[N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608.chenschafft geben / Solle derhalb wissen / daß er sich mit gewalt eindringe / vnd raube ewer Pfarrampt / ohn ewer wissen vnd bewilligung. Derhalb jhr jn vermanet / daß er von solchem Raub abstehe / oder soll zusehen / mit was gewissen er solchem geraubtem Ampt könne fürstehen / dann euch die Kirche vertrawet vnd befohlen / derhalben ohn ewren willen niemandt gebüren will / darin weder Lehre noch Regirampt zu vben. Keret er sich nun an diese Vermanung nicht / so sonderlich in beysein weniger Personen mit jhm fürgenommen ist. So zeygt jhm an / jhr wöllet eben solches so jr jhm insonderheit fürgehalten / auch eim Erbarn Rath anzeygen / dz thut auff diese weise. Fordert sie entweder zu euch / oder gehet zu jnen / Auffs erste / fragt sie / ob sie euch für jhren Pastor vnnd der Kirchen zu N. Seelsorger erkennen? Sagen sie / Ja / So halt jhnen mit ernstlichen worten für / das Ampt vnd Gefahr eines trewen Pastors / vnd wie jr müsset Rechenschafft geben für dieselb ewre Kirche / vnd was es für Mühe / Sorg vnd Arbeit koste / dz gantze Leben vber für sie sorgen / vnnd stehen in aller noth / zur Pestilentz zeit / oder ander Kranckheiten / die fürfallen können / wie droben zum theyl angezogen. Weil jhr aber mit solcher sawer schwerer Arbeit ewers Ampts / keins bessern Lohns solt gewertig sein / dann daß sie euch einen Prediger (von dem jhr nicht wisset wie es ein gelegenheit vmb jhn habe / seiner Lehr vnnd Lebens halben) euch vngestrafft / ja wider ewren willen / eindringen / den vorigen aber hinder euch / ohn einig erkenntnuß des Rechtens / schmehlich vnd bößlich verstossen / so wolt jhr für jhnen bezeugt haben / daß jhr in diesen jhren Thurst vnd Freffel nie bewilligt habt / vnnd nimmermehr drein bewilligen wolt. Solt sie auch daneben ermanen / daß sie wol mögen zusehen / wann sie hören / weil er nicht beruffen / sondern mit gewalt eingedrungen wird / vnnd derhalb als ein Dieb komme vnd Räuber Göttlichs Ampts. Bezeugen auch / jhr woltet entschuldigt vnd rein sein / vom Blut / der / die solch Gewalt nnd Beraubung ewres Ampts fürnemen / drein bewilligen vnnd bestätigen. Daß jhr solches thun solt / fordert die noth / damit jhr euch nicht theylhafftig macht frembder Sünde / bewegt sie solche Vermanung / zwischen euch vnd jhnen allein nicht / so zeyget jhn an / jhr wolt solchs auch dem Volck offentlich von der Cantzel vnangezeygt nit lassen. Wie jhr auch thun solt / mit diesen oder dergleichen worten. Lieben Leute / jhr wisset / daß ich ewer Psarrherr bin / vnd muß für euch Rechenschafft geben / vnd alle Tag mein Leib vnd Leben für euch wagen / wider Teuffel vnd alle Gefahr der Seelen / darumb ich auch soll vnd muß die Predigt versorgen in dieser Statt / nun habt jhr einen Prediger verjagt / ehe er für chenschafft geben / Solle derhalb wissen / daß er sich mit gewalt eindringe / vnd raube ewer Pfarrampt / ohn ewer wissen vnd bewilligung. Derhalb jhr jn vermanet / daß er von solchem Raub abstehe / oder soll zusehen / mit was gewissen er solchem geraubtem Ampt könne fürstehen / dann euch die Kirche vertrawet vnd befohlen / derhalben ohn ewren willen niemandt gebüren will / darin weder Lehre noch Regirampt zu vben. Keret er sich nun an diese Vermanung nicht / so sonderlich in beysein weniger Personen mit jhm fürgenommen ist. So zeygt jhm an / jhr wöllet eben solches so jr jhm insonderheit fürgehalten / auch eim Erbarn Rath anzeygen / dz thut auff diese weise. Fordert sie entweder zu euch / oder gehet zu jnen / Auffs erste / fragt sie / ob sie euch für jhren Pastor vnnd der Kirchen zu N. Seelsorger erkennen? Sagen sie / Ja / So halt jhnen mit ernstlichen worten für / das Ampt vnd Gefahr eines trewen Pastors / vñ wie jr müsset Rechenschafft geben für dieselb ewre Kirche / vnd was es für Mühe / Sorg vnd Arbeit koste / dz gantze Leben vber für sie sorgen / vnnd stehen in aller noth / zur Pestilentz zeit / oder ander Kranckheiten / die fürfallen können / wie droben zum theyl angezogen. Weil jhr aber mit solcher sawer schwerer Arbeit ewers Ampts / keins bessern Lohns solt gewertig sein / dann daß sie euch einen Prediger (von dem jhr nicht wisset wie es ein gelegenheit vmb jhn habe / seiner Lehr vnnd Lebens halben) euch vngestrafft / ja wider ewren willen / eindringen / den vorigen aber hinder euch / ohn einig erkeñtnuß des Rechtens / schmehlich vnd bößlich verstossen / so wolt jhr für jhnen bezeugt haben / daß jhr in diesen jhren Thurst vnd Freffel nie bewilligt habt / vnnd nimmermehr drein bewilligen wolt. Solt sie auch daneben ermanen / daß sie wol mögen zusehen / wann sie hören / weil er nicht beruffen / sondern mit gewalt eingedrungen wird / vnnd derhalb als ein Dieb komme vnd Räuber Göttlichs Ampts. Bezeugen auch / jhr woltet entschuldigt vnd rein sein / vom Blut / der / die solch Gewalt nnd Beraubung ewres Ampts fürnemen / drein bewilligen vnnd bestätigen. Daß jhr solches thun solt / fordert die noth / damit jhr euch nicht theylhafftig macht frembder Sünde / bewegt sie solche Vermanung / zwischen euch vnd jhnen allein nicht / so zeyget jhn an / jhr wolt solchs auch dem Volck offentlich von der Cantzel vnangezeygt nit lassen. Wie jhr auch thun solt / mit diesen oder dergleichen worten. Lieben Leute / jhr wisset / daß ich ewer Psarrherr bin / vnd muß für euch Rechenschafft geben / vnd alle Tag mein Leib vñ Leben für euch wagen / wider Teuffel vñ alle Gefahr der Seelen / darumb ich auch soll vñ muß die Predigt versorgen in dieser Statt / nun habt jhr einen Prediger verjagt / ehe er für <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0007" n="7"/> chenschafft geben / Solle derhalb wissen / daß er sich mit gewalt eindringe / vnd raube ewer Pfarrampt / ohn ewer wissen vnd bewilligung. Derhalb jhr jn vermanet / daß er von solchem Raub abstehe / oder soll zusehen / mit was gewissen er solchem geraubtem Ampt könne fürstehen / dann euch die Kirche vertrawet vnd befohlen / derhalben ohn ewren willen niemandt gebüren will / darin weder Lehre noch Regirampt zu vben.</p> <p>Keret er sich nun an diese Vermanung nicht / so sonderlich in beysein weniger Personen mit jhm fürgenommen ist. So zeygt jhm an / jhr wöllet eben solches so jr jhm insonderheit fürgehalten / auch eim Erbarn Rath anzeygen / dz thut auff diese weise. Fordert sie entweder zu euch / oder gehet zu jnen / Auffs erste / fragt sie / ob sie euch für jhren Pastor vnnd der Kirchen zu N. Seelsorger erkennen? Sagen sie / Ja / So halt jhnen mit ernstlichen worten für / das Ampt vnd Gefahr eines trewen Pastors / vñ wie jr müsset Rechenschafft geben für dieselb ewre Kirche / vnd was es für Mühe / Sorg vnd Arbeit koste / dz gantze Leben vber für sie sorgen / vnnd stehen in aller noth / zur Pestilentz zeit / oder ander Kranckheiten / die fürfallen können / wie droben zum theyl angezogen. Weil jhr aber mit solcher sawer schwerer Arbeit ewers Ampts / keins bessern Lohns solt gewertig sein / dann daß sie euch einen Prediger (von dem jhr nicht wisset wie es ein gelegenheit vmb jhn habe / seiner Lehr vnnd Lebens halben) euch vngestrafft / ja wider ewren willen / eindringen / den vorigen aber hinder euch / ohn einig erkeñtnuß des Rechtens / schmehlich vnd bößlich verstossen / so wolt jhr für jhnen bezeugt haben / daß jhr in diesen jhren Thurst vnd Freffel nie bewilligt habt / vnnd nimmermehr drein bewilligen wolt. Solt sie auch daneben ermanen / daß sie wol mögen zusehen / wann sie hören / weil er nicht beruffen / sondern mit gewalt eingedrungen wird / vnnd derhalb als ein Dieb komme vnd Räuber Göttlichs Ampts. Bezeugen auch / jhr woltet entschuldigt vnd rein sein / vom Blut / der / die solch Gewalt nnd Beraubung ewres Ampts fürnemen / drein bewilligen vnnd bestätigen. Daß jhr solches thun solt / fordert die noth / damit jhr euch nicht theylhafftig macht frembder Sünde / bewegt sie solche Vermanung / zwischen euch vnd jhnen allein nicht / so zeyget jhn an / jhr wolt solchs auch dem Volck offentlich von der Cantzel vnangezeygt nit lassen. Wie jhr auch thun solt / mit diesen oder dergleichen worten. Lieben Leute / jhr wisset / daß ich ewer Psarrherr bin / vnd muß für euch Rechenschafft geben / vnd alle Tag mein Leib vñ Leben für euch wagen / wider Teuffel vñ alle Gefahr der Seelen / darumb ich auch soll vñ muß die Predigt versorgen in dieser Statt / nun habt jhr einen Prediger verjagt / ehe er für </p> </div> </body> </text> </TEI> [7/0007]
chenschafft geben / Solle derhalb wissen / daß er sich mit gewalt eindringe / vnd raube ewer Pfarrampt / ohn ewer wissen vnd bewilligung. Derhalb jhr jn vermanet / daß er von solchem Raub abstehe / oder soll zusehen / mit was gewissen er solchem geraubtem Ampt könne fürstehen / dann euch die Kirche vertrawet vnd befohlen / derhalben ohn ewren willen niemandt gebüren will / darin weder Lehre noch Regirampt zu vben.
Keret er sich nun an diese Vermanung nicht / so sonderlich in beysein weniger Personen mit jhm fürgenommen ist. So zeygt jhm an / jhr wöllet eben solches so jr jhm insonderheit fürgehalten / auch eim Erbarn Rath anzeygen / dz thut auff diese weise. Fordert sie entweder zu euch / oder gehet zu jnen / Auffs erste / fragt sie / ob sie euch für jhren Pastor vnnd der Kirchen zu N. Seelsorger erkennen? Sagen sie / Ja / So halt jhnen mit ernstlichen worten für / das Ampt vnd Gefahr eines trewen Pastors / vñ wie jr müsset Rechenschafft geben für dieselb ewre Kirche / vnd was es für Mühe / Sorg vnd Arbeit koste / dz gantze Leben vber für sie sorgen / vnnd stehen in aller noth / zur Pestilentz zeit / oder ander Kranckheiten / die fürfallen können / wie droben zum theyl angezogen. Weil jhr aber mit solcher sawer schwerer Arbeit ewers Ampts / keins bessern Lohns solt gewertig sein / dann daß sie euch einen Prediger (von dem jhr nicht wisset wie es ein gelegenheit vmb jhn habe / seiner Lehr vnnd Lebens halben) euch vngestrafft / ja wider ewren willen / eindringen / den vorigen aber hinder euch / ohn einig erkeñtnuß des Rechtens / schmehlich vnd bößlich verstossen / so wolt jhr für jhnen bezeugt haben / daß jhr in diesen jhren Thurst vnd Freffel nie bewilligt habt / vnnd nimmermehr drein bewilligen wolt. Solt sie auch daneben ermanen / daß sie wol mögen zusehen / wann sie hören / weil er nicht beruffen / sondern mit gewalt eingedrungen wird / vnnd derhalb als ein Dieb komme vnd Räuber Göttlichs Ampts. Bezeugen auch / jhr woltet entschuldigt vnd rein sein / vom Blut / der / die solch Gewalt nnd Beraubung ewres Ampts fürnemen / drein bewilligen vnnd bestätigen. Daß jhr solches thun solt / fordert die noth / damit jhr euch nicht theylhafftig macht frembder Sünde / bewegt sie solche Vermanung / zwischen euch vnd jhnen allein nicht / so zeyget jhn an / jhr wolt solchs auch dem Volck offentlich von der Cantzel vnangezeygt nit lassen. Wie jhr auch thun solt / mit diesen oder dergleichen worten. Lieben Leute / jhr wisset / daß ich ewer Psarrherr bin / vnd muß für euch Rechenschafft geben / vnd alle Tag mein Leib vñ Leben für euch wagen / wider Teuffel vñ alle Gefahr der Seelen / darumb ich auch soll vñ muß die Predigt versorgen in dieser Statt / nun habt jhr einen Prediger verjagt / ehe er für
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Zitationshilfe: | [N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608, S. 7. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_prediger_1608/7>, abgerufen am 26.06.2024. |