Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[N. N.]: Neuer Lust- und Lehrreicher Schau-Platz. Nürnberg, 1685.

Bild:
<< vorherige Seite

nicht allein die Bürgermeister und Römischen Feldherren/ wie auch nachmahls die Käyser selbsten persöhnlich nach Ruhm und Ehre strebeten/ sondern sie reitzeten auch Andere mit besonderen Titeln/ Ehren-Cräntzen/ Gaben/ und Geschencken darzu an/ und wer sich in Kriege/ und Schlachten zu Wasser und zu Lande am besten verhielte/ und am tapfersten die Spitze hielte/ dem ward auch hinwiederumb mit gebührender Verehrung begegnet mit besonderen Ceremonien und Ehren Waffen/ Sporn/ und andere Rüstung angelegt/ und also/ wie man es hernacher genennet/ zum Ritter geschlagen. Die gedachten Ceremonien waren diese: Es stellete sich Spangenberg. lib. 3. c. 3. der angehende Ritter mit seiner Rüstung/ Krebs/ Kragen/ Pantzer/ und Stiefel für dem/ von welchem Er zum Ritter geschlagen seyn wolte/ und bat umb den Ritter-Orden. Man laß ihm die Artickel desselbigen Ordens für/ und unter andern auch dieses: Wie er sich gegen GOtt: Gegen die Christliche Kirche: Gegen deroselben Diener: Gegen seine Obrigkeit: Gegen Witben/ und Wäysen: Und gegen die Armen verhalten solte: Worauf derselbe solche Ihm fürgelegte Artickel steif und feste zu halten beschwur/ und angelobte/ da man Ihm denn/ nach gethanenen Schwerdt-Schlage / ein Schwerdt mit Golde beschlagen an die Seite gürtete/ güldene Sporn anlegte / eine güldene Kette umb dem Halß hieng/ und endlich zu diesem Ritter-Stande Glück wünschte.

Ritter und Adels Unterscheid. Man führet unter die Gelehrten die Frage auf/ ob der Adel/ oder Ritterschafft den Vorzugk habe? Etliche sind der Gedancken/ der Adel gebe der Ritterschafft nichts bevor / indem Er unter diesen Nahmen eigentlich begriffen/ und zwar dahero/ weil für einer geraumen Zeit so wohl in Italien als Teutschland die Edelleute bey entstandenen Kriege sich zu Roße mit in das Feld begeben/ und deßwegen die Ritterschafft genennet worden. Wenn man aber eigenlich das Wort Ritter nehmen will/ so ist ein Ritter vornehmet als ein Edelmann. Denn es läßet sich kein Ritter zum Edelmann/ sondern ein Edelmann öffters zum Ritter machen/ zu dem so wird kein Ritter gebohren/ als wie ein Edelmann/ sondern erwehlet. Und ob der Vater gleich ein Ritter/ so kan er doch keinen Ritter zeugen/ sondern Er muß darzu geschlagen werden/ da gegentheils aus einem Unedlen ein Edelmann werden kan; Uber dieses so geneust ein Ritter alle Freyheit die ein Edelmann hat/ ein Edelmann aber nicht alle die/ so ein Ritter hat. Vordeßen durffte/ nach mehrern Innhalt der Reichs-Reformation guter Policey von Anno Christi 1530. und Anno 1548. keiner von Adel eine güldene Kette tragen/ welche über 200. fl. werth/ da gegentheils einem Ritter dergleichen auf 400. fl. werth zu tragen erlaubet/ hiernechst so durfften auch die von Adel vor fern aber des von Adels Charge sich gleichsam verdoppelte/ und bey grossen Herren in vornehmen Diensten lebete/ so hielte man solchen nicht geringer/ sondern höher als den Ritter.

Der Ritterschafft Unterscheid. Die Ritterschafft theilte man auff zweyerley Weise ein/ nehmlich die/ so sich streitbar erwiesen / und in die/ welche von denen Rechten herkamen: Der Ersten gebrauchte man sich gegen die Feinde/ und zu denen Nothleidenden Sachsen Spiegels/ und der Andern für die Freunde/ vermittelst des Rechtens / und der Glossa Spec. Sax. lib. I. Artic. 3. Gerechtigkeit/ dahero man sie auch Ritter des Rechtens/ oder des Friedens hieße/ und pflegte nicht allein der Keyser alle diejenigen/ welche durch das Schwerdt Land und Leute beschützten/ sondern auch die/ so sich durch das Recht der Weißheit in ihren Wachsthume erhielten/ Ritter zu nennen. Nechst diesem musten sich auch die Ritter mit einem Eyde verpflichten/ daß

nicht allein die Bürgermeister und Römischen Feldherren/ wie auch nachmahls die Käyser selbsten persöhnlich nach Ruhm und Ehre strebeten/ sondern sie reitzeten auch Andere mit besonderen Titeln/ Ehren-Cräntzen/ Gaben/ und Geschencken darzu an/ und wer sich in Kriege/ und Schlachten zu Wasser und zu Lande am besten verhielte/ und am tapfersten die Spitze hielte/ dem ward auch hinwiederumb mit gebührender Verehrung begegnet mit besonderen Ceremonien und Ehren Waffen/ Sporn/ und andere Rüstung angelegt/ und also/ wie man es hernacher genennet/ zum Ritter geschlagen. Die gedachten Ceremonien waren diese: Es stellete sich Spangenberg. lib. 3. c. 3. der angehende Ritter mit seiner Rüstung/ Krebs/ Kragen/ Pantzer/ und Stiefel für dem/ von welchem Er zum Ritter geschlagen seyn wolte/ und bat umb den Ritter-Orden. Man laß ihm die Artickel desselbigen Ordens für/ und unter andern auch dieses: Wie er sich gegen GOtt: Gegen die Christliche Kirche: Gegen deroselben Diener: Gegen seine Obrigkeit: Gegen Witben/ und Wäysen: Und gegen die Armen verhalten solte: Worauf derselbe solche Ihm fürgelegte Artickel steif und feste zu halten beschwur/ und angelobte/ da man Ihm denn/ nach gethanenen Schwerdt-Schlage / ein Schwerdt mit Golde beschlagen an die Seite gürtete/ güldene Sporn anlegte / eine güldene Kette umb dem Halß hieng/ und endlich zu diesem Ritter-Stande Glück wünschte.

Ritter und Adels Unterscheid. Man führet unter die Gelehrten die Frage auf/ ob der Adel/ oder Ritterschafft den Vorzugk habe? Etliche sind der Gedancken/ der Adel gebe der Ritterschafft nichts bevor / indem Er unter diesen Nahmen eigentlich begriffen/ und zwar dahero/ weil für einer geraumen Zeit so wohl in Italien als Teutschland die Edelleute bey entstandenen Kriege sich zu Roße mit in das Feld begeben/ und deßwegen die Ritterschafft genennet worden. Wenn man aber eigenlich das Wort Ritter nehmen will/ so ist ein Ritter vornehmet als ein Edelmann. Denn es läßet sich kein Ritter zum Edelmann/ sondern ein Edelmann öffters zum Ritter machen/ zu dem so wird kein Ritter gebohren/ als wie ein Edelmann/ sondern erwehlet. Und ob der Vater gleich ein Ritter/ so kan er doch keinen Ritter zeugen/ sondern Er muß darzu geschlagen werden/ da gegentheils aus einem Unedlen ein Edelmann werden kan; Uber dieses so geneust ein Ritter alle Freyheit die ein Edelmann hat/ ein Edelmann aber nicht alle die/ so ein Ritter hat. Vordeßen durffte/ nach mehrern Innhalt der Reichs-Reformation guter Policey von Anno Christi 1530. und Anno 1548. keiner von Adel eine güldene Kette tragen/ welche über 200. fl. werth/ da gegentheils einem Ritter dergleichen auf 400. fl. werth zu tragen erlaubet/ hiernechst so durfften auch die von Adel vor fern aber des von Adels Charge sich gleichsam verdoppelte/ und bey grossen Herren in vornehmen Diensten lebete/ so hielte man solchen nicht geringer/ sondern höher als den Ritter.

Der Ritterschafft Unterscheid. Die Ritterschafft theilte man auff zweyerley Weise ein/ nehmlich die/ so sich streitbar erwiesen / und in die/ welche von denen Rechten herkamen: Der Ersten gebrauchte man sich gegen die Feinde/ und zu denen Nothleidenden Sachsen Spiegels/ und der Andern für die Freunde/ vermittelst des Rechtens / und der Glossa Spec. Sax. lib. I. Artic. 3. Gerechtigkeit/ dahero man sie auch Ritter des Rechtens/ oder des Friedens hieße/ und pflegte nicht allein der Keyser alle diejenigen/ welche durch das Schwerdt Land und Leute beschützten/ sondern auch die/ so sich durch das Recht der Weißheit in ihren Wachsthume erhielten/ Ritter zu nennen. Nechst diesem musten sich auch die Ritter mit einem Eyde verpflichten/ daß

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0021" n="15"/>
nicht allein die                      Bürgermeister und Römischen Feldherren/ wie auch nachmahls die Käyser selbsten                      persöhnlich nach Ruhm und Ehre strebeten/ sondern sie reitzeten auch Andere mit                      besonderen Titeln/ Ehren-Cräntzen/ Gaben/ und Geschencken darzu an/ und wer                      sich in Kriege/ und Schlachten zu Wasser und zu Lande am besten verhielte/ und                      am tapfersten die Spitze hielte/ dem ward auch hinwiederumb mit gebührender                      Verehrung begegnet mit besonderen Ceremonien und Ehren Waffen/ Sporn/ und                      andere Rüstung angelegt/ und also/ wie man es hernacher genennet/ zum Ritter                      geschlagen. Die gedachten Ceremonien waren diese: Es stellete sich <note place="right">Spangenberg. lib. 3. c. 3.</note> der angehende Ritter mit                      seiner Rüstung/ Krebs/ Kragen/ Pantzer/ und Stiefel für dem/ von welchem Er                      zum Ritter geschlagen seyn wolte/ und bat umb den Ritter-Orden. Man laß ihm die                      Artickel desselbigen Ordens für/ und unter andern auch dieses: Wie er sich                      gegen GOtt: Gegen die Christliche Kirche: Gegen deroselben Diener: Gegen seine                      Obrigkeit: Gegen Witben/ und Wäysen: Und gegen die Armen verhalten solte:                      Worauf derselbe solche Ihm fürgelegte Artickel steif und feste zu halten                      beschwur/ und angelobte/ da man Ihm denn/ nach gethanenen Schwerdt-Schlage /                      ein Schwerdt mit Golde beschlagen an die Seite gürtete/ güldene Sporn anlegte /                      eine güldene Kette umb dem Halß hieng/ und endlich zu diesem Ritter-Stande                      Glück wünschte.</p>
        <p><note place="right">Ritter und Adels Unterscheid.</note> Man führet unter die                      Gelehrten die Frage auf/ ob der Adel/ oder Ritterschafft den Vorzugk habe?                      Etliche sind der Gedancken/ der Adel gebe der Ritterschafft nichts bevor /                      indem Er unter diesen Nahmen eigentlich begriffen/ und zwar dahero/ weil für                      einer geraumen Zeit so wohl in Italien als Teutschland die Edelleute bey                      entstandenen Kriege sich zu Roße mit in das Feld begeben/ und deßwegen die                      Ritterschafft genennet worden. Wenn man aber eigenlich das Wort Ritter nehmen                      will/ so ist ein Ritter vornehmet als ein Edelmann. Denn es läßet sich kein                      Ritter zum Edelmann/ sondern ein Edelmann öffters zum Ritter machen/ zu dem so                      wird kein Ritter gebohren/ als wie ein Edelmann/ sondern erwehlet. Und ob der                      Vater gleich ein Ritter/ so kan er doch keinen Ritter zeugen/ sondern Er muß                      darzu geschlagen werden/ da gegentheils aus einem Unedlen ein Edelmann werden                      kan; Uber dieses so geneust ein Ritter alle Freyheit die ein Edelmann hat/ ein                      Edelmann aber nicht alle die/ so ein Ritter hat. Vordeßen durffte/ nach                      mehrern Innhalt der Reichs-Reformation guter Policey von Anno Christi 1530. und                      Anno 1548. keiner von Adel eine güldene Kette tragen/ welche über 200. fl.                      werth/ da gegentheils einem Ritter dergleichen auf 400. fl. werth zu tragen                      erlaubet/ hiernechst so durfften auch die von Adel vor fern aber des von Adels                      Charge sich gleichsam verdoppelte/ und bey grossen Herren in vornehmen Diensten                      lebete/ so hielte man solchen nicht geringer/ sondern höher als den                      Ritter.</p>
        <p><note place="right">Der Ritterschafft Unterscheid.</note> Die Ritterschafft                      theilte man auff zweyerley Weise ein/ nehmlich die/ so sich streitbar erwiesen                     / und in die/ welche von denen Rechten herkamen: Der Ersten gebrauchte man sich                      gegen die Feinde/ und zu denen Nothleidenden <note place="right">Sachsen                          Spiegels</note>/ und der Andern für die Freunde/ vermittelst des Rechtens                     / und der <note place="right">Glossa Spec. Sax. lib. I. Artic. 3.</note>                      Gerechtigkeit/ dahero man sie auch Ritter des Rechtens/ oder des Friedens                      hieße/ und pflegte nicht allein der Keyser alle diejenigen/ welche durch das                      Schwerdt Land und Leute beschützten/ sondern auch die/ so sich durch das Recht                      der Weißheit in ihren Wachsthume erhielten/ Ritter zu nennen. Nechst diesem                      musten sich auch die Ritter mit einem Eyde verpflichten/ daß
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[15/0021] nicht allein die Bürgermeister und Römischen Feldherren/ wie auch nachmahls die Käyser selbsten persöhnlich nach Ruhm und Ehre strebeten/ sondern sie reitzeten auch Andere mit besonderen Titeln/ Ehren-Cräntzen/ Gaben/ und Geschencken darzu an/ und wer sich in Kriege/ und Schlachten zu Wasser und zu Lande am besten verhielte/ und am tapfersten die Spitze hielte/ dem ward auch hinwiederumb mit gebührender Verehrung begegnet mit besonderen Ceremonien und Ehren Waffen/ Sporn/ und andere Rüstung angelegt/ und also/ wie man es hernacher genennet/ zum Ritter geschlagen. Die gedachten Ceremonien waren diese: Es stellete sich der angehende Ritter mit seiner Rüstung/ Krebs/ Kragen/ Pantzer/ und Stiefel für dem/ von welchem Er zum Ritter geschlagen seyn wolte/ und bat umb den Ritter-Orden. Man laß ihm die Artickel desselbigen Ordens für/ und unter andern auch dieses: Wie er sich gegen GOtt: Gegen die Christliche Kirche: Gegen deroselben Diener: Gegen seine Obrigkeit: Gegen Witben/ und Wäysen: Und gegen die Armen verhalten solte: Worauf derselbe solche Ihm fürgelegte Artickel steif und feste zu halten beschwur/ und angelobte/ da man Ihm denn/ nach gethanenen Schwerdt-Schlage / ein Schwerdt mit Golde beschlagen an die Seite gürtete/ güldene Sporn anlegte / eine güldene Kette umb dem Halß hieng/ und endlich zu diesem Ritter-Stande Glück wünschte. Spangenberg. lib. 3. c. 3. Man führet unter die Gelehrten die Frage auf/ ob der Adel/ oder Ritterschafft den Vorzugk habe? Etliche sind der Gedancken/ der Adel gebe der Ritterschafft nichts bevor / indem Er unter diesen Nahmen eigentlich begriffen/ und zwar dahero/ weil für einer geraumen Zeit so wohl in Italien als Teutschland die Edelleute bey entstandenen Kriege sich zu Roße mit in das Feld begeben/ und deßwegen die Ritterschafft genennet worden. Wenn man aber eigenlich das Wort Ritter nehmen will/ so ist ein Ritter vornehmet als ein Edelmann. Denn es läßet sich kein Ritter zum Edelmann/ sondern ein Edelmann öffters zum Ritter machen/ zu dem so wird kein Ritter gebohren/ als wie ein Edelmann/ sondern erwehlet. Und ob der Vater gleich ein Ritter/ so kan er doch keinen Ritter zeugen/ sondern Er muß darzu geschlagen werden/ da gegentheils aus einem Unedlen ein Edelmann werden kan; Uber dieses so geneust ein Ritter alle Freyheit die ein Edelmann hat/ ein Edelmann aber nicht alle die/ so ein Ritter hat. Vordeßen durffte/ nach mehrern Innhalt der Reichs-Reformation guter Policey von Anno Christi 1530. und Anno 1548. keiner von Adel eine güldene Kette tragen/ welche über 200. fl. werth/ da gegentheils einem Ritter dergleichen auf 400. fl. werth zu tragen erlaubet/ hiernechst so durfften auch die von Adel vor fern aber des von Adels Charge sich gleichsam verdoppelte/ und bey grossen Herren in vornehmen Diensten lebete/ so hielte man solchen nicht geringer/ sondern höher als den Ritter. Ritter und Adels Unterscheid. Die Ritterschafft theilte man auff zweyerley Weise ein/ nehmlich die/ so sich streitbar erwiesen / und in die/ welche von denen Rechten herkamen: Der Ersten gebrauchte man sich gegen die Feinde/ und zu denen Nothleidenden / und der Andern für die Freunde/ vermittelst des Rechtens / und der Gerechtigkeit/ dahero man sie auch Ritter des Rechtens/ oder des Friedens hieße/ und pflegte nicht allein der Keyser alle diejenigen/ welche durch das Schwerdt Land und Leute beschützten/ sondern auch die/ so sich durch das Recht der Weißheit in ihren Wachsthume erhielten/ Ritter zu nennen. Nechst diesem musten sich auch die Ritter mit einem Eyde verpflichten/ daß Der Ritterschafft Unterscheid. Sachsen Spiegels Glossa Spec. Sax. lib. I. Artic. 3.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_schauplatz_1685
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_schauplatz_1685/21
Zitationshilfe: [N. N.]: Neuer Lust- und Lehrreicher Schau-Platz. Nürnberg, 1685, S. 15. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_schauplatz_1685/21>, abgerufen am 24.11.2024.