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[N. N.]: Neuer Lust- und Lehrreicher Schau-Platz. Nürnberg, 1685.

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lustiget/ Kellerus lib. 2. c. 19 de offic. judic. Polit. indem sich nicht allein in demselben eine heroische Tapferkeit spüren/ und sehen lasse/ sondern es hat auch solches mit unterschiedlichen Krieges-Verrichtungen eine ziemliche Verwandschafft; zudem so ist das Jagen auch öffters eine Ursache und Gelegenheit / worbey man hochwichtigen Sachen/ und denen Gedancken desto freyer und ungehinderter nachsinnen könne.

Miß brauch. Die jenigen/ welche den rechten Gebrauch eines Dinges durch Mißbrauch verderben/ sind gleich denen/ die Einem die Zunge um deß willen/ weil sie ein böses Wort fahren lassen/ aus dem Halse reissen wollen Et utile laedit. Auch das/ was nützlich/ fällt zuweilen am schädlichsten. Est ist kein Zweifel/ daß bey den Jagten nicht unterschiedene Mißbräuche mit unterlauffen/ als wenn man Aecker/ Wiesen und Felder durchrennet/ die Zäune zerbricht/ die Früchte zertritt/ das Getreydigt zerschleifft/ und der Unterthanen Saat und Aecker verwüstet/ wenn man Wälder und Fluhren/ die doch ein Stücke der Unterthanen Nahrung sind/ zur Unzeit verbeut. Wenn man zu weit um sich greiffet/ und die armen Leute über die Gebühr beschweret: Wenn man dabey GOttes Wort nicht allein vor sich hinten ansetzet / sondern auch Andere/ die bey dem Jagen aufwarten müssen/ von solchem AEneas Sylvius c. 13. Gottesdienste abhält. Von dem letzten König Suatacop in Mähren meldet man/ daß er sich an einem Festtage auf die Jagt begeben/ immittelst aber befohlen/ daß man so lange mit dem Gottesdienste warten sollte/ bis Er wiederkäme. Nachdem es sich aber bis gegen dem Mittag verzogen/ und der Geistliche seinem Amte nach gelebet/ hat es Ihn dermassen verdrossen/ daß Er auch mit einem Wald-Geschreye/ blasenden Hörnern / und gleichsam jagenden Hunden bis vor das Altar gekommen/ den Geistlichen daselbst mit Worten übel angelassen/ und nicht viel gefehlet/ daß Er sich nicht gar an ihm Johann Stumpfi[unleserliches Material] l. 5. c. 37. vergriffen. GOtt aber hat bey solcher Unbilligkeit gemeiniglich auch die Hand darbey. Als Bischoff Hugo zu Costnitz auf eine Zeit mit seinen Hof-Bedienten Lust- und Jagens halber denen Unterthanen zu Klettgau durch das Getreyde ritte / erhub sich unversehens ein hefftiges Donnerwetter/ schlug alsbald S. Ambr. in serm. 33. ein Roß zu tode/ und ihrer achte zu Boden. Der heilige und fromme Ambrosius urtheilet hiervon gar vernünffig / nnd saget: Was hilfft Einem ein leibliches Beten und Fasten/ wenn man aus Wollust jaget/ das Gesinde oder die Unterthanen zu ungelegener Zeit auf die Jagt zwinget/ die Garn und Netze stellet/ die Hunde aus führet/ Wälder und Höltzer durchziehet/ die Seinigen von dem Gottesdienste abhält/ seine eigene mit anderer Leuten Sünde häuffet/ und nicht achtet/ ob er dadurch die Seinigen in Grund verderbet/ lieget den gantzen Tag auf der Jagt/ ruffet und schreyet / fähet er etwas/ so ist die Freude häuffig/ gehet es ihme aber nicht nach Ob Geistlichen das Jagen zugelassen Wundsch/ so sind die Flüche desto gemeiner.

Es ist unter andern auf dem gehaltenen Concilio zu Orleans in Franckreich denen Geistlichen das Jagen gäntzlich verbothen/ und auch in dem Geistlichen Rechte versehen/ daß wann ein Jäger allbereit ein Priester wäre/ so sollte er um seines Jagens willen hinwiederum deß Amts entsetzet werden. Den Geistlichen kömmt/ armen/ breßhafftigen/ und unvermögenden Leuten Gutes zu thun/ und GOtt für aller Stände Wohlfahrt emsig zu bitten/ und nicht nach vielfältigen Jagen/ und Krigen zu trachten/ zu. Sabellic[unleserliches Material] lib. 8. c. 7. Man gedenckt eines Bischoffs/ der aus Begierde zum Jagen eine grosse Menge Hunde gehalten/ welche man gleich denen Heerden Vieh eingetheilet / Volater. lib. 3. und ihrer besser als die Menschen gewartet habe. Nichts destoweniger ist denenselben durch ihre Jagt-Bedienten auf ihren Gebiethe entweder jagen zu lassen/ oder zuweilen zu Erfrischung ihres Gemüths denen Jagten selbsten beyzuwohnen erlaubet/ wann anders kein Excess mit unterläufft.

lustiget/ Kellerus lib. 2. c. 19 de offic. judic. Polit. indem sich nicht allein in demselben eine heroische Tapferkeit spüren/ und sehen lasse/ sondern es hat auch solches mit unterschiedlichen Krieges-Verrichtungen eine ziemliche Verwandschafft; zudem so ist das Jagen auch öffters eine Ursache und Gelegenheit / worbey man hochwichtigen Sachen/ und denen Gedancken desto freyer und ungehinderter nachsinnen könne.

Miß brauch. Die jenigen/ welche den rechten Gebrauch eines Dinges durch Mißbrauch verderben/ sind gleich denen/ die Einem die Zunge um deß willen/ weil sie ein böses Wort fahren lassen/ aus dem Halse reissen wollen Et utile laedit. Auch das/ was nützlich/ fällt zuweilen am schädlichsten. Est ist kein Zweifel/ daß bey den Jagten nicht unterschiedene Mißbräuche mit unterlauffen/ als wenn man Aecker/ Wiesen und Felder durchrennet/ die Zäune zerbricht/ die Früchte zertritt/ das Getreydigt zerschleifft/ und der Unterthanen Saat und Aecker verwüstet/ wenn man Wälder und Fluhren/ die doch ein Stücke der Unterthanen Nahrung sind/ zur Unzeit verbeut. Wenn man zu weit um sich greiffet/ und die armen Leute über die Gebühr beschweret: Wenn man dabey GOttes Wort nicht allein vor sich hinten ansetzet / sondern auch Andere/ die bey dem Jagen aufwarten müssen/ von solchem AEneas Sylvius c. 13. Gottesdienste abhält. Von dem letzten König Suatacop in Mähren meldet man/ daß er sich an einem Festtage auf die Jagt begeben/ immittelst aber befohlen/ daß man so lange mit dem Gottesdienste warten sollte/ bis Er wiederkäme. Nachdem es sich aber bis gegen dem Mittag verzogen/ und der Geistliche seinem Amte nach gelebet/ hat es Ihn dermassen verdrossen/ daß Er auch mit einem Wald-Geschreye/ blasenden Hörnern / und gleichsam jagenden Hunden bis vor das Altar gekommen/ den Geistlichen daselbst mit Worten übel angelassen/ und nicht viel gefehlet/ daß Er sich nicht gar an ihm Johann Stumpfi[unleserliches Material] l. 5. c. 37. vergriffen. GOtt aber hat bey solcher Unbilligkeit gemeiniglich auch die Hand darbey. Als Bischoff Hugo zu Costnitz auf eine Zeit mit seinen Hof-Bedienten Lust- und Jagens halber denen Unterthanen zu Klettgau durch das Getreyde ritte / erhub sich unversehens ein hefftiges Donnerwetter/ schlug alsbald S. Ambr. in serm. 33. ein Roß zu tode/ und ihrer achte zu Boden. Der heilige und fromme Ambrosius urtheilet hiervon gar vernünffig / nnd saget: Was hilfft Einem ein leibliches Beten und Fasten/ wenn man aus Wollust jaget/ das Gesinde oder die Unterthanen zu ungelegener Zeit auf die Jagt zwinget/ die Garn und Netze stellet/ die Hunde aus führet/ Wälder und Höltzer durchziehet/ die Seinigen von dem Gottesdienste abhält/ seine eigene mit anderer Leuten Sünde häuffet/ und nicht achtet/ ob er dadurch die Seinigen in Grund verderbet/ lieget den gantzen Tag auf der Jagt/ ruffet und schreyet / fähet er etwas/ so ist die Freude häuffig/ gehet es ihme aber nicht nach Ob Geistlichen das Jagen zugelassen Wundsch/ so sind die Flüche desto gemeiner.

Es ist unter andern auf dem gehaltenen Concilio zu Orleans in Franckreich denen Geistlichen das Jagen gäntzlich verbothen/ und auch in dem Geistlichen Rechte versehen/ daß wann ein Jäger allbereit ein Priester wäre/ so sollte er um seines Jagens willen hinwiederum deß Amts entsetzet werden. Den Geistlichen kömmt/ armen/ breßhafftigen/ und unvermögenden Leuten Gutes zu thun/ und GOtt für aller Stände Wohlfahrt emsig zu bitten/ und nicht nach vielfältigen Jagen/ und Krigen zu trachten/ zu. Sabellic[unleserliches Material] lib. 8. c. 7. Man gedenckt eines Bischoffs/ der aus Begierde zum Jagen eine grosse Menge Hunde gehalten/ welche man gleich denen Heerden Vieh eingetheilet / Volater. lib. 3. und ihrer besser als die Menschen gewartet habe. Nichts destoweniger ist denenselben durch ihre Jagt-Bedienten auf ihren Gebiethe entweder jagen zu lassen/ oder zuweilen zu Erfrischung ihres Gemüths denen Jagten selbsten beyzuwohnen erlaubet/ wann anders kein Excess mit unterläufft.

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lustiget/ <note place="left">Kellerus lib. 2. c. 19 de offic. judic. Polit.</note> indem sich nicht                      allein in demselben eine heroische Tapferkeit spüren/ und sehen lasse/ sondern                      es hat auch solches mit unterschiedlichen Krieges-Verrichtungen eine ziemliche                      Verwandschafft; zudem so ist das Jagen auch öffters eine Ursache und Gelegenheit                     / worbey man hochwichtigen Sachen/ und denen Gedancken desto freyer und                      ungehinderter nachsinnen könne.</p>
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        <p>Es ist unter andern auf dem gehaltenen Concilio zu Orleans in Franckreich denen                      Geistlichen das Jagen gäntzlich verbothen/ und auch in dem Geistlichen Rechte                      versehen/ daß wann ein Jäger allbereit ein Priester wäre/ so sollte er um                      seines Jagens willen hinwiederum deß Amts entsetzet werden. Den Geistlichen                      kömmt/ armen/ breßhafftigen/ und unvermögenden Leuten Gutes zu thun/ und                      GOtt für aller Stände Wohlfahrt emsig zu bitten/ und nicht nach vielfältigen                      Jagen/ und Krigen zu trachten/ zu. <note place="left">Sabellic<gap reason="illegible"/> lib. 8. c.                          7.</note> Man gedenckt eines Bischoffs/ der aus Begierde zum Jagen eine                      grosse Menge Hunde gehalten/ welche man gleich denen Heerden Vieh eingetheilet                     / <note place="left">Volater. lib. 3.</note> und ihrer besser als die Menschen                      gewartet habe. Nichts destoweniger ist denenselben durch ihre Jagt-Bedienten auf                      ihren Gebiethe entweder jagen zu lassen/ oder zuweilen zu Erfrischung ihres                      Gemüths denen Jagten selbsten beyzuwohnen erlaubet/ wann anders kein Excess mit                          unterläufft.
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[222/0252] lustiget/ indem sich nicht allein in demselben eine heroische Tapferkeit spüren/ und sehen lasse/ sondern es hat auch solches mit unterschiedlichen Krieges-Verrichtungen eine ziemliche Verwandschafft; zudem so ist das Jagen auch öffters eine Ursache und Gelegenheit / worbey man hochwichtigen Sachen/ und denen Gedancken desto freyer und ungehinderter nachsinnen könne. Kellerus lib. 2. c. 19 de offic. judic. Polit. Die jenigen/ welche den rechten Gebrauch eines Dinges durch Mißbrauch verderben/ sind gleich denen/ die Einem die Zunge um deß willen/ weil sie ein böses Wort fahren lassen/ aus dem Halse reissen wollen Et utile laedit. Auch das/ was nützlich/ fällt zuweilen am schädlichsten. Est ist kein Zweifel/ daß bey den Jagten nicht unterschiedene Mißbräuche mit unterlauffen/ als wenn man Aecker/ Wiesen und Felder durchrennet/ die Zäune zerbricht/ die Früchte zertritt/ das Getreydigt zerschleifft/ und der Unterthanen Saat und Aecker verwüstet/ wenn man Wälder und Fluhren/ die doch ein Stücke der Unterthanen Nahrung sind/ zur Unzeit verbeut. Wenn man zu weit um sich greiffet/ und die armen Leute über die Gebühr beschweret: Wenn man dabey GOttes Wort nicht allein vor sich hinten ansetzet / sondern auch Andere/ die bey dem Jagen aufwarten müssen/ von solchem Gottesdienste abhält. Von dem letzten König Suatacop in Mähren meldet man/ daß er sich an einem Festtage auf die Jagt begeben/ immittelst aber befohlen/ daß man so lange mit dem Gottesdienste warten sollte/ bis Er wiederkäme. Nachdem es sich aber bis gegen dem Mittag verzogen/ und der Geistliche seinem Amte nach gelebet/ hat es Ihn dermassen verdrossen/ daß Er auch mit einem Wald-Geschreye/ blasenden Hörnern / und gleichsam jagenden Hunden bis vor das Altar gekommen/ den Geistlichen daselbst mit Worten übel angelassen/ und nicht viel gefehlet/ daß Er sich nicht gar an ihm vergriffen. GOtt aber hat bey solcher Unbilligkeit gemeiniglich auch die Hand darbey. Als Bischoff Hugo zu Costnitz auf eine Zeit mit seinen Hof-Bedienten Lust- und Jagens halber denen Unterthanen zu Klettgau durch das Getreyde ritte / erhub sich unversehens ein hefftiges Donnerwetter/ schlug alsbald ein Roß zu tode/ und ihrer achte zu Boden. Der heilige und fromme Ambrosius urtheilet hiervon gar vernünffig / nnd saget: Was hilfft Einem ein leibliches Beten und Fasten/ wenn man aus Wollust jaget/ das Gesinde oder die Unterthanen zu ungelegener Zeit auf die Jagt zwinget/ die Garn und Netze stellet/ die Hunde aus führet/ Wälder und Höltzer durchziehet/ die Seinigen von dem Gottesdienste abhält/ seine eigene mit anderer Leuten Sünde häuffet/ und nicht achtet/ ob er dadurch die Seinigen in Grund verderbet/ lieget den gantzen Tag auf der Jagt/ ruffet und schreyet / fähet er etwas/ so ist die Freude häuffig/ gehet es ihme aber nicht nach Wundsch/ so sind die Flüche desto gemeiner. Miß brauch. AEneas Sylvius c. 13. Johann Stumpfi_ l. 5. c. 37. S. Ambr. in serm. 33. Ob Geistlichen das Jagen zugelassen Es ist unter andern auf dem gehaltenen Concilio zu Orleans in Franckreich denen Geistlichen das Jagen gäntzlich verbothen/ und auch in dem Geistlichen Rechte versehen/ daß wann ein Jäger allbereit ein Priester wäre/ so sollte er um seines Jagens willen hinwiederum deß Amts entsetzet werden. Den Geistlichen kömmt/ armen/ breßhafftigen/ und unvermögenden Leuten Gutes zu thun/ und GOtt für aller Stände Wohlfahrt emsig zu bitten/ und nicht nach vielfältigen Jagen/ und Krigen zu trachten/ zu. Man gedenckt eines Bischoffs/ der aus Begierde zum Jagen eine grosse Menge Hunde gehalten/ welche man gleich denen Heerden Vieh eingetheilet / und ihrer besser als die Menschen gewartet habe. Nichts destoweniger ist denenselben durch ihre Jagt-Bedienten auf ihren Gebiethe entweder jagen zu lassen/ oder zuweilen zu Erfrischung ihres Gemüths denen Jagten selbsten beyzuwohnen erlaubet/ wann anders kein Excess mit unterläufft. Sabellic_ lib. 8. c. 7. Volater. lib. 3.

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Zitationshilfe: [N. N.]: Neuer Lust- und Lehrreicher Schau-Platz. Nürnberg, 1685, S. 222. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_schauplatz_1685/252>, abgerufen am 26.05.2024.