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[N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608.

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Die ander Rede beweise ich also / dann es geschihet nichts auß Göttlicher Gewalt wider Gottes Gebott vnd willen / aber die vnschuldigen ohne rechtmessige erkanntnuß der Sachen / außstossen / vnnd andere wider einsetzen / ist wider Gottes Gebott vnd willen / Ja wider Gott selbst. Derhalben ist ein solcher beruff vnrecht. Besihe Lutheri Brieff / sie habens keine macht / gar kein Fug noch Gewalt.

In summa / die Welt spielet jetzundt mit dem Predigampt / wie die Lotterbuben mit den Blinden Würffeln auff der Schollerbanck / wer jhr ein wenig sagt / daß jhr nicht gesellt / der muß davon / vnnd ein ander an seine Städte / der es macht / wie wirs können dulden vnd leiden. Vnd das soll nicht allein recht sein / sondern auch Gottes Ordnung / vnd sonderlicher Beruff heyssen / Vnd solches können vnsere Herrn billichen / vnd soll es die Kirch auch billigen / vnd sie für ordentliche vnd von Gott beruffene Diener erkennen. Aber Lutherus schreibet von solchen an mich: Sie sollen in meiner Gemeynschafft nicht sein / vnd das schreib ich auch. Ist jemandt der hievon anders halten will / der mags thun auff sein Ebenthewer.

Wir halten zwar von vnsern eygenen Affecten nichts / sondern ist alles zuthun vmb Gottes Ordnung / welcher einen recht beruffenen Diener / vnverachtet / viel weniger verstossen / sondern gehört will haben / da du auß GOttes Wort nicht beweisen noch vberzeugen kanst / daß er wider Gottes Wort vnd Ordnung gehandelt habe. Diß Recht soll herrschen / vnnd nicht was vnserm Fleysch gut düncket vnnd wolgesellet / auch nicht deß Teuffels vnd der Welt mutwill / So kan man sagen / das thut GOTT / diesen hat GOtt beruffen.

Wann man ein solch Latein in die Weltliche Rechte brechte / wann man eines Keysers oder Königes müde were / daß man als bald ohne erhebliche vnd genugsame vrsachen jhn absetzte / vnd einen Bawern hinder dem Pfluge auffwürffe vnd glorierte / er hette einen Göttlichen Beruff / was solten vnsere Junckern wol darzu sagen / Nun sind dannoch Prediger auch Könige / Psalm. 45. Ja jhr Ampt mehr dann aller Welt Regiment / für die hat er kein Mücklein an der Wandt geben / sondern für diß mehr / dann für das ander alles. Dann darumb mußte Christus Geboren werden / Sterben vnnd Aufferstehen / daß geprediget würde. Marci 1. Lucae 24. Darumb ist er in die Höhe gefahren / daß er den Menschen Gaben gebe / aber nit Keyser vnd Könige / sondern Apostel / Hirten vnd Lehrer. Ephes. 4.

Noch müssen sich die herauß werffen lassen / wie man die Blinden Würf-

Die ander Rede beweise ich also / dann es geschihet nichts auß Göttlicher Gewalt wider Gottes Gebott vnd willen / aber die vnschuldigen ohne rechtmessige erkañtnuß der Sachen / außstossen / vnnd andere wider einsetzen / ist wider Gottes Gebott vnd willen / Ja wider Gott selbst. Derhalben ist ein solcher beruff vnrecht. Besihe Lutheri Brieff / sie habens keine macht / gar kein Fug noch Gewalt.

In summa / die Welt spielet jetzundt mit dem Predigampt / wie die Lotterbuben mit den Blinden Würffeln auff der Schollerbanck / wer jhr ein wenig sagt / daß jhr nicht gesellt / der muß davon / vnnd ein ander an seine Städte / der es macht / wie wirs können dulden vnd leiden. Vnd das soll nicht allein recht sein / sondern auch Gottes Ordnung / vnd sonderlicher Beruff heyssen / Vnd solches können vnsere Herrn billichen / vnd soll es die Kirch auch billigen / vnd sie für ordentliche vnd von Gott beruffene Diener erkennen. Aber Lutherus schreibet von solchen an mich: Sie sollen in meiner Gemeynschafft nicht sein / vnd das schreib ich auch. Ist jemandt der hievon anders halten will / der mags thun auff sein Ebenthewer.

Wir halten zwar von vnsern eygenen Affecten nichts / sondern ist alles zuthun vmb Gottes Ordnung / welcher einen recht beruffenen Diener / vnverachtet / viel weniger verstossen / sondern gehört will haben / da du auß GOttes Wort nicht beweisen noch vberzeugen kanst / daß er wider Gottes Wort vnd Ordnung gehandelt habe. Diß Recht soll herrschen / vnnd nicht was vnserm Fleysch gut düncket vnnd wolgesellet / auch nicht deß Teuffels vnd der Welt mutwill / So kan man sagen / das thut GOTT / diesen hat GOtt beruffen.

Wann man ein solch Latein in die Weltliche Rechte brechte / wann man eines Keysers oder Königes müde were / daß man als bald ohne erhebliche vnd genugsame vrsachen jhn absetzte / vñ einen Bawern hinder dem Pfluge auffwürffe vnd glorierte / er hette einen Göttlichen Beruff / was solten vnsere Junckern wol darzu sagen / Nun sind dannoch Prediger auch Könige / Psalm. 45. Ja jhr Ampt mehr dann aller Welt Regiment / für die hat er kein Mücklein an der Wandt geben / sondern für diß mehr / dann für das ander alles. Dann darumb mußte Christus Geboren werden / Sterben vnnd Aufferstehen / daß geprediget würde. Marci 1. Lucae 24. Darumb ist er in die Höhe gefahren / daß er den Menschen Gaben gebe / aber nit Keyser vnd Könige / sondern Apostel / Hirten vnd Lehrer. Ephes. 4.

Noch müssen sich die herauß werffen lassen / wie man die Blinden Würf-

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[26/0026] Die ander Rede beweise ich also / dann es geschihet nichts auß Göttlicher Gewalt wider Gottes Gebott vnd willen / aber die vnschuldigen ohne rechtmessige erkañtnuß der Sachen / außstossen / vnnd andere wider einsetzen / ist wider Gottes Gebott vnd willen / Ja wider Gott selbst. Derhalben ist ein solcher beruff vnrecht. Besihe Lutheri Brieff / sie habens keine macht / gar kein Fug noch Gewalt. In summa / die Welt spielet jetzundt mit dem Predigampt / wie die Lotterbuben mit den Blinden Würffeln auff der Schollerbanck / wer jhr ein wenig sagt / daß jhr nicht gesellt / der muß davon / vnnd ein ander an seine Städte / der es macht / wie wirs können dulden vnd leiden. Vnd das soll nicht allein recht sein / sondern auch Gottes Ordnung / vnd sonderlicher Beruff heyssen / Vnd solches können vnsere Herrn billichen / vnd soll es die Kirch auch billigen / vnd sie für ordentliche vnd von Gott beruffene Diener erkennen. Aber Lutherus schreibet von solchen an mich: Sie sollen in meiner Gemeynschafft nicht sein / vnd das schreib ich auch. Ist jemandt der hievon anders halten will / der mags thun auff sein Ebenthewer. Wir halten zwar von vnsern eygenen Affecten nichts / sondern ist alles zuthun vmb Gottes Ordnung / welcher einen recht beruffenen Diener / vnverachtet / viel weniger verstossen / sondern gehört will haben / da du auß GOttes Wort nicht beweisen noch vberzeugen kanst / daß er wider Gottes Wort vnd Ordnung gehandelt habe. Diß Recht soll herrschen / vnnd nicht was vnserm Fleysch gut düncket vnnd wolgesellet / auch nicht deß Teuffels vnd der Welt mutwill / So kan man sagen / das thut GOTT / diesen hat GOtt beruffen. Wann man ein solch Latein in die Weltliche Rechte brechte / wann man eines Keysers oder Königes müde were / daß man als bald ohne erhebliche vnd genugsame vrsachen jhn absetzte / vñ einen Bawern hinder dem Pfluge auffwürffe vnd glorierte / er hette einen Göttlichen Beruff / was solten vnsere Junckern wol darzu sagen / Nun sind dannoch Prediger auch Könige / Psalm. 45. Ja jhr Ampt mehr dann aller Welt Regiment / für die hat er kein Mücklein an der Wandt geben / sondern für diß mehr / dann für das ander alles. Dann darumb mußte Christus Geboren werden / Sterben vnnd Aufferstehen / daß geprediget würde. Marci 1. Lucae 24. Darumb ist er in die Höhe gefahren / daß er den Menschen Gaben gebe / aber nit Keyser vnd Könige / sondern Apostel / Hirten vnd Lehrer. Ephes. 4. Noch müssen sich die herauß werffen lassen / wie man die Blinden Würf-

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Zitationshilfe: [N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608, S. 26. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_prediger_1608/26>, abgerufen am 23.11.2024.