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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 294. Köln, 10. Mai 1849. Beilage.

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aufzuoctroyiren. Diese soll in 4 Terminen, den 1. Juni, 1. Juli 1. August und den 1. September eingezahlt werden und beträgt 4 1/2 Millionen Mark. Die Rückzahlung soll geschehen, sobald sich die souverainen Herren der Raubstaaten bequemen, ihren Beitrag für die allgemeine Reichskriegskasse herauszugeben, und diese also für die Reichstruppen vergüten kann. -- Vor nicht langer Zeit wurde erst eine allgemeine Kriegssteuer ausgeschrieben und jetzt wird schon wieder der Geldsack der schleswig-holsteinischen Bauern und Adelsaristokratie in Anspruch genommen. Hoffentlich werden sie so lange gedrückt werden, bis sie zur Besinnung kommen.

Die Preußen und sonstigen Reichstruppen stehen noch immer in Schleswig, damit, wie Prittwitz sich ausdrückt, die Schleswig-Holsteiner geschont werden. Mißtrauen und Mißstimmung gegen die diesjährige Kriegführung scheint sich jetzt allgemeiner zu verbreiten und in den sonderbarsten Gerüchten Luft zu machen.

Morgen findet in Neumünster eine Versammlung der Abgeordneten der schleswig-holsteinischen Volksvereine statt, deren Thätigkeit darin besteht, zu berathen, zu beschließen und -- Nichts auszuführen. Morgen werden sie darüber berathen, wie die Reichsverfassung am Besten durchzuführen sei. Unsere Volksvereine stehen auf der Stufe der Märzvereinler. Sonst ist im ganzen Schleswig-Holstein bei der jetzigen kritischen Lage der Dinge ein Indifferentismus zu Hause, wie er wohl kaum seines Gleichen findet. Die sogenannte Demokratenpartei konnte sehr viel wirken, wenn sie energisch auftreten und handeln wollte. Das Volk ist für Belehrungen sehr empfänglich, wenn es nur auf die rechte Art angefangen wird; aber die Führer dieser Partei wollen es mit keiner Partei verderben. Als im vorigen Jahre in einer kleinen Stadt Holsteins die unbemittelten Klassen gegen ein drückendes Wucherinstitut und für unentgeldliche Herausgabe aller dort verpfändeten Sachen bis zu 5 Thlr. agitirten, sprach einer der Betheiligten in Rendsburg mit einem dieser Volksführer, der damals mit der provisorischen Regierung in engster Verbindung stand. Dieser theilte ihm denn mit, daß es eine sehr kitzliche Sache sei, indem es zu sehr in's Eigenthum eingreife,

228 Freiburg, 3. Mai.

Die Verhandlungen gegen Fickler, Bornstedt und Genossen haben gestern begonnen. Das Gerichtspersonal ist das gleiche wie in dem Prozeß gegen Struve und Blind, den Präsidenten ausgenommen, da der Hofrichter Litschgi diese Schweißtreibende Stellung dem zweiten Vorsitzenden abgetreten und wieder nach dem Schauplatze seiner stummen Rolle in der Carlsruher Volksvertretungsfarce geeilt ist. Die Geschwornen sind natürlich dem berüchtigten provisorischen Gesetz gemäß von den Polizeibeamten, und, wie es scheint, noch sorgfälriger als das letzte Mal ausgelesen. Ja, es finden sich auf der Liste Namen, deren Träger zugleich als Belastungszeugen theils gegen Struve und Blind auftraten, theils selbst in diesem Prozeß auftreten sollen, so ein Freiherr v. Landenberg, der einzige Zeuge, der der Ehre Bornstets und der pariser deutschen Legion zu nahe zu treten sucht. Trotz alledem aber läßt sich mit Sicherheit auf ein freisprechendes Urtheil rechnen. Namentlich wird auch der bornirteste Ordnungswüthrich in Fickler lediglich das Opfer der nichtswürdigsten Chikane erkennen müssen. Um den Preis eines Platzes im badischen Ministerium hatte es Ficklers einstiger Schützling Mathy über sich genommen, diese feige Regierung des Gegenstandes ihrer beständigen Angst zu entledigen, und um die Schandthat eines so brauchbaren Werkzeugs, wie Mathy, zu beschönigen, mußte Fickler dreizehn Monate lang in einem Käfig schmachten, der nicht viel über 4 Fuß ins Gevierte mißt, unter den bodenlosesten Anschuldigungen von welchen man die vom Ministerium Bekk und seinen Kreaturen bis auf die neueste Zeit allerwärts verbreitete des "Landesverraths" gar nicht in die Anklageakte aufzunehmen wagte. Durch diese scheußliche Behandlung sollte der an stete Rührigkeit gewöhnte Mann entweder gebeugt oder getödtet werden. Beides ist nicht gelungen. Fickler wollte weder fliehen noch sich amnestiren lassen, wie nah ihm auch beides gelegt wurde, und durch eine unglaubliche Diät und unermüdete Geistesthätigkeit (er versorgte seine "Seeblätter" fast allein von seinem Gefängniß aus) wußte er sich geistig und körperlich aufrecht zu erhalten. Fatal, solche Eisennatur! Endlich sind alle Vorwände erschöpft, man muß den Hochverräther vor seine Richter stelle, um sich rettungslos von ihm den moralischen Todesstoß versetzen zu lassen. Freilich weiß man dergleichen gegenwärtig politisch zu überleben.

Das Parket ist nach Ausscheidung der Hrn. Eimer und Wäncker, die in der Struve'schen Verhandlung so klägliche Rollen spielten, durch den Staatsanwalt Ammann aus Mannheim verstärkt, bekommt durch seinen Fanatismus gegen Alles, was nach Revolution riecht, und durch die vielen Schlappen, die er selbst vor unserm "unabhängigen" Hofrichtern durch wühlerische Vertheidiger erlitten.

-- Ficklers neuste Schicksale sind zugleich mit seinem Charakter seiner ganzen äußern Erscheinung aufgeprägt. Er ist abgemagert und blaß, aber von ungebeugter, kräftiger Haltung, scharfen Blickes. Er spricht mit unerschütterlicher Ruhe. Bornstedt sieht sehr frisch und munter aus. Er und die beiden jüngern Angeklagten tragen die verpönten rothen Halstücher, nicht "obgleich", sondern "weil" sie verboten. Die Angeklagten sind des besten Humors und unterhalten sich in den jeweils eintretenden Pausen lebhaft und lachend untereinander, was ihnen freilich von einigen schwerfälligen Gliedern höchlich übel vermerkt wird.

Die erste Sitzung förderte gleich wieder einige jener rechtlichen Sonderbarkeiten zu Tage, an welchen die badische Justiz und namentlich dieses monströse Amphibtum von Inquisitions- und Geschwornengericht so fruchtbar ist. Der gegenwärtige Präsident, der überhaupt mancherlei büreaukratische Angewohnheiten hat und u. a. die bäurisch Gekleideten unter den Zeugen mit "Ihr" anzureden pflegt, hatte nur so obenhin, gleichsam im Administrativwege einige der Jurykandidaten ausgeschieden, weshalb Bornstedt's Vertheidiger die Ziehungsliste der Geschwornen für nichtig zu erklären beantragte. Dieser Antrag wird vom Gerichtshof als "unbegründet und unstatthaft" verworfen.

Der Vertheidiger Brentano ersuchte diejenigen Jurykandidaten, die zugleich als Zeugen in einem der von dieses Ausnahmsgericht verwiesenen politischen Prozesse aufgetreten sind oder auftreten sollen, nach dem Beispiel einiger Mitglieder des Gerichtshofs sich selbst zu rekusiren. Dieselben erklären sich dazu bereit, der Gerichtshof aber erklärt es für unstatthaft.

Nach erfolgter Konstituirung der Jury, wobei die Staatsbehörde diesmal die Ausübung des Rekusationsrechts für überflüssig hielt, haben die Angeklagten ihre Personalien anzugeben. Bornstedt entwickelt mit einiger Weitschweifigkeit die äußern und innern Erlebnisse, die im Verlauf der Jahre aus dem preußischen Gardelieutenant den Führer der demokratischen deutschen Pariser Legion formten, und erklärt, im Laufe der Verhandlungen zugleich als Anwalt seiner Mitkämpfer gegen die vielen erlogenen ehrenrührigen Beschuldigungen aufzutreten. Namentlich erhebt er sich mit Entrüstung gegen den der Legion gemachten Vorwurf der Räuberei und Erpressung, und schließt seine Rede mit einem kurzen sozial-demokratischen Glaubensbekenntniß.

Fickler und die beiden jüngern Angeklagten, Dr. Steinmetz und Student Krebs beschränken sich auf die Angabe des Namens und Alters.

Den übrigen Theil dieser Sitzung füllte die Verlesung der Anklageschriften aus, worunter namentlich diejenige gegen Bornstedt ein Gewebe von Lügen enthält. Als Episode diente die Erörterung über die weitere rechtliche Sonderbarkeit, daß der Herr Staatsanwalt Ammann dieses letztere Machwerk nebst Urkunden, die noch nicht einmal zur offiziellen Kenntniß der Vertheidiger gekommen waren, in einer juristischen Zeitschrift hatte abdrucken lassen, wie er sagte, um die vielen lügenhaften Artikel der schlechten Presse über diesen Prozeß mit Einem Male durch die Wucht der Wahrheit zu entkräften. Brentano wies ihm durch Thatsachen nach, daß es der Lügen und Fabeln nicht bedürfe, um die badische Gerechtigkeit in ihrer skandalösen Blöße hinzustellen. Ein auf jenen Amtsmißbrauch des Staatsanwalts gegründetes Perhorreszenzgesuch des Vertheidigers von Bornstedt wurde verworfen. (Das Resume der Anklageakte haben wir bereits mitgetheilt).

In der heutigen Sitzung (3. Mai) begründete Brentano, Behufs eventueller Nichtigkeitsbeschwerde, einen Protest gegen die Kompetenz dieses Gerichts und gegen das ganze Verfahren gegen die Angeklagten überhaupt, woran er jedoch die Bemerkung knüpft: daß es ihm leid thun sollte, wenn der Gerichtshof wider Erwarten und Gewohnheit sofort auf diesen Protest einginge, indem die Verhandlung des Fickler'schen Prozesses just in seinem und seines Klienten Interesse liege. Bornstedt's Vertheidiger schloß sich dem Protest mit dem Bemerken an, daß nicht einmal das (über allen Begriff schlechte und perfide) provisorische Gesetz hier befolgt werde, worauf zur Vernehmung der Angeklagten über die ihnen zur Last gelegten Thatsachen geschritten wird.

Das wesentliche aus Bornstedt's Antworten läßt sich in folgenden Punkten zusammenfassen: In der Nacht vom 30. auf den 31. März v. J. kam er in Paris an, wo er sofort in die Reforme und den National einen Aufruf an die in Paris lebenden Deutschen einrücken ließ, sich zunächst zur Besprechung einer Adresse an das französische Volk zu versammeln. In der Versammlung schlug er Herwegh zum Präsidenten vor. Er selbst, bemerkt er hierbei, sei nicht so bekannt gewesen, habe in der Literatur nicht geleistet, was Herwegh, (den er oft aufgefordert habe, aus seiner Unthätigkeit herauszutreten und als Demokrat auch Etwas für die Volkssache zu wirken) so habe er sich, wie er immer gerne gethan, auch hier untergeordnet. In einer Versammlung von etwa 8000 Deutschen seien die Spione der deutschen Regierungen in Masse zugegen gewesen, die sich sofort beeilt, durch die lügenhaftesten Berichte, die fabelhaftesten Erfindungen die Sache von vorn herein verhaßt zu machen. Der Minister Bekk habe geheime Polizeiberichte verlangt über eine öffentliche Versammlung, und diese Berichte seien sofort in öffentlichen Blättern ganz in den gleichen Ausdrücken verbreitet worden. Erlogen sei, was von Königsmord u. dgl. gefaselt worden; nie seien solche Phrasen in jener Versammlung gehört worden. -- Nachdem man Venedey's franzosenfressende Adresse mit Hohn verworfen, sei die von Herwegh vorgeschlagene angenommen und durch eine Deputation von 7000 Deutschen nach dem Hotel de Ville gebracht und der provisorischen Regierung übergeben worden, in deren Namen der Justizminister Cremieux der Deputation geantwortet. Hier berührt Bornstedt u. A. die Persönlichkeit des Heinreich Börnstein (Bruders von Karl Börnstein, der durch einen unglücklichen Mißgriff später zum General der Legion gemacht wurde): Dieser Heinrich Börnstein, der sogenannte autographische Korrespondenzen für servile deutsche Blätter besorgt, gerirte sich als eifriger Republikaner, schien die Gesellschaft nach Kräften zu unterstützen und schenkte der Legion eine Fahne mit der Inschrift: Vive la republique universelle! Nachdem aber die Legion geschlagen war, verläumdete er sie in schamloser Weise in der Karlsruher Hofzeitung.

(Fortsetzung folgt.)

Französische Republik.
* Paris, 8. Mai.

Der Verrath in Italien beginnt bereits seine Früchte zu tragen.

In der Nachtsitzung der National-Versammlung stellte Senard im Namen der Kommission den Antrag, das Ministerium zu schleunigen Maßregeln aufzufordern, um die italienische Expedition in die ihr vorgezeigten Schranken zurückzuführen.

Die Rechtfertigung des Ministers des Auswärtigen wurde jeden Augenblick mit Ausbrüchen der Entrüstung abgeschnitten. Um 1 1/2 Uhr Nachts ging unter dem Beifallsjauchzen der Tribünen der Kommissionsantrag mit 328 gegen 248 Stimmen durch; das Ministerium ist mit einer Majoritat von 80 Stimmen geschlagen worden.

Am Schluß wurde folgender von 60 Mitgliedern unterzeichneter Antrag auf das Bureau niedergelegt:

"Die National-Versammlung nach Einsicht des Artikels 5 der Verfassung, welcher sagt: Die französische Republik respektirt die fremden Nationalitäten, wie sie die ihrige respektirt zu sehen wünscht, gedenkt keineswegs Eroberungskriege zu unternehmen, noch ihre Waffen gegen die Freiheit irgend eines Volkes zu führen; in Erwägung, daß die Exekutivgewalt, welche von der Nationalversammlung die Ermächtigung erhielt, ein Expeditionsheer nach Italien zu schicken, um die Freiheit zu schützen, dieses Heer aber gegen eine Republik führte, die aus dem allgemeinen Stimmrecht hervorging, wodurch sie die Waffen der französischen Republik gegen das römische Volk führte; in Erwägung, daß dieser Akt eine handgreifliche Verletzung des Buchstabens und Geistes der Verfassung und ein Verrath an den Interessen der französischen Republik und der gesammten europäischen Demokratie ist: dekretirt, daß der Bürger Louis Napoleon Bonaparte, Präsident der Republik und die Bürger Odilon Barrot, Buffet, Lacrosse, Rulhieres, De Tracy, Passy, Drouyn de Lhuys, Falloux und Faucher, seine Minister, angeklagt sind, die Verfassung verletzt zu haben."

Das Ministerium wird wegen der bevorstehenden Wahlen indeß nicht abtreten. Die allgemeine Entrüstung über die italienischen Vorgänge, wie die fortdauernden Militär-Emeuten fördern in diesem Augenblick mehr als Alles den Sieg der Rothen.

Ungarn.
*
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
[Deutschland]
* Köln, 8. Mai.

Nachmittags- und Schlußsitzung des Kongresses der rheinischen Gemeinderäthe. Die Sitzung, zwar nur bis um 1 Uhr vertagt, wurde doch erst nach 2 Uhr wieder eröffnet.

Der Präsident verliest, als Berichterstatter der Fünfer-Kommission, eine von ihr ausgearbeitete Erklärung -- von einer Adresse nach Berlin hat die Kommission von vornherein Umgang genommen -- und motivirt die einzelnen Punkte derselben. Laut und energisch, sagt er am Ende seines Vortrags, muß die gegenwärtigen Versammlung erklären, daß sie entschieden auf Seite der Feinde des Ministeriums Brandenburg-Manteuffel steht. (Stürmischer Beifall.) Die Kommission will keine Ausführungsmaßregeln vorschlagen, sondern erwartet solche von der Nationalversammlung in Frankfurt.

Es werden hierauf die einzelnen Punkte zur Debatte und Abstimmung gestellt. Sie werden mit oder ohne Debatte bis auf wenige Abänderungen angenommen. Die Anträge von Dietsch (aus Saarbrücken):

1) Die Bürgerwehren jeder Gemeinde auf die Reichsverfassung zu vereidigen;
2) daß die Gemeindevertretungen überall Listen auflegen, in welchen die Landwehrmänner der Volkspartei schriftlich an Eidesstatt sich verpflichten, für die Reichsverfassung zu stehen und zu fallen;
3) daß die Eltern, Anverwandten etc. ihren Söhnen etc. im stehenden Heere genaue Auskunft über den jetzigen Konflikt, die Gesinnung in den Gemeinden etc. zukommen lassen;
4) daß die Gemeindebehörden sich bei Einberufung der Landwehr mindestens jeder Hilfsleistung enthalten:

werden abgelehnt, da man durchaus nicht auf Spezialisirung von Maßregeln sich einlassen will.

Die Erklärung, wie sie schließlich von dem Kongreß fast einstimmig angenommen wird, lautet wie folgt:

(Die Erklärung gaben wir in der außerordentlichen Beilage zu Nr. 293).

Es entsteht jetzt die Frage: An wen die Erklärung zu senden?

Mehrere Redner verlangen, daß sie einerseits an die Nationalversammlung zu Frankfurt abgeschickt, andererseits durch die Presse dem Volk mitgetheilt werde.

Ein Schwarzweißer will sie auch an Brandenburg-Manteuffel expedirt haben. Der gute Mann wird mit seinem Antrage verhöhnt.

Dagegen beschließt die Versammlung, sie dem preußischen Könige zuzustellen. Es frägt sich nun, auf welche Weise?

Friedensrichter Fani schlägt vor, die Erklärung durch einen Huissier per Post dem preußischen Könige zuzustellen. Statt dieses vernünftigen Vorschlages wird ein anderer angenommen, der dem Bureau aufträgt, die Sache mit einem kurzen, angemessenen Begleitschreiben nach Berlin an den König von Preußen zustellen zu lassen.

Noch müssen wir erwähnen, daß ein Redner wegen der unter Nro. 8. der Erklärung enthaltenen Drohung eine nähere Auseinandersetzung verlangte.

Präsident Zell gab sie ungefähr mit folgenden Worten:

Die Drohung besagt, daß sich die Rheinländer in dem jetzigen Conflikte zwischen Preußen und Deutschland nöthigenfalls von Preußen trennen werden. Da man kürzlich in hohen Kreisen zu Berlin geäußert, man werde eventuell die Rheinlande fahren lassen, um nur in dem übrigen Preußen die alten Zustände zu bewahren; so frage ich Sie, meine Herren, ob Sie lieber preußisch als deutsch sein wollen? Aus Einem Munde rief die Versammlung: Deutsch! Deutsch! Trennung von Preußen! und ein dreifaches Hoch erscholl für Deutschland.

Präsident. Zell schließt den Kongreß mit der Aufforderung an die einzelnen Mitglieder, bei ihrer Rückkehr in die Heimath nun auch energisch alle Kräfte aufzubieten, daß die Worte zu Thaten werden und daß die Pläne der Contrerevolution an der Einigkeit und Stärke des Volkes zu Schanden werden.

Kameraden der Rheinprovinz und Westphalens.

Wir reichen Euch die Bruderhand!

Einer für Alle,

Alle für Einen.

Heute hatte die hiesige Landwehr und Reserve eine Versammlung beschickt durch Deputationen eilf benachbarter Gemeinden.

Das Loos ist gefallen.

Wir werden dem Rufe des Ministeriums Brandenburg-Manteuffel nicht folgen; Niemals! Niemals! Niemals! Wir sind fest entschlossen, es durch die That zu beweisen, daß die Idee eines einigen freien Deutschlands keine Chimäre ist.

Wir verlassen uns auf Euch, verlaßt euch auf uns. Wir können nur durch Einigkeit ein Ministerium stürzen, das schon so lange den Volksrechten Hohn gesprochen hat.

Die Crefelder Landwehr.

Redakteur en chef Karl Marx.

Druck von J. W. Dietz.

aufzuoctroyiren. Diese soll in 4 Terminen, den 1. Juni, 1. Juli 1. August und den 1. September eingezahlt werden und beträgt 4 1/2 Millionen Mark. Die Rückzahlung soll geschehen, sobald sich die souverainen Herren der Raubstaaten bequemen, ihren Beitrag für die allgemeine Reichskriegskasse herauszugeben, und diese also für die Reichstruppen vergüten kann. — Vor nicht langer Zeit wurde erst eine allgemeine Kriegssteuer ausgeschrieben und jetzt wird schon wieder der Geldsack der schleswig-holsteinischen Bauern und Adelsaristokratie in Anspruch genommen. Hoffentlich werden sie so lange gedrückt werden, bis sie zur Besinnung kommen.

Die Preußen und sonstigen Reichstruppen stehen noch immer in Schleswig, damit, wie Prittwitz sich ausdrückt, die Schleswig-Holsteiner geschont werden. Mißtrauen und Mißstimmung gegen die diesjährige Kriegführung scheint sich jetzt allgemeiner zu verbreiten und in den sonderbarsten Gerüchten Luft zu machen.

Morgen findet in Neumünster eine Versammlung der Abgeordneten der schleswig-holsteinischen Volksvereine statt, deren Thätigkeit darin besteht, zu berathen, zu beschließen und — Nichts auszuführen. Morgen werden sie darüber berathen, wie die Reichsverfassung am Besten durchzuführen sei. Unsere Volksvereine stehen auf der Stufe der Märzvereinler. Sonst ist im ganzen Schleswig-Holstein bei der jetzigen kritischen Lage der Dinge ein Indifferentismus zu Hause, wie er wohl kaum seines Gleichen findet. Die sogenannte Demokratenpartei konnte sehr viel wirken, wenn sie energisch auftreten und handeln wollte. Das Volk ist für Belehrungen sehr empfänglich, wenn es nur auf die rechte Art angefangen wird; aber die Führer dieser Partei wollen es mit keiner Partei verderben. Als im vorigen Jahre in einer kleinen Stadt Holsteins die unbemittelten Klassen gegen ein drückendes Wucherinstitut und für unentgeldliche Herausgabe aller dort verpfändeten Sachen bis zu 5 Thlr. agitirten, sprach einer der Betheiligten in Rendsburg mit einem dieser Volksführer, der damals mit der provisorischen Regierung in engster Verbindung stand. Dieser theilte ihm denn mit, daß es eine sehr kitzliche Sache sei, indem es zu sehr in's Eigenthum eingreife,

228 Freiburg, 3. Mai.

Die Verhandlungen gegen Fickler, Bornstedt und Genossen haben gestern begonnen. Das Gerichtspersonal ist das gleiche wie in dem Prozeß gegen Struve und Blind, den Präsidenten ausgenommen, da der Hofrichter Litschgi diese Schweißtreibende Stellung dem zweiten Vorsitzenden abgetreten und wieder nach dem Schauplatze seiner stummen Rolle in der Carlsruher Volksvertretungsfarce geeilt ist. Die Geschwornen sind natürlich dem berüchtigten provisorischen Gesetz gemäß von den Polizeibeamten, und, wie es scheint, noch sorgfälriger als das letzte Mal ausgelesen. Ja, es finden sich auf der Liste Namen, deren Träger zugleich als Belastungszeugen theils gegen Struve und Blind auftraten, theils selbst in diesem Prozeß auftreten sollen, so ein Freiherr v. Landenberg, der einzige Zeuge, der der Ehre Bornstets und der pariser deutschen Legion zu nahe zu treten sucht. Trotz alledem aber läßt sich mit Sicherheit auf ein freisprechendes Urtheil rechnen. Namentlich wird auch der bornirteste Ordnungswüthrich in Fickler lediglich das Opfer der nichtswürdigsten Chikane erkennen müssen. Um den Preis eines Platzes im badischen Ministerium hatte es Ficklers einstiger Schützling Mathy über sich genommen, diese feige Regierung des Gegenstandes ihrer beständigen Angst zu entledigen, und um die Schandthat eines so brauchbaren Werkzeugs, wie Mathy, zu beschönigen, mußte Fickler dreizehn Monate lang in einem Käfig schmachten, der nicht viel über 4 Fuß ins Gevierte mißt, unter den bodenlosesten Anschuldigungen von welchen man die vom Ministerium Bekk und seinen Kreaturen bis auf die neueste Zeit allerwärts verbreitete des „Landesverraths“ gar nicht in die Anklageakte aufzunehmen wagte. Durch diese scheußliche Behandlung sollte der an stete Rührigkeit gewöhnte Mann entweder gebeugt oder getödtet werden. Beides ist nicht gelungen. Fickler wollte weder fliehen noch sich amnestiren lassen, wie nah ihm auch beides gelegt wurde, und durch eine unglaubliche Diät und unermüdete Geistesthätigkeit (er versorgte seine „Seeblätter“ fast allein von seinem Gefängniß aus) wußte er sich geistig und körperlich aufrecht zu erhalten. Fatal, solche Eisennatur! Endlich sind alle Vorwände erschöpft, man muß den Hochverräther vor seine Richter stelle, um sich rettungslos von ihm den moralischen Todesstoß versetzen zu lassen. Freilich weiß man dergleichen gegenwärtig politisch zu überleben.

Das Parket ist nach Ausscheidung der Hrn. Eimer und Wäncker, die in der Struve'schen Verhandlung so klägliche Rollen spielten, durch den Staatsanwalt Ammann aus Mannheim verstärkt, bekommt durch seinen Fanatismus gegen Alles, was nach Revolution riecht, und durch die vielen Schlappen, die er selbst vor unserm „unabhängigen“ Hofrichtern durch wühlerische Vertheidiger erlitten.

— Ficklers neuste Schicksale sind zugleich mit seinem Charakter seiner ganzen äußern Erscheinung aufgeprägt. Er ist abgemagert und blaß, aber von ungebeugter, kräftiger Haltung, scharfen Blickes. Er spricht mit unerschütterlicher Ruhe. Bornstedt sieht sehr frisch und munter aus. Er und die beiden jüngern Angeklagten tragen die verpönten rothen Halstücher, nicht „obgleich“, sondern „weil“ sie verboten. Die Angeklagten sind des besten Humors und unterhalten sich in den jeweils eintretenden Pausen lebhaft und lachend untereinander, was ihnen freilich von einigen schwerfälligen Gliedern höchlich übel vermerkt wird.

Die erste Sitzung förderte gleich wieder einige jener rechtlichen Sonderbarkeiten zu Tage, an welchen die badische Justiz und namentlich dieses monströse Amphibtum von Inquisitions- und Geschwornengericht so fruchtbar ist. Der gegenwärtige Präsident, der überhaupt mancherlei büreaukratische Angewohnheiten hat und u. a. die bäurisch Gekleideten unter den Zeugen mit „Ihr“ anzureden pflegt, hatte nur so obenhin, gleichsam im Administrativwege einige der Jurykandidaten ausgeschieden, weshalb Bornstedt's Vertheidiger die Ziehungsliste der Geschwornen für nichtig zu erklären beantragte. Dieser Antrag wird vom Gerichtshof als „unbegründet und unstatthaft“ verworfen.

Der Vertheidiger Brentano ersuchte diejenigen Jurykandidaten, die zugleich als Zeugen in einem der von dieses Ausnahmsgericht verwiesenen politischen Prozesse aufgetreten sind oder auftreten sollen, nach dem Beispiel einiger Mitglieder des Gerichtshofs sich selbst zu rekusiren. Dieselben erklären sich dazu bereit, der Gerichtshof aber erklärt es für unstatthaft.

Nach erfolgter Konstituirung der Jury, wobei die Staatsbehörde diesmal die Ausübung des Rekusationsrechts für überflüssig hielt, haben die Angeklagten ihre Personalien anzugeben. Bornstedt entwickelt mit einiger Weitschweifigkeit die äußern und innern Erlebnisse, die im Verlauf der Jahre aus dem preußischen Gardelieutenant den Führer der demokratischen deutschen Pariser Legion formten, und erklärt, im Laufe der Verhandlungen zugleich als Anwalt seiner Mitkämpfer gegen die vielen erlogenen ehrenrührigen Beschuldigungen aufzutreten. Namentlich erhebt er sich mit Entrüstung gegen den der Legion gemachten Vorwurf der Räuberei und Erpressung, und schließt seine Rede mit einem kurzen sozial-demokratischen Glaubensbekenntniß.

Fickler und die beiden jüngern Angeklagten, Dr. Steinmetz und Student Krebs beschränken sich auf die Angabe des Namens und Alters.

Den übrigen Theil dieser Sitzung füllte die Verlesung der Anklageschriften aus, worunter namentlich diejenige gegen Bornstedt ein Gewebe von Lügen enthält. Als Episode diente die Erörterung über die weitere rechtliche Sonderbarkeit, daß der Herr Staatsanwalt Ammann dieses letztere Machwerk nebst Urkunden, die noch nicht einmal zur offiziellen Kenntniß der Vertheidiger gekommen waren, in einer juristischen Zeitschrift hatte abdrucken lassen, wie er sagte, um die vielen lügenhaften Artikel der schlechten Presse über diesen Prozeß mit Einem Male durch die Wucht der Wahrheit zu entkräften. Brentano wies ihm durch Thatsachen nach, daß es der Lügen und Fabeln nicht bedürfe, um die badische Gerechtigkeit in ihrer skandalösen Blöße hinzustellen. Ein auf jenen Amtsmißbrauch des Staatsanwalts gegründetes Perhorreszenzgesuch des Vertheidigers von Bornstedt wurde verworfen. (Das Resume der Anklageakte haben wir bereits mitgetheilt).

In der heutigen Sitzung (3. Mai) begründete Brentano, Behufs eventueller Nichtigkeitsbeschwerde, einen Protest gegen die Kompetenz dieses Gerichts und gegen das ganze Verfahren gegen die Angeklagten überhaupt, woran er jedoch die Bemerkung knüpft: daß es ihm leid thun sollte, wenn der Gerichtshof wider Erwarten und Gewohnheit sofort auf diesen Protest einginge, indem die Verhandlung des Fickler'schen Prozesses just in seinem und seines Klienten Interesse liege. Bornstedt's Vertheidiger schloß sich dem Protest mit dem Bemerken an, daß nicht einmal das (über allen Begriff schlechte und perfide) provisorische Gesetz hier befolgt werde, worauf zur Vernehmung der Angeklagten über die ihnen zur Last gelegten Thatsachen geschritten wird.

Das wesentliche aus Bornstedt's Antworten läßt sich in folgenden Punkten zusammenfassen: In der Nacht vom 30. auf den 31. März v. J. kam er in Paris an, wo er sofort in die Reforme und den National einen Aufruf an die in Paris lebenden Deutschen einrücken ließ, sich zunächst zur Besprechung einer Adresse an das französische Volk zu versammeln. In der Versammlung schlug er Herwegh zum Präsidenten vor. Er selbst, bemerkt er hierbei, sei nicht so bekannt gewesen, habe in der Literatur nicht geleistet, was Herwegh, (den er oft aufgefordert habe, aus seiner Unthätigkeit herauszutreten und als Demokrat auch Etwas für die Volkssache zu wirken) so habe er sich, wie er immer gerne gethan, auch hier untergeordnet. In einer Versammlung von etwa 8000 Deutschen seien die Spione der deutschen Regierungen in Masse zugegen gewesen, die sich sofort beeilt, durch die lügenhaftesten Berichte, die fabelhaftesten Erfindungen die Sache von vorn herein verhaßt zu machen. Der Minister Bekk habe geheime Polizeiberichte verlangt über eine öffentliche Versammlung, und diese Berichte seien sofort in öffentlichen Blättern ganz in den gleichen Ausdrücken verbreitet worden. Erlogen sei, was von Königsmord u. dgl. gefaselt worden; nie seien solche Phrasen in jener Versammlung gehört worden. — Nachdem man Venedey's franzosenfressende Adresse mit Hohn verworfen, sei die von Herwegh vorgeschlagene angenommen und durch eine Deputation von 7000 Deutschen nach dem Hotel de Ville gebracht und der provisorischen Regierung übergeben worden, in deren Namen der Justizminister Cremieux der Deputation geantwortet. Hier berührt Bornstedt u. A. die Persönlichkeit des Heinreich Börnstein (Bruders von Karl Börnstein, der durch einen unglücklichen Mißgriff später zum General der Legion gemacht wurde): Dieser Heinrich Börnstein, der sogenannte autographische Korrespondenzen für servile deutsche Blätter besorgt, gerirte sich als eifriger Republikaner, schien die Gesellschaft nach Kräften zu unterstützen und schenkte der Legion eine Fahne mit der Inschrift: Vive la république universelle! Nachdem aber die Legion geschlagen war, verläumdete er sie in schamloser Weise in der Karlsruher Hofzeitung.

(Fortsetzung folgt.)

Französische Republik.
* Paris, 8. Mai.

Der Verrath in Italien beginnt bereits seine Früchte zu tragen.

In der Nachtsitzung der National-Versammlung stellte Senard im Namen der Kommission den Antrag, das Ministerium zu schleunigen Maßregeln aufzufordern, um die italienische Expedition in die ihr vorgezeigten Schranken zurückzuführen.

Die Rechtfertigung des Ministers des Auswärtigen wurde jeden Augenblick mit Ausbrüchen der Entrüstung abgeschnitten. Um 1 1/2 Uhr Nachts ging unter dem Beifallsjauchzen der Tribünen der Kommissionsantrag mit 328 gegen 248 Stimmen durch; das Ministerium ist mit einer Majoritat von 80 Stimmen geschlagen worden.

Am Schluß wurde folgender von 60 Mitgliedern unterzeichneter Antrag auf das Bureau niedergelegt:

„Die National-Versammlung nach Einsicht des Artikels 5 der Verfassung, welcher sagt: Die französische Republik respektirt die fremden Nationalitäten, wie sie die ihrige respektirt zu sehen wünscht, gedenkt keineswegs Eroberungskriege zu unternehmen, noch ihre Waffen gegen die Freiheit irgend eines Volkes zu führen; in Erwägung, daß die Exekutivgewalt, welche von der Nationalversammlung die Ermächtigung erhielt, ein Expeditionsheer nach Italien zu schicken, um die Freiheit zu schützen, dieses Heer aber gegen eine Republik führte, die aus dem allgemeinen Stimmrecht hervorging, wodurch sie die Waffen der französischen Republik gegen das römische Volk führte; in Erwägung, daß dieser Akt eine handgreifliche Verletzung des Buchstabens und Geistes der Verfassung und ein Verrath an den Interessen der französischen Republik und der gesammten europäischen Demokratie ist: dekretirt, daß der Bürger Louis Napoleon Bonaparte, Präsident der Republik und die Bürger Odilon Barrot, Buffet, Lacrosse, Rulhieres, De Tracy, Passy, Drouyn de Lhuys, Falloux und Faucher, seine Minister, angeklagt sind, die Verfassung verletzt zu haben.“

Das Ministerium wird wegen der bevorstehenden Wahlen indeß nicht abtreten. Die allgemeine Entrüstung über die italienischen Vorgänge, wie die fortdauernden Militär-Emeuten fördern in diesem Augenblick mehr als Alles den Sieg der Rothen.

Ungarn.
*
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
[Deutschland]
* Köln, 8. Mai.

Nachmittags- und Schlußsitzung des Kongresses der rheinischen Gemeinderäthe. Die Sitzung, zwar nur bis um 1 Uhr vertagt, wurde doch erst nach 2 Uhr wieder eröffnet.

Der Präsident verliest, als Berichterstatter der Fünfer-Kommission, eine von ihr ausgearbeitete Erklärung — von einer Adresse nach Berlin hat die Kommission von vornherein Umgang genommen — und motivirt die einzelnen Punkte derselben. Laut und energisch, sagt er am Ende seines Vortrags, muß die gegenwärtigen Versammlung erklären, daß sie entschieden auf Seite der Feinde des Ministeriums Brandenburg-Manteuffel steht. (Stürmischer Beifall.) Die Kommission will keine Ausführungsmaßregeln vorschlagen, sondern erwartet solche von der Nationalversammlung in Frankfurt.

Es werden hierauf die einzelnen Punkte zur Debatte und Abstimmung gestellt. Sie werden mit oder ohne Debatte bis auf wenige Abänderungen angenommen. Die Anträge von Dietsch (aus Saarbrücken):

1) Die Bürgerwehren jeder Gemeinde auf die Reichsverfassung zu vereidigen;
2) daß die Gemeindevertretungen überall Listen auflegen, in welchen die Landwehrmänner der Volkspartei schriftlich an Eidesstatt sich verpflichten, für die Reichsverfassung zu stehen und zu fallen;
3) daß die Eltern, Anverwandten etc. ihren Söhnen etc. im stehenden Heere genaue Auskunft über den jetzigen Konflikt, die Gesinnung in den Gemeinden etc. zukommen lassen;
4) daß die Gemeindebehörden sich bei Einberufung der Landwehr mindestens jeder Hilfsleistung enthalten:

werden abgelehnt, da man durchaus nicht auf Spezialisirung von Maßregeln sich einlassen will.

Die Erklärung, wie sie schließlich von dem Kongreß fast einstimmig angenommen wird, lautet wie folgt:

(Die Erklärung gaben wir in der außerordentlichen Beilage zu Nr. 293).

Es entsteht jetzt die Frage: An wen die Erklärung zu senden?

Mehrere Redner verlangen, daß sie einerseits an die Nationalversammlung zu Frankfurt abgeschickt, andererseits durch die Presse dem Volk mitgetheilt werde.

Ein Schwarzweißer will sie auch an Brandenburg-Manteuffel expedirt haben. Der gute Mann wird mit seinem Antrage verhöhnt.

Dagegen beschließt die Versammlung, sie dem preußischen Könige zuzustellen. Es frägt sich nun, auf welche Weise?

Friedensrichter Fani schlägt vor, die Erklärung durch einen Huissier per Post dem preußischen Könige zuzustellen. Statt dieses vernünftigen Vorschlages wird ein anderer angenommen, der dem Bureau aufträgt, die Sache mit einem kurzen, angemessenen Begleitschreiben nach Berlin an den König von Preußen zustellen zu lassen.

Noch müssen wir erwähnen, daß ein Redner wegen der unter Nro. 8. der Erklärung enthaltenen Drohung eine nähere Auseinandersetzung verlangte.

Präsident Zell gab sie ungefähr mit folgenden Worten:

Die Drohung besagt, daß sich die Rheinländer in dem jetzigen Conflikte zwischen Preußen und Deutschland nöthigenfalls von Preußen trennen werden. Da man kürzlich in hohen Kreisen zu Berlin geäußert, man werde eventuell die Rheinlande fahren lassen, um nur in dem übrigen Preußen die alten Zustände zu bewahren; so frage ich Sie, meine Herren, ob Sie lieber preußisch als deutsch sein wollen? Aus Einem Munde rief die Versammlung: Deutsch! Deutsch! Trennung von Preußen! und ein dreifaches Hoch erscholl für Deutschland.

Präsident. Zell schließt den Kongreß mit der Aufforderung an die einzelnen Mitglieder, bei ihrer Rückkehr in die Heimath nun auch energisch alle Kräfte aufzubieten, daß die Worte zu Thaten werden und daß die Pläne der Contrerevolution an der Einigkeit und Stärke des Volkes zu Schanden werden.

Kameraden der Rheinprovinz und Westphalens.

Wir reichen Euch die Bruderhand!

Einer für Alle,

Alle für Einen.

Heute hatte die hiesige Landwehr und Reserve eine Versammlung beschickt durch Deputationen eilf benachbarter Gemeinden.

Das Loos ist gefallen.

Wir werden dem Rufe des Ministeriums Brandenburg-Manteuffel nicht folgen; Niemals! Niemals! Niemals! Wir sind fest entschlossen, es durch die That zu beweisen, daß die Idee eines einigen freien Deutschlands keine Chimäre ist.

Wir verlassen uns auf Euch, verlaßt euch auf uns. Wir können nur durch Einigkeit ein Ministerium stürzen, das schon so lange den Volksrechten Hohn gesprochen hat.

Die Crefelder Landwehr.

Redakteur en chef Karl Marx.

Druck von J. W. Dietz.

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          <p><pb facs="#f0002" n="1672"/>
aufzuoctroyiren. Diese soll in 4 Terminen, den 1. Juni, 1. Juli 1. August und den 1. September eingezahlt werden und beträgt 4 1/2 Millionen Mark. Die Rückzahlung soll geschehen, sobald sich die souverainen Herren der Raubstaaten bequemen, ihren Beitrag für die allgemeine Reichskriegskasse herauszugeben, und diese also für die Reichstruppen vergüten kann. &#x2014; Vor nicht langer Zeit wurde erst eine allgemeine Kriegssteuer ausgeschrieben und jetzt wird schon wieder der Geldsack der schleswig-holsteinischen Bauern und Adelsaristokratie in Anspruch genommen. Hoffentlich werden sie so lange gedrückt werden, bis sie zur Besinnung kommen.</p>
          <p>Die Preußen und sonstigen Reichstruppen stehen noch immer in Schleswig, damit, wie Prittwitz sich ausdrückt, die Schleswig-Holsteiner geschont werden. Mißtrauen und Mißstimmung gegen die diesjährige Kriegführung scheint sich jetzt allgemeiner zu verbreiten und in den sonderbarsten Gerüchten Luft zu machen.</p>
          <p>Morgen findet in Neumünster eine Versammlung der Abgeordneten der schleswig-holsteinischen Volksvereine statt, deren Thätigkeit darin besteht, zu berathen, zu beschließen und &#x2014; Nichts auszuführen. Morgen werden sie darüber berathen, wie die Reichsverfassung am Besten durchzuführen sei. Unsere Volksvereine stehen auf der Stufe der Märzvereinler. Sonst ist im ganzen Schleswig-Holstein bei der jetzigen kritischen Lage der Dinge ein Indifferentismus zu Hause, wie er wohl kaum seines Gleichen findet. Die sogenannte Demokratenpartei konnte sehr viel wirken, wenn sie energisch auftreten und handeln wollte. Das Volk ist für Belehrungen sehr empfänglich, wenn es nur auf die rechte Art angefangen wird; aber die Führer dieser Partei wollen es mit keiner Partei verderben. Als im vorigen Jahre in einer kleinen Stadt Holsteins die unbemittelten Klassen gegen ein drückendes Wucherinstitut und für unentgeldliche Herausgabe aller dort verpfändeten Sachen bis zu 5 Thlr. agitirten, sprach einer der Betheiligten in Rendsburg mit einem dieser Volksführer, der damals mit der provisorischen Regierung in engster Verbindung stand. Dieser theilte ihm denn mit, daß es eine sehr kitzliche Sache sei, indem <hi rendition="#g">es zu sehr in's</hi> <hi rendition="#b">Eigenthum</hi> eingreife,</p>
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          <head><bibl><author>228</author></bibl> Freiburg, 3. Mai.</head>
          <p>Die Verhandlungen gegen Fickler, Bornstedt und Genossen haben gestern begonnen. Das Gerichtspersonal ist das gleiche wie in dem Prozeß gegen Struve und Blind, den Präsidenten ausgenommen, da der Hofrichter Litschgi diese Schweißtreibende Stellung dem zweiten Vorsitzenden abgetreten und wieder nach dem Schauplatze seiner stummen Rolle in der Carlsruher Volksvertretungsfarce geeilt ist. Die Geschwornen sind natürlich dem berüchtigten provisorischen Gesetz gemäß von den Polizeibeamten, und, wie es scheint, noch sorgfälriger als das letzte Mal ausgelesen. Ja, es finden sich auf der Liste Namen, deren Träger zugleich als Belastungszeugen theils gegen Struve und Blind auftraten, theils selbst in diesem Prozeß auftreten sollen, so ein Freiherr v. Landenberg, der einzige Zeuge, der der <hi rendition="#g">Ehre</hi> Bornstets und der pariser deutschen Legion zu nahe zu treten sucht. Trotz alledem aber läßt sich mit Sicherheit auf ein freisprechendes Urtheil rechnen. Namentlich wird auch der bornirteste Ordnungswüthrich in Fickler lediglich das Opfer der nichtswürdigsten Chikane erkennen müssen. Um den Preis eines Platzes im badischen Ministerium hatte es Ficklers einstiger Schützling Mathy über sich genommen, diese feige Regierung des Gegenstandes ihrer beständigen Angst zu entledigen, und um die Schandthat eines so brauchbaren Werkzeugs, wie Mathy, zu beschönigen, mußte Fickler dreizehn Monate lang in einem Käfig schmachten, der nicht viel über 4 Fuß ins Gevierte mißt, unter den bodenlosesten Anschuldigungen von welchen man die vom Ministerium Bekk und seinen Kreaturen bis auf die neueste Zeit allerwärts verbreitete des &#x201E;Landesverraths&#x201C; gar nicht in die Anklageakte aufzunehmen wagte. Durch diese scheußliche Behandlung sollte der an stete Rührigkeit gewöhnte Mann entweder gebeugt oder getödtet werden. Beides ist nicht gelungen. Fickler wollte weder fliehen noch sich amnestiren lassen, wie nah ihm auch beides gelegt wurde, und durch eine unglaubliche Diät und unermüdete Geistesthätigkeit (er versorgte seine &#x201E;Seeblätter&#x201C; fast <hi rendition="#g">allein</hi> von seinem Gefängniß aus) wußte er sich geistig und körperlich aufrecht zu erhalten. Fatal, solche Eisennatur! Endlich sind alle Vorwände erschöpft, man muß den Hochverräther vor seine Richter stelle, um sich rettungslos von ihm den moralischen Todesstoß versetzen zu lassen. Freilich weiß man dergleichen gegenwärtig politisch zu überleben.</p>
          <p>Das Parket ist nach Ausscheidung der Hrn. Eimer und Wäncker, die in der Struve'schen Verhandlung so klägliche Rollen spielten, durch den Staatsanwalt Ammann aus Mannheim verstärkt, bekommt durch seinen Fanatismus gegen Alles, was nach Revolution riecht, und durch die vielen Schlappen, die er selbst vor unserm &#x201E;unabhängigen&#x201C; Hofrichtern durch wühlerische Vertheidiger erlitten.</p>
          <p>&#x2014; Ficklers neuste Schicksale sind zugleich mit seinem Charakter seiner ganzen äußern Erscheinung aufgeprägt. Er ist abgemagert und blaß, aber von ungebeugter, kräftiger Haltung, scharfen Blickes. Er spricht mit unerschütterlicher Ruhe. Bornstedt sieht sehr frisch und munter aus. Er und die beiden jüngern Angeklagten tragen die verpönten rothen Halstücher, nicht &#x201E;obgleich&#x201C;, sondern &#x201E;weil&#x201C; sie verboten. Die Angeklagten sind des besten Humors und unterhalten sich in den jeweils eintretenden Pausen lebhaft und lachend untereinander, was ihnen freilich von einigen schwerfälligen Gliedern höchlich übel vermerkt wird.</p>
          <p>Die erste Sitzung förderte gleich wieder einige jener rechtlichen Sonderbarkeiten zu Tage, an welchen die badische Justiz und namentlich dieses monströse Amphibtum von Inquisitions- und Geschwornengericht so fruchtbar ist. Der gegenwärtige Präsident, der überhaupt mancherlei büreaukratische Angewohnheiten hat und u. a. die bäurisch Gekleideten unter den Zeugen mit &#x201E;<hi rendition="#g">Ihr</hi>&#x201C; anzureden pflegt, hatte nur so obenhin, gleichsam im Administrativwege einige der Jurykandidaten ausgeschieden, weshalb Bornstedt's Vertheidiger die Ziehungsliste der Geschwornen für nichtig zu erklären beantragte. Dieser Antrag wird vom Gerichtshof als &#x201E;unbegründet und unstatthaft&#x201C; verworfen.</p>
          <p>Der Vertheidiger Brentano ersuchte diejenigen Jurykandidaten, die zugleich als Zeugen in einem der von dieses Ausnahmsgericht verwiesenen politischen Prozesse aufgetreten sind oder auftreten sollen, nach dem Beispiel einiger Mitglieder des Gerichtshofs sich selbst zu rekusiren. Dieselben erklären sich dazu bereit, der Gerichtshof aber erklärt es für unstatthaft.</p>
          <p>Nach erfolgter Konstituirung der Jury, wobei die Staatsbehörde diesmal die Ausübung des Rekusationsrechts für überflüssig hielt, haben die Angeklagten ihre Personalien anzugeben. Bornstedt entwickelt mit einiger Weitschweifigkeit die äußern und innern Erlebnisse, die im Verlauf der Jahre aus dem preußischen Gardelieutenant den Führer der demokratischen deutschen Pariser Legion formten, und erklärt, im Laufe der Verhandlungen zugleich als Anwalt seiner Mitkämpfer gegen die vielen erlogenen ehrenrührigen Beschuldigungen aufzutreten. Namentlich erhebt er sich mit Entrüstung gegen den der Legion gemachten Vorwurf der Räuberei und Erpressung, und schließt seine Rede mit einem kurzen sozial-demokratischen Glaubensbekenntniß.</p>
          <p>Fickler und die beiden jüngern Angeklagten, Dr. Steinmetz und Student Krebs beschränken sich auf die Angabe des Namens und Alters.</p>
          <p>Den übrigen Theil dieser Sitzung füllte die Verlesung der Anklageschriften aus, worunter namentlich diejenige gegen Bornstedt ein Gewebe von Lügen enthält. Als Episode diente die Erörterung über die weitere rechtliche Sonderbarkeit, daß der Herr Staatsanwalt Ammann dieses letztere Machwerk nebst Urkunden, die noch nicht einmal zur offiziellen Kenntniß der Vertheidiger gekommen waren, in einer juristischen Zeitschrift hatte abdrucken lassen, wie er sagte, um die vielen lügenhaften Artikel der schlechten Presse über diesen Prozeß mit Einem Male durch die Wucht der Wahrheit zu entkräften. Brentano wies ihm durch Thatsachen nach, daß es der Lügen und Fabeln nicht bedürfe, um die badische Gerechtigkeit in ihrer skandalösen Blöße hinzustellen. Ein auf jenen Amtsmißbrauch des Staatsanwalts gegründetes Perhorreszenzgesuch des Vertheidigers von Bornstedt wurde verworfen. (Das Resume der Anklageakte haben wir bereits mitgetheilt).</p>
          <p>In der heutigen Sitzung (3. Mai) begründete Brentano, Behufs eventueller Nichtigkeitsbeschwerde, einen Protest gegen die Kompetenz dieses Gerichts und gegen das ganze Verfahren gegen die Angeklagten überhaupt, woran er jedoch die Bemerkung knüpft: daß es ihm leid thun sollte, wenn der Gerichtshof wider Erwarten und Gewohnheit sofort auf diesen Protest einginge, indem die Verhandlung des Fickler'schen Prozesses just in seinem und seines Klienten Interesse liege. Bornstedt's Vertheidiger schloß sich dem Protest mit dem Bemerken an, daß nicht einmal das (über allen Begriff schlechte und perfide) provisorische Gesetz hier befolgt werde, worauf zur Vernehmung der Angeklagten über die ihnen zur Last gelegten Thatsachen geschritten wird.</p>
          <p>Das wesentliche aus Bornstedt's Antworten läßt sich in folgenden Punkten zusammenfassen: In der Nacht vom 30. auf den 31. März v. J. kam er in Paris an, wo er sofort in die Reforme und den National einen Aufruf an die in Paris lebenden Deutschen einrücken ließ, sich zunächst zur Besprechung einer Adresse an das französische Volk zu versammeln. In der Versammlung schlug er Herwegh zum Präsidenten vor. Er selbst, bemerkt er hierbei, sei nicht so bekannt gewesen, habe in der Literatur nicht geleistet, was Herwegh, (den er oft aufgefordert habe, aus seiner Unthätigkeit herauszutreten und als Demokrat auch Etwas für die Volkssache zu wirken) so habe er sich, wie er immer gerne gethan, auch hier untergeordnet. In einer Versammlung von etwa 8000 Deutschen seien die Spione der deutschen Regierungen in Masse zugegen gewesen, die sich sofort beeilt, durch die lügenhaftesten Berichte, die fabelhaftesten Erfindungen die Sache von vorn herein verhaßt zu machen. Der Minister Bekk habe geheime Polizeiberichte verlangt über eine öffentliche Versammlung, und diese Berichte seien sofort in öffentlichen Blättern ganz in den gleichen Ausdrücken verbreitet worden. Erlogen sei, was von Königsmord u. dgl. gefaselt worden; nie seien solche Phrasen in jener Versammlung gehört worden. &#x2014; Nachdem man Venedey's franzosenfressende Adresse mit Hohn verworfen, sei die von Herwegh vorgeschlagene angenommen und durch eine Deputation von 7000 Deutschen nach dem Hotel de Ville gebracht und der provisorischen Regierung übergeben worden, in deren Namen der Justizminister Cremieux der Deputation geantwortet. Hier berührt Bornstedt u. A. die Persönlichkeit des Heinreich Börnstein (Bruders von Karl Börnstein, der durch einen unglücklichen Mißgriff später zum General der Legion gemacht wurde): Dieser Heinrich Börnstein, der sogenannte autographische Korrespondenzen für servile deutsche Blätter besorgt, gerirte sich als eifriger Republikaner, schien die Gesellschaft nach Kräften zu unterstützen und schenkte der Legion eine Fahne mit der Inschrift: Vive la république universelle! Nachdem aber die Legion geschlagen war, verläumdete er sie in schamloser Weise in der Karlsruher Hofzeitung.</p>
          <p>
            <ref type="link">(Fortsetzung folgt.)</ref>
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        <head>Französische Republik.</head>
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          <head><bibl><author>*</author></bibl> Paris, 8. Mai.</head>
          <p>Der Verrath in Italien beginnt bereits seine Früchte zu tragen.</p>
          <p>In der Nachtsitzung der National-Versammlung stellte Senard im Namen der Kommission den Antrag, das Ministerium zu schleunigen Maßregeln aufzufordern, um die italienische Expedition in die ihr vorgezeigten Schranken zurückzuführen.</p>
          <p>Die Rechtfertigung des Ministers des Auswärtigen wurde jeden Augenblick mit Ausbrüchen der Entrüstung abgeschnitten. Um 1 1/2 Uhr Nachts ging unter dem Beifallsjauchzen der Tribünen der Kommissionsantrag mit 328 gegen 248 Stimmen durch; das Ministerium ist mit einer Majoritat von 80 Stimmen geschlagen worden.</p>
          <p>Am Schluß wurde folgender von 60 Mitgliedern unterzeichneter Antrag auf das Bureau niedergelegt:</p>
          <p>&#x201E;Die National-Versammlung nach Einsicht des Artikels 5 der Verfassung, welcher sagt: Die französische Republik respektirt die fremden Nationalitäten, wie sie die ihrige respektirt zu sehen wünscht, gedenkt keineswegs Eroberungskriege zu unternehmen, noch ihre Waffen gegen die Freiheit irgend eines Volkes zu führen; in Erwägung, daß die Exekutivgewalt, welche von der Nationalversammlung die Ermächtigung erhielt, ein Expeditionsheer nach Italien zu schicken, um die Freiheit zu schützen, dieses Heer aber gegen eine Republik führte, die aus dem allgemeinen Stimmrecht hervorging, wodurch sie die Waffen der französischen Republik gegen das römische Volk führte; in Erwägung, daß dieser Akt eine handgreifliche Verletzung des Buchstabens und Geistes der Verfassung und ein Verrath an den Interessen der französischen Republik und der gesammten europäischen Demokratie ist: <hi rendition="#g">dekretirt</hi>, daß der Bürger Louis Napoleon Bonaparte, Präsident der Republik und die Bürger Odilon Barrot, Buffet, Lacrosse, Rulhieres, De Tracy, Passy, Drouyn de Lhuys, Falloux und Faucher, seine Minister, angeklagt sind, die Verfassung verletzt zu haben.&#x201C;</p>
          <p>Das Ministerium wird wegen der bevorstehenden Wahlen indeß <hi rendition="#g">nicht</hi> abtreten. Die allgemeine Entrüstung über die italienischen Vorgänge, wie die fortdauernden Militär-Emeuten fördern in diesem Augenblick mehr als Alles den <hi rendition="#g">Sieg der Rothen</hi>.</p>
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        <head>Ungarn.</head>
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          <note type="editorial">Edition: <bibl>Friedrich Engels: Vom Kriegsschauplatz, vorgesehen für: MEGA<hi rendition="#sup">2</hi>, I/9.         </bibl>                </note>
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              <author>*</author>
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        <head>[Deutschland]</head>
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          <head><bibl><author>*</author></bibl> Köln, 8. Mai.</head>
          <p>Nachmittags- und Schlußsitzung des Kongresses der rheinischen Gemeinderäthe. Die Sitzung, zwar nur bis um 1 Uhr vertagt, wurde doch erst nach 2 Uhr wieder eröffnet.</p>
          <p>Der Präsident verliest, als Berichterstatter der Fünfer-Kommission, eine von ihr ausgearbeitete Erklärung &#x2014; von einer Adresse nach Berlin hat die Kommission von vornherein Umgang genommen &#x2014; und motivirt die einzelnen Punkte derselben. Laut und energisch, sagt er am Ende seines Vortrags, muß die gegenwärtigen Versammlung erklären, daß sie entschieden auf Seite der Feinde des Ministeriums Brandenburg-Manteuffel steht. (Stürmischer Beifall.) Die Kommission will keine Ausführungsmaßregeln vorschlagen, sondern erwartet solche von der Nationalversammlung in Frankfurt.</p>
          <p>Es werden hierauf die einzelnen Punkte zur Debatte und Abstimmung gestellt. Sie werden mit oder ohne Debatte bis auf wenige Abänderungen angenommen. Die Anträge von Dietsch (aus Saarbrücken):</p>
          <p rendition="#et">1) Die Bürgerwehren jeder Gemeinde auf die Reichsverfassung zu vereidigen;<lb/>
2) daß die Gemeindevertretungen überall Listen auflegen, in welchen die Landwehrmänner der Volkspartei schriftlich an Eidesstatt sich verpflichten, für die Reichsverfassung zu stehen und zu fallen;<lb/>
3) daß die Eltern, Anverwandten etc. ihren Söhnen etc. im stehenden Heere genaue Auskunft über den jetzigen Konflikt, die Gesinnung in den Gemeinden etc. zukommen lassen;<lb/>
4) daß die Gemeindebehörden sich bei Einberufung der Landwehr mindestens jeder Hilfsleistung enthalten:</p>
          <p>werden <hi rendition="#g">abgelehnt</hi>, da man durchaus nicht auf Spezialisirung von Maßregeln sich einlassen will.</p>
          <p>Die Erklärung, wie sie schließlich von dem Kongreß fast einstimmig angenommen wird, lautet wie folgt:</p>
          <p>(Die Erklärung gaben wir in der außerordentlichen Beilage zu Nr. 293).</p>
          <p>Es entsteht jetzt die Frage: An wen die Erklärung zu senden?</p>
          <p>Mehrere Redner verlangen, daß sie einerseits an die Nationalversammlung zu Frankfurt abgeschickt, andererseits durch die Presse dem Volk mitgetheilt werde.</p>
          <p>Ein Schwarzweißer will sie auch an Brandenburg-Manteuffel expedirt haben. Der gute Mann wird mit seinem Antrage verhöhnt.</p>
          <p>Dagegen beschließt die Versammlung, sie dem preußischen Könige zuzustellen. Es frägt sich nun, auf welche Weise?</p>
          <p>Friedensrichter <hi rendition="#g">Fani</hi> schlägt vor, die Erklärung durch einen Huissier per Post dem preußischen Könige zuzustellen. Statt dieses vernünftigen Vorschlages wird ein anderer angenommen, der dem Bureau aufträgt, die Sache mit einem kurzen, angemessenen Begleitschreiben nach Berlin an den König von Preußen zustellen zu lassen.</p>
          <p>Noch müssen wir erwähnen, daß ein Redner wegen der unter Nro. 8. der Erklärung enthaltenen Drohung eine nähere Auseinandersetzung verlangte.</p>
          <p>Präsident Zell gab sie ungefähr mit folgenden Worten:</p>
          <p>Die Drohung besagt, daß sich die Rheinländer in dem jetzigen Conflikte zwischen Preußen und Deutschland nöthigenfalls von Preußen trennen werden. Da man kürzlich in hohen Kreisen zu Berlin geäußert, man werde eventuell die Rheinlande fahren lassen, um nur in dem übrigen Preußen die alten Zustände zu bewahren; so frage ich Sie, meine Herren, ob Sie lieber <hi rendition="#g">preußisch</hi> als <hi rendition="#g">deutsch</hi> sein wollen? Aus Einem Munde rief die Versammlung: <hi rendition="#g">Deutsch! Deutsch!</hi> <hi rendition="#b">Trennung von Preußen!</hi> und ein dreifaches Hoch erscholl für Deutschland.</p>
          <p>Präsident. Zell schließt den Kongreß mit der Aufforderung an die einzelnen Mitglieder, bei ihrer Rückkehr in die Heimath nun auch energisch alle Kräfte aufzubieten, daß die Worte zu Thaten werden und daß die Pläne der Contrerevolution an der Einigkeit und Stärke des Volkes zu Schanden werden.</p>
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          <p>Kameraden der Rheinprovinz und Westphalens.</p>
          <p>Wir reichen Euch die Bruderhand!</p>
          <p>Einer für Alle,</p>
          <p>Alle für Einen.</p>
          <p>Heute hatte die hiesige Landwehr und Reserve eine Versammlung beschickt durch Deputationen eilf benachbarter Gemeinden.</p>
          <p>Das Loos ist gefallen.</p>
          <p>Wir werden dem Rufe des Ministeriums Brandenburg-Manteuffel <hi rendition="#g">nicht folgen; Niemals! Niemals! Niemals!</hi> Wir sind fest entschlossen, es durch die That zu beweisen, daß die Idee eines einigen freien Deutschlands keine Chimäre ist.</p>
          <p>Wir verlassen uns auf Euch, verlaßt euch auf uns. Wir können nur durch Einigkeit ein Ministerium stürzen, das schon so lange den <hi rendition="#g">Volksrechten Hohn</hi> gesprochen hat.</p>
          <p>Die Crefelder Landwehr.</p>
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        <bibl>Redakteur en chef <editor>Karl Marx.</editor>             </bibl>
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        <p>Druck von J. W. <hi rendition="#g">Dietz</hi>.</p>
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[1672/0002] aufzuoctroyiren. Diese soll in 4 Terminen, den 1. Juni, 1. Juli 1. August und den 1. September eingezahlt werden und beträgt 4 1/2 Millionen Mark. Die Rückzahlung soll geschehen, sobald sich die souverainen Herren der Raubstaaten bequemen, ihren Beitrag für die allgemeine Reichskriegskasse herauszugeben, und diese also für die Reichstruppen vergüten kann. — Vor nicht langer Zeit wurde erst eine allgemeine Kriegssteuer ausgeschrieben und jetzt wird schon wieder der Geldsack der schleswig-holsteinischen Bauern und Adelsaristokratie in Anspruch genommen. Hoffentlich werden sie so lange gedrückt werden, bis sie zur Besinnung kommen. Die Preußen und sonstigen Reichstruppen stehen noch immer in Schleswig, damit, wie Prittwitz sich ausdrückt, die Schleswig-Holsteiner geschont werden. Mißtrauen und Mißstimmung gegen die diesjährige Kriegführung scheint sich jetzt allgemeiner zu verbreiten und in den sonderbarsten Gerüchten Luft zu machen. Morgen findet in Neumünster eine Versammlung der Abgeordneten der schleswig-holsteinischen Volksvereine statt, deren Thätigkeit darin besteht, zu berathen, zu beschließen und — Nichts auszuführen. Morgen werden sie darüber berathen, wie die Reichsverfassung am Besten durchzuführen sei. Unsere Volksvereine stehen auf der Stufe der Märzvereinler. Sonst ist im ganzen Schleswig-Holstein bei der jetzigen kritischen Lage der Dinge ein Indifferentismus zu Hause, wie er wohl kaum seines Gleichen findet. Die sogenannte Demokratenpartei konnte sehr viel wirken, wenn sie energisch auftreten und handeln wollte. Das Volk ist für Belehrungen sehr empfänglich, wenn es nur auf die rechte Art angefangen wird; aber die Führer dieser Partei wollen es mit keiner Partei verderben. Als im vorigen Jahre in einer kleinen Stadt Holsteins die unbemittelten Klassen gegen ein drückendes Wucherinstitut und für unentgeldliche Herausgabe aller dort verpfändeten Sachen bis zu 5 Thlr. agitirten, sprach einer der Betheiligten in Rendsburg mit einem dieser Volksführer, der damals mit der provisorischen Regierung in engster Verbindung stand. Dieser theilte ihm denn mit, daß es eine sehr kitzliche Sache sei, indem es zu sehr in's Eigenthum eingreife, 228 Freiburg, 3. Mai. Die Verhandlungen gegen Fickler, Bornstedt und Genossen haben gestern begonnen. Das Gerichtspersonal ist das gleiche wie in dem Prozeß gegen Struve und Blind, den Präsidenten ausgenommen, da der Hofrichter Litschgi diese Schweißtreibende Stellung dem zweiten Vorsitzenden abgetreten und wieder nach dem Schauplatze seiner stummen Rolle in der Carlsruher Volksvertretungsfarce geeilt ist. Die Geschwornen sind natürlich dem berüchtigten provisorischen Gesetz gemäß von den Polizeibeamten, und, wie es scheint, noch sorgfälriger als das letzte Mal ausgelesen. Ja, es finden sich auf der Liste Namen, deren Träger zugleich als Belastungszeugen theils gegen Struve und Blind auftraten, theils selbst in diesem Prozeß auftreten sollen, so ein Freiherr v. Landenberg, der einzige Zeuge, der der Ehre Bornstets und der pariser deutschen Legion zu nahe zu treten sucht. Trotz alledem aber läßt sich mit Sicherheit auf ein freisprechendes Urtheil rechnen. Namentlich wird auch der bornirteste Ordnungswüthrich in Fickler lediglich das Opfer der nichtswürdigsten Chikane erkennen müssen. Um den Preis eines Platzes im badischen Ministerium hatte es Ficklers einstiger Schützling Mathy über sich genommen, diese feige Regierung des Gegenstandes ihrer beständigen Angst zu entledigen, und um die Schandthat eines so brauchbaren Werkzeugs, wie Mathy, zu beschönigen, mußte Fickler dreizehn Monate lang in einem Käfig schmachten, der nicht viel über 4 Fuß ins Gevierte mißt, unter den bodenlosesten Anschuldigungen von welchen man die vom Ministerium Bekk und seinen Kreaturen bis auf die neueste Zeit allerwärts verbreitete des „Landesverraths“ gar nicht in die Anklageakte aufzunehmen wagte. Durch diese scheußliche Behandlung sollte der an stete Rührigkeit gewöhnte Mann entweder gebeugt oder getödtet werden. Beides ist nicht gelungen. Fickler wollte weder fliehen noch sich amnestiren lassen, wie nah ihm auch beides gelegt wurde, und durch eine unglaubliche Diät und unermüdete Geistesthätigkeit (er versorgte seine „Seeblätter“ fast allein von seinem Gefängniß aus) wußte er sich geistig und körperlich aufrecht zu erhalten. Fatal, solche Eisennatur! Endlich sind alle Vorwände erschöpft, man muß den Hochverräther vor seine Richter stelle, um sich rettungslos von ihm den moralischen Todesstoß versetzen zu lassen. Freilich weiß man dergleichen gegenwärtig politisch zu überleben. Das Parket ist nach Ausscheidung der Hrn. Eimer und Wäncker, die in der Struve'schen Verhandlung so klägliche Rollen spielten, durch den Staatsanwalt Ammann aus Mannheim verstärkt, bekommt durch seinen Fanatismus gegen Alles, was nach Revolution riecht, und durch die vielen Schlappen, die er selbst vor unserm „unabhängigen“ Hofrichtern durch wühlerische Vertheidiger erlitten. — Ficklers neuste Schicksale sind zugleich mit seinem Charakter seiner ganzen äußern Erscheinung aufgeprägt. Er ist abgemagert und blaß, aber von ungebeugter, kräftiger Haltung, scharfen Blickes. Er spricht mit unerschütterlicher Ruhe. Bornstedt sieht sehr frisch und munter aus. Er und die beiden jüngern Angeklagten tragen die verpönten rothen Halstücher, nicht „obgleich“, sondern „weil“ sie verboten. Die Angeklagten sind des besten Humors und unterhalten sich in den jeweils eintretenden Pausen lebhaft und lachend untereinander, was ihnen freilich von einigen schwerfälligen Gliedern höchlich übel vermerkt wird. Die erste Sitzung förderte gleich wieder einige jener rechtlichen Sonderbarkeiten zu Tage, an welchen die badische Justiz und namentlich dieses monströse Amphibtum von Inquisitions- und Geschwornengericht so fruchtbar ist. Der gegenwärtige Präsident, der überhaupt mancherlei büreaukratische Angewohnheiten hat und u. a. die bäurisch Gekleideten unter den Zeugen mit „Ihr“ anzureden pflegt, hatte nur so obenhin, gleichsam im Administrativwege einige der Jurykandidaten ausgeschieden, weshalb Bornstedt's Vertheidiger die Ziehungsliste der Geschwornen für nichtig zu erklären beantragte. Dieser Antrag wird vom Gerichtshof als „unbegründet und unstatthaft“ verworfen. Der Vertheidiger Brentano ersuchte diejenigen Jurykandidaten, die zugleich als Zeugen in einem der von dieses Ausnahmsgericht verwiesenen politischen Prozesse aufgetreten sind oder auftreten sollen, nach dem Beispiel einiger Mitglieder des Gerichtshofs sich selbst zu rekusiren. Dieselben erklären sich dazu bereit, der Gerichtshof aber erklärt es für unstatthaft. Nach erfolgter Konstituirung der Jury, wobei die Staatsbehörde diesmal die Ausübung des Rekusationsrechts für überflüssig hielt, haben die Angeklagten ihre Personalien anzugeben. Bornstedt entwickelt mit einiger Weitschweifigkeit die äußern und innern Erlebnisse, die im Verlauf der Jahre aus dem preußischen Gardelieutenant den Führer der demokratischen deutschen Pariser Legion formten, und erklärt, im Laufe der Verhandlungen zugleich als Anwalt seiner Mitkämpfer gegen die vielen erlogenen ehrenrührigen Beschuldigungen aufzutreten. Namentlich erhebt er sich mit Entrüstung gegen den der Legion gemachten Vorwurf der Räuberei und Erpressung, und schließt seine Rede mit einem kurzen sozial-demokratischen Glaubensbekenntniß. Fickler und die beiden jüngern Angeklagten, Dr. Steinmetz und Student Krebs beschränken sich auf die Angabe des Namens und Alters. Den übrigen Theil dieser Sitzung füllte die Verlesung der Anklageschriften aus, worunter namentlich diejenige gegen Bornstedt ein Gewebe von Lügen enthält. Als Episode diente die Erörterung über die weitere rechtliche Sonderbarkeit, daß der Herr Staatsanwalt Ammann dieses letztere Machwerk nebst Urkunden, die noch nicht einmal zur offiziellen Kenntniß der Vertheidiger gekommen waren, in einer juristischen Zeitschrift hatte abdrucken lassen, wie er sagte, um die vielen lügenhaften Artikel der schlechten Presse über diesen Prozeß mit Einem Male durch die Wucht der Wahrheit zu entkräften. Brentano wies ihm durch Thatsachen nach, daß es der Lügen und Fabeln nicht bedürfe, um die badische Gerechtigkeit in ihrer skandalösen Blöße hinzustellen. Ein auf jenen Amtsmißbrauch des Staatsanwalts gegründetes Perhorreszenzgesuch des Vertheidigers von Bornstedt wurde verworfen. (Das Resume der Anklageakte haben wir bereits mitgetheilt). In der heutigen Sitzung (3. Mai) begründete Brentano, Behufs eventueller Nichtigkeitsbeschwerde, einen Protest gegen die Kompetenz dieses Gerichts und gegen das ganze Verfahren gegen die Angeklagten überhaupt, woran er jedoch die Bemerkung knüpft: daß es ihm leid thun sollte, wenn der Gerichtshof wider Erwarten und Gewohnheit sofort auf diesen Protest einginge, indem die Verhandlung des Fickler'schen Prozesses just in seinem und seines Klienten Interesse liege. Bornstedt's Vertheidiger schloß sich dem Protest mit dem Bemerken an, daß nicht einmal das (über allen Begriff schlechte und perfide) provisorische Gesetz hier befolgt werde, worauf zur Vernehmung der Angeklagten über die ihnen zur Last gelegten Thatsachen geschritten wird. Das wesentliche aus Bornstedt's Antworten läßt sich in folgenden Punkten zusammenfassen: In der Nacht vom 30. auf den 31. März v. J. kam er in Paris an, wo er sofort in die Reforme und den National einen Aufruf an die in Paris lebenden Deutschen einrücken ließ, sich zunächst zur Besprechung einer Adresse an das französische Volk zu versammeln. In der Versammlung schlug er Herwegh zum Präsidenten vor. Er selbst, bemerkt er hierbei, sei nicht so bekannt gewesen, habe in der Literatur nicht geleistet, was Herwegh, (den er oft aufgefordert habe, aus seiner Unthätigkeit herauszutreten und als Demokrat auch Etwas für die Volkssache zu wirken) so habe er sich, wie er immer gerne gethan, auch hier untergeordnet. In einer Versammlung von etwa 8000 Deutschen seien die Spione der deutschen Regierungen in Masse zugegen gewesen, die sich sofort beeilt, durch die lügenhaftesten Berichte, die fabelhaftesten Erfindungen die Sache von vorn herein verhaßt zu machen. Der Minister Bekk habe geheime Polizeiberichte verlangt über eine öffentliche Versammlung, und diese Berichte seien sofort in öffentlichen Blättern ganz in den gleichen Ausdrücken verbreitet worden. Erlogen sei, was von Königsmord u. dgl. gefaselt worden; nie seien solche Phrasen in jener Versammlung gehört worden. — Nachdem man Venedey's franzosenfressende Adresse mit Hohn verworfen, sei die von Herwegh vorgeschlagene angenommen und durch eine Deputation von 7000 Deutschen nach dem Hotel de Ville gebracht und der provisorischen Regierung übergeben worden, in deren Namen der Justizminister Cremieux der Deputation geantwortet. Hier berührt Bornstedt u. A. die Persönlichkeit des Heinreich Börnstein (Bruders von Karl Börnstein, der durch einen unglücklichen Mißgriff später zum General der Legion gemacht wurde): Dieser Heinrich Börnstein, der sogenannte autographische Korrespondenzen für servile deutsche Blätter besorgt, gerirte sich als eifriger Republikaner, schien die Gesellschaft nach Kräften zu unterstützen und schenkte der Legion eine Fahne mit der Inschrift: Vive la république universelle! Nachdem aber die Legion geschlagen war, verläumdete er sie in schamloser Weise in der Karlsruher Hofzeitung. (Fortsetzung folgt.) Französische Republik. * Paris, 8. Mai. Der Verrath in Italien beginnt bereits seine Früchte zu tragen. In der Nachtsitzung der National-Versammlung stellte Senard im Namen der Kommission den Antrag, das Ministerium zu schleunigen Maßregeln aufzufordern, um die italienische Expedition in die ihr vorgezeigten Schranken zurückzuführen. Die Rechtfertigung des Ministers des Auswärtigen wurde jeden Augenblick mit Ausbrüchen der Entrüstung abgeschnitten. Um 1 1/2 Uhr Nachts ging unter dem Beifallsjauchzen der Tribünen der Kommissionsantrag mit 328 gegen 248 Stimmen durch; das Ministerium ist mit einer Majoritat von 80 Stimmen geschlagen worden. Am Schluß wurde folgender von 60 Mitgliedern unterzeichneter Antrag auf das Bureau niedergelegt: „Die National-Versammlung nach Einsicht des Artikels 5 der Verfassung, welcher sagt: Die französische Republik respektirt die fremden Nationalitäten, wie sie die ihrige respektirt zu sehen wünscht, gedenkt keineswegs Eroberungskriege zu unternehmen, noch ihre Waffen gegen die Freiheit irgend eines Volkes zu führen; in Erwägung, daß die Exekutivgewalt, welche von der Nationalversammlung die Ermächtigung erhielt, ein Expeditionsheer nach Italien zu schicken, um die Freiheit zu schützen, dieses Heer aber gegen eine Republik führte, die aus dem allgemeinen Stimmrecht hervorging, wodurch sie die Waffen der französischen Republik gegen das römische Volk führte; in Erwägung, daß dieser Akt eine handgreifliche Verletzung des Buchstabens und Geistes der Verfassung und ein Verrath an den Interessen der französischen Republik und der gesammten europäischen Demokratie ist: dekretirt, daß der Bürger Louis Napoleon Bonaparte, Präsident der Republik und die Bürger Odilon Barrot, Buffet, Lacrosse, Rulhieres, De Tracy, Passy, Drouyn de Lhuys, Falloux und Faucher, seine Minister, angeklagt sind, die Verfassung verletzt zu haben.“ Das Ministerium wird wegen der bevorstehenden Wahlen indeß nicht abtreten. Die allgemeine Entrüstung über die italienischen Vorgänge, wie die fortdauernden Militär-Emeuten fördern in diesem Augenblick mehr als Alles den Sieg der Rothen. Ungarn. * _ [Deutschland] * Köln, 8. Mai. Nachmittags- und Schlußsitzung des Kongresses der rheinischen Gemeinderäthe. Die Sitzung, zwar nur bis um 1 Uhr vertagt, wurde doch erst nach 2 Uhr wieder eröffnet. Der Präsident verliest, als Berichterstatter der Fünfer-Kommission, eine von ihr ausgearbeitete Erklärung — von einer Adresse nach Berlin hat die Kommission von vornherein Umgang genommen — und motivirt die einzelnen Punkte derselben. Laut und energisch, sagt er am Ende seines Vortrags, muß die gegenwärtigen Versammlung erklären, daß sie entschieden auf Seite der Feinde des Ministeriums Brandenburg-Manteuffel steht. (Stürmischer Beifall.) Die Kommission will keine Ausführungsmaßregeln vorschlagen, sondern erwartet solche von der Nationalversammlung in Frankfurt. Es werden hierauf die einzelnen Punkte zur Debatte und Abstimmung gestellt. Sie werden mit oder ohne Debatte bis auf wenige Abänderungen angenommen. Die Anträge von Dietsch (aus Saarbrücken): 1) Die Bürgerwehren jeder Gemeinde auf die Reichsverfassung zu vereidigen; 2) daß die Gemeindevertretungen überall Listen auflegen, in welchen die Landwehrmänner der Volkspartei schriftlich an Eidesstatt sich verpflichten, für die Reichsverfassung zu stehen und zu fallen; 3) daß die Eltern, Anverwandten etc. ihren Söhnen etc. im stehenden Heere genaue Auskunft über den jetzigen Konflikt, die Gesinnung in den Gemeinden etc. zukommen lassen; 4) daß die Gemeindebehörden sich bei Einberufung der Landwehr mindestens jeder Hilfsleistung enthalten: werden abgelehnt, da man durchaus nicht auf Spezialisirung von Maßregeln sich einlassen will. Die Erklärung, wie sie schließlich von dem Kongreß fast einstimmig angenommen wird, lautet wie folgt: (Die Erklärung gaben wir in der außerordentlichen Beilage zu Nr. 293). Es entsteht jetzt die Frage: An wen die Erklärung zu senden? Mehrere Redner verlangen, daß sie einerseits an die Nationalversammlung zu Frankfurt abgeschickt, andererseits durch die Presse dem Volk mitgetheilt werde. Ein Schwarzweißer will sie auch an Brandenburg-Manteuffel expedirt haben. Der gute Mann wird mit seinem Antrage verhöhnt. Dagegen beschließt die Versammlung, sie dem preußischen Könige zuzustellen. Es frägt sich nun, auf welche Weise? Friedensrichter Fani schlägt vor, die Erklärung durch einen Huissier per Post dem preußischen Könige zuzustellen. Statt dieses vernünftigen Vorschlages wird ein anderer angenommen, der dem Bureau aufträgt, die Sache mit einem kurzen, angemessenen Begleitschreiben nach Berlin an den König von Preußen zustellen zu lassen. Noch müssen wir erwähnen, daß ein Redner wegen der unter Nro. 8. der Erklärung enthaltenen Drohung eine nähere Auseinandersetzung verlangte. Präsident Zell gab sie ungefähr mit folgenden Worten: Die Drohung besagt, daß sich die Rheinländer in dem jetzigen Conflikte zwischen Preußen und Deutschland nöthigenfalls von Preußen trennen werden. Da man kürzlich in hohen Kreisen zu Berlin geäußert, man werde eventuell die Rheinlande fahren lassen, um nur in dem übrigen Preußen die alten Zustände zu bewahren; so frage ich Sie, meine Herren, ob Sie lieber preußisch als deutsch sein wollen? Aus Einem Munde rief die Versammlung: Deutsch! Deutsch! Trennung von Preußen! und ein dreifaches Hoch erscholl für Deutschland. Präsident. Zell schließt den Kongreß mit der Aufforderung an die einzelnen Mitglieder, bei ihrer Rückkehr in die Heimath nun auch energisch alle Kräfte aufzubieten, daß die Worte zu Thaten werden und daß die Pläne der Contrerevolution an der Einigkeit und Stärke des Volkes zu Schanden werden. Kameraden der Rheinprovinz und Westphalens. Wir reichen Euch die Bruderhand! Einer für Alle, Alle für Einen. Heute hatte die hiesige Landwehr und Reserve eine Versammlung beschickt durch Deputationen eilf benachbarter Gemeinden. Das Loos ist gefallen. Wir werden dem Rufe des Ministeriums Brandenburg-Manteuffel nicht folgen; Niemals! Niemals! Niemals! Wir sind fest entschlossen, es durch die That zu beweisen, daß die Idee eines einigen freien Deutschlands keine Chimäre ist. Wir verlassen uns auf Euch, verlaßt euch auf uns. Wir können nur durch Einigkeit ein Ministerium stürzen, das schon so lange den Volksrechten Hohn gesprochen hat. Die Crefelder Landwehr. Redakteur en chef Karl Marx. Druck von J. W. Dietz.

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Marx-Engels-Gesamtausgabe: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-03-20T13:08:10Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 294. Köln, 10. Mai 1849. Beilage, S. 1672. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz294b_1849/2>, abgerufen am 21.11.2024.