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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 292. Köln, 8. Mai 1849. Beilage.

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Außerordentliche Beilage zu Nr. 292 der Neuen Rheinischen Zeitung.
Organ der Demokratie.
Dienstag, 8. Mai 1849.
Deutschland.
* Köln, 7. Mai.
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
* Köln, 7. Mai.
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
* Köln, 5. Mai.

So eben erhalten wir die Nachricht, daß die in Gladbach eingeforderten Landwehrmänner schriftlich dem dortigen Landrath die Erklärung eingereicht haben, sie würden nicht eintreten, und daß heute die übrigen Landwehrmänner sich dieser Erklärung angeschlossen haben.

* Köln, 7. Mai.

Heut' Abend von Neuß hier angelangte Reisende berichten, daß dort am heutigen Tage das Zeughaus erstürmt, und der Landwehrmajor zur Flucht genöthigt worden. (Von Düsseldorf ist bereits eine Abtheilung Militär nach Neuß abgeschickt worden.) Auch in Crefeld soll es Unruhen gegeben haben.

Köln, 6. Mai.

Gestern hatten sich die Abgeordneten der demokratisch-konstitutionellen Vereine Rheinland's und Westphalen's in Deuz zu einem Kongresse versammelt, um über ihre Stellung zur deutschen Reichsverfassung zu berathen. Mit einer an Einstimmigkeit gränzenden Majorität wurden folgende Beschlüsse gefaßt:

1) Die deutsche Reichsverfassung, wie sie am 28. März d. J. verkündigt worden, erkennt der Kongreß als für ganz Deutschland rechtskräftiges Grundgesetz an.

2) Es soll eine Adresse an die verfassungsgebende Nationalversammlung sofort abgesandt werden, um derselben die Indignation über die matten Beschlüsse vom 4. d. M. auszudrücken und sie aufzufordern, energische Maßregeln im Sinne des Vogt'schen Antrags zu fassen, indem der Kongreß die Ueberzeugung hegt, daß die nach Inhalt desselben zu fassenden Beschlüsse von der Mehrheit des deutschen Volks mit Begeisterung aufgenommen werden und vorzugsweise geeignet seien, das zu erstrebende Ziel, die allgemeine Durchführung der Reichsverfassung, zu erreichen.

3) Eine Asnprache an das Volk soll ergehen, um dasselbe aufzufordern, die Reichsverfassung anzuerkennen und zur kräftigen Durchführung derselben mitzuwirken.

4) Der Verband der Vereine schließt sich in seiner Gesammtheit dem Märzverein zu Frankfurt an, um zur Vollziehung der für die Durchführung der Reichsverfassung zu beschließenden Maßregeln einen Centralpunkt zu erlangen.

102 Trier, 4. Mai.

In Folge des unterm 30. April von dem kölner Bourgeois-Magistrat ergangenen Aufrufs an die Gemeinden der Rheinprovinz fand sich auch unser sauberer Stadtrath veranlaßt, in einer außerordentlichen Sitzung zwei Mitglieder aus seiner Mitte zu wählen, um solches nach Köln zu entsenden. Diese edle Dreistigkeit unserer städtischen Väter fand indessen bei unserer demokratischen Bevölkerung ihre gerechte Würdigung, und veranlaßte den hiesigen demokratischen Verein zu einem Proteste, den wir Ihnen nachstehend folgen lassen:

"Der demokratische Verein hat in seiner heute Abend abgehaltenen außerordentlichen Sitzung Kenntniß genommen von dem Einladungsschreiben des Magistrats der Stadt Köln vom 30. April, worin derselbe zu einer allgemeinen Berathung aller Gemeinden der Rheinprovinz, mit Hinblick auf die bedenkliche politische Lage des deutschen Vaterlandes, auffordert und dafür Termin auf Samstag den 5 d. Mts. setzt; zugleich ist es dem Verein kundgeworden, daß in Folge dessen der Gemeinderath von Trier in seiner Sitzung von heute Nachmittag beschlossen hat, den in Rede stehenden Kongreß zu beschicken und daß er dazu zwei Mitglieder aus seiner Mitte, die Herrn Gall und Wellenstein, gewählt hat.

"Der demokratische Verein hat in Folge dieser Mittheilungen beschlossen, folgenden Protest zu erlassen und ihn durch öffentliche Blätter bekannt zu machen:

Der demokratische Verein zu Trier, in Erwägung

1) daß er die Stadt und Vororte Trier in der überwiegendsten Majorität vertritt, was die Wahlen am 22. Januar bewiesen haben;

2) daß ein nach der Gemeindeordnung vom 23. Juli 1845 gewählter Gemeinderath im Allgemeinen keine Stadt und insbesondere der von Trier die Einwohnerschaft derselben nicht repräsentiren kann, weil er mittelst eines hohen Census gewählt ist;

3) daß allerdings das deutsche Vaterland in einer bedenklichen politischen Lage ist, welche gerade und zum größten Theil dem unfähigen und schwankenden Handeln der Gemeindevertretungen, wie sie jetzt bestehen, gegenüber den Regierungen zuzuschreiben ist und in Betracht, daß dasselbe Mittel nicht Gift und Gegengift zu gleicher Zeit sein kann;

4) daß insonderheit der Gemeinderath von Trier durch seine ganze bisherige Thätigkeit das Vertrauen seiner Mitbürger immer mehr verloren hat und der großen Mehrzahl nach einer andern politischen Farbe, als die Stadt selbst angehört, der constitutionellen;

5) daß die Persönlichkeit des Gemeinderaths-Mitgliedes Wellenstein wegen seines Benehmens in der bekannten Entziehung des Stimmrechtes wegen Annahme von Armenkohlen dem Vereine gar keine Garantie bietet, beschließt wie folgt:

"Durch die Deputirten Gall und Wellenstein ist die Stadt Trier nicht, sondern nur der Gemeinderath, aus dessen Wahl sie hervorgegangen, vertreten.

Alle Abstimmungen der Deputirten Gall und Wellenstein bei dem Gemeindecongreß haben für die Stadt Trier keinerlei Verbindlichkeit und sind eine reine Privatangelegenheit der Mitglieder des hiesigen Gemeinderathes.

Die Stadt Trier protestirt im Voraus gegen alle Beschlüsse des rheinischen Gemeindecongresses, als nicht den Willen der Mehrzahl des rheinischen Volkes darstellend."

Elberfeld.

In der Generalversammlung der Elberfelder Landwehr am 3. Mai d. J. erkannten alle Anwesenden, Landwehrmänner und Reservisten, daß nur das innigste Zusammenhalten Aller die der Freiheit und dem deutschen Vaterlande drohende Gefahr abwenden könne, und ernennen deshalb ein Comite, bestehend aus den Wehrmännern Hillmann, Pothmann, Kirberg, Leufer und Joni zu Entwerfung provisorischer Satzungen, welche das brüderliche Band knüpfen und als maßgebende Richtschnur dienen sollen. Dieselben haben nun die nachstehenden Satzungen berathen und vorläufig festgesetzt:

Satzungen.

1) Zur Landwehr gehört jeder Reservist, die Landwehr des 1. und 2. Aufgebots, des Landsturms, Train und die Veteranen.

2) Die Landwehr tritt zusammen, wenn eins oder mehrere ihrer Mitglieder einbeordert, wegen politischer Handlungen angeklagt oder bestraft wird.

3) Die Abladung hierzu geschieht durch die Unteroffiziere, Presse etc.

4) Die Landwehr folgt dem Rufe der Nationalversammlung in Frankfurt.

5) Zum organischen Verbande wird alljährlich ein General-Appell anberaumt, die Betheiligten werden in Züge eingetheilt, die ihre Führer aus sich wählen, das Ganze wählt einen Hauptmann, einen Adjutanten und einen Fähndrich.

6) Sollte ein plötzlicher Appell nöthig sein, was der Hauptmann oder 2 Zugführer oder 4 Unteroffiziere bestimmen, so haben auf dem Appell die Chargirten die nöthigen Anordnungen und Geschäfte zu leiten. Jeder Wehrmann tritt sofort in seinen Zug, um die gefaßten Beschlüsse möglichst schnell zur Ausführung zu bringen.

Zusatz zu Art. 2. Wird eines dieser Mitglieder wegen politischer Handlungen eingezogen, so sorgen die übrigen Landwehrmänner für die hinterbliebene Familie.

Zusatz. Sollte der Fall eintreten, daß es nöthig erscheint, die Waffen mitzubringen, so haben es die Chargirten ebenfalls mitzutheilen.

7) Die anvertrauten Waffen gibt die Landwehr unter keiner Bedingung zurück.

Dieses haben am 6. Mai d. J. auf der Wilhelmshöhe zu Elberfeld die Deputationen von Schwelm, Hagen, Ronsdorf, Lüttringhausen, Lennep, Hükeswagen, Solingen, Neuß, Dortmund, Essen, Mülheim a. d. Ruhr ebenfalls einstimmig beschlossen.

Der (heute) am 6. Mai formulirte Beschluß sämmtlicher Landwehrmänner und der anwesenden Deputationen lautet wie folgt: Die Landwehr u. s. w. tritt nicht auf die geschehene Aufforderung des Ministeriums Brandenburg-Manteuffel und Kons. ein, weil sie nach dem Gesetze von 1815 und 1816 keine Gefahr fürs Vaterland zu erkennen vermag, vielmehr erst wissen will, gegen welchen Feind sie die Waffen ergreifen soll. Aus diesem Grunde erkenn sie jede Aufforderung für ungültig und wartet den Befehl der Vertreter des Vaterlandes in Frankfurt a. M. ab, wird sich aber auch jeder bewaffneten Abführung ihrer Mitglieder widersetzen und ihre verbündeten Vereine darin unterstützen, so wie auch jede Unterstützung von allen verbündeten Vereinen zugesagt worden.

Das Comite der Elberfelder Landwehr

im Einverständniß mit den benannten Deputirten.

(D. Z.)
12 Dresden, 4. Mai, 6 Uhr Abends.

Unter diesem Datum erhalten wir folgende Mittheilung:

"Die inliegenden beiden Plakate geben Ihnen ein sicheres Zeugniß von dem Zustande der Stadt. Die ganze Altstadt mit Ausnahme des Schlosses und seiner Appartenenzien, und eines Theiles der Terasse sind in den Händen des Volkes. Auf der Brücke, die zur Neustadt führt, steht eine feindliche Batterie aufgepflanzt. Die jenseitigen Ufer sind von Jägern besetzt. Das Gewissen der Soldaten fängt indessen an sich zu rühren. So eben erschien der Hauptmann und Regimentskommandeur v. Bohrscheidt im Rathhause, um Namens der in demselben befindlichen Truppen 100 Mann Artillerie und 200 Mann vom Regiment Albert, so wie ihrer Befehlshaber der provisorischen Regierung ihren Anschluß an die Sache des Volkes anzuzeigen und die gemeinschaftliche Besetzung des Zeughauses durch Truppen und Volkswehr anzubieten, - Letztere ist so eben erfolgt. Im Zeughause kommandirt von Seien des Militärs der Oberst Dietrich und der Infanterie-Obristlieutenant v. Polenz, von Seiten der provis. Regierung der Advokat Lieut. Marschall v. Bieberstein. Der König befindet sich auf der etwa 3 1/2 Meile von hier entfernten Festung Königstein. Starker bewaffneter Zuzug ist von Freiberg eingetroffen, und von nah und ferne auf dem Marsche. Er ist unentbehrlich, da derjenige Theil der Bourgeoisie, welcher Paris, Wien und Berlin verrathen und verkauft, auch hier vor der Hand seine ganze Theilnahme darauf beschränkt hat, auf alle einzelnen Ladenfenster und Thüren zu schreiben: "Heilig ist das Eigenthum"; Menschenleben und Menschenglück sind diesen Shyloksnaturen nicht heilig! Ihrem Mammmon sollen sich alle beugen. Wenn ich zu kommandiren hätte, ich würde Leute mit Feuerbränden in ihre Magazine stellen, mit dem Bedeuten, daß im Falle ihres Beharrns in der Paassivität und einer daraus entstehenden Niederlage Alles in Flammen aufgehen werde. Die Haltung des Volkes ist ernst und würdig.

Von den oben erwähnten Proklamationen haben wir die Eine bereits im Hauptblatte von Nr. 242 mitgetheilt, die zweite lautet wie folgt:

"Sachsen!

Das brave sächsische Militär hat dem Gebote der Pflicht gegen die heiligen Interessen des deutschen Vaterlandes Genüge geleistet! Das Zeughaus ist von Militär und Bürgerwehr gemeinschaftlich als Nationaleigenthum besetzt. Deutschland ist dem sächsischen Militär zum Danke verpflichtet. Sachsen! Stehet auf wie Ein Mann.

Das Volk, das ganze Volk ist eins, es gilt nur, dem äußeren Feinde entgegen zu treten.

An Euch ist es, Deutschland einig, frei zu machen. Das Vaterland, die provisorische Regierung rechnet auf Euch.

Dresden, den 4. Mai 1849.

Die provisorische Regierung von Sachsen.

Tzschirner. Heubner. Todt."

Dresden, 4. Mai, 10 Uhr Abends.

Trotz einer fürchterlichen Erregung von acht Stunden dennoch keine Entscheidung. Von beiden Seiten sucht man Verstärkungen an sich zu ziehen, auch durch Unterhandlungen den Wirren ein Ende zu machen. Versuchen wir, den Ereignissen dieses Nachmittags im Einzelnen zu folgen. Der Waffenstillstand dauerte von Mittag bis Nachmittags 4 Uhr. Während dieser Zeit war der Schloßplatz an der Brücke für neutral erklärt worden, die Brücke selbst blieb jedoch in den Händen des Militärs. Der König ist mit den Ministern unangefochten auf den Königstein gelangt. Es wurde nun eine provisorische Regierung eingesetzt, bestehend aus dem frühern Landtagsabgeordneten und geh. Regierungsrath Todt, den gewesenen Abgeordneten Heubner und Tzschirner, welche die obigen Kundmachungen an das Volk und an die Soldaten veröffentlichte. Gleichzeitig forderte eine andere Kundmachung alle noch hier weilenden Abgeordneten auf, sich auf dem Rathhause einzufinden. Gegen halb 2 Uhr kam der Oberstlieutenant (früher in griechischen Diensten) Heinze in der Uniform als griechischer Offizier in Begleitung eines Tambours und eines Kommunalgardisten, der auf das Bajonet seines Gewehrs ein weißes Tuch als Parlementärflagge gesteckt hatte, aus dem Georgenthor, und begab sich in Begleitung eines Schützenoffiziers nach dem Blockhaus in der Neustadt, wo das Hauptquartier der Truppen sich befindet, um die Anerkennung der provisorischen Regierung zu fordern, was jedoch abgeschlagen wurde. Nachträglich will ich noch bemerken, daß die halb 1 Uhr angekommenen Schützen sofort theils auf der Brücke, theils am Blockhause postirt wurden. Von Altstadt aus wurden durch einige Leute Versuche gemacht, die "Kundmachung der provisorischen Regierung an die Soldaten" unter das Militär auf der Brücke zu vertheilen. Sie wurden verhaftet; auch außerdem sah ich mehre Verhaftete nach der Kavalleriekaserne transportiren.

Um 4 Uhr war der Waffenstillstand zu Ende. Das Militär rückte in seine vorigen Stellungen wieder ein. Auf den Straßen in der Neustadt standen dichte Menschengruppen in ängstlicher Spannung, jeden Augenblick erwartete man den ersten Kanonenschuß. Allein der Angriff ward von Seiten des Militärs nicht begonnen, ebensowenig von der Altstadt aus, die gewaltig verbarrikadirt ist und von Bewaffneten wimmelt. Aus Pirna, Freiberg, Lommatzsch, Wilsdruf ist Zuzug gekommen, und vor Einbruch der Nacht sind auch 200 Mann aus Leipzig in die Stadt eingerückt. Sie sind in Kötzschenbroda von der Eisenbahn abgegangen, haben dort über die Elbe gesetzt, und sind alsdann auf dem linken Elbufer nach Dresden marschirt. Waffen scheinen jetzt hinreichend vorhanden zu sein, indem man den Kommunalgardisten, welche sich nicht geneigt zeigen, am Kampfe Theil zu nehmen, die Gewehre abgenommen hat. Gegen 6 Uhr kam der Kriegsminister, wie man sagt, mit unbedingter Vollmacht versehen, vom Königstein zurück, und stieg am Blockhause ab. Es verbreitete sich die Nachricht, daß das Zeughaus der provisorischen Regierung übergeben worden.

Gegen Einbruch der Nacht hatte man Unterhandlungen wegen Räumung der Brücke eingeleitet, welche jedoch noch zu keinem Resultate geführt haben. Was im Innern der Stadt vorgeht, darüber sind wir hier in der Neustadt nur unvollständig unterrichtet, indem die Passage über die Brücke gänzlich gesperrt ist und die Kommunikation mit dem linken Elbufer nur unvollständig mit Kähnen unterhalten wird. Das Militär soll im Zeughause fünf Todte gehabt haben, unter ihnen nennt man den Lieutenant Krug v. Nidda. Heute Abend 10 Uhr ist auch das Leibregiment mit der Eisenbahn eingetroffen.

(D. A. Z.)
* Leipzig, 5. Mai.

Unter den vielen heute erschienenen Plakaten hebe ich folgendes hervor:

"Mitbürger! In dem vereinigten Ausschusse der politischen Vereine Leipzig's sind gestern Abend Zerwürfnisse eingetreten, welche aber nur in Mißverständnissen ihren Grund hatten, und vollständig beseitigt sind.

In der Einigkeit der Fürsten liegt die Gefahr Deutschland's; - Deutschland's Rettung steht auf der Einigkeit des deutschen Volks!

Alle politischen Vereine Leipzig's haben sich das Wort gegeben, treu an der Reichsverfassung zu halten und fest zusammen zu stehen gegen den gemeinsamen Feind; zusammen zu halten mit unsern Behörden und unserer Kommunalgarde! Was auch von einzelnen

Außerordentliche Beilage zu Nr. 292 der Neuen Rheinischen Zeitung.
Organ der Demokratie.
Dienstag, 8. Mai 1849.
Deutschland.
* Köln, 7. Mai.
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
* Köln, 7. Mai.
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
* Köln, 5. Mai.

So eben erhalten wir die Nachricht, daß die in Gladbach eingeforderten Landwehrmänner schriftlich dem dortigen Landrath die Erklärung eingereicht haben, sie würden nicht eintreten, und daß heute die übrigen Landwehrmänner sich dieser Erklärung angeschlossen haben.

* Köln, 7. Mai.

Heut' Abend von Neuß hier angelangte Reisende berichten, daß dort am heutigen Tage das Zeughaus erstürmt, und der Landwehrmajor zur Flucht genöthigt worden. (Von Düsseldorf ist bereits eine Abtheilung Militär nach Neuß abgeschickt worden.) Auch in Crefeld soll es Unruhen gegeben haben.

Köln, 6. Mai.

Gestern hatten sich die Abgeordneten der demokratisch-konstitutionellen Vereine Rheinland's und Westphalen's in Deuz zu einem Kongresse versammelt, um über ihre Stellung zur deutschen Reichsverfassung zu berathen. Mit einer an Einstimmigkeit gränzenden Majorität wurden folgende Beschlüsse gefaßt:

1) Die deutsche Reichsverfassung, wie sie am 28. März d. J. verkündigt worden, erkennt der Kongreß als für ganz Deutschland rechtskräftiges Grundgesetz an.

2) Es soll eine Adresse an die verfassungsgebende Nationalversammlung sofort abgesandt werden, um derselben die Indignation über die matten Beschlüsse vom 4. d. M. auszudrücken und sie aufzufordern, energische Maßregeln im Sinne des Vogt'schen Antrags zu fassen, indem der Kongreß die Ueberzeugung hegt, daß die nach Inhalt desselben zu fassenden Beschlüsse von der Mehrheit des deutschen Volks mit Begeisterung aufgenommen werden und vorzugsweise geeignet seien, das zu erstrebende Ziel, die allgemeine Durchführung der Reichsverfassung, zu erreichen.

3) Eine Asnprache an das Volk soll ergehen, um dasselbe aufzufordern, die Reichsverfassung anzuerkennen und zur kräftigen Durchführung derselben mitzuwirken.

4) Der Verband der Vereine schließt sich in seiner Gesammtheit dem Märzverein zu Frankfurt an, um zur Vollziehung der für die Durchführung der Reichsverfassung zu beschließenden Maßregeln einen Centralpunkt zu erlangen.

102 Trier, 4. Mai.

In Folge des unterm 30. April von dem kölner Bourgeois-Magistrat ergangenen Aufrufs an die Gemeinden der Rheinprovinz fand sich auch unser sauberer Stadtrath veranlaßt, in einer außerordentlichen Sitzung zwei Mitglieder aus seiner Mitte zu wählen, um solches nach Köln zu entsenden. Diese edle Dreistigkeit unserer städtischen Väter fand indessen bei unserer demokratischen Bevölkerung ihre gerechte Würdigung, und veranlaßte den hiesigen demokratischen Verein zu einem Proteste, den wir Ihnen nachstehend folgen lassen:

„Der demokratische Verein hat in seiner heute Abend abgehaltenen außerordentlichen Sitzung Kenntniß genommen von dem Einladungsschreiben des Magistrats der Stadt Köln vom 30. April, worin derselbe zu einer allgemeinen Berathung aller Gemeinden der Rheinprovinz, mit Hinblick auf die bedenkliche politische Lage des deutschen Vaterlandes, auffordert und dafür Termin auf Samstag den 5 d. Mts. setzt; zugleich ist es dem Verein kundgeworden, daß in Folge dessen der Gemeinderath von Trier in seiner Sitzung von heute Nachmittag beschlossen hat, den in Rede stehenden Kongreß zu beschicken und daß er dazu zwei Mitglieder aus seiner Mitte, die Herrn Gall und Wellenstein, gewählt hat.

„Der demokratische Verein hat in Folge dieser Mittheilungen beschlossen, folgenden Protest zu erlassen und ihn durch öffentliche Blätter bekannt zu machen:

Der demokratische Verein zu Trier, in Erwägung

1) daß er die Stadt und Vororte Trier in der überwiegendsten Majorität vertritt, was die Wahlen am 22. Januar bewiesen haben;

2) daß ein nach der Gemeindeordnung vom 23. Juli 1845 gewählter Gemeinderath im Allgemeinen keine Stadt und insbesondere der von Trier die Einwohnerschaft derselben nicht repräsentiren kann, weil er mittelst eines hohen Census gewählt ist;

3) daß allerdings das deutsche Vaterland in einer bedenklichen politischen Lage ist, welche gerade und zum größten Theil dem unfähigen und schwankenden Handeln der Gemeindevertretungen, wie sie jetzt bestehen, gegenüber den Regierungen zuzuschreiben ist und in Betracht, daß dasselbe Mittel nicht Gift und Gegengift zu gleicher Zeit sein kann;

4) daß insonderheit der Gemeinderath von Trier durch seine ganze bisherige Thätigkeit das Vertrauen seiner Mitbürger immer mehr verloren hat und der großen Mehrzahl nach einer andern politischen Farbe, als die Stadt selbst angehört, der constitutionellen;

5) daß die Persönlichkeit des Gemeinderaths-Mitgliedes Wellenstein wegen seines Benehmens in der bekannten Entziehung des Stimmrechtes wegen Annahme von Armenkohlen dem Vereine gar keine Garantie bietet, beschließt wie folgt:

„Durch die Deputirten Gall und Wellenstein ist die Stadt Trier nicht, sondern nur der Gemeinderath, aus dessen Wahl sie hervorgegangen, vertreten.

Alle Abstimmungen der Deputirten Gall und Wellenstein bei dem Gemeindecongreß haben für die Stadt Trier keinerlei Verbindlichkeit und sind eine reine Privatangelegenheit der Mitglieder des hiesigen Gemeinderathes.

Die Stadt Trier protestirt im Voraus gegen alle Beschlüsse des rheinischen Gemeindecongresses, als nicht den Willen der Mehrzahl des rheinischen Volkes darstellend.“

Elberfeld.

In der Generalversammlung der Elberfelder Landwehr am 3. Mai d. J. erkannten alle Anwesenden, Landwehrmänner und Reservisten, daß nur das innigste Zusammenhalten Aller die der Freiheit und dem deutschen Vaterlande drohende Gefahr abwenden könne, und ernennen deshalb ein Comite, bestehend aus den Wehrmännern Hillmann, Pothmann, Kirberg, Leufer und Joni zu Entwerfung provisorischer Satzungen, welche das brüderliche Band knüpfen und als maßgebende Richtschnur dienen sollen. Dieselben haben nun die nachstehenden Satzungen berathen und vorläufig festgesetzt:

Satzungen.

1) Zur Landwehr gehört jeder Reservist, die Landwehr des 1. und 2. Aufgebots, des Landsturms, Train und die Veteranen.

2) Die Landwehr tritt zusammen, wenn eins oder mehrere ihrer Mitglieder einbeordert, wegen politischer Handlungen angeklagt oder bestraft wird.

3) Die Abladung hierzu geschieht durch die Unteroffiziere, Presse etc.

4) Die Landwehr folgt dem Rufe der Nationalversammlung in Frankfurt.

5) Zum organischen Verbande wird alljährlich ein General-Appell anberaumt, die Betheiligten werden in Züge eingetheilt, die ihre Führer aus sich wählen, das Ganze wählt einen Hauptmann, einen Adjutanten und einen Fähndrich.

6) Sollte ein plötzlicher Appell nöthig sein, was der Hauptmann oder 2 Zugführer oder 4 Unteroffiziere bestimmen, so haben auf dem Appell die Chargirten die nöthigen Anordnungen und Geschäfte zu leiten. Jeder Wehrmann tritt sofort in seinen Zug, um die gefaßten Beschlüsse möglichst schnell zur Ausführung zu bringen.

Zusatz zu Art. 2. Wird eines dieser Mitglieder wegen politischer Handlungen eingezogen, so sorgen die übrigen Landwehrmänner für die hinterbliebene Familie.

Zusatz. Sollte der Fall eintreten, daß es nöthig erscheint, die Waffen mitzubringen, so haben es die Chargirten ebenfalls mitzutheilen.

7) Die anvertrauten Waffen gibt die Landwehr unter keiner Bedingung zurück.

Dieses haben am 6. Mai d. J. auf der Wilhelmshöhe zu Elberfeld die Deputationen von Schwelm, Hagen, Ronsdorf, Lüttringhausen, Lennep, Hükeswagen, Solingen, Neuß, Dortmund, Essen, Mülheim a. d. Ruhr ebenfalls einstimmig beschlossen.

Der (heute) am 6. Mai formulirte Beschluß sämmtlicher Landwehrmänner und der anwesenden Deputationen lautet wie folgt: Die Landwehr u. s. w. tritt nicht auf die geschehene Aufforderung des Ministeriums Brandenburg-Manteuffel und Kons. ein, weil sie nach dem Gesetze von 1815 und 1816 keine Gefahr fürs Vaterland zu erkennen vermag, vielmehr erst wissen will, gegen welchen Feind sie die Waffen ergreifen soll. Aus diesem Grunde erkenn sie jede Aufforderung für ungültig und wartet den Befehl der Vertreter des Vaterlandes in Frankfurt a. M. ab, wird sich aber auch jeder bewaffneten Abführung ihrer Mitglieder widersetzen und ihre verbündeten Vereine darin unterstützen, so wie auch jede Unterstützung von allen verbündeten Vereinen zugesagt worden.

Das Comité der Elberfelder Landwehr

im Einverständniß mit den benannten Deputirten.

(D. Z.)
12 Dresden, 4. Mai, 6 Uhr Abends.

Unter diesem Datum erhalten wir folgende Mittheilung:

„Die inliegenden beiden Plakate geben Ihnen ein sicheres Zeugniß von dem Zustande der Stadt. Die ganze Altstadt mit Ausnahme des Schlosses und seiner Appartenenzien, und eines Theiles der Terasse sind in den Händen des Volkes. Auf der Brücke, die zur Neustadt führt, steht eine feindliche Batterie aufgepflanzt. Die jenseitigen Ufer sind von Jägern besetzt. Das Gewissen der Soldaten fängt indessen an sich zu rühren. So eben erschien der Hauptmann und Regimentskommandeur v. Bohrscheidt im Rathhause, um Namens der in demselben befindlichen Truppen 100 Mann Artillerie und 200 Mann vom Regiment Albert, so wie ihrer Befehlshaber der provisorischen Regierung ihren Anschluß an die Sache des Volkes anzuzeigen und die gemeinschaftliche Besetzung des Zeughauses durch Truppen und Volkswehr anzubieten, ‒ Letztere ist so eben erfolgt. Im Zeughause kommandirt von Seien des Militärs der Oberst Dietrich und der Infanterie-Obristlieutenant v. Polenz, von Seiten der provis. Regierung der Advokat Lieut. Marschall v. Bieberstein. Der König befindet sich auf der etwa 3 1/2 Meile von hier entfernten Festung Königstein. Starker bewaffneter Zuzug ist von Freiberg eingetroffen, und von nah und ferne auf dem Marsche. Er ist unentbehrlich, da derjenige Theil der Bourgeoisie, welcher Paris, Wien und Berlin verrathen und verkauft, auch hier vor der Hand seine ganze Theilnahme darauf beschränkt hat, auf alle einzelnen Ladenfenster und Thüren zu schreiben: „Heilig ist das Eigenthum“; Menschenleben und Menschenglück sind diesen Shyloksnaturen nicht heilig! Ihrem Mammmon sollen sich alle beugen. Wenn ich zu kommandiren hätte, ich würde Leute mit Feuerbränden in ihre Magazine stellen, mit dem Bedeuten, daß im Falle ihres Beharrns in der Paassivität und einer daraus entstehenden Niederlage Alles in Flammen aufgehen werde. Die Haltung des Volkes ist ernst und würdig.

Von den oben erwähnten Proklamationen haben wir die Eine bereits im Hauptblatte von Nr. 242 mitgetheilt, die zweite lautet wie folgt:

Sachsen!

Das brave sächsische Militär hat dem Gebote der Pflicht gegen die heiligen Interessen des deutschen Vaterlandes Genüge geleistet! Das Zeughaus ist von Militär und Bürgerwehr gemeinschaftlich als Nationaleigenthum besetzt. Deutschland ist dem sächsischen Militär zum Danke verpflichtet. Sachsen! Stehet auf wie Ein Mann.

Das Volk, das ganze Volk ist eins, es gilt nur, dem äußeren Feinde entgegen zu treten.

An Euch ist es, Deutschland einig, frei zu machen. Das Vaterland, die provisorische Regierung rechnet auf Euch.

Dresden, den 4. Mai 1849.

Die provisorische Regierung von Sachsen.

Tzschirner. Heubner. Todt.

Dresden, 4. Mai, 10 Uhr Abends.

Trotz einer fürchterlichen Erregung von acht Stunden dennoch keine Entscheidung. Von beiden Seiten sucht man Verstärkungen an sich zu ziehen, auch durch Unterhandlungen den Wirren ein Ende zu machen. Versuchen wir, den Ereignissen dieses Nachmittags im Einzelnen zu folgen. Der Waffenstillstand dauerte von Mittag bis Nachmittags 4 Uhr. Während dieser Zeit war der Schloßplatz an der Brücke für neutral erklärt worden, die Brücke selbst blieb jedoch in den Händen des Militärs. Der König ist mit den Ministern unangefochten auf den Königstein gelangt. Es wurde nun eine provisorische Regierung eingesetzt, bestehend aus dem frühern Landtagsabgeordneten und geh. Regierungsrath Todt, den gewesenen Abgeordneten Heubner und Tzschirner, welche die obigen Kundmachungen an das Volk und an die Soldaten veröffentlichte. Gleichzeitig forderte eine andere Kundmachung alle noch hier weilenden Abgeordneten auf, sich auf dem Rathhause einzufinden. Gegen halb 2 Uhr kam der Oberstlieutenant (früher in griechischen Diensten) Heinze in der Uniform als griechischer Offizier in Begleitung eines Tambours und eines Kommunalgardisten, der auf das Bajonet seines Gewehrs ein weißes Tuch als Parlementärflagge gesteckt hatte, aus dem Georgenthor, und begab sich in Begleitung eines Schützenoffiziers nach dem Blockhaus in der Neustadt, wo das Hauptquartier der Truppen sich befindet, um die Anerkennung der provisorischen Regierung zu fordern, was jedoch abgeschlagen wurde. Nachträglich will ich noch bemerken, daß die halb 1 Uhr angekommenen Schützen sofort theils auf der Brücke, theils am Blockhause postirt wurden. Von Altstadt aus wurden durch einige Leute Versuche gemacht, die „Kundmachung der provisorischen Regierung an die Soldaten“ unter das Militär auf der Brücke zu vertheilen. Sie wurden verhaftet; auch außerdem sah ich mehre Verhaftete nach der Kavalleriekaserne transportiren.

Um 4 Uhr war der Waffenstillstand zu Ende. Das Militär rückte in seine vorigen Stellungen wieder ein. Auf den Straßen in der Neustadt standen dichte Menschengruppen in ängstlicher Spannung, jeden Augenblick erwartete man den ersten Kanonenschuß. Allein der Angriff ward von Seiten des Militärs nicht begonnen, ebensowenig von der Altstadt aus, die gewaltig verbarrikadirt ist und von Bewaffneten wimmelt. Aus Pirna, Freiberg, Lommatzsch, Wilsdruf ist Zuzug gekommen, und vor Einbruch der Nacht sind auch 200 Mann aus Leipzig in die Stadt eingerückt. Sie sind in Kötzschenbroda von der Eisenbahn abgegangen, haben dort über die Elbe gesetzt, und sind alsdann auf dem linken Elbufer nach Dresden marschirt. Waffen scheinen jetzt hinreichend vorhanden zu sein, indem man den Kommunalgardisten, welche sich nicht geneigt zeigen, am Kampfe Theil zu nehmen, die Gewehre abgenommen hat. Gegen 6 Uhr kam der Kriegsminister, wie man sagt, mit unbedingter Vollmacht versehen, vom Königstein zurück, und stieg am Blockhause ab. Es verbreitete sich die Nachricht, daß das Zeughaus der provisorischen Regierung übergeben worden.

Gegen Einbruch der Nacht hatte man Unterhandlungen wegen Räumung der Brücke eingeleitet, welche jedoch noch zu keinem Resultate geführt haben. Was im Innern der Stadt vorgeht, darüber sind wir hier in der Neustadt nur unvollständig unterrichtet, indem die Passage über die Brücke gänzlich gesperrt ist und die Kommunikation mit dem linken Elbufer nur unvollständig mit Kähnen unterhalten wird. Das Militär soll im Zeughause fünf Todte gehabt haben, unter ihnen nennt man den Lieutenant Krug v. Nidda. Heute Abend 10 Uhr ist auch das Leibregiment mit der Eisenbahn eingetroffen.

(D. A. Z.)
* Leipzig, 5. Mai.

Unter den vielen heute erschienenen Plakaten hebe ich folgendes hervor:

„Mitbürger! In dem vereinigten Ausschusse der politischen Vereine Leipzig's sind gestern Abend Zerwürfnisse eingetreten, welche aber nur in Mißverständnissen ihren Grund hatten, und vollständig beseitigt sind.

In der Einigkeit der Fürsten liegt die Gefahr Deutschland's; ‒ Deutschland's Rettung steht auf der Einigkeit des deutschen Volks!

Alle politischen Vereine Leipzig's haben sich das Wort gegeben, treu an der Reichsverfassung zu halten und fest zusammen zu stehen gegen den gemeinsamen Feind; zusammen zu halten mit unsern Behörden und unserer Kommunalgarde! Was auch von einzelnen

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          <p>So eben erhalten wir die Nachricht, daß die in Gladbach eingeforderten Landwehrmänner schriftlich dem dortigen Landrath die Erklärung eingereicht haben, sie <hi rendition="#g">würden nicht eintreten,</hi> und daß heute die übrigen Landwehrmänner sich dieser Erklärung <hi rendition="#g">angeschlossen</hi> haben.</p>
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        <div xml:id="ar292b_004" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Köln, 7. Mai.</head>
          <p>Heut' Abend von <hi rendition="#g">Neuß</hi> hier angelangte Reisende berichten, daß dort am heutigen Tage das Zeughaus erstürmt, und der Landwehrmajor zur Flucht genöthigt worden. (Von Düsseldorf ist bereits eine Abtheilung Militär nach Neuß abgeschickt worden.) Auch in Crefeld soll es Unruhen gegeben haben.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar292b_005" type="jArticle">
          <head>Köln, 6. Mai.</head>
          <p>Gestern hatten sich die Abgeordneten der demokratisch-konstitutionellen Vereine Rheinland's und Westphalen's in Deuz zu einem Kongresse versammelt, um über ihre Stellung zur deutschen Reichsverfassung zu berathen. Mit einer an Einstimmigkeit gränzenden Majorität wurden folgende Beschlüsse gefaßt:</p>
          <p>1) Die deutsche Reichsverfassung, wie sie am 28. März d. J. verkündigt worden, erkennt der Kongreß als für ganz Deutschland rechtskräftiges Grundgesetz an.</p>
          <p>2) Es soll eine Adresse an die verfassungsgebende Nationalversammlung sofort abgesandt werden, um derselben die Indignation über die matten Beschlüsse vom 4. d. M. auszudrücken und sie aufzufordern, energische Maßregeln im Sinne des Vogt'schen Antrags zu fassen, indem der Kongreß die Ueberzeugung hegt, daß die nach Inhalt desselben zu fassenden Beschlüsse von der Mehrheit des deutschen Volks mit Begeisterung aufgenommen werden und vorzugsweise geeignet seien, das zu erstrebende Ziel, die allgemeine Durchführung der Reichsverfassung, zu erreichen.</p>
          <p>3) Eine Asnprache an das Volk soll ergehen, um dasselbe aufzufordern, die Reichsverfassung anzuerkennen und zur kräftigen Durchführung derselben mitzuwirken.</p>
          <p>4) Der Verband der Vereine schließt sich in seiner Gesammtheit dem Märzverein zu Frankfurt an, um zur Vollziehung der für die Durchführung der Reichsverfassung zu beschließenden Maßregeln einen Centralpunkt zu erlangen.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar292b_006" type="jArticle">
          <head><bibl><author>102</author></bibl> Trier, 4. Mai.</head>
          <p>In Folge des unterm 30. April von dem kölner Bourgeois-Magistrat ergangenen Aufrufs an die Gemeinden der Rheinprovinz fand sich auch unser sauberer Stadtrath veranlaßt, in einer außerordentlichen Sitzung zwei Mitglieder aus seiner Mitte zu wählen, um solches nach Köln zu entsenden. Diese edle Dreistigkeit unserer städtischen Väter fand indessen bei unserer demokratischen Bevölkerung ihre gerechte Würdigung, und veranlaßte den hiesigen demokratischen Verein zu einem Proteste, den wir Ihnen nachstehend folgen lassen:</p>
          <p>&#x201E;Der demokratische Verein hat in seiner heute Abend abgehaltenen außerordentlichen Sitzung Kenntniß genommen von dem Einladungsschreiben des Magistrats der Stadt Köln vom 30. April, worin derselbe zu einer allgemeinen Berathung aller Gemeinden der Rheinprovinz, mit Hinblick auf die bedenkliche politische Lage des deutschen Vaterlandes, auffordert und dafür Termin auf Samstag den 5 d. Mts. setzt; zugleich ist es dem Verein kundgeworden, daß in Folge dessen der Gemeinderath von Trier in seiner Sitzung von heute Nachmittag beschlossen hat, den in Rede stehenden Kongreß zu beschicken und daß er dazu zwei Mitglieder aus seiner Mitte, die Herrn Gall und Wellenstein, gewählt hat.</p>
          <p>&#x201E;Der demokratische Verein hat in Folge dieser Mittheilungen beschlossen, folgenden Protest zu erlassen und ihn durch öffentliche Blätter bekannt zu machen:</p>
          <p>Der demokratische Verein zu Trier, in Erwägung</p>
          <p>1) daß er die Stadt und Vororte Trier in der überwiegendsten Majorität vertritt, was die Wahlen am 22. Januar bewiesen haben;</p>
          <p>2) daß ein nach der Gemeindeordnung vom 23. Juli 1845 gewählter Gemeinderath im Allgemeinen keine Stadt und insbesondere der von Trier die Einwohnerschaft derselben nicht repräsentiren kann, weil er mittelst eines <hi rendition="#g">hohen Census</hi> gewählt ist;</p>
          <p>3) daß allerdings das deutsche Vaterland in einer bedenklichen politischen Lage ist, welche gerade und zum größten Theil dem unfähigen und schwankenden Handeln der Gemeindevertretungen, wie sie jetzt bestehen, gegenüber den Regierungen zuzuschreiben ist und in Betracht, daß dasselbe Mittel nicht Gift und Gegengift zu gleicher Zeit sein kann;</p>
          <p>4) daß insonderheit der Gemeinderath von Trier durch seine ganze bisherige Thätigkeit das Vertrauen seiner Mitbürger immer mehr verloren hat und der großen Mehrzahl nach einer andern politischen Farbe, als die Stadt selbst angehört, der constitutionellen;</p>
          <p>5) daß die Persönlichkeit des Gemeinderaths-Mitgliedes <hi rendition="#g">Wellenstein</hi> wegen seines Benehmens in der bekannten Entziehung des Stimmrechtes wegen Annahme von Armenkohlen dem Vereine gar keine Garantie bietet, beschließt wie folgt:</p>
          <p>&#x201E;Durch die Deputirten <hi rendition="#g">Gall</hi> und <hi rendition="#g">Wellenstein</hi> ist die Stadt Trier nicht, sondern nur der Gemeinderath, aus dessen Wahl sie hervorgegangen, vertreten.</p>
          <p>Alle Abstimmungen der Deputirten Gall und Wellenstein bei dem Gemeindecongreß haben für die Stadt Trier keinerlei Verbindlichkeit und sind eine reine Privatangelegenheit der Mitglieder des hiesigen Gemeinderathes.</p>
          <p>Die Stadt Trier protestirt im Voraus gegen alle Beschlüsse des rheinischen Gemeindecongresses, als nicht den Willen der Mehrzahl des rheinischen Volkes darstellend.&#x201C;</p>
        </div>
        <div xml:id="ar292b_007" type="jArticle">
          <head>Elberfeld.</head>
          <p>In der Generalversammlung der Elberfelder Landwehr am 3. Mai d. J. erkannten alle Anwesenden, Landwehrmänner und Reservisten, daß nur das innigste Zusammenhalten Aller die der Freiheit und dem deutschen Vaterlande drohende Gefahr abwenden könne, und ernennen deshalb ein Comite, bestehend aus den Wehrmännern Hillmann, Pothmann, Kirberg, Leufer und Joni zu Entwerfung provisorischer Satzungen, welche das brüderliche Band knüpfen und als maßgebende Richtschnur dienen sollen. Dieselben haben nun die nachstehenden Satzungen berathen und vorläufig festgesetzt:</p>
          <p> <hi rendition="#g">Satzungen.</hi> </p>
          <p>1) Zur Landwehr gehört jeder Reservist, die Landwehr des 1. und 2. Aufgebots, des Landsturms, Train und die Veteranen.</p>
          <p>2) Die Landwehr tritt zusammen, wenn eins oder mehrere ihrer Mitglieder einbeordert, wegen politischer Handlungen angeklagt oder bestraft wird.</p>
          <p>3) Die Abladung hierzu geschieht durch die Unteroffiziere, Presse etc.</p>
          <p>4) <hi rendition="#g">Die Landwehr folgt dem Rufe der Nationalversammlung in Frankfurt.</hi> </p>
          <p>5) Zum organischen Verbande wird alljährlich ein General-Appell anberaumt, die Betheiligten werden in Züge eingetheilt, die ihre Führer aus sich wählen, das Ganze wählt einen Hauptmann, einen Adjutanten und einen Fähndrich.</p>
          <p>6) Sollte ein plötzlicher Appell nöthig sein, was der Hauptmann oder 2 Zugführer oder 4 Unteroffiziere bestimmen, so haben auf dem Appell die Chargirten die nöthigen Anordnungen und Geschäfte zu leiten. Jeder Wehrmann tritt sofort in seinen Zug, um die gefaßten Beschlüsse möglichst schnell zur Ausführung zu bringen.</p>
          <p>Zusatz zu Art. 2. Wird eines dieser Mitglieder wegen politischer Handlungen eingezogen, so sorgen die übrigen Landwehrmänner für die hinterbliebene Familie.</p>
          <p>Zusatz. Sollte der Fall eintreten, daß es nöthig erscheint, die Waffen mitzubringen, so haben es die Chargirten ebenfalls mitzutheilen.</p>
          <p>7) Die anvertrauten Waffen gibt die Landwehr unter keiner Bedingung zurück.</p>
          <p>Dieses haben am 6. Mai d. J. auf der Wilhelmshöhe zu Elberfeld die Deputationen von Schwelm, Hagen, Ronsdorf, Lüttringhausen, Lennep, Hükeswagen, Solingen, Neuß, Dortmund, Essen, Mülheim a. d. Ruhr ebenfalls einstimmig beschlossen.</p>
          <p>Der (heute) am 6. Mai formulirte Beschluß sämmtlicher Landwehrmänner und der anwesenden Deputationen lautet wie folgt: Die Landwehr u. s. w. tritt nicht auf die geschehene Aufforderung des Ministeriums Brandenburg-Manteuffel und Kons. ein, weil sie nach dem Gesetze von 1815 und 1816 keine Gefahr fürs Vaterland zu erkennen vermag, vielmehr erst wissen will, gegen welchen Feind sie die Waffen ergreifen soll. Aus diesem Grunde erkenn sie jede Aufforderung für ungültig und wartet den Befehl der Vertreter des Vaterlandes in Frankfurt a. M. ab, wird sich aber auch jeder bewaffneten Abführung ihrer Mitglieder widersetzen und ihre verbündeten Vereine darin unterstützen, so wie auch jede Unterstützung von allen verbündeten Vereinen zugesagt worden.</p>
          <p>Das Comité der Elberfelder Landwehr</p>
          <p>im Einverständniß mit den benannten Deputirten.</p>
          <bibl>(D. Z.)</bibl>
        </div>
        <div xml:id="ar292b_008" type="jArticle">
          <head><bibl><author>12</author></bibl> Dresden, 4. Mai, 6 Uhr Abends.</head>
          <p>Unter diesem Datum erhalten wir folgende Mittheilung:</p>
          <p>&#x201E;Die inliegenden beiden Plakate geben Ihnen ein sicheres Zeugniß von dem Zustande der Stadt. Die ganze Altstadt mit Ausnahme des Schlosses und seiner Appartenenzien, und eines Theiles der Terasse sind in den Händen des Volkes. Auf der Brücke, die zur Neustadt führt, steht eine feindliche Batterie aufgepflanzt. Die jenseitigen Ufer sind von Jägern besetzt. Das Gewissen der Soldaten fängt indessen an sich zu rühren. So eben erschien der Hauptmann und Regimentskommandeur v. Bohrscheidt im Rathhause, um Namens der in demselben befindlichen Truppen 100 Mann Artillerie und 200 Mann vom Regiment Albert, so wie ihrer Befehlshaber der provisorischen Regierung ihren Anschluß an die Sache des Volkes anzuzeigen und die gemeinschaftliche Besetzung des Zeughauses durch Truppen und Volkswehr anzubieten, &#x2012; Letztere ist so eben erfolgt. Im Zeughause kommandirt von Seien des Militärs der Oberst Dietrich und der Infanterie-Obristlieutenant v. Polenz, von Seiten der provis. Regierung der Advokat Lieut. Marschall v. Bieberstein. Der König befindet sich auf der etwa 3 1/2 Meile von hier entfernten Festung Königstein. Starker bewaffneter Zuzug ist von Freiberg eingetroffen, und von nah und ferne auf dem Marsche. Er ist unentbehrlich, da derjenige Theil der Bourgeoisie, welcher Paris, Wien und Berlin verrathen und verkauft, auch hier vor der Hand seine ganze Theilnahme darauf beschränkt hat, auf alle einzelnen Ladenfenster und Thüren zu schreiben: &#x201E;<hi rendition="#g">Heilig ist das Eigenthum</hi>&#x201C;; Menschenleben und Menschenglück sind diesen Shyloksnaturen <hi rendition="#g">nicht</hi> heilig! Ihrem Mammmon sollen sich alle beugen. Wenn ich zu kommandiren hätte, ich würde Leute mit Feuerbränden in ihre Magazine stellen, mit dem Bedeuten, daß im Falle ihres Beharrns in der Paassivität und einer daraus entstehenden Niederlage Alles in Flammen aufgehen werde. Die Haltung des Volkes ist ernst und würdig.</p>
          <p>Von den oben erwähnten Proklamationen haben wir die Eine bereits im Hauptblatte von Nr. 242 mitgetheilt, die zweite lautet wie folgt:</p>
          <p>&#x201E;<hi rendition="#g">Sachsen!</hi> </p>
          <p>Das <hi rendition="#g">brave sächsische Militär</hi> hat dem Gebote der Pflicht gegen die heiligen Interessen des deutschen Vaterlandes Genüge geleistet! <hi rendition="#g">Das Zeughaus ist von Militär und Bürgerwehr gemeinschaftlich als Nationaleigenthum besetzt.</hi> Deutschland ist dem sächsischen Militär zum Danke verpflichtet. Sachsen! Stehet auf wie Ein Mann.</p>
          <p>Das Volk, das ganze Volk ist eins, es gilt nur, dem äußeren Feinde entgegen zu treten.</p>
          <p>An Euch ist es, Deutschland einig, frei zu machen. Das Vaterland, die provisorische Regierung rechnet auf Euch.</p>
          <p>Dresden, den 4. Mai 1849.</p>
          <p>Die provisorische Regierung von Sachsen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Tzschirner. Heubner. Todt.</hi>&#x201C;</p>
        </div>
        <div xml:id="ar292b_009" type="jArticle">
          <head>Dresden, 4. Mai, 10 Uhr Abends.</head>
          <p>Trotz einer fürchterlichen Erregung von acht Stunden dennoch keine Entscheidung. Von beiden Seiten sucht man Verstärkungen an sich zu ziehen, auch durch Unterhandlungen den Wirren ein Ende zu machen. Versuchen wir, den Ereignissen dieses Nachmittags im Einzelnen zu folgen. Der Waffenstillstand dauerte von Mittag bis Nachmittags 4 Uhr. Während dieser Zeit war der Schloßplatz an der Brücke für neutral erklärt worden, die Brücke selbst blieb jedoch in den Händen des Militärs. Der König ist mit den Ministern unangefochten auf den Königstein gelangt. Es wurde nun eine provisorische Regierung eingesetzt, bestehend aus dem frühern Landtagsabgeordneten und geh. Regierungsrath Todt, den gewesenen Abgeordneten Heubner und Tzschirner, welche die obigen Kundmachungen an das Volk und an die Soldaten veröffentlichte. Gleichzeitig forderte eine andere Kundmachung alle noch hier weilenden Abgeordneten auf, sich auf dem Rathhause einzufinden. Gegen halb 2 Uhr kam der Oberstlieutenant (früher in griechischen Diensten) Heinze in der Uniform als griechischer Offizier in Begleitung eines Tambours und eines Kommunalgardisten, der auf das Bajonet seines Gewehrs ein weißes Tuch als Parlementärflagge gesteckt hatte, aus dem Georgenthor, und begab sich in Begleitung eines Schützenoffiziers nach dem Blockhaus in der Neustadt, wo das Hauptquartier der Truppen sich befindet, um die Anerkennung der provisorischen Regierung zu fordern, was jedoch abgeschlagen wurde. Nachträglich will ich noch bemerken, daß die halb 1 Uhr angekommenen Schützen sofort theils auf der Brücke, theils am Blockhause postirt wurden. Von Altstadt aus wurden durch einige Leute Versuche gemacht, die &#x201E;Kundmachung der provisorischen Regierung an die Soldaten&#x201C; unter das Militär auf der Brücke zu vertheilen. Sie wurden verhaftet; auch außerdem sah ich mehre Verhaftete nach der Kavalleriekaserne transportiren.</p>
          <p>Um 4 Uhr war der Waffenstillstand zu Ende. Das Militär rückte in seine vorigen Stellungen wieder ein. Auf den Straßen in der Neustadt standen dichte Menschengruppen in ängstlicher Spannung, jeden Augenblick erwartete man den ersten Kanonenschuß. Allein der Angriff ward von Seiten des Militärs nicht begonnen, ebensowenig von der Altstadt aus, die gewaltig verbarrikadirt ist und von Bewaffneten wimmelt. Aus Pirna, Freiberg, Lommatzsch, Wilsdruf ist Zuzug gekommen, und vor Einbruch der Nacht sind auch 200 Mann aus Leipzig in die Stadt eingerückt. Sie sind in Kötzschenbroda von der Eisenbahn abgegangen, haben dort über die Elbe gesetzt, und sind alsdann auf dem linken Elbufer nach Dresden marschirt. Waffen scheinen jetzt hinreichend vorhanden zu sein, indem man den Kommunalgardisten, welche sich nicht geneigt zeigen, am Kampfe Theil zu nehmen, die Gewehre abgenommen hat. Gegen 6 Uhr kam der Kriegsminister, wie man sagt, mit unbedingter Vollmacht versehen, vom Königstein zurück, und stieg am Blockhause ab. Es verbreitete sich die Nachricht, daß das Zeughaus der provisorischen Regierung übergeben worden.</p>
          <p>Gegen Einbruch der Nacht hatte man Unterhandlungen wegen Räumung der Brücke eingeleitet, welche jedoch noch zu keinem Resultate geführt haben. Was im Innern der Stadt vorgeht, darüber sind wir hier in der Neustadt nur unvollständig unterrichtet, indem die Passage über die Brücke gänzlich gesperrt ist und die Kommunikation mit dem linken Elbufer nur unvollständig mit Kähnen unterhalten wird. Das Militär soll im Zeughause fünf Todte gehabt haben, unter ihnen nennt man den Lieutenant Krug v. Nidda. Heute Abend 10 Uhr ist auch das Leibregiment mit der Eisenbahn eingetroffen.</p>
          <bibl>(D. A. Z.)</bibl>
        </div>
        <div xml:id="ar292b_010" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Leipzig, 5. Mai.</head>
          <p>Unter den vielen heute erschienenen Plakaten hebe ich folgendes hervor:</p>
          <p>&#x201E;Mitbürger! In dem vereinigten Ausschusse der politischen Vereine Leipzig's sind gestern Abend Zerwürfnisse eingetreten, welche aber nur in Mißverständnissen ihren Grund hatten, und vollständig beseitigt sind.</p>
          <p>In der Einigkeit der Fürsten liegt die Gefahr Deutschland's; &#x2012; Deutschland's Rettung steht auf der Einigkeit des deutschen Volks!</p>
          <p>Alle politischen Vereine Leipzig's haben sich das Wort gegeben, treu an der Reichsverfassung zu halten und fest zusammen zu stehen gegen den gemeinsamen Feind; zusammen zu halten mit unsern Behörden und unserer Kommunalgarde! Was auch von einzelnen
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[1659/0001] Außerordentliche Beilage zu Nr. 292 der Neuen Rheinischen Zeitung. Organ der Demokratie. Dienstag, 8. Mai 1849. Deutschland. * Köln, 7. Mai. _ * Köln, 7. Mai. _ * Köln, 5. Mai. So eben erhalten wir die Nachricht, daß die in Gladbach eingeforderten Landwehrmänner schriftlich dem dortigen Landrath die Erklärung eingereicht haben, sie würden nicht eintreten, und daß heute die übrigen Landwehrmänner sich dieser Erklärung angeschlossen haben. * Köln, 7. Mai. Heut' Abend von Neuß hier angelangte Reisende berichten, daß dort am heutigen Tage das Zeughaus erstürmt, und der Landwehrmajor zur Flucht genöthigt worden. (Von Düsseldorf ist bereits eine Abtheilung Militär nach Neuß abgeschickt worden.) Auch in Crefeld soll es Unruhen gegeben haben. Köln, 6. Mai. Gestern hatten sich die Abgeordneten der demokratisch-konstitutionellen Vereine Rheinland's und Westphalen's in Deuz zu einem Kongresse versammelt, um über ihre Stellung zur deutschen Reichsverfassung zu berathen. Mit einer an Einstimmigkeit gränzenden Majorität wurden folgende Beschlüsse gefaßt: 1) Die deutsche Reichsverfassung, wie sie am 28. März d. J. verkündigt worden, erkennt der Kongreß als für ganz Deutschland rechtskräftiges Grundgesetz an. 2) Es soll eine Adresse an die verfassungsgebende Nationalversammlung sofort abgesandt werden, um derselben die Indignation über die matten Beschlüsse vom 4. d. M. auszudrücken und sie aufzufordern, energische Maßregeln im Sinne des Vogt'schen Antrags zu fassen, indem der Kongreß die Ueberzeugung hegt, daß die nach Inhalt desselben zu fassenden Beschlüsse von der Mehrheit des deutschen Volks mit Begeisterung aufgenommen werden und vorzugsweise geeignet seien, das zu erstrebende Ziel, die allgemeine Durchführung der Reichsverfassung, zu erreichen. 3) Eine Asnprache an das Volk soll ergehen, um dasselbe aufzufordern, die Reichsverfassung anzuerkennen und zur kräftigen Durchführung derselben mitzuwirken. 4) Der Verband der Vereine schließt sich in seiner Gesammtheit dem Märzverein zu Frankfurt an, um zur Vollziehung der für die Durchführung der Reichsverfassung zu beschließenden Maßregeln einen Centralpunkt zu erlangen. 102 Trier, 4. Mai. In Folge des unterm 30. April von dem kölner Bourgeois-Magistrat ergangenen Aufrufs an die Gemeinden der Rheinprovinz fand sich auch unser sauberer Stadtrath veranlaßt, in einer außerordentlichen Sitzung zwei Mitglieder aus seiner Mitte zu wählen, um solches nach Köln zu entsenden. Diese edle Dreistigkeit unserer städtischen Väter fand indessen bei unserer demokratischen Bevölkerung ihre gerechte Würdigung, und veranlaßte den hiesigen demokratischen Verein zu einem Proteste, den wir Ihnen nachstehend folgen lassen: „Der demokratische Verein hat in seiner heute Abend abgehaltenen außerordentlichen Sitzung Kenntniß genommen von dem Einladungsschreiben des Magistrats der Stadt Köln vom 30. April, worin derselbe zu einer allgemeinen Berathung aller Gemeinden der Rheinprovinz, mit Hinblick auf die bedenkliche politische Lage des deutschen Vaterlandes, auffordert und dafür Termin auf Samstag den 5 d. Mts. setzt; zugleich ist es dem Verein kundgeworden, daß in Folge dessen der Gemeinderath von Trier in seiner Sitzung von heute Nachmittag beschlossen hat, den in Rede stehenden Kongreß zu beschicken und daß er dazu zwei Mitglieder aus seiner Mitte, die Herrn Gall und Wellenstein, gewählt hat. „Der demokratische Verein hat in Folge dieser Mittheilungen beschlossen, folgenden Protest zu erlassen und ihn durch öffentliche Blätter bekannt zu machen: Der demokratische Verein zu Trier, in Erwägung 1) daß er die Stadt und Vororte Trier in der überwiegendsten Majorität vertritt, was die Wahlen am 22. Januar bewiesen haben; 2) daß ein nach der Gemeindeordnung vom 23. Juli 1845 gewählter Gemeinderath im Allgemeinen keine Stadt und insbesondere der von Trier die Einwohnerschaft derselben nicht repräsentiren kann, weil er mittelst eines hohen Census gewählt ist; 3) daß allerdings das deutsche Vaterland in einer bedenklichen politischen Lage ist, welche gerade und zum größten Theil dem unfähigen und schwankenden Handeln der Gemeindevertretungen, wie sie jetzt bestehen, gegenüber den Regierungen zuzuschreiben ist und in Betracht, daß dasselbe Mittel nicht Gift und Gegengift zu gleicher Zeit sein kann; 4) daß insonderheit der Gemeinderath von Trier durch seine ganze bisherige Thätigkeit das Vertrauen seiner Mitbürger immer mehr verloren hat und der großen Mehrzahl nach einer andern politischen Farbe, als die Stadt selbst angehört, der constitutionellen; 5) daß die Persönlichkeit des Gemeinderaths-Mitgliedes Wellenstein wegen seines Benehmens in der bekannten Entziehung des Stimmrechtes wegen Annahme von Armenkohlen dem Vereine gar keine Garantie bietet, beschließt wie folgt: „Durch die Deputirten Gall und Wellenstein ist die Stadt Trier nicht, sondern nur der Gemeinderath, aus dessen Wahl sie hervorgegangen, vertreten. Alle Abstimmungen der Deputirten Gall und Wellenstein bei dem Gemeindecongreß haben für die Stadt Trier keinerlei Verbindlichkeit und sind eine reine Privatangelegenheit der Mitglieder des hiesigen Gemeinderathes. Die Stadt Trier protestirt im Voraus gegen alle Beschlüsse des rheinischen Gemeindecongresses, als nicht den Willen der Mehrzahl des rheinischen Volkes darstellend.“ Elberfeld. In der Generalversammlung der Elberfelder Landwehr am 3. Mai d. J. erkannten alle Anwesenden, Landwehrmänner und Reservisten, daß nur das innigste Zusammenhalten Aller die der Freiheit und dem deutschen Vaterlande drohende Gefahr abwenden könne, und ernennen deshalb ein Comite, bestehend aus den Wehrmännern Hillmann, Pothmann, Kirberg, Leufer und Joni zu Entwerfung provisorischer Satzungen, welche das brüderliche Band knüpfen und als maßgebende Richtschnur dienen sollen. Dieselben haben nun die nachstehenden Satzungen berathen und vorläufig festgesetzt: Satzungen. 1) Zur Landwehr gehört jeder Reservist, die Landwehr des 1. und 2. Aufgebots, des Landsturms, Train und die Veteranen. 2) Die Landwehr tritt zusammen, wenn eins oder mehrere ihrer Mitglieder einbeordert, wegen politischer Handlungen angeklagt oder bestraft wird. 3) Die Abladung hierzu geschieht durch die Unteroffiziere, Presse etc. 4) Die Landwehr folgt dem Rufe der Nationalversammlung in Frankfurt. 5) Zum organischen Verbande wird alljährlich ein General-Appell anberaumt, die Betheiligten werden in Züge eingetheilt, die ihre Führer aus sich wählen, das Ganze wählt einen Hauptmann, einen Adjutanten und einen Fähndrich. 6) Sollte ein plötzlicher Appell nöthig sein, was der Hauptmann oder 2 Zugführer oder 4 Unteroffiziere bestimmen, so haben auf dem Appell die Chargirten die nöthigen Anordnungen und Geschäfte zu leiten. Jeder Wehrmann tritt sofort in seinen Zug, um die gefaßten Beschlüsse möglichst schnell zur Ausführung zu bringen. Zusatz zu Art. 2. Wird eines dieser Mitglieder wegen politischer Handlungen eingezogen, so sorgen die übrigen Landwehrmänner für die hinterbliebene Familie. Zusatz. Sollte der Fall eintreten, daß es nöthig erscheint, die Waffen mitzubringen, so haben es die Chargirten ebenfalls mitzutheilen. 7) Die anvertrauten Waffen gibt die Landwehr unter keiner Bedingung zurück. Dieses haben am 6. Mai d. J. auf der Wilhelmshöhe zu Elberfeld die Deputationen von Schwelm, Hagen, Ronsdorf, Lüttringhausen, Lennep, Hükeswagen, Solingen, Neuß, Dortmund, Essen, Mülheim a. d. Ruhr ebenfalls einstimmig beschlossen. Der (heute) am 6. Mai formulirte Beschluß sämmtlicher Landwehrmänner und der anwesenden Deputationen lautet wie folgt: Die Landwehr u. s. w. tritt nicht auf die geschehene Aufforderung des Ministeriums Brandenburg-Manteuffel und Kons. ein, weil sie nach dem Gesetze von 1815 und 1816 keine Gefahr fürs Vaterland zu erkennen vermag, vielmehr erst wissen will, gegen welchen Feind sie die Waffen ergreifen soll. Aus diesem Grunde erkenn sie jede Aufforderung für ungültig und wartet den Befehl der Vertreter des Vaterlandes in Frankfurt a. M. ab, wird sich aber auch jeder bewaffneten Abführung ihrer Mitglieder widersetzen und ihre verbündeten Vereine darin unterstützen, so wie auch jede Unterstützung von allen verbündeten Vereinen zugesagt worden. Das Comité der Elberfelder Landwehr im Einverständniß mit den benannten Deputirten. (D. Z.) 12 Dresden, 4. Mai, 6 Uhr Abends. Unter diesem Datum erhalten wir folgende Mittheilung: „Die inliegenden beiden Plakate geben Ihnen ein sicheres Zeugniß von dem Zustande der Stadt. Die ganze Altstadt mit Ausnahme des Schlosses und seiner Appartenenzien, und eines Theiles der Terasse sind in den Händen des Volkes. Auf der Brücke, die zur Neustadt führt, steht eine feindliche Batterie aufgepflanzt. Die jenseitigen Ufer sind von Jägern besetzt. Das Gewissen der Soldaten fängt indessen an sich zu rühren. So eben erschien der Hauptmann und Regimentskommandeur v. Bohrscheidt im Rathhause, um Namens der in demselben befindlichen Truppen 100 Mann Artillerie und 200 Mann vom Regiment Albert, so wie ihrer Befehlshaber der provisorischen Regierung ihren Anschluß an die Sache des Volkes anzuzeigen und die gemeinschaftliche Besetzung des Zeughauses durch Truppen und Volkswehr anzubieten, ‒ Letztere ist so eben erfolgt. Im Zeughause kommandirt von Seien des Militärs der Oberst Dietrich und der Infanterie-Obristlieutenant v. Polenz, von Seiten der provis. Regierung der Advokat Lieut. Marschall v. Bieberstein. Der König befindet sich auf der etwa 3 1/2 Meile von hier entfernten Festung Königstein. Starker bewaffneter Zuzug ist von Freiberg eingetroffen, und von nah und ferne auf dem Marsche. Er ist unentbehrlich, da derjenige Theil der Bourgeoisie, welcher Paris, Wien und Berlin verrathen und verkauft, auch hier vor der Hand seine ganze Theilnahme darauf beschränkt hat, auf alle einzelnen Ladenfenster und Thüren zu schreiben: „Heilig ist das Eigenthum“; Menschenleben und Menschenglück sind diesen Shyloksnaturen nicht heilig! Ihrem Mammmon sollen sich alle beugen. Wenn ich zu kommandiren hätte, ich würde Leute mit Feuerbränden in ihre Magazine stellen, mit dem Bedeuten, daß im Falle ihres Beharrns in der Paassivität und einer daraus entstehenden Niederlage Alles in Flammen aufgehen werde. Die Haltung des Volkes ist ernst und würdig. Von den oben erwähnten Proklamationen haben wir die Eine bereits im Hauptblatte von Nr. 242 mitgetheilt, die zweite lautet wie folgt: „Sachsen! Das brave sächsische Militär hat dem Gebote der Pflicht gegen die heiligen Interessen des deutschen Vaterlandes Genüge geleistet! Das Zeughaus ist von Militär und Bürgerwehr gemeinschaftlich als Nationaleigenthum besetzt. Deutschland ist dem sächsischen Militär zum Danke verpflichtet. Sachsen! Stehet auf wie Ein Mann. Das Volk, das ganze Volk ist eins, es gilt nur, dem äußeren Feinde entgegen zu treten. An Euch ist es, Deutschland einig, frei zu machen. Das Vaterland, die provisorische Regierung rechnet auf Euch. Dresden, den 4. Mai 1849. Die provisorische Regierung von Sachsen. Tzschirner. Heubner. Todt.“ Dresden, 4. Mai, 10 Uhr Abends. Trotz einer fürchterlichen Erregung von acht Stunden dennoch keine Entscheidung. Von beiden Seiten sucht man Verstärkungen an sich zu ziehen, auch durch Unterhandlungen den Wirren ein Ende zu machen. Versuchen wir, den Ereignissen dieses Nachmittags im Einzelnen zu folgen. Der Waffenstillstand dauerte von Mittag bis Nachmittags 4 Uhr. Während dieser Zeit war der Schloßplatz an der Brücke für neutral erklärt worden, die Brücke selbst blieb jedoch in den Händen des Militärs. Der König ist mit den Ministern unangefochten auf den Königstein gelangt. Es wurde nun eine provisorische Regierung eingesetzt, bestehend aus dem frühern Landtagsabgeordneten und geh. Regierungsrath Todt, den gewesenen Abgeordneten Heubner und Tzschirner, welche die obigen Kundmachungen an das Volk und an die Soldaten veröffentlichte. Gleichzeitig forderte eine andere Kundmachung alle noch hier weilenden Abgeordneten auf, sich auf dem Rathhause einzufinden. Gegen halb 2 Uhr kam der Oberstlieutenant (früher in griechischen Diensten) Heinze in der Uniform als griechischer Offizier in Begleitung eines Tambours und eines Kommunalgardisten, der auf das Bajonet seines Gewehrs ein weißes Tuch als Parlementärflagge gesteckt hatte, aus dem Georgenthor, und begab sich in Begleitung eines Schützenoffiziers nach dem Blockhaus in der Neustadt, wo das Hauptquartier der Truppen sich befindet, um die Anerkennung der provisorischen Regierung zu fordern, was jedoch abgeschlagen wurde. Nachträglich will ich noch bemerken, daß die halb 1 Uhr angekommenen Schützen sofort theils auf der Brücke, theils am Blockhause postirt wurden. Von Altstadt aus wurden durch einige Leute Versuche gemacht, die „Kundmachung der provisorischen Regierung an die Soldaten“ unter das Militär auf der Brücke zu vertheilen. Sie wurden verhaftet; auch außerdem sah ich mehre Verhaftete nach der Kavalleriekaserne transportiren. Um 4 Uhr war der Waffenstillstand zu Ende. Das Militär rückte in seine vorigen Stellungen wieder ein. Auf den Straßen in der Neustadt standen dichte Menschengruppen in ängstlicher Spannung, jeden Augenblick erwartete man den ersten Kanonenschuß. Allein der Angriff ward von Seiten des Militärs nicht begonnen, ebensowenig von der Altstadt aus, die gewaltig verbarrikadirt ist und von Bewaffneten wimmelt. Aus Pirna, Freiberg, Lommatzsch, Wilsdruf ist Zuzug gekommen, und vor Einbruch der Nacht sind auch 200 Mann aus Leipzig in die Stadt eingerückt. Sie sind in Kötzschenbroda von der Eisenbahn abgegangen, haben dort über die Elbe gesetzt, und sind alsdann auf dem linken Elbufer nach Dresden marschirt. Waffen scheinen jetzt hinreichend vorhanden zu sein, indem man den Kommunalgardisten, welche sich nicht geneigt zeigen, am Kampfe Theil zu nehmen, die Gewehre abgenommen hat. Gegen 6 Uhr kam der Kriegsminister, wie man sagt, mit unbedingter Vollmacht versehen, vom Königstein zurück, und stieg am Blockhause ab. Es verbreitete sich die Nachricht, daß das Zeughaus der provisorischen Regierung übergeben worden. Gegen Einbruch der Nacht hatte man Unterhandlungen wegen Räumung der Brücke eingeleitet, welche jedoch noch zu keinem Resultate geführt haben. Was im Innern der Stadt vorgeht, darüber sind wir hier in der Neustadt nur unvollständig unterrichtet, indem die Passage über die Brücke gänzlich gesperrt ist und die Kommunikation mit dem linken Elbufer nur unvollständig mit Kähnen unterhalten wird. Das Militär soll im Zeughause fünf Todte gehabt haben, unter ihnen nennt man den Lieutenant Krug v. Nidda. Heute Abend 10 Uhr ist auch das Leibregiment mit der Eisenbahn eingetroffen. (D. A. Z.) * Leipzig, 5. Mai. Unter den vielen heute erschienenen Plakaten hebe ich folgendes hervor: „Mitbürger! In dem vereinigten Ausschusse der politischen Vereine Leipzig's sind gestern Abend Zerwürfnisse eingetreten, welche aber nur in Mißverständnissen ihren Grund hatten, und vollständig beseitigt sind. In der Einigkeit der Fürsten liegt die Gefahr Deutschland's; ‒ Deutschland's Rettung steht auf der Einigkeit des deutschen Volks! Alle politischen Vereine Leipzig's haben sich das Wort gegeben, treu an der Reichsverfassung zu halten und fest zusammen zu stehen gegen den gemeinsamen Feind; zusammen zu halten mit unsern Behörden und unserer Kommunalgarde! Was auch von einzelnen

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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 292. Köln, 8. Mai 1849. Beilage, S. 1659. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz292b_1849/1>, abgerufen am 11.10.2024.