[N. N.]: Neuer Lust- und Lehrreicher Schau-Platz. Nürnberg, 1685.zu sehen / welche/ nachdem sie der Vornehmsten ihre Authorität geschmählert/ und sie derselbigen entzogen/ hernach solche gerichtlich angeklaget/ Valerius Maximus lib. 8. c. 9. und entweder sie verjagen / oder zum Tode verdammen lassen. Uber dieses ist dieser Staat gemeiniglich zur Neuerung Aufruhr und Zwitracht geneiget. Welches aus dem dreyfachen Wegzuge des Römischen Volcks deren Einer auf den Montem Sacrum, der Andere auf den Berg Aventinum, und der Dritte in die Stadt Janiculum geschahe/ erhellet. Dannenhero auch dasselbe nicht wieder zurücke kehren wollen/ biß man durch das Hortensische Gesetz beschloß/ daß in Zukunft des Volckes Gutachten die Krafft eines Gesetzes haben sollte. Letzlich so werden auch des Pöfels Gemüther durch die Begierde zu herrschen nicht wenig angefrischet/ also daß hierdurch nichts schädlichers oder nachtheiligers zu finden ist. Georgius Lauterbeck. in Speculo Princip. Bey den Gelehrten fallen unterschiedene Meinungen vor/ welche unter diesen Regierungen die beste. Etliche billigen die Democrati; Etliche aber schliessen dahin/ daß des Pöfels Regiment so wohl als die Tyranney zu verwerffen/ indem man sich bey demselben selten etwas Gutes zu getrösten/ und so wenig als es möglich/ daß alle in einem Hause zugleich regieren könnten/ so wenig wäre es auch möglich / daß alle ins gesammt in einem Lande oder Stadt das Regiment zu haben vermöchten. Etliche halten die Aristocrati/ darinnen man etlichen weisen und verständigen Leuten die Regierung befiehlet/ für die beste: alldieweil nach des Aristotelis Meinung ihrer Zweene oder Etliche/ mehr sehen und verrichten können als Einer alleine. Dahero sich auch Agamemnon gewündschet/ daß Er zehen solcher Räthe / die dem Nestor an Weißheit gleich wären/ haben möchte. Etliche aber die Monarchi. Denn gleichwie die Bienen nicht mehr als einen König/ Regenten und Heerführer/ desgleichen der Himmel nicht mehr denn eine Sonne hätte/ also sollte auch nicht mehr denn ein Regente seyn. Wohin dann auch Homerus zielet / wenn er saget: Nec multos regnare bonum, rex unicus esto, Unicus Imperium cui Jupiter aurea magnus Sceptra dedit, jussit[unleserliches Material] suis dare jura tuendis. Viel Köche versaltzen gemeiniglich die Speise. Wo viel Herren das Regiment führen / da ist nichts als Zanck/ und Uneinigkeit/ und ein jeder beruhet auf seinem Kopfe. Also daß Einer dieses ein Anderer aber was anders befiehlet. Lebet man aber unter einem eintzigen Regiments-Haubte/ und dasselbe liebet in Reichs-Geschäfften/ und andern wichtigen Regierungs-Sachen/ die Weisen / Gelehrten/ und Erfahnen/ So lebet man darunter sicherer als bey denen andern. Gleichwie nun aber das Gemüthe eines Regenten bey einem Königreiche oder Lande ein grosser Zierath: Also wollen wir auch eines Königes Potentaten und grossen Herrns Qualitäten/ Eigenschafften und gebührendes Amt mit wenigen besehen. zu sehen / welche/ nachdem sie der Vornehmsten ihre Authorität geschmählert/ und sie derselbigen entzogen/ hernach solche gerichtlich angeklaget/ Valerius Maximus lib. 8. c. 9. und entweder sie verjagen / oder zum Tode verdammen lassen. Uber dieses ist dieser Staat gemeiniglich zur Neuerung Aufruhr und Zwitracht geneiget. Welches aus dem dreyfachen Wegzuge des Römischen Volcks deren Einer auf den Montem Sacrum, der Andere auf den Berg Aventinum, und der Dritte in die Stadt Janiculum geschahe/ erhellet. Dannenhero auch dasselbe nicht wieder zurücke kehren wollen/ biß man durch das Hortensische Gesetz beschloß/ daß in Zukunft des Volckes Gutachten die Krafft eines Gesetzes haben sollte. Letzlich so werden auch des Pöfels Gemüther durch die Begierde zu herrschen nicht wenig angefrischet/ also daß hierdurch nichts schädlichers oder nachtheiligers zu finden ist. Georgius Lauterbeck. in Speculo Princip. Bey den Gelehrten fallen unterschiedene Meinungen vor/ welche unter diesen Regierungen die beste. Etliche billigen die Democrati; Etliche aber schliessen dahin/ daß des Pöfels Regiment so wohl als die Tyranney zu verwerffen/ indem man sich bey demselben selten etwas Gutes zu getrösten/ und so wenig als es möglich/ daß alle in einem Hause zugleich regieren könnten/ so wenig wäre es auch möglich / daß alle ins gesammt in einem Lande oder Stadt das Regiment zu haben vermöchten. Etliche halten die Aristocrati/ darinnen man etlichen weisen und verständigen Leuten die Regierung befiehlet/ für die beste: alldieweil nach des Aristotelis Meinung ihrer Zweene oder Etliche/ mehr sehen und verrichten können als Einer alleine. Dahero sich auch Agamemnon gewündschet/ daß Er zehen solcher Räthe / die dem Nestor an Weißheit gleich wären/ haben möchte. Etliche aber die Monarchi. Denn gleichwie die Bienen nicht mehr als einen König/ Regenten und Heerführer/ desgleichen der Himmel nicht mehr denn eine Sonne hätte/ also sollte auch nicht mehr denn ein Regente seyn. Wohin dann auch Homerus zielet / wenn er saget: Nec multos regnare bonum, rex unicus esto, Unicus Imperium cui Jupiter aurea magnus Sceptra dedit, jussit[unleserliches Material] suis dare jura tuendis. Viel Köche versaltzen gemeiniglich die Speise. Wo viel Herren das Regiment führen / da ist nichts als Zanck/ und Uneinigkeit/ und ein jeder beruhet auf seinem Kopfe. Also daß Einer dieses ein Anderer aber was anders befiehlet. Lebet man aber unter einem eintzigen Regiments-Haubte/ und dasselbe liebet in Reichs-Geschäfften/ und andern wichtigen Regierungs-Sachen/ die Weisen / Gelehrten/ und Erfahnen/ So lebet man darunter sicherer als bey denen andern. Gleichwie nun aber das Gemüthe eines Regenten bey einem Königreiche oder Lande ein grosser Zierath: Also wollen wir auch eines Königes Potentaten und grossen Herrns Qualitäten/ Eigenschafften und gebührendes Amt mit wenigen besehen. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0318" n="286"/> zu sehen / welche/ nachdem sie der Vornehmsten ihre Authorität geschmählert/ und sie derselbigen entzogen/ hernach solche gerichtlich angeklaget/ <note place="left">Valerius Maximus lib. 8. c. 9.</note> und entweder sie verjagen / oder zum Tode verdammen lassen. Uber dieses ist dieser Staat gemeiniglich zur Neuerung Aufruhr und Zwitracht geneiget. Welches aus dem dreyfachen Wegzuge des Römischen Volcks deren Einer auf den Montem Sacrum, der Andere auf den Berg Aventinum, und der Dritte in die Stadt Janiculum geschahe/ erhellet. Dannenhero auch dasselbe nicht wieder zurücke kehren wollen/ biß man durch das Hortensische Gesetz beschloß/ daß in Zukunft des Volckes Gutachten die Krafft eines Gesetzes haben sollte. Letzlich so werden auch des Pöfels Gemüther durch die Begierde zu herrschen nicht wenig angefrischet/ also daß hierdurch nichts schädlichers oder nachtheiligers zu finden ist.</p> <p><note place="left">Georgius Lauterbeck. in Speculo Princip.</note> Bey den Gelehrten fallen unterschiedene Meinungen vor/ welche unter diesen Regierungen die beste. Etliche billigen die Democrati; Etliche aber schliessen dahin/ daß des Pöfels Regiment so wohl als die Tyranney zu verwerffen/ indem man sich bey demselben selten etwas Gutes zu getrösten/ und so wenig als es möglich/ daß alle in einem Hause zugleich regieren könnten/ so wenig wäre es auch möglich / daß alle ins gesammt in einem Lande oder Stadt das Regiment zu haben vermöchten. Etliche halten die Aristocrati/ darinnen man etlichen weisen und verständigen Leuten die Regierung befiehlet/ für die beste: alldieweil nach des Aristotelis Meinung ihrer Zweene oder Etliche/ mehr sehen und verrichten können als Einer alleine. Dahero sich auch Agamemnon gewündschet/ daß Er zehen solcher Räthe / die dem Nestor an Weißheit gleich wären/ haben möchte. Etliche aber die Monarchi. Denn gleichwie die Bienen nicht mehr als einen König/ Regenten und Heerführer/ desgleichen der Himmel nicht mehr denn eine Sonne hätte/ also sollte auch nicht mehr denn ein Regente seyn. Wohin dann auch Homerus zielet / wenn er saget:</p> <p>Nec multos regnare bonum, rex unicus esto,</p> <p>Unicus Imperium cui Jupiter aurea magnus</p> <p>Sceptra dedit, jussit<gap reason="illegible"/> suis dare jura tuendis.</p> <p>Viel Köche versaltzen gemeiniglich die Speise. Wo viel Herren das Regiment führen / da ist nichts als Zanck/ und Uneinigkeit/ und ein jeder beruhet auf seinem Kopfe. Also daß Einer dieses ein Anderer aber was anders befiehlet. Lebet man aber unter einem eintzigen Regiments-Haubte/ und dasselbe liebet in Reichs-Geschäfften/ und andern wichtigen Regierungs-Sachen/ die Weisen / Gelehrten/ und Erfahnen/ So lebet man darunter sicherer als bey denen andern. Gleichwie nun aber das Gemüthe eines Regenten bey einem Königreiche oder Lande ein grosser Zierath: Also wollen wir auch eines Königes Potentaten und grossen Herrns Qualitäten/ Eigenschafften und gebührendes Amt mit wenigen besehen.</p> </div> <div> </div> </body> </text> </TEI> [286/0318]
zu sehen / welche/ nachdem sie der Vornehmsten ihre Authorität geschmählert/ und sie derselbigen entzogen/ hernach solche gerichtlich angeklaget/ und entweder sie verjagen / oder zum Tode verdammen lassen. Uber dieses ist dieser Staat gemeiniglich zur Neuerung Aufruhr und Zwitracht geneiget. Welches aus dem dreyfachen Wegzuge des Römischen Volcks deren Einer auf den Montem Sacrum, der Andere auf den Berg Aventinum, und der Dritte in die Stadt Janiculum geschahe/ erhellet. Dannenhero auch dasselbe nicht wieder zurücke kehren wollen/ biß man durch das Hortensische Gesetz beschloß/ daß in Zukunft des Volckes Gutachten die Krafft eines Gesetzes haben sollte. Letzlich so werden auch des Pöfels Gemüther durch die Begierde zu herrschen nicht wenig angefrischet/ also daß hierdurch nichts schädlichers oder nachtheiligers zu finden ist.
Valerius Maximus lib. 8. c. 9. Bey den Gelehrten fallen unterschiedene Meinungen vor/ welche unter diesen Regierungen die beste. Etliche billigen die Democrati; Etliche aber schliessen dahin/ daß des Pöfels Regiment so wohl als die Tyranney zu verwerffen/ indem man sich bey demselben selten etwas Gutes zu getrösten/ und so wenig als es möglich/ daß alle in einem Hause zugleich regieren könnten/ so wenig wäre es auch möglich / daß alle ins gesammt in einem Lande oder Stadt das Regiment zu haben vermöchten. Etliche halten die Aristocrati/ darinnen man etlichen weisen und verständigen Leuten die Regierung befiehlet/ für die beste: alldieweil nach des Aristotelis Meinung ihrer Zweene oder Etliche/ mehr sehen und verrichten können als Einer alleine. Dahero sich auch Agamemnon gewündschet/ daß Er zehen solcher Räthe / die dem Nestor an Weißheit gleich wären/ haben möchte. Etliche aber die Monarchi. Denn gleichwie die Bienen nicht mehr als einen König/ Regenten und Heerführer/ desgleichen der Himmel nicht mehr denn eine Sonne hätte/ also sollte auch nicht mehr denn ein Regente seyn. Wohin dann auch Homerus zielet / wenn er saget:
Georgius Lauterbeck. in Speculo Princip. Nec multos regnare bonum, rex unicus esto,
Unicus Imperium cui Jupiter aurea magnus
Sceptra dedit, jussit_ suis dare jura tuendis.
Viel Köche versaltzen gemeiniglich die Speise. Wo viel Herren das Regiment führen / da ist nichts als Zanck/ und Uneinigkeit/ und ein jeder beruhet auf seinem Kopfe. Also daß Einer dieses ein Anderer aber was anders befiehlet. Lebet man aber unter einem eintzigen Regiments-Haubte/ und dasselbe liebet in Reichs-Geschäfften/ und andern wichtigen Regierungs-Sachen/ die Weisen / Gelehrten/ und Erfahnen/ So lebet man darunter sicherer als bey denen andern. Gleichwie nun aber das Gemüthe eines Regenten bey einem Königreiche oder Lande ein grosser Zierath: Also wollen wir auch eines Königes Potentaten und grossen Herrns Qualitäten/ Eigenschafften und gebührendes Amt mit wenigen besehen.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |