Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608.

Bild:
<< vorherige Seite

den sol er meiden / vnd ehe sein Lebelang deß Sacraments emperen / ehe ers von jhm empfangen solt / ja auch ehe darüber sterben / vnd alles leiden.

Schrifft D. M. L. Ob ein Christ / welcher Göttlicher Lehre bericht ist / bey Abgöttischem Götzendienst / ohn Verletzung seines Gewissens sein möge. Tom. 6. f. 339. a.

GNade vnd Friede im HErrn / Gestrenger Ehrnvester lieber HErr vnd Freund / auß ewer Schrisst an N. N. vnd mich gethan / hab ich vernommen / wie euch fast beschweret / daß jhr als im Regiment zu N. sollet mit zum Opffer vnnd allerley Bäpstlichen Ceremonien gehen / vnd euch aller ding als ein rechter Papist stellen in eusserlichen gebärden / vnd doch im Hertzen viel anders / ja dawider gesinnet / sich süten / sonderlich weil durch solch Exempel jenes Theyl gestercket / vnnd diß geergert oder geschwecht wirt / darauff jhr von mir Bericht vnd Trost begert / etc.

Erstlich / weil ewer Gewissen sich hierinnen beschwert findet / so könnet jhr keinen bessern Rathmeyster / noch Doctor finden / dann eben ewer eigen Gewissen / warumm wolt jhr so leben / da euch ohne vnterlaß ewer Gewissen solt beissen vnd straffen / vnd keine Ruhe lassen? Were doch daß die rechte (wie mans vorzeiten hies) Vorburg der Helle.

Darumb / wo ewer Gewissen hierin vnrühig / oder vngewis ist / da suchet jhr / wie jhr könnet / daß jhr auß solcher Vnruhe (welche strebet wider den Glauben / der ein fast sicher Gewissen machen sol) je ehe je besser euch wircken müget / vnd daheymen / wie bißher in dem ewren bey dem wort bleiben / Dann so jhr soltet mit den andern offentlich in der Procession / zum Opffer in der Messe / vnd dergleichen gehen / so ewer Gewissen dawider murret / nach dem jhr die Warheyt erkant / so were solchs eben so viel / als die Warheyt verleugnen / wie S. Paulus sagt Rom. 14. Wer wider sein Gewissen thut / der ist verdampt / Oder wie weiter seine wort lauten / was nicht auß dem Glauben gehet / das ist Sünde.

Solches vnd deß mehr / acht ich / werdet jhr auß der Schrifft vnnd andern Büchern / welche das Gewissen recht vnterrichten / wol gelernet vnd genugsam verstanden haben.

Ewer HErr N. ist deß Teuffels Diener in solchen sachen. Darumb / ob jhm gleich jederman schuldig ist / in zeitlichem zugehörchen / so kan man doch in Geystlichen sachen (die ewiges Leben belangen) jm nicht gehorchen / als der nit kan ewiges Leben geben / vnd keinen Befehl hat / daß so Geystlich ist / vnd ewige Seeligkeit belanget / in seinem zeitlichen Regiment zu meystern.

den sol er meiden / vnd ehe sein Lebelang deß Sacraments emperen / ehe ers von jhm empfangen solt / ja auch ehe darüber sterben / vnd alles leiden.

Schrifft D. M. L. Ob ein Christ / welcher Göttlicher Lehre bericht ist / bey Abgöttischem Götzendienst / ohn Verletzung seines Gewissens sein möge. Tom. 6. f. 339. a.

GNade vnd Friede im HErrn / Gestrenger Ehrnvester lieber HErr vnd Freund / auß ewer Schrisst an N. N. vnd mich gethan / hab ich vernom̃en / wie euch fast beschweret / daß jhr als im Regiment zu N. sollet mit zum Opffer vnnd allerley Bäpstlichen Ceremonien gehen / vñ euch aller ding als ein rechter Papist stellen in eusserlichen gebärden / vnd doch im Hertzen viel anders / ja dawider gesinnet / sich süten / sonderlich weil durch solch Exempel jenes Theyl gestercket / vnnd diß geergert oder geschwecht wirt / darauff jhr von mir Bericht vnd Trost begert / etc.

Erstlich / weil ewer Gewissen sich hierinnen beschwert findet / so könnet jhr keinen bessern Rathmeyster / noch Doctor finden / dann eben ewer eigen Gewissen / warum̃ wolt jhr so leben / da euch ohne vnterlaß ewer Gewissen solt beissen vnd straffen / vnd keine Ruhe lassen? Were doch daß die rechte (wie mans vorzeiten hies) Vorburg der Helle.

Darumb / wo ewer Gewissen hierin vnrühig / oder vngewis ist / da suchet jhr / wie jhr könnet / daß jhr auß solcher Vnruhe (welche strebet wider den Glauben / der ein fast sicher Gewissen machen sol) je ehe je besser euch wircken müget / vnd daheymen / wie bißher in dem ewren bey dem wort bleiben / Dann so jhr soltet mit den andern offentlich in der Procession / zum Opffer in der Messe / vnd dergleichen gehen / so ewer Gewissen dawider murret / nach dem jhr die Warheyt erkant / so were solchs eben so viel / als die Warheyt verleugnen / wie S. Paulus sagt Rom. 14. Wer wider sein Gewissen thut / der ist verdampt / Oder wie weiter seine wort lauten / was nicht auß dem Glauben gehet / das ist Sünde.

Solches vnd deß mehr / acht ich / werdet jhr auß der Schrifft vnnd andern Büchern / welche das Gewissen recht vnterrichten / wol gelernet vnd genugsam verstanden haben.

Ewer HErr N. ist deß Teuffels Diener in solchen sachen. Darumb / ob jhm gleich jederman schuldig ist / in zeitlichem zugehörchen / so kan man doch in Geystlichen sachen (die ewiges Leben belangen) jm nicht gehorchen / als der nit kan ewiges Leben geben / vnd keinen Befehl hat / daß so Geystlich ist / vñ ewige Seeligkeit belanget / in seinem zeitlichen Regiment zu meystern.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0083" n="83"/>
den sol er meiden / vnd ehe sein Lebelang deß                      Sacraments emperen / ehe ers von jhm empfangen solt / ja auch ehe darüber                      sterben / vnd alles leiden.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Schrifft D. M. L. Ob ein Christ / welcher Göttlicher Lehre bericht ist / bey                      Abgöttischem Götzendienst / ohn Verletzung seines Gewissens sein möge. Tom. 6.                      f. 339. a.<lb/></head>
        <p>GNade vnd Friede im HErrn / Gestrenger Ehrnvester lieber HErr vnd Freund / auß                      ewer Schrisst an N. N. vnd mich gethan / hab ich vernom&#x0303;en / wie                      euch fast beschweret / daß jhr als im Regiment zu N. sollet mit zum Opffer vnnd                      allerley Bäpstlichen Ceremonien gehen / vn&#x0303; euch aller ding als                      ein rechter Papist stellen in eusserlichen gebärden / vnd doch im Hertzen viel                      anders / ja dawider gesinnet / sich süten / sonderlich weil durch solch Exempel                      jenes Theyl gestercket / vnnd diß geergert oder geschwecht wirt / darauff jhr                      von mir Bericht vnd Trost begert / etc.</p>
        <p>Erstlich / weil ewer Gewissen sich hierinnen beschwert findet / so könnet jhr                      keinen bessern Rathmeyster / noch Doctor finden / dann eben ewer eigen Gewissen                      / warum&#x0303; wolt jhr so leben / da euch ohne vnterlaß ewer Gewissen                      solt beissen vnd straffen / vnd keine Ruhe lassen? Were doch daß die rechte (wie                      mans vorzeiten hies) Vorburg der Helle.</p>
        <p>Darumb / wo ewer Gewissen hierin vnrühig / oder vngewis ist / da suchet jhr / wie                      jhr könnet / daß jhr auß solcher Vnruhe (welche strebet wider den Glauben / der                      ein fast sicher Gewissen machen sol) je ehe je besser euch wircken müget / vnd                      daheymen / wie bißher in dem ewren bey dem wort bleiben / Dann so jhr soltet mit                      den andern offentlich in der Procession / zum Opffer in der Messe / vnd                      dergleichen gehen / so ewer Gewissen dawider murret / nach dem jhr die Warheyt                      erkant / so were solchs eben so viel / als die Warheyt verleugnen / wie S.                      Paulus sagt Rom. 14. Wer wider sein Gewissen thut / der ist verdampt / Oder wie                      weiter seine wort lauten / was nicht auß dem Glauben gehet / das ist Sünde.</p>
        <p>Solches vnd deß mehr / acht ich / werdet jhr auß der Schrifft vnnd andern Büchern                      / welche das Gewissen recht vnterrichten / wol gelernet vnd genugsam verstanden                      haben.</p>
        <p>Ewer HErr N. ist deß Teuffels Diener in solchen sachen. Darumb / ob jhm gleich                      jederman schuldig ist / in zeitlichem zugehörchen / so kan man doch in                      Geystlichen sachen (die ewiges Leben belangen) jm nicht gehorchen / als der nit                      kan ewiges Leben geben / vnd keinen Befehl hat / daß so Geystlich ist / vn&#x0303; ewige Seeligkeit belanget / in seinem zeitlichen Regiment zu                      meystern.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[83/0083] den sol er meiden / vnd ehe sein Lebelang deß Sacraments emperen / ehe ers von jhm empfangen solt / ja auch ehe darüber sterben / vnd alles leiden. Schrifft D. M. L. Ob ein Christ / welcher Göttlicher Lehre bericht ist / bey Abgöttischem Götzendienst / ohn Verletzung seines Gewissens sein möge. Tom. 6. f. 339. a. GNade vnd Friede im HErrn / Gestrenger Ehrnvester lieber HErr vnd Freund / auß ewer Schrisst an N. N. vnd mich gethan / hab ich vernom̃en / wie euch fast beschweret / daß jhr als im Regiment zu N. sollet mit zum Opffer vnnd allerley Bäpstlichen Ceremonien gehen / vñ euch aller ding als ein rechter Papist stellen in eusserlichen gebärden / vnd doch im Hertzen viel anders / ja dawider gesinnet / sich süten / sonderlich weil durch solch Exempel jenes Theyl gestercket / vnnd diß geergert oder geschwecht wirt / darauff jhr von mir Bericht vnd Trost begert / etc. Erstlich / weil ewer Gewissen sich hierinnen beschwert findet / so könnet jhr keinen bessern Rathmeyster / noch Doctor finden / dann eben ewer eigen Gewissen / warum̃ wolt jhr so leben / da euch ohne vnterlaß ewer Gewissen solt beissen vnd straffen / vnd keine Ruhe lassen? Were doch daß die rechte (wie mans vorzeiten hies) Vorburg der Helle. Darumb / wo ewer Gewissen hierin vnrühig / oder vngewis ist / da suchet jhr / wie jhr könnet / daß jhr auß solcher Vnruhe (welche strebet wider den Glauben / der ein fast sicher Gewissen machen sol) je ehe je besser euch wircken müget / vnd daheymen / wie bißher in dem ewren bey dem wort bleiben / Dann so jhr soltet mit den andern offentlich in der Procession / zum Opffer in der Messe / vnd dergleichen gehen / so ewer Gewissen dawider murret / nach dem jhr die Warheyt erkant / so were solchs eben so viel / als die Warheyt verleugnen / wie S. Paulus sagt Rom. 14. Wer wider sein Gewissen thut / der ist verdampt / Oder wie weiter seine wort lauten / was nicht auß dem Glauben gehet / das ist Sünde. Solches vnd deß mehr / acht ich / werdet jhr auß der Schrifft vnnd andern Büchern / welche das Gewissen recht vnterrichten / wol gelernet vnd genugsam verstanden haben. Ewer HErr N. ist deß Teuffels Diener in solchen sachen. Darumb / ob jhm gleich jederman schuldig ist / in zeitlichem zugehörchen / so kan man doch in Geystlichen sachen (die ewiges Leben belangen) jm nicht gehorchen / als der nit kan ewiges Leben geben / vnd keinen Befehl hat / daß so Geystlich ist / vñ ewige Seeligkeit belanget / in seinem zeitlichen Regiment zu meystern.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_prediger_1608
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_prediger_1608/83
Zitationshilfe: [N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608, S. 83. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_prediger_1608/83>, abgerufen am 03.12.2024.