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Anonymous: Ein Protest gegen das Frauenstimmrecht: In: Die Frauenbewegung 1/2, 1895, S. 11.

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Ein Protest gegen das Frauenstimmrecht.*)

Der Umstand, daß der Verfassungs-Konvent des Staates
New-York im vorigen Jahre tagte, rief eine ungewöhnliche
Thätigkeit unter den Vorkämpfern des Frauenstimmrechts,
aber auch einen energischen Protest von seiten der Gegner
desselben hervor. Jm Hause von Mrs. A. W. Putnam
kam eine größere Anzahl Frauen zusammen, welche ein
Komitee bildete und folgenden Prostest gegen das Frauen-
stimmrecht dem in Albany tagenden Konvent einreichten:

"Wir, Frauen Amerikas und Bürgerinnen des Staates
New-York, protestieren gegen den Antrag, das Wahlrecht auf
die Frauen dieses Staates auszudehnen, unter anderen aus
folgenden Gründen:

1. Weil das Wahlrecht nicht als ein Privilegium,
dessen man sich zu erfreuen, sondern als eine Pflicht, der
man sich zu unterziehen hat, anzusehen ist.
2. Weil die Frauen dieses Staates sich bisher der Be-
freiung von dieser drückenden Pflicht erfreuten, und kein zu-
reichender Grund vorliegt, sie dieses Vorrechtes zu be-
rauben.
3. Weil, das Wahlrecht den Frauen gewährleisten, die
es fordern, zugleich heißt, es den Frauen aufzwingen, die
es weder als ein Privilegium zu haben wünschen, noch es
als eine Pflicht ansehen.
4. Weil Amerika keine vermehrte Quantität, sondern
eine verbesserte Qualität der Wähler not thut und kein zu-
reichender Grund vorliegt, anzunehmen, daß das Frauen-
stimmrecht, indem es die Stimmen verdoppelt, die Qualität
verbessern würde.
5. Weil das Haus, nicht das Jndividuum, das Grund-
gut des Staates ist und die überwiegende Mehrheit der
Frauen durch das Wahlrecht des Hausherren vertreten wird.
6. Weil diejenigen Frauen, welche nicht auf diese Weise
vertreten werden, keine praktischen Ungerechtigkeiten zu er-
leiden haben, die durch das Frauenstimmrecht beseitigt werden
könnten.
7. Weil Gleichheit des Charakters nicht Gleichheit der
Funktion zur Folge hat und die Pflichten von Mann und
Frau nach Gottes Ordnung im Staat und im Hause ver-
schiedene sind.
8. Weil die Kräfte der Frauen durch ihre gegenwärtigen
Pflichten und Jnteressen, von denen die Männer sie nicht
befreien können, in Anspruch genommen sind und es für die
Gesamtheit besser ist, wenn sie ihre Kräfte auf die Erfüllung
ihrer gegenwärtigen Pflichten konzentrieren, als daß sie sie
auf neue Gebiete der Thätigkeit zersplittern.
[Spaltenumbruch]
9. Weil politische Gleichheit die Frau der besonderen
Privilegien berauben würde, welche ihr bisher durch das Ge-
setz gewährleistet worden sind.
10. Weil das Wahlrecht die Übernahme öffentlicher
Ämter zur logischen Folge hat und dies mit den Pflichten
der meisten Frauen unvereinbar ist.
[irrelevantes Material - 59 Zeilen fehlen] [Ende Spaltensatz]
*) Übersetzt aus: The Englishwoman's Review Vol. XXV No. III (Juli 1894) S. 173f.
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Ein Protest gegen das Frauenstimmrecht.*)

Der Umstand, daß der Verfassungs-Konvent des Staates
New-York im vorigen Jahre tagte, rief eine ungewöhnliche
Thätigkeit unter den Vorkämpfern des Frauenstimmrechts,
aber auch einen energischen Protest von seiten der Gegner
desselben hervor. Jm Hause von Mrs. A. W. Putnam
kam eine größere Anzahl Frauen zusammen, welche ein
Komitee bildete und folgenden Prostest gegen das Frauen-
stimmrecht dem in Albany tagenden Konvent einreichten:

„Wir, Frauen Amerikas und Bürgerinnen des Staates
New-York, protestieren gegen den Antrag, das Wahlrecht auf
die Frauen dieses Staates auszudehnen, unter anderen aus
folgenden Gründen:

1. Weil das Wahlrecht nicht als ein Privilegium,
dessen man sich zu erfreuen, sondern als eine Pflicht, der
man sich zu unterziehen hat, anzusehen ist.
2. Weil die Frauen dieses Staates sich bisher der Be-
freiung von dieser drückenden Pflicht erfreuten, und kein zu-
reichender Grund vorliegt, sie dieses Vorrechtes zu be-
rauben.
3. Weil, das Wahlrecht den Frauen gewährleisten, die
es fordern, zugleich heißt, es den Frauen aufzwingen, die
es weder als ein Privilegium zu haben wünschen, noch es
als eine Pflicht ansehen.
4. Weil Amerika keine vermehrte Quantität, sondern
eine verbesserte Qualität der Wähler not thut und kein zu-
reichender Grund vorliegt, anzunehmen, daß das Frauen-
stimmrecht, indem es die Stimmen verdoppelt, die Qualität
verbessern würde.
5. Weil das Haus, nicht das Jndividuum, das Grund-
gut des Staates ist und die überwiegende Mehrheit der
Frauen durch das Wahlrecht des Hausherren vertreten wird.
6. Weil diejenigen Frauen, welche nicht auf diese Weise
vertreten werden, keine praktischen Ungerechtigkeiten zu er-
leiden haben, die durch das Frauenstimmrecht beseitigt werden
könnten.
7. Weil Gleichheit des Charakters nicht Gleichheit der
Funktion zur Folge hat und die Pflichten von Mann und
Frau nach Gottes Ordnung im Staat und im Hause ver-
schiedene sind.
8. Weil die Kräfte der Frauen durch ihre gegenwärtigen
Pflichten und Jnteressen, von denen die Männer sie nicht
befreien können, in Anspruch genommen sind und es für die
Gesamtheit besser ist, wenn sie ihre Kräfte auf die Erfüllung
ihrer gegenwärtigen Pflichten konzentrieren, als daß sie sie
auf neue Gebiete der Thätigkeit zersplittern.
[Spaltenumbruch]
9. Weil politische Gleichheit die Frau der besonderen
Privilegien berauben würde, welche ihr bisher durch das Ge-
setz gewährleistet worden sind.
10. Weil das Wahlrecht die Übernahme öffentlicher
Ämter zur logischen Folge hat und dies mit den Pflichten
der meisten Frauen unvereinbar ist.
[irrelevantes Material – 59 Zeilen fehlen] [Ende Spaltensatz]
*) Übersetzt aus: The Englishwoman's Review Vol. XXV No. III (Juli 1894) S. 173f.
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[11/0001] ___________________ Ein Protest gegen das Frauenstimmrecht. *) Der Umstand, daß der Verfassungs-Konvent des Staates New-York im vorigen Jahre tagte, rief eine ungewöhnliche Thätigkeit unter den Vorkämpfern des Frauenstimmrechts, aber auch einen energischen Protest von seiten der Gegner desselben hervor. Jm Hause von Mrs. A. W. Putnam kam eine größere Anzahl Frauen zusammen, welche ein Komitee bildete und folgenden Prostest gegen das Frauen- stimmrecht dem in Albany tagenden Konvent einreichten: „Wir, Frauen Amerikas und Bürgerinnen des Staates New-York, protestieren gegen den Antrag, das Wahlrecht auf die Frauen dieses Staates auszudehnen, unter anderen aus folgenden Gründen: 1. Weil das Wahlrecht nicht als ein Privilegium, dessen man sich zu erfreuen, sondern als eine Pflicht, der man sich zu unterziehen hat, anzusehen ist. 2. Weil die Frauen dieses Staates sich bisher der Be- freiung von dieser drückenden Pflicht erfreuten, und kein zu- reichender Grund vorliegt, sie dieses Vorrechtes zu be- rauben. 3. Weil, das Wahlrecht den Frauen gewährleisten, die es fordern, zugleich heißt, es den Frauen aufzwingen, die es weder als ein Privilegium zu haben wünschen, noch es als eine Pflicht ansehen. 4. Weil Amerika keine vermehrte Quantität, sondern eine verbesserte Qualität der Wähler not thut und kein zu- reichender Grund vorliegt, anzunehmen, daß das Frauen- stimmrecht, indem es die Stimmen verdoppelt, die Qualität verbessern würde. 5. Weil das Haus, nicht das Jndividuum, das Grund- gut des Staates ist und die überwiegende Mehrheit der Frauen durch das Wahlrecht des Hausherren vertreten wird. 6. Weil diejenigen Frauen, welche nicht auf diese Weise vertreten werden, keine praktischen Ungerechtigkeiten zu er- leiden haben, die durch das Frauenstimmrecht beseitigt werden könnten. 7. Weil Gleichheit des Charakters nicht Gleichheit der Funktion zur Folge hat und die Pflichten von Mann und Frau nach Gottes Ordnung im Staat und im Hause ver- schiedene sind. 8. Weil die Kräfte der Frauen durch ihre gegenwärtigen Pflichten und Jnteressen, von denen die Männer sie nicht befreien können, in Anspruch genommen sind und es für die Gesamtheit besser ist, wenn sie ihre Kräfte auf die Erfüllung ihrer gegenwärtigen Pflichten konzentrieren, als daß sie sie auf neue Gebiete der Thätigkeit zersplittern. 9. Weil politische Gleichheit die Frau der besonderen Privilegien berauben würde, welche ihr bisher durch das Ge- setz gewährleistet worden sind. 10. Weil das Wahlrecht die Übernahme öffentlicher Ämter zur logischen Folge hat und dies mit den Pflichten der meisten Frauen unvereinbar ist. ___________________________________________________________ *) Übersetzt aus: The Englishwoman's Review Vol. XXV No. III (Juli 1894) S. 173f.

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Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-04-14T14:07:25Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-04-14T14:07:25Z)

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Zitationshilfe: Anonymous: Ein Protest gegen das Frauenstimmrecht: In: Die Frauenbewegung 1/2, 1895, S. 11, S. 11. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_protest_1895/1>, abgerufen am 21.11.2024.