfangen! Alles ist auf's beste einge-
richtet. Die Schweizergarde stellt sich zur Verfügung und wird ein
Konzert veranstalten. Zur schnelleren Besichtigung der Stadt Rom stehen
Wagen bereit. Auch um Verlängerung der Gültigkeit der Retourbillete
wird noch eingegeben. Man möge sich mit den Anmeldungen beeilen, die
zu richten sind: an H. Kanonikus Kleiser, Direktor des
Wallfahrtskomite, Freiburg, welcher auch der Führer
Deutschschweizer Pilger sein wird
.

-- Die Schweizer Kanisius-Romwallfahrt ist gesichert.

Die Abfahrt von Luzern wird wahrscheinlich am 28. Februar
stattfinden. Die Pilgerbillete haben Giltigkeit für beliebige Rück-
fahrt von Rom, bloß kommt bei der Trennung von der Wall-
fahrtsgesellschaft die Verköstigung auf eigene Rechnung. Das
definitive Programm wird bald bekannt gemacht und den ein-
geschriebenen Pilgern zugesandt werden. Einschreibezeit noch bis
zum 14. Februar.

-- Ohne weitere Prüfung -- oder ein konfessioneller
Entscheid.

Der thurgauische Regierungsrat richtete auf Denun-
ziation des reformierten Pfarrers in Steckborn an den Bundesrat
die Anfrage, ob die Kongregation der Redemptoristen
(Ligorianer), welche in jüngster Zeit im Kanton Thurgau Mis-
sionen abgehalten, als eine dem Jesuitenorden affiliierte Gesell-
schaft zu betrachten sei, auf welche das Verbot des Art. 51 der
Bundesverfassung Anwendung finde. Hierauf gab der Bundesrat
den Bescheid, daß der Beweis der Jesuiten-Affiliation der Re-
demptoristen nicht geleistet sei und er habe daher dagegen nichts
einzuwenden, wenn die Regierung gegen die Thätigkeit dieser
Kongregation nicht einschreite, sofern weder eine Klosterbegründung
beabsichtigt, noch die Glaubens- und Gewissensfreiheit im Sinne
der Bundesverfassung verletzt wird. Der Bundesrat bemerkt
jedoch, es sei richtig, daß er im Jahre 1876 die Redemptoristen
als Affiliierte der Jesuiten betrachtet habe, damals sei aber
ohne weitere Prüfung diese Affiliation als bestehend
angenommen worden
. Später wurde das Vorhandensein
dieser Affiliation von einer kantonalen Regierung in Abrede ge-
stellt und die vom eidgenössischen Justizdepartement angeordnete
Untersuchung kam zu dem Resultat, daß die Redemptoristen keine
dem Jesuitenorden affiliierte Gesellschaft seien. Der Bundesrat
bekennt also selbst wie willkürlich und ohne sachliche Prüfung
damals konfessionelle Fragen kurzer Hand abgethan wurden.

-- Es wird ihnen zu dick!

Gegen den Versuch der "Ost-
schweiz" eine Spaltung der thurgauischen Katholiken in eine
Partei Wild und eine Partei Streng zu konstruieren, wehrt sich
sehr entschieden ein Korrespondent im kantonalen Parteiorgan
(Thurg. Wochenztg.). Er schreibt: "Herr Baumberger von der
"Ostschweiz" steigert in seiner gestrigen Nummer seine Staats-
eisenbahnmanie zu einem selbstmörderischen Beginnen." Was er
sagt von Keel und Konrad, geht uns Thurgauer nichts an. Daß
er aber Herrn Reg.-Rat Wild in das Bild der Märtyrer hinein-
malt, die unter den Streichen ihrer Lieben erliegen müssen, das
versteht im Thurgau niemand. Wenn die thurg. Katholiken so
dumm wären, wegen der Eisenbahnverstaatlichung sich selbst zu
zerfleischen, so hätte Herr Baumberger nun wirklich das Seinige
nach besten Kräften dazu beigetragen. Wo ist da der Busch-
klepper? In einem hat Herr Baumberger Recht; "es ist Zeit, daß
der Krieg aufhöre." Er soll gerade den Anfang machen und seine
Sachen nur sachlich behandeln, statt jeden, der anderer Meinung
ist, zu verdächtigen. Jüngst hat er den anwesenden Gegnern der
Staatsbahn zu ihrem Freunde Moor gratuliert. Wir gratulieren
ihm zu seinem Freunde Surbeck und sagen; von uns Thurgauern
hat er weder ein Kompliment noch ein Trinkgeld verdient, nicht
einmal eine Aktie Wil-Dießenhofen. Damit basta!"

-- Das gute Geschäft!

Herr Ständerat Wirz schreibt
bezüglich der geplanten Eisenbahnverstaatlichung: "Wir sind nicht
aus uns, sondern an der Hand ausgezeichneter Autoritäten vol-
lendet überzeugt, daß die Eidgenossenschaft finanziell ruiniert wird
und in die permanente Zinsknechtschaft der fremden Juden kommt.
Der Weisheit der eidgenössischen Staatsmänner von 1852 danken
wir den Privatbau."

-- Vaterländische Geschichte.

Ein größeres vaterländisches
Geschichtswerk aus der Feder eines katholischen Geschichtsschreibers
soll demnächst lieferungsweise im Verlag von Hans von Matt
in Stans erscheinen. Glückauf zu dem edlen Werke, dessen Not-
wendigkeit gegenüber so manchem Erzeugnis der Tendenz und
Subjektivismus bitter empfunden wurde!

-- Die Schlanmeier!

Wie hübsch sich die Heuchelei vieler
Rückkaufsfreunde mit ihren Verdächtigungen gegen die Gegner
als Börsenmänner ausnimmt, ergibt sich aus dem Umstande, daß
Mitglieder der schweizerischen Bundesversammlung sich ihre Kennt-
nis von den Geheimnissen des Rückkaufs zu nutze gemacht, um
mit Erfolg in Eisenbahnaktien zu spekulieren!!




St. Gallisches.



-- Regierungsratsverhandlungen vom 28. Januar 1898
Der Regierungsrat erteilt Herrn Redaktor Paul Brand die wegen bevor-
stehenden Wegzuges nachgesuchte Entlassung als Mitglied des Erziehungs-
rates unter bester Verdankung der von demselben dem Erziehungswesen
des Kantons geleisteten Dienste und wählte an desseu Stelle zum Mit-
glied des Erziehungsrates Herrn Fürsprech Heinrich Scherrer in St. Gallen.

Zur Vorlage der Erziehungsdirektoren betr. Subvention der Volks-
schule durch den Bund erklärt der Regierungsrat seine Zustimmung mit
dem Vorbehalt, daß als Maßstab der Verteilung der Bundesbeiträge
nicht wie vorgesehen, die Zahl der Lehrstellen, sondern die Bevölkerungs-
zahl unter spezieller Berücksichtigung der ärmeren Kantone, statutiert werden.

Vom 28. Januar 1898. Die Wahl des Herrn Jakob Appius
von Oberbüren, z. Z. Pfarrer in Hemberg, zum Pfarrer der kathol. Kirch-
gemeinde Bollingen erhält die hoheitliche Anerkennung.

Der Regierungsrat erteilt dem vom Erziehungsdepartement ausge-
arbeiteten und vom Erziehungsrat bestätigten Vorschlag betr. Verteilung
des Staatsbeitrages von Fr. 100 000 bezw. Fr. 55 000 an die Fonds-
und Rechnungsdefizite der Primar- und Sekundarschulen die
Genehmigung; hiernach erhalten von den 207 bestehenden Schulgemeinden
124 (im Vorjahr 113) einen Staatsbeitrag und zwar 9 für den Fond,
76 für die laufende Rechnung und 39 für Fond und Defizit zugleich;
von den Sekundarschulen erhalten 19 einen Beitrag an den Fond, 29
einen solchen an die Verbrauchskassa und 14 spezielle Beiträge an Lateinkurse.

Zur Vorlage gelangen die Kommunialberichte über die Gemeinden
Degersheim, Goldingen, Sennwald und Häggenswil.

Mit Bezug auf das von den Bezirksämtern Unter- und Oberrhein-
thal namens der rheinthalischen Gemeinderäte an den Regierungsrat ge-
richtete Gesuch, sich beim eidgen. Landwirtschaftsdepartement für die
Wiederöffnung der Nutzvieheinfuhr aus Oesterreich zu verwenden, erteilt
der Regierungsrat den Bescheid, daß er sich gründsätzlich für die Nutz-
vieheinfuhr erkläre und die Bewilligung zu derselben im geeigneten Zeit-
punkt beim eidgen. Landwirtschaftsdepartement einholen werde.


[Spaltenumbruch] wenn ihr nun die Bahn annexieren wollt, wie man ſ. Z. die
die Klöſter annexiert und ausgeplündert hat, ſo wollen wir dann
auch dabei ſein und verlangen Anteil an der Beute oder doch
wenigſtens was wir an „Subventionen“ geleiſtet haben, zurück.
Wenns dann ſo tönt, dann wird Herr Zemp mit ſamt ſeinen
Kollegen Bundesräten klein beigeben müſſen, wohl noch kleiner,
als er ſchon beim N.-O.-Bahnſtreik ſogar einem Sourbeck ge-
genüber hat kapitulieren müſſen. Dieſer Punkt iſt in der bundes-
rätlichen Rechnung auch nicht vorgeſehen. Wir tappen auch da
mindeſtens im Finſtern herum. Um die verſchiedenen Landes-
gegenden daran zu kriegen, hat man der Weſtſchweiz den Simplon
zu bauen verſprochen, im Koſtenvoranſchlag nur für den Tunnel
von 60 Millionen; ebenſoviel ſollen die Bündner für einen
öftlichen Alpenübergang bekommen, die St. Galler bekanntlich
die „Rickenbahn“, ebenſo eine Bahn den Neuenburgern, den
Eiſenbähnlern höhere Löhne, ſo daß, wenn all die Verſprechungen
ſollen gehalten werden müſſen, nicht nur kein Betriebsüberſchuß,
ſondern ſogar ein Deſizit herausſchauen wird. Und da ſchwefelt
man von billigeren „Fahrtaxen“ und dgl. Eher das Gegenteil wird
und muß eintreten; das hat man ſchon aus den Verhandlungen
des Nationalrates erſehen können. Als nämlich Hr. National-
Rat Kuntſchen aus Wallis geſetzlich eine Garantie für Herab-
ſetzung der Taxen verlangte, da hats geheißen: Daraus wird
vorläufig nichts; erſt wollen wir ſehen, was wir verdienen; haben
wir einmal die Bahnen in einer Hand, in der des Bundes, dann
werden wir die Taxen feſtſetzen nach Bedürfnis. Niemand wird
uns dann mehr befehlen können. In den Broſchüren der H.H.
Dr. Steiger wie des alt Bundesrat Droz kommt man zu dem
Reſultat, daß die kommende Bundesſchuld eher an die 1500 Mill.
ſtatt der 1000 Mill. anwachſen werde. Von billigeren Taxen oder
gar von einer Rückzahlung der Eiſenbahnſchuld in 60 Jahren
wird daher nie und nimmer die Rede ſein können, ſo ſehr die
Profeſſionspolitiker an den Bauernverſammlungen ſolches verſprechen.
Wir werden ewig die enorme Bundesſchuld auf dem Halſe
haben und zum Spielball der Börſen und Juden werden.
Damit wird eben unſere Unabhängigkeit nach Außen einen ge-
waltigen Stoß erleiden und wir in unſerer freien Bewegung
gerade ſo gelähmt ſein wie das bekannte Schuldenbäuerlein, das
ſeinen Zins ſogar außer Land tragen muß. Jetzt ſind wir
ſchuldenfrei und unabhängig und bezahlen lediglich unſere Fahr-
taxen demjenigen, der uns im Lande herumführt und wenn’s
auch ein Jude iſt; in Zukunft aber werden wir unſer Fahrgeld
dem Fuhrmann Bundesrat bezahlen müſſen, von dem es dann,
wenn er auch noch mit ſeinen Angeſtellten und Direktoren die
Hände darin gewaſchen, erſt als unanfechtbarer ſicherer Zins an
die „Juden ins Ausland“ wandern muß. Das iſt der ganze
Unterſchied zwiſchen Privatgeſellſchaft und Bundesherrſchaft.

(Schluß folgt.)




Mißbrauch der Portofreiheit
für die hagelbeſchädigte Eiſenbahngeſetz-Agitation.



Folgendes Zirkular fliegt auf das Redaktionspult der rück-
kaufsfreundlichen Blätter:

Rapperswil, Datum des Poſtſtempels.
Geehrte Redaktion!

Anmit erlaube mir, Ihnen zur gefälligen Einſicht ein
Gedicht zu übermachen, welches der Verfaſſer anfangs Februar
vor der Abſtimmung über die Eiſenbahnverſtaatlichung in Flug-
blättern durch eine Anzahl der angeſehenſten Schweizerzeitungen
verbreiten laſſen möchte, in der Annahme, daß deſſen patriotiſcher
Inhalt manchen Zweifelhaften und Ungewiſſen zur Annahme
anregen könnte, ebenſo gut, wie die beſtausgeführte ſachliche Ab-
handlung. Fehlt es doch in unſerer Zeit ſehr an einem bundes-
freundlichen Patriotismus, welcher, wenn wieder mehr zur Geltung
kommend, auch allfällige künftige Vorlagen wieder günſtig be-
einfluſſen würde.

Da jedoch bei einer großen Verbreitung, welche man in’s
Auge faßt, die Koſten bedeutende ſein werden, und unmöglich
dem Verfaſſer und Verleger allein zugemutet werden können, ſo
apellieren Unterzeichnete an den Patriotismus der tit. Redaktionen,
um einen der Sache angemeſſenen kleinen Beitrag, welcher nach
Verſendung der verlangten Anzahl Blätter dann gerne entgegen-
genommen würde. Die tit. Oberpoſtdirektion hat in
verdankenswerter Weiſe Portofreiheit bewilligt
.

Hochachtungsvollſt ergebenſt
Für den Verfaſſer C. Weber:

Die Redaktion des Wochenblattes: F. Steiner.

Schnöde Kritiker werden zwar ſagen, es ſei ſchade um das
Papier, wenn ich das betreffende Poem des Dichterjünglings
aus der Roſenſtadt hier abdrucke; um aber dem Publikum einen
Begriff zu geben von der erhabenen Poeſie, welche der Bund
laut obigem Zirkular mit ſeiner Portofreiheit unterſtützen ſoll,
kann ich die Leſer von dieſer Lektüre nicht dispenſieren. Herr
Weber (nicht zu verwechſeln mit dem gleichnamigen Sänger der
„Dreizehnlinden“) ſingt:

Es kann der beſte nicht im Frieden leben,
Wenn es dem böſen Nachbar nicht gefällt,
So kann der Bund auch nach dem Beſten ſtreben,
Sofort wird’s unter Acht und Bann geſtellt.
Bald iſt’s Bureaukratie bald ſind es Schulden,
Und bald Gefahren ſonſt, die groß man ſtellt,
Privatwillkürlichkeiten will man dulden,
Wenn nur das was vom Bund kommt, wieder fällt.
Sie denken nicht mehr, jener Sonderbünde,
Und wie es damals mit dem Rechte ſtund.
Es wird verläumdet, vielfach ohne Gründe,
Bis man zu Fall gebracht, den neuen Bund.
Und lauernd, wird dann bald im Hintergrunde,
Das Haupt erheben, frech die Anarchie,
Und mit ihr jene finſt’re Macht im Bunde,
Die jedes Mittel braucht zum Zweck für ſie.
Wie war’s ein Trauerſpiel vor hundert Jahren,
Da Führerlos die Eidsgenoſſenſchaft,
Wo Ziellos, gegen fremde Kriegerſcharen,
Umſonſt verblutete die beſte Kraft.
Wo eine fremde Macht das Volk befreite,
Von Ständeherrſchaft und Willkürlichkeit,
Und ihm dann aus dem eig’nen Schaden zeigte,
Daß nur in Eintracht, Land und Volk gedeiht.
D’rum da nach außen wir im Frieden leben,
So ſchürt nicht freventlich den innern Zwiſt.
Und laßt dem Bund uns eine Stellung geben,
Wie es dem Schweizerlande würdig iſt.
Benutzt die Zeit und macht den Bund erſtarken,
Nach jeder Richtung, auch wenns Opfer heiſcht,
Daß, wenn einſt Feinde ſteh’n an unſern Marken,
Im Land regiere dann ein rechter Geiſt.

Die „Berner Volksztg.“ richtet an die Tit. Oberpoſtdirektion
die Anfrage: Wie verhält es ſich denn mit der „in verdankens-
[Spaltenumbruch] werter Weiſe von der Oberpoſtdirektion bewilligten Portofreiheit“
für dieſen gereimten Schund? Iſt dieſe Portofreiheit für eine
politiſche Propoganda von der Poſtverwaltung wirklich als be-
ſondere „verdankenswerte“ Vergünſtigung gewährt worden, und
wenn Ja, in welcher Weiſe und in welchem Umfang? In-
ſofern ſich dieſe Portofreiheit nämlich bloß auf das Recht bezieht,
den Zeitungen Beilagen als integrierende Beſtandteile beizugeben,
brauchte es ja gar keiner beſondern Bewilligung der Oberpoſt-
direktion und es hat der in obigem Zirkular dafür ausgeſprochene
Dank gar keinen Sinn; hat aber die bewilligte Portofreiheit
einen weitern Sinn, dann wird der Volkszeitungsſchreiber natürlich
nicht ermangeln, ſich bei der Tit. Oberpoſtdirektion ebenfalls um
Gewährung der Portofreiheit für Verſendung ſeiner Gedichte
gegen die Eiſenbahnverſtaatlichung anzumelden.

In der Regel wird zwar ſolche Portofreiheit nur für Hülfe
in außerordentlichen Unglücksfällen gewährt; ſollte nun der „Rück-
kauf“ wirklich in ſo großen Nöten ſtecken, daß er dieſe Hülfe
nötig hätte? Ausdrücklich bemerke ich, daß ich an eine ſolche
Einmiſchung der Poſtverwaltung in den gegenwärtigen Kampf
nicht glaube, ſondern eher eine unbegründete Blague der Abſender
jenes Zirkulars für wahrſcheinlich annehme und mich deshalb
bis nach erfolgter Auskunft reſpektvoll jeglicher weitern Gloſſen
enthalte.“ Mit einer Reihe von Blättern warten wir auf Antwort!




Volksverſicherung oder Sparkaſſen?

Ein Einſender der Nr. 6 des St. Galler Volksblattes vom
22. Januar beſpricht unter dem Stichwort: Volksverſicherung
oder Sparkaſſen, die Frage, ob es beſſer ſei, ſeine Erſparniſſe in
eine Sparkaſſe zu legen oder ſie zur Verſicherung zu verwenden.

Trotzdem der Verfaſſer offenſichtlich der Verſicherung nicht
gewogen iſt, kommt er doch zum Schluß, daß, wer für Hinterlaſſene
zu ſorgen habe, wie ein Familienvater, deſſen Kinder durch ſeinen
Tod in Not und Bedrängnis kämen, dem ſei anzuraten, ſich
zuverſichern
. Dagegen ſei die Verſicherung lediger oder un-
abhängiger Perſonen, die ſpäter über ihre Erſparniſſe verfügen
wollen, zu wideraten.

Ueber dieſes Zugeſtändnis eines Kritikers, der ſoviel an der
Verſicherung auszuſetzen hat, wie der Einſender es thut, muß man
ſich im Intereſſe des Verſicherungsgedankens freuen. Denn wer
auf Grund nicht gerade wohlwollender Ausſetzungen und geſtützt
auf unrichtige Rechnungen nichts anderes vorbringen kann, als den
oben gegebenen Rat, beweist beſſer als es ſonſt jemand thun
könnte, welche wichtige und unabweisbare Pflicht die Verſicherung
für unſer Volk iſt. Auch der gemachte Vorbehalt kann an dieſer
Thatſache nichts ändern.

Ledige und unabhängige Perſonen ſollen ſich nicht verſichern,
mein der Einſender.

Darauf iſt zu bemerken, daß wer ledig iſt, ſpäter heiraten
kann. Und wer iſt ſo unabhängig, daß er nicht für betagte
Eltern, unmündige Geſchwiſter,
für andere Anverwandte
zu ſorgen hätte.

Der Rat des Einſenders trifft offenbar nur für ganz wenige
Fälle, für Ausnahmen zu und als Regel wird zu gelten haben, daß
die Volksverſicherung die Dienſte zu leiſten berufen iſt, welche ihr
von allen einſichtigen Freunden des Volkes zugeſchrieben werden.

Der Einſender greift die Volksverſicherung insbeſondere darum
an, weil ſie, mit den Sparkaſſen verglichen, weniger leiſte, als
dieſe. Dieſe Vergleichung hinkt. Sparkaſſe und Verſicherungs-
geſellſchaft haben verſchiedene Zwecke und die eine kann die andere
nicht erſetzen.

Es iſt deshalb müßig, beide miteinander vergleichen und aus
der Ueberlegenheit in einem Punkt ein allgemeines Urteil abgeben
zu wollen.

Die Sparkaſſe ſtellt im Falle des Ablebens die Einlagen ſamt
Zinſen zur Verfügung. Das iſt, wenn man das Glück hat, recht
lange ſparen
zu können, mehr als die Lebensverſicherung
leiſten kann. Aber eben wenn —.

Die Lebensverſicherung dagegen zahlt im Todesfall die Ver-
ſicherungsſumme aus, auch wenn nur ein Beitrag geleiſtet worden
iſt. Was das heißen will, erkennt man daran, daß nach den Grund-
lagen der Volksverſicherung von 100 Perſonen, welche mit dem
Alter 22 beitreten, mehr als die Hälfte vor dem Alter 60 ſterben.
Wenn man nun dieſem Teil durch die Volksverſicherung für die
Hinterlaſſenen ſorgen hilft, ſo hat man offenbar volkswirtſchaftlich
mehr geleiſtet, als wenn man für die andern ſorgt, welchen ohne-
hin das Glück eines langen Lebens und ungeſtörten Erwerbes
beſchieden iſt. Wir meinen aber: das eine thun und das andere
nicht laſſen. Der vorſichtige Familienvater wird einen Teil ſeiner
Erſparniſſe für die Verſicherung aufwenden, einen anderen für die
Sicherung ſeiner Erwerbskraft.

Es iſt daher unangebracht, wenn die Befürworter der Spar-
kaſſen an der Volksverſicherung nur eine Minderung ihres Wir-
kungskreiſes erblicken. Man muß eben immer auf das ganze ſehen.

Als Dienerin der Geſamtheit hat die Volksverſicherung eine
Aufgabe zu löſen, welche nur ſie vollbringen kann. Darin dürfte
ſie von allen Einſichtigen gefördert werden.

Schweizeriſche Lebensverſicherungs- und Rentenanſtalt:
G. Schaertlin. Uſteri.




Eidgenöſſiſches.



Von der Börſe.

Die Börſenmänner und Spekulanten
etrachten es als eine gute Vorbedeutung für die Eiſenbahnver-
ſtaatlichung, wenn, wie in letzter Nummer gemeldet, ein Stände-
rat Dr. Hoffmann von St. Gallen, der bekanntlich für die
Verſtaatlichung geſtimmt hat, den Rekurs der Vereinigten
Schweizerbahnen gegen die bundesrätlichen Verfügungen verfaßt
und die Haltloſigkeit der bundesrätlichen Grundſätze hinſichtlich
der Abzüge darthut. Es iſt das doch ein Beweis, daß im rück-
kauffreundlichen Lager die Meinung ſtark vertreten iſt, der Bund
werde für die Bahnen viel höhere Preiſe zahlen müſſen, als er
ausgerechnet und dem Volke vorgeſpiegelt hat. Das iſt’s, was
die Börſe hofft, was ſie in Bern befürchten und was bei
Annahme der Verſtaatlichung trotz aller Beſtreitung von
Seiten der Staatsbahnfreunde eintreten wird.

Buſchklepper!

Alt-Bundesrat Droz wird wegen ſeiner
Broſchüre gegen den Eiſenbahnrücklauf mit den unflätigſten ano-
nymen Droh- und Schmähbriefen überſchüttet. Das kennzeichnet
die edle Gefolgſchaft der Rückkäufler. Wie lange, frägt die „A. Schw.
Z.“ — fahren wohl der „Bund“, die „Zürcher Poſt“, das Organ
Surbecks, die „Oſtſchweiz“ u. ſ. w. fort, die Leidenſchaften des
Volkes durch perfide Bemerkungen aufzuſtacheln? Warum ſoll ein
verdienter Staatsmann nicht mehr ſeine Meinung ſagen dürfen
in der wichtigſten wirtſchaftlichen und politiſchen Frage, die ſeit
1848 an uns herangetreten iſt, ohne daß er als halber Landes-
verräter hingeſtellt wird, wie im „Winterthurer Landboten?!“

Im eidg. Solde.

Der erſte Angeſtellte des eidg. Eiſen-
bahndepartements, Direktor Weißenbach, verwendet ſeine Zeit als
politiſcher Wanderredner für den Rückkauf. Derſelbe wäre an
ſeine jetzige Stellung nicht berufen worden, wenn man ihn als
Gegner der Verſtaatlichung gekannt hätte. Würde man es dulden,
daß ein anderer Beamter des Eiſenbahndepartements während der
nächſten Woche in der Schweiz herumreiſte, um Reden gegen die
Vorlage zu halten? Ja oder Nein? und wenn Rein, gilt bei uns
gleiches Recht für alle Bundesbeamten?

Schweizeriſche Caniſius-Romwallfahrt.

Sonntag, den 23. Jan.,
hat der hl. Vater den Organiſator der Wallfahrt, HH. Banchini, Pfarrer
aus dem Teſſin, in Privataudienz empfangen.


[Spaltenumbruch]

Leo XIII. zeigte ſich über dieſe Schweizeriſche Romwallfahrt ſehr
erfreut, er wünſcht ſie und ſegnete beſonders die Urheber derſelben ſowie
die an die Wallfahrt ſich anſchließenden Pilger und gewährte ihnen be-
ſondere Privilegien. Im Vatikan erwartete man eine ſolche kath. Kund-
gebung als Antwort auf die Angriffe gegen die Caniſiusencyklika und
als Dank für alles, was der hl. Vater für das Caniſiusjubiläum gethan
hat. Die Wallfahrt entſpricht alſo ganz den Erwartungen des hl. Vaters
und es iſt deshalb viel daran gelegen, daß ſie recht zahlreich werde.
Es gilt zu gleicher Zeit. dem hl. Vater zu ſeinem doppelten Jubiläum
die Glückwünſche der Schweiz darzubringen. Welches Glück. Leo XIII.
zu ſehen und ſeinen Segen zu empfangen! Alles iſt auf’s beſte einge-
richtet. Die Schweizergarde ſtellt ſich zur Verfügung und wird ein
Konzert veranſtalten. Zur ſchnelleren Beſichtigung der Stadt Rom ſtehen
Wagen bereit. Auch um Verlängerung der Gültigkeit der Retourbillete
wird noch eingegeben. Man möge ſich mit den Anmeldungen beeilen, die
zu richten ſind: an H. Kanonikus Kleiſer, Direktor des
Wallfahrtskomite, Freiburg, welcher auch der Führer
Deutſchſchweizer Pilger ſein wird
.

Die Schweizer Kaniſius-Romwallfahrt iſt geſichert.

Die Abfahrt von Luzern wird wahrſcheinlich am 28. Februar
ſtattfinden. Die Pilgerbillete haben Giltigkeit für beliebige Rück-
fahrt von Rom, bloß kommt bei der Trennung von der Wall-
fahrtsgeſellſchaft die Verköſtigung auf eigene Rechnung. Das
definitive Programm wird bald bekannt gemacht und den ein-
geſchriebenen Pilgern zugeſandt werden. Einſchreibezeit noch bis
zum 14. Februar.

Ohne weitere Prüfung — oder ein konfeſſioneller
Entſcheid.

Der thurgauiſche Regierungsrat richtete auf Denun-
ziation des reformierten Pfarrers in Steckborn an den Bundesrat
die Anfrage, ob die Kongregation der Redemptoriſten
(Ligorianer), welche in jüngſter Zeit im Kanton Thurgau Miſ-
ſionen abgehalten, als eine dem Jeſuitenorden affiliierte Geſell-
ſchaft zu betrachten ſei, auf welche das Verbot des Art. 51 der
Bundesverfaſſung Anwendung finde. Hierauf gab der Bundesrat
den Beſcheid, daß der Beweis der Jeſuiten-Affiliation der Re-
demptoriſten nicht geleiſtet ſei und er habe daher dagegen nichts
einzuwenden, wenn die Regierung gegen die Thätigkeit dieſer
Kongregation nicht einſchreite, ſofern weder eine Kloſterbegründung
beabſichtigt, noch die Glaubens- und Gewiſſensfreiheit im Sinne
der Bundesverfaſſung verletzt wird. Der Bundesrat bemerkt
jedoch, es ſei richtig, daß er im Jahre 1876 die Redemptoriſten
als Affiliierte der Jeſuiten betrachtet habe, damals ſei aber
ohne weitere Prüfung dieſe Affiliation als beſtehend
angenommen worden
. Später wurde das Vorhandenſein
dieſer Affiliation von einer kantonalen Regierung in Abrede ge-
ſtellt und die vom eidgenöſſiſchen Juſtizdepartement angeordnete
Unterſuchung kam zu dem Reſultat, daß die Redemptoriſten keine
dem Jeſuitenorden affiliierte Geſellſchaft ſeien. Der Bundesrat
bekennt alſo ſelbſt wie willkürlich und ohne ſachliche Prüfung
damals konfeſſionelle Fragen kurzer Hand abgethan wurden.

Es wird ihnen zu dick!

Gegen den Verſuch der „Oſt-
ſchweiz“ eine Spaltung der thurgauiſchen Katholiken in eine
Partei Wild und eine Partei Streng zu konſtruieren, wehrt ſich
ſehr entſchieden ein Korreſpondent im kantonalen Parteiorgan
(Thurg. Wochenztg.). Er ſchreibt: „Herr Baumberger von der
„Oſtſchweiz“ ſteigert in ſeiner geſtrigen Nummer ſeine Staats-
eiſenbahnmanie zu einem ſelbſtmörderiſchen Beginnen.“ Was er
ſagt von Keel und Konrad, geht uns Thurgauer nichts an. Daß
er aber Herrn Reg.-Rat Wild in das Bild der Märtyrer hinein-
malt, die unter den Streichen ihrer Lieben erliegen müſſen, das
verſteht im Thurgau niemand. Wenn die thurg. Katholiken ſo
dumm wären, wegen der Eiſenbahnverſtaatlichung ſich ſelbſt zu
zerfleiſchen, ſo hätte Herr Baumberger nun wirklich das Seinige
nach beſten Kräften dazu beigetragen. Wo iſt da der Buſch-
klepper? In einem hat Herr Baumberger Recht; „es iſt Zeit, daß
der Krieg aufhöre.“ Er ſoll gerade den Anfang machen und ſeine
Sachen nur ſachlich behandeln, ſtatt jeden, der anderer Meinung
iſt, zu verdächtigen. Jüngſt hat er den anweſenden Gegnern der
Staatsbahn zu ihrem Freunde Moor gratuliert. Wir gratulieren
ihm zu ſeinem Freunde Surbeck und ſagen; von uns Thurgauern
hat er weder ein Kompliment noch ein Trinkgeld verdient, nicht
einmal eine Aktie Wil-Dießenhofen. Damit baſta!“

Das gute Geſchäft!

Herr Ständerat Wirz ſchreibt
bezüglich der geplanten Eiſenbahnverſtaatlichung: „Wir ſind nicht
aus uns, ſondern an der Hand ausgezeichneter Autoritäten vol-
lendet überzeugt, daß die Eidgenoſſenſchaft finanziell ruiniert wird
und in die permanente Zinsknechtſchaft der fremden Juden kommt.
Der Weisheit der eidgenöſſiſchen Staatsmänner von 1852 danken
wir den Privatbau.“

Vaterländiſche Geſchichte.

Ein größeres vaterländiſches
Geſchichtswerk aus der Feder eines katholiſchen Geſchichtsſchreibers
ſoll demnächſt lieferungsweiſe im Verlag von Hans von Matt
in Stans erſcheinen. Glückauf zu dem edlen Werke, deſſen Not-
wendigkeit gegenüber ſo manchem Erzeugnis der Tendenz und
Subjektivismus bitter empfunden wurde!

Die Schlanmeier!

Wie hübſch ſich die Heuchelei vieler
Rückkaufsfreunde mit ihren Verdächtigungen gegen die Gegner
als Börſenmänner ausnimmt, ergibt ſich aus dem Umſtande, daß
Mitglieder der ſchweizeriſchen Bundesverſammlung ſich ihre Kennt-
nis von den Geheimniſſen des Rückkaufs zu nutze gemacht, um
mit Erfolg in Eiſenbahnaktien zu ſpekulieren!!




St. Galliſches.



Regierungsratsverhandlungen vom 28. Januar 1898
Der Regierungsrat erteilt Herrn Redaktor Paul Brand die wegen bevor-
ſtehenden Wegzuges nachgeſuchte Entlaſſung als Mitglied des Erziehungs-
rates unter beſter Verdankung der von demſelben dem Erziehungsweſen
des Kantons geleiſteten Dienſte und wählte an deſſeu Stelle zum Mit-
glied des Erziehungsrates Herrn Fürſprech Heinrich Scherrer in St. Gallen.

Zur Vorlage der Erziehungsdirektoren betr. Subvention der Volks-
ſchule durch den Bund erklärt der Regierungsrat ſeine Zuſtimmung mit
dem Vorbehalt, daß als Maßſtab der Verteilung der Bundesbeiträge
nicht wie vorgeſehen, die Zahl der Lehrſtellen, ſondern die Bevölkerungs-
zahl unter ſpezieller Berückſichtigung der ärmeren Kantone, ſtatutiert werden.

Vom 28. Januar 1898. Die Wahl des Herrn Jakob Appius
von Oberbüren, z. Z. Pfarrer in Hemberg, zum Pfarrer der kathol. Kirch-
gemeinde Bollingen erhält die hoheitliche Anerkennung.

Der Regierungsrat erteilt dem vom Erziehungsdepartement ausge-
arbeiteten und vom Erziehungsrat beſtätigten Vorſchlag betr. Verteilung
des Staatsbeitrages von Fr. 100 000 bezw. Fr. 55 000 an die Fonds-
und Rechnungsdefizite der Primar- und Sekundarſchulen die
Genehmigung; hiernach erhalten von den 207 beſtehenden Schulgemeinden
124 (im Vorjahr 113) einen Staatsbeitrag und zwar 9 für den Fond,
76 für die laufende Rechnung und 39 für Fond und Defizit zugleich;
von den Sekundarſchulen erhalten 19 einen Beitrag an den Fond, 29
einen ſolchen an die Verbrauchskaſſa und 14 ſpezielle Beiträge an Lateinkurſe.

Zur Vorlage gelangen die Kommunialberichte über die Gemeinden
Degersheim, Goldingen, Sennwald und Häggenswil.

Mit Bezug auf das von den Bezirksämtern Unter- und Oberrhein-
thal namens der rheinthaliſchen Gemeinderäte an den Regierungsrat ge-
richtete Geſuch, ſich beim eidgen. Landwirtſchaftsdepartement für die
Wiederöffnung der Nutzvieheinfuhr aus Oeſterreich zu verwenden, erteilt
der Regierungsrat den Beſcheid, daß er ſich gründſätzlich für die Nutz-
vieheinfuhr erkläre und die Bewilligung zu derſelben im geeigneten Zeit-
punkt beim eidgen. Landwirtſchaftsdepartement einholen werde.


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[2/0002] wenn ihr nun die Bahn annexieren wollt, wie man ſ. Z. die die Klöſter annexiert und ausgeplündert hat, ſo wollen wir dann auch dabei ſein und verlangen Anteil an der Beute oder doch wenigſtens was wir an „Subventionen“ geleiſtet haben, zurück. Wenns dann ſo tönt, dann wird Herr Zemp mit ſamt ſeinen Kollegen Bundesräten klein beigeben müſſen, wohl noch kleiner, als er ſchon beim N.-O.-Bahnſtreik ſogar einem Sourbeck ge- genüber hat kapitulieren müſſen. Dieſer Punkt iſt in der bundes- rätlichen Rechnung auch nicht vorgeſehen. Wir tappen auch da mindeſtens im Finſtern herum. Um die verſchiedenen Landes- gegenden daran zu kriegen, hat man der Weſtſchweiz den Simplon zu bauen verſprochen, im Koſtenvoranſchlag nur für den Tunnel von 60 Millionen; ebenſoviel ſollen die Bündner für einen öftlichen Alpenübergang bekommen, die St. Galler bekanntlich die „Rickenbahn“, ebenſo eine Bahn den Neuenburgern, den Eiſenbähnlern höhere Löhne, ſo daß, wenn all die Verſprechungen ſollen gehalten werden müſſen, nicht nur kein Betriebsüberſchuß, ſondern ſogar ein Deſizit herausſchauen wird. Und da ſchwefelt man von billigeren „Fahrtaxen“ und dgl. Eher das Gegenteil wird und muß eintreten; das hat man ſchon aus den Verhandlungen des Nationalrates erſehen können. Als nämlich Hr. National- Rat Kuntſchen aus Wallis geſetzlich eine Garantie für Herab- ſetzung der Taxen verlangte, da hats geheißen: Daraus wird vorläufig nichts; erſt wollen wir ſehen, was wir verdienen; haben wir einmal die Bahnen in einer Hand, in der des Bundes, dann werden wir die Taxen feſtſetzen nach Bedürfnis. Niemand wird uns dann mehr befehlen können. In den Broſchüren der H.H. Dr. Steiger wie des alt Bundesrat Droz kommt man zu dem Reſultat, daß die kommende Bundesſchuld eher an die 1500 Mill. ſtatt der 1000 Mill. anwachſen werde. Von billigeren Taxen oder gar von einer Rückzahlung der Eiſenbahnſchuld in 60 Jahren wird daher nie und nimmer die Rede ſein können, ſo ſehr die Profeſſionspolitiker an den Bauernverſammlungen ſolches verſprechen. Wir werden ewig die enorme Bundesſchuld auf dem Halſe haben und zum Spielball der Börſen und Juden werden. Damit wird eben unſere Unabhängigkeit nach Außen einen ge- waltigen Stoß erleiden und wir in unſerer freien Bewegung gerade ſo gelähmt ſein wie das bekannte Schuldenbäuerlein, das ſeinen Zins ſogar außer Land tragen muß. Jetzt ſind wir ſchuldenfrei und unabhängig und bezahlen lediglich unſere Fahr- taxen demjenigen, der uns im Lande herumführt und wenn’s auch ein Jude iſt; in Zukunft aber werden wir unſer Fahrgeld dem Fuhrmann Bundesrat bezahlen müſſen, von dem es dann, wenn er auch noch mit ſeinen Angeſtellten und Direktoren die Hände darin gewaſchen, erſt als unanfechtbarer ſicherer Zins an die „Juden ins Ausland“ wandern muß. Das iſt der ganze Unterſchied zwiſchen Privatgeſellſchaft und Bundesherrſchaft. (Schluß folgt.) Mißbrauch der Portofreiheit für die hagelbeſchädigte Eiſenbahngeſetz-Agitation. Folgendes Zirkular fliegt auf das Redaktionspult der rück- kaufsfreundlichen Blätter: Rapperswil, Datum des Poſtſtempels. Geehrte Redaktion! Anmit erlaube mir, Ihnen zur gefälligen Einſicht ein Gedicht zu übermachen, welches der Verfaſſer anfangs Februar vor der Abſtimmung über die Eiſenbahnverſtaatlichung in Flug- blättern durch eine Anzahl der angeſehenſten Schweizerzeitungen verbreiten laſſen möchte, in der Annahme, daß deſſen patriotiſcher Inhalt manchen Zweifelhaften und Ungewiſſen zur Annahme anregen könnte, ebenſo gut, wie die beſtausgeführte ſachliche Ab- handlung. Fehlt es doch in unſerer Zeit ſehr an einem bundes- freundlichen Patriotismus, welcher, wenn wieder mehr zur Geltung kommend, auch allfällige künftige Vorlagen wieder günſtig be- einfluſſen würde. Da jedoch bei einer großen Verbreitung, welche man in’s Auge faßt, die Koſten bedeutende ſein werden, und unmöglich dem Verfaſſer und Verleger allein zugemutet werden können, ſo apellieren Unterzeichnete an den Patriotismus der tit. Redaktionen, um einen der Sache angemeſſenen kleinen Beitrag, welcher nach Verſendung der verlangten Anzahl Blätter dann gerne entgegen- genommen würde. Die tit. Oberpoſtdirektion hat in verdankenswerter Weiſe Portofreiheit bewilligt. Hochachtungsvollſt ergebenſt Für den Verfaſſer C. Weber: Die Redaktion des Wochenblattes: F. Steiner. Schnöde Kritiker werden zwar ſagen, es ſei ſchade um das Papier, wenn ich das betreffende Poem des Dichterjünglings aus der Roſenſtadt hier abdrucke; um aber dem Publikum einen Begriff zu geben von der erhabenen Poeſie, welche der Bund laut obigem Zirkular mit ſeiner Portofreiheit unterſtützen ſoll, kann ich die Leſer von dieſer Lektüre nicht dispenſieren. Herr Weber (nicht zu verwechſeln mit dem gleichnamigen Sänger der „Dreizehnlinden“) ſingt: Es kann der beſte nicht im Frieden leben, Wenn es dem böſen Nachbar nicht gefällt, So kann der Bund auch nach dem Beſten ſtreben, Sofort wird’s unter Acht und Bann geſtellt. Bald iſt’s Bureaukratie bald ſind es Schulden, Und bald Gefahren ſonſt, die groß man ſtellt, Privatwillkürlichkeiten will man dulden, Wenn nur das was vom Bund kommt, wieder fällt. Sie denken nicht mehr, jener Sonderbünde, Und wie es damals mit dem Rechte ſtund. Es wird verläumdet, vielfach ohne Gründe, Bis man zu Fall gebracht, den neuen Bund. Und lauernd, wird dann bald im Hintergrunde, Das Haupt erheben, frech die Anarchie, Und mit ihr jene finſt’re Macht im Bunde, Die jedes Mittel braucht zum Zweck für ſie. Wie war’s ein Trauerſpiel vor hundert Jahren, Da Führerlos die Eidsgenoſſenſchaft, Wo Ziellos, gegen fremde Kriegerſcharen, Umſonſt verblutete die beſte Kraft. Wo eine fremde Macht das Volk befreite, Von Ständeherrſchaft und Willkürlichkeit, Und ihm dann aus dem eig’nen Schaden zeigte, Daß nur in Eintracht, Land und Volk gedeiht. D’rum da nach außen wir im Frieden leben, So ſchürt nicht freventlich den innern Zwiſt. Und laßt dem Bund uns eine Stellung geben, Wie es dem Schweizerlande würdig iſt. Benutzt die Zeit und macht den Bund erſtarken, Nach jeder Richtung, auch wenns Opfer heiſcht, Daß, wenn einſt Feinde ſteh’n an unſern Marken, Im Land regiere dann ein rechter Geiſt. W … r. Die „Berner Volksztg.“ richtet an die Tit. Oberpoſtdirektion die Anfrage: Wie verhält es ſich denn mit der „in verdankens- werter Weiſe von der Oberpoſtdirektion bewilligten Portofreiheit“ für dieſen gereimten Schund? Iſt dieſe Portofreiheit für eine politiſche Propoganda von der Poſtverwaltung wirklich als be- ſondere „verdankenswerte“ Vergünſtigung gewährt worden, und wenn Ja, in welcher Weiſe und in welchem Umfang? In- ſofern ſich dieſe Portofreiheit nämlich bloß auf das Recht bezieht, den Zeitungen Beilagen als integrierende Beſtandteile beizugeben, brauchte es ja gar keiner beſondern Bewilligung der Oberpoſt- direktion und es hat der in obigem Zirkular dafür ausgeſprochene Dank gar keinen Sinn; hat aber die bewilligte Portofreiheit einen weitern Sinn, dann wird der Volkszeitungsſchreiber natürlich nicht ermangeln, ſich bei der Tit. Oberpoſtdirektion ebenfalls um Gewährung der Portofreiheit für Verſendung ſeiner Gedichte gegen die Eiſenbahnverſtaatlichung anzumelden. In der Regel wird zwar ſolche Portofreiheit nur für Hülfe in außerordentlichen Unglücksfällen gewährt; ſollte nun der „Rück- kauf“ wirklich in ſo großen Nöten ſtecken, daß er dieſe Hülfe nötig hätte? Ausdrücklich bemerke ich, daß ich an eine ſolche Einmiſchung der Poſtverwaltung in den gegenwärtigen Kampf nicht glaube, ſondern eher eine unbegründete Blague der Abſender jenes Zirkulars für wahrſcheinlich annehme und mich deshalb bis nach erfolgter Auskunft reſpektvoll jeglicher weitern Gloſſen enthalte.“ Mit einer Reihe von Blättern warten wir auf Antwort! Volksverſicherung oder Sparkaſſen? Ein Einſender der Nr. 6 des St. Galler Volksblattes vom 22. Januar beſpricht unter dem Stichwort: Volksverſicherung oder Sparkaſſen, die Frage, ob es beſſer ſei, ſeine Erſparniſſe in eine Sparkaſſe zu legen oder ſie zur Verſicherung zu verwenden. Trotzdem der Verfaſſer offenſichtlich der Verſicherung nicht gewogen iſt, kommt er doch zum Schluß, daß, wer für Hinterlaſſene zu ſorgen habe, wie ein Familienvater, deſſen Kinder durch ſeinen Tod in Not und Bedrängnis kämen, dem ſei anzuraten, ſich zuverſichern. Dagegen ſei die Verſicherung lediger oder un- abhängiger Perſonen, die ſpäter über ihre Erſparniſſe verfügen wollen, zu wideraten. Ueber dieſes Zugeſtändnis eines Kritikers, der ſoviel an der Verſicherung auszuſetzen hat, wie der Einſender es thut, muß man ſich im Intereſſe des Verſicherungsgedankens freuen. Denn wer auf Grund nicht gerade wohlwollender Ausſetzungen und geſtützt auf unrichtige Rechnungen nichts anderes vorbringen kann, als den oben gegebenen Rat, beweist beſſer als es ſonſt jemand thun könnte, welche wichtige und unabweisbare Pflicht die Verſicherung für unſer Volk iſt. Auch der gemachte Vorbehalt kann an dieſer Thatſache nichts ändern. Ledige und unabhängige Perſonen ſollen ſich nicht verſichern, mein der Einſender. Darauf iſt zu bemerken, daß wer ledig iſt, ſpäter heiraten kann. Und wer iſt ſo unabhängig, daß er nicht für betagte Eltern, unmündige Geſchwiſter, für andere Anverwandte zu ſorgen hätte. Der Rat des Einſenders trifft offenbar nur für ganz wenige Fälle, für Ausnahmen zu und als Regel wird zu gelten haben, daß die Volksverſicherung die Dienſte zu leiſten berufen iſt, welche ihr von allen einſichtigen Freunden des Volkes zugeſchrieben werden. Der Einſender greift die Volksverſicherung insbeſondere darum an, weil ſie, mit den Sparkaſſen verglichen, weniger leiſte, als dieſe. Dieſe Vergleichung hinkt. Sparkaſſe und Verſicherungs- geſellſchaft haben verſchiedene Zwecke und die eine kann die andere nicht erſetzen. Es iſt deshalb müßig, beide miteinander vergleichen und aus der Ueberlegenheit in einem Punkt ein allgemeines Urteil abgeben zu wollen. Die Sparkaſſe ſtellt im Falle des Ablebens die Einlagen ſamt Zinſen zur Verfügung. Das iſt, wenn man das Glück hat, recht lange ſparen zu können, mehr als die Lebensverſicherung leiſten kann. Aber eben wenn —. Die Lebensverſicherung dagegen zahlt im Todesfall die Ver- ſicherungsſumme aus, auch wenn nur ein Beitrag geleiſtet worden iſt. Was das heißen will, erkennt man daran, daß nach den Grund- lagen der Volksverſicherung von 100 Perſonen, welche mit dem Alter 22 beitreten, mehr als die Hälfte vor dem Alter 60 ſterben. Wenn man nun dieſem Teil durch die Volksverſicherung für die Hinterlaſſenen ſorgen hilft, ſo hat man offenbar volkswirtſchaftlich mehr geleiſtet, als wenn man für die andern ſorgt, welchen ohne- hin das Glück eines langen Lebens und ungeſtörten Erwerbes beſchieden iſt. Wir meinen aber: das eine thun und das andere nicht laſſen. Der vorſichtige Familienvater wird einen Teil ſeiner Erſparniſſe für die Verſicherung aufwenden, einen anderen für die Sicherung ſeiner Erwerbskraft. Es iſt daher unangebracht, wenn die Befürworter der Spar- kaſſen an der Volksverſicherung nur eine Minderung ihres Wir- kungskreiſes erblicken. Man muß eben immer auf das ganze ſehen. Als Dienerin der Geſamtheit hat die Volksverſicherung eine Aufgabe zu löſen, welche nur ſie vollbringen kann. Darin dürfte ſie von allen Einſichtigen gefördert werden. Schweizeriſche Lebensverſicherungs- und Rentenanſtalt: G. Schaertlin. Uſteri. Eidgenöſſiſches. — Von der Börſe. Die Börſenmänner und Spekulanten etrachten es als eine gute Vorbedeutung für die Eiſenbahnver- ſtaatlichung, wenn, wie in letzter Nummer gemeldet, ein Stände- rat Dr. Hoffmann von St. Gallen, der bekanntlich für die Verſtaatlichung geſtimmt hat, den Rekurs der Vereinigten Schweizerbahnen gegen die bundesrätlichen Verfügungen verfaßt und die Haltloſigkeit der bundesrätlichen Grundſätze hinſichtlich der Abzüge darthut. Es iſt das doch ein Beweis, daß im rück- kauffreundlichen Lager die Meinung ſtark vertreten iſt, der Bund werde für die Bahnen viel höhere Preiſe zahlen müſſen, als er ausgerechnet und dem Volke vorgeſpiegelt hat. Das iſt’s, was die Börſe hofft, was ſie in Bern befürchten und was bei Annahme der Verſtaatlichung trotz aller Beſtreitung von Seiten der Staatsbahnfreunde eintreten wird. — Buſchklepper! Alt-Bundesrat Droz wird wegen ſeiner Broſchüre gegen den Eiſenbahnrücklauf mit den unflätigſten ano- nymen Droh- und Schmähbriefen überſchüttet. Das kennzeichnet die edle Gefolgſchaft der Rückkäufler. Wie lange, frägt die „A. Schw. Z.“ — fahren wohl der „Bund“, die „Zürcher Poſt“, das Organ Surbecks, die „Oſtſchweiz“ u. ſ. w. fort, die Leidenſchaften des Volkes durch perfide Bemerkungen aufzuſtacheln? Warum ſoll ein verdienter Staatsmann nicht mehr ſeine Meinung ſagen dürfen in der wichtigſten wirtſchaftlichen und politiſchen Frage, die ſeit 1848 an uns herangetreten iſt, ohne daß er als halber Landes- verräter hingeſtellt wird, wie im „Winterthurer Landboten?!“ — Im eidg. Solde. Der erſte Angeſtellte des eidg. Eiſen- bahndepartements, Direktor Weißenbach, verwendet ſeine Zeit als politiſcher Wanderredner für den Rückkauf. Derſelbe wäre an ſeine jetzige Stellung nicht berufen worden, wenn man ihn als Gegner der Verſtaatlichung gekannt hätte. Würde man es dulden, daß ein anderer Beamter des Eiſenbahndepartements während der nächſten Woche in der Schweiz herumreiſte, um Reden gegen die Vorlage zu halten? Ja oder Nein? und wenn Rein, gilt bei uns gleiches Recht für alle Bundesbeamten? — Schweizeriſche Caniſius-Romwallfahrt. Sonntag, den 23. Jan., hat der hl. Vater den Organiſator der Wallfahrt, HH. Banchini, Pfarrer aus dem Teſſin, in Privataudienz empfangen. Leo XIII. zeigte ſich über dieſe Schweizeriſche Romwallfahrt ſehr erfreut, er wünſcht ſie und ſegnete beſonders die Urheber derſelben ſowie die an die Wallfahrt ſich anſchließenden Pilger und gewährte ihnen be- ſondere Privilegien. Im Vatikan erwartete man eine ſolche kath. Kund- gebung als Antwort auf die Angriffe gegen die Caniſiusencyklika und als Dank für alles, was der hl. Vater für das Caniſiusjubiläum gethan hat. Die Wallfahrt entſpricht alſo ganz den Erwartungen des hl. Vaters und es iſt deshalb viel daran gelegen, daß ſie recht zahlreich werde. Es gilt zu gleicher Zeit. dem hl. Vater zu ſeinem doppelten Jubiläum die Glückwünſche der Schweiz darzubringen. Welches Glück. Leo XIII. zu ſehen und ſeinen Segen zu empfangen! Alles iſt auf’s beſte einge- richtet. Die Schweizergarde ſtellt ſich zur Verfügung und wird ein Konzert veranſtalten. Zur ſchnelleren Beſichtigung der Stadt Rom ſtehen Wagen bereit. Auch um Verlängerung der Gültigkeit der Retourbillete wird noch eingegeben. Man möge ſich mit den Anmeldungen beeilen, die zu richten ſind: an H. Kanonikus Kleiſer, Direktor des Wallfahrtskomite, Freiburg, welcher auch der Führer Deutſchſchweizer Pilger ſein wird. — Die Schweizer Kaniſius-Romwallfahrt iſt geſichert. Die Abfahrt von Luzern wird wahrſcheinlich am 28. Februar ſtattfinden. Die Pilgerbillete haben Giltigkeit für beliebige Rück- fahrt von Rom, bloß kommt bei der Trennung von der Wall- fahrtsgeſellſchaft die Verköſtigung auf eigene Rechnung. Das definitive Programm wird bald bekannt gemacht und den ein- geſchriebenen Pilgern zugeſandt werden. Einſchreibezeit noch bis zum 14. Februar. — Ohne weitere Prüfung — oder ein konfeſſioneller Entſcheid. Der thurgauiſche Regierungsrat richtete auf Denun- ziation des reformierten Pfarrers in Steckborn an den Bundesrat die Anfrage, ob die Kongregation der Redemptoriſten (Ligorianer), welche in jüngſter Zeit im Kanton Thurgau Miſ- ſionen abgehalten, als eine dem Jeſuitenorden affiliierte Geſell- ſchaft zu betrachten ſei, auf welche das Verbot des Art. 51 der Bundesverfaſſung Anwendung finde. Hierauf gab der Bundesrat den Beſcheid, daß der Beweis der Jeſuiten-Affiliation der Re- demptoriſten nicht geleiſtet ſei und er habe daher dagegen nichts einzuwenden, wenn die Regierung gegen die Thätigkeit dieſer Kongregation nicht einſchreite, ſofern weder eine Kloſterbegründung beabſichtigt, noch die Glaubens- und Gewiſſensfreiheit im Sinne der Bundesverfaſſung verletzt wird. Der Bundesrat bemerkt jedoch, es ſei richtig, daß er im Jahre 1876 die Redemptoriſten als Affiliierte der Jeſuiten betrachtet habe, damals ſei aber ohne weitere Prüfung dieſe Affiliation als beſtehend angenommen worden. Später wurde das Vorhandenſein dieſer Affiliation von einer kantonalen Regierung in Abrede ge- ſtellt und die vom eidgenöſſiſchen Juſtizdepartement angeordnete Unterſuchung kam zu dem Reſultat, daß die Redemptoriſten keine dem Jeſuitenorden affiliierte Geſellſchaft ſeien. Der Bundesrat bekennt alſo ſelbſt wie willkürlich und ohne ſachliche Prüfung damals konfeſſionelle Fragen kurzer Hand abgethan wurden. — Es wird ihnen zu dick! Gegen den Verſuch der „Oſt- ſchweiz“ eine Spaltung der thurgauiſchen Katholiken in eine Partei Wild und eine Partei Streng zu konſtruieren, wehrt ſich ſehr entſchieden ein Korreſpondent im kantonalen Parteiorgan (Thurg. Wochenztg.). Er ſchreibt: „Herr Baumberger von der „Oſtſchweiz“ ſteigert in ſeiner geſtrigen Nummer ſeine Staats- eiſenbahnmanie zu einem ſelbſtmörderiſchen Beginnen.“ Was er ſagt von Keel und Konrad, geht uns Thurgauer nichts an. Daß er aber Herrn Reg.-Rat Wild in das Bild der Märtyrer hinein- malt, die unter den Streichen ihrer Lieben erliegen müſſen, das verſteht im Thurgau niemand. Wenn die thurg. Katholiken ſo dumm wären, wegen der Eiſenbahnverſtaatlichung ſich ſelbſt zu zerfleiſchen, ſo hätte Herr Baumberger nun wirklich das Seinige nach beſten Kräften dazu beigetragen. Wo iſt da der Buſch- klepper? In einem hat Herr Baumberger Recht; „es iſt Zeit, daß der Krieg aufhöre.“ Er ſoll gerade den Anfang machen und ſeine Sachen nur ſachlich behandeln, ſtatt jeden, der anderer Meinung iſt, zu verdächtigen. Jüngſt hat er den anweſenden Gegnern der Staatsbahn zu ihrem Freunde Moor gratuliert. Wir gratulieren ihm zu ſeinem Freunde Surbeck und ſagen; von uns Thurgauern hat er weder ein Kompliment noch ein Trinkgeld verdient, nicht einmal eine Aktie Wil-Dießenhofen. Damit baſta!“ — Das gute Geſchäft! Herr Ständerat Wirz ſchreibt bezüglich der geplanten Eiſenbahnverſtaatlichung: „Wir ſind nicht aus uns, ſondern an der Hand ausgezeichneter Autoritäten vol- lendet überzeugt, daß die Eidgenoſſenſchaft finanziell ruiniert wird und in die permanente Zinsknechtſchaft der fremden Juden kommt. Der Weisheit der eidgenöſſiſchen Staatsmänner von 1852 danken wir den Privatbau.“ — Vaterländiſche Geſchichte. Ein größeres vaterländiſches Geſchichtswerk aus der Feder eines katholiſchen Geſchichtsſchreibers ſoll demnächſt lieferungsweiſe im Verlag von Hans von Matt in Stans erſcheinen. Glückauf zu dem edlen Werke, deſſen Not- wendigkeit gegenüber ſo manchem Erzeugnis der Tendenz und Subjektivismus bitter empfunden wurde! — Die Schlanmeier! Wie hübſch ſich die Heuchelei vieler Rückkaufsfreunde mit ihren Verdächtigungen gegen die Gegner als Börſenmänner ausnimmt, ergibt ſich aus dem Umſtande, daß Mitglieder der ſchweizeriſchen Bundesverſammlung ſich ihre Kennt- nis von den Geheimniſſen des Rückkaufs zu nutze gemacht, um mit Erfolg in Eiſenbahnaktien zu ſpekulieren!! St. Galliſches. — Regierungsratsverhandlungen vom 28. Januar 1898 Der Regierungsrat erteilt Herrn Redaktor Paul Brand die wegen bevor- ſtehenden Wegzuges nachgeſuchte Entlaſſung als Mitglied des Erziehungs- rates unter beſter Verdankung der von demſelben dem Erziehungsweſen des Kantons geleiſteten Dienſte und wählte an deſſeu Stelle zum Mit- glied des Erziehungsrates Herrn Fürſprech Heinrich Scherrer in St. Gallen. Zur Vorlage der Erziehungsdirektoren betr. Subvention der Volks- ſchule durch den Bund erklärt der Regierungsrat ſeine Zuſtimmung mit dem Vorbehalt, daß als Maßſtab der Verteilung der Bundesbeiträge nicht wie vorgeſehen, die Zahl der Lehrſtellen, ſondern die Bevölkerungs- zahl unter ſpezieller Berückſichtigung der ärmeren Kantone, ſtatutiert werden. Vom 28. Januar 1898. Die Wahl des Herrn Jakob Appius von Oberbüren, z. Z. Pfarrer in Hemberg, zum Pfarrer der kathol. Kirch- gemeinde Bollingen erhält die hoheitliche Anerkennung. Der Regierungsrat erteilt dem vom Erziehungsdepartement ausge- arbeiteten und vom Erziehungsrat beſtätigten Vorſchlag betr. Verteilung des Staatsbeitrages von Fr. 100 000 bezw. Fr. 55 000 an die Fonds- und Rechnungsdefizite der Primar- und Sekundarſchulen die Genehmigung; hiernach erhalten von den 207 beſtehenden Schulgemeinden 124 (im Vorjahr 113) einen Staatsbeitrag und zwar 9 für den Fond, 76 für die laufende Rechnung und 39 für Fond und Defizit zugleich; von den Sekundarſchulen erhalten 19 einen Beitrag an den Fond, 29 einen ſolchen an die Verbrauchskaſſa und 14 ſpezielle Beiträge an Lateinkurſe. Zur Vorlage gelangen die Kommunialberichte über die Gemeinden Degersheim, Goldingen, Sennwald und Häggenswil. Mit Bezug auf das von den Bezirksämtern Unter- und Oberrhein- thal namens der rheinthaliſchen Gemeinderäte an den Regierungsrat ge- richtete Geſuch, ſich beim eidgen. Landwirtſchaftsdepartement für die Wiederöffnung der Nutzvieheinfuhr aus Oeſterreich zu verwenden, erteilt der Regierungsrat den Beſcheid, daß er ſich gründſätzlich für die Nutz- vieheinfuhr erkläre und die Bewilligung zu derſelben im geeigneten Zeit- punkt beim eidgen. Landwirtſchaftsdepartement einholen werde.

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Zitationshilfe: St. Galler Volksblatt. Nr. 9, Uznach, 02. 02. 1898, S. 2. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_stgaller9_1898/2>, abgerufen am 22.11.2024.