[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Heinrich Julius von]: Fürstliche Privilegia, Statuta und Ordnunge der Heinrichstadt Anno Domini 1602. Heinrichstadt, 1602.Reuers vber die Heinrichstedtischen Priuilegia. WIR Bürgermeister vnd Rath in der Heinrichstadt vor der Veste Wolffenbüttel / Thun kundt vor vns vnd vnsere Nachkommen / gegen menniglich offenbahr bezeugen / Als der Hochwürdiger Durchleuchtiger / Hochgeborner Fürst vnd Herr / Herr Heinrich Julius / Postulierter Bischoff zu Halberstadt / vnd Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. vnser gnediger Erb: vnd Landsfürst vnd Herr / vns vnd alle vnsere Nachkommen in der Heinrichstadt mit Privilegijs, Statutis vnd nützlichen Ordnungen jtzo angesehen vnd begnadet / Inhalt der vns darüber gegebenen Brieff vnd Siegel / so von Worten zu Worten nachfolgen. Von Gottes gnaden / Wir Heinrich Julius / etc. DAs demnach wir obbemelte Bürgermeister vnd Rath in der Heinrichstadt / vor vns vnd alle vnsere Nachkommen vns obligiren vnd verpflichten / das wir alle dem jennen / was vorgesetzte Privilegia, Statuta vnd Ordnungen / in allen vnd jeden Puncten vormögen / vnd mit Reuers vber die Heinrichstedtischen Priuilegia. WIR Bürgermeister vnd Rath in der Heinrichstadt vor der Veste Wolffenbüttel / Thun kundt vor vns vnd vnsere Nachkom̃en / gegen menniglich offenbahr bezeugen / Als der Hochwürdiger Durchleuchtiger / Hochgeborner Fürst vnd Herr / Herr Heinrich Julius / Postulierter Bischoff zu Halberstadt / vnd Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. vnser gnediger Erb: vnd Landsfürst vnd Herr / vns vnd alle vnsere Nachkommen in der Heinrichstadt mit Privilegijs, Statutis vnd nützlichen Ordnungen jtzo angesehen vnd begnadet / Inhalt der vns darüber gegebenen Brieff vnd Siegel / so von Worten zu Worten nachfolgen. Von Gottes gnaden / Wir Heinrich Julius / etc. DAs demnach wir obbemelte Bürgermeister vnd Rath in der Heinrichstadt / vor vns vnd alle vnsere Nachkom̃en vns obligiren vnd verpflichten / das wir alle dem jennen / was vorgesetzte Privilegia, Statuta vnd Ordnungen / in allen vnd jeden Puncten vormögen / vnd mit <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0081"/> </div> <div> <head>Reuers vber die Heinrichstedtischen Priuilegia.</head><lb/> <p>WIR Bürgermeister vnd Rath in der Heinrichstadt vor der Veste Wolffenbüttel / Thun kundt vor vns vnd vnsere Nachkom̃en / gegen menniglich offenbahr bezeugen / Als der Hochwürdiger Durchleuchtiger / Hochgeborner Fürst vnd Herr / Herr Heinrich Julius / Postulierter Bischoff zu Halberstadt / vnd Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. vnser gnediger Erb: vnd Landsfürst vnd Herr / vns vnd alle vnsere Nachkommen in der Heinrichstadt mit Privilegijs, Statutis vnd nützlichen Ordnungen jtzo angesehen vnd begnadet / Inhalt der vns darüber gegebenen Brieff vnd Siegel / so von Worten zu Worten nachfolgen.</p> </div> <div> <head>Von Gottes gnaden / Wir Heinrich Julius / etc.</head><lb/> <p>DAs demnach wir obbemelte Bürgermeister vnd Rath in der Heinrichstadt / vor vns vnd alle vnsere Nachkom̃en vns obligiren vnd verpflichten / das wir alle dem jennen / was vorgesetzte Privilegia, Statuta vnd Ordnungen / in allen vnd jeden Puncten vormögen / vnd mit </p> </div> </body> </text> </TEI> [0081]
Reuers vber die Heinrichstedtischen Priuilegia.
WIR Bürgermeister vnd Rath in der Heinrichstadt vor der Veste Wolffenbüttel / Thun kundt vor vns vnd vnsere Nachkom̃en / gegen menniglich offenbahr bezeugen / Als der Hochwürdiger Durchleuchtiger / Hochgeborner Fürst vnd Herr / Herr Heinrich Julius / Postulierter Bischoff zu Halberstadt / vnd Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. vnser gnediger Erb: vnd Landsfürst vnd Herr / vns vnd alle vnsere Nachkommen in der Heinrichstadt mit Privilegijs, Statutis vnd nützlichen Ordnungen jtzo angesehen vnd begnadet / Inhalt der vns darüber gegebenen Brieff vnd Siegel / so von Worten zu Worten nachfolgen.
Von Gottes gnaden / Wir Heinrich Julius / etc.
DAs demnach wir obbemelte Bürgermeister vnd Rath in der Heinrichstadt / vor vns vnd alle vnsere Nachkom̃en vns obligiren vnd verpflichten / das wir alle dem jennen / was vorgesetzte Privilegia, Statuta vnd Ordnungen / in allen vnd jeden Puncten vormögen / vnd mit
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/nn_privilegia_1602 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/nn_privilegia_1602/81 |
Zitationshilfe: | [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Heinrich Julius von]: Fürstliche Privilegia, Statuta und Ordnunge der Heinrichstadt Anno Domini 1602. Heinrichstadt, 1602, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_privilegia_1602/81>, abgerufen am 26.06.2024. |