St. Galler Volksblatt. Nr. 62, Uznach, 03. 08. 1892.Uznach, Mittwoch No. 62. den 3. August 1892. St. Galler-Volksblatt. Publikationsorgan der Bezirke See und Gaster. Obligatorisch in Uznach, Jona, Eschenbach, Schmerikon, St. Gallenkappel, Ernetschwil, Gommiswald, Goldingen. [Spaltenumbruch] Abonnementspreis: Bei den Verträgern und mit Adresse in der Schweiz [Spaltenumbruch] [Abbildung] 37. Jahrgang. [Spaltenumbruch] Insertionsgebühr für den Seebezirk und Gaster (ohne Vermittlung der [Spaltenumbruch] Erscheint Mittwoch und Samstag. [Spaltenumbruch]
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Druck und Verlag von K. Oberholzer's Buchdruckerei.
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[Spaltenumbruch] Wöchentl. Gratisbeilage: "Linth-Blätter". [Spaltenumbruch] Ein Jubiläum. Schon fünfmal hundert Jahre sind Verflossen bis auf heute, Seitdem das erste Kartenspiel Die ganze Welt erfreute. Wer ist so dumm und kennt es nicht Mit seinen Prachtsfiguren! Wem geht das Herz nicht wohlig auf Beim Jassen und Panduren! Ein Jubiläum gibt's darum Dem Kartenspiel zu Ehren, Mit Trumpf, Musik und Redeschwall, Bankett und Becherleeren. Und zu dem Jubiläumsschmaus Ist Alles eingeladen, Wer je die Karten nahm zur Hand Zum Nutzen oder Schaden. Scharwenzelnd kommen sie herbei Die dicken, reichen Prasser, Die auf der Welt nichts and'res sind Als täglich Kaffee-Jasser. Von allen Seiten sammeln sich Die Lumpen auch in Schaaren, Die Ehre, Geld, Kredit verklopft Beim Spiel in wenig Jahren. Die Frauen wollen auch hinein Mit ihren bleichen Kleinen, Die, als der Vater Karten wies, Gehungert unter Weinen. Das schmeckt den alten Zechen nicht; Man weist sie vor die Thüre Und mischt die Karten, zieht und bringt Die "Bauern" alle viere. So spielen sie mit Lärm und W[unleserliches Material - 3 Zeichen fehlen] Und wollen gar nicht enden, Bis dann der Tod in seinen Sack Sie wirft mit beiden Händen. * Behaltet euere Silberlinge! (Eingesandt.) Die Oberaufsicht des Staates über das Bestattungswesen, Eidgenössisches. -- Die sogen. "eidgen. Bank", welche keine staatliche -- Zur Landesvertheidigung. Oberst Theophil Sprecher -- Die "geplagten" Bundesväter in den Ferien. Bundes- -- Militärische Beförderungen. Zu Lieutenants der -- Silbermünzen. Bekanntlich hat das eidgen. Finanz- -- Schächtfrage. Bis jetzt sind über 55 000 Unterschriften -- Schweizer macht's nach! Die Regierung des König- -- Nochmals "Sozialdemokratischer Patriotismus". Wir Uznach, Mittwoch No. 62. den 3. Auguſt 1892. St. Galler-Volksblatt. Publikationsorgan der Bezirke See und Gaſter. Obligatoriſch in Uznach, Jona, Eſchenbach, Schmerikon, St. Gallenkappel, Ernetſchwil, Gommiswald, Goldingen. [Spaltenumbruch] Abonnementspreis: Bei den Verträgern und mit Adreſſe in der Schweiz [Spaltenumbruch] [Abbildung] 37. Jahrgang. [Spaltenumbruch] Inſertionsgebühr für den Seebezirk und Gaſter (ohne Vermittlung der [Spaltenumbruch] Erſcheint Mittwoch und Samſtag. [Spaltenumbruch]
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[Spaltenumbruch] Wöchentl. Gratisbeilage: „Linth-Blätter“. [Spaltenumbruch] Ein Jubiläum. Schon fünfmal hundert Jahre ſind Verfloſſen bis auf heute, Seitdem das erſte Kartenſpiel Die ganze Welt erfreute. Wer iſt ſo dumm und kennt es nicht Mit ſeinen Prachtsfiguren! Wem geht das Herz nicht wohlig auf Beim Jaſſen und Panduren! Ein Jubiläum gibt’s darum Dem Kartenſpiel zu Ehren, Mit Trumpf, Muſik und Redeſchwall, Bankett und Becherleeren. Und zu dem Jubiläumsſchmaus Iſt Alles eingeladen, Wer je die Karten nahm zur Hand Zum Nutzen oder Schaden. Scharwenzelnd kommen ſie herbei Die dicken, reichen Praſſer, Die auf der Welt nichts and’res ſind Als täglich Kaffee-Jaſſer. Von allen Seiten ſammeln ſich Die Lumpen auch in Schaaren, Die Ehre, Geld, Kredit verklopft Beim Spiel in wenig Jahren. Die Frauen wollen auch hinein Mit ihren bleichen Kleinen, Die, als der Vater Karten wies, Gehungert unter Weinen. Das ſchmeckt den alten Zechen nicht; Man weist ſie vor die Thüre Und miſcht die Karten, zieht und bringt Die „Bauern“ alle viere. So ſpielen ſie mit Lärm und W[unleserliches Material – 3 Zeichen fehlen] Und wollen gar nicht enden, Bis dann der Tod in ſeinen Sack Sie wirft mit beiden Händen. * Behaltet euere Silberlinge! (Eingeſandt.) Die Oberaufſicht des Staates über das Beſtattungsweſen, Eidgenöſſiſches. — Die ſogen. „eidgen. Bank“, welche keine ſtaatliche — Zur Landesvertheidigung. Oberſt Theophil Sprecher — Die „geplagten“ Bundesväter in den Ferien. Bundes- — Militäriſche Beförderungen. Zu Lieutenants der — Silbermünzen. Bekanntlich hat das eidgen. Finanz- — Schächtfrage. Bis jetzt ſind über 55 000 Unterſchriften — Schweizer macht’s nach! Die Regierung des König- — Nochmals „Sozialdemokratiſcher Patriotismus“. Wir <TEI> <text> <front> <pb facs="#f0001" n="1"/> <titlePage xml:id="tp1a" type="heading" next="#tp1b"> <docImprint> <docDate xml:id="dd1a" next="#dd1b"> <hi rendition="#b">Uznach, Mittwoch</hi> </docDate> <hi rendition="#b">N<hi rendition="#sup">o</hi>. 62.</hi> <docDate xml:id="dd1b" prev="#dd1a"> <hi rendition="#b">den 3. Auguſt 1892.</hi> </docDate> </docImprint><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <titlePart type="main"> <hi rendition="#b">St. Galler-Volksblatt.</hi> </titlePart><lb/> <titlePart type="sub"> <hi rendition="#b">Publikationsorgan der Bezirke See und Gaſter.<lb/> Obligatoriſch in Uznach, Jona, Eſchenbach, Schmerikon, St. Gallenkappel, Ernetſchwil, Gommiswald, Goldingen.</hi> </titlePart> </titlePage><lb/> <cb/> <div type="jExpedition"> <p>Abonnementspreis: Bei den Verträgern und mit Adreſſe in der Schweiz<lb/> halbjährlich Fr. 2. 50 Rp., vierteljährlich Fr. 1. 30 Rp. Bei der eidgen.<lb/> Poſt jährlich Fr. 5. — Rp., halbjährlich Fr. 2. 60 Rp., vierteljährlich Fr. 1.<lb/> 40 Rp. Für das Ausland (Poſtverein) jede Nummer mit Adreſſe halbjähr-<lb/> lich Fr. 5. — Rp., wöchentlich ein Mal halbjährlich Fr. 3. 50 Rp.</p> </div><lb/> <cb/> <figure/> <titlePage xml:id="tp1b" prev="#tp1a" type="heading"> <docImprint> <docDate> <hi rendition="#b">37. Jahrgang.</hi> </docDate> </docImprint> </titlePage><lb/> <cb/> <div type="jExpedition"> <p>Inſertionsgebühr für den Seebezirk und Gaſter (ohne Vermittlung der<lb/> Inſeratenbureaux): Die kleinſpaltige Petitzeile oder deren Raum 10 Rp. —<lb/> Für die übrigen Inſerenten koſtet die kleinſpaltige Petitzeile oder deren Raun<lb/> 15 Rp. Bei Wiederholungen Rabatt. — Inſerate müſſen jeweilen bis ſpä<lb/> teftens Dienſtag und Freitag, Vormittags 9 Uhr, abgegeben werden.</p> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <cb/> <div type="jExpedition"> <p><hi rendition="#b">Erſcheint Mittwoch</hi> und <hi rendition="#b">Samſtag.</hi> </p> </div><lb/> <cb/> <titlePage xml:id="tp1c" prev="#tp1b" type="heading"> <docImprint><figure/> Druck und Verlag von K. Oberholzer’s Buchdruckerei. <figure/> </docImprint> </titlePage><lb/> <cb/> <div type="jExpedition"> <p>Wöchentl. Gratisbeilage: <hi rendition="#b">„Linth-Blätter“.</hi> </p> </div><lb/> </front> <body> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <cb/> <div n="1"> <lg type="poem"> <head> <hi rendition="#b">Ein Jubiläum.</hi> </head><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <lg n="1"> <l>Schon fünfmal hundert Jahre ſind</l><lb/> <l>Verfloſſen bis auf heute,</l><lb/> <l>Seitdem das erſte <hi rendition="#g">Kartenſpiel</hi> </l><lb/> <l>Die ganze Welt erfreute.</l> </lg><lb/> <lg n="2"> <l>Wer iſt ſo dumm und kennt es nicht</l><lb/> <l>Mit ſeinen Prachtsfiguren!</l><lb/> <l>Wem geht das Herz nicht wohlig auf</l><lb/> <l>Beim Jaſſen und Panduren!</l> </lg><lb/> <lg n="3"> <l>Ein Jubiläum gibt’s darum</l><lb/> <l>Dem Kartenſpiel zu Ehren,</l><lb/> <l>Mit Trumpf, Muſik und Redeſchwall,</l><lb/> <l>Bankett und Becherleeren.</l> </lg><lb/> <lg n="4"> <l>Und zu dem Jubiläumsſchmaus</l><lb/> <l>Iſt Alles eingeladen,</l><lb/> <l>Wer je die Karten nahm zur Hand</l><lb/> <l>Zum Nutzen oder Schaden.</l> </lg><lb/> <lg n="5"> <l>Scharwenzelnd kommen ſie herbei</l><lb/> <l>Die dicken, reichen Praſſer,</l><lb/> <l>Die auf der Welt nichts and’res ſind</l><lb/> <l>Als täglich Kaffee-Jaſſer.</l> </lg><lb/> <lg n="6"> <l>Von allen Seiten ſammeln ſich</l><lb/> <l>Die Lumpen auch in Schaaren,</l><lb/> <l>Die Ehre, Geld, Kredit verklopft</l><lb/> <l>Beim Spiel in wenig Jahren.</l> </lg><lb/> <lg n="7"> <l>Die Frauen wollen auch hinein</l><lb/> <l>Mit ihren bleichen Kleinen,</l><lb/> <l>Die, als der Vater Karten wies,</l><lb/> <l>Gehungert unter Weinen.</l> </lg><lb/> <lg n="8"> <l>Das ſchmeckt den alten Zechen nicht;</l><lb/> <l>Man weist ſie vor die Thüre</l><lb/> <l>Und miſcht die Karten, zieht und bringt</l><lb/> <l>Die „Bauern“ alle viere.</l> </lg><lb/> <lg n="9"> <l>So ſpielen ſie mit Lärm und W<gap reason="illegible" unit="chars" quantity="3"/></l><lb/> <l>Und wollen gar nicht enden,</l><lb/> <l>Bis dann der Tod in ſeinen <hi rendition="#g">Sack</hi> </l><lb/> <l>Sie wirft mit beiden Händen.</l> </lg><lb/> <byline>… <hi rendition="#aq">s.</hi> </byline> </lg> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <div type="jPoliticalNews" n="1"> <div type="jArticle" n="2"> <head>* <hi rendition="#b">Behaltet euere Silberlinge!</hi><lb/><milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/><hi rendition="#c">(Eingeſandt.)</hi> </head><lb/> <p>Die Oberaufſicht des Staates über das Beſtattungsweſen,<lb/> inſoweit ſie ſich auf die öffentliche Geſundheitspflege bezieht und<lb/> darauf beſchränkt, hat die Kirche jederzeit anerkannt. Die Be-<lb/> ſtattung der Verſtorbenen aber in der geweihten Erde des Kirch-<lb/> hofs iſt eine kirchliche, eine religiöſe Feier und ihre Ausübung,<lb/><hi rendition="#g">Kraft eigenen Rechts auf eigenem Grund und<lb/> Boden, der Kirche, mit dem Eigenthum und der<lb/> Kultusfreiheit durch die Staatsverfaſſunggaran-<lb/> tirt</hi>. Nun aber erklärt das vorliegende Geſetz im offenbaren<lb/> Widerſpruche mit dieſer Verfaſſung im zweiten Jahre ihres<lb/> Beſtandes, daß ihr vom 1. Januar 1893 an jede kirchliche Be-<lb/> ſtattung <hi rendition="#g">Kraft eigenen Rechts und auf eigenem<lb/> Grund und Boden</hi> zu verwehren ſei; es erklärt zu dieſem<lb/> Zwecke „die zur Zeit den Kirchgemeinden zugehörigen Kirchhöfe“<lb/> mit einem frechen Federſtriche als Eigenthum der politiſchen<lb/> Gemeinden. Die Herrſchaft über Kirchengut, die Rechte, darüber<lb/> zu verfügen und zu verordnen, ſpricht dieſes Geſetz den Ge-<lb/> meinderäthen zu. Dieſe haben freilich, „ſowohl in den Be-<lb/> gräbnißordnungen, als in den Reglementen über Feuerbeſtattung<lb/> vorzuſehen, daß die Beiſetzung und Gedächtnißfeier Verſtorbener<lb/> nach den kirchlichen Gebräuchen der betreffenden Konfeſſion geübt<lb/> werden können“. — Ueber kirchliche Gebräuche zu beſtimmen<lb/> und <hi rendition="#g">wie ſie geübt werden können,</hi> deren Ausübung zu<lb/> erleichtern und zu erſchweren, ſoll Sache der Gemeinderäthe ſein.<lb/> Wenn dann Andersgläubige und ſog. Altkatholiken finden, daß<lb/> ſie auf dem katholiſchen Kirchhofe für „ihre kirchlichen Gebräuche“<lb/> auch der katholiſchen Kirche bedürfen, ſo beſtimmen darüber ihre<lb/> Gemeinderäthe. — Es iſt eine kirchenfeindliche Geſinnung in<lb/> dieſem Geſetze und für ein ſolches Geſetz dürfen und werden<lb/> wir niemals unſere Zuſtimmung geben. Aber auch Anders-<lb/> gläubige, welche es ehrlich meinen, werden dieſes Geſetz zurück-<lb/> weiſen; denn es iſt kein Geſetz, das zum Frieden dient. Wer<lb/> den Frieden unter den Konfeſſionen will, der achtet die Freiheit<lb/> eines jeden und ihr Eigenthum. Wir haben das Geſetz vom<lb/> Jahre 1873 bekämpft und verworfen und bekämpfen und ver-<lb/> werfen auch das neue und mit dem neuen auch das alte wieder.<lb/> Oder ſoll man den Feind nur einmal bekämpfen und vor dem<lb/> zweiten Anfall die Waffen ſtrecken? Gewiß nicht. Im Unrecht<lb/> ſind daher jene unſere Geſinnungsgenoſſen, welche, wie wir,<lb/> das neue, wie das alte Geſetz verurtheilen, aber dennoch der<lb/> Meinung ſind, daß die Verwerfung des neuen nur dahinaus-<lb/> laufe, das alte zu ſichern. Umgekehrt, wer im neuen und mit<lb/> dem neuen das alte beſtätigt, der hat dem Feinde den <hi rendition="#g">Beſitz<lb/> doppelt geſichert</hi>. Das neue Geſetz iſt ja noch ſchlimmer,<lb/> als das alte, dieſes kennt die unchriſtliche Feuerbeſtattung noch<lb/> nicht. Dieſe neuheidniſche Leichenverbrennung mag der Staat<lb/> auf ſeinem eigenen Grund und Boden gewähren laſſen, aber auf<lb/><cb/> den Kirchhöfen der chriſtlichen Konfeſſionen darf er ſie nicht<lb/> dulden, da muß er ſie als eine Beleidigung und Beeinträchtigung<lb/> der chriſtlichen Gewiſſensfreiheit verbieten. Ob die Anſicht, als<lb/> würden mit der Annahme des neuen Geſetzes der Errichtung<lb/> chriſtlicher Denkzeichen Schwierigkeiten bereitet, ſo ganz unbe-<lb/> gründet ſei, das glauben wir ganz und gar nicht. Im Geſetze<lb/> freilich ſteht dies und anderes wohlweislich nicht geſchrieben,<lb/> wohl aber in der unchriſtlichen Geiſtesrichtung, die hinter dem<lb/> Geſetze ſteht. Das Kreuz iſt den Juden ein Aergerniß und den<lb/> neuen, wie den alten Heiden eine Thorheit. Oder wozu denn,<lb/> ſo fragen wir, immer und immer wieder dieſer kirchenfeindliche<lb/> Geiſt in den Geſetzen, wenn man nicht wollte, daß er nach und<lb/> nach und Hand in Hand mit der konfeſſionsloſen Schule im<lb/> Volke die Herrſchaft erlangen und wenn nicht die Befeindung<lb/> und Unterdrückung des chriſtlichen Lebens und der Kirche der<lb/> Beweggrund und das endliche Ziel iſt. Aber mit der un-<lb/> entgeltlichen Beerdigung, ſo wendet man uns ein, waren wir<lb/> ja einverſtanden; ja, wir ſind es noch, aber nicht einverſtanden<lb/> für die 15 Silberlinge der unentgeltlichen Beerdigung Freiheit<lb/> und Rechte der Kirche preiszugeben. Mit der unentgeltlichen<lb/> Beerdigung ſind wir einverſtanden, inſoweit und wo ſie eine<lb/> Wohlthat iſt für die Armen. Aber wo hört die Wohlthat auf?<lb/> Wenn eine Familie einige tauſend Franken verſteuert und auf<lb/> 10 Jahre einen Sterbefall zählt, ſo wird ſie finden, daß ſie in<lb/> ihrem, durch die unentgeltliche Beerdigung ſo „wohlthätig“ er-<lb/> höhten Steuerbetreffniß, in dieſen 10 Jahren dieſe „Wohlthat“<lb/> dem Staate vorausbezahlen müßte. Da hört die Wohlthat auf.<lb/> Für die Armen ſind wir einverſtanden, aber wozu dieſe „Wohl-<lb/> that“ an die Wohlhabenden und Reichen verſchwenden auf<lb/> Koſten der kleinen Vermögen und des Mittelſtandes? Gebet<lb/> dem Staate, was des Staates iſt, im Begräbnißweſen die Ober-<lb/> aufſicht, inſoweit ſie ſich auf die öffentliche Geſundheitspflege<lb/> bezieht und darauf beſchränkt, und gebet Gott, was Gottes iſt,<lb/> das Gotteshaus der Kirche und den Gottesacker, den Hofraum<lb/> der Kirche, den Armen aber ſpendet die Wohlthat der unent-<lb/> geltlichen Beſtattung in der geweihten Erde des Kirchhofs, aber<lb/> verſuchet nicht, für elende Silberlinge Freiheit und Rechte<lb/> der Kirche preiszugeben! Sie werden euch zurufen: Behaltet<lb/> euere Silberlinge, haben wir auf eigene Koſten des Lebens<lb/> Noth und das Kreuz durch’s Leben getragen, ſo pflanzen wir<lb/> auch noch auf eigene Koſten das Kreuz auf unſerem Grabe auf,<lb/> das Kreuz der Erlöſung.</p> </div> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <div type="jPoliticalNews" n="1"> <head> <hi rendition="#b">Eidgenöſſiſches.</hi> </head><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <div type="jArticle" n="2"> <p>— Die ſogen. „<hi rendition="#b">eidgen. Bank</hi>“, welche keine ſtaatliche<lb/> Anſtalt iſt, hat eine üble Zeit hinter ſich. Ihr Zweigbureau<lb/> St. Gallen, unter der Direktion des im Mai l. I. verhafteten<lb/> Schenk geſtanden, hat Fr. 3 199 416 als Defizit einzutragen.<lb/> Davon fallen Fr. 2 971 781 zu Laſten der konkurſiten Firma<lb/> Sturzenegger in Herisau. Der geſammte Verluſtkonto bei allen<lb/> Zweigbureau und der Hauptbank zuſammen beträgt ca. 7½ Mill.<lb/> Beſonders gegenüber dem Komptoir St. Gallen und einigen<lb/> gewagten oder zweifelhaften ausländiſchen Unternehmungen<lb/> waltete zu wenig Sorgfalt. Bezüglich der raffinirten Machi-<lb/> nationen und Veruntreuungen des Direktors Schenk in<lb/> St. Gallen ſagt der Unterſuchsbericht des Fürſprech Dr.<lb/> Zuppinger in Zürich: Schenk hatte es verſtanden, nahezu ſein<lb/> ganzes Perſonal ſo heranzubilden, daß die Einen aus Un-<lb/> kenntniß oder in gleichgiltiger Verrichtung ihrer Obliegenheiten<lb/> nichts bemerkten, während die Andern aus unſauberer Gewinn-<lb/> ſucht in Mitleidenſchaft gezogen und damit zum Stillſchweigen<lb/> und Mitbetrügen gebracht wurden. Hiezu kam das Schenk von<lb/> Bern aus geſchenkte blinde Vertrauen und die ihm von der<lb/> Generaldirektion und dem geweſenen Generalinſpektor gewordene<lb/> konſtante Anſpornung zur Heranziehung immer neuer Börſen-<lb/> Klienten. In ſolcher Weiſe ermuthigt, ließ der wenig ſkrupulöſe<lb/> Schenk ſeine Klienten immer neue Spekulationen mit dem Gelde<lb/> der Bank unternehmen, unbekümmert darum, ob ſie überhaupt<lb/> in irgend welcher Weiſe zahlungsfähig waren. Wie die General-<lb/> direktion Winke zur Vorſicht auffaßte, geht aus folgendem Vor-<lb/> kommniſſe hervor: Im Juli 1891 ſchrieb ein bekannter Genfer<lb/> Bankier an die Generaldirektion in Bern, um ſie auf die That-<lb/> ſache aufmerkſam zu machen, daß von St. Gallen aus öfters<lb/> Wechſel in hohen Summen in Genf mit Umgehung des dortigen<lb/> Komptoirs reeskomptirt wurden, deren Bezogene nach eingeholter<lb/> Information als „unbekannt“ bezeichnet wurden. Derartige<lb/> Wechſel wurden häufig erneuert und es machte dies einen den<lb/> Kredit der Bank ſehr ſchädigenden Eindruck. Anſtatt nun die<lb/> Sache direkt unterſuchen zu laſſen, ſchickte die Generaldirektion<lb/> die bezügliche Korreſpondenz dem Direktor Schenk zur Bericht-<lb/> erſtattung und begnügte ſich mit deſſen vager, unbefriedigenden<lb/> Auskunft. Ein derartiges Verfahren mußte dazu beitragen,<lb/> Schenk ſtets frecher zu machen und verſtärkte ſeine Zuverſicht,<lb/> daß ſeine verbrecheriſchen Handlungen nicht entdeckt werden.<lb/> Das Komptoir St. Gallen wurde vom Dezember 1890 bis<lb/><cb/> Dezember 1891 ohne Inſpektion gelaſſen. Die ſonſtigen wenigen<lb/> Inſpektionen ſind zudem, trotz mehrwöchentlicher Dauer, niemals<lb/> auf die Prüfung der Befundsanzeigen und Kontokorrentauszüge<lb/> mit den eigenen Büchern ausgedehnt worden; ſonſt hätten die<lb/> Unregelmäßigkeiten längſt aufgedeckt werden müſſen. Dagegen<lb/> iſt ebenſo hervorzuheben, daß den Inſpektionsberichten und den<lb/> darin gemachten Rügen und Bemerkungen ſeitens der General-<lb/> direktion und des Generalinſpektors ſehr wenig Beachtung ge-<lb/> ſchenkt wurde. Schwer in’s Gewicht fällt die Art und Weiſe,<lb/> wie die <hi rendition="#g">Jahresbilanz</hi> pro 1891 der Geſammtbank auf-<lb/> geſtellt wurde. Nach dem „St. Galler Tagblatt“ wurden eine<lb/> Reihe großer zweifelhafter Poſten ohne Vornahme einer Ab-<lb/> ſchreibung voll eingeſetzt. Der Geſammtbetrag desſelben ſtellt<lb/> ſich auf mindeſtens 7 Mill. Franken und es iſt nicht zu ſchlimm<lb/> berechnet, wenn die Differenzen zwiſchen dem eingeſetzten und<lb/> dem wirklichen Werthe auf rund 3 Millionen Franken ange-<lb/> ſchlagen worden. Wären dieſe letztern, dem Geſetze entſprechend,<lb/> unter die Paſſiven aufgenommen worden, ſo wäre der aus-<lb/> gerichtete Gewinn verſchwunden! Auf Grund der aufgeſtellten<lb/> Bilanz von 1890 aber mußten von der eidgen. Bank Fr. 2 400 000<lb/> ausbezahlt werden und zwar Fr. 2 100 000 als 7 Proz. Zins<lb/> und ſodann Fr. 300 000 als Gewinnantheile. Von dieſen<lb/> letzteren entfielen Fr. 96 000 oder 8 Prozent an die 12 Mit-<lb/> glieder des Verwaltungsrathes, welche der Direktion nicht an-<lb/> gehörten und an jedes Mitglied Fr. 8000; ferner Fr. 60 000<lb/> an die 4 Mitgleder der Direktion, alſo an jedes Mitglied<lb/> Fr. 15 000, zugleich Fr. 36 000 an den Generaldirektor Graffen-<lb/> ried, Fr. 108 000 an die vielen Angeſtellten der Bank und<lb/> ihrer Komptoirs. Ein Verwaltungsmitglied P. hatte außerdem<lb/> im Jahre 1891 neben ſeinem obigen Antheil noch Fr. 9750<lb/> als Entſchädigung bezogen. Der Generaldirektor von Graffen-<lb/> ried fand Zeit, in nicht weniger als 19 Geſellſchaften als Mit-<lb/> glied des Verwaltungsrathes thätig zu ſein.</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="2"> <head>— <hi rendition="#b">Zur Landesvertheidigung.</hi> </head> <p>Oberſt Theophil Sprecher<lb/> in Chur ſpricht ſich in einem veröffentlichten Artikel über die<lb/> Eiſenbahnfrage ſchließlich dahin aus, daß nach dem militäriſchen<lb/> Geſichtspunkte ſelbſt der Bau von Eiſenbahnen in den Grenz-<lb/> gegenden gefordert werden müſſe, es ſei das ebenſo wichtig, wie<lb/> die Anlage von Feſtungen. Hr. Rektor Arbenz in St. Gallen<lb/> ſagte am 26. Juli d. J. in einer Anrede an die Turnſchüler,<lb/> daß ohne ſittliche Zucht auch das größte Talent haltlos ver-<lb/> derbe — das lehre die Weltgeſchichte auf jedem ihrer Blätter.<lb/> „Die phyſiſche und ſittliche Geſundheit des Volkes wird zu<lb/> allen Zeiten die wirkſamſte Landesbefeſtigung bleiben“.</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="2"> <head>— <hi rendition="#b">Die „geplagten“ Bundesväter in den Ferien.</hi> </head> <p>Bundes-<lb/> präſident <hi rendition="#g">Hauſer</hi> iſt zum Ferienaufenthalt nach Zermatt ver-<lb/> reist, wo auch Herr <hi rendition="#g">Schenk</hi> weilt, während Herr <hi rendition="#g">Droz</hi><lb/> Morgins, Herr <hi rendition="#g">Ruchonnet</hi> das Berner Oberland vorgezogen<lb/> hat und Herr <hi rendition="#g">Frei</hi> feiert mit dem ſchweiz. Offiziersverein in<lb/> Genf. Es iſt alſo noch zu Hauſe Zemp und Deucher.</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="2"> <head>— <hi rendition="#b">Militäriſche Beförderungen.</hi> </head> <p>Zu Lieutenants der<lb/> Sanitätstruppen (Pferdeärzte) wurden ernannt: Näf Rudolf<lb/> in Luzern und Zimmermann Hieronymus, Weggis. Zum Major<lb/> der Infanterie (Schützen): Hauptmann Tſchudi Peter, Schwanden,<lb/> Chef des Schützenbataillons 8, Auszug. Major Pelliſſier,<lb/> Maurice, in St. Maurice, bisher Kommandant des Bat. 11<lb/> wird zum Oberſtlieutenant befördert und Kommandant des<lb/> Infanterieregiments 4, Auszug. Oberſtlieutenant Hauſer Otto<lb/> in St. Gallen wird Kommandant des Infanterieregiments 26,<lb/> Auszug. Oberſtlieutenant Herzog Adolf, Aeſch, Kommandant<lb/> des Infanterieregiments 15, Landwehr.</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="2"> <head>— <hi rendition="#b">Silbermünzen.</hi> </head> <p>Bekanntlich hat das eidgen. Finanz-<lb/> departement, im Hinblick auf die Ueberhandnahme der italieniſchen<lb/> Silberſcheidemünzen im ſchweizeriſchen Verkehr, alle größeren<lb/> Kaſſen des Landes erſucht, am 23. Juli eine Aufnahme ihrer<lb/> Silberlinge vorzunehmen. Dieſe Aufnahme hat nun bei der<lb/> Bank in Baſel 80 Proz. italieniſche, 12 Proz. franzöſiſche,<lb/> 6 Proz. belgiſche und griechiſche und nur 2 Proz. ſchweizeriſche<lb/> Prägung ergeben.</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="2"> <head>— <hi rendition="#b">Schächtfrage.</hi> </head> <p>Bis jetzt ſind über 55 000 Unterſchriften<lb/> in verſchiedenen Schweizerkantonen geſammelt worden. Die<lb/> Abſtimmung über das in die Verfaſſung aufzunehmende Schächt-<lb/> verbot muß alſo ſtattfinden.</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="2"> <head>— <hi rendition="#b">Schweizer macht’s nach!</hi> </head> <p>Die Regierung des König-<lb/> reichs Griechenland hat beſchloſſen, aus Sparſamkeitsrückſichten<lb/> alle Geſandten im Ausland, diejenigen in Konſtantinopel und<lb/> in Bukareſt ausgenommen, abzuberufen.</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="2"> <p>— Nochmals „Sozialdemokratiſcher Patriotismus“. Wir<lb/> haben in letzter Nummer den Redaktor der „Arbeiterſtimme“, Bürger<lb/> Seidel, etwas unſanft angefahren wegen der Notiz vom „Bour-<lb/> geois Blauen“ in der „Arbeiterſtimme“. Nun ſchreibt uns<lb/> Herr Otto Lang in Zürich, daß Redaktor Seidel gegenwärtig<lb/> von Zürich abweſend iſt und daß er, Otto Lang, als Stell-<lb/> vertreter von Seidel, die betr. Notiz verfaßt habe.</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1/0001]
Uznach, Mittwoch No. 62. den 3. Auguſt 1892.
St. Galler-Volksblatt.
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Ein Jubiläum.
Schon fünfmal hundert Jahre ſind
Verfloſſen bis auf heute,
Seitdem das erſte Kartenſpiel
Die ganze Welt erfreute.
Wer iſt ſo dumm und kennt es nicht
Mit ſeinen Prachtsfiguren!
Wem geht das Herz nicht wohlig auf
Beim Jaſſen und Panduren!
Ein Jubiläum gibt’s darum
Dem Kartenſpiel zu Ehren,
Mit Trumpf, Muſik und Redeſchwall,
Bankett und Becherleeren.
Und zu dem Jubiläumsſchmaus
Iſt Alles eingeladen,
Wer je die Karten nahm zur Hand
Zum Nutzen oder Schaden.
Scharwenzelnd kommen ſie herbei
Die dicken, reichen Praſſer,
Die auf der Welt nichts and’res ſind
Als täglich Kaffee-Jaſſer.
Von allen Seiten ſammeln ſich
Die Lumpen auch in Schaaren,
Die Ehre, Geld, Kredit verklopft
Beim Spiel in wenig Jahren.
Die Frauen wollen auch hinein
Mit ihren bleichen Kleinen,
Die, als der Vater Karten wies,
Gehungert unter Weinen.
Das ſchmeckt den alten Zechen nicht;
Man weist ſie vor die Thüre
Und miſcht die Karten, zieht und bringt
Die „Bauern“ alle viere.
So ſpielen ſie mit Lärm und W___
Und wollen gar nicht enden,
Bis dann der Tod in ſeinen Sack
Sie wirft mit beiden Händen.
… s.
* Behaltet euere Silberlinge!
(Eingeſandt.)
Die Oberaufſicht des Staates über das Beſtattungsweſen,
inſoweit ſie ſich auf die öffentliche Geſundheitspflege bezieht und
darauf beſchränkt, hat die Kirche jederzeit anerkannt. Die Be-
ſtattung der Verſtorbenen aber in der geweihten Erde des Kirch-
hofs iſt eine kirchliche, eine religiöſe Feier und ihre Ausübung,
Kraft eigenen Rechts auf eigenem Grund und
Boden, der Kirche, mit dem Eigenthum und der
Kultusfreiheit durch die Staatsverfaſſunggaran-
tirt. Nun aber erklärt das vorliegende Geſetz im offenbaren
Widerſpruche mit dieſer Verfaſſung im zweiten Jahre ihres
Beſtandes, daß ihr vom 1. Januar 1893 an jede kirchliche Be-
ſtattung Kraft eigenen Rechts und auf eigenem
Grund und Boden zu verwehren ſei; es erklärt zu dieſem
Zwecke „die zur Zeit den Kirchgemeinden zugehörigen Kirchhöfe“
mit einem frechen Federſtriche als Eigenthum der politiſchen
Gemeinden. Die Herrſchaft über Kirchengut, die Rechte, darüber
zu verfügen und zu verordnen, ſpricht dieſes Geſetz den Ge-
meinderäthen zu. Dieſe haben freilich, „ſowohl in den Be-
gräbnißordnungen, als in den Reglementen über Feuerbeſtattung
vorzuſehen, daß die Beiſetzung und Gedächtnißfeier Verſtorbener
nach den kirchlichen Gebräuchen der betreffenden Konfeſſion geübt
werden können“. — Ueber kirchliche Gebräuche zu beſtimmen
und wie ſie geübt werden können, deren Ausübung zu
erleichtern und zu erſchweren, ſoll Sache der Gemeinderäthe ſein.
Wenn dann Andersgläubige und ſog. Altkatholiken finden, daß
ſie auf dem katholiſchen Kirchhofe für „ihre kirchlichen Gebräuche“
auch der katholiſchen Kirche bedürfen, ſo beſtimmen darüber ihre
Gemeinderäthe. — Es iſt eine kirchenfeindliche Geſinnung in
dieſem Geſetze und für ein ſolches Geſetz dürfen und werden
wir niemals unſere Zuſtimmung geben. Aber auch Anders-
gläubige, welche es ehrlich meinen, werden dieſes Geſetz zurück-
weiſen; denn es iſt kein Geſetz, das zum Frieden dient. Wer
den Frieden unter den Konfeſſionen will, der achtet die Freiheit
eines jeden und ihr Eigenthum. Wir haben das Geſetz vom
Jahre 1873 bekämpft und verworfen und bekämpfen und ver-
werfen auch das neue und mit dem neuen auch das alte wieder.
Oder ſoll man den Feind nur einmal bekämpfen und vor dem
zweiten Anfall die Waffen ſtrecken? Gewiß nicht. Im Unrecht
ſind daher jene unſere Geſinnungsgenoſſen, welche, wie wir,
das neue, wie das alte Geſetz verurtheilen, aber dennoch der
Meinung ſind, daß die Verwerfung des neuen nur dahinaus-
laufe, das alte zu ſichern. Umgekehrt, wer im neuen und mit
dem neuen das alte beſtätigt, der hat dem Feinde den Beſitz
doppelt geſichert. Das neue Geſetz iſt ja noch ſchlimmer,
als das alte, dieſes kennt die unchriſtliche Feuerbeſtattung noch
nicht. Dieſe neuheidniſche Leichenverbrennung mag der Staat
auf ſeinem eigenen Grund und Boden gewähren laſſen, aber auf
den Kirchhöfen der chriſtlichen Konfeſſionen darf er ſie nicht
dulden, da muß er ſie als eine Beleidigung und Beeinträchtigung
der chriſtlichen Gewiſſensfreiheit verbieten. Ob die Anſicht, als
würden mit der Annahme des neuen Geſetzes der Errichtung
chriſtlicher Denkzeichen Schwierigkeiten bereitet, ſo ganz unbe-
gründet ſei, das glauben wir ganz und gar nicht. Im Geſetze
freilich ſteht dies und anderes wohlweislich nicht geſchrieben,
wohl aber in der unchriſtlichen Geiſtesrichtung, die hinter dem
Geſetze ſteht. Das Kreuz iſt den Juden ein Aergerniß und den
neuen, wie den alten Heiden eine Thorheit. Oder wozu denn,
ſo fragen wir, immer und immer wieder dieſer kirchenfeindliche
Geiſt in den Geſetzen, wenn man nicht wollte, daß er nach und
nach und Hand in Hand mit der konfeſſionsloſen Schule im
Volke die Herrſchaft erlangen und wenn nicht die Befeindung
und Unterdrückung des chriſtlichen Lebens und der Kirche der
Beweggrund und das endliche Ziel iſt. Aber mit der un-
entgeltlichen Beerdigung, ſo wendet man uns ein, waren wir
ja einverſtanden; ja, wir ſind es noch, aber nicht einverſtanden
für die 15 Silberlinge der unentgeltlichen Beerdigung Freiheit
und Rechte der Kirche preiszugeben. Mit der unentgeltlichen
Beerdigung ſind wir einverſtanden, inſoweit und wo ſie eine
Wohlthat iſt für die Armen. Aber wo hört die Wohlthat auf?
Wenn eine Familie einige tauſend Franken verſteuert und auf
10 Jahre einen Sterbefall zählt, ſo wird ſie finden, daß ſie in
ihrem, durch die unentgeltliche Beerdigung ſo „wohlthätig“ er-
höhten Steuerbetreffniß, in dieſen 10 Jahren dieſe „Wohlthat“
dem Staate vorausbezahlen müßte. Da hört die Wohlthat auf.
Für die Armen ſind wir einverſtanden, aber wozu dieſe „Wohl-
that“ an die Wohlhabenden und Reichen verſchwenden auf
Koſten der kleinen Vermögen und des Mittelſtandes? Gebet
dem Staate, was des Staates iſt, im Begräbnißweſen die Ober-
aufſicht, inſoweit ſie ſich auf die öffentliche Geſundheitspflege
bezieht und darauf beſchränkt, und gebet Gott, was Gottes iſt,
das Gotteshaus der Kirche und den Gottesacker, den Hofraum
der Kirche, den Armen aber ſpendet die Wohlthat der unent-
geltlichen Beſtattung in der geweihten Erde des Kirchhofs, aber
verſuchet nicht, für elende Silberlinge Freiheit und Rechte
der Kirche preiszugeben! Sie werden euch zurufen: Behaltet
euere Silberlinge, haben wir auf eigene Koſten des Lebens
Noth und das Kreuz durch’s Leben getragen, ſo pflanzen wir
auch noch auf eigene Koſten das Kreuz auf unſerem Grabe auf,
das Kreuz der Erlöſung.
Eidgenöſſiſches.
— Die ſogen. „eidgen. Bank“, welche keine ſtaatliche
Anſtalt iſt, hat eine üble Zeit hinter ſich. Ihr Zweigbureau
St. Gallen, unter der Direktion des im Mai l. I. verhafteten
Schenk geſtanden, hat Fr. 3 199 416 als Defizit einzutragen.
Davon fallen Fr. 2 971 781 zu Laſten der konkurſiten Firma
Sturzenegger in Herisau. Der geſammte Verluſtkonto bei allen
Zweigbureau und der Hauptbank zuſammen beträgt ca. 7½ Mill.
Beſonders gegenüber dem Komptoir St. Gallen und einigen
gewagten oder zweifelhaften ausländiſchen Unternehmungen
waltete zu wenig Sorgfalt. Bezüglich der raffinirten Machi-
nationen und Veruntreuungen des Direktors Schenk in
St. Gallen ſagt der Unterſuchsbericht des Fürſprech Dr.
Zuppinger in Zürich: Schenk hatte es verſtanden, nahezu ſein
ganzes Perſonal ſo heranzubilden, daß die Einen aus Un-
kenntniß oder in gleichgiltiger Verrichtung ihrer Obliegenheiten
nichts bemerkten, während die Andern aus unſauberer Gewinn-
ſucht in Mitleidenſchaft gezogen und damit zum Stillſchweigen
und Mitbetrügen gebracht wurden. Hiezu kam das Schenk von
Bern aus geſchenkte blinde Vertrauen und die ihm von der
Generaldirektion und dem geweſenen Generalinſpektor gewordene
konſtante Anſpornung zur Heranziehung immer neuer Börſen-
Klienten. In ſolcher Weiſe ermuthigt, ließ der wenig ſkrupulöſe
Schenk ſeine Klienten immer neue Spekulationen mit dem Gelde
der Bank unternehmen, unbekümmert darum, ob ſie überhaupt
in irgend welcher Weiſe zahlungsfähig waren. Wie die General-
direktion Winke zur Vorſicht auffaßte, geht aus folgendem Vor-
kommniſſe hervor: Im Juli 1891 ſchrieb ein bekannter Genfer
Bankier an die Generaldirektion in Bern, um ſie auf die That-
ſache aufmerkſam zu machen, daß von St. Gallen aus öfters
Wechſel in hohen Summen in Genf mit Umgehung des dortigen
Komptoirs reeskomptirt wurden, deren Bezogene nach eingeholter
Information als „unbekannt“ bezeichnet wurden. Derartige
Wechſel wurden häufig erneuert und es machte dies einen den
Kredit der Bank ſehr ſchädigenden Eindruck. Anſtatt nun die
Sache direkt unterſuchen zu laſſen, ſchickte die Generaldirektion
die bezügliche Korreſpondenz dem Direktor Schenk zur Bericht-
erſtattung und begnügte ſich mit deſſen vager, unbefriedigenden
Auskunft. Ein derartiges Verfahren mußte dazu beitragen,
Schenk ſtets frecher zu machen und verſtärkte ſeine Zuverſicht,
daß ſeine verbrecheriſchen Handlungen nicht entdeckt werden.
Das Komptoir St. Gallen wurde vom Dezember 1890 bis
Dezember 1891 ohne Inſpektion gelaſſen. Die ſonſtigen wenigen
Inſpektionen ſind zudem, trotz mehrwöchentlicher Dauer, niemals
auf die Prüfung der Befundsanzeigen und Kontokorrentauszüge
mit den eigenen Büchern ausgedehnt worden; ſonſt hätten die
Unregelmäßigkeiten längſt aufgedeckt werden müſſen. Dagegen
iſt ebenſo hervorzuheben, daß den Inſpektionsberichten und den
darin gemachten Rügen und Bemerkungen ſeitens der General-
direktion und des Generalinſpektors ſehr wenig Beachtung ge-
ſchenkt wurde. Schwer in’s Gewicht fällt die Art und Weiſe,
wie die Jahresbilanz pro 1891 der Geſammtbank auf-
geſtellt wurde. Nach dem „St. Galler Tagblatt“ wurden eine
Reihe großer zweifelhafter Poſten ohne Vornahme einer Ab-
ſchreibung voll eingeſetzt. Der Geſammtbetrag desſelben ſtellt
ſich auf mindeſtens 7 Mill. Franken und es iſt nicht zu ſchlimm
berechnet, wenn die Differenzen zwiſchen dem eingeſetzten und
dem wirklichen Werthe auf rund 3 Millionen Franken ange-
ſchlagen worden. Wären dieſe letztern, dem Geſetze entſprechend,
unter die Paſſiven aufgenommen worden, ſo wäre der aus-
gerichtete Gewinn verſchwunden! Auf Grund der aufgeſtellten
Bilanz von 1890 aber mußten von der eidgen. Bank Fr. 2 400 000
ausbezahlt werden und zwar Fr. 2 100 000 als 7 Proz. Zins
und ſodann Fr. 300 000 als Gewinnantheile. Von dieſen
letzteren entfielen Fr. 96 000 oder 8 Prozent an die 12 Mit-
glieder des Verwaltungsrathes, welche der Direktion nicht an-
gehörten und an jedes Mitglied Fr. 8000; ferner Fr. 60 000
an die 4 Mitgleder der Direktion, alſo an jedes Mitglied
Fr. 15 000, zugleich Fr. 36 000 an den Generaldirektor Graffen-
ried, Fr. 108 000 an die vielen Angeſtellten der Bank und
ihrer Komptoirs. Ein Verwaltungsmitglied P. hatte außerdem
im Jahre 1891 neben ſeinem obigen Antheil noch Fr. 9750
als Entſchädigung bezogen. Der Generaldirektor von Graffen-
ried fand Zeit, in nicht weniger als 19 Geſellſchaften als Mit-
glied des Verwaltungsrathes thätig zu ſein.
— Zur Landesvertheidigung. Oberſt Theophil Sprecher
in Chur ſpricht ſich in einem veröffentlichten Artikel über die
Eiſenbahnfrage ſchließlich dahin aus, daß nach dem militäriſchen
Geſichtspunkte ſelbſt der Bau von Eiſenbahnen in den Grenz-
gegenden gefordert werden müſſe, es ſei das ebenſo wichtig, wie
die Anlage von Feſtungen. Hr. Rektor Arbenz in St. Gallen
ſagte am 26. Juli d. J. in einer Anrede an die Turnſchüler,
daß ohne ſittliche Zucht auch das größte Talent haltlos ver-
derbe — das lehre die Weltgeſchichte auf jedem ihrer Blätter.
„Die phyſiſche und ſittliche Geſundheit des Volkes wird zu
allen Zeiten die wirkſamſte Landesbefeſtigung bleiben“.
— Die „geplagten“ Bundesväter in den Ferien. Bundes-
präſident Hauſer iſt zum Ferienaufenthalt nach Zermatt ver-
reist, wo auch Herr Schenk weilt, während Herr Droz
Morgins, Herr Ruchonnet das Berner Oberland vorgezogen
hat und Herr Frei feiert mit dem ſchweiz. Offiziersverein in
Genf. Es iſt alſo noch zu Hauſe Zemp und Deucher.
— Militäriſche Beförderungen. Zu Lieutenants der
Sanitätstruppen (Pferdeärzte) wurden ernannt: Näf Rudolf
in Luzern und Zimmermann Hieronymus, Weggis. Zum Major
der Infanterie (Schützen): Hauptmann Tſchudi Peter, Schwanden,
Chef des Schützenbataillons 8, Auszug. Major Pelliſſier,
Maurice, in St. Maurice, bisher Kommandant des Bat. 11
wird zum Oberſtlieutenant befördert und Kommandant des
Infanterieregiments 4, Auszug. Oberſtlieutenant Hauſer Otto
in St. Gallen wird Kommandant des Infanterieregiments 26,
Auszug. Oberſtlieutenant Herzog Adolf, Aeſch, Kommandant
des Infanterieregiments 15, Landwehr.
— Silbermünzen. Bekanntlich hat das eidgen. Finanz-
departement, im Hinblick auf die Ueberhandnahme der italieniſchen
Silberſcheidemünzen im ſchweizeriſchen Verkehr, alle größeren
Kaſſen des Landes erſucht, am 23. Juli eine Aufnahme ihrer
Silberlinge vorzunehmen. Dieſe Aufnahme hat nun bei der
Bank in Baſel 80 Proz. italieniſche, 12 Proz. franzöſiſche,
6 Proz. belgiſche und griechiſche und nur 2 Proz. ſchweizeriſche
Prägung ergeben.
— Schächtfrage. Bis jetzt ſind über 55 000 Unterſchriften
in verſchiedenen Schweizerkantonen geſammelt worden. Die
Abſtimmung über das in die Verfaſſung aufzunehmende Schächt-
verbot muß alſo ſtattfinden.
— Schweizer macht’s nach! Die Regierung des König-
reichs Griechenland hat beſchloſſen, aus Sparſamkeitsrückſichten
alle Geſandten im Ausland, diejenigen in Konſtantinopel und
in Bukareſt ausgenommen, abzuberufen.
— Nochmals „Sozialdemokratiſcher Patriotismus“. Wir
haben in letzter Nummer den Redaktor der „Arbeiterſtimme“, Bürger
Seidel, etwas unſanft angefahren wegen der Notiz vom „Bour-
geois Blauen“ in der „Arbeiterſtimme“. Nun ſchreibt uns
Herr Otto Lang in Zürich, daß Redaktor Seidel gegenwärtig
von Zürich abweſend iſt und daß er, Otto Lang, als Stell-
vertreter von Seidel, die betr. Notiz verfaßt habe.
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