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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 296. Köln, 12. Mai 1849. Beilage.

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Außerordentliche Beilage zu Nr. 296 der N. Rh. Ztg.
Organ der Demokratie.
Samstag, 12. Mai 1849.
Deutschland.
* Köln, 12. Mai.

Die "neue Constitution" die Aufhebung der gewöhnlichen Gesetze und Gerichtshofe mit Verkündigung landesväterlicher Mordprivilegien an "Mein herrliches Kriegsheer" ist bereits gestern in Düsseldorf in Kraft getreten.

Der Commandeur hatte nach Besiegung und Abschlachtung des Volkes alsbald in Berlin um Instruktionen angefragt. Von den Spießgesellen des Herrn von Hohenzollern, Brandenburg-Manteuffel, kam darauf durch den Telegraphen der Befehl zur Proklamation des Blutgesetzes und Einsetzung militärischer Mordgerichtshöfe.

Nach Art. 1 und 6 der Militärverfügung ist das Vereinsrecht aufgehoben und Art. 5, 6, 7, 24, 25, 26, 27 und 28 der octroyirten Schnapscharte außer Kraft gesetzt.

Im vorigen Jahre, unter dem Bürger und Communisten Drigalski, wurde die Düsseldorfer Presse bei Verkündigung des Belagerungszustandes unter Censur gestellt, eine Maßregel, welche selbst bei der Majorität der schlappen Vereinbarungsgesellschaft Geschrei und Entrüstung erregte: heute, nach den neuen Hohenzollern'schen Errungenschaften, wo dem Potsdamer Unterknäs kinee Kammern, sondern die stammverwandten Stülpnasen der Kosaken zur Seite stehen, heute begnügt man sich nicht mit der Censur, man schreitet einfach zur Unterdrückung der Presse.

Nach Art. 7. sind die Düsseldorfer Blätter, wie auch die Neue Rheinische Zeitung in dem Düsseldorfer Rayon verboten; nach Art. 8 dürfen keine anderen, als amtliche "Bekanntmachungen" veröffentlicht werden.

Unter der Säbelherrschaft des Bürgers und Communisten Drigalski wurden die willkührlich Verhafteten wenigstens dem gewöhnlichen Gesetz und ihrem ordentlichen Richter nicht entzogen. Heute sind Gesetz und Gerichte suspendirt und außergewöhnliche Militärmordhöfe eingesetzt.

Art. 9. Wer durch Wort, Schrift, Druck oder bildliche Darstellung zum Widerstand gegen die gesetzlichen(!) Anordnungen der Behörden reizt, soll vor ein Kriegsgericht gestellt werden.

Art. 10. Wer in offenem oder bewaffnetem Widerstande gegen die Maßregeln der gesetzlichen Behörden betroffen wird oder den Truppen durch eine verrätherische Handlung Gefahr oder Nachtheil bereitet, soll im Wege des Standrechts sofort erschossen werden.

Die Lorbeeren des Mordhundes Windischgrätz haben den wiedererstarkten Hohenzollern nicht schlafen lassen!

* Köln, 12. Mai.

Die Aufmerksamkeit der ganzen Rheinprovinz ist in diesem Augenblick auf Elberfeld gerichtet, auf einen Ort, der jetzt "das Panier des Aufruhrs" höher emporhebt, als alle andern rheinischen Städte. Die Auflösung der Kammer gab das Signal zu der Bewegung des sonst so friedlichen Wupperthals. Die versimpeltsten "Heuler," die jammervollsten "Mucker" gestanden sich, daß die Reaktion das Maaß ihrer Schuld gefüllt habe und fortgerissen von dem Enthusiasmus jener braven Arbeiter, an deren Energie wir nie gezweifelt, griffen sie zu den Waffen und traten in die Reihen jener Barrikadenhelden, welche zu dem Todeskampfe mit der Monarchie entschlossen sind.

Bei den verworrenen Nachrichten, welche uns vom Kampfplatze selbst zugehen, ist's unmöglich, das Wahre vom Unwahren zu trennen. Nur so viel scheint sicher daß die ganze Bevölkerung unter den Waffen steht, daß Straßen und Häuser verbarrikadirt sind, daß aus benachbarten Orten: aus Solingen, Remscheidt, Gräfrath, aus den Ortschaften der Enneper Straße, kurz, aus dem ganzen Bergischen bewaffneter Zuzug heraneilt; daß man sich schon nicht mehr auf die Besetzung der Städte Elberfeld und Barmen beschränkt, sondern die Vertheidigungsmaßregeln bereits auf die bedeutendsten Punkte der Umgegend ausdehnt.

Wie man versichert, soll es auch im Plane der Kämpfer liegen, Düsseldorf zu Hülfe zu eilen, um diese Stadt von preußischen Truppen zu säubern. Die Landwehr, die sich jetzt zum ersten Mal entschieden auf die Seite des Volkes schlägt, spielt bei diesen Unternehmungen die Haupt-Rolle. An Munition und Geld fehlt es den Kampfern nicht da weitere der reichsten Kaufleute bereitwillig ihre Kassen öffneten. So soll ein einziges Handlungshaus dem Elberfelder Sicherheits-Ausschuß 500 Stück Friedrichs[unleserliches Material] überwiesen haben.

Unter diesen Umständen ist es natürlich nicht zu verwundern, daß sich die Söldner des Königthums zum Angriff rücken wo möglich auch im Bergischen das Volk niederzuschmettern, und die nämlichen [unleserliches Material]Greuelscenen, wie in Breslau, Dresden, Erfurt etc, aufzuführen. Hoffentlich wird's diesmal anders gehen.

Der Artillerie-Park von Wesel wied nach Elberfeld aufbrechen. Zum Angriffstage soll der nächste Montag bestimmt sein.

Wir können diese Nachrichten nicht verbürgen. Wie aber auch die Pläne der Contrerevolution sein mögen, Elberfeld wird einen Kampf zu bestehen haben, in dem es sich um das Vaterland wahrhaft verdient machen kann.

* Köln, 11. Mai,

Der "Preuß. St. Anz." bringt uns die neueste preußische Verfassung, datirt vom 10. Mai. Diese königl. preuß. Constitution besteht aus 17 Paragraphen und behandelt die Details des Belagerungszustandes. Der Belagerungszustand ist der normale Zustand in Preußen geworden, er ist die eigentliche "Constitution" des preußischen Staatskörpers. Von dieser Verfassung kann man mit Recht sagen, daß sie nicht erheuchelt, nicht erlogen ist. Den Text werden wir morgen geben.

101 Siegburg, 11. Mai.

Heute Morgen ist auch hier das Zeughaus von Landwehrmännern genommen und geleert worden, circa 500 Gewehre, Säbel Pistolen etc. waren eben in den Händen des Volkes als Dragoner von Bonn heransprengten. Das Volk zog sich in den nahe liegenden Busch zurück, lud die Gewehre und forderte die Dragoner auf heran zukommen. Hiezu mangelte meinem "herrlichem Kriegsheere" die Luft und es zog sich alsbald zurück. Ob noch Verstärkung hinzu kömmt wollen wir abwarten. Zum Empfange sind wir bereit.

27 Mainz, 10. Mai.

So eben ziehen 1000 Arbeiter verein mit Komptoiristen von hier aus nach der Pfalz um an dem Kampfe Theil zu nehmen. Morgen früh gehen weitere 800 M. Turner von hier dorthin ab. Dadurch ist die Stadt von jungen Leuten entblößt und die Werkstätten leer. Selbst verheirathete Männer verlassen Weib und Kinder um in den heiligen Kampf der Freiheit zu ziehen. Waffen sind auf alle mögliche Weise aus der Stadt herausgeschafft worden.

Wir erhalten auf außerordentlichem Wege folgenden gedruckten offiziellen Bericht:

Ludwigshafen, 10. Mai 1849.

Das Kommando der Bürgerwehr zu Worms an die permanente Kommandantur daselbst.

Ich beeile mich in gedrängter Kürze Ihnen hiermit über die heutigen Vorgänge zu berichten. Durch Zuzüge von Frankenthal und der Wormser Umgegend, Westhofen, Osthofen etc. verstärkt erreichten wir um 8 Uhr den Ort Ludwigshafen, nach bewirkter Aufstellung und Absendung von Parlamentären an den Kommandanten des Brückenkopfes wo bereits die 2 Barrikaden im Bau begriffen waren, wurde der Kommandant aufgefordert, sich unbedingt zu unterwerfen. -- Derselbe bat um eine Stunde Bedenkzeit, welche ich ihm nicht bewilligte, sondern augenblicklich zum Sturm schritt, den Brückenkopf nahm, woselbst der Kommandant bereits Reizaus genommen hatte. Die Hälfte der Mannschaft ging zu uns über, die übrigen mit dem Kommandanten flüchteten sich nach Mannheim. Die Haltung der Truppen während des Sturms, wie auch während des Marsches, war gewiß die lobenswertheste. Hierauf nahm ich Besitz vom Brückenkopf und Ludwigshafen. Gleich hierauf wurden mir baierische Truppen, bei 400 Mann im Anmarsch gemeldet. Ich sendete einen Reiter entgegen, um sie zu erfreuen in welcher Absicht sie herbeikämen.

Die Antwort war: sie kämen als Freunde. Ich ließ gleich die Verfassung beschwören, was sie mit Ausnahme der Offiziere trotz aller Vorstellungen, bereitwillig thaten. Letztere sind aber von ihnen entfernt worden. Morgen sende ich die übergegangenen Trup-

Außerordentliche Beilage zu Nr. 296 der N. Rh. Ztg.
Organ der Demokratie.
Samstag, 12. Mai 1849.
Deutschland.
* Köln, 12. Mai.

Die „neue Constitution“ die Aufhebung der gewöhnlichen Gesetze und Gerichtshofe mit Verkündigung landesväterlicher Mordprivilegien an „Mein herrliches Kriegsheer“ ist bereits gestern in Düsseldorf in Kraft getreten.

Der Commandeur hatte nach Besiegung und Abschlachtung des Volkes alsbald in Berlin um Instruktionen angefragt. Von den Spießgesellen des Herrn von Hohenzollern, Brandenburg-Manteuffel, kam darauf durch den Telegraphen der Befehl zur Proklamation des Blutgesetzes und Einsetzung militärischer Mordgerichtshöfe.

Nach Art. 1 und 6 der Militärverfügung ist das Vereinsrecht aufgehoben und Art. 5, 6, 7, 24, 25, 26, 27 und 28 der octroyirten Schnapscharte außer Kraft gesetzt.

Im vorigen Jahre, unter dem Bürger und Communisten Drigalski, wurde die Düsseldorfer Presse bei Verkündigung des Belagerungszustandes unter Censur gestellt, eine Maßregel, welche selbst bei der Majorität der schlappen Vereinbarungsgesellschaft Geschrei und Entrüstung erregte: heute, nach den neuen Hohenzollern'schen Errungenschaften, wo dem Potsdamer Unterknäs kinee Kammern, sondern die stammverwandten Stülpnasen der Kosaken zur Seite stehen, heute begnügt man sich nicht mit der Censur, man schreitet einfach zur Unterdrückung der Presse.

Nach Art. 7. sind die Düsseldorfer Blätter, wie auch die Neue Rheinische Zeitung in dem Düsseldorfer Rayon verboten; nach Art. 8 dürfen keine anderen, als amtliche „Bekanntmachungen“ veröffentlicht werden.

Unter der Säbelherrschaft des Bürgers und Communisten Drigalski wurden die willkührlich Verhafteten wenigstens dem gewöhnlichen Gesetz und ihrem ordentlichen Richter nicht entzogen. Heute sind Gesetz und Gerichte suspendirt und außergewöhnliche Militärmordhöfe eingesetzt.

Art. 9. Wer durch Wort, Schrift, Druck oder bildliche Darstellung zum Widerstand gegen die gesetzlichen(!) Anordnungen der Behörden reizt, soll vor ein Kriegsgericht gestellt werden.

Art. 10. Wer in offenem oder bewaffnetem Widerstande gegen die Maßregeln der gesetzlichen Behörden betroffen wird oder den Truppen durch eine verrätherische Handlung Gefahr oder Nachtheil bereitet, soll im Wege des Standrechts sofort erschossen werden.

Die Lorbeeren des Mordhundes Windischgrätz haben den wiedererstarkten Hohenzollern nicht schlafen lassen!

* Köln, 12. Mai.

Die Aufmerksamkeit der ganzen Rheinprovinz ist in diesem Augenblick auf Elberfeld gerichtet, auf einen Ort, der jetzt „das Panier des Aufruhrs“ höher emporhebt, als alle andern rheinischen Städte. Die Auflösung der Kammer gab das Signal zu der Bewegung des sonst so friedlichen Wupperthals. Die versimpeltsten „Heuler,“ die jammervollsten „Mucker“ gestanden sich, daß die Reaktion das Maaß ihrer Schuld gefüllt habe und fortgerissen von dem Enthusiasmus jener braven Arbeiter, an deren Energie wir nie gezweifelt, griffen sie zu den Waffen und traten in die Reihen jener Barrikadenhelden, welche zu dem Todeskampfe mit der Monarchie entschlossen sind.

Bei den verworrenen Nachrichten, welche uns vom Kampfplatze selbst zugehen, ist's unmöglich, das Wahre vom Unwahren zu trennen. Nur so viel scheint sicher daß die ganze Bevölkerung unter den Waffen steht, daß Straßen und Häuser verbarrikadirt sind, daß aus benachbarten Orten: aus Solingen, Remscheidt, Gräfrath, aus den Ortschaften der Enneper Straße, kurz, aus dem ganzen Bergischen bewaffneter Zuzug heraneilt; daß man sich schon nicht mehr auf die Besetzung der Städte Elberfeld und Barmen beschränkt, sondern die Vertheidigungsmaßregeln bereits auf die bedeutendsten Punkte der Umgegend ausdehnt.

Wie man versichert, soll es auch im Plane der Kämpfer liegen, Düsseldorf zu Hülfe zu eilen, um diese Stadt von preußischen Truppen zu säubern. Die Landwehr, die sich jetzt zum ersten Mal entschieden auf die Seite des Volkes schlägt, spielt bei diesen Unternehmungen die Haupt-Rolle. An Munition und Geld fehlt es den Kampfern nicht da weitere der reichsten Kaufleute bereitwillig ihre Kassen öffneten. So soll ein einziges Handlungshaus dem Elberfelder Sicherheits-Ausschuß 500 Stück Friedrichs[unleserliches Material] überwiesen haben.

Unter diesen Umständen ist es natürlich nicht zu verwundern, daß sich die Söldner des Königthums zum Angriff rücken wo möglich auch im Bergischen das Volk niederzuschmettern, und die nämlichen [unleserliches Material]Greuelscenen, wie in Breslau, Dresden, Erfurt etc, aufzuführen. Hoffentlich wird's diesmal anders gehen.

Der Artillerie-Park von Wesel wied nach Elberfeld aufbrechen. Zum Angriffstage soll der nächste Montag bestimmt sein.

Wir können diese Nachrichten nicht verbürgen. Wie aber auch die Pläne der Contrerevolution sein mögen, Elberfeld wird einen Kampf zu bestehen haben, in dem es sich um das Vaterland wahrhaft verdient machen kann.

* Köln, 11. Mai,

Der „Preuß. St. Anz.“ bringt uns die neueste preußische Verfassung, datirt vom 10. Mai. Diese königl. preuß. Constitution besteht aus 17 Paragraphen und behandelt die Details des Belagerungszustandes. Der Belagerungszustand ist der normale Zustand in Preußen geworden, er ist die eigentliche „Constitution“ des preußischen Staatskörpers. Von dieser Verfassung kann man mit Recht sagen, daß sie nicht erheuchelt, nicht erlogen ist. Den Text werden wir morgen geben.

101 Siegburg, 11. Mai.

Heute Morgen ist auch hier das Zeughaus von Landwehrmännern genommen und geleert worden, circa 500 Gewehre, Säbel Pistolen etc. waren eben in den Händen des Volkes als Dragoner von Bonn heransprengten. Das Volk zog sich in den nahe liegenden Busch zurück, lud die Gewehre und forderte die Dragoner auf heran zukommen. Hiezu mangelte meinem „herrlichem Kriegsheere“ die Luft und es zog sich alsbald zurück. Ob noch Verstärkung hinzu kömmt wollen wir abwarten. Zum Empfange sind wir bereit.

27 Mainz, 10. Mai.

So eben ziehen 1000 Arbeiter verein mit Komptoiristen von hier aus nach der Pfalz um an dem Kampfe Theil zu nehmen. Morgen früh gehen weitere 800 M. Turner von hier dorthin ab. Dadurch ist die Stadt von jungen Leuten entblößt und die Werkstätten leer. Selbst verheirathete Männer verlassen Weib und Kinder um in den heiligen Kampf der Freiheit zu ziehen. Waffen sind auf alle mögliche Weise aus der Stadt herausgeschafft worden.

Wir erhalten auf außerordentlichem Wege folgenden gedruckten offiziellen Bericht:

Ludwigshafen, 10. Mai 1849.

Das Kommando der Bürgerwehr zu Worms an die permanente Kommandantur daselbst.

Ich beeile mich in gedrängter Kürze Ihnen hiermit über die heutigen Vorgänge zu berichten. Durch Zuzüge von Frankenthal und der Wormser Umgegend, Westhofen, Osthofen etc. verstärkt erreichten wir um 8 Uhr den Ort Ludwigshafen, nach bewirkter Aufstellung und Absendung von Parlamentären an den Kommandanten des Brückenkopfes wo bereits die 2 Barrikaden im Bau begriffen waren, wurde der Kommandant aufgefordert, sich unbedingt zu unterwerfen. — Derselbe bat um eine Stunde Bedenkzeit, welche ich ihm nicht bewilligte, sondern augenblicklich zum Sturm schritt, den Brückenkopf nahm, woselbst der Kommandant bereits Reizaus genommen hatte. Die Hälfte der Mannschaft ging zu uns über, die übrigen mit dem Kommandanten flüchteten sich nach Mannheim. Die Haltung der Truppen während des Sturms, wie auch während des Marsches, war gewiß die lobenswertheste. Hierauf nahm ich Besitz vom Brückenkopf und Ludwigshafen. Gleich hierauf wurden mir baierische Truppen, bei 400 Mann im Anmarsch gemeldet. Ich sendete einen Reiter entgegen, um sie zu erfreuen in welcher Absicht sie herbeikämen.

Die Antwort war: sie kämen als Freunde. Ich ließ gleich die Verfassung beschwören, was sie mit Ausnahme der Offiziere trotz aller Vorstellungen, bereitwillig thaten. Letztere sind aber von ihnen entfernt worden. Morgen sende ich die übergegangenen Trup-

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[1683/0001] Außerordentliche Beilage zu Nr. 296 der N. Rh. Ztg. Organ der Demokratie. Samstag, 12. Mai 1849. Deutschland. * Köln, 12. Mai. Die „neue Constitution“ die Aufhebung der gewöhnlichen Gesetze und Gerichtshofe mit Verkündigung landesväterlicher Mordprivilegien an „Mein herrliches Kriegsheer“ ist bereits gestern in Düsseldorf in Kraft getreten. Der Commandeur hatte nach Besiegung und Abschlachtung des Volkes alsbald in Berlin um Instruktionen angefragt. Von den Spießgesellen des Herrn von Hohenzollern, Brandenburg-Manteuffel, kam darauf durch den Telegraphen der Befehl zur Proklamation des Blutgesetzes und Einsetzung militärischer Mordgerichtshöfe. Nach Art. 1 und 6 der Militärverfügung ist das Vereinsrecht aufgehoben und Art. 5, 6, 7, 24, 25, 26, 27 und 28 der octroyirten Schnapscharte außer Kraft gesetzt. 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Die versimpeltsten „Heuler,“ die jammervollsten „Mucker“ gestanden sich, daß die Reaktion das Maaß ihrer Schuld gefüllt habe und fortgerissen von dem Enthusiasmus jener braven Arbeiter, an deren Energie wir nie gezweifelt, griffen sie zu den Waffen und traten in die Reihen jener Barrikadenhelden, welche zu dem Todeskampfe mit der Monarchie entschlossen sind. Bei den verworrenen Nachrichten, welche uns vom Kampfplatze selbst zugehen, ist's unmöglich, das Wahre vom Unwahren zu trennen. Nur so viel scheint sicher daß die ganze Bevölkerung unter den Waffen steht, daß Straßen und Häuser verbarrikadirt sind, daß aus benachbarten Orten: aus Solingen, Remscheidt, Gräfrath, aus den Ortschaften der Enneper Straße, kurz, aus dem ganzen Bergischen bewaffneter Zuzug heraneilt; daß man sich schon nicht mehr auf die Besetzung der Städte Elberfeld und Barmen beschränkt, sondern die Vertheidigungsmaßregeln bereits auf die bedeutendsten Punkte der Umgegend ausdehnt. Wie man versichert, soll es auch im Plane der Kämpfer liegen, Düsseldorf zu Hülfe zu eilen, um diese Stadt von preußischen Truppen zu säubern. Die Landwehr, die sich jetzt zum ersten Mal entschieden auf die Seite des Volkes schlägt, spielt bei diesen Unternehmungen die Haupt-Rolle. An Munition und Geld fehlt es den Kampfern nicht da weitere der reichsten Kaufleute bereitwillig ihre Kassen öffneten. So soll ein einziges Handlungshaus dem Elberfelder Sicherheits-Ausschuß 500 Stück Friedrichs_ überwiesen haben. Unter diesen Umständen ist es natürlich nicht zu verwundern, daß sich die Söldner des Königthums zum Angriff rücken wo möglich auch im Bergischen das Volk niederzuschmettern, und die nämlichen _ Greuelscenen, wie in Breslau, Dresden, Erfurt etc, aufzuführen. Hoffentlich wird's diesmal anders gehen. Der Artillerie-Park von Wesel wied nach Elberfeld aufbrechen. Zum Angriffstage soll der nächste Montag bestimmt sein. Wir können diese Nachrichten nicht verbürgen. Wie aber auch die Pläne der Contrerevolution sein mögen, Elberfeld wird einen Kampf zu bestehen haben, in dem es sich um das Vaterland wahrhaft verdient machen kann. * Köln, 11. Mai, Der „Preuß. St. Anz.“ bringt uns die neueste preußische Verfassung, datirt vom 10. Mai. Diese königl. preuß. Constitution besteht aus 17 Paragraphen und behandelt die Details des Belagerungszustandes. Der Belagerungszustand ist der normale Zustand in Preußen geworden, er ist die eigentliche „Constitution“ des preußischen Staatskörpers. Von dieser Verfassung kann man mit Recht sagen, daß sie nicht erheuchelt, nicht erlogen ist. Den Text werden wir morgen geben. 101 Siegburg, 11. Mai. Heute Morgen ist auch hier das Zeughaus von Landwehrmännern genommen und geleert worden, circa 500 Gewehre, Säbel Pistolen etc. waren eben in den Händen des Volkes als Dragoner von Bonn heransprengten. Das Volk zog sich in den nahe liegenden Busch zurück, lud die Gewehre und forderte die Dragoner auf heran zukommen. Hiezu mangelte meinem „herrlichem Kriegsheere“ die Luft und es zog sich alsbald zurück. Ob noch Verstärkung hinzu kömmt wollen wir abwarten. Zum Empfange sind wir bereit. 27 Mainz, 10. Mai. So eben ziehen 1000 Arbeiter verein mit Komptoiristen von hier aus nach der Pfalz um an dem Kampfe Theil zu nehmen. Morgen früh gehen weitere 800 M. Turner von hier dorthin ab. Dadurch ist die Stadt von jungen Leuten entblößt und die Werkstätten leer. Selbst verheirathete Männer verlassen Weib und Kinder um in den heiligen Kampf der Freiheit zu ziehen. Waffen sind auf alle mögliche Weise aus der Stadt herausgeschafft worden. Wir erhalten auf außerordentlichem Wege folgenden gedruckten offiziellen Bericht: Ludwigshafen, 10. Mai 1849. Das Kommando der Bürgerwehr zu Worms an die permanente Kommandantur daselbst. Ich beeile mich in gedrängter Kürze Ihnen hiermit über die heutigen Vorgänge zu berichten. Durch Zuzüge von Frankenthal und der Wormser Umgegend, Westhofen, Osthofen etc. verstärkt erreichten wir um 8 Uhr den Ort Ludwigshafen, nach bewirkter Aufstellung und Absendung von Parlamentären an den Kommandanten des Brückenkopfes wo bereits die 2 Barrikaden im Bau begriffen waren, wurde der Kommandant aufgefordert, sich unbedingt zu unterwerfen. — Derselbe bat um eine Stunde Bedenkzeit, welche ich ihm nicht bewilligte, sondern augenblicklich zum Sturm schritt, den Brückenkopf nahm, woselbst der Kommandant bereits Reizaus genommen hatte. Die Hälfte der Mannschaft ging zu uns über, die übrigen mit dem Kommandanten flüchteten sich nach Mannheim. Die Haltung der Truppen während des Sturms, wie auch während des Marsches, war gewiß die lobenswertheste. Hierauf nahm ich Besitz vom Brückenkopf und Ludwigshafen. Gleich hierauf wurden mir baierische Truppen, bei 400 Mann im Anmarsch gemeldet. Ich sendete einen Reiter entgegen, um sie zu erfreuen in welcher Absicht sie herbeikämen. Die Antwort war: sie kämen als Freunde. Ich ließ gleich die Verfassung beschwören, was sie mit Ausnahme der Offiziere trotz aller Vorstellungen, bereitwillig thaten. Letztere sind aber von ihnen entfernt worden. Morgen sende ich die übergegangenen Trup-

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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 296. Köln, 12. Mai 1849. Beilage, S. 1683. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz296b_1849/1>, abgerufen am 03.12.2024.