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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 288. Köln, 3. Mai 1849.

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ven Märzhafen- und Volksvereine auf sein ursprüngliches Nichts zurückzuführen.

* Frankfurt, 30. April.

National-Versammlung.

Präsident Simson eröffnet die Sitzung um 9 1/2 Uhr.

Neue Austrittserklärungen von östreichischen Abgeordneten werden verlesen.

Der Präsident des Reichsministeriums theilt die Note des würtembergischen Bevollmächtigten vom 28. d. M., betreffend die Anerkennung der Reichsverfassung von Seite der würtembergischen Regierung, mit.

Wird dem Dreißiger-Ausschuß überwiesen.

Gleiches geschieht mit dem Schreiben des Präsidenten der würtembergischen zweiten Kammer, worin derselbe die Beschlüsse dieser Kammer vom 25 d. und namentlich den Antrag an die National-Versammlung wegen sofortiger Vereidigung der Staatsburger, besonders der Beamten und des Heeres, auf die Reichsverfassung übersendet.

Auch eine Zustimmungsadresse der sigmaringschen Stände geht an den Dreißiger-Ausschuß

Im Namen desselben erstattet Fröbel Bericht über einen, die Abberufung der östreichischen Abgeordneten betreffenden Antrag des Abgeordneten Goltz und über die letzte östreichische Depesche.

Der Antrag des Abgeordneten Goltz und Genossen lautete:

"Die National-Versammlung möge, unter Bezugnahme auf ihren Beschluß, daß sie sich nicht auflöse, bis der erste Reichstag auf Grund der Reichsverfassung zusammengetreten ist, beschließen: 1. Die Abberufung von Deputirten zur konstituirenden National-Versammlung Seitens der Regierungen der deutschen Einzelstaaten ist unzulässig; 2. sollte eine der Regierungen der deutschen Einzelstaaten den resp. Abgeordneten die Tagegelder entziehen, so sind dieselben im bisherigen Betrage aus der Reichskasse zu entnehmen und den betreffenden Einzelstaaten anzurechnen."

Der Ausschuß schlägt vor, den Antrag in folgender veränderter Fassung anzunehmen:

"Die verfassunggebende Reichsversammlung 1 erklärt die von der östreichischen Regierung ausgegangene Rückberufung der Abgeordneten des deutsch-östreichischen Volkes für nichtig und unwirksam; 2. verordnet, daß die Taggelder der Abgeordneten des deutsch-östreichischen Volkes im Fall der Rückhaltung von Seiten der östreichischen Regierung aus Reichsmitteln ausbezahlt werden sollen; 3. beauftragt die Centralgewalt mit dem Vollzuge dieses Beschlusses."

Im Uebrigen beantragt der Ausschuß die östreichische Note einfach zu den Akten zu legen.

Die Berathung dieses Berichts wird demnächst auf die Tagesordnung kommen.

Die Abgeordneten Degenkolb und Reden erstatten Berichte des volkswirthschaftlichen Ausschusses

Sprengel fragt: wann der Reichshandelsminister die in Folge einer Interpellation v. Reden's schon vor einiger Zeit zugesagte Darstellung über den Stand der Marine-Angelegenheit vorlegen werde

Reden interpellirt den Reichskriegsminister: ob die Nachricht des Staatscourant gegründet sei, daß die niederländische Regierung, ihrer Bundespflicht zuwider, die von der Centralgewalt angeordnete Stellung des limburgischen Contingents in dem Kriege gegen Dänemark verweigert habe?

Der Reichskriegsminister wird diese Interpellation in der nächsten Sitzung beantworten. In Erwiderung auf die neuliche Interpellation des Abg. Junghans erklärt er: Die Munitionsvorräthe in Mainz seien Reichseigenthum, stünden unter Aufsicht der eidlich verpflichteten Festungsbeamten und es könne nur auf Anordnung der Centralgewalt über dieselben verfügt werden. Schon hieraus (!) ergebe sich, daß das Gerücht von der Absendung der Munition nach Oestreich zur Verwendung in dem Kriege gegen die Ungarn grundlos sei. Uebrigens bedürfe die östreichische Armee keiner Aushülfe von Munition aus einer Reichsfestung, zumal wenn diese über 100 Meilen vom Kriegsschauplatz entfernt sei. (Gelächter.)

Reichsminister Duckwitz antwortet auf die Interpellation von Kreutzberg, die Zollverhandlungen betreffend. Der östreichische Bevollmächtigte Geringer sei schon Ende vorigen Jahres abgereist und nicht ersetzt worden. Oesterreich sei also keineswegs von den Verhandlungen ausgeschlossen worden, sondern habe sich selbst zurückgezogen.

In Folge der Interpellation Sprengels erklärt der Minister sich bereit, die Darstellung über die Marineangelegenheiten sofort vorzutragen und erbittet sich die Geduld der Versammlung auf wenigstens eine Stunde. (Unruhe links Zuruf: Drucken lassen!)

Der Präsident mahnt zur Ruhe, indem diese wichtige Mittheilung nicht früh genug zur Kenntniß der Versammlung kommen könne.

Die Aeußerungen der Ungeduld von Seiten der Linken dauern während des ganzen beinahe zweistündigen Vortrags fort.

Der Inhalt des reichsministerlichen Kohls bildet: 1. Die Herstellung der Behörden, 2. die Uebernahme der Hamburger unbrauchbaren "Flotille," mit welcher die Reichsvögel von den Hamburger Spekulanten angeschmiert wurden, 3. die Anstalten zur Küstenvertheidigung, 4. die Anschaffung, Bemannung und Armirung (!) von Kriegsschiffen, 5 der Kassenbestand, wonach der Etat der s. g. Flotte bis zum Sommer gedeckt wäre, wenn Sachsen und Baiern so freundlich sein wollten, ihren Antheil zu zahlen.

Die Versammlung beschließt auf den Antrag von Reden, diese merkwürdige Vorlage drucken zu lassen und dem s. g. Marineausschuß zu überweisen.

Es werden hierauf folgende dringliche Anträge verlesen, welche die köstlichen Octroyirungsängste der ehrwürdigen Versammlung ausdrücken:

1. von Ludwig Simon von Trier:

"daß das Präsidium ermächtigt werde, zu jeder ihm beliebigen Zeit und an jedem beliebigen Orte Sitzungen der National-Versammlung anzuberaumen, so wie die beschlußfähige Anzahl von 200 auf 100 Mitglieder herabzusetzen."

2. Ein Antrag von Goltz und Genossen:

"daß dem Präsidium das Recht zuerkannt werde, außerordentliche Sitzungen anzuberaumen, daß solche außerordentliche Sitzungen auf den Antrag von 50 Mitgliedern stattfinden müssen, und daß die beschlußfähige Anzahl auf 150 herabgesetzt werde"

Die Dringlichkeit dieser Anträge wird anerkannt.

Fröbel: Die Rechtfertigung der Anträge liege in den Zeitverhältnissen, in der durch den Austritt von 100 Oestreichern verminderten Zahl der Versammlung, was auch Veränderungen der Geschäftsordnung ernöthige. Eine Parallele mit dem Parlamente Englands zeige übrigens, daß dort viel kleinere Zahlen die Beschlußfähigkeit der Häuser begründen als die hier beantragten.

Ludw. Simon entschuldigt die linke Seite des Hauses wegen ihrer Unruhe unter dem Vortrage des Herrn Duckwitz. Er will dem Inhalte dieses Vortrages alle Gerechtigkeit widerfahren lassen. Aber dem Drange der Ereignisse (der Furcht der Kaisermacher) gegenüber solche Vorträge zu halten, heiße die Gluth mit kaltem Wasser übergießen. Unter diesen Ereignissen zählt Hr. Simon auf, daß Schmerling behauptet, dieses Haus habe die Trennung von Oestreich verschuldet und daß er damit ausscheide. "Möge er gehen, die Verwünschungen des deutschen Volkes folgen ihm nach (Beifall.) In Berlin sei die zweite Kammer aufgelöst, desgleichen in Hannover. In Berlin ist das Standrecht verkündet (Erst jetzt?) Die Ursache der preußischen Kammerauflösung sei ein Bündniß mit Oestreich und Rußlan , worauf 40,000 Preußen in Böhmen einrücken sollen. Wir wollen mäßig im Handeln (!) sein, aber sein Sie auch, mäßig im Nichtsthun." (Wie "energisch!") Von allen Orten, aus allen Gegenden des Vaterlandes kommen Aufforderungen an dies Haus, daß es energisch handle Das Volk lechzt darnach, daß diese Versammlung in Fluß komme, es lechzt "nach einem Schimmer von Entschlossenheit." (Das deutsche Volk denkt nicht daran.) Zur Rechten: Noch sind wir Ihre Bundesgenossen. Wir haben eingesehen, daß wir zusammen gehen müssen mit unseren Bestrebungen im deutschen Lande. Aber das Wenige schlagen Sie uns nicht ab!!! Das Wenige geben Sie uns, dann wollen wir auseinandergehen und Jeder an seinem Orte seine Schuldigkeit thun (Das ist der "energische" Herr Simon!)

Biedermann: Ich weiß nicht, ob ich im Sinne meiner Partei rede, allein für meine Person erkläre ich mich unbedingt für die erste Hälfte der Simon'schen Anträge, die nur dazu dienen können, eine sehr fühlbare Lücke unserer Geschäftsordnung (!) auszufüllen. (Es lebe die Geschäftsordnung.) Nicht so unbedenklich will ich mich erklären für die Abänderung der Zahlenverhältnisse.! Einmal weil der Austritt der Oestreicher kein freiwilliger, weinigstens als ein solcher von uns nicht anzuerkennen ist. Sodann weil eine Prüfung - so zu sagen eine technische (!) Prüfung dieser Zahlenverhältnisse nöthig wäre. "Technischer Engel!" Durch das Gesetz zum Schutze der Reichsversammlung haben wir uns aber nicht blos gegen unten wir haben uns auch gegen oben sichergestellt, indem wir jeden Angriff auf diese Versammlung als Hochverrath erklärt haben. Mit Eifer aber genehmige ich endlich noch, was Hr. Simon von dem Zusammengehen der Parteien gesagt hat und seien Sie überzeugt, daß Sie uns im rechten Momente zum Handeln bereit finden werden. (Handeln, in jüdischem Siune verstanden.)

Nachdem sich auch Hiobus Venedey für die Anträ e ausgesprochen hat, bemerkt Herr Zimmermann von Stuttgart: Vor zwei Stunden bin ich aus meiner Heimath zurückgekehrt. In der Pfalz werden bereits bewaffnete Versammlungen gehalten. Jeden Augenblick kann ein blutiger Zusammenstoß stattfinden. Erfüllen Sie die Erwartungen des Volks, schüzzen Sie (großer Mann!) es vor der Reaktion, zu der sich die großen und kleinen Mächte Europas vereinigt haben.

Riesser: Ich bin sehr zweifelhaft geworden an den Voraussetzungen der Politik, von denen die Mehrheit dieses Hauses ausging. Auch ich besorge jetzt, der Fall könne noch eintreten, wo Gewalt gegen Gewalt nöthig ist. Aber dann würden wir stärker und unsere Versammlung zahlreicher sein als jemals. (Beifall.) Vermindern wir daher nicht die Beschlußfähigkeitsanzahl; wir würden damit ein Mißtrauen gegen uns verrathen. Was endlich die Verlegung der Sitzungen nach einem andern Ort anlangt, so kann ich auch nicht zugeben, daß Grund hierzu vorhanden ist. Auch durch diesen Beschluß könnte der Wahn, der im Volke schon verbreitet ist, noch weiter greifen, als wenn wir uns vor den deutschen Truppen fürchteten, und daß wir dieselben beschuldigten, als würden sie sich eines Verbrechens gegen das Vaterland zu Schulden kommen lassen. (Beifall.)

Meine Herren! Ich glaube an jenes schändliche, mit dem Fluche des Vaterlandes belegte Verbrechen nicht eher, als bis ein Bajonett an diese Pforten zu klopfen wagt. (Bravo.)

Vogt: Als der Aufruhr an die Thüren dieses Hauses klopfte, wußte man, daß man die Macht dagegen in den Händen hielt. Aber wenn sich heute das Bajonet zu dieser Thüre hereinstreckt, wo haben wir dann die Macht dagegen? Wir hegen kein Mißtrauen gegen das, was da ist, sondern gegen das, was kommen wird. Aber noch gehen unsere A träge gar nicht dahin, daß Sie Ihre materiellen Vertheidigungsmittel verstärken, wir wollen diese Versammlung nur vor dem unrühmlichen Tode, vor seiner Abzehrung schützen. Das Märtyrerthum (vergebene Hoffnung!) fürchten wir nicht. Das wäre nur ein Vortheil für unsere Sache und es zeigte doch endlich augenscheinlich, wessen die Reaktion fähig ist. (!) Es muß die Möglichkeit eingeleitet werden, daß im außerordentlichen Falle auch die außerordentliche Maßregel ergriffen werden könne. Der Strom der Revolution (! wird sonst an der Paulskirche keinen Felsen (!) finden. Er wird über sie hingehen und davon spülen die Rechte wie die Linke.

Schluß der Debatte.

Bei der Abstimmung wird mit großer Majorität angenommen:

"Das Präsidium ist ermächtigt, zu jeder Zeit und an jedem Orte, den zu erwählen es für zweckmäßig erachtet, Sitzungen der Nationalversammlung anzuberaumen." Großer Jubel.

Der Zusatz, daß eine außerordentliche Versammlung auf das Verlangen von 50 Mitgliedern stattfinden müsse, wird abgelehnt mit 216 gegen 162 Stimmen. Dagegen angenommen nach dem Verbesserungsantrage von Zell die Bestimmung, daß eine solche Sitzung anberaumt werden muß auf den Antrag von Einhundert Mitgliedern. Ferner wird nach dem Antrage von Goltz und Genossen die Herabsetzung auf 150 anwesende Mitglieder zur Beschlußfähigkeit angenommen.

Der Präsident verkündet, daß noch fünf dringliche Anträge vorliegen, wovon der erste von Wigard aus Dresden, daß das Reichsminitzerium unverweilte Untersuchung gegen den Mörder Robert Blums, den Fürsten Windisch-Grätz verfüge etc. Die Dringlichkeit wird nicht anerkannt. (Brave Männer! Und das ist dieselbe Sippschaft, welche verlangt, daß das deutsche Volk für sie in die Schranken trete!)

Ein Antrag von Schlöffel hat das nämliche Schicksal, worauf ihn der Antragsteller zurückzieht.

Den Anträgen Ziegerts auf Mißbilligung der Kammerauflösung in Berlin und Hannover und Erlaß einer Proklamation an das Volk, sowie einem ähnlichen Antrag von Kierulf wird die Dringlichkeit zuerkannt. Bei der Abstimmung wird der letztere in folgender Fassung angenommen:

Die Nationalversammlung beschließt:

1) Vor dem ganzen deutschen Volke, gegenüber der hannover'schen und preußischen Regierung die Mißbilligung über die erfolgte Kammer-Auflösung auszusprechen.

2) Die betreffenden Regierungen aufzufordern, sofort neue Wahlen zu veranstalten.

3) Gegen die noch übrigen gesetzlichen Organe die Erwartung auszusprechen, daß sie den Willen des Volkes offen, muthig und schleunig gegen die Regierungen aussprechen werden.

Abgelehnt wird der Ziegertsche Zusatz auf Erlaß eines Aufrufs an das deutsche Volk, die Aufforderung zur Vertheidigung der Verfassung u. s. w. enthaltend.

Schluß der Sitzung.

** Frankfurt, 1. Mai.

Eine elendere, fußtrittwürdigere Versammlung, als diese Gesellschaft in der Paulskirche, giebts nirgends, so weitman auch umber spüren mag. Während immer mehr gottbegnadete Truppen zur Octroyirung und zum Auseinandertreiben der Froschteichler zusammengezogen werden und preußische Ingenieuroffiziere Frankfurt und Umgegend auf's Genaueste besichtigen und Pläne aufnehmen, um die Auseinandersprengung eventuell mit dem schönsten Aplomb ausführen zu kännen, hatten diese sogenannten Nationalversammelten in ihrer gestrigen Sitzung nicht einmal so viel Muth, um den Antrag von Hoffbauer, Schlössel etc. für dringlich zu erklären. Der Antrag verlangte einfach eine Aufforderung ans deutsche Volk, sich zum Schutz der Nationalversammlung zu bewaffnen und einen Befehl an die Regierungen, welche die Reichsverfassung anerkannt haben, ihre Truppen eben jener Versammlung zur Verfügung zu stellen.

Lehnten die Herren vielleicht deshalb den Antrag ab, weil sie die Lächerlichkeit fühlen, das Volk zur Beschützung einer Versammlung aufzufordern, von welcher es 10 Monate lang an die Regierungen, insbesondere an Oestreich, Preußen und Rußland verrathen worden?

Doch nein! Der eigentliche Grund ist die gränzenlose Feigheit dieser Herren. Durch Briefe nach ihrer Heimath, in Volksversammlungen etc. fordern sie zum bewaffneten Widerstande auf; in der Paulskirche dagegen darf man sich zu so revolutionären Gedanken nicht versteigen. Das könnte gefährlich werden. Denn wer bürgt den Herren hypothekarisch dafür, daß das Volk und nicht der gottbegnadete Absolutismus siegt. Und ständen sie nicht im letztern Fall kompromittirt da? Ist's nicht viel besser das Volk unter der Hand zum Aufstand anzureizen und dann, je nachdem, sich entweder die Hände in Unschuld zu waschen oder die Früchte des Sieges wegzukapern und das Volk abermals zu verrathen und zu verkaufen?

Doch diesmal täuscht Euch Eure zweiachselerische Feigheit und Erbärmlichkeit. Allerdings muß jetzt das deutsche Volk der auf der höchsten Stufe der Unverschämtheit und Bestialität angelangten Contrerevolution der Herren "von Gottes Gnaden" durch eine wirkliche, energische Revolution bald und entschieden zu Leibe gehen oder das Volk wird noch 10mal tiefer in den Koth hinabgetreten, als dies selbst während der letzten 30 Jahren der Fall war. Aber wahrlich, nicht deshalb wird es sein Blut dahingeben, um jene feigen Gesellen, die sich Vertreter des deutschen Volkes nennen, von dem letzten Fußtritte, der ihnen von den Gottbegnadeten zugedacht ist, zu bewahren, sondern um sowohl mit den Gottbegnadeten wie mit den Verräthern in der Paulskirche die stark angeschwollene Rechnung in's Reine zu bringen und das Blut des Volkes auch nur für die Rechte und Freiheiten des Volkes hinzuopfern.

Italien.

* Der Turiner Ministerrath hat in Folge der Besetzung Alessandria's durch die Oesterreicher folgende Proklamation erlassen:

"Die exorbitanten Bedingungen, welche das österreichische Kabinet in den Friedensunterhandlungen stellte, und sein Beharren auf der vollständigen Erfüllung des Art. 3 des Waffenstillstandes, betreffend die Zulassung einer österreichischen Garnison in der Stadt und Festung Alessandria, machen der k. Regierung die Nothwendigkeit fühlbar, der Nation über ihr Benehmen Aufschluß zu geben, und im Angesicht Europa's gegen den Vorwurf zu protestiren, als ob der sofortige Abschluß des Friedens durch ihre, der sardinischen Regierung Schuld, hinausgeschoben worden sei.

Als der unglückliche Ausgang der Schlacht von Novara den König Karl Albert eine Einstellung der Feindseligkeiten nachsuchen ließ, waren die Bedingungen des Feindes der Art, daß dieser hochherzige Fürst, in dem Gedanken daß die besondere Verfolgung deren Gegenstand er sein konnte, die Vorlagen noch härter machte, keinen Augenblick mit einer freiwilligen Kronentsagung zu Gunsten seines Sohnes zögerte.

In der That wurden die Bedingungen modifizirt, keineswegs aber in einer Art, daß der Feind nicht noch auf das Strengste von allen Vortheilen eines errungenen Sieges Gebrauch gemacht hätte. Der neue Regent sah sich in der traurigen Alternative, diese Bedingungen entweder anzunehmen, oder mit seiner Armee das Land selbst zu opfern.

Die schmerzlichste aller Bedingungen war die absolute Occupation der Stadt und Festung Alessandria. Zwar wurde dieselbe in dem Sinn einer gemischten Garnison von gleicher Stärke modifizirt, verlor aber dadurch, wenn auch nicht in militärischer Hinsicht (denn eine gemischte, wenig zahlreiche Garnison kann beim Wiederausbruch des Krieges sich nicht am Ort halten), doch in Verletzung des Nationalgefühls nicht das Geringste von ihrer Härte.

Das in Folge des Waffenstillstandes mit der Staatsleitung beauftragte Ministerium übernahm die feierliche Verpflichtung, für die Modifikation dieser Forderung zu sorgen, und erfüllte diese Mission, für welche sich die Umstände auch günstig zeigten, mit dem unermüdlichsten Eifer. Die österreichischen Generale willigten in die Suspension dieses Artikels des Waffenstillstandes, vorausgesetzt, daß die letzten Vertheidigungswerke um Alessandria nicht fortgesetzt würden, und ein Bataillon ihrer Truppen zur Occupation der Stadt Valenza zugelassen werden solle. Zugleich wurden diese Modifikationen noch von der Einwilligung der kaiserlichen Regierung abhängig gemacht, wobei jedoch die Ausdrücke zu dem Glauben berechtigen mußten, daß dieser Vorbehalt eine reine Formfrage sei.

In der That verkündete das offizielle Journal bald die Gewißheit dieser Erwartung. Seine Nachricht wurde von keinem einzigen der andern österreichischen Blätter dementirt, und die Occupation fand nicht Statt.

"Der Waffenstillstand wurde von unserer Seite auf das Gewissenhafteste erfüllt; die Friedensunterhandlungen wurden angeknüpft, aber die Pretensionen der Oestreicher nahmen jetzt einen Charakter an, daß die k. Regierung im Namen der Ehre und der Interessen der Nation sie nicht mehr annehmen konnte; die Regierung hat sie demnach förmlich zurückgewiesen.

"Die östreichischen Generale schutzten indeß eine aus Wien gekommene abschlägliche Antwort gegen alle Modifikationen vor, und verlangten die vollständige Ausführung des Art. 3 des Waffenstillstandes. Sie gingen sogar so weit, die Nationalgarde von Alessandria mit in die sardinische Garnison zu nehmen, wenn man nicht ihre Entwaffnung vornehme.

"Die Regierung konnte in diesem Verfahren nur den Mißbrauch eines Uebergewichtes erblicken, welches die augenblicklichen Ereignisse dem Feind gegeben hatten. Gleichwohl treu den Verpflichtungen des beiderseitig unterzeichneten Waffenstillstandes, konnte die Regierung zu ihrem Bedauern die wörtliche Erfüllung nicht versagen; sie widersetzte sich auf das Bestimmteste allen Ausdehnungen der stipulirten Bedingungen und hielt an dem Prinzip fest, daß die Nationalwehr weder in die sardinische Garnison gerechnet noch aufgelöst werden könne.

"Gleichzeitig hat die Regierung die mit den Friedensunterhandlungen beauftragten Bevollmächtigten sofort aus Mailand zurückberufen, damit die Ausführung dieses Artikels des Waffenstillstandes nicht als Friedenspräliminarie ausgelegt werden könne".

Zum Schluß erklärt die Proklamation, daß das Ministerium allerdings den Frieden, aber nur einen mit der Ehre und den Interessen des Landes vereinbaren Frieden suche, und von der östreichischen Regierung billiges Eingehen in Modifikationen erwarte. Bis dahin mögte namentlich die Bevölkerung der occupirten Provinzen eine "starke, würdige und legale Haltung" beobachten.

* In Marseille ist am 26. April der sizilische Dämpfer Independenza (8 Kanonen) eingelaufen. Er bringt Depeschen aus Palermo bis zum 23. April, wonach der Kampf in Sizilien überall aufgehört und Baudin mit Unterwerfungsvorschlägen von Palermo nach Gaeta gefahren ist. Der bourbonische Mordbrenner hat Befehl gegeben die Feindseligkeiten auf allen Punkten der Insel einzustellen, und hat seinen Adjutanten, Oberst Nunziante, in das Hauptquartier seiner Truppen auf Sizilien geschickt. Ruggiero-Settimo und das ganze Ministerium haben sich auf dem Bellerophon nach Malta begeben, da sie den englischen Schutz dem der honetten Republik vorziehen; ihre bewährtesten Anhänger sind ihnen gefolgt.

"Mieroslawski und mehr als 200 sizil. Flüchtlinge sind bereits mit der Independenza in Marseille wieder angekommen."

Eine provisorische Junta, meist Royalisten und Anhänger Ferdinands, hat sich in Palermo nach der Entfernung des Ministeriums gebildet, und eine Deputation zum General Filangieri gesandt, um ihn mit den Bedingungen der Unterwerfung und resp. Herstellung des status quo bekannt zu machen.

* Chiavari, 22. April.

An des Verräthers Ramorino Stelle übernahm General Fanti das Kommando über die lombartische Division, mit andern Worten: die Personen wechselten, das System aber blieb. Alle Künste wurden angewandt, um jene Streitkräfte zu lähmen und aufzulösen. Zwei Tage nach dem scheußlichen Waffenstillstande zogen sich die Lombarden auf Voghera zurück und somit stand ihnen die Route nach Genua offen. Oberst Ardino, einer der wenigen Chefs, die jedem Verrath fern geblieben, wollte auch den Weg nach Genua einschlagen und 2 Kompagnien seines Regiments hatten sich bereits dahin in Bewegung gesetzt. Da traf sie General Fanti und befahl ihnen, wieder umzukehren. Vergebens stellte man ihm vor, daß das Unglück bei Novara wieder gut gemacht werden könne, wenn er sich mit der lombardischen Division nach Genua werfe. Aber das lag eben nicht im Plane der Verräther. Die lombardischen Regimenter wurden vielmehr nach Bobbio dirigirt, wo ihre Auflösung erfolgen sollte. Fanti wagte aber nicht, gegenüber der festen Haltung wieder Offiziere und noch mehr der Soldaten den königlichen Auflösungsbefehl zu vollziehen. Er theilte dem Ministerium seine Bedenklichkeiten mit und wies nach, wie schwierig die Durchführung des Befehls sei. Um aber den Zweck dennoch, wenn auch langsamer, zu erreichen, ließ er jetzt die Division auf den allerschauderhaftesten Wegen nach Chiavari hin marschiren. Zu den schrecklichen Wegen kam noch Regen und Schnee und die Lombarden haben 4 Tage durchgemacht, die mindestens den Tagen des bekannten Uebergangs über den St. Bernhard gleichzustellen sind.

Inzwischen sandte das sardinische Ministerium Agenten in die Reihen der Lombarden, die zur Desertion aufreizen mußten. Mehrere derselben wurden auf frischer That ertappt. Allein alle diese Kunste und Manöver waren vergeblich. Weder Märsche, noch Contremärsche, noch der Mangel an Lebensmittel, den sie einen ganzen Tag lang im Gebirge zu ertragen hatten, noch die in der Verwaltung absichtlich hervorgerufene Verwirrung waren im Stande, die Auflösung der Division hervorzurufen. Fanti hat sich endlich nach Genua unter den Schutz Lamarmora's begeben und die Division wird nun von Thamberg befehligt, der aber nicht um ein Haar besser ist, als Fanti.

Venedig, 22. April.

Der Präsident Manin hat kraft der ihm übertragenen unbeschränkten Vollmachten ein neues Zwangsanlehen ausgeschrieben, zu welchem alle Bürger beizutragen haben, die auf 24,000 Lire oder mehr geschätzt sind. Die Zahlung muß vom 20. bis 30. d. geschehen, und man hofft, daß sie 3 Millionen abwerfen wird. Das Anlehen soll zu 5 pCt. verzinst und von 1856 - 1860 zurückbezahlt werden. - Man wagt nicht, das Absegeln der sardinischen Flotte dem Volke officiell mitzutheilen. Der sardinische Consul hat zu seiner Sicherheit Venedig verlassen. Mehrere hundert seit dem September hier gefangen gehaltene Croaten sind freigelassen worden, da sie monatlich 20,000 Lire kosteten.

ven Märzhafen- und Volksvereine auf sein ursprüngliches Nichts zurückzuführen.

* Frankfurt, 30. April.

National-Versammlung.

Präsident Simson eröffnet die Sitzung um 9 1/2 Uhr.

Neue Austrittserklärungen von östreichischen Abgeordneten werden verlesen.

Der Präsident des Reichsministeriums theilt die Note des würtembergischen Bevollmächtigten vom 28. d. M., betreffend die Anerkennung der Reichsverfassung von Seite der würtembergischen Regierung, mit.

Wird dem Dreißiger-Ausschuß überwiesen.

Gleiches geschieht mit dem Schreiben des Präsidenten der würtembergischen zweiten Kammer, worin derselbe die Beschlüsse dieser Kammer vom 25 d. und namentlich den Antrag an die National-Versammlung wegen sofortiger Vereidigung der Staatsburger, besonders der Beamten und des Heeres, auf die Reichsverfassung übersendet.

Auch eine Zustimmungsadresse der sigmaringschen Stände geht an den Dreißiger-Ausschuß

Im Namen desselben erstattet Fröbel Bericht über einen, die Abberufung der östreichischen Abgeordneten betreffenden Antrag des Abgeordneten Goltz und über die letzte östreichische Depesche.

Der Antrag des Abgeordneten Goltz und Genossen lautete:

„Die National-Versammlung möge, unter Bezugnahme auf ihren Beschluß, daß sie sich nicht auflöse, bis der erste Reichstag auf Grund der Reichsverfassung zusammengetreten ist, beschließen: 1. Die Abberufung von Deputirten zur konstituirenden National-Versammlung Seitens der Regierungen der deutschen Einzelstaaten ist unzulässig; 2. sollte eine der Regierungen der deutschen Einzelstaaten den resp. Abgeordneten die Tagegelder entziehen, so sind dieselben im bisherigen Betrage aus der Reichskasse zu entnehmen und den betreffenden Einzelstaaten anzurechnen.“

Der Ausschuß schlägt vor, den Antrag in folgender veränderter Fassung anzunehmen:

„Die verfassunggebende Reichsversammlung 1 erklärt die von der östreichischen Regierung ausgegangene Rückberufung der Abgeordneten des deutsch-östreichischen Volkes für nichtig und unwirksam; 2. verordnet, daß die Taggelder der Abgeordneten des deutsch-östreichischen Volkes im Fall der Rückhaltung von Seiten der östreichischen Regierung aus Reichsmitteln ausbezahlt werden sollen; 3. beauftragt die Centralgewalt mit dem Vollzuge dieses Beschlusses.“

Im Uebrigen beantragt der Ausschuß die östreichische Note einfach zu den Akten zu legen.

Die Berathung dieses Berichts wird demnächst auf die Tagesordnung kommen.

Die Abgeordneten Degenkolb und Reden erstatten Berichte des volkswirthschaftlichen Ausschusses

Sprengel fragt: wann der Reichshandelsminister die in Folge einer Interpellation v. Reden's schon vor einiger Zeit zugesagte Darstellung über den Stand der Marine-Angelegenheit vorlegen werde

Reden interpellirt den Reichskriegsminister: ob die Nachricht des Staatscourant gegründet sei, daß die niederländische Regierung, ihrer Bundespflicht zuwider, die von der Centralgewalt angeordnete Stellung des limburgischen Contingents in dem Kriege gegen Dänemark verweigert habe?

Der Reichskriegsminister wird diese Interpellation in der nächsten Sitzung beantworten. In Erwiderung auf die neuliche Interpellation des Abg. Junghans erklärt er: Die Munitionsvorräthe in Mainz seien Reichseigenthum, stünden unter Aufsicht der eidlich verpflichteten Festungsbeamten und es könne nur auf Anordnung der Centralgewalt über dieselben verfügt werden. Schon hieraus (!) ergebe sich, daß das Gerücht von der Absendung der Munition nach Oestreich zur Verwendung in dem Kriege gegen die Ungarn grundlos sei. Uebrigens bedürfe die östreichische Armee keiner Aushülfe von Munition aus einer Reichsfestung, zumal wenn diese über 100 Meilen vom Kriegsschauplatz entfernt sei. (Gelächter.)

Reichsminister Duckwitz antwortet auf die Interpellation von Kreutzberg, die Zollverhandlungen betreffend. Der östreichische Bevollmächtigte Geringer sei schon Ende vorigen Jahres abgereist und nicht ersetzt worden. Oesterreich sei also keineswegs von den Verhandlungen ausgeschlossen worden, sondern habe sich selbst zurückgezogen.

In Folge der Interpellation Sprengels erklärt der Minister sich bereit, die Darstellung über die Marineangelegenheiten sofort vorzutragen und erbittet sich die Geduld der Versammlung auf wenigstens eine Stunde. (Unruhe links Zuruf: Drucken lassen!)

Der Präsident mahnt zur Ruhe, indem diese wichtige Mittheilung nicht früh genug zur Kenntniß der Versammlung kommen könne.

Die Aeußerungen der Ungeduld von Seiten der Linken dauern während des ganzen beinahe zweistündigen Vortrags fort.

Der Inhalt des reichsministerlichen Kohls bildet: 1. Die Herstellung der Behörden, 2. die Uebernahme der Hamburger unbrauchbaren „Flotille,“ mit welcher die Reichsvögel von den Hamburger Spekulanten angeschmiert wurden, 3. die Anstalten zur Küstenvertheidigung, 4. die Anschaffung, Bemannung und Armirung (!) von Kriegsschiffen, 5 der Kassenbestand, wonach der Etat der s. g. Flotte bis zum Sommer gedeckt wäre, wenn Sachsen und Baiern so freundlich sein wollten, ihren Antheil zu zahlen.

Die Versammlung beschließt auf den Antrag von Reden, diese merkwürdige Vorlage drucken zu lassen und dem s. g. Marineausschuß zu überweisen.

Es werden hierauf folgende dringliche Anträge verlesen, welche die köstlichen Octroyirungsängste der ehrwürdigen Versammlung ausdrücken:

1. von Ludwig Simon von Trier:

„daß das Präsidium ermächtigt werde, zu jeder ihm beliebigen Zeit und an jedem beliebigen Orte Sitzungen der National-Versammlung anzuberaumen, so wie die beschlußfähige Anzahl von 200 auf 100 Mitglieder herabzusetzen.“

2. Ein Antrag von Goltz und Genossen:

„daß dem Präsidium das Recht zuerkannt werde, außerordentliche Sitzungen anzuberaumen, daß solche außerordentliche Sitzungen auf den Antrag von 50 Mitgliedern stattfinden müssen, und daß die beschlußfähige Anzahl auf 150 herabgesetzt werde“

Die Dringlichkeit dieser Anträge wird anerkannt.

Fröbel: Die Rechtfertigung der Anträge liege in den Zeitverhältnissen, in der durch den Austritt von 100 Oestreichern verminderten Zahl der Versammlung, was auch Veränderungen der Geschäftsordnung ernöthige. Eine Parallele mit dem Parlamente Englands zeige übrigens, daß dort viel kleinere Zahlen die Beschlußfähigkeit der Häuser begründen als die hier beantragten.

Ludw. Simon entschuldigt die linke Seite des Hauses wegen ihrer Unruhe unter dem Vortrage des Herrn Duckwitz. Er will dem Inhalte dieses Vortrages alle Gerechtigkeit widerfahren lassen. Aber dem Drange der Ereignisse (der Furcht der Kaisermacher) gegenüber solche Vorträge zu halten, heiße die Gluth mit kaltem Wasser übergießen. Unter diesen Ereignissen zählt Hr. Simon auf, daß Schmerling behauptet, dieses Haus habe die Trennung von Oestreich verschuldet und daß er damit ausscheide. „Möge er gehen, die Verwünschungen des deutschen Volkes folgen ihm nach (Beifall.) In Berlin sei die zweite Kammer aufgelöst, desgleichen in Hannover. In Berlin ist das Standrecht verkündet (Erst jetzt?) Die Ursache der preußischen Kammerauflösung sei ein Bündniß mit Oestreich und Rußlan , worauf 40,000 Preußen in Böhmen einrücken sollen. Wir wollen mäßig im Handeln (!) sein, aber sein Sie auch, mäßig im Nichtsthun.“ (Wie „energisch!“) Von allen Orten, aus allen Gegenden des Vaterlandes kommen Aufforderungen an dies Haus, daß es energisch handle Das Volk lechzt darnach, daß diese Versammlung in Fluß komme, es lechzt „nach einem Schimmer von Entschlossenheit.“ (Das deutsche Volk denkt nicht daran.) Zur Rechten: Noch sind wir Ihre Bundesgenossen. Wir haben eingesehen, daß wir zusammen gehen müssen mit unseren Bestrebungen im deutschen Lande. Aber das Wenige schlagen Sie uns nicht ab!!! Das Wenige geben Sie uns, dann wollen wir auseinandergehen und Jeder an seinem Orte seine Schuldigkeit thun (Das ist der „energische“ Herr Simon!)

Biedermann: Ich weiß nicht, ob ich im Sinne meiner Partei rede, allein für meine Person erkläre ich mich unbedingt für die erste Hälfte der Simon'schen Anträge, die nur dazu dienen können, eine sehr fühlbare Lücke unserer Geschäftsordnung (!) auszufüllen. (Es lebe die Geschäftsordnung.) Nicht so unbedenklich will ich mich erklären für die Abänderung der Zahlenverhältnisse.! Einmal weil der Austritt der Oestreicher kein freiwilliger, weinigstens als ein solcher von uns nicht anzuerkennen ist. Sodann weil eine Prüfung ‒ so zu sagen eine technische (!) Prüfung dieser Zahlenverhältnisse nöthig wäre. „Technischer Engel!“ Durch das Gesetz zum Schutze der Reichsversammlung haben wir uns aber nicht blos gegen unten wir haben uns auch gegen oben sichergestellt, indem wir jeden Angriff auf diese Versammlung als Hochverrath erklärt haben. Mit Eifer aber genehmige ich endlich noch, was Hr. Simon von dem Zusammengehen der Parteien gesagt hat und seien Sie überzeugt, daß Sie uns im rechten Momente zum Handeln bereit finden werden. (Handeln, in jüdischem Siune verstanden.)

Nachdem sich auch Hiobus Venedey für die Anträ e ausgesprochen hat, bemerkt Herr Zimmermann von Stuttgart: Vor zwei Stunden bin ich aus meiner Heimath zurückgekehrt. In der Pfalz werden bereits bewaffnete Versammlungen gehalten. Jeden Augenblick kann ein blutiger Zusammenstoß stattfinden. Erfüllen Sie die Erwartungen des Volks, schüzzen Sie (großer Mann!) es vor der Reaktion, zu der sich die großen und kleinen Mächte Europas vereinigt haben.

Riesser: Ich bin sehr zweifelhaft geworden an den Voraussetzungen der Politik, von denen die Mehrheit dieses Hauses ausging. Auch ich besorge jetzt, der Fall könne noch eintreten, wo Gewalt gegen Gewalt nöthig ist. Aber dann würden wir stärker und unsere Versammlung zahlreicher sein als jemals. (Beifall.) Vermindern wir daher nicht die Beschlußfähigkeitsanzahl; wir würden damit ein Mißtrauen gegen uns verrathen. Was endlich die Verlegung der Sitzungen nach einem andern Ort anlangt, so kann ich auch nicht zugeben, daß Grund hierzu vorhanden ist. Auch durch diesen Beschluß könnte der Wahn, der im Volke schon verbreitet ist, noch weiter greifen, als wenn wir uns vor den deutschen Truppen fürchteten, und daß wir dieselben beschuldigten, als würden sie sich eines Verbrechens gegen das Vaterland zu Schulden kommen lassen. (Beifall.)

Meine Herren! Ich glaube an jenes schändliche, mit dem Fluche des Vaterlandes belegte Verbrechen nicht eher, als bis ein Bajonett an diese Pforten zu klopfen wagt. (Bravo.)

Vogt: Als der Aufruhr an die Thüren dieses Hauses klopfte, wußte man, daß man die Macht dagegen in den Händen hielt. Aber wenn sich heute das Bajonet zu dieser Thüre hereinstreckt, wo haben wir dann die Macht dagegen? Wir hegen kein Mißtrauen gegen das, was da ist, sondern gegen das, was kommen wird. Aber noch gehen unsere A träge gar nicht dahin, daß Sie Ihre materiellen Vertheidigungsmittel verstärken, wir wollen diese Versammlung nur vor dem unrühmlichen Tode, vor seiner Abzehrung schützen. Das Märtyrerthum (vergebene Hoffnung!) fürchten wir nicht. Das wäre nur ein Vortheil für unsere Sache und es zeigte doch endlich augenscheinlich, wessen die Reaktion fähig ist. (!) Es muß die Möglichkeit eingeleitet werden, daß im außerordentlichen Falle auch die außerordentliche Maßregel ergriffen werden könne. Der Strom der Revolution (! wird sonst an der Paulskirche keinen Felsen (!) finden. Er wird über sie hingehen und davon spülen die Rechte wie die Linke.

Schluß der Debatte.

Bei der Abstimmung wird mit großer Majorität angenommen:

„Das Präsidium ist ermächtigt, zu jeder Zeit und an jedem Orte, den zu erwählen es für zweckmäßig erachtet, Sitzungen der Nationalversammlung anzuberaumen.“ Großer Jubel.

Der Zusatz, daß eine außerordentliche Versammlung auf das Verlangen von 50 Mitgliedern stattfinden müsse, wird abgelehnt mit 216 gegen 162 Stimmen. Dagegen angenommen nach dem Verbesserungsantrage von Zell die Bestimmung, daß eine solche Sitzung anberaumt werden muß auf den Antrag von Einhundert Mitgliedern. Ferner wird nach dem Antrage von Goltz und Genossen die Herabsetzung auf 150 anwesende Mitglieder zur Beschlußfähigkeit angenommen.

Der Präsident verkündet, daß noch fünf dringliche Anträge vorliegen, wovon der erste von Wigard aus Dresden, daß das Reichsminitzerium unverweilte Untersuchung gegen den Mörder Robert Blums, den Fürsten Windisch-Grätz verfüge etc. Die Dringlichkeit wird nicht anerkannt. (Brave Männer! Und das ist dieselbe Sippschaft, welche verlangt, daß das deutsche Volk für sie in die Schranken trete!)

Ein Antrag von Schlöffel hat das nämliche Schicksal, worauf ihn der Antragsteller zurückzieht.

Den Anträgen Ziegerts auf Mißbilligung der Kammerauflösung in Berlin und Hannover und Erlaß einer Proklamation an das Volk, sowie einem ähnlichen Antrag von Kierulf wird die Dringlichkeit zuerkannt. Bei der Abstimmung wird der letztere in folgender Fassung angenommen:

Die Nationalversammlung beschließt:

1) Vor dem ganzen deutschen Volke, gegenüber der hannover'schen und preußischen Regierung die Mißbilligung über die erfolgte Kammer-Auflösung auszusprechen.

2) Die betreffenden Regierungen aufzufordern, sofort neue Wahlen zu veranstalten.

3) Gegen die noch übrigen gesetzlichen Organe die Erwartung auszusprechen, daß sie den Willen des Volkes offen, muthig und schleunig gegen die Regierungen aussprechen werden.

Abgelehnt wird der Ziegertsche Zusatz auf Erlaß eines Aufrufs an das deutsche Volk, die Aufforderung zur Vertheidigung der Verfassung u. s. w. enthaltend.

Schluß der Sitzung.

** Frankfurt, 1. Mai.

Eine elendere, fußtrittwürdigere Versammlung, als diese Gesellschaft in der Paulskirche, giebts nirgends, so weitman auch umber spüren mag. Während immer mehr gottbegnadete Truppen zur Octroyirung und zum Auseinandertreiben der Froschteichler zusammengezogen werden und preußische Ingenieuroffiziere Frankfurt und Umgegend auf's Genaueste besichtigen und Pläne aufnehmen, um die Auseinandersprengung eventuell mit dem schönsten Aplomb ausführen zu kännen, hatten diese sogenannten Nationalversammelten in ihrer gestrigen Sitzung nicht einmal so viel Muth, um den Antrag von Hoffbauer, Schlössel etc. für dringlich zu erklären. Der Antrag verlangte einfach eine Aufforderung ans deutsche Volk, sich zum Schutz der Nationalversammlung zu bewaffnen und einen Befehl an die Regierungen, welche die Reichsverfassung anerkannt haben, ihre Truppen eben jener Versammlung zur Verfügung zu stellen.

Lehnten die Herren vielleicht deshalb den Antrag ab, weil sie die Lächerlichkeit fühlen, das Volk zur Beschützung einer Versammlung aufzufordern, von welcher es 10 Monate lang an die Regierungen, insbesondere an Oestreich, Preußen und Rußland verrathen worden?

Doch nein! Der eigentliche Grund ist die gränzenlose Feigheit dieser Herren. Durch Briefe nach ihrer Heimath, in Volksversammlungen etc. fordern sie zum bewaffneten Widerstande auf; in der Paulskirche dagegen darf man sich zu so revolutionären Gedanken nicht versteigen. Das könnte gefährlich werden. Denn wer bürgt den Herren hypothekarisch dafür, daß das Volk und nicht der gottbegnadete Absolutismus siegt. Und ständen sie nicht im letztern Fall kompromittirt da? Ist's nicht viel besser das Volk unter der Hand zum Aufstand anzureizen und dann, je nachdem, sich entweder die Hände in Unschuld zu waschen oder die Früchte des Sieges wegzukapern und das Volk abermals zu verrathen und zu verkaufen?

Doch diesmal täuscht Euch Eure zweiachselerische Feigheit und Erbärmlichkeit. Allerdings muß jetzt das deutsche Volk der auf der höchsten Stufe der Unverschämtheit und Bestialität angelangten Contrerevolution der Herren „von Gottes Gnaden“ durch eine wirkliche, energische Revolution bald und entschieden zu Leibe gehen oder das Volk wird noch 10mal tiefer in den Koth hinabgetreten, als dies selbst während der letzten 30 Jahren der Fall war. Aber wahrlich, nicht deshalb wird es sein Blut dahingeben, um jene feigen Gesellen, die sich Vertreter des deutschen Volkes nennen, von dem letzten Fußtritte, der ihnen von den Gottbegnadeten zugedacht ist, zu bewahren, sondern um sowohl mit den Gottbegnadeten wie mit den Verräthern in der Paulskirche die stark angeschwollene Rechnung in's Reine zu bringen und das Blut des Volkes auch nur für die Rechte und Freiheiten des Volkes hinzuopfern.

Italien.

* Der Turiner Ministerrath hat in Folge der Besetzung Alessandria's durch die Oesterreicher folgende Proklamation erlassen:

„Die exorbitanten Bedingungen, welche das österreichische Kabinet in den Friedensunterhandlungen stellte, und sein Beharren auf der vollständigen Erfüllung des Art. 3 des Waffenstillstandes, betreffend die Zulassung einer österreichischen Garnison in der Stadt und Festung Alessandria, machen der k. Regierung die Nothwendigkeit fühlbar, der Nation über ihr Benehmen Aufschluß zu geben, und im Angesicht Europa's gegen den Vorwurf zu protestiren, als ob der sofortige Abschluß des Friedens durch ihre, der sardinischen Regierung Schuld, hinausgeschoben worden sei.

Als der unglückliche Ausgang der Schlacht von Novara den König Karl Albert eine Einstellung der Feindseligkeiten nachsuchen ließ, waren die Bedingungen des Feindes der Art, daß dieser hochherzige Fürst, in dem Gedanken daß die besondere Verfolgung deren Gegenstand er sein konnte, die Vorlagen noch härter machte, keinen Augenblick mit einer freiwilligen Kronentsagung zu Gunsten seines Sohnes zögerte.

In der That wurden die Bedingungen modifizirt, keineswegs aber in einer Art, daß der Feind nicht noch auf das Strengste von allen Vortheilen eines errungenen Sieges Gebrauch gemacht hätte. Der neue Regent sah sich in der traurigen Alternative, diese Bedingungen entweder anzunehmen, oder mit seiner Armee das Land selbst zu opfern.

Die schmerzlichste aller Bedingungen war die absolute Occupation der Stadt und Festung Alessandria. Zwar wurde dieselbe in dem Sinn einer gemischten Garnison von gleicher Stärke modifizirt, verlor aber dadurch, wenn auch nicht in militärischer Hinsicht (denn eine gemischte, wenig zahlreiche Garnison kann beim Wiederausbruch des Krieges sich nicht am Ort halten), doch in Verletzung des Nationalgefühls nicht das Geringste von ihrer Härte.

Das in Folge des Waffenstillstandes mit der Staatsleitung beauftragte Ministerium übernahm die feierliche Verpflichtung, für die Modifikation dieser Forderung zu sorgen, und erfüllte diese Mission, für welche sich die Umstände auch günstig zeigten, mit dem unermüdlichsten Eifer. Die österreichischen Generale willigten in die Suspension dieses Artikels des Waffenstillstandes, vorausgesetzt, daß die letzten Vertheidigungswerke um Alessandria nicht fortgesetzt würden, und ein Bataillon ihrer Truppen zur Occupation der Stadt Valenza zugelassen werden solle. Zugleich wurden diese Modifikationen noch von der Einwilligung der kaiserlichen Regierung abhängig gemacht, wobei jedoch die Ausdrücke zu dem Glauben berechtigen mußten, daß dieser Vorbehalt eine reine Formfrage sei.

In der That verkündete das offizielle Journal bald die Gewißheit dieser Erwartung. Seine Nachricht wurde von keinem einzigen der andern österreichischen Blätter dementirt, und die Occupation fand nicht Statt.

„Der Waffenstillstand wurde von unserer Seite auf das Gewissenhafteste erfüllt; die Friedensunterhandlungen wurden angeknüpft, aber die Pretensionen der Oestreicher nahmen jetzt einen Charakter an, daß die k. Regierung im Namen der Ehre und der Interessen der Nation sie nicht mehr annehmen konnte; die Regierung hat sie demnach förmlich zurückgewiesen.

„Die östreichischen Generale schutzten indeß eine aus Wien gekommene abschlägliche Antwort gegen alle Modifikationen vor, und verlangten die vollständige Ausführung des Art. 3 des Waffenstillstandes. Sie gingen sogar so weit, die Nationalgarde von Alessandria mit in die sardinische Garnison zu nehmen, wenn man nicht ihre Entwaffnung vornehme.

„Die Regierung konnte in diesem Verfahren nur den Mißbrauch eines Uebergewichtes erblicken, welches die augenblicklichen Ereignisse dem Feind gegeben hatten. Gleichwohl treu den Verpflichtungen des beiderseitig unterzeichneten Waffenstillstandes, konnte die Regierung zu ihrem Bedauern die wörtliche Erfüllung nicht versagen; sie widersetzte sich auf das Bestimmteste allen Ausdehnungen der stipulirten Bedingungen und hielt an dem Prinzip fest, daß die Nationalwehr weder in die sardinische Garnison gerechnet noch aufgelöst werden könne.

„Gleichzeitig hat die Regierung die mit den Friedensunterhandlungen beauftragten Bevollmächtigten sofort aus Mailand zurückberufen, damit die Ausführung dieses Artikels des Waffenstillstandes nicht als Friedenspräliminarie ausgelegt werden könne“.

Zum Schluß erklärt die Proklamation, daß das Ministerium allerdings den Frieden, aber nur einen mit der Ehre und den Interessen des Landes vereinbaren Frieden suche, und von der östreichischen Regierung billiges Eingehen in Modifikationen erwarte. Bis dahin mögte namentlich die Bevölkerung der occupirten Provinzen eine „starke, würdige und legale Haltung“ beobachten.

* In Marseille ist am 26. April der sizilische Dämpfer Independenza (8 Kanonen) eingelaufen. Er bringt Depeschen aus Palermo bis zum 23. April, wonach der Kampf in Sizilien überall aufgehört und Baudin mit Unterwerfungsvorschlägen von Palermo nach Gaeta gefahren ist. Der bourbonische Mordbrenner hat Befehl gegeben die Feindseligkeiten auf allen Punkten der Insel einzustellen, und hat seinen Adjutanten, Oberst Nunziante, in das Hauptquartier seiner Truppen auf Sizilien geschickt. Ruggiero-Settimo und das ganze Ministerium haben sich auf dem Bellerophon nach Malta begeben, da sie den englischen Schutz dem der honetten Republik vorziehen; ihre bewährtesten Anhänger sind ihnen gefolgt.

„Mieroslawski und mehr als 200 sizil. Flüchtlinge sind bereits mit der Independenza in Marseille wieder angekommen.“

Eine provisorische Junta, meist Royalisten und Anhänger Ferdinands, hat sich in Palermo nach der Entfernung des Ministeriums gebildet, und eine Deputation zum General Filangieri gesandt, um ihn mit den Bedingungen der Unterwerfung und resp. Herstellung des status quo bekannt zu machen.

* Chiavari, 22. April.

An des Verräthers Ramorino Stelle übernahm General Fanti das Kommando über die lombartische Division, mit andern Worten: die Personen wechselten, das System aber blieb. Alle Künste wurden angewandt, um jene Streitkräfte zu lähmen und aufzulösen. Zwei Tage nach dem scheußlichen Waffenstillstande zogen sich die Lombarden auf Voghera zurück und somit stand ihnen die Route nach Genua offen. Oberst Ardino, einer der wenigen Chefs, die jedem Verrath fern geblieben, wollte auch den Weg nach Genua einschlagen und 2 Kompagnien seines Regiments hatten sich bereits dahin in Bewegung gesetzt. Da traf sie General Fanti und befahl ihnen, wieder umzukehren. Vergebens stellte man ihm vor, daß das Unglück bei Novara wieder gut gemacht werden könne, wenn er sich mit der lombardischen Division nach Genua werfe. Aber das lag eben nicht im Plane der Verräther. Die lombardischen Regimenter wurden vielmehr nach Bobbio dirigirt, wo ihre Auflösung erfolgen sollte. Fanti wagte aber nicht, gegenüber der festen Haltung wieder Offiziere und noch mehr der Soldaten den königlichen Auflösungsbefehl zu vollziehen. Er theilte dem Ministerium seine Bedenklichkeiten mit und wies nach, wie schwierig die Durchführung des Befehls sei. Um aber den Zweck dennoch, wenn auch langsamer, zu erreichen, ließ er jetzt die Division auf den allerschauderhaftesten Wegen nach Chiavari hin marschiren. Zu den schrecklichen Wegen kam noch Regen und Schnee und die Lombarden haben 4 Tage durchgemacht, die mindestens den Tagen des bekannten Uebergangs über den St. Bernhard gleichzustellen sind.

Inzwischen sandte das sardinische Ministerium Agenten in die Reihen der Lombarden, die zur Desertion aufreizen mußten. Mehrere derselben wurden auf frischer That ertappt. Allein alle diese Kunste und Manöver waren vergeblich. Weder Märsche, noch Contremärsche, noch der Mangel an Lebensmittel, den sie einen ganzen Tag lang im Gebirge zu ertragen hatten, noch die in der Verwaltung absichtlich hervorgerufene Verwirrung waren im Stande, die Auflösung der Division hervorzurufen. Fanti hat sich endlich nach Genua unter den Schutz Lamarmora's begeben und die Division wird nun von Thamberg befehligt, der aber nicht um ein Haar besser ist, als Fanti.

Venedig, 22. April.

Der Präsident Manin hat kraft der ihm übertragenen unbeschränkten Vollmachten ein neues Zwangsanlehen ausgeschrieben, zu welchem alle Bürger beizutragen haben, die auf 24,000 Lire oder mehr geschätzt sind. Die Zahlung muß vom 20. bis 30. d. geschehen, und man hofft, daß sie 3 Millionen abwerfen wird. Das Anlehen soll zu 5 pCt. verzinst und von 1856 - 1860 zurückbezahlt werden. ‒ Man wagt nicht, das Absegeln der sardinischen Flotte dem Volke officiell mitzutheilen. Der sardinische Consul hat zu seiner Sicherheit Venedig verlassen. Mehrere hundert seit dem September hier gefangen gehaltene Croaten sind freigelassen worden, da sie monatlich 20,000 Lire kosteten.

<TEI>
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          <p><pb facs="#f0003" n="1631"/>
ven Märzhafen- und Volksvereine auf sein ursprüngliches Nichts zurückzuführen.</p>
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          <head><bibl><author>*</author></bibl> Frankfurt, 30. April.</head>
          <p>National-Versammlung.</p>
          <p>Präsident Simson eröffnet die Sitzung um 9 1/2 Uhr.</p>
          <p>Neue Austrittserklärungen von östreichischen Abgeordneten werden verlesen.</p>
          <p>Der Präsident des Reichsministeriums theilt die Note des würtembergischen Bevollmächtigten vom 28. d. M., betreffend die Anerkennung der Reichsverfassung von Seite der würtembergischen Regierung, mit.</p>
          <p>Wird dem Dreißiger-Ausschuß überwiesen.</p>
          <p>Gleiches geschieht mit dem Schreiben des Präsidenten der würtembergischen zweiten Kammer, worin derselbe die Beschlüsse dieser Kammer vom 25 d. und namentlich den Antrag an die National-Versammlung wegen sofortiger Vereidigung der Staatsburger, besonders der Beamten und des Heeres, auf die Reichsverfassung übersendet.</p>
          <p>Auch eine Zustimmungsadresse der sigmaringschen Stände geht an den Dreißiger-Ausschuß</p>
          <p>Im Namen desselben erstattet <hi rendition="#g">Fröbel</hi> Bericht über einen, die Abberufung der östreichischen Abgeordneten betreffenden Antrag des Abgeordneten Goltz und über die letzte östreichische Depesche.</p>
          <p>Der Antrag des Abgeordneten Goltz und Genossen lautete:</p>
          <p>&#x201E;Die National-Versammlung möge, unter Bezugnahme auf ihren Beschluß, daß sie sich nicht auflöse, bis der erste Reichstag auf Grund der Reichsverfassung zusammengetreten ist, beschließen: 1. Die Abberufung von Deputirten zur konstituirenden National-Versammlung Seitens der Regierungen der deutschen Einzelstaaten ist unzulässig; 2. sollte eine der Regierungen der deutschen Einzelstaaten den resp. Abgeordneten die Tagegelder entziehen, so sind dieselben im bisherigen Betrage aus der Reichskasse zu entnehmen und den betreffenden Einzelstaaten anzurechnen.&#x201C;</p>
          <p>Der Ausschuß schlägt vor, den Antrag in folgender veränderter Fassung anzunehmen:</p>
          <p>&#x201E;Die verfassunggebende Reichsversammlung 1 erklärt die von der östreichischen Regierung ausgegangene Rückberufung der Abgeordneten des deutsch-östreichischen Volkes für nichtig und unwirksam; 2. verordnet, daß die Taggelder der Abgeordneten des deutsch-östreichischen Volkes im Fall der Rückhaltung von Seiten der östreichischen Regierung aus Reichsmitteln ausbezahlt werden sollen; 3. beauftragt die Centralgewalt mit dem Vollzuge dieses Beschlusses.&#x201C;</p>
          <p>Im Uebrigen beantragt der Ausschuß die östreichische Note einfach zu den Akten zu legen.</p>
          <p>Die Berathung dieses Berichts wird demnächst auf die Tagesordnung kommen.</p>
          <p>Die Abgeordneten Degenkolb und Reden erstatten Berichte des volkswirthschaftlichen Ausschusses</p>
          <p><hi rendition="#g">Sprengel</hi> fragt: wann der Reichshandelsminister die in Folge einer Interpellation v. Reden's schon vor einiger Zeit zugesagte Darstellung über den Stand der Marine-Angelegenheit vorlegen werde</p>
          <p><hi rendition="#g">Reden</hi> interpellirt den Reichskriegsminister: ob die Nachricht des Staatscourant gegründet sei, daß die niederländische Regierung, ihrer Bundespflicht zuwider, die von der Centralgewalt angeordnete Stellung des limburgischen Contingents in dem Kriege gegen Dänemark verweigert habe?</p>
          <p>Der Reichskriegsminister wird diese Interpellation in der nächsten Sitzung beantworten. In Erwiderung auf die neuliche Interpellation des Abg. Junghans erklärt er: Die Munitionsvorräthe in Mainz seien Reichseigenthum, stünden unter Aufsicht der eidlich verpflichteten Festungsbeamten und es könne nur auf Anordnung der Centralgewalt über dieselben verfügt werden. Schon hieraus (!) ergebe sich, daß das Gerücht von der Absendung der Munition nach Oestreich zur Verwendung in dem Kriege gegen die Ungarn grundlos sei. Uebrigens bedürfe die östreichische Armee keiner Aushülfe von Munition aus einer Reichsfestung, zumal wenn diese über 100 Meilen vom Kriegsschauplatz entfernt sei. (Gelächter.)</p>
          <p>Reichsminister <hi rendition="#g">Duckwitz</hi> antwortet auf die Interpellation von Kreutzberg, die Zollverhandlungen betreffend. Der östreichische Bevollmächtigte Geringer sei schon Ende vorigen Jahres abgereist und nicht ersetzt worden. Oesterreich sei also keineswegs von den Verhandlungen ausgeschlossen worden, sondern habe sich selbst zurückgezogen.</p>
          <p>In Folge der Interpellation Sprengels erklärt der Minister sich bereit, die Darstellung über die Marineangelegenheiten sofort vorzutragen und erbittet sich die Geduld der Versammlung auf wenigstens eine Stunde. (Unruhe links Zuruf: Drucken lassen!)</p>
          <p>Der Präsident mahnt zur Ruhe, indem diese wichtige Mittheilung nicht früh genug zur Kenntniß der Versammlung kommen könne.</p>
          <p>Die Aeußerungen der Ungeduld von Seiten der Linken dauern während des ganzen beinahe zweistündigen Vortrags fort.</p>
          <p>Der Inhalt des reichsministerlichen Kohls bildet: 1. Die Herstellung der Behörden, 2. die Uebernahme der Hamburger unbrauchbaren &#x201E;Flotille,&#x201C; mit welcher die Reichsvögel von den Hamburger Spekulanten angeschmiert wurden, 3. die Anstalten zur Küstenvertheidigung, 4. die Anschaffung, Bemannung und Armirung (!) von Kriegsschiffen, 5 der Kassenbestand, wonach der Etat der s. g. Flotte bis zum Sommer gedeckt wäre, wenn Sachsen und Baiern so freundlich sein wollten, ihren Antheil zu zahlen.</p>
          <p>Die Versammlung beschließt auf den Antrag von Reden, diese merkwürdige Vorlage drucken zu lassen und dem s. g. Marineausschuß zu überweisen.</p>
          <p>Es werden hierauf folgende dringliche Anträge verlesen, welche die köstlichen Octroyirungsängste der ehrwürdigen Versammlung ausdrücken:</p>
          <p>1. von Ludwig Simon von Trier:</p>
          <p>&#x201E;daß das Präsidium ermächtigt werde, zu jeder ihm beliebigen Zeit und an jedem beliebigen Orte Sitzungen der National-Versammlung anzuberaumen, so wie die beschlußfähige Anzahl von 200 auf 100 Mitglieder herabzusetzen.&#x201C;</p>
          <p>2. Ein Antrag von Goltz und Genossen:</p>
          <p>&#x201E;daß dem Präsidium das Recht zuerkannt werde, außerordentliche Sitzungen anzuberaumen, daß solche außerordentliche Sitzungen auf den Antrag von 50 Mitgliedern stattfinden müssen, und daß die beschlußfähige Anzahl auf 150 herabgesetzt werde&#x201C;</p>
          <p>Die Dringlichkeit dieser Anträge wird anerkannt.</p>
          <p><hi rendition="#g">Fröbel:</hi> Die Rechtfertigung der Anträge liege in den Zeitverhältnissen, in der durch den Austritt von 100 Oestreichern verminderten Zahl der Versammlung, was auch Veränderungen der Geschäftsordnung ernöthige. Eine Parallele mit dem Parlamente Englands zeige übrigens, daß dort viel kleinere Zahlen die Beschlußfähigkeit der Häuser begründen als die hier beantragten.</p>
          <p><hi rendition="#g">Ludw. Simon</hi> entschuldigt die linke Seite des Hauses wegen ihrer Unruhe unter dem Vortrage des Herrn Duckwitz. Er will dem Inhalte dieses Vortrages alle Gerechtigkeit widerfahren lassen. Aber dem Drange der Ereignisse (der Furcht der Kaisermacher) gegenüber solche Vorträge zu halten, heiße die Gluth mit kaltem Wasser übergießen. Unter diesen Ereignissen zählt Hr. Simon auf, daß Schmerling behauptet, dieses Haus habe die Trennung von Oestreich verschuldet und daß er damit ausscheide. &#x201E;Möge er gehen, die Verwünschungen des deutschen Volkes folgen ihm nach (Beifall.) In Berlin sei die zweite Kammer aufgelöst, desgleichen in Hannover. In Berlin ist das Standrecht verkündet (Erst jetzt?) Die Ursache der preußischen Kammerauflösung sei ein Bündniß mit Oestreich und Rußlan , worauf 40,000 Preußen in Böhmen einrücken sollen. Wir wollen mäßig im Handeln (!) sein, aber sein Sie auch, mäßig im Nichtsthun.&#x201C; (Wie &#x201E;energisch!&#x201C;) Von allen Orten, aus allen Gegenden des Vaterlandes kommen Aufforderungen an dies Haus, daß es energisch handle Das Volk lechzt darnach, daß diese Versammlung in Fluß komme, es lechzt &#x201E;nach einem Schimmer von Entschlossenheit.&#x201C; (Das deutsche Volk denkt nicht daran.) Zur Rechten: Noch sind wir Ihre Bundesgenossen. Wir haben eingesehen, daß wir zusammen gehen müssen mit unseren Bestrebungen im deutschen Lande. Aber das Wenige schlagen Sie uns nicht ab!!! Das Wenige geben Sie uns, dann wollen wir auseinandergehen und Jeder an seinem Orte seine Schuldigkeit thun (Das ist der &#x201E;energische&#x201C; Herr Simon!)</p>
          <p><hi rendition="#g">Biedermann:</hi> Ich weiß nicht, ob ich im Sinne meiner Partei rede, allein für meine Person erkläre ich mich unbedingt für die erste Hälfte der Simon'schen Anträge, die nur dazu dienen können, eine sehr fühlbare Lücke unserer Geschäftsordnung (!) auszufüllen. (Es lebe die Geschäftsordnung.) Nicht so unbedenklich will ich mich erklären für die <hi rendition="#g">Abänderung der Zahlenverhältnisse.!</hi> Einmal weil der Austritt der Oestreicher kein freiwilliger, weinigstens als ein solcher von uns nicht anzuerkennen ist. Sodann weil eine Prüfung &#x2012; so zu sagen eine <hi rendition="#g">technische</hi> (!) Prüfung dieser Zahlenverhältnisse nöthig wäre. &#x201E;Technischer Engel!&#x201C; Durch das Gesetz zum Schutze der Reichsversammlung haben wir uns aber nicht blos gegen unten wir haben uns auch gegen oben sichergestellt, indem wir jeden Angriff auf diese Versammlung als Hochverrath erklärt haben. Mit Eifer aber genehmige ich endlich noch, was Hr. Simon von dem Zusammengehen der Parteien gesagt hat und seien Sie überzeugt, daß Sie uns im rechten Momente zum Handeln bereit finden werden. (Handeln, in jüdischem Siune verstanden.)</p>
          <p>Nachdem sich auch <hi rendition="#g">Hiobus Venedey</hi> für die Anträ e ausgesprochen hat, bemerkt Herr <hi rendition="#g">Zimmermann</hi> von Stuttgart: Vor zwei Stunden bin ich aus meiner Heimath zurückgekehrt. In der Pfalz werden bereits bewaffnete Versammlungen gehalten. Jeden Augenblick kann ein blutiger Zusammenstoß stattfinden. Erfüllen Sie die Erwartungen des Volks, schüzzen Sie (großer Mann!) es vor der Reaktion, zu der sich die großen und kleinen Mächte Europas vereinigt haben.</p>
          <p><hi rendition="#g">Riesser:</hi> Ich bin sehr zweifelhaft geworden an den Voraussetzungen der Politik, von denen die Mehrheit dieses Hauses ausging. Auch ich besorge jetzt, der Fall könne noch eintreten, wo Gewalt gegen Gewalt nöthig ist. Aber dann würden wir stärker und unsere Versammlung zahlreicher sein als jemals. (Beifall.) Vermindern wir daher nicht die Beschlußfähigkeitsanzahl; wir würden damit ein Mißtrauen gegen uns verrathen. Was endlich die Verlegung der Sitzungen nach einem andern Ort anlangt, so kann ich auch nicht zugeben, daß Grund hierzu vorhanden ist. Auch durch diesen Beschluß könnte der Wahn, der im Volke schon verbreitet ist, noch weiter greifen, als wenn wir uns vor den deutschen Truppen fürchteten, und daß wir dieselben beschuldigten, als würden sie sich eines Verbrechens gegen das Vaterland zu Schulden kommen lassen. (Beifall.)</p>
          <p>Meine Herren! Ich glaube an jenes schändliche, mit dem Fluche des Vaterlandes belegte Verbrechen nicht eher, als bis ein Bajonett an diese Pforten zu klopfen wagt. (Bravo.)</p>
          <p><hi rendition="#g">Vogt:</hi> Als der Aufruhr an die Thüren dieses Hauses klopfte, wußte man, daß man die Macht dagegen in den Händen hielt. Aber wenn sich heute das Bajonet zu dieser Thüre hereinstreckt, wo haben wir dann die Macht dagegen? Wir hegen kein Mißtrauen gegen das, was da ist, sondern gegen das, was kommen wird. Aber noch gehen unsere A träge gar nicht dahin, daß Sie Ihre materiellen Vertheidigungsmittel verstärken, wir wollen diese Versammlung nur vor dem unrühmlichen Tode, vor seiner Abzehrung schützen. Das Märtyrerthum (vergebene Hoffnung!) fürchten wir nicht. Das wäre nur ein Vortheil für unsere Sache und es zeigte doch endlich augenscheinlich, wessen die Reaktion fähig ist. (!) Es muß die Möglichkeit eingeleitet werden, daß im außerordentlichen Falle auch die außerordentliche Maßregel ergriffen werden könne. Der Strom der Revolution (! wird sonst an der Paulskirche keinen Felsen (!) finden. Er wird über sie hingehen und davon spülen die Rechte wie die Linke.</p>
          <p>Schluß der Debatte.</p>
          <p>Bei der Abstimmung wird mit großer Majorität angenommen:</p>
          <p>&#x201E;Das Präsidium ist ermächtigt, zu jeder Zeit und an jedem Orte, den zu erwählen es für zweckmäßig erachtet, Sitzungen der Nationalversammlung anzuberaumen.&#x201C; Großer Jubel.</p>
          <p>Der Zusatz, daß eine außerordentliche Versammlung auf das Verlangen von 50 Mitgliedern stattfinden müsse, wird abgelehnt mit 216 gegen 162 Stimmen. Dagegen angenommen nach dem Verbesserungsantrage von Zell die Bestimmung, daß eine solche Sitzung anberaumt werden muß auf den Antrag von Einhundert Mitgliedern. Ferner wird nach dem Antrage von Goltz und Genossen die Herabsetzung auf 150 anwesende Mitglieder zur Beschlußfähigkeit angenommen.</p>
          <p>Der Präsident verkündet, daß noch fünf dringliche Anträge vorliegen, wovon der erste von Wigard aus Dresden, daß das Reichsminitzerium unverweilte Untersuchung gegen den Mörder Robert Blums, den Fürsten Windisch-Grätz verfüge etc. Die Dringlichkeit wird nicht anerkannt. (Brave Männer! Und das ist dieselbe Sippschaft, welche verlangt, daß das deutsche Volk für sie in die Schranken trete!)</p>
          <p>Ein Antrag von Schlöffel hat das nämliche Schicksal, worauf ihn der Antragsteller zurückzieht.</p>
          <p>Den Anträgen Ziegerts auf Mißbilligung der Kammerauflösung in Berlin und Hannover und Erlaß einer Proklamation an das Volk, sowie einem ähnlichen Antrag von Kierulf wird die Dringlichkeit zuerkannt. Bei der Abstimmung wird der letztere in folgender Fassung angenommen:</p>
          <p>Die Nationalversammlung beschließt:</p>
          <p>1) Vor dem ganzen deutschen Volke, gegenüber der hannover'schen und preußischen Regierung die Mißbilligung über die erfolgte Kammer-Auflösung auszusprechen.</p>
          <p>2) Die betreffenden Regierungen aufzufordern, sofort neue Wahlen zu veranstalten.</p>
          <p>3) Gegen die noch übrigen gesetzlichen Organe die Erwartung auszusprechen, daß sie den Willen des Volkes offen, muthig und schleunig gegen die Regierungen aussprechen werden.</p>
          <p>Abgelehnt wird der Ziegertsche Zusatz auf Erlaß eines Aufrufs an das deutsche Volk, die Aufforderung zur Vertheidigung der Verfassung u. s. w. enthaltend.</p>
          <p>Schluß der Sitzung.</p>
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          <p>Eine elendere, fußtrittwürdigere Versammlung, als diese Gesellschaft in der Paulskirche, giebts nirgends, so weitman auch umber spüren mag. Während immer mehr gottbegnadete Truppen zur Octroyirung und zum Auseinandertreiben der Froschteichler zusammengezogen werden und preußische Ingenieuroffiziere Frankfurt und Umgegend auf's Genaueste besichtigen und Pläne aufnehmen, um die Auseinandersprengung eventuell mit dem schönsten Aplomb ausführen zu kännen, hatten diese sogenannten Nationalversammelten in ihrer gestrigen Sitzung nicht einmal so viel Muth, um den Antrag von Hoffbauer, Schlössel etc. für dringlich zu erklären. Der Antrag verlangte einfach eine Aufforderung ans deutsche Volk, sich zum Schutz der Nationalversammlung zu bewaffnen und einen Befehl an die Regierungen, welche die Reichsverfassung anerkannt haben, ihre Truppen eben jener Versammlung zur Verfügung zu stellen.</p>
          <p>Lehnten die Herren vielleicht deshalb den Antrag ab, weil sie die Lächerlichkeit fühlen, das Volk zur Beschützung einer Versammlung aufzufordern, von welcher es 10 Monate lang an die Regierungen, insbesondere an Oestreich, Preußen und Rußland verrathen worden?</p>
          <p>Doch nein! Der eigentliche Grund ist die gränzenlose Feigheit dieser Herren. Durch Briefe nach ihrer Heimath, in Volksversammlungen etc. fordern sie zum bewaffneten Widerstande auf; in der Paulskirche dagegen darf man sich zu so revolutionären Gedanken nicht versteigen. Das könnte gefährlich werden. Denn wer bürgt den Herren hypothekarisch dafür, daß das Volk und nicht der gottbegnadete Absolutismus siegt. Und ständen sie nicht im letztern Fall kompromittirt da? Ist's nicht viel besser das Volk unter der Hand zum Aufstand anzureizen und dann, je nachdem, sich entweder die Hände in Unschuld zu waschen oder die Früchte des Sieges wegzukapern und das Volk abermals zu verrathen und zu verkaufen?</p>
          <p>Doch diesmal täuscht Euch Eure zweiachselerische Feigheit und Erbärmlichkeit. Allerdings muß jetzt das deutsche Volk der auf der höchsten Stufe der Unverschämtheit und Bestialität angelangten Contrerevolution der Herren &#x201E;von Gottes Gnaden&#x201C; durch eine wirkliche, energische Revolution bald und entschieden zu Leibe gehen oder das Volk wird noch 10mal tiefer in den Koth hinabgetreten, als dies selbst während der letzten 30 Jahren der Fall war. Aber wahrlich, nicht deshalb wird es sein Blut dahingeben, um jene feigen Gesellen, die sich Vertreter des deutschen Volkes nennen, von dem letzten Fußtritte, der ihnen von den Gottbegnadeten zugedacht ist, zu bewahren, sondern um sowohl mit den Gottbegnadeten wie mit den Verräthern in der Paulskirche die stark angeschwollene Rechnung in's Reine zu bringen und das Blut des Volkes auch nur für die Rechte und Freiheiten des Volkes hinzuopfern.</p>
        </div>
      </div>
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        <head>Italien.</head>
        <div xml:id="ar288_016" type="jArticle">
          <p><bibl><author>*</author></bibl> Der Turiner Ministerrath hat in Folge der Besetzung Alessandria's durch die Oesterreicher folgende Proklamation erlassen:</p>
          <p>&#x201E;Die exorbitanten Bedingungen, welche das österreichische Kabinet in den Friedensunterhandlungen stellte, und sein Beharren auf der vollständigen Erfüllung des Art. 3 des Waffenstillstandes, betreffend die Zulassung einer österreichischen Garnison in der Stadt und Festung Alessandria, machen der k. Regierung die Nothwendigkeit fühlbar, der Nation über ihr Benehmen Aufschluß zu geben, und im Angesicht Europa's gegen den Vorwurf zu protestiren, als ob der sofortige Abschluß des Friedens durch ihre, der sardinischen Regierung Schuld, hinausgeschoben worden sei.</p>
          <p>Als der unglückliche Ausgang der Schlacht von Novara den König Karl Albert eine Einstellung der Feindseligkeiten nachsuchen ließ, waren die Bedingungen des Feindes der Art, daß dieser hochherzige Fürst, in dem Gedanken daß die besondere Verfolgung deren Gegenstand er sein konnte, die Vorlagen noch härter machte, keinen Augenblick mit einer freiwilligen Kronentsagung zu Gunsten seines Sohnes zögerte.</p>
          <p>In der That wurden die Bedingungen modifizirt, keineswegs aber in einer Art, daß der Feind nicht noch auf das Strengste von allen Vortheilen eines errungenen Sieges Gebrauch gemacht hätte. Der neue Regent sah sich in der traurigen Alternative, diese Bedingungen entweder anzunehmen, oder mit seiner Armee das Land selbst zu opfern.</p>
          <p>Die schmerzlichste aller Bedingungen war die absolute Occupation der Stadt und Festung Alessandria. Zwar wurde dieselbe in dem Sinn einer gemischten Garnison von gleicher Stärke modifizirt, verlor aber dadurch, wenn auch nicht in militärischer Hinsicht (denn eine gemischte, wenig zahlreiche Garnison kann beim Wiederausbruch des Krieges sich nicht am Ort halten), doch in Verletzung des Nationalgefühls nicht das Geringste von ihrer Härte.</p>
          <p>Das in Folge des Waffenstillstandes mit der Staatsleitung beauftragte Ministerium übernahm die feierliche Verpflichtung, für die Modifikation dieser Forderung zu sorgen, und erfüllte diese Mission, für welche sich die Umstände auch günstig zeigten, mit dem unermüdlichsten Eifer. Die österreichischen Generale willigten in die Suspension dieses Artikels des Waffenstillstandes, vorausgesetzt, daß die letzten Vertheidigungswerke um Alessandria nicht fortgesetzt würden, und ein Bataillon ihrer Truppen zur Occupation der Stadt Valenza zugelassen werden solle. Zugleich wurden diese Modifikationen noch von der Einwilligung der kaiserlichen Regierung abhängig gemacht, wobei jedoch die Ausdrücke zu dem Glauben berechtigen mußten, daß dieser Vorbehalt eine reine Formfrage sei.</p>
          <p>In der That verkündete das offizielle Journal bald die Gewißheit dieser Erwartung. Seine Nachricht wurde von keinem einzigen der andern österreichischen Blätter dementirt, und die Occupation fand nicht Statt.</p>
          <p>&#x201E;Der Waffenstillstand wurde von unserer Seite auf das Gewissenhafteste erfüllt; die Friedensunterhandlungen wurden angeknüpft, aber die Pretensionen der Oestreicher nahmen jetzt einen Charakter an, daß die k. Regierung im Namen der Ehre und der Interessen der Nation sie nicht mehr annehmen konnte; die Regierung hat sie demnach förmlich zurückgewiesen.</p>
          <p>&#x201E;Die östreichischen Generale schutzten indeß eine aus Wien gekommene abschlägliche Antwort gegen alle Modifikationen vor, und verlangten die vollständige Ausführung des Art. 3 des Waffenstillstandes. Sie gingen sogar so weit, die Nationalgarde von Alessandria mit in die sardinische Garnison zu nehmen, wenn man nicht ihre Entwaffnung vornehme.</p>
          <p>&#x201E;Die Regierung konnte in diesem Verfahren nur den Mißbrauch eines Uebergewichtes erblicken, welches die augenblicklichen Ereignisse dem Feind gegeben hatten. Gleichwohl treu den Verpflichtungen des beiderseitig unterzeichneten Waffenstillstandes, konnte die Regierung zu ihrem Bedauern die wörtliche Erfüllung nicht versagen; sie widersetzte sich auf das Bestimmteste allen Ausdehnungen der stipulirten Bedingungen und hielt an dem Prinzip fest, daß die Nationalwehr weder in die sardinische Garnison gerechnet noch aufgelöst werden könne.</p>
          <p>&#x201E;Gleichzeitig hat die Regierung die mit den Friedensunterhandlungen beauftragten Bevollmächtigten sofort aus Mailand zurückberufen, damit die Ausführung dieses Artikels des Waffenstillstandes nicht als Friedenspräliminarie ausgelegt werden könne&#x201C;.</p>
          <p>Zum Schluß erklärt die Proklamation, daß das Ministerium allerdings den Frieden, aber nur einen mit der Ehre und den Interessen des Landes vereinbaren Frieden suche, und von der östreichischen Regierung billiges Eingehen in Modifikationen erwarte. Bis dahin mögte namentlich die Bevölkerung der occupirten Provinzen eine &#x201E;starke, würdige und legale Haltung&#x201C; beobachten.</p>
          <p><bibl><author>*</author></bibl> In Marseille ist am 26. April der sizilische Dämpfer Independenza (8 Kanonen) eingelaufen. Er bringt Depeschen aus Palermo bis zum 23. April, wonach der Kampf in Sizilien überall aufgehört und Baudin mit Unterwerfungsvorschlägen von Palermo nach Gaeta gefahren ist. Der bourbonische Mordbrenner hat Befehl gegeben die Feindseligkeiten auf allen Punkten der Insel einzustellen, und hat seinen Adjutanten, Oberst Nunziante, in das Hauptquartier seiner Truppen auf Sizilien geschickt. Ruggiero-Settimo und das ganze Ministerium haben sich auf dem Bellerophon nach Malta begeben, da sie den englischen Schutz dem der honetten Republik vorziehen; ihre bewährtesten Anhänger sind ihnen gefolgt.</p>
          <p>&#x201E;Mieroslawski und mehr als 200 sizil. Flüchtlinge sind bereits mit der Independenza in Marseille wieder angekommen.&#x201C;</p>
          <p>Eine provisorische Junta, meist Royalisten und Anhänger Ferdinands, hat sich in Palermo nach der Entfernung des Ministeriums gebildet, und eine Deputation zum General Filangieri gesandt, um ihn mit den Bedingungen der Unterwerfung und resp. Herstellung des status quo bekannt zu machen.</p>
        </div>
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          <head><bibl><author>*</author></bibl> Chiavari, 22. April.</head>
          <p>An des Verräthers Ramorino Stelle übernahm General Fanti das Kommando über die lombartische Division, mit andern Worten: die Personen wechselten, das System aber blieb. Alle Künste wurden angewandt, um jene Streitkräfte zu lähmen und aufzulösen. Zwei Tage nach dem scheußlichen Waffenstillstande zogen sich die Lombarden auf Voghera zurück und somit stand ihnen die Route nach Genua offen. Oberst Ardino, einer der wenigen Chefs, die jedem Verrath fern geblieben, wollte auch den Weg nach Genua einschlagen und 2 Kompagnien seines Regiments hatten sich bereits dahin in Bewegung gesetzt. Da traf sie General Fanti und befahl ihnen, wieder umzukehren. Vergebens stellte man ihm vor, daß das Unglück bei Novara wieder gut gemacht werden könne, wenn er sich mit der lombardischen Division nach Genua werfe. Aber das lag eben nicht im Plane der Verräther. Die lombardischen Regimenter wurden vielmehr nach Bobbio dirigirt, wo ihre Auflösung erfolgen sollte. Fanti wagte aber nicht, gegenüber der festen Haltung wieder Offiziere und noch mehr der Soldaten den königlichen Auflösungsbefehl zu vollziehen. Er theilte dem Ministerium seine Bedenklichkeiten mit und wies nach, wie schwierig die Durchführung des Befehls sei. Um aber den Zweck dennoch, wenn auch langsamer, zu erreichen, ließ er jetzt die Division auf den allerschauderhaftesten Wegen nach Chiavari hin marschiren. Zu den schrecklichen Wegen kam noch Regen und Schnee und die Lombarden haben 4 Tage durchgemacht, die mindestens den Tagen des bekannten Uebergangs über den St. Bernhard gleichzustellen sind.</p>
          <p>Inzwischen sandte das sardinische Ministerium Agenten in die Reihen der Lombarden, die zur Desertion aufreizen mußten. Mehrere derselben wurden auf frischer That ertappt. Allein alle diese Kunste und Manöver waren vergeblich. Weder Märsche, noch Contremärsche, noch der Mangel an Lebensmittel, den sie einen ganzen Tag lang im Gebirge zu ertragen hatten, noch die in der Verwaltung absichtlich hervorgerufene Verwirrung waren im Stande, die Auflösung der Division hervorzurufen. Fanti hat sich endlich nach Genua unter den Schutz Lamarmora's begeben und die Division wird nun von Thamberg befehligt, der aber nicht um ein Haar besser ist, als Fanti.</p>
        </div>
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          <head>Venedig, 22. April.</head>
          <p>Der Präsident Manin hat kraft der ihm übertragenen unbeschränkten Vollmachten ein neues Zwangsanlehen ausgeschrieben, zu welchem alle Bürger beizutragen haben, die auf 24,000 Lire oder mehr geschätzt sind. Die Zahlung muß vom 20. bis 30. d. geschehen, und man hofft, daß sie 3 Millionen abwerfen wird. Das Anlehen soll zu 5 pCt. verzinst und von 1856 - 1860 zurückbezahlt werden. &#x2012; Man wagt nicht, das Absegeln der sardinischen Flotte dem Volke officiell mitzutheilen. Der sardinische Consul hat zu seiner Sicherheit Venedig verlassen. Mehrere hundert seit dem September hier gefangen gehaltene Croaten sind freigelassen worden, da sie monatlich 20,000 Lire kosteten.</p>
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</TEI>
[1631/0003] ven Märzhafen- und Volksvereine auf sein ursprüngliches Nichts zurückzuführen. * Frankfurt, 30. April. National-Versammlung. Präsident Simson eröffnet die Sitzung um 9 1/2 Uhr. Neue Austrittserklärungen von östreichischen Abgeordneten werden verlesen. Der Präsident des Reichsministeriums theilt die Note des würtembergischen Bevollmächtigten vom 28. d. M., betreffend die Anerkennung der Reichsverfassung von Seite der würtembergischen Regierung, mit. Wird dem Dreißiger-Ausschuß überwiesen. Gleiches geschieht mit dem Schreiben des Präsidenten der würtembergischen zweiten Kammer, worin derselbe die Beschlüsse dieser Kammer vom 25 d. und namentlich den Antrag an die National-Versammlung wegen sofortiger Vereidigung der Staatsburger, besonders der Beamten und des Heeres, auf die Reichsverfassung übersendet. Auch eine Zustimmungsadresse der sigmaringschen Stände geht an den Dreißiger-Ausschuß Im Namen desselben erstattet Fröbel Bericht über einen, die Abberufung der östreichischen Abgeordneten betreffenden Antrag des Abgeordneten Goltz und über die letzte östreichische Depesche. Der Antrag des Abgeordneten Goltz und Genossen lautete: „Die National-Versammlung möge, unter Bezugnahme auf ihren Beschluß, daß sie sich nicht auflöse, bis der erste Reichstag auf Grund der Reichsverfassung zusammengetreten ist, beschließen: 1. Die Abberufung von Deputirten zur konstituirenden National-Versammlung Seitens der Regierungen der deutschen Einzelstaaten ist unzulässig; 2. sollte eine der Regierungen der deutschen Einzelstaaten den resp. Abgeordneten die Tagegelder entziehen, so sind dieselben im bisherigen Betrage aus der Reichskasse zu entnehmen und den betreffenden Einzelstaaten anzurechnen.“ Der Ausschuß schlägt vor, den Antrag in folgender veränderter Fassung anzunehmen: „Die verfassunggebende Reichsversammlung 1 erklärt die von der östreichischen Regierung ausgegangene Rückberufung der Abgeordneten des deutsch-östreichischen Volkes für nichtig und unwirksam; 2. verordnet, daß die Taggelder der Abgeordneten des deutsch-östreichischen Volkes im Fall der Rückhaltung von Seiten der östreichischen Regierung aus Reichsmitteln ausbezahlt werden sollen; 3. beauftragt die Centralgewalt mit dem Vollzuge dieses Beschlusses.“ Im Uebrigen beantragt der Ausschuß die östreichische Note einfach zu den Akten zu legen. Die Berathung dieses Berichts wird demnächst auf die Tagesordnung kommen. Die Abgeordneten Degenkolb und Reden erstatten Berichte des volkswirthschaftlichen Ausschusses Sprengel fragt: wann der Reichshandelsminister die in Folge einer Interpellation v. Reden's schon vor einiger Zeit zugesagte Darstellung über den Stand der Marine-Angelegenheit vorlegen werde Reden interpellirt den Reichskriegsminister: ob die Nachricht des Staatscourant gegründet sei, daß die niederländische Regierung, ihrer Bundespflicht zuwider, die von der Centralgewalt angeordnete Stellung des limburgischen Contingents in dem Kriege gegen Dänemark verweigert habe? Der Reichskriegsminister wird diese Interpellation in der nächsten Sitzung beantworten. In Erwiderung auf die neuliche Interpellation des Abg. Junghans erklärt er: Die Munitionsvorräthe in Mainz seien Reichseigenthum, stünden unter Aufsicht der eidlich verpflichteten Festungsbeamten und es könne nur auf Anordnung der Centralgewalt über dieselben verfügt werden. Schon hieraus (!) ergebe sich, daß das Gerücht von der Absendung der Munition nach Oestreich zur Verwendung in dem Kriege gegen die Ungarn grundlos sei. Uebrigens bedürfe die östreichische Armee keiner Aushülfe von Munition aus einer Reichsfestung, zumal wenn diese über 100 Meilen vom Kriegsschauplatz entfernt sei. (Gelächter.) Reichsminister Duckwitz antwortet auf die Interpellation von Kreutzberg, die Zollverhandlungen betreffend. Der östreichische Bevollmächtigte Geringer sei schon Ende vorigen Jahres abgereist und nicht ersetzt worden. Oesterreich sei also keineswegs von den Verhandlungen ausgeschlossen worden, sondern habe sich selbst zurückgezogen. In Folge der Interpellation Sprengels erklärt der Minister sich bereit, die Darstellung über die Marineangelegenheiten sofort vorzutragen und erbittet sich die Geduld der Versammlung auf wenigstens eine Stunde. (Unruhe links Zuruf: Drucken lassen!) Der Präsident mahnt zur Ruhe, indem diese wichtige Mittheilung nicht früh genug zur Kenntniß der Versammlung kommen könne. Die Aeußerungen der Ungeduld von Seiten der Linken dauern während des ganzen beinahe zweistündigen Vortrags fort. Der Inhalt des reichsministerlichen Kohls bildet: 1. Die Herstellung der Behörden, 2. die Uebernahme der Hamburger unbrauchbaren „Flotille,“ mit welcher die Reichsvögel von den Hamburger Spekulanten angeschmiert wurden, 3. die Anstalten zur Küstenvertheidigung, 4. die Anschaffung, Bemannung und Armirung (!) von Kriegsschiffen, 5 der Kassenbestand, wonach der Etat der s. g. Flotte bis zum Sommer gedeckt wäre, wenn Sachsen und Baiern so freundlich sein wollten, ihren Antheil zu zahlen. Die Versammlung beschließt auf den Antrag von Reden, diese merkwürdige Vorlage drucken zu lassen und dem s. g. Marineausschuß zu überweisen. Es werden hierauf folgende dringliche Anträge verlesen, welche die köstlichen Octroyirungsängste der ehrwürdigen Versammlung ausdrücken: 1. von Ludwig Simon von Trier: „daß das Präsidium ermächtigt werde, zu jeder ihm beliebigen Zeit und an jedem beliebigen Orte Sitzungen der National-Versammlung anzuberaumen, so wie die beschlußfähige Anzahl von 200 auf 100 Mitglieder herabzusetzen.“ 2. Ein Antrag von Goltz und Genossen: „daß dem Präsidium das Recht zuerkannt werde, außerordentliche Sitzungen anzuberaumen, daß solche außerordentliche Sitzungen auf den Antrag von 50 Mitgliedern stattfinden müssen, und daß die beschlußfähige Anzahl auf 150 herabgesetzt werde“ Die Dringlichkeit dieser Anträge wird anerkannt. Fröbel: Die Rechtfertigung der Anträge liege in den Zeitverhältnissen, in der durch den Austritt von 100 Oestreichern verminderten Zahl der Versammlung, was auch Veränderungen der Geschäftsordnung ernöthige. Eine Parallele mit dem Parlamente Englands zeige übrigens, daß dort viel kleinere Zahlen die Beschlußfähigkeit der Häuser begründen als die hier beantragten. Ludw. Simon entschuldigt die linke Seite des Hauses wegen ihrer Unruhe unter dem Vortrage des Herrn Duckwitz. Er will dem Inhalte dieses Vortrages alle Gerechtigkeit widerfahren lassen. Aber dem Drange der Ereignisse (der Furcht der Kaisermacher) gegenüber solche Vorträge zu halten, heiße die Gluth mit kaltem Wasser übergießen. Unter diesen Ereignissen zählt Hr. Simon auf, daß Schmerling behauptet, dieses Haus habe die Trennung von Oestreich verschuldet und daß er damit ausscheide. „Möge er gehen, die Verwünschungen des deutschen Volkes folgen ihm nach (Beifall.) In Berlin sei die zweite Kammer aufgelöst, desgleichen in Hannover. In Berlin ist das Standrecht verkündet (Erst jetzt?) Die Ursache der preußischen Kammerauflösung sei ein Bündniß mit Oestreich und Rußlan , worauf 40,000 Preußen in Böhmen einrücken sollen. Wir wollen mäßig im Handeln (!) sein, aber sein Sie auch, mäßig im Nichtsthun.“ (Wie „energisch!“) Von allen Orten, aus allen Gegenden des Vaterlandes kommen Aufforderungen an dies Haus, daß es energisch handle Das Volk lechzt darnach, daß diese Versammlung in Fluß komme, es lechzt „nach einem Schimmer von Entschlossenheit.“ (Das deutsche Volk denkt nicht daran.) Zur Rechten: Noch sind wir Ihre Bundesgenossen. Wir haben eingesehen, daß wir zusammen gehen müssen mit unseren Bestrebungen im deutschen Lande. Aber das Wenige schlagen Sie uns nicht ab!!! Das Wenige geben Sie uns, dann wollen wir auseinandergehen und Jeder an seinem Orte seine Schuldigkeit thun (Das ist der „energische“ Herr Simon!) Biedermann: Ich weiß nicht, ob ich im Sinne meiner Partei rede, allein für meine Person erkläre ich mich unbedingt für die erste Hälfte der Simon'schen Anträge, die nur dazu dienen können, eine sehr fühlbare Lücke unserer Geschäftsordnung (!) auszufüllen. (Es lebe die Geschäftsordnung.) Nicht so unbedenklich will ich mich erklären für die Abänderung der Zahlenverhältnisse.! Einmal weil der Austritt der Oestreicher kein freiwilliger, weinigstens als ein solcher von uns nicht anzuerkennen ist. Sodann weil eine Prüfung ‒ so zu sagen eine technische (!) Prüfung dieser Zahlenverhältnisse nöthig wäre. „Technischer Engel!“ Durch das Gesetz zum Schutze der Reichsversammlung haben wir uns aber nicht blos gegen unten wir haben uns auch gegen oben sichergestellt, indem wir jeden Angriff auf diese Versammlung als Hochverrath erklärt haben. Mit Eifer aber genehmige ich endlich noch, was Hr. Simon von dem Zusammengehen der Parteien gesagt hat und seien Sie überzeugt, daß Sie uns im rechten Momente zum Handeln bereit finden werden. (Handeln, in jüdischem Siune verstanden.) Nachdem sich auch Hiobus Venedey für die Anträ e ausgesprochen hat, bemerkt Herr Zimmermann von Stuttgart: Vor zwei Stunden bin ich aus meiner Heimath zurückgekehrt. In der Pfalz werden bereits bewaffnete Versammlungen gehalten. Jeden Augenblick kann ein blutiger Zusammenstoß stattfinden. Erfüllen Sie die Erwartungen des Volks, schüzzen Sie (großer Mann!) es vor der Reaktion, zu der sich die großen und kleinen Mächte Europas vereinigt haben. Riesser: Ich bin sehr zweifelhaft geworden an den Voraussetzungen der Politik, von denen die Mehrheit dieses Hauses ausging. Auch ich besorge jetzt, der Fall könne noch eintreten, wo Gewalt gegen Gewalt nöthig ist. Aber dann würden wir stärker und unsere Versammlung zahlreicher sein als jemals. (Beifall.) Vermindern wir daher nicht die Beschlußfähigkeitsanzahl; wir würden damit ein Mißtrauen gegen uns verrathen. Was endlich die Verlegung der Sitzungen nach einem andern Ort anlangt, so kann ich auch nicht zugeben, daß Grund hierzu vorhanden ist. Auch durch diesen Beschluß könnte der Wahn, der im Volke schon verbreitet ist, noch weiter greifen, als wenn wir uns vor den deutschen Truppen fürchteten, und daß wir dieselben beschuldigten, als würden sie sich eines Verbrechens gegen das Vaterland zu Schulden kommen lassen. (Beifall.) Meine Herren! Ich glaube an jenes schändliche, mit dem Fluche des Vaterlandes belegte Verbrechen nicht eher, als bis ein Bajonett an diese Pforten zu klopfen wagt. (Bravo.) Vogt: Als der Aufruhr an die Thüren dieses Hauses klopfte, wußte man, daß man die Macht dagegen in den Händen hielt. Aber wenn sich heute das Bajonet zu dieser Thüre hereinstreckt, wo haben wir dann die Macht dagegen? Wir hegen kein Mißtrauen gegen das, was da ist, sondern gegen das, was kommen wird. Aber noch gehen unsere A träge gar nicht dahin, daß Sie Ihre materiellen Vertheidigungsmittel verstärken, wir wollen diese Versammlung nur vor dem unrühmlichen Tode, vor seiner Abzehrung schützen. Das Märtyrerthum (vergebene Hoffnung!) fürchten wir nicht. Das wäre nur ein Vortheil für unsere Sache und es zeigte doch endlich augenscheinlich, wessen die Reaktion fähig ist. (!) Es muß die Möglichkeit eingeleitet werden, daß im außerordentlichen Falle auch die außerordentliche Maßregel ergriffen werden könne. Der Strom der Revolution (! wird sonst an der Paulskirche keinen Felsen (!) finden. Er wird über sie hingehen und davon spülen die Rechte wie die Linke. Schluß der Debatte. Bei der Abstimmung wird mit großer Majorität angenommen: „Das Präsidium ist ermächtigt, zu jeder Zeit und an jedem Orte, den zu erwählen es für zweckmäßig erachtet, Sitzungen der Nationalversammlung anzuberaumen.“ Großer Jubel. Der Zusatz, daß eine außerordentliche Versammlung auf das Verlangen von 50 Mitgliedern stattfinden müsse, wird abgelehnt mit 216 gegen 162 Stimmen. Dagegen angenommen nach dem Verbesserungsantrage von Zell die Bestimmung, daß eine solche Sitzung anberaumt werden muß auf den Antrag von Einhundert Mitgliedern. Ferner wird nach dem Antrage von Goltz und Genossen die Herabsetzung auf 150 anwesende Mitglieder zur Beschlußfähigkeit angenommen. Der Präsident verkündet, daß noch fünf dringliche Anträge vorliegen, wovon der erste von Wigard aus Dresden, daß das Reichsminitzerium unverweilte Untersuchung gegen den Mörder Robert Blums, den Fürsten Windisch-Grätz verfüge etc. Die Dringlichkeit wird nicht anerkannt. (Brave Männer! Und das ist dieselbe Sippschaft, welche verlangt, daß das deutsche Volk für sie in die Schranken trete!) Ein Antrag von Schlöffel hat das nämliche Schicksal, worauf ihn der Antragsteller zurückzieht. Den Anträgen Ziegerts auf Mißbilligung der Kammerauflösung in Berlin und Hannover und Erlaß einer Proklamation an das Volk, sowie einem ähnlichen Antrag von Kierulf wird die Dringlichkeit zuerkannt. Bei der Abstimmung wird der letztere in folgender Fassung angenommen: Die Nationalversammlung beschließt: 1) Vor dem ganzen deutschen Volke, gegenüber der hannover'schen und preußischen Regierung die Mißbilligung über die erfolgte Kammer-Auflösung auszusprechen. 2) Die betreffenden Regierungen aufzufordern, sofort neue Wahlen zu veranstalten. 3) Gegen die noch übrigen gesetzlichen Organe die Erwartung auszusprechen, daß sie den Willen des Volkes offen, muthig und schleunig gegen die Regierungen aussprechen werden. Abgelehnt wird der Ziegertsche Zusatz auf Erlaß eines Aufrufs an das deutsche Volk, die Aufforderung zur Vertheidigung der Verfassung u. s. w. enthaltend. Schluß der Sitzung. ** Frankfurt, 1. Mai. Eine elendere, fußtrittwürdigere Versammlung, als diese Gesellschaft in der Paulskirche, giebts nirgends, so weitman auch umber spüren mag. Während immer mehr gottbegnadete Truppen zur Octroyirung und zum Auseinandertreiben der Froschteichler zusammengezogen werden und preußische Ingenieuroffiziere Frankfurt und Umgegend auf's Genaueste besichtigen und Pläne aufnehmen, um die Auseinandersprengung eventuell mit dem schönsten Aplomb ausführen zu kännen, hatten diese sogenannten Nationalversammelten in ihrer gestrigen Sitzung nicht einmal so viel Muth, um den Antrag von Hoffbauer, Schlössel etc. für dringlich zu erklären. Der Antrag verlangte einfach eine Aufforderung ans deutsche Volk, sich zum Schutz der Nationalversammlung zu bewaffnen und einen Befehl an die Regierungen, welche die Reichsverfassung anerkannt haben, ihre Truppen eben jener Versammlung zur Verfügung zu stellen. Lehnten die Herren vielleicht deshalb den Antrag ab, weil sie die Lächerlichkeit fühlen, das Volk zur Beschützung einer Versammlung aufzufordern, von welcher es 10 Monate lang an die Regierungen, insbesondere an Oestreich, Preußen und Rußland verrathen worden? Doch nein! Der eigentliche Grund ist die gränzenlose Feigheit dieser Herren. Durch Briefe nach ihrer Heimath, in Volksversammlungen etc. fordern sie zum bewaffneten Widerstande auf; in der Paulskirche dagegen darf man sich zu so revolutionären Gedanken nicht versteigen. Das könnte gefährlich werden. Denn wer bürgt den Herren hypothekarisch dafür, daß das Volk und nicht der gottbegnadete Absolutismus siegt. Und ständen sie nicht im letztern Fall kompromittirt da? Ist's nicht viel besser das Volk unter der Hand zum Aufstand anzureizen und dann, je nachdem, sich entweder die Hände in Unschuld zu waschen oder die Früchte des Sieges wegzukapern und das Volk abermals zu verrathen und zu verkaufen? Doch diesmal täuscht Euch Eure zweiachselerische Feigheit und Erbärmlichkeit. Allerdings muß jetzt das deutsche Volk der auf der höchsten Stufe der Unverschämtheit und Bestialität angelangten Contrerevolution der Herren „von Gottes Gnaden“ durch eine wirkliche, energische Revolution bald und entschieden zu Leibe gehen oder das Volk wird noch 10mal tiefer in den Koth hinabgetreten, als dies selbst während der letzten 30 Jahren der Fall war. Aber wahrlich, nicht deshalb wird es sein Blut dahingeben, um jene feigen Gesellen, die sich Vertreter des deutschen Volkes nennen, von dem letzten Fußtritte, der ihnen von den Gottbegnadeten zugedacht ist, zu bewahren, sondern um sowohl mit den Gottbegnadeten wie mit den Verräthern in der Paulskirche die stark angeschwollene Rechnung in's Reine zu bringen und das Blut des Volkes auch nur für die Rechte und Freiheiten des Volkes hinzuopfern. Italien. * Der Turiner Ministerrath hat in Folge der Besetzung Alessandria's durch die Oesterreicher folgende Proklamation erlassen: „Die exorbitanten Bedingungen, welche das österreichische Kabinet in den Friedensunterhandlungen stellte, und sein Beharren auf der vollständigen Erfüllung des Art. 3 des Waffenstillstandes, betreffend die Zulassung einer österreichischen Garnison in der Stadt und Festung Alessandria, machen der k. Regierung die Nothwendigkeit fühlbar, der Nation über ihr Benehmen Aufschluß zu geben, und im Angesicht Europa's gegen den Vorwurf zu protestiren, als ob der sofortige Abschluß des Friedens durch ihre, der sardinischen Regierung Schuld, hinausgeschoben worden sei. Als der unglückliche Ausgang der Schlacht von Novara den König Karl Albert eine Einstellung der Feindseligkeiten nachsuchen ließ, waren die Bedingungen des Feindes der Art, daß dieser hochherzige Fürst, in dem Gedanken daß die besondere Verfolgung deren Gegenstand er sein konnte, die Vorlagen noch härter machte, keinen Augenblick mit einer freiwilligen Kronentsagung zu Gunsten seines Sohnes zögerte. In der That wurden die Bedingungen modifizirt, keineswegs aber in einer Art, daß der Feind nicht noch auf das Strengste von allen Vortheilen eines errungenen Sieges Gebrauch gemacht hätte. Der neue Regent sah sich in der traurigen Alternative, diese Bedingungen entweder anzunehmen, oder mit seiner Armee das Land selbst zu opfern. Die schmerzlichste aller Bedingungen war die absolute Occupation der Stadt und Festung Alessandria. Zwar wurde dieselbe in dem Sinn einer gemischten Garnison von gleicher Stärke modifizirt, verlor aber dadurch, wenn auch nicht in militärischer Hinsicht (denn eine gemischte, wenig zahlreiche Garnison kann beim Wiederausbruch des Krieges sich nicht am Ort halten), doch in Verletzung des Nationalgefühls nicht das Geringste von ihrer Härte. Das in Folge des Waffenstillstandes mit der Staatsleitung beauftragte Ministerium übernahm die feierliche Verpflichtung, für die Modifikation dieser Forderung zu sorgen, und erfüllte diese Mission, für welche sich die Umstände auch günstig zeigten, mit dem unermüdlichsten Eifer. Die österreichischen Generale willigten in die Suspension dieses Artikels des Waffenstillstandes, vorausgesetzt, daß die letzten Vertheidigungswerke um Alessandria nicht fortgesetzt würden, und ein Bataillon ihrer Truppen zur Occupation der Stadt Valenza zugelassen werden solle. Zugleich wurden diese Modifikationen noch von der Einwilligung der kaiserlichen Regierung abhängig gemacht, wobei jedoch die Ausdrücke zu dem Glauben berechtigen mußten, daß dieser Vorbehalt eine reine Formfrage sei. In der That verkündete das offizielle Journal bald die Gewißheit dieser Erwartung. Seine Nachricht wurde von keinem einzigen der andern österreichischen Blätter dementirt, und die Occupation fand nicht Statt. „Der Waffenstillstand wurde von unserer Seite auf das Gewissenhafteste erfüllt; die Friedensunterhandlungen wurden angeknüpft, aber die Pretensionen der Oestreicher nahmen jetzt einen Charakter an, daß die k. Regierung im Namen der Ehre und der Interessen der Nation sie nicht mehr annehmen konnte; die Regierung hat sie demnach förmlich zurückgewiesen. „Die östreichischen Generale schutzten indeß eine aus Wien gekommene abschlägliche Antwort gegen alle Modifikationen vor, und verlangten die vollständige Ausführung des Art. 3 des Waffenstillstandes. Sie gingen sogar so weit, die Nationalgarde von Alessandria mit in die sardinische Garnison zu nehmen, wenn man nicht ihre Entwaffnung vornehme. „Die Regierung konnte in diesem Verfahren nur den Mißbrauch eines Uebergewichtes erblicken, welches die augenblicklichen Ereignisse dem Feind gegeben hatten. Gleichwohl treu den Verpflichtungen des beiderseitig unterzeichneten Waffenstillstandes, konnte die Regierung zu ihrem Bedauern die wörtliche Erfüllung nicht versagen; sie widersetzte sich auf das Bestimmteste allen Ausdehnungen der stipulirten Bedingungen und hielt an dem Prinzip fest, daß die Nationalwehr weder in die sardinische Garnison gerechnet noch aufgelöst werden könne. „Gleichzeitig hat die Regierung die mit den Friedensunterhandlungen beauftragten Bevollmächtigten sofort aus Mailand zurückberufen, damit die Ausführung dieses Artikels des Waffenstillstandes nicht als Friedenspräliminarie ausgelegt werden könne“. Zum Schluß erklärt die Proklamation, daß das Ministerium allerdings den Frieden, aber nur einen mit der Ehre und den Interessen des Landes vereinbaren Frieden suche, und von der östreichischen Regierung billiges Eingehen in Modifikationen erwarte. Bis dahin mögte namentlich die Bevölkerung der occupirten Provinzen eine „starke, würdige und legale Haltung“ beobachten. * In Marseille ist am 26. April der sizilische Dämpfer Independenza (8 Kanonen) eingelaufen. Er bringt Depeschen aus Palermo bis zum 23. April, wonach der Kampf in Sizilien überall aufgehört und Baudin mit Unterwerfungsvorschlägen von Palermo nach Gaeta gefahren ist. Der bourbonische Mordbrenner hat Befehl gegeben die Feindseligkeiten auf allen Punkten der Insel einzustellen, und hat seinen Adjutanten, Oberst Nunziante, in das Hauptquartier seiner Truppen auf Sizilien geschickt. Ruggiero-Settimo und das ganze Ministerium haben sich auf dem Bellerophon nach Malta begeben, da sie den englischen Schutz dem der honetten Republik vorziehen; ihre bewährtesten Anhänger sind ihnen gefolgt. „Mieroslawski und mehr als 200 sizil. Flüchtlinge sind bereits mit der Independenza in Marseille wieder angekommen.“ Eine provisorische Junta, meist Royalisten und Anhänger Ferdinands, hat sich in Palermo nach der Entfernung des Ministeriums gebildet, und eine Deputation zum General Filangieri gesandt, um ihn mit den Bedingungen der Unterwerfung und resp. Herstellung des status quo bekannt zu machen. * Chiavari, 22. April. An des Verräthers Ramorino Stelle übernahm General Fanti das Kommando über die lombartische Division, mit andern Worten: die Personen wechselten, das System aber blieb. Alle Künste wurden angewandt, um jene Streitkräfte zu lähmen und aufzulösen. Zwei Tage nach dem scheußlichen Waffenstillstande zogen sich die Lombarden auf Voghera zurück und somit stand ihnen die Route nach Genua offen. Oberst Ardino, einer der wenigen Chefs, die jedem Verrath fern geblieben, wollte auch den Weg nach Genua einschlagen und 2 Kompagnien seines Regiments hatten sich bereits dahin in Bewegung gesetzt. Da traf sie General Fanti und befahl ihnen, wieder umzukehren. Vergebens stellte man ihm vor, daß das Unglück bei Novara wieder gut gemacht werden könne, wenn er sich mit der lombardischen Division nach Genua werfe. Aber das lag eben nicht im Plane der Verräther. Die lombardischen Regimenter wurden vielmehr nach Bobbio dirigirt, wo ihre Auflösung erfolgen sollte. Fanti wagte aber nicht, gegenüber der festen Haltung wieder Offiziere und noch mehr der Soldaten den königlichen Auflösungsbefehl zu vollziehen. Er theilte dem Ministerium seine Bedenklichkeiten mit und wies nach, wie schwierig die Durchführung des Befehls sei. Um aber den Zweck dennoch, wenn auch langsamer, zu erreichen, ließ er jetzt die Division auf den allerschauderhaftesten Wegen nach Chiavari hin marschiren. Zu den schrecklichen Wegen kam noch Regen und Schnee und die Lombarden haben 4 Tage durchgemacht, die mindestens den Tagen des bekannten Uebergangs über den St. Bernhard gleichzustellen sind. Inzwischen sandte das sardinische Ministerium Agenten in die Reihen der Lombarden, die zur Desertion aufreizen mußten. Mehrere derselben wurden auf frischer That ertappt. Allein alle diese Kunste und Manöver waren vergeblich. Weder Märsche, noch Contremärsche, noch der Mangel an Lebensmittel, den sie einen ganzen Tag lang im Gebirge zu ertragen hatten, noch die in der Verwaltung absichtlich hervorgerufene Verwirrung waren im Stande, die Auflösung der Division hervorzurufen. Fanti hat sich endlich nach Genua unter den Schutz Lamarmora's begeben und die Division wird nun von Thamberg befehligt, der aber nicht um ein Haar besser ist, als Fanti. Venedig, 22. April. Der Präsident Manin hat kraft der ihm übertragenen unbeschränkten Vollmachten ein neues Zwangsanlehen ausgeschrieben, zu welchem alle Bürger beizutragen haben, die auf 24,000 Lire oder mehr geschätzt sind. Die Zahlung muß vom 20. bis 30. d. geschehen, und man hofft, daß sie 3 Millionen abwerfen wird. Das Anlehen soll zu 5 pCt. verzinst und von 1856 - 1860 zurückbezahlt werden. ‒ Man wagt nicht, das Absegeln der sardinischen Flotte dem Volke officiell mitzutheilen. Der sardinische Consul hat zu seiner Sicherheit Venedig verlassen. Mehrere hundert seit dem September hier gefangen gehaltene Croaten sind freigelassen worden, da sie monatlich 20,000 Lire kosteten.

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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 288. Köln, 3. Mai 1849, S. 1631. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz288_1849/3>, abgerufen am 18.04.2024.