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St. Galler Volksblatt. Nr. 46, Uznach, 08. 06. 1892.

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[Spaltenumbruch] heimkehren, der getrost auf eigene Rechnung zu arbeiten anfangen
kann. Der Rame Pfuscher wird dir dann so verächtlich
klingen wie mir, dem Pankrazi und dem Glaserhannes, die mit
Herz und Hand dabei sind, das Lehrlingswesen und damit auch
das Handwerk zu heben.

Von jenen saubern Früchtchen, die aus der Lehre laufen,
wenn sie vom Meister getadelt und zur Ordnung gewiesen
werden, dann aber zu Hause Hilfe bekommen, will ich gar nicht
reden. Sie werden Pfuscher eineweg, und am besten wäre es,
wie mir der Pankrazi sagt, man würde sie sammt dem ver-
zärtelnden Hrn. Papa gemeinsam tüchtig versohlen.

Ist die Wanderzeit vorüber, so kommt der Geselle nach
Hause und findet, es sei nun Zeit, sich zu etabliren. Auch hier
ist noch eine Klippe zu überwinden, anderfalls man noch zum
Pfuscher werden kann, wenn man bereits glaubt, geborgen zu
sein. Nur nicht zu großartig angefangen und nicht zu früh
geheirathet. Ein kleines Geschäft, das seinen Mann redlich
nährt und es ihm ermöglichet, bei Arbeit, Vorsicht und Häus-
lichkeit, Jahr für Jahr etwas zurückzulegen, ist besser, als große
Schaufenster und splendide Einrichtung mit fremdem, theurem
Geld. Erst wenn man sich selber etwas erworben, wenn man
sein Terrain kennt und auch seine Pappenheimer vor den
räuberischen Kroaten, das heißt gute und solide Kundschaft vor
der unsicheren unterscheiden kann, ist es am Platze, die Sache
nach und nach, ohne sich eine drückende Schuldenlast aufzuhalsen,
größer zu betreiben. Kommt dann noch eine tüchtige Hausfrau
dazu mit ihrem Gebete und mit ihrer Arbeit, so eine, die
überall fleißig Hand mit anlegt und nicht nur den ganzen Tag
mit Parasölchen und Ridikül von einer Schwatzbase zur andern
hausirt, so wird Gott Glück und Gedeihen schenken. Wie ganz
anders ist es umgekehrt! Mahnende Gläubiger und das täglich
nöthige Kleingeld zur Durchbringung einer zahlreichen Familie
zwingen zum "Pfuschen". "Billig und schlecht", heißt es dann.
Wenn nur wieder ein wenig Geld in's Haus kommt, um von
der Hand in den Mund zu leben und immer die dringendsten
Gläubiger zu befriedigen. So geht es und daher kommen
die Pfuscher.

"Nun zum Schlusse noch ein Sprüchlein, dem wackern
Gesellen in's Wanderbuch", meint der Pankrazi. Hier ist's:


[Spaltenumbruch]
Alle sind von Gottes Gnaden,
Wie sie hier auf Erden gehen;
Nicht allein die Potentaten,
Die von ihren Thronen sehen.
Wer im Schweiß des Angesichtes
Schafft, der schafft v. Gottes Gnaden,
Sei es Hohes, sei es Schlichtes,
Alles ist durch Ihn berathen.

[Spaltenumbruch]
Wer das Holz im Taglohn spaltet,
Hackt das Holz von Gottes Gnaden;
Und von Gottes Gnaden schaltet,
Jeder Bauer mit dem Spaten.
Nur die Pfuscher, nur die Schlechten,
Die sich müh'n mit Schuld beladen,
Die Gesunk'nen, Ungerechten,
Die sind nicht von Gottes Gnaden.

So, nun genug für heute. Jetzt einen Schluck, Pankrazi
und Glaserhans. Das Zusprechen macht Durst. Heb' dein
Glas, Alter: "Es lebe das ehrsame Handwerk, und Schande
über die Pfuscher!"




Nochmals das Unglück auf dem Zürichsee.



Wir erhalten nachfolgende Darstellung des Sachverhaltes,
mit der Bitte, selbe zu veröffentlichen:

Am 23. Mai unternahmen unsere Zöglinge ihre alljähr-
liche Wallfahrt nach Einsiedeln. Wie es schon seit 50 Jahren
geschehen, so machte man auch diesmal den Weg per Schiffchen
nach Altendorf und von dort zu Fuß über den Etzel.

Beim herrlichsten Wetter und spiegelglattem See fuhren
die Zöglinge Morgens halb 5 Uhr unter guter sorglicher Leitung
und Aufsicht -- singend und jubelnd -- vom Kloster weg.
Zwei Nachen hatten die Töchter aufgenommen. Der Eigen-
thümer der beiden Fahrzeuge gab uns für beste Sicherheit der-
selben volle Garantie und Gewähr, und wir glaubten, uns
ihm, als geübten und erfahrenen Schiffer, vollständig auf seine
so sicher gegebene Erklärung, vertrauen zu dürfen. Schon beim
Abfahren hatten die Zöglinge in dem einen Schiff Wasser ge-
sehen, allein durch die Antwort des Schiffmannes beruhigt, er-
gaben sich die Töchter, vertrauend dem Geschicke. Das Wasser
wuchs jedoch mehr, und man bat den Schiffer flehend, er möchte
doch umkehren. Statt dem Willen der Zöglinge nachzugeben,
ruderte der Schiffer immer weiter. Diese Unvorsichtigkeit sollte
sich bitter rächen, nicht an dem Schiffer selbst, sondern an den
unschuldigen Kindern, die er so unbedachtsam dem sichtbaren
Tode entgegen geführt. Das Wasser drang immer mehr und
mehr durch die Fugen des Bootes ein, die Zöglinge fingen in
emsiger Hast an, mit ihren Hüten Wasser zu schöpfen. Durch
die schwere Belastung noch befördert, sank das Schiff mit seinen
Insassen (15 Zöglingen und dem Fährmann) unter Wasser.
Furchtbar ertönten nun die Hilferufe der so lebensfrohen Kinder
durch die Luft. Ein Bürger von Lachen, Namens Michael
Hegner, Fischer, hatte das Wasserschöpfen vom sogen. Lachner
Aahorn aus beobachtet und schlimmes ahnend, lenkte er eilends
mit äußerster Kraftanstrengung seinen Fischerkahn der Unglücks-
stelle, ca. 200 Meter von oben erwähntem Horn entfernt, zu.
Hegner arbeitete mit wahrer Todesverachtung und konnte im
kurzen Zeitraume von sage "3" Minuten 8 Zöglinge in seinen
Fischerkahn retten. Hegner erkannte auch die Gefahr, die ihm
und den Geretteten in seinem Nachen drohte, da die Belastung
für denselben eine zu große war. Doch kam ihm in dieser
neuen Noth ein schwerbeladenes Ledischiff, welches den Kurs
nach Zürich steuerte, zu Hilfe und nahm die Schiffbrüchigen an
Bord. Frl. Amalie Kistler von Reichenburg konnte zwar sofort,
aber nur mehr als Leiche gerettet, d. h. gehoben werden. Das
Ledischiff brachte dann die sich in einem schauderhaften Zustande
befindlichen geretteten Zöglinge nach Lachen, allwo sie von der
dortigen Bevölkerung unter herzlicher Theilnahme aufgenommen
und mit frischer, trockener Kleidung versehen wurden. Sechs
Zöglinge waren schon bei Ankunft Hegners spurlos im See
verschwunden, konnten aber noch am gleichen Tage bis 6 Uhr
Abends ihrem nassen Grabe enthoben und nach dem Kloster
Wurmsbach überführt werden. Die Verblichenen waren alles
liebe gute Kinder, um die nicht nur deren schwergeprüfte Eltern,
sondern unser ganze Konvent trauert.



[Spaltenumbruch]
Eidgenössisches.



-- Aus der Botschaft des Bundesrathes über den Handels-
vertrag mit Italien.
"Die Aufgabe der schweizerischen Bevoll-
mächtigten, als welche wir den Chef des Departements des
Auswärtigen, Hrn. Bundesrath Droz, sowie die HH. Alt-Re-
gierungsrath Hammer und Nationalrath Cramer-Frey bezeichneten,
bestand theils in der Erlangung erheblicher Ermäßigungen der
bisherigen italienischen Zölle für schweizerische Industrieerzeugnisse,
theils in der Verhinderung neuer Zollerhöhungen. Diese Auf-
gabe ist durch den neuen Vertrag nicht ganz, aber doch zum
großen Theile erfüllt".

Das ist das Gesammturtheil, welches der Bundesrath über
die nach langwierigen, mühevollen Verhandlungen mit Italien
endlich zu Stande gekommene Uebereinkunft zu Handen der
Bundesversammlung abgibt. Die Behörde beantragt daher Ge-
nehmigung der Vorlage.

Zur Erleichterung des Gesammtüberblickes theilt die Bot-
schaft zunächst eine Reihe interessanter Angaben über den
schweizerischen Verkehr mit Italien mit. Wir entnehmen den-
selben folgende Ziffern:

Es betrug im Jahre 1890 die schweizerische Gesammtaus-
fuhr 704, die Gesammteinfuhr 953 Millionen. An dieser
Summe partizipirt die Ausfuhr nach Italien mit 51 Millionen
in fünfter Linie (zuerst kommt Deutschland mit 185, Frankreich
mit 130, England mit 107, Vereinigte Staaten mit 83 Mill.);
wogegen die Einfuhr aus Italien in die Schweiz 128 Millionen
beträgt und nur von derjenigen Deutschlands (291 Millionen)
und Frankreichs (210) übertroffen wird. Von 1862--1890
gestaltete sich der schweizerisch-italienische Waarenverkehr folgender-
maßen: Schweizerische Ausfuhr nach Italien im Jahre 1862:
81 Millionen; 1870: 49; 1880: 34; 1885: 69; 1890:
55. Schweizerische Einfuhr aus Italien 1862: 139; 1870:
135; 1880: 102; 1885: 108; 1890: 169.

Es sind nun auf eine Reihe schweizerischer Ausfuhrartikel,
durch den neuen Vertrag, nebst den bisherigen Begünstigungen,
mehr oder weniger erhebliche Konzessionen erlangt worden. Die
Ausfuhrsumme derjenigen Artikel, auf welche sich diese neuen
Zollermäßigungen beziehen, beläuft sich auf ungefähr 15 Mil-
lionen Franken oder 30 Prozent der Gesammtausfuhr nach
Italien. Die bis zur Anwendung des Generaltarifs gültig ge-
wesenen schweizerischen Zölle sind hingegen nur für einen Ar-
tikel ermäßigt worden, was freilich nur darauf hindeutet, daß
bis jetzt eine große Ungleichheit zu Gunsten Italiens bestand
die nun einigermaßen vermindert wird.

Der neue Vertrag muß vom Standpunkt der schweizerischen
Interessen nur als bescheidene Erleichterung unseres Exportes
nach Italien betrachtet werden. Für einen großen Theil unserer
Ausfuhrartikel sind die vereinbarten Zölle immer noch zu hoch
und nöthigen uns, unsere Hoffnungen auf weitere Verbesserungen
durch einen spätern Vertrag zu setzen.

-- Der Bundesrath begründet in seiner Botschaft an die
Bundesversammlung die vorgeschlagene Verlegung des Kreis-
zolldirektionssitzes
von Chur nach St. Gallen mit den Worten:

Als im Jahre 1849 der Direktionssitz nach Chur verlegt
wurde, bewegte sich noch ein sehr lebhafter Waarenverkehr über
die bündnerischen Alpenpässe nach und von Italien und Chur
war der Mittelpunkt dieses Verkehrs. Seither hat sich die
Sachlage geändert. Der Waarenverkehr über die bündnerischen
Alpenpässe hat aufgehört. Durch die Eröffnung der Bodensee-
gürtelbahn und der Arlbergbahn sind Rorschach, St. Margrethen
und Buchs die wichtigsten Zollämter des III. Gebietes geworden;
dazu kommt das Niederlagshaus St. Gallen, dessen Wichtigkeit
namentlich für die Abfertigung des Veredlungsverkehr (Stickerei-
verkehrs) von Jahr zu Jahr zunimmt. In Anbetracht dessen
ist die Verlegung des Direktionssitzes in das Verkehrszentrum
ein Gebot der Nothwendigkeit, dem anderweitige Rücksichten
hintangesetzt werden müssen.

-- Schweiz. Gewerbeverein.

Das Sekretariat in Zürich
versendet soeben den 1891 er Jahresbericht. Neben den Be-
richten der Sektionen enthält derselbe orientirende Mittheilungen
über das schweiz. Gewerbegesetz, die Kranken- und Unfallver-
sicherung, die Handelsverträge, die Lehrlingsprüfungen etc. Zur
Zeit gehören dem schweiz. Gewerbeverein 81 Sektionen an,
gegenüber 77 im Vorjahre. Die 81 Sektionen vertheilen sich
auf die einzelnen Kantone wie folgt: Zürich 23, Bern 8,
St. Gallen und Appenzell A.-Rh. je 7, Thurgau 5, Aargau,
Baselstadt, Baselland, Freiburg, Glarus, Schaffhausen, Schwyz,
Solothurn und Neuenburg je 2, Luzern, Uri, Zug und Grau-
bünden je 1. Nicht vertreten sind die Kantone Ob- und Nid-
walden, Appenzell J.-Rh., Tessin, Waadt, Wallis und Genf.
9 Sektionen zur Förderung der Berufsinteressen haben inter-
kantonalen Charakter.

-- Ein Ausblick.

Wie in anderen Staaten des euro-
päischen Kontinentes, sind es nicht mehr nur die vielen Aus-
gaben für das Militärwesen, sondern auch die Ausgaben
für die öffentlichen Bauten, welche die Finanzen des Landes
drücken und am Ende bestimmt auch ruiniren werden, lesen wir
in einem bemerkenswerthen Bundesstadtbriefe des "Neuen Sol.
Bl." Es hätte nur noch gefehlt, daß die Eidgenossenschaft die
Zentralbahn auf den Buckel bekommen hätte! Der Besitz der
Jura-Simplon-Aktien kostet uns dieses Jahr über eine halbe
Million Franken!

-- 100 Fr. Belohnung verspricht in der "Buchsi-Zeitung"
ein Einsender Demjenigen, der über die Vertheilung der für
die Jura-Simplonfusion verwendeten Fr. 1,370,850 in beweis-
fähiger Form Auskunft geben könne. Es wird verlangt, daß
in Zahlen gesagt werde, wie viel jede Person, Herren und
Damen, davon erhalten haben. Die Quittungen dieses schwei-
zerischen Welfenfonds dürften demnach noch rentabel werden.

-- Bundesrath Zemp.

Sie hätten das Votum unseres
verehrlichen Bundesrathes Dr. Zemp anläßlich der Berathung
des Geschäftsberichtes des Eisenbahndepartements hören sollen!
schreibt entzückt der Berner Berichterstatter der Lausanner "Revue".
Sie wären, wie wir, geradezu verblüfft gewesen. Sein ruhiges,
Satz für Satz überdachtes, phrasenloses Expose über das, was
in unserm Eisenb[a]hnwesen noch zu thun ist, seine scharfen Be-
obachtungen im Einzelnen, die Klarheit des Ueberblickes über
das Ganze, die Leichtigkeit, womit er sein Arbeitsfeld im Ganzen
und Einzelnen beherrscht, sind uns Gewähr, daß wir aus einer
Periode des Krieges bis auf's Messer zwischen Eisenbahn-
[Spaltenumbruch] departement und Bahngesellschaften in eine Aera dauerhaften
und friedlichen Zusammenarbeitens beider übergehen. Ueberhaupt
gehen Zemps Kollegen in dem Urtheil einig, daß derselbe sich
mit erstaunlicher Leichtigkeit und Raschheit in sein Ressort hinein-
gearbeitet. -- Dieses schmeichelhafte Zeugniß stellt dem neuen
Chef des Eisenbahndepartements die radikale "Revue" aus.

-- Von den 151 764 Fr. Ehrengaben, welche bisher für
das diesjährige eidgen. Schützenfest in Glarus eingegangen sind,
rühren ca. 80 000 Fr. von Glarnern oder Einwohnern des
Kantons Glarus her. Von der 17. Gabenliste erwähnen wir:
2850 Fr. von den Mitgliedern der Bundesversammlung, 400 Fr.
von der Regierung des Kantons Tessin, 300 Fr. von derjenigen
von Baselland, 100 Fr. von Obwalden, 100 Fr. von Nid-
walden, 500 Fr. vom Deutschen Schützenbund, 50 Fr. vom
Militärschützenverein St. Gallen, 20 Fr. vom Militärschieß-
verein Goßau, 100 Fr. von der Feldschützengesellschaft Wattwil,
420 Fr. von den Bürgern in Weesen.

-- Humanität in Scherbeu!

In einem Falle wird aus
Zürich und in einem aus Neuenburg berichtet: "Die zum lebens-
länglichen Zuchthaus verurtheilten Mörder A. und B. wurden
nach so uud soviel Jahren Zuchthaus "geistig und körperlich
völlig gebrochen" in die Anstalt so und so verbracht". Voila
die berühmte Humanität des lebenslänglichen Zuchthauses, sein
Besserungsvermögen etc. im Lichte der Wahrheit. Geistig und
körperlich gebrochen, langsam an Geist und Körper getödtet und
zum Idioten degradirt, das Menschenthum im Menschen zerstört,
das ist der Riesenerfolg dieser Humanitätsduselei.

-- Schweizerischer Volksgesang.

Die am Auffahrtstage
in Olten versammelten Vertreter der verschiedenen Kantone der
deutschen Schweiz haben in Sachen der Hebung und Verbesserung
des schweizerischen Volks- und Nationalgesanges folgende Be-
schlüsse gefaßt:

1) behufs Anbahnung eines rationellen, auf die Natur-
anlage des Kindes gegründeten Schulgesangunterrichtes sind un-
verzüglich entsprechende, einheitliche Lehrmittel (Tabellenwerk,
Gesangbuch) zu erstellen;

2) alljährlich (etwa im Monat September) soll ein Lieder-
heft von ca. 2 Bogen Umfang erscheinen und zwar eines für
Männerchor und ein solches für Gemischten und Frauenchor.
In diese Hefte, welche den Vereinen möglichst billig verabfolgt
werden, soll sowohl Altes wie Neues in passender Auswahl Auf-
nahme finden. Ferner wurde beschlossen:

3) die Herausgabe einer populär gehaltenen schweizerischen
Zeitschrift über Volksgesang, welche namentlich die Interessen
des Schulgesanges und des Volksgesanges vertreten hat;

4) die Abhaltung einheitlich organisirter, von Bund und
Kantonen unterstützter Kurse zur Heranbildung tüchtiger Gesang-
lehrer und Volksgesang-Direktoren;

5) eine zeitgemäße Reform des Gesangvereines und Ge-
sangfestwesens, und

6) die Gründung eines schweizerischen Volksgesangvereines.

Eine in nächster Zeit abzuhaltende größere Versammlung
wird über diese Thesen endgültig berathen und Beschluß fassen.
In das leitende Komite wurden laut "Bieler Anz." gewählt die
HH. Prof. Pfister in Solothurn, Musikdirektor Schneeberger in
Biel und Spahr, Gesangdirekter in Liestal.

St. Gallisches.



-- Regierungsrathsverhandlungen vom 1. und 3. Juni.

Gemäß dem vom Baudepartement vorgelegten Vorschlag werden an
die Kosten der im Vorjahre ausgeführten Wuhrarbeiten an der Thur
unterhalb der Schwarzenbacherbrücke den wuhrpflichtigen Korporationen
und Privaten Staatsbeiträge im Gesammtbetrage von Fr. 9000 verabfogt.

Mit Bezug auf den Beschluß des Großen Rathes, wonach vom
letztjährigen Alkoholzehntel Fr. 3000 zur Gründung und Unterstützung von
Leselokalen verwendet werden sollen, wird an diejenigen Behörden und
Vereine, welche auf daherige Unterstützung Anspruch machen, die Ein-
ladung zur Einreichung ihrer Gesuche bis zum 30. Juni d. J. gerichtet.

Der Beschluß der Kirchgemeinde Sargans betreffend Steuererhebung
zum Zwecke des Höherbaues des dortigen Kirchthurms wird genehmigt,
ebenso die zwischen der Ortsgemeinde und der Schulgemeinde Murg ge-
troffene Abkurung, das Genossenreglement der Looser-Korporation in den
Bezirken Neu- und Obertoggenburg, sowie zwei Zwangsversorgungsbe-
schlüsse der Gemeinderäthe von Steinach und Pfäfers.

Von den Hinterlassenen des Herrn Höfliger-Fornaro in Rapperswil
sind Vergabungen von Fr. 1000 zu Gunsten des kantonalen Asyls in
Wil und Fr. 500 zu Gunsten des Hülfsfondes für genesende Gemüths-
kranke, deßgleichen durch Herrn Dr. Sonderegger von einem Ungenannten
Fr. 100 zu Gunsten der Freibetten im Kantonsspital eingegangen.

-- Toggenburgische Webschule in Wattwil.

Der soeben im Drucke erschienene und von Direktor Hofmann
verfaßte Jahresbericht pro 1891 konstatirt neuerdings, daß das
Institut sich mehr und mehr für unsere Industrie als ein wirk-
liches Bedürfniß erweist und für diejenigen jungen Leute, welche
sich der Webertechnik widmen wollen, vortheilhaft zu Statten
kommt.

Die Schüler vertheilen sich auf folgende Kantone und das
Ausland: St. Gallen 11, Zürich 4, Glarus 3, Appenzell 2,
Solothurn 2, Bern 2, Thurgau 1, Waadt 1, Schaffhausen 1.
Rußland 2, Oesterreich 1, Baden 1. Zusammen 31 Jahres-
schüler. Von diesen Schülern nahmen 11 zwei Kurse und 20
nur einen Kurs, und wurden somit 42 Kurse genommen.

-- Gaster.

(Einges. -- Für letzte Nr. verspätet.)

Am
19. Mai letzthin wurde in Weesen eine Tochter aus einer an-
gesehenen protestantischen Familie daselbst mit großer Theilnahme
auf dem Bühl zur Erde bestattet. Weder die titl. Trauerfamilie
noch der funktionirende Herr Pastor machten Anspruch auf Kirche
und Altar der Katholiken, sondern es wurde ohne die geringste
Störung des konfessionellen Friedens die Abdankung auf dem
Friedhofe gehalten, wie es selbst in ganz protestantischen Ge-
meinden des Kantons Glarus vielfach Uebung ist. Noch viel
weniger hat sich die Titl. Kirchenverwaltung von Weesen ein-
fallen lassen, das bekannte Vorgehen einer andern Kirchenver-
waltung nachzuahmen und die protestantischen Mitbürger gegen
den katholischen Seelsorger und kirchliche Verordnungen in's Feld
zu rufen. Nach solchen Lorbeeren gelüstet es billig denkende
Leute nicht, denen der Friede im eigenen Hause mindestens
ebenso lieb sein muß, als der mit dem Nachbarn.

-- Wyl.

Mittwoch Abends starb im hiesigen Frauen-
kloster die wohlehrw. Frau Subpriorin M. Josepha Pfaff von
Ailingen bei Friedrichshafen.

Soeben
komme ich nach Hause und stehe am Fenster. Ein leiser Knall
ertönt; noch einige Augenblicke und aus dem Hause zur "Palme"

[Spaltenumbruch] heimkehren, der getroſt auf eigene Rechnung zu arbeiten anfangen
kann. Der Rame Pfuſcher wird dir dann ſo verächtlich
klingen wie mir, dem Pankrazi und dem Glaſerhannes, die mit
Herz und Hand dabei ſind, das Lehrlingsweſen und damit auch
das Handwerk zu heben.

Von jenen ſaubern Früchtchen, die aus der Lehre laufen,
wenn ſie vom Meiſter getadelt und zur Ordnung gewieſen
werden, dann aber zu Hauſe Hilfe bekommen, will ich gar nicht
reden. Sie werden Pfuſcher eineweg, und am beſten wäre es,
wie mir der Pankrazi ſagt, man würde ſie ſammt dem ver-
zärtelnden Hrn. Papa gemeinſam tüchtig verſohlen.

Iſt die Wanderzeit vorüber, ſo kommt der Geſelle nach
Hauſe und findet, es ſei nun Zeit, ſich zu etabliren. Auch hier
iſt noch eine Klippe zu überwinden, anderfalls man noch zum
Pfuſcher werden kann, wenn man bereits glaubt, geborgen zu
ſein. Nur nicht zu großartig angefangen und nicht zu früh
geheirathet. Ein kleines Geſchäft, das ſeinen Mann redlich
nährt und es ihm ermöglichet, bei Arbeit, Vorſicht und Häus-
lichkeit, Jahr für Jahr etwas zurückzulegen, iſt beſſer, als große
Schaufenſter und ſplendide Einrichtung mit fremdem, theurem
Geld. Erſt wenn man ſich ſelber etwas erworben, wenn man
ſein Terrain kennt und auch ſeine Pappenheimer vor den
räuberiſchen Kroaten, das heißt gute und ſolide Kundſchaft vor
der unſicheren unterſcheiden kann, iſt es am Platze, die Sache
nach und nach, ohne ſich eine drückende Schuldenlaſt aufzuhalſen,
größer zu betreiben. Kommt dann noch eine tüchtige Hausfrau
dazu mit ihrem Gebete und mit ihrer Arbeit, ſo eine, die
überall fleißig Hand mit anlegt und nicht nur den ganzen Tag
mit Paraſölchen und Ridikül von einer Schwatzbaſe zur andern
hauſirt, ſo wird Gott Glück und Gedeihen ſchenken. Wie ganz
anders iſt es umgekehrt! Mahnende Gläubiger und das täglich
nöthige Kleingeld zur Durchbringung einer zahlreichen Familie
zwingen zum „Pfuſchen“. „Billig und ſchlecht“, heißt es dann.
Wenn nur wieder ein wenig Geld in’s Haus kommt, um von
der Hand in den Mund zu leben und immer die dringendſten
Gläubiger zu befriedigen. So geht es und daher kommen
die Pfuſcher.

„Nun zum Schluſſe noch ein Sprüchlein, dem wackern
Geſellen in’s Wanderbuch“, meint der Pankrazi. Hier iſt’s:


[Spaltenumbruch]
Alle ſind von Gottes Gnaden,
Wie ſie hier auf Erden gehen;
Nicht allein die Potentaten,
Die von ihren Thronen ſehen.
Wer im Schweiß des Angeſichtes
Schafft, der ſchafft v. Gottes Gnaden,
Sei es Hohes, ſei es Schlichtes,
Alles iſt durch Ihn berathen.

[Spaltenumbruch]
Wer das Holz im Taglohn ſpaltet,
Hackt das Holz von Gottes Gnaden;
Und von Gottes Gnaden ſchaltet,
Jeder Bauer mit dem Spaten.
Nur die Pfuſcher, nur die Schlechten,
Die ſich müh’n mit Schuld beladen,
Die Geſunk’nen, Ungerechten,
Die ſind nicht von Gottes Gnaden.

So, nun genug für heute. Jetzt einen Schluck, Pankrazi
und Glaſerhans. Das Zuſprechen macht Durſt. Heb’ dein
Glas, Alter: „Es lebe das ehrſame Handwerk, und Schande
über die Pfuſcher!“




Nochmals das Unglück auf dem Zürichſee.



Wir erhalten nachfolgende Darſtellung des Sachverhaltes,
mit der Bitte, ſelbe zu veröffentlichen:

Am 23. Mai unternahmen unſere Zöglinge ihre alljähr-
liche Wallfahrt nach Einſiedeln. Wie es ſchon ſeit 50 Jahren
geſchehen, ſo machte man auch diesmal den Weg per Schiffchen
nach Altendorf und von dort zu Fuß über den Etzel.

Beim herrlichſten Wetter und ſpiegelglattem See fuhren
die Zöglinge Morgens halb 5 Uhr unter guter ſorglicher Leitung
und Aufſicht — ſingend und jubelnd — vom Kloſter weg.
Zwei Nachen hatten die Töchter aufgenommen. Der Eigen-
thümer der beiden Fahrzeuge gab uns für beſte Sicherheit der-
ſelben volle Garantie und Gewähr, und wir glaubten, uns
ihm, als geübten und erfahrenen Schiffer, vollſtändig auf ſeine
ſo ſicher gegebene Erklärung, vertrauen zu dürfen. Schon beim
Abfahren hatten die Zöglinge in dem einen Schiff Waſſer ge-
ſehen, allein durch die Antwort des Schiffmannes beruhigt, er-
gaben ſich die Töchter, vertrauend dem Geſchicke. Das Waſſer
wuchs jedoch mehr, und man bat den Schiffer flehend, er möchte
doch umkehren. Statt dem Willen der Zöglinge nachzugeben,
ruderte der Schiffer immer weiter. Dieſe Unvorſichtigkeit ſollte
ſich bitter rächen, nicht an dem Schiffer ſelbſt, ſondern an den
unſchuldigen Kindern, die er ſo unbedachtſam dem ſichtbaren
Tode entgegen geführt. Das Waſſer drang immer mehr und
mehr durch die Fugen des Bootes ein, die Zöglinge fingen in
emſiger Haſt an, mit ihren Hüten Waſſer zu ſchöpfen. Durch
die ſchwere Belaſtung noch befördert, ſank das Schiff mit ſeinen
Inſaſſen (15 Zöglingen und dem Fährmann) unter Waſſer.
Furchtbar ertönten nun die Hilferufe der ſo lebensfrohen Kinder
durch die Luft. Ein Bürger von Lachen, Namens Michael
Hegner, Fiſcher, hatte das Waſſerſchöpfen vom ſogen. Lachner
Aahorn aus beobachtet und ſchlimmes ahnend, lenkte er eilends
mit äußerſter Kraftanſtrengung ſeinen Fiſcherkahn der Unglücks-
ſtelle, ca. 200 Meter von oben erwähntem Horn entfernt, zu.
Hegner arbeitete mit wahrer Todesverachtung und konnte im
kurzen Zeitraume von ſage „3“ Minuten 8 Zöglinge in ſeinen
Fiſcherkahn retten. Hegner erkannte auch die Gefahr, die ihm
und den Geretteten in ſeinem Nachen drohte, da die Belaſtung
für denſelben eine zu große war. Doch kam ihm in dieſer
neuen Noth ein ſchwerbeladenes Lediſchiff, welches den Kurs
nach Zürich ſteuerte, zu Hilfe und nahm die Schiffbrüchigen an
Bord. Frl. Amalie Kiſtler von Reichenburg konnte zwar ſofort,
aber nur mehr als Leiche gerettet, d. h. gehoben werden. Das
Lediſchiff brachte dann die ſich in einem ſchauderhaften Zuſtande
befindlichen geretteten Zöglinge nach Lachen, allwo ſie von der
dortigen Bevölkerung unter herzlicher Theilnahme aufgenommen
und mit friſcher, trockener Kleidung verſehen wurden. Sechs
Zöglinge waren ſchon bei Ankunft Hegners ſpurlos im See
verſchwunden, konnten aber noch am gleichen Tage bis 6 Uhr
Abends ihrem naſſen Grabe enthoben und nach dem Kloſter
Wurmsbach überführt werden. Die Verblichenen waren alles
liebe gute Kinder, um die nicht nur deren ſchwergeprüfte Eltern,
ſondern unſer ganze Konvent trauert.



[Spaltenumbruch]
Eidgenöſſiſches.



— Aus der Botſchaft des Bundesrathes über den Handels-
vertrag mit Italien.
„Die Aufgabe der ſchweizeriſchen Bevoll-
mächtigten, als welche wir den Chef des Departements des
Auswärtigen, Hrn. Bundesrath Droz, ſowie die HH. Alt-Re-
gierungsrath Hammer und Nationalrath Cramer-Frey bezeichneten,
beſtand theils in der Erlangung erheblicher Ermäßigungen der
bisherigen italieniſchen Zölle für ſchweizeriſche Induſtrieerzeugniſſe,
theils in der Verhinderung neuer Zollerhöhungen. Dieſe Auf-
gabe iſt durch den neuen Vertrag nicht ganz, aber doch zum
großen Theile erfüllt“.

Das iſt das Geſammturtheil, welches der Bundesrath über
die nach langwierigen, mühevollen Verhandlungen mit Italien
endlich zu Stande gekommene Uebereinkunft zu Handen der
Bundesverſammlung abgibt. Die Behörde beantragt daher Ge-
nehmigung der Vorlage.

Zur Erleichterung des Geſammtüberblickes theilt die Bot-
ſchaft zunächſt eine Reihe intereſſanter Angaben über den
ſchweizeriſchen Verkehr mit Italien mit. Wir entnehmen den-
ſelben folgende Ziffern:

Es betrug im Jahre 1890 die ſchweizeriſche Geſammtaus-
fuhr 704, die Geſammteinfuhr 953 Millionen. An dieſer
Summe partizipirt die Ausfuhr nach Italien mit 51 Millionen
in fünfter Linie (zuerſt kommt Deutſchland mit 185, Frankreich
mit 130, England mit 107, Vereinigte Staaten mit 83 Mill.);
wogegen die Einfuhr aus Italien in die Schweiz 128 Millionen
beträgt und nur von derjenigen Deutſchlands (291 Millionen)
und Frankreichs (210) übertroffen wird. Von 1862—1890
geſtaltete ſich der ſchweizeriſch-italieniſche Waarenverkehr folgender-
maßen: Schweizeriſche Ausfuhr nach Italien im Jahre 1862:
81 Millionen; 1870: 49; 1880: 34; 1885: 69; 1890:
55. Schweizeriſche Einfuhr aus Italien 1862: 139; 1870:
135; 1880: 102; 1885: 108; 1890: 169.

Es ſind nun auf eine Reihe ſchweizeriſcher Ausfuhrartikel,
durch den neuen Vertrag, nebſt den bisherigen Begünſtigungen,
mehr oder weniger erhebliche Konzeſſionen erlangt worden. Die
Ausfuhrſumme derjenigen Artikel, auf welche ſich dieſe neuen
Zollermäßigungen beziehen, beläuft ſich auf ungefähr 15 Mil-
lionen Franken oder 30 Prozent der Geſammtausfuhr nach
Italien. Die bis zur Anwendung des Generaltarifs gültig ge-
weſenen ſchweizeriſchen Zölle ſind hingegen nur für einen Ar-
tikel ermäßigt worden, was freilich nur darauf hindeutet, daß
bis jetzt eine große Ungleichheit zu Gunſten Italiens beſtand
die nun einigermaßen vermindert wird.

Der neue Vertrag muß vom Standpunkt der ſchweizeriſchen
Intereſſen nur als beſcheidene Erleichterung unſeres Exportes
nach Italien betrachtet werden. Für einen großen Theil unſerer
Ausfuhrartikel ſind die vereinbarten Zölle immer noch zu hoch
und nöthigen uns, unſere Hoffnungen auf weitere Verbeſſerungen
durch einen ſpätern Vertrag zu ſetzen.

— Der Bundesrath begründet in ſeiner Botſchaft an die
Bundesverſammlung die vorgeſchlagene Verlegung des Kreis-
zolldirektionsſitzes
von Chur nach St. Gallen mit den Worten:

Als im Jahre 1849 der Direktionsſitz nach Chur verlegt
wurde, bewegte ſich noch ein ſehr lebhafter Waarenverkehr über
die bündneriſchen Alpenpäſſe nach und von Italien und Chur
war der Mittelpunkt dieſes Verkehrs. Seither hat ſich die
Sachlage geändert. Der Waarenverkehr über die bündneriſchen
Alpenpäſſe hat aufgehört. Durch die Eröffnung der Bodenſee-
gürtelbahn und der Arlbergbahn ſind Rorſchach, St. Margrethen
und Buchs die wichtigſten Zollämter des III. Gebietes geworden;
dazu kommt das Niederlagshaus St. Gallen, deſſen Wichtigkeit
namentlich für die Abfertigung des Veredlungsverkehr (Stickerei-
verkehrs) von Jahr zu Jahr zunimmt. In Anbetracht deſſen
iſt die Verlegung des Direktionsſitzes in das Verkehrszentrum
ein Gebot der Nothwendigkeit, dem anderweitige Rückſichten
hintangeſetzt werden müſſen.

Schweiz. Gewerbeverein.

Das Sekretariat in Zürich
verſendet ſoeben den 1891 er Jahresbericht. Neben den Be-
richten der Sektionen enthält derſelbe orientirende Mittheilungen
über das ſchweiz. Gewerbegeſetz, die Kranken- und Unfallver-
ſicherung, die Handelsverträge, die Lehrlingsprüfungen ꝛc. Zur
Zeit gehören dem ſchweiz. Gewerbeverein 81 Sektionen an,
gegenüber 77 im Vorjahre. Die 81 Sektionen vertheilen ſich
auf die einzelnen Kantone wie folgt: Zürich 23, Bern 8,
St. Gallen und Appenzell A.-Rh. je 7, Thurgau 5, Aargau,
Baſelſtadt, Baſelland, Freiburg, Glarus, Schaffhauſen, Schwyz,
Solothurn und Neuenburg je 2, Luzern, Uri, Zug und Grau-
bünden je 1. Nicht vertreten ſind die Kantone Ob- und Nid-
walden, Appenzell J.-Rh., Teſſin, Waadt, Wallis und Genf.
9 Sektionen zur Förderung der Berufsintereſſen haben inter-
kantonalen Charakter.

Ein Ausblick.

Wie in anderen Staaten des euro-
päiſchen Kontinentes, ſind es nicht mehr nur die vielen Aus-
gaben für das Militärweſen, ſondern auch die Ausgaben
für die öffentlichen Bauten, welche die Finanzen des Landes
drücken und am Ende beſtimmt auch ruiniren werden, leſen wir
in einem bemerkenswerthen Bundesſtadtbriefe des „Neuen Sol.
Bl.“ Es hätte nur noch gefehlt, daß die Eidgenoſſenſchaft die
Zentralbahn auf den Buckel bekommen hätte! Der Beſitz der
Jura-Simplon-Aktien koſtet uns dieſes Jahr über eine halbe
Million Franken!

100 Fr. Belohnung verſpricht in der „Buchſi-Zeitung“
ein Einſender Demjenigen, der über die Vertheilung der für
die Jura-Simplonfuſion verwendeten Fr. 1,370,850 in beweis-
fähiger Form Auskunft geben könne. Es wird verlangt, daß
in Zahlen geſagt werde, wie viel jede Perſon, Herren und
Damen, davon erhalten haben. Die Quittungen dieſes ſchwei-
zeriſchen Welfenfonds dürften demnach noch rentabel werden.

Bundesrath Zemp.

Sie hätten das Votum unſeres
verehrlichen Bundesrathes Dr. Zemp anläßlich der Berathung
des Geſchäftsberichtes des Eiſenbahndepartements hören ſollen!
ſchreibt entzückt der Berner Berichterſtatter der Lauſanner „Revue“.
Sie wären, wie wir, geradezu verblüfft geweſen. Sein ruhiges,
Satz für Satz überdachtes, phraſenloſes Expoſe über das, was
in unſerm Eiſenb[a]hnweſen noch zu thun iſt, ſeine ſcharfen Be-
obachtungen im Einzelnen, die Klarheit des Ueberblickes über
das Ganze, die Leichtigkeit, womit er ſein Arbeitsfeld im Ganzen
und Einzelnen beherrſcht, ſind uns Gewähr, daß wir aus einer
Periode des Krieges bis auf’s Meſſer zwiſchen Eiſenbahn-
[Spaltenumbruch] departement und Bahngeſellſchaften in eine Aera dauerhaften
und friedlichen Zuſammenarbeitens beider übergehen. Ueberhaupt
gehen Zemps Kollegen in dem Urtheil einig, daß derſelbe ſich
mit erſtaunlicher Leichtigkeit und Raſchheit in ſein Reſſort hinein-
gearbeitet. — Dieſes ſchmeichelhafte Zeugniß ſtellt dem neuen
Chef des Eiſenbahndepartements die radikale „Revue“ aus.

— Von den 151 764 Fr. Ehrengaben, welche bisher für
das diesjährige eidgen. Schützenfeſt in Glarus eingegangen ſind,
rühren ca. 80 000 Fr. von Glarnern oder Einwohnern des
Kantons Glarus her. Von der 17. Gabenliſte erwähnen wir:
2850 Fr. von den Mitgliedern der Bundesverſammlung, 400 Fr.
von der Regierung des Kantons Teſſin, 300 Fr. von derjenigen
von Baſelland, 100 Fr. von Obwalden, 100 Fr. von Nid-
walden, 500 Fr. vom Deutſchen Schützenbund, 50 Fr. vom
Militärſchützenverein St. Gallen, 20 Fr. vom Militärſchieß-
verein Goßau, 100 Fr. von der Feldſchützengeſellſchaft Wattwil,
420 Fr. von den Bürgern in Weeſen.

Humanität in Scherbeu!

In einem Falle wird aus
Zürich und in einem aus Neuenburg berichtet: „Die zum lebens-
länglichen Zuchthaus verurtheilten Mörder A. und B. wurden
nach ſo uud ſoviel Jahren Zuchthaus „geiſtig und körperlich
völlig gebrochen“ in die Anſtalt ſo und ſo verbracht“. Voila
die berühmte Humanität des lebenslänglichen Zuchthauſes, ſein
Beſſerungsvermögen ꝛc. im Lichte der Wahrheit. Geiſtig und
körperlich gebrochen, langſam an Geiſt und Körper getödtet und
zum Idioten degradirt, das Menſchenthum im Menſchen zerſtört,
das iſt der Rieſenerfolg dieſer Humanitätsduſelei.

Schweizeriſcher Volksgeſang.

Die am Auffahrtstage
in Olten verſammelten Vertreter der verſchiedenen Kantone der
deutſchen Schweiz haben in Sachen der Hebung und Verbeſſerung
des ſchweizeriſchen Volks- und Nationalgeſanges folgende Be-
ſchlüſſe gefaßt:

1) behufs Anbahnung eines rationellen, auf die Natur-
anlage des Kindes gegründeten Schulgeſangunterrichtes ſind un-
verzüglich entſprechende, einheitliche Lehrmittel (Tabellenwerk,
Geſangbuch) zu erſtellen;

2) alljährlich (etwa im Monat September) ſoll ein Lieder-
heft von ca. 2 Bogen Umfang erſcheinen und zwar eines für
Männerchor und ein ſolches für Gemiſchten und Frauenchor.
In dieſe Hefte, welche den Vereinen möglichſt billig verabfolgt
werden, ſoll ſowohl Altes wie Neues in paſſender Auswahl Auf-
nahme finden. Ferner wurde beſchloſſen:

3) die Herausgabe einer populär gehaltenen ſchweizeriſchen
Zeitſchrift über Volksgeſang, welche namentlich die Intereſſen
des Schulgeſanges und des Volksgeſanges vertreten hat;

4) die Abhaltung einheitlich organiſirter, von Bund und
Kantonen unterſtützter Kurſe zur Heranbildung tüchtiger Geſang-
lehrer und Volksgeſang-Direktoren;

5) eine zeitgemäße Reform des Geſangvereines und Ge-
ſangfeſtweſens, und

6) die Gründung eines ſchweizeriſchen Volksgeſangvereines.

Eine in nächſter Zeit abzuhaltende größere Verſammlung
wird über dieſe Theſen endgültig berathen und Beſchluß faſſen.
In das leitende Komite wurden laut „Bieler Anz.“ gewählt die
HH. Prof. Pfiſter in Solothurn, Muſikdirektor Schneeberger in
Biel und Spahr, Geſangdirekter in Lieſtal.

St. Galliſches.



Regierungsrathsverhandlungen vom 1. und 3. Juni.

Gemäß dem vom Baudepartement vorgelegten Vorſchlag werden an
die Koſten der im Vorjahre ausgeführten Wuhrarbeiten an der Thur
unterhalb der Schwarzenbacherbrücke den wuhrpflichtigen Korporationen
und Privaten Staatsbeiträge im Geſammtbetrage von Fr. 9000 verabfogt.

Mit Bezug auf den Beſchluß des Großen Rathes, wonach vom
letztjährigen Alkoholzehntel Fr. 3000 zur Gründung und Unterſtützung von
Leſelokalen verwendet werden ſollen, wird an diejenigen Behörden und
Vereine, welche auf daherige Unterſtützung Anſpruch machen, die Ein-
ladung zur Einreichung ihrer Geſuche bis zum 30. Juni d. J. gerichtet.

Der Beſchluß der Kirchgemeinde Sargans betreffend Steuererhebung
zum Zwecke des Höherbaues des dortigen Kirchthurms wird genehmigt,
ebenſo die zwiſchen der Ortsgemeinde und der Schulgemeinde Murg ge-
troffene Abkurung, das Genoſſenreglement der Looſer-Korporation in den
Bezirken Neu- und Obertoggenburg, ſowie zwei Zwangsverſorgungsbe-
ſchlüſſe der Gemeinderäthe von Steinach und Pfäfers.

Von den Hinterlaſſenen des Herrn Höfliger-Fornaro in Rapperswil
ſind Vergabungen von Fr. 1000 zu Gunſten des kantonalen Aſyls in
Wil und Fr. 500 zu Gunſten des Hülfsfondes für geneſende Gemüths-
kranke, deßgleichen durch Herrn Dr. Sonderegger von einem Ungenannten
Fr. 100 zu Gunſten der Freibetten im Kantonsſpital eingegangen.

Toggenburgiſche Webſchule in Wattwil.

Der ſoeben im Drucke erſchienene und von Direktor Hofmann
verfaßte Jahresbericht pro 1891 konſtatirt neuerdings, daß das
Inſtitut ſich mehr und mehr für unſere Induſtrie als ein wirk-
liches Bedürfniß erweist und für diejenigen jungen Leute, welche
ſich der Webertechnik widmen wollen, vortheilhaft zu Statten
kommt.

Die Schüler vertheilen ſich auf folgende Kantone und das
Ausland: St. Gallen 11, Zürich 4, Glarus 3, Appenzell 2,
Solothurn 2, Bern 2, Thurgau 1, Waadt 1, Schaffhauſen 1.
Rußland 2, Oeſterreich 1, Baden 1. Zuſammen 31 Jahres-
ſchüler. Von dieſen Schülern nahmen 11 zwei Kurſe und 20
nur einen Kurs, und wurden ſomit 42 Kurſe genommen.

Gaſter.

(Eingeſ. — Für letzte Nr. verſpätet.)

Am
19. Mai letzthin wurde in Weeſen eine Tochter aus einer an-
geſehenen proteſtantiſchen Familie daſelbſt mit großer Theilnahme
auf dem Bühl zur Erde beſtattet. Weder die titl. Trauerfamilie
noch der funktionirende Herr Paſtor machten Anſpruch auf Kirche
und Altar der Katholiken, ſondern es wurde ohne die geringſte
Störung des konfeſſionellen Friedens die Abdankung auf dem
Friedhofe gehalten, wie es ſelbſt in ganz proteſtantiſchen Ge-
meinden des Kantons Glarus vielfach Uebung iſt. Noch viel
weniger hat ſich die Titl. Kirchenverwaltung von Weeſen ein-
fallen laſſen, das bekannte Vorgehen einer andern Kirchenver-
waltung nachzuahmen und die proteſtantiſchen Mitbürger gegen
den katholiſchen Seelſorger und kirchliche Verordnungen in’s Feld
zu rufen. Nach ſolchen Lorbeeren gelüſtet es billig denkende
Leute nicht, denen der Friede im eigenen Hauſe mindeſtens
ebenſo lieb ſein muß, als der mit dem Nachbarn.

Wyl.

Mittwoch Abends ſtarb im hieſigen Frauen-
kloſter die wohlehrw. Frau Subpriorin M. Joſepha Pfaff von
Ailingen bei Friedrichshafen.

Soeben
komme ich nach Hauſe und ſtehe am Fenſter. Ein leiſer Knall
ertönt; noch einige Augenblicke und aus dem Hauſe zur „Palme“

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Zollermäßigungen beziehen, beläuft &#x017F;ich auf ungefähr 15 Mil-<lb/>
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Ausfuhrartikel &#x017F;ind die vereinbarten Zölle immer noch zu hoch<lb/>
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durch einen &#x017F;pätern Vertrag zu &#x017F;etzen.</p>
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Bundesver&#x017F;ammlung die vorge&#x017F;chlagene Verlegung des <hi rendition="#b">Kreis-<lb/>
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war der Mittelpunkt die&#x017F;es Verkehrs. Seither hat &#x017F;ich die<lb/>
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Alpenpä&#x017F;&#x017F;e hat aufgehört. Durch die Eröffnung der Boden&#x017F;ee-<lb/>
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verkehrs) von Jahr zu Jahr zunimmt. In Anbetracht de&#x017F;&#x017F;en<lb/>
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ein Gebot der Nothwendigkeit, dem anderweitige Rück&#x017F;ichten<lb/>
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Zentralbahn auf den Buckel bekommen hätte! Der Be&#x017F;itz der<lb/>
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&#x017F;chreibt entzückt der Berner Berichter&#x017F;tatter der Lau&#x017F;anner &#x201E;Revue&#x201C;.<lb/>
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HH. Prof. Pfi&#x017F;ter in Solothurn, Mu&#x017F;ikdirektor Schneeberger in<lb/>
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[2/0002] heimkehren, der getroſt auf eigene Rechnung zu arbeiten anfangen kann. Der Rame Pfuſcher wird dir dann ſo verächtlich klingen wie mir, dem Pankrazi und dem Glaſerhannes, die mit Herz und Hand dabei ſind, das Lehrlingsweſen und damit auch das Handwerk zu heben. Von jenen ſaubern Früchtchen, die aus der Lehre laufen, wenn ſie vom Meiſter getadelt und zur Ordnung gewieſen werden, dann aber zu Hauſe Hilfe bekommen, will ich gar nicht reden. Sie werden Pfuſcher eineweg, und am beſten wäre es, wie mir der Pankrazi ſagt, man würde ſie ſammt dem ver- zärtelnden Hrn. Papa gemeinſam tüchtig verſohlen. Iſt die Wanderzeit vorüber, ſo kommt der Geſelle nach Hauſe und findet, es ſei nun Zeit, ſich zu etabliren. Auch hier iſt noch eine Klippe zu überwinden, anderfalls man noch zum Pfuſcher werden kann, wenn man bereits glaubt, geborgen zu ſein. Nur nicht zu großartig angefangen und nicht zu früh geheirathet. Ein kleines Geſchäft, das ſeinen Mann redlich nährt und es ihm ermöglichet, bei Arbeit, Vorſicht und Häus- lichkeit, Jahr für Jahr etwas zurückzulegen, iſt beſſer, als große Schaufenſter und ſplendide Einrichtung mit fremdem, theurem Geld. Erſt wenn man ſich ſelber etwas erworben, wenn man ſein Terrain kennt und auch ſeine Pappenheimer vor den räuberiſchen Kroaten, das heißt gute und ſolide Kundſchaft vor der unſicheren unterſcheiden kann, iſt es am Platze, die Sache nach und nach, ohne ſich eine drückende Schuldenlaſt aufzuhalſen, größer zu betreiben. Kommt dann noch eine tüchtige Hausfrau dazu mit ihrem Gebete und mit ihrer Arbeit, ſo eine, die überall fleißig Hand mit anlegt und nicht nur den ganzen Tag mit Paraſölchen und Ridikül von einer Schwatzbaſe zur andern hauſirt, ſo wird Gott Glück und Gedeihen ſchenken. Wie ganz anders iſt es umgekehrt! Mahnende Gläubiger und das täglich nöthige Kleingeld zur Durchbringung einer zahlreichen Familie zwingen zum „Pfuſchen“. „Billig und ſchlecht“, heißt es dann. Wenn nur wieder ein wenig Geld in’s Haus kommt, um von der Hand in den Mund zu leben und immer die dringendſten Gläubiger zu befriedigen. So geht es und daher kommen die Pfuſcher. „Nun zum Schluſſe noch ein Sprüchlein, dem wackern Geſellen in’s Wanderbuch“, meint der Pankrazi. Hier iſt’s: Alle ſind von Gottes Gnaden, Wie ſie hier auf Erden gehen; Nicht allein die Potentaten, Die von ihren Thronen ſehen. Wer im Schweiß des Angeſichtes Schafft, der ſchafft v. Gottes Gnaden, Sei es Hohes, ſei es Schlichtes, Alles iſt durch Ihn berathen. Wer das Holz im Taglohn ſpaltet, Hackt das Holz von Gottes Gnaden; Und von Gottes Gnaden ſchaltet, Jeder Bauer mit dem Spaten. Nur die Pfuſcher, nur die Schlechten, Die ſich müh’n mit Schuld beladen, Die Geſunk’nen, Ungerechten, Die ſind nicht von Gottes Gnaden. (W. Molitor). So, nun genug für heute. Jetzt einen Schluck, Pankrazi und Glaſerhans. Das Zuſprechen macht Durſt. Heb’ dein Glas, Alter: „Es lebe das ehrſame Handwerk, und Schande über die Pfuſcher!“ Nochmals das Unglück auf dem Zürichſee. Wir erhalten nachfolgende Darſtellung des Sachverhaltes, mit der Bitte, ſelbe zu veröffentlichen: Am 23. Mai unternahmen unſere Zöglinge ihre alljähr- liche Wallfahrt nach Einſiedeln. Wie es ſchon ſeit 50 Jahren geſchehen, ſo machte man auch diesmal den Weg per Schiffchen nach Altendorf und von dort zu Fuß über den Etzel. Beim herrlichſten Wetter und ſpiegelglattem See fuhren die Zöglinge Morgens halb 5 Uhr unter guter ſorglicher Leitung und Aufſicht — ſingend und jubelnd — vom Kloſter weg. Zwei Nachen hatten die Töchter aufgenommen. Der Eigen- thümer der beiden Fahrzeuge gab uns für beſte Sicherheit der- ſelben volle Garantie und Gewähr, und wir glaubten, uns ihm, als geübten und erfahrenen Schiffer, vollſtändig auf ſeine ſo ſicher gegebene Erklärung, vertrauen zu dürfen. Schon beim Abfahren hatten die Zöglinge in dem einen Schiff Waſſer ge- ſehen, allein durch die Antwort des Schiffmannes beruhigt, er- gaben ſich die Töchter, vertrauend dem Geſchicke. Das Waſſer wuchs jedoch mehr, und man bat den Schiffer flehend, er möchte doch umkehren. Statt dem Willen der Zöglinge nachzugeben, ruderte der Schiffer immer weiter. Dieſe Unvorſichtigkeit ſollte ſich bitter rächen, nicht an dem Schiffer ſelbſt, ſondern an den unſchuldigen Kindern, die er ſo unbedachtſam dem ſichtbaren Tode entgegen geführt. Das Waſſer drang immer mehr und mehr durch die Fugen des Bootes ein, die Zöglinge fingen in emſiger Haſt an, mit ihren Hüten Waſſer zu ſchöpfen. Durch die ſchwere Belaſtung noch befördert, ſank das Schiff mit ſeinen Inſaſſen (15 Zöglingen und dem Fährmann) unter Waſſer. Furchtbar ertönten nun die Hilferufe der ſo lebensfrohen Kinder durch die Luft. Ein Bürger von Lachen, Namens Michael Hegner, Fiſcher, hatte das Waſſerſchöpfen vom ſogen. Lachner Aahorn aus beobachtet und ſchlimmes ahnend, lenkte er eilends mit äußerſter Kraftanſtrengung ſeinen Fiſcherkahn der Unglücks- ſtelle, ca. 200 Meter von oben erwähntem Horn entfernt, zu. Hegner arbeitete mit wahrer Todesverachtung und konnte im kurzen Zeitraume von ſage „3“ Minuten 8 Zöglinge in ſeinen Fiſcherkahn retten. Hegner erkannte auch die Gefahr, die ihm und den Geretteten in ſeinem Nachen drohte, da die Belaſtung für denſelben eine zu große war. Doch kam ihm in dieſer neuen Noth ein ſchwerbeladenes Lediſchiff, welches den Kurs nach Zürich ſteuerte, zu Hilfe und nahm die Schiffbrüchigen an Bord. Frl. Amalie Kiſtler von Reichenburg konnte zwar ſofort, aber nur mehr als Leiche gerettet, d. h. gehoben werden. Das Lediſchiff brachte dann die ſich in einem ſchauderhaften Zuſtande befindlichen geretteten Zöglinge nach Lachen, allwo ſie von der dortigen Bevölkerung unter herzlicher Theilnahme aufgenommen und mit friſcher, trockener Kleidung verſehen wurden. Sechs Zöglinge waren ſchon bei Ankunft Hegners ſpurlos im See verſchwunden, konnten aber noch am gleichen Tage bis 6 Uhr Abends ihrem naſſen Grabe enthoben und nach dem Kloſter Wurmsbach überführt werden. Die Verblichenen waren alles liebe gute Kinder, um die nicht nur deren ſchwergeprüfte Eltern, ſondern unſer ganze Konvent trauert. Niedergeſchrieben nach genauer Angabe von Reg. Weber, phil., Lachen, beſtätigt durch die Ehrwürdige Frau Aebtiſſin: ſig. Maria Margaritha Brunner. Frau Präfekt: ſig. Mr. Cäcilia Küchler. Wurmsbach, den 27. Mai 1892. Eidgenöſſiſches. — Aus der Botſchaft des Bundesrathes über den Handels- vertrag mit Italien. „Die Aufgabe der ſchweizeriſchen Bevoll- mächtigten, als welche wir den Chef des Departements des Auswärtigen, Hrn. Bundesrath Droz, ſowie die HH. Alt-Re- gierungsrath Hammer und Nationalrath Cramer-Frey bezeichneten, beſtand theils in der Erlangung erheblicher Ermäßigungen der bisherigen italieniſchen Zölle für ſchweizeriſche Induſtrieerzeugniſſe, theils in der Verhinderung neuer Zollerhöhungen. Dieſe Auf- gabe iſt durch den neuen Vertrag nicht ganz, aber doch zum großen Theile erfüllt“. Das iſt das Geſammturtheil, welches der Bundesrath über die nach langwierigen, mühevollen Verhandlungen mit Italien endlich zu Stande gekommene Uebereinkunft zu Handen der Bundesverſammlung abgibt. Die Behörde beantragt daher Ge- nehmigung der Vorlage. Zur Erleichterung des Geſammtüberblickes theilt die Bot- ſchaft zunächſt eine Reihe intereſſanter Angaben über den ſchweizeriſchen Verkehr mit Italien mit. Wir entnehmen den- ſelben folgende Ziffern: Es betrug im Jahre 1890 die ſchweizeriſche Geſammtaus- fuhr 704, die Geſammteinfuhr 953 Millionen. An dieſer Summe partizipirt die Ausfuhr nach Italien mit 51 Millionen in fünfter Linie (zuerſt kommt Deutſchland mit 185, Frankreich mit 130, England mit 107, Vereinigte Staaten mit 83 Mill.); wogegen die Einfuhr aus Italien in die Schweiz 128 Millionen beträgt und nur von derjenigen Deutſchlands (291 Millionen) und Frankreichs (210) übertroffen wird. Von 1862—1890 geſtaltete ſich der ſchweizeriſch-italieniſche Waarenverkehr folgender- maßen: Schweizeriſche Ausfuhr nach Italien im Jahre 1862: 81 Millionen; 1870: 49; 1880: 34; 1885: 69; 1890: 55. Schweizeriſche Einfuhr aus Italien 1862: 139; 1870: 135; 1880: 102; 1885: 108; 1890: 169. Es ſind nun auf eine Reihe ſchweizeriſcher Ausfuhrartikel, durch den neuen Vertrag, nebſt den bisherigen Begünſtigungen, mehr oder weniger erhebliche Konzeſſionen erlangt worden. Die Ausfuhrſumme derjenigen Artikel, auf welche ſich dieſe neuen Zollermäßigungen beziehen, beläuft ſich auf ungefähr 15 Mil- lionen Franken oder 30 Prozent der Geſammtausfuhr nach Italien. Die bis zur Anwendung des Generaltarifs gültig ge- weſenen ſchweizeriſchen Zölle ſind hingegen nur für einen Ar- tikel ermäßigt worden, was freilich nur darauf hindeutet, daß bis jetzt eine große Ungleichheit zu Gunſten Italiens beſtand die nun einigermaßen vermindert wird. Der neue Vertrag muß vom Standpunkt der ſchweizeriſchen Intereſſen nur als beſcheidene Erleichterung unſeres Exportes nach Italien betrachtet werden. Für einen großen Theil unſerer Ausfuhrartikel ſind die vereinbarten Zölle immer noch zu hoch und nöthigen uns, unſere Hoffnungen auf weitere Verbeſſerungen durch einen ſpätern Vertrag zu ſetzen. — Der Bundesrath begründet in ſeiner Botſchaft an die Bundesverſammlung die vorgeſchlagene Verlegung des Kreis- zolldirektionsſitzes von Chur nach St. Gallen mit den Worten: Als im Jahre 1849 der Direktionsſitz nach Chur verlegt wurde, bewegte ſich noch ein ſehr lebhafter Waarenverkehr über die bündneriſchen Alpenpäſſe nach und von Italien und Chur war der Mittelpunkt dieſes Verkehrs. Seither hat ſich die Sachlage geändert. Der Waarenverkehr über die bündneriſchen Alpenpäſſe hat aufgehört. Durch die Eröffnung der Bodenſee- gürtelbahn und der Arlbergbahn ſind Rorſchach, St. Margrethen und Buchs die wichtigſten Zollämter des III. Gebietes geworden; dazu kommt das Niederlagshaus St. Gallen, deſſen Wichtigkeit namentlich für die Abfertigung des Veredlungsverkehr (Stickerei- verkehrs) von Jahr zu Jahr zunimmt. In Anbetracht deſſen iſt die Verlegung des Direktionsſitzes in das Verkehrszentrum ein Gebot der Nothwendigkeit, dem anderweitige Rückſichten hintangeſetzt werden müſſen. — Schweiz. Gewerbeverein. Das Sekretariat in Zürich verſendet ſoeben den 1891 er Jahresbericht. Neben den Be- richten der Sektionen enthält derſelbe orientirende Mittheilungen über das ſchweiz. Gewerbegeſetz, die Kranken- und Unfallver- ſicherung, die Handelsverträge, die Lehrlingsprüfungen ꝛc. Zur Zeit gehören dem ſchweiz. Gewerbeverein 81 Sektionen an, gegenüber 77 im Vorjahre. Die 81 Sektionen vertheilen ſich auf die einzelnen Kantone wie folgt: Zürich 23, Bern 8, St. Gallen und Appenzell A.-Rh. je 7, Thurgau 5, Aargau, Baſelſtadt, Baſelland, Freiburg, Glarus, Schaffhauſen, Schwyz, Solothurn und Neuenburg je 2, Luzern, Uri, Zug und Grau- bünden je 1. Nicht vertreten ſind die Kantone Ob- und Nid- walden, Appenzell J.-Rh., Teſſin, Waadt, Wallis und Genf. 9 Sektionen zur Förderung der Berufsintereſſen haben inter- kantonalen Charakter. — Ein Ausblick. Wie in anderen Staaten des euro- päiſchen Kontinentes, ſind es nicht mehr nur die vielen Aus- gaben für das Militärweſen, ſondern auch die Ausgaben für die öffentlichen Bauten, welche die Finanzen des Landes drücken und am Ende beſtimmt auch ruiniren werden, leſen wir in einem bemerkenswerthen Bundesſtadtbriefe des „Neuen Sol. Bl.“ Es hätte nur noch gefehlt, daß die Eidgenoſſenſchaft die Zentralbahn auf den Buckel bekommen hätte! Der Beſitz der Jura-Simplon-Aktien koſtet uns dieſes Jahr über eine halbe Million Franken! — 100 Fr. Belohnung verſpricht in der „Buchſi-Zeitung“ ein Einſender Demjenigen, der über die Vertheilung der für die Jura-Simplonfuſion verwendeten Fr. 1,370,850 in beweis- fähiger Form Auskunft geben könne. Es wird verlangt, daß in Zahlen geſagt werde, wie viel jede Perſon, Herren und Damen, davon erhalten haben. Die Quittungen dieſes ſchwei- zeriſchen Welfenfonds dürften demnach noch rentabel werden. — Bundesrath Zemp. Sie hätten das Votum unſeres verehrlichen Bundesrathes Dr. Zemp anläßlich der Berathung des Geſchäftsberichtes des Eiſenbahndepartements hören ſollen! ſchreibt entzückt der Berner Berichterſtatter der Lauſanner „Revue“. Sie wären, wie wir, geradezu verblüfft geweſen. Sein ruhiges, Satz für Satz überdachtes, phraſenloſes Expoſe über das, was in unſerm Eiſenbahnweſen noch zu thun iſt, ſeine ſcharfen Be- obachtungen im Einzelnen, die Klarheit des Ueberblickes über das Ganze, die Leichtigkeit, womit er ſein Arbeitsfeld im Ganzen und Einzelnen beherrſcht, ſind uns Gewähr, daß wir aus einer Periode des Krieges bis auf’s Meſſer zwiſchen Eiſenbahn- departement und Bahngeſellſchaften in eine Aera dauerhaften und friedlichen Zuſammenarbeitens beider übergehen. Ueberhaupt gehen Zemps Kollegen in dem Urtheil einig, daß derſelbe ſich mit erſtaunlicher Leichtigkeit und Raſchheit in ſein Reſſort hinein- gearbeitet. — Dieſes ſchmeichelhafte Zeugniß ſtellt dem neuen Chef des Eiſenbahndepartements die radikale „Revue“ aus. — Von den 151 764 Fr. Ehrengaben, welche bisher für das diesjährige eidgen. Schützenfeſt in Glarus eingegangen ſind, rühren ca. 80 000 Fr. von Glarnern oder Einwohnern des Kantons Glarus her. Von der 17. Gabenliſte erwähnen wir: 2850 Fr. von den Mitgliedern der Bundesverſammlung, 400 Fr. von der Regierung des Kantons Teſſin, 300 Fr. von derjenigen von Baſelland, 100 Fr. von Obwalden, 100 Fr. von Nid- walden, 500 Fr. vom Deutſchen Schützenbund, 50 Fr. vom Militärſchützenverein St. Gallen, 20 Fr. vom Militärſchieß- verein Goßau, 100 Fr. von der Feldſchützengeſellſchaft Wattwil, 420 Fr. von den Bürgern in Weeſen. — Humanität in Scherbeu! In einem Falle wird aus Zürich und in einem aus Neuenburg berichtet: „Die zum lebens- länglichen Zuchthaus verurtheilten Mörder A. und B. wurden nach ſo uud ſoviel Jahren Zuchthaus „geiſtig und körperlich völlig gebrochen“ in die Anſtalt ſo und ſo verbracht“. Voila die berühmte Humanität des lebenslänglichen Zuchthauſes, ſein Beſſerungsvermögen ꝛc. im Lichte der Wahrheit. Geiſtig und körperlich gebrochen, langſam an Geiſt und Körper getödtet und zum Idioten degradirt, das Menſchenthum im Menſchen zerſtört, das iſt der Rieſenerfolg dieſer Humanitätsduſelei. — Schweizeriſcher Volksgeſang. Die am Auffahrtstage in Olten verſammelten Vertreter der verſchiedenen Kantone der deutſchen Schweiz haben in Sachen der Hebung und Verbeſſerung des ſchweizeriſchen Volks- und Nationalgeſanges folgende Be- ſchlüſſe gefaßt: 1) behufs Anbahnung eines rationellen, auf die Natur- anlage des Kindes gegründeten Schulgeſangunterrichtes ſind un- verzüglich entſprechende, einheitliche Lehrmittel (Tabellenwerk, Geſangbuch) zu erſtellen; 2) alljährlich (etwa im Monat September) ſoll ein Lieder- heft von ca. 2 Bogen Umfang erſcheinen und zwar eines für Männerchor und ein ſolches für Gemiſchten und Frauenchor. In dieſe Hefte, welche den Vereinen möglichſt billig verabfolgt werden, ſoll ſowohl Altes wie Neues in paſſender Auswahl Auf- nahme finden. Ferner wurde beſchloſſen: 3) die Herausgabe einer populär gehaltenen ſchweizeriſchen Zeitſchrift über Volksgeſang, welche namentlich die Intereſſen des Schulgeſanges und des Volksgeſanges vertreten hat; 4) die Abhaltung einheitlich organiſirter, von Bund und Kantonen unterſtützter Kurſe zur Heranbildung tüchtiger Geſang- lehrer und Volksgeſang-Direktoren; 5) eine zeitgemäße Reform des Geſangvereines und Ge- ſangfeſtweſens, und 6) die Gründung eines ſchweizeriſchen Volksgeſangvereines. Eine in nächſter Zeit abzuhaltende größere Verſammlung wird über dieſe Theſen endgültig berathen und Beſchluß faſſen. In das leitende Komite wurden laut „Bieler Anz.“ gewählt die HH. Prof. Pfiſter in Solothurn, Muſikdirektor Schneeberger in Biel und Spahr, Geſangdirekter in Lieſtal. St. Galliſches. — Regierungsrathsverhandlungen vom 1. und 3. Juni. Gemäß dem vom Baudepartement vorgelegten Vorſchlag werden an die Koſten der im Vorjahre ausgeführten Wuhrarbeiten an der Thur unterhalb der Schwarzenbacherbrücke den wuhrpflichtigen Korporationen und Privaten Staatsbeiträge im Geſammtbetrage von Fr. 9000 verabfogt. Mit Bezug auf den Beſchluß des Großen Rathes, wonach vom letztjährigen Alkoholzehntel Fr. 3000 zur Gründung und Unterſtützung von Leſelokalen verwendet werden ſollen, wird an diejenigen Behörden und Vereine, welche auf daherige Unterſtützung Anſpruch machen, die Ein- ladung zur Einreichung ihrer Geſuche bis zum 30. Juni d. J. gerichtet. Der Beſchluß der Kirchgemeinde Sargans betreffend Steuererhebung zum Zwecke des Höherbaues des dortigen Kirchthurms wird genehmigt, ebenſo die zwiſchen der Ortsgemeinde und der Schulgemeinde Murg ge- troffene Abkurung, das Genoſſenreglement der Looſer-Korporation in den Bezirken Neu- und Obertoggenburg, ſowie zwei Zwangsverſorgungsbe- ſchlüſſe der Gemeinderäthe von Steinach und Pfäfers. Von den Hinterlaſſenen des Herrn Höfliger-Fornaro in Rapperswil ſind Vergabungen von Fr. 1000 zu Gunſten des kantonalen Aſyls in Wil und Fr. 500 zu Gunſten des Hülfsfondes für geneſende Gemüths- kranke, deßgleichen durch Herrn Dr. Sonderegger von einem Ungenannten Fr. 100 zu Gunſten der Freibetten im Kantonsſpital eingegangen. — Toggenburgiſche Webſchule in Wattwil. Der ſoeben im Drucke erſchienene und von Direktor Hofmann verfaßte Jahresbericht pro 1891 konſtatirt neuerdings, daß das Inſtitut ſich mehr und mehr für unſere Induſtrie als ein wirk- liches Bedürfniß erweist und für diejenigen jungen Leute, welche ſich der Webertechnik widmen wollen, vortheilhaft zu Statten kommt. Die Schüler vertheilen ſich auf folgende Kantone und das Ausland: St. Gallen 11, Zürich 4, Glarus 3, Appenzell 2, Solothurn 2, Bern 2, Thurgau 1, Waadt 1, Schaffhauſen 1. Rußland 2, Oeſterreich 1, Baden 1. Zuſammen 31 Jahres- ſchüler. Von dieſen Schülern nahmen 11 zwei Kurſe und 20 nur einen Kurs, und wurden ſomit 42 Kurſe genommen. — Gaſter. (Eingeſ. — Für letzte Nr. verſpätet.) Am 19. Mai letzthin wurde in Weeſen eine Tochter aus einer an- geſehenen proteſtantiſchen Familie daſelbſt mit großer Theilnahme auf dem Bühl zur Erde beſtattet. Weder die titl. Trauerfamilie noch der funktionirende Herr Paſtor machten Anſpruch auf Kirche und Altar der Katholiken, ſondern es wurde ohne die geringſte Störung des konfeſſionellen Friedens die Abdankung auf dem Friedhofe gehalten, wie es ſelbſt in ganz proteſtantiſchen Ge- meinden des Kantons Glarus vielfach Uebung iſt. Noch viel weniger hat ſich die Titl. Kirchenverwaltung von Weeſen ein- fallen laſſen, das bekannte Vorgehen einer andern Kirchenver- waltung nachzuahmen und die proteſtantiſchen Mitbürger gegen den katholiſchen Seelſorger und kirchliche Verordnungen in’s Feld zu rufen. Nach ſolchen Lorbeeren gelüſtet es billig denkende Leute nicht, denen der Friede im eigenen Hauſe mindeſtens ebenſo lieb ſein muß, als der mit dem Nachbarn. — Wyl. Mittwoch Abends ſtarb im hieſigen Frauen- kloſter die wohlehrw. Frau Subpriorin M. Joſepha Pfaff von Ailingen bei Friedrichshafen. — St. Fiden, 3. Juni, Abends halb 7 Uhr. Soeben komme ich nach Hauſe und ſtehe am Fenſter. Ein leiſer Knall ertönt; noch einige Augenblicke und aus dem Hauſe zur „Palme“

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Zitationshilfe: St. Galler Volksblatt. Nr. 46, Uznach, 08. 06. 1892, S. 2. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_stgaller46_1892/2>, abgerufen am 27.12.2024.