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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 286. Köln, 1. Mai 1849.

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Herannahen der ersten beiden Schwadronen liefen die Gruppen auseinander. Um 11 1/4 Uhr war die Cirkulation wieder hergestellt.

Die "Opinion"fügt hinzu, daß 76 Personen verhaftet wurden, darunter 15 begnadigte Juniräuber.

Für heute Abend sind große Maßregeln Seitens der Regierung angesagt.

- An der Spitze sämmtlicher demokratischer Journale liest man:

"Zur Nachricht! Die Herausforderungen der Staatsgewalt, welche durch ihre Eingriffe in das freie Wahlbesprechungsrecht die Volkssouveräinetät verletzt hat, legen dem demokratisch-sozialistischen Comite die Pflicht auf, in dieser Beziehung eine reiflich überlegte Entscheidung zu fassen. Das Comite hat sich ohne Verzug mit der Lösung dieser Frage beschäftigt. Morgen soll eine neue Benachrichtigung alle Demokraten von dem Entschlusse des Comite's in Kenntniß setzen."

- Siecle sagt: "... Die Rechtskraft, welche das Ministerium dem Gesetze von 1790 gibt, weil es ihm die Gegenwart eines Polizeibeamten gestattet, ist der nächste Grund der großen Agitation, die in Paris herrscht. Andere Gründe treten noch hinzu als da sind, die Weigerung, gewissen demokratischen Blättern den Zutritt in die Kasernen zu gestatten, während man letztere mit Poitiersblättern überschüttet; die Ausstellung der bekannten Volksführer-Namen des 15. Mai an den Pranger und endlich einige Mißhandlungen, die sich untergeordnete Polizeibeamte allerdings mögen gegen das Volk erlaubt haben etc. Sind wir gut unterrichtet, so hielten einige Montagnard-Sozialisten und mehre Delegirte der Wahl-Comite's eine Zusammenkunft, in der sie die Rechtsgültigkeit des Gesetzes von 1790 beriethen. Dort soll beschlossen worden sein, eine allgemeine Wahlversammlung öffentlich auszuschreiben und in der Einladung ausdrücklich zu erklären, daß Polizeibeamten nicht zugelassen würden. Die Nationalgarde, wird hinzugesetzt, soll öffentlich aufgefordert werden, sich auf dem Platz einzufinden, um das durch die Verfassung geheiligte Recht zu schützen.... Diese Thatsachen sprechen laut genug, um uns jede Erörterung über den Ernst der Umstände zu ersparen. Hr. Odilon-Barrot kann nicht vergessen haben, daß die Februar-Revolution und die Republik die Folgen seines ähnlichen Aufrufs an die Pariser Bevölkerung zur Wahrung desselben Rechts waren etc."

- Der Moniteur bringt ein Rundschreiben Faucher's an sämmtliche Präfekten, worin er denselben vorschreibt, am 4. Mai zur Feier der legalen Republik in sämmtlichen Dörfern ein To Deum singen zu lassen.

In Paris werden die diesfälligen Anstalten auf dem Concordiaplatze bereits getroffen.

Der Moniteur bestätigt ferner die Abführung Cabrera's in das Fort Lamalgue.

- Bonaparte begibt sich morgen früh 4 Uhr nach Troyes, um dort der Einweihung der neuen Fahnen der Bürgerwehr beizuwohnen.

- Bonaparte will, trotz seiner Minister, am 4. Mai eine allgemeine politische Amnestie erlassen. Der Staatsrath dringe darauf.

- Die "Tribüne der Völker" meldet:

"Man versichert uns, daß dem Minister des Aeußern neuerdings eine Note des Triumvirats der Römischen Republik zugegangen ist, in welcher sowohl Triumvirat als Constituante gegen jede bewaffnete Intervention zu Gunsten der Wiederherstellung der weltlichen Herrschaft des Pabstes, oder irgend eines Planes wiederholt protestiren, der eine Aenderung der Regierungsform zum Zweck hätte. Diese Regierungsform sei aus dem allgemeinen Stimmrecht hervorgegangen, und werde daher mit Gewalt gegen jeden fremden Eingriff vertheidigt werden u. s. w.

- Madier de Montjau, Leiter des Montesquieu-Clubs, dessen Verhaftung wir gestern anzeigten, ist wieder freigelassen. Sein Prozeß verfolgt den gewöhnlichen Gang vor der 6. Kammer.

- Der Moniteur widerlegt in seinem nichtamtlichen Theil den gestrigen Zorn der Journale wegen der Wiederherstellung des politischen Prangers durch einen langen, ihm offenbar von der Staatsanwaltschaft zugegangenen Artikel, in dem es heißt:

"Es ist wohl wahr, daß ein Dekret der Provisorischen Regierung vom 12. April 1848 erschien, das also lautet: "Die Strafe des Prangers ist aufgehrben etc. etc." Hier handelte es sich um die öffentliche Ausstellung der Person des Verbrechers. Die Provisorische Regierung wollte die Schande (die Strafe la peine) der Ausstellung abschaffen und transscribirte deshalb den Artikel 22 der Strafordnung (der alle zu Zwangsarbeit und Reklusion Verurtheilten vorher ausgestellt wissen will) in die Einleitung ihres obengenannten Dekrets. Aber den Artikel 472 der Criminalgerichtsordnung wollte und konnte man nicht abschaffen, da man ja sonst die Contumaz-Urtheile nicht mehr vollstrecken könnte. Die "Republik", mit welcher Heftigkeit auch dieses Journal die Maßregel angreift, muß doch zugestehen, daß sie gesetzlich sei, nur hätte man nicht die Schandpfähle des Schaffots und den Platz an dem Justizpalais wählen sollen, wo die Ausstellungen gewöhnlich stattfinden u. s. w. Das Gesetz ist ein und dasselb für alle Bürger; die Verurtheilungen des Nationalgerichtshofes in Bourges müssen und mußten dieselbe Vollstreckung, wie die Urtheile gegen alle übrigen Verurtheilten der gewöhnlichen Triebunale erhalten."

- Das heute erschienene Wochen-Bülletin der Bank weist ein abermaliges Sinken des Pariser Wechselverkehrs von 100,300 Frs. nach. Auch im Suckursaale ist der Wechselverkehr namhaft gefallen. Die nichtbezahlten fälligen Wechsel betragen 507,420 Frs. 95 Cts. Auch stehen die leidenden Papiere noch nahe an 7 Millionen.

- Gestern wurde das Pariser Stadtanleihen von 25 Millionen dem Hause Bechet und de Thomas gegen ein Gebot von 1105 per Obligation zu 1000 Frs. a 5 1/2 Prozent Zinsen zugeschlagen.

- National-Versammlung. Sitzung vom 28. April. Um 12 Uhr wahlt die Versammlung in ihren Abtheilungen drei Kommissionen: 1. Kommission zur Prufung der Kredite für die Festlichkeiten des 4. Mai. 2. Kommission für Prüfung eines neuen Gesetzentwurfs gegen die Börsenmäkler. 3. Kommission für Prufung des Considerant'schen Vorschlags zur Errichtung eines Fortschrittsministeriums.

Um 1 Uhr beginnt die öffentliche Sitzung.

Marrast präsidirt.

Dahirel hebt einige Abstimmungsfehler von gestern hervor, die eine nochmalige Prüfung der Abstimmung hervorrufen. Ein Glied habe für einen 200 Stunden entfernten Kollegen votirt etc.

Wird erledigt.

Buchez überreicht eine Bittschrift im Interesse von Offizieren der Lyoner Mobilgarde, denen durch willkurliche Auflosung Unrecht geschehen.

Soll auf die nächste Tagesordnung gesetzt werden.

Nun geht es an die Interpellationen.

Felix Pyat: Ein Urrecht des Volkes sind die Versammlungen vor den Wahlen. Dieses Recht darf Niemand bestreiten und seinethalben besteige ich diese Bühne nicht. Aber es erhebt sich ein System, das dieses Recht schmälern möchte und um dieses System zu bekämpfen, ergreife ich das Wort. Das von uns berathene Clubgesetz nimmt die Wahlversammlungen ausdrücklich von aller Polizeiaufsicht aus und dennoch ordnet der Minister des Innern die Anwesenheit der Polizei an. Dies geschieht im Seine- und im Eher-Departement, dessen ehemals invalider Präfekt blos deshalb seine Jugendkräfte wiedererhalten zu haben scheint, um die Verfassung zu verletzen. (Man lacht.) Dieser Präfekt lockte die heiße Jugend in eine förmliche Mausfalle (souriciere, wie es in der Polizeisprache heißt), um sie durch seine Schergen alle einzufangen. Ich frage den Minister, wodurch er das Verfahren dieses Präfekten entschuldige, auf welches Gesetz er die Gegenwart der Polizei bei den Wahlversammlungen stütze und wie er sich erlauben könne, den Soldaten den Besuch der Wahlversammlungen zu untersagen. Ueber diesen letzten Punkt tritt der Redner in lange Details, bei denen ihn die Rechte häufig unterbricht.

Faucher, Minister des Innern: Die Interpellationen des Vorredners zerfallen in drei Punkte. Erstens rügt er das Verfahren des Präfekten des Cherdepartements. Dieser Fall ist von administrativer Natur und gehört also nicht hieher. (Ja! Ja! Nein! Nein!) Zweitens soll die Polizei kein Recht haben, den Wahlversammlungen beizuwohnen. Hierfür berufe ich mich auf die Entscheidung des höchsten Gerichts, nämlich des Kassationshofs, der sich dahin ausgesprochen, daß das Gesetz von 1789 oder 1790 nicht durch die 1848ger Verfassung als aufgehoben zu betrachten sei. Was endlich drittens die Anwesenheit der Soldaten betrifft, so hat die Armee ihre Regeln, ihre Disziplin. (Hier unterbricht der Berg so gewaltig, daß die Stimme des schwächlichen Ministers nicht durchdringt.) Die Soldaten können sich unter sich über ihre Kandidaten für die Kammer verständigen. Diese Interpellationen sind nur geschaffen, um den Ereignissen auf den Boulevards neue Nahrung zu geben und dem Handel zu schaden. (Vom Berge: Die Polizei wünscht ja diese Ereignisse!) Nein, sie gehen von einer bekannten Partei aus.... Aber die Regierung ist entschlossen, energisch zu verfahren.

Man hört daß eben das Atirouppementsgesetz angeschlagen worden sei. Es herrscht Gährung im Saale.

Larochejaquelein unterstützt den Minister und benutzt diese Gelegenheit, um sich über die Brutalität zu beklagen, mit der ihn die Rothen in der Rue Daphot traktirt hätten etc. Ich lobe das Ministerium wegen seines Auftretens.... Wahlversammlungen seien nur verkappte Clubs.

Pierre Leroux (Oh! Oh! zur Rechten): Die jetzige Legislation ist ein wahrer Fallstrick, in den die Bürger täglich gestürzt werden. Auf dieser Bühne ist die volle Ungültigkeit des Gesetzes von 1790 dargethan worden. (Ja! Ja! Nein! Nein!) Der republikanische Geist ist in und außerhalb dieser Versammlung mißverstanden.... Nicht ein Polizeikommissarius, sondern das Bureaupersonal einer Versammlung vertrete genügend die Staatsgesellschaft. (Oh! Oh!) Man vereide Schnellschreiber, nehme Protokolle auf, wenn Delikte verfallen, nur keine Polizei. (Lärm.) Ich stelle hiermit den förmlichen Antrag:

"Die Club- und Volksversammlungs-Gesetzgebung vollständig zu revidiren etc."

Chappon erzählt Scenen aus Meaux über dortige Aufstände etc.

Dupont(Bussac) tritt in eine juridische Beleuchtung des Gesetzes von 1790 und weist nach, daß selbst der Kassationshof Zweifel hege, ob nicht die Revolution von 1848 das Gesetz von 1790 [unleserliches Material] ipso umstoße. Lasse man dies nicht gelten, so löse man den Zweifel durch Abschaffung des alten und Gründung eines neuen Gesetzes. Darum unterstütze er den Antrag des Hrn. Leroux.

Faucher, Minister: Es sei höchst gefährlich in einem Augenblick, wo die öffentlichen Plätze und Straßen mit Volk angefüllt ständen, Zweifel gegen Gesetze zu erregen. Der Kassationshof habe gesprochen und damit fertig. Ich wiederhole, daß es gefährlich, diese Interpellation in solchen Augenblicken hervorzurufen.... Die Repräsentanten sollten die Regierung unterstützen und die Perturbateure tadeln.... Aber statt dies zu thun......

Stimmen vom Berge: Sie lügen!

Marrast: Ich höre unparlamentarische Ausdrücke und rufe zur Ordnung. (Tumult).

Dupont unterstützt den Leroux'schen Antrag wiederholt.

Marrast: Derselbe soll gedruckt und vertheilt und auf dem gewöhnlichen Wege zur Debatte gebracht werden.

Stimme: Dringlichkeit! Dringlichkeit! (Lärm).

Marrast: Ich erkläre die Interpellation als erledigt und suspendire die Sitzung auf eine Viertelstunde.

Zwanzig Minuten vor 4 Uhr wird die Sitzung wieder eröffnet.

Die Versammlung nimmt das Marinebudget wieder auf.

Das letzte Kapitel desselben (29.) ruft eine ziemlich interessante Debatte zwischen Mauguin, De Tracy und Ailys hervor, welche die Kolonialkredite für Tahiti, Marquesas u. s. w. betrifft und den Großhandel angeht.

Das Gesammtbudget des Marineministeriums wird demnächst zur Abstimmung gebracht und angenommen.

Die Sitzung wird um 6 1/2 Uhr geschlossen.

Auf den Boulevards große Militärkräfte.

Italien.

* Nach Berichten, die uns über Paris zugehen, sollen die Oestreicher, 3000 Mann stark, die Citadelle von Allessandria am 24. April besetzen. Somit wäre der Verrath des Ministeriums Delaunay-Pinelli vollständig. Für den Liebesdienst, in diese Citadelle zugelassen zu werden, wird Oesterreich in andern Beziehungen, z. B. in Betreff der Kriegskontribution, sein Nachsehen haben und sich mit einer kleinern Summe, als der ursprünglich geforderten begnügen. Der sardinische König und Radetzkyscher Präfekt, Viktor Emanuel, hat für alle vor dem 20. April begangenen politichen Verbrechen vollständige Amnestie bewilliigt.

Nach einem kurzen Gefecht sind die estensisch-östreichischen Truppen in Fosdinovo eingerückt und haben mit dem toskanischen General Fortini eine Convention abgeschlossen, der zufolge die toskanischen Truppen mit Waffen und Gepäck unter der Bedingung abziehen, daß sie künftig nur der Regierung des Großherzogs dienen. Die Freikorps und die Lombarden sind von dieser Convention ausgeschlossen. Sie Alle werden zu Kriegsgefangenen erklärt. Ein lombardisches Korps, 3-4000 Mann stark, ist von den estensisch-östreichischen Truppen bis Caniporola verfolgt, aber nicht eingeholt worden.

Aus Livorno wird vom 21. April berichtet, daß die Regierungskommission abgetreten und daß die von Pistoja her anrückenden Livorneser Freiwilligen-Bataillone unterwegs von überlegner Macht umzingelt und entwaffnet worden. Die Chefs derselben sind gefangen und nach Florenz geschafft worden.

Die römische Constituante beschäftigte sich in ihrer Sitzung vom 17. April mit dem Verfassungsentwurf für die römische Republik. Der Eingang ist zum Theil der französischen Konstitution entlehnt. Die katholische Religion wird zur Staatsreligion erklärt. Todesstrafe und Gütereinziehung sind abgeschafft; das Vereinsrecht ist garantirt. Die Nationalversammlung ist souverän; sie allein entscheidet über Krieg und Frieden und über Verträge jeder Art, sie ist unauflösbar und wird jedesmal auf drei Jahre ernannt. Die vollziehende Gewalt wird zweien, durch allgemeine Abstimmung des Volks ernannten Konsuln anvertraut, denen zur Ueberwachung zwölf ebenfalls aus dem allgemeinen Stimmrecht hervorgegangene Volkstribunen beigegeben werden. Es wird ein Staatsrath eingesetzt und dieser von der Nationalversammlung erwählt. Ueber Revision der Verfassung muß das ganze Volk zuvor seine Stimme abgeben.

Die übrigen Artikel stimmen größtentheils mit denen der französischen Verfassung überein. Auf den Vorschlag des Deputirten Agostini wurde eine Kommisson ernannt, welche ein Manifest an die Parlamente von Frankreich und England und an alle katholischen Regierungen abfassen und darin das Recht des römischen Volkes, sich seine Regierungsform nach bester Einsicht selber zu wählen, nachweisen soll. Ein Dekret der Triumvirn bestimmt die Stärke der römischen Armee auf 45-50,000 Mann.

Aus Palermo melden französische Heulerorgane, daß man dort die Vermittlung des französischen Admirals Baudin angenommen und durch diesen aufs Neue mit dem neapolitanischen Könige unterhandeln läßt.

Radetzky hat an den Kanton Tessin eine unverschämt-grobe Note erlassen, worin er erklärt, daß er den Kanton blokiren und seine Truppen einrücken lassen wird, wenn nicht innerhalb 8 Tagen alle italienischen Flüchtlinge entfernt sind.

Das Pariser orleanistische Blatt "Assemblee Nationale" vom 28. April behauptet: Eine telegraphische Depesche aus Marseille vom 27. April melde der franz. Regierung die Einnahme Palermo's durch die Neapolitaner. Diese Depesche existirt wohl nur im Gehirne der genannten Reaktionszeitung.

- Briefe aus Marseille vom 25 April wollen wissen, daß die Maschine des Infernal (vom Pabstgeschwader) zersprungen sei und eine fürchterliche Verheerung angerichtet habe. (Der Semaphore vom 25 April zweifelt an der Aechtheit dieser Nachricht.) In Livorno hält sich die Provisorische Regierung noch immer.

- Die Pariser "Patrie" vom 28. April meldet den Einzug der Oestreicher in die Citadelle von Alexandrien. (?) Gegen dieses Zugeständniß habe Radetzki hundert Millionen von der Kriegssteuer fahren lassen! Statt 200 begnüge er sich nur mit 100 Millionen. (Der Turiner Hof hat ihm aber erst 60 Mill. geboten.)

Leopold II. war am 20. noch nicht nach Florenz zurückgekehrt.

Rom, 19. April.

Audinot las in der Constituante den Entwurf des neuen Manifestes an die fremden Mächte vor. Dasselbe wurde angenommen und beschlossen es auf diplomatischem Wege an dieselben gelangen zu lassen. -

* Florenz, 20. April.

Gegen die Redakteure der "Alba," so wie gegen sechs Deputirte sind Verhafsbefehle erlassen. Die Bedrohten haben sich noch zu rechter Zeit geflüchtet und sind in Sicherheit.

* Livorno, 18. April.

Der Kommandant der Nationalgarde und die Mitglieder des Wohlfahrtsausschusses haben einen Erlaß veröffentlicht, worin sie gegen die der Nationalversammlung (in Florenz) angethane Gewalt Einspruch erheben, und für des Hochverraths schuldig die neue Regierung in Florenz erklären, welche, wie sie sagen, durch Betrug und Ueberraschung den Stadtbehörden aufgedrängt worden ist. Sie laden schließlich die Abgeordneten ein, sich in Livorno zu versammeln, und über das Heil des Landes und die Souveränetät der beleidigten Nation zu wachen. Um Mittag, den 17. April, wurde durch die ganze Stadt Generalmarsch geschlagen.

Ungarn.
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[unleserliches Material]Belgrad, 20. April.

In Semlin befinden sich Nugent, Mayerhoffer, der dem zum kaiserl. Kommissar in der Bojvodovina ernannten Patriarchen als Aufseher und Direktor (directeur) zur Seite gegeben ist und der hiesige russische Konsul Oberst Danilewski. In einer Konferenz haben sie beschlossen, einen Courier zum russischen General Lüders zu schicken und russische Hülfe für das Banat zu fordern. Diese zweite Forderung der russischen Intervention unterstützt die erste, die vom Patriarchen ausging.

Bem ist noch immer in Siebenbürgen, das er vollständig inne hat. Er hat die russischen Gefangenen entlassen, nachdem er ihnen die Bedeutung des ungarischen Freiheitskampfs auseinandergesetzt hat. Mehrere Russen sind in seine Armee eingetreten. Die entlassenen östreichischen und russischen Offiziere werden nicht müde in ihren Elogen für ihn.

Mayerhoffer hat sieben östreichische Dekorationen hergebracht, worunter eine für den Fürsten von Serbien und eine für Danilewski. Der serbische Minister des Innern, Garaschanin, hat die seinige ausgeschlagen; er will keinen antinationalen Orden.

Großbritannien.
* London, 27. April.

Im Unterhause suchte gestern Lord J Russel um Erlaubniß zur Einbringung einer Bill nach, durch welche die bisherigen Gesetze zur Linderung des irischen Elends verbessert werden sollen. Die bedeutendste Aenderung besteht in seinem Vorschlage eines "Maximums" der Armensteuer sowohl in den einzelnen Wahldistrikten, wie für die Gesammtheit der zu Einem Armenverbande gehörigen Wahldistrikte. Wir verschonen unsere Leser um so mehr mit den Details der neuen ministeriellen Quacksalberei, da das irische Elend doch nimmermehr durch diese jämmerlichen Whig-Recepte, sondern nur durch eine Radikalkur gehoben werden kann. Die nachgesuchte Erlaubniß wurde dem Premier ertheilt. Ebenso nach ihm dem Generalfiskal zu einer Bill behufs Erleichterung des Verkaufs verschuldeter Landgüter in Irland.

* London, 28. April.

In der gestrigen Sitzung des Unterhauses langweilige Debatte über die Supplementar-Armensteuer-Bill. Irland ist, wie die Times sagte bankrutt, und aus diesem "bankrutten" Zustande wird es am allerwenigsten

Herannahen der ersten beiden Schwadronen liefen die Gruppen auseinander. Um 11 1/4 Uhr war die Cirkulation wieder hergestellt.

Die „Opinion“fügt hinzu, daß 76 Personen verhaftet wurden, darunter 15 begnadigte Juniräuber.

Für heute Abend sind große Maßregeln Seitens der Regierung angesagt.

‒ An der Spitze sämmtlicher demokratischer Journale liest man:

„Zur Nachricht! Die Herausforderungen der Staatsgewalt, welche durch ihre Eingriffe in das freie Wahlbesprechungsrecht die Volkssouveräinetät verletzt hat, legen dem demokratisch-sozialistischen Comité die Pflicht auf, in dieser Beziehung eine reiflich überlegte Entscheidung zu fassen. Das Comité hat sich ohne Verzug mit der Lösung dieser Frage beschäftigt. Morgen soll eine neue Benachrichtigung alle Demokraten von dem Entschlusse des Comité's in Kenntniß setzen.“

Siècle sagt: „… Die Rechtskraft, welche das Ministerium dem Gesetze von 1790 gibt, weil es ihm die Gegenwart eines Polizeibeamten gestattet, ist der nächste Grund der großen Agitation, die in Paris herrscht. Andere Gründe treten noch hinzu als da sind, die Weigerung, gewissen demokratischen Blättern den Zutritt in die Kasernen zu gestatten, während man letztere mit Poitiersblättern überschüttet; die Ausstellung der bekannten Volksführer-Namen des 15. Mai an den Pranger und endlich einige Mißhandlungen, die sich untergeordnete Polizeibeamte allerdings mögen gegen das Volk erlaubt haben etc. Sind wir gut unterrichtet, so hielten einige Montagnard-Sozialisten und mehre Delegirte der Wahl-Comité's eine Zusammenkunft, in der sie die Rechtsgültigkeit des Gesetzes von 1790 beriethen. Dort soll beschlossen worden sein, eine allgemeine Wahlversammlung öffentlich auszuschreiben und in der Einladung ausdrücklich zu erklären, daß Polizeibeamten nicht zugelassen würden. Die Nationalgarde, wird hinzugesetzt, soll öffentlich aufgefordert werden, sich auf dem Platz einzufinden, um das durch die Verfassung geheiligte Recht zu schützen.… Diese Thatsachen sprechen laut genug, um uns jede Erörterung über den Ernst der Umstände zu ersparen. Hr. Odilon-Barrot kann nicht vergessen haben, daß die Februar-Revolution und die Republik die Folgen seines ähnlichen Aufrufs an die Pariser Bevölkerung zur Wahrung desselben Rechts waren etc.“

‒ Der Moniteur bringt ein Rundschreiben Faucher's an sämmtliche Präfekten, worin er denselben vorschreibt, am 4. Mai zur Feier der legalen Republik in sämmtlichen Dörfern ein To Deum singen zu lassen.

In Paris werden die diesfälligen Anstalten auf dem Concordiaplatze bereits getroffen.

Der Moniteur bestätigt ferner die Abführung Cabrera's in das Fort Lamalgue.

‒ Bonaparte begibt sich morgen früh 4 Uhr nach Troyes, um dort der Einweihung der neuen Fahnen der Bürgerwehr beizuwohnen.

‒ Bonaparte will, trotz seiner Minister, am 4. Mai eine allgemeine politische Amnestie erlassen. Der Staatsrath dringe darauf.

‒ Die „Tribüne der Völker“ meldet:

„Man versichert uns, daß dem Minister des Aeußern neuerdings eine Note des Triumvirats der Römischen Republik zugegangen ist, in welcher sowohl Triumvirat als Constituante gegen jede bewaffnete Intervention zu Gunsten der Wiederherstellung der weltlichen Herrschaft des Pabstes, oder irgend eines Planes wiederholt protestiren, der eine Aenderung der Regierungsform zum Zweck hätte. Diese Regierungsform sei aus dem allgemeinen Stimmrecht hervorgegangen, und werde daher mit Gewalt gegen jeden fremden Eingriff vertheidigt werden u. s. w.

‒ Madier de Montjau, Leiter des Montesquieu-Clubs, dessen Verhaftung wir gestern anzeigten, ist wieder freigelassen. Sein Prozeß verfolgt den gewöhnlichen Gang vor der 6. Kammer.

‒ Der Moniteur widerlegt in seinem nichtamtlichen Theil den gestrigen Zorn der Journale wegen der Wiederherstellung des politischen Prangers durch einen langen, ihm offenbar von der Staatsanwaltschaft zugegangenen Artikel, in dem es heißt:

„Es ist wohl wahr, daß ein Dekret der Provisorischen Regierung vom 12. April 1848 erschien, das also lautet: „Die Strafe des Prangers ist aufgehrben etc. etc.“ Hier handelte es sich um die öffentliche Ausstellung der Person des Verbrechers. Die Provisorische Regierung wollte die Schande (die Strafe la peine) der Ausstellung abschaffen und transscribirte deshalb den Artikel 22 der Strafordnung (der alle zu Zwangsarbeit und Reklusion Verurtheilten vorher ausgestellt wissen will) in die Einleitung ihres obengenannten Dekrets. Aber den Artikel 472 der Criminalgerichtsordnung wollte und konnte man nicht abschaffen, da man ja sonst die Contumaz-Urtheile nicht mehr vollstrecken könnte. Die „Republik“, mit welcher Heftigkeit auch dieses Journal die Maßregel angreift, muß doch zugestehen, daß sie gesetzlich sei, nur hätte man nicht die Schandpfähle des Schaffots und den Platz an dem Justizpalais wählen sollen, wo die Ausstellungen gewöhnlich stattfinden u. s. w. Das Gesetz ist ein und dasselb für alle Bürger; die Verurtheilungen des Nationalgerichtshofes in Bourges müssen und mußten dieselbe Vollstreckung, wie die Urtheile gegen alle übrigen Verurtheilten der gewöhnlichen Triebunale erhalten.“

‒ Das heute erschienene Wochen-Bülletin der Bank weist ein abermaliges Sinken des Pariser Wechselverkehrs von 100,300 Frs. nach. Auch im Suckursaale ist der Wechselverkehr namhaft gefallen. Die nichtbezahlten fälligen Wechsel betragen 507,420 Frs. 95 Cts. Auch stehen die leidenden Papiere noch nahe an 7 Millionen.

‒ Gestern wurde das Pariser Stadtanleihen von 25 Millionen dem Hause Bechet und de Thomas gegen ein Gebot von 1105 per Obligation zu 1000 Frs. à 5 1/2 Prozent Zinsen zugeschlagen.

National-Versammlung. Sitzung vom 28. April. Um 12 Uhr wahlt die Versammlung in ihren Abtheilungen drei Kommissionen: 1. Kommission zur Prufung der Kredite für die Festlichkeiten des 4. Mai. 2. Kommission für Prüfung eines neuen Gesetzentwurfs gegen die Börsenmäkler. 3. Kommission für Prufung des Considerant'schen Vorschlags zur Errichtung eines Fortschrittsministeriums.

Um 1 Uhr beginnt die öffentliche Sitzung.

Marrast präsidirt.

Dahirel hebt einige Abstimmungsfehler von gestern hervor, die eine nochmalige Prüfung der Abstimmung hervorrufen. Ein Glied habe für einen 200 Stunden entfernten Kollegen votirt etc.

Wird erledigt.

Buchez überreicht eine Bittschrift im Interesse von Offizieren der Lyoner Mobilgarde, denen durch willkurliche Auflosung Unrecht geschehen.

Soll auf die nächste Tagesordnung gesetzt werden.

Nun geht es an die Interpellationen.

Felix Pyat: Ein Urrecht des Volkes sind die Versammlungen vor den Wahlen. Dieses Recht darf Niemand bestreiten und seinethalben besteige ich diese Bühne nicht. Aber es erhebt sich ein System, das dieses Recht schmälern möchte und um dieses System zu bekämpfen, ergreife ich das Wort. Das von uns berathene Clubgesetz nimmt die Wahlversammlungen ausdrücklich von aller Polizeiaufsicht aus und dennoch ordnet der Minister des Innern die Anwesenheit der Polizei an. Dies geschieht im Seine- und im Eher-Departement, dessen ehemals invalider Präfekt blos deshalb seine Jugendkräfte wiedererhalten zu haben scheint, um die Verfassung zu verletzen. (Man lacht.) Dieser Präfekt lockte die heiße Jugend in eine förmliche Mausfalle (souriciére, wie es in der Polizeisprache heißt), um sie durch seine Schergen alle einzufangen. Ich frage den Minister, wodurch er das Verfahren dieses Präfekten entschuldige, auf welches Gesetz er die Gegenwart der Polizei bei den Wahlversammlungen stütze und wie er sich erlauben könne, den Soldaten den Besuch der Wahlversammlungen zu untersagen. Ueber diesen letzten Punkt tritt der Redner in lange Details, bei denen ihn die Rechte häufig unterbricht.

Faucher, Minister des Innern: Die Interpellationen des Vorredners zerfallen in drei Punkte. Erstens rügt er das Verfahren des Präfekten des Cherdepartements. Dieser Fall ist von administrativer Natur und gehört also nicht hieher. (Ja! Ja! Nein! Nein!) Zweitens soll die Polizei kein Recht haben, den Wahlversammlungen beizuwohnen. Hierfür berufe ich mich auf die Entscheidung des höchsten Gerichts, nämlich des Kassationshofs, der sich dahin ausgesprochen, daß das Gesetz von 1789 oder 1790 nicht durch die 1848ger Verfassung als aufgehoben zu betrachten sei. Was endlich drittens die Anwesenheit der Soldaten betrifft, so hat die Armee ihre Regeln, ihre Disziplin. (Hier unterbricht der Berg so gewaltig, daß die Stimme des schwächlichen Ministers nicht durchdringt.) Die Soldaten können sich unter sich über ihre Kandidaten für die Kammer verständigen. Diese Interpellationen sind nur geschaffen, um den Ereignissen auf den Boulevards neue Nahrung zu geben und dem Handel zu schaden. (Vom Berge: Die Polizei wünscht ja diese Ereignisse!) Nein, sie gehen von einer bekannten Partei aus.… Aber die Regierung ist entschlossen, energisch zu verfahren.

Man hört daß eben das Atirouppementsgesetz angeschlagen worden sei. Es herrscht Gährung im Saale.

Larochejaquelein unterstützt den Minister und benutzt diese Gelegenheit, um sich über die Brutalität zu beklagen, mit der ihn die Rothen in der Rue Daphot traktirt hätten etc. Ich lobe das Ministerium wegen seines Auftretens.… Wahlversammlungen seien nur verkappte Clubs.

Pierre Leroux (Oh! Oh! zur Rechten): Die jetzige Legislation ist ein wahrer Fallstrick, in den die Bürger täglich gestürzt werden. Auf dieser Bühne ist die volle Ungültigkeit des Gesetzes von 1790 dargethan worden. (Ja! Ja! Nein! Nein!) Der republikanische Geist ist in und außerhalb dieser Versammlung mißverstanden.… Nicht ein Polizeikommissarius, sondern das Bureaupersonal einer Versammlung vertrete genügend die Staatsgesellschaft. (Oh! Oh!) Man vereide Schnellschreiber, nehme Protokolle auf, wenn Delikte verfallen, nur keine Polizei. (Lärm.) Ich stelle hiermit den förmlichen Antrag:

„Die Club- und Volksversammlungs-Gesetzgebung vollständig zu revidiren etc.“

Chappon erzählt Scenen aus Meaux über dortige Aufstände etc.

Dupont(Bussac) tritt in eine juridische Beleuchtung des Gesetzes von 1790 und weist nach, daß selbst der Kassationshof Zweifel hege, ob nicht die Revolution von 1848 das Gesetz von 1790 [unleserliches Material] ipso umstoße. Lasse man dies nicht gelten, so löse man den Zweifel durch Abschaffung des alten und Gründung eines neuen Gesetzes. Darum unterstütze er den Antrag des Hrn. Leroux.

Faucher, Minister: Es sei höchst gefährlich in einem Augenblick, wo die öffentlichen Plätze und Straßen mit Volk angefüllt ständen, Zweifel gegen Gesetze zu erregen. Der Kassationshof habe gesprochen und damit fertig. Ich wiederhole, daß es gefährlich, diese Interpellation in solchen Augenblicken hervorzurufen.… Die Repräsentanten sollten die Regierung unterstützen und die Perturbateure tadeln.… Aber statt dies zu thun.‥…

Stimmen vom Berge: Sie lügen!

Marrast: Ich höre unparlamentarische Ausdrücke und rufe zur Ordnung. (Tumult).

Dupont unterstützt den Leroux'schen Antrag wiederholt.

Marrast: Derselbe soll gedruckt und vertheilt und auf dem gewöhnlichen Wege zur Debatte gebracht werden.

Stimme: Dringlichkeit! Dringlichkeit! (Lärm).

Marrast: Ich erkläre die Interpellation als erledigt und suspendire die Sitzung auf eine Viertelstunde.

Zwanzig Minuten vor 4 Uhr wird die Sitzung wieder eröffnet.

Die Versammlung nimmt das Marinebudget wieder auf.

Das letzte Kapitel desselben (29.) ruft eine ziemlich interessante Debatte zwischen Mauguin, De Tracy und Ailys hervor, welche die Kolonialkredite für Tahiti, Marquesas u. s. w. betrifft und den Großhandel angeht.

Das Gesammtbudget des Marineministeriums wird demnächst zur Abstimmung gebracht und angenommen.

Die Sitzung wird um 6 1/2 Uhr geschlossen.

Auf den Boulevards große Militärkräfte.

Italien.

* Nach Berichten, die uns über Paris zugehen, sollen die Oestreicher, 3000 Mann stark, die Citadelle von Allessandria am 24. April besetzen. Somit wäre der Verrath des Ministeriums Delaunay-Pinelli vollständig. Für den Liebesdienst, in diese Citadelle zugelassen zu werden, wird Oesterreich in andern Beziehungen, z. B. in Betreff der Kriegskontribution, sein Nachsehen haben und sich mit einer kleinern Summe, als der ursprünglich geforderten begnügen. Der sardinische König und Radetzkyscher Präfekt, Viktor Emanuel, hat für alle vor dem 20. April begangenen politichen Verbrechen vollständige Amnestie bewilliigt.

Nach einem kurzen Gefecht sind die estensisch-östreichischen Truppen in Fosdinovo eingerückt und haben mit dem toskanischen General Fortini eine Convention abgeschlossen, der zufolge die toskanischen Truppen mit Waffen und Gepäck unter der Bedingung abziehen, daß sie künftig nur der Regierung des Großherzogs dienen. Die Freikorps und die Lombarden sind von dieser Convention ausgeschlossen. Sie Alle werden zu Kriegsgefangenen erklärt. Ein lombardisches Korps, 3-4000 Mann stark, ist von den estensisch-östreichischen Truppen bis Caniporola verfolgt, aber nicht eingeholt worden.

Aus Livorno wird vom 21. April berichtet, daß die Regierungskommission abgetreten und daß die von Pistoja her anrückenden Livorneser Freiwilligen-Bataillone unterwegs von überlegner Macht umzingelt und entwaffnet worden. Die Chefs derselben sind gefangen und nach Florenz geschafft worden.

Die römische Constituante beschäftigte sich in ihrer Sitzung vom 17. April mit dem Verfassungsentwurf für die römische Republik. Der Eingang ist zum Theil der französischen Konstitution entlehnt. Die katholische Religion wird zur Staatsreligion erklärt. Todesstrafe und Gütereinziehung sind abgeschafft; das Vereinsrecht ist garantirt. Die Nationalversammlung ist souverän; sie allein entscheidet über Krieg und Frieden und über Verträge jeder Art, sie ist unauflösbar und wird jedesmal auf drei Jahre ernannt. Die vollziehende Gewalt wird zweien, durch allgemeine Abstimmung des Volks ernannten Konsuln anvertraut, denen zur Ueberwachung zwölf ebenfalls aus dem allgemeinen Stimmrecht hervorgegangene Volkstribunen beigegeben werden. Es wird ein Staatsrath eingesetzt und dieser von der Nationalversammlung erwählt. Ueber Revision der Verfassung muß das ganze Volk zuvor seine Stimme abgeben.

Die übrigen Artikel stimmen größtentheils mit denen der französischen Verfassung überein. Auf den Vorschlag des Deputirten Agostini wurde eine Kommisson ernannt, welche ein Manifest an die Parlamente von Frankreich und England und an alle katholischen Regierungen abfassen und darin das Recht des römischen Volkes, sich seine Regierungsform nach bester Einsicht selber zu wählen, nachweisen soll. Ein Dekret der Triumvirn bestimmt die Stärke der römischen Armee auf 45-50,000 Mann.

Aus Palermo melden französische Heulerorgane, daß man dort die Vermittlung des französischen Admirals Baudin angenommen und durch diesen aufs Neue mit dem neapolitanischen Könige unterhandeln läßt.

Radetzky hat an den Kanton Tessin eine unverschämt-grobe Note erlassen, worin er erklärt, daß er den Kanton blokiren und seine Truppen einrücken lassen wird, wenn nicht innerhalb 8 Tagen alle italienischen Flüchtlinge entfernt sind.

Das Pariser orleanistische Blatt „Assemblée Nationale“ vom 28. April behauptet: Eine telegraphische Depesche aus Marseille vom 27. April melde der franz. Regierung die Einnahme Palermo's durch die Neapolitaner. Diese Depesche existirt wohl nur im Gehirne der genannten Reaktionszeitung.

‒ Briefe aus Marseille vom 25 April wollen wissen, daß die Maschine des Infernal (vom Pabstgeschwader) zersprungen sei und eine fürchterliche Verheerung angerichtet habe. (Der Semaphore vom 25 April zweifelt an der Aechtheit dieser Nachricht.) In Livorno hält sich die Provisorische Regierung noch immer.

‒ Die Pariser „Patrie“ vom 28. April meldet den Einzug der Oestreicher in die Citadelle von Alexandrien. (?) Gegen dieses Zugeständniß habe Radetzki hundert Millionen von der Kriegssteuer fahren lassen! Statt 200 begnüge er sich nur mit 100 Millionen. (Der Turiner Hof hat ihm aber erst 60 Mill. geboten.)

Leopold II. war am 20. noch nicht nach Florenz zurückgekehrt.

Rom, 19. April.

Audinot las in der Constituante den Entwurf des neuen Manifestes an die fremden Mächte vor. Dasselbe wurde angenommen und beschlossen es auf diplomatischem Wege an dieselben gelangen zu lassen. ‒

* Florenz, 20. April.

Gegen die Redakteure der „Alba,“ so wie gegen sechs Deputirte sind Verhafsbefehle erlassen. Die Bedrohten haben sich noch zu rechter Zeit geflüchtet und sind in Sicherheit.

* Livorno, 18. April.

Der Kommandant der Nationalgarde und die Mitglieder des Wohlfahrtsausschusses haben einen Erlaß veröffentlicht, worin sie gegen die der Nationalversammlung (in Florenz) angethane Gewalt Einspruch erheben, und für des Hochverraths schuldig die neue Regierung in Florenz erklären, welche, wie sie sagen, durch Betrug und Ueberraschung den Stadtbehörden aufgedrängt worden ist. Sie laden schließlich die Abgeordneten ein, sich in Livorno zu versammeln, und über das Heil des Landes und die Souveränetät der beleidigten Nation zu wachen. Um Mittag, den 17. April, wurde durch die ganze Stadt Generalmarsch geschlagen.

Ungarn.
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
[unleserliches Material]Belgrad, 20. April.

In Semlin befinden sich Nugent, Mayerhoffer, der dem zum kaiserl. Kommissar in der Bojvodovina ernannten Patriarchen als Aufseher und Direktor (directeur) zur Seite gegeben ist und der hiesige russische Konsul Oberst Danilewski. In einer Konferenz haben sie beschlossen, einen Courier zum russischen General Lüders zu schicken und russische Hülfe für das Banat zu fordern. Diese zweite Forderung der russischen Intervention unterstützt die erste, die vom Patriarchen ausging.

Bem ist noch immer in Siebenbürgen, das er vollständig inne hat. Er hat die russischen Gefangenen entlassen, nachdem er ihnen die Bedeutung des ungarischen Freiheitskampfs auseinandergesetzt hat. Mehrere Russen sind in seine Armee eingetreten. Die entlassenen östreichischen und russischen Offiziere werden nicht müde in ihren Elogen für ihn.

Mayerhoffer hat sieben östreichische Dekorationen hergebracht, worunter eine für den Fürsten von Serbien und eine für Danilewski. Der serbische Minister des Innern, Garaschanin, hat die seinige ausgeschlagen; er will keinen antinationalen Orden.

Großbritannien.
* London, 27. April.

Im Unterhause suchte gestern Lord J Russel um Erlaubniß zur Einbringung einer Bill nach, durch welche die bisherigen Gesetze zur Linderung des irischen Elends verbessert werden sollen. Die bedeutendste Aenderung besteht in seinem Vorschlage eines „Maximums“ der Armensteuer sowohl in den einzelnen Wahldistrikten, wie für die Gesammtheit der zu Einem Armenverbande gehörigen Wahldistrikte. Wir verschonen unsere Leser um so mehr mit den Details der neuen ministeriellen Quacksalberei, da das irische Elend doch nimmermehr durch diese jämmerlichen Whig-Recepte, sondern nur durch eine Radikalkur gehoben werden kann. Die nachgesuchte Erlaubniß wurde dem Premier ertheilt. Ebenso nach ihm dem Generalfiskal zu einer Bill behufs Erleichterung des Verkaufs verschuldeter Landgüter in Irland.

* London, 28. April.

In der gestrigen Sitzung des Unterhauses langweilige Debatte über die Supplementar-Armensteuer-Bill. Irland ist, wie die Times sagte bankrutt, und aus diesem „bankrutten“ Zustande wird es am allerwenigsten

<TEI>
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          <p><pb facs="#f0003" n="1621"/>
Herannahen der ersten beiden Schwadronen liefen die Gruppen auseinander. Um 11 1/4 Uhr war die Cirkulation wieder hergestellt.</p>
          <p>Die &#x201E;Opinion&#x201C;fügt hinzu, daß 76 Personen verhaftet wurden, darunter 15 begnadigte Juniräuber.</p>
          <p>Für heute Abend sind große Maßregeln Seitens der Regierung angesagt.</p>
          <p>&#x2012; An der Spitze sämmtlicher demokratischer Journale liest man:</p>
          <p>&#x201E;Zur Nachricht! Die Herausforderungen der Staatsgewalt, welche durch ihre Eingriffe in das freie Wahlbesprechungsrecht die Volkssouveräinetät verletzt hat, legen dem demokratisch-sozialistischen Comité die Pflicht auf, in dieser Beziehung eine reiflich überlegte Entscheidung zu fassen. Das Comité hat sich ohne Verzug mit der Lösung dieser Frage beschäftigt. Morgen soll eine neue Benachrichtigung alle Demokraten von dem Entschlusse des Comité's in Kenntniß setzen.&#x201C;</p>
          <p>&#x2012; <hi rendition="#g">Siècle</hi> sagt: &#x201E;&#x2026; Die Rechtskraft, welche das Ministerium dem Gesetze von 1790 gibt, weil es ihm die Gegenwart eines Polizeibeamten gestattet, ist der nächste Grund der großen Agitation, die in Paris herrscht. Andere Gründe treten noch hinzu als da sind, die Weigerung, gewissen demokratischen Blättern den Zutritt in die Kasernen zu gestatten, während man letztere mit Poitiersblättern überschüttet; die Ausstellung der bekannten Volksführer-Namen des 15. Mai an den Pranger und endlich einige Mißhandlungen, die sich untergeordnete Polizeibeamte allerdings mögen gegen das Volk erlaubt haben etc. Sind wir gut unterrichtet, so hielten einige Montagnard-Sozialisten und mehre Delegirte der Wahl-Comité's eine Zusammenkunft, in der sie die Rechtsgültigkeit des Gesetzes von 1790 beriethen. Dort soll beschlossen worden sein, eine allgemeine Wahlversammlung öffentlich auszuschreiben und in der Einladung ausdrücklich zu erklären, daß Polizeibeamten nicht zugelassen würden. Die Nationalgarde, wird hinzugesetzt, soll öffentlich aufgefordert werden, sich auf dem Platz einzufinden, um das durch die Verfassung geheiligte Recht zu schützen.&#x2026; Diese Thatsachen sprechen laut genug, um uns jede Erörterung über den Ernst der Umstände zu ersparen. Hr. Odilon-Barrot kann nicht vergessen haben, daß die Februar-Revolution und die Republik die Folgen <hi rendition="#g">seines</hi> ähnlichen Aufrufs an die Pariser Bevölkerung zur Wahrung desselben Rechts waren etc.&#x201C;</p>
          <p>&#x2012; Der Moniteur bringt ein Rundschreiben Faucher's an sämmtliche Präfekten, worin er denselben vorschreibt, am 4. Mai zur Feier der <hi rendition="#g">legalen</hi> Republik in sämmtlichen Dörfern ein To Deum singen zu lassen.</p>
          <p>In Paris werden die diesfälligen Anstalten auf dem Concordiaplatze bereits getroffen.</p>
          <p>Der Moniteur bestätigt ferner die Abführung Cabrera's in das Fort Lamalgue.</p>
          <p>&#x2012; Bonaparte begibt sich morgen früh 4 Uhr nach Troyes, um dort der Einweihung der neuen Fahnen der Bürgerwehr beizuwohnen.</p>
          <p>&#x2012; Bonaparte will, trotz seiner Minister, am 4. Mai eine allgemeine politische Amnestie erlassen. Der Staatsrath dringe darauf.</p>
          <p>&#x2012; Die &#x201E;Tribüne der Völker&#x201C; meldet:</p>
          <p>&#x201E;Man versichert uns, daß dem Minister des Aeußern neuerdings eine Note des Triumvirats der Römischen Republik zugegangen ist, in welcher sowohl Triumvirat als Constituante gegen jede bewaffnete Intervention zu Gunsten der Wiederherstellung der weltlichen Herrschaft des Pabstes, oder irgend eines Planes wiederholt protestiren, der eine Aenderung der Regierungsform zum Zweck hätte. Diese Regierungsform sei aus dem allgemeinen Stimmrecht hervorgegangen, und werde daher <hi rendition="#g">mit Gewalt</hi> gegen jeden fremden Eingriff vertheidigt werden u. s. w.</p>
          <p>&#x2012; Madier de Montjau, Leiter des Montesquieu-Clubs, dessen Verhaftung wir gestern anzeigten, ist wieder freigelassen. Sein Prozeß verfolgt den gewöhnlichen Gang vor der 6. Kammer.</p>
          <p>&#x2012; Der Moniteur widerlegt in seinem nichtamtlichen Theil den gestrigen Zorn der Journale wegen der Wiederherstellung des politischen Prangers durch einen langen, ihm offenbar von der Staatsanwaltschaft zugegangenen Artikel, in dem es heißt:</p>
          <p>&#x201E;Es ist wohl wahr, daß ein Dekret der Provisorischen Regierung vom 12. April 1848 erschien, das also lautet: &#x201E;Die Strafe des Prangers ist aufgehrben etc. etc.&#x201C; Hier handelte es sich um die öffentliche Ausstellung der Person des Verbrechers. Die Provisorische Regierung wollte die Schande (die Strafe la peine) der Ausstellung abschaffen und transscribirte deshalb den Artikel 22 der Strafordnung (der alle zu Zwangsarbeit und Reklusion Verurtheilten vorher ausgestellt wissen will) in die Einleitung ihres obengenannten Dekrets. Aber den Artikel 472 der Criminalgerichtsordnung wollte und konnte man nicht abschaffen, da man ja sonst die Contumaz-Urtheile nicht mehr vollstrecken könnte. Die &#x201E;Republik&#x201C;, mit welcher Heftigkeit auch dieses Journal die Maßregel angreift, muß doch zugestehen, daß sie gesetzlich sei, nur hätte man nicht die Schandpfähle des Schaffots und den Platz an dem Justizpalais wählen sollen, wo die Ausstellungen gewöhnlich stattfinden u. s. w. Das Gesetz ist ein und dasselb für alle Bürger; die Verurtheilungen des Nationalgerichtshofes in Bourges müssen und mußten dieselbe Vollstreckung, wie die Urtheile gegen alle übrigen Verurtheilten der gewöhnlichen Triebunale erhalten.&#x201C;</p>
          <p>&#x2012; Das heute erschienene Wochen-Bülletin der Bank weist ein abermaliges Sinken des Pariser Wechselverkehrs von 100,300 Frs. nach. Auch im Suckursaale ist der Wechselverkehr namhaft gefallen. Die nichtbezahlten fälligen Wechsel betragen 507,420 Frs. 95 Cts. Auch stehen die leidenden Papiere noch nahe an 7 Millionen.</p>
          <p>&#x2012; Gestern wurde das Pariser Stadtanleihen von 25 Millionen dem Hause Bechet und de Thomas gegen ein Gebot von 1105 per Obligation zu 1000 Frs. à 5 1/2 Prozent Zinsen zugeschlagen.</p>
          <p>&#x2012; <hi rendition="#g">National-Versammlung.</hi> Sitzung vom 28. April. Um 12 Uhr wahlt die Versammlung in ihren Abtheilungen drei Kommissionen: 1. Kommission zur Prufung der Kredite für die Festlichkeiten des 4. Mai. 2. Kommission für Prüfung eines neuen Gesetzentwurfs gegen die Börsenmäkler. 3. Kommission für Prufung des Considerant'schen Vorschlags zur Errichtung eines Fortschrittsministeriums.</p>
          <p>Um 1 Uhr beginnt die öffentliche Sitzung.</p>
          <p>Marrast präsidirt.</p>
          <p><hi rendition="#g">Dahirel</hi> hebt einige Abstimmungsfehler von gestern hervor, die eine nochmalige Prüfung der Abstimmung hervorrufen. Ein Glied habe für einen 200 Stunden entfernten Kollegen votirt etc.</p>
          <p>Wird erledigt.</p>
          <p><hi rendition="#g">Buchez</hi> überreicht eine Bittschrift im Interesse von Offizieren der Lyoner Mobilgarde, denen durch willkurliche Auflosung Unrecht geschehen.</p>
          <p>Soll auf die nächste Tagesordnung gesetzt werden.</p>
          <p>Nun geht es an die Interpellationen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Felix Pyat:</hi> Ein Urrecht des Volkes sind die Versammlungen vor den Wahlen. Dieses Recht darf Niemand bestreiten und seinethalben besteige ich diese Bühne nicht. Aber es erhebt sich ein System, das dieses Recht schmälern möchte und um dieses System zu bekämpfen, ergreife ich das Wort. Das von uns berathene Clubgesetz nimmt die Wahlversammlungen ausdrücklich von aller Polizeiaufsicht aus und dennoch ordnet der Minister des Innern die Anwesenheit der Polizei an. Dies geschieht im Seine- und im Eher-Departement, dessen ehemals invalider Präfekt blos deshalb seine Jugendkräfte wiedererhalten zu haben scheint, um die Verfassung zu verletzen. (Man lacht.) Dieser Präfekt lockte die heiße Jugend in eine förmliche Mausfalle (souriciére, wie es in der Polizeisprache heißt), um sie durch seine Schergen alle einzufangen. Ich frage den Minister, wodurch er das Verfahren dieses Präfekten entschuldige, auf welches Gesetz er die Gegenwart der Polizei bei den Wahlversammlungen stütze und wie er sich erlauben könne, den Soldaten den Besuch der Wahlversammlungen zu untersagen. Ueber diesen letzten Punkt tritt der Redner in lange Details, bei denen ihn die Rechte häufig unterbricht.</p>
          <p><hi rendition="#g">Faucher,</hi> Minister des Innern: Die Interpellationen des Vorredners zerfallen in drei Punkte. Erstens rügt er das Verfahren des Präfekten des Cherdepartements. Dieser Fall ist von administrativer Natur und gehört also nicht hieher. (Ja! Ja! Nein! Nein!) Zweitens soll die Polizei kein Recht haben, den Wahlversammlungen beizuwohnen. Hierfür berufe ich mich auf die Entscheidung des höchsten Gerichts, nämlich des Kassationshofs, der sich dahin ausgesprochen, daß das Gesetz von 1789 oder 1790 nicht durch die 1848ger Verfassung als aufgehoben zu betrachten sei. Was endlich drittens die Anwesenheit der Soldaten betrifft, so hat die Armee ihre Regeln, ihre Disziplin. (Hier unterbricht der Berg so gewaltig, daß die Stimme des schwächlichen Ministers nicht durchdringt.) Die Soldaten können sich unter sich über ihre Kandidaten für die Kammer verständigen. Diese Interpellationen sind nur geschaffen, um den Ereignissen auf den Boulevards neue Nahrung zu geben und dem Handel zu schaden. (Vom Berge: Die Polizei wünscht ja diese Ereignisse!) Nein, sie gehen von einer bekannten Partei aus.&#x2026; Aber die Regierung ist entschlossen, energisch zu verfahren.</p>
          <p>Man hört daß eben das Atirouppementsgesetz angeschlagen worden sei. Es herrscht Gährung im Saale.</p>
          <p><hi rendition="#g">Larochejaquelein</hi> unterstützt den Minister und benutzt diese Gelegenheit, um sich über die Brutalität zu beklagen, mit der ihn die Rothen in der Rue Daphot traktirt hätten etc. Ich lobe das Ministerium wegen seines Auftretens.&#x2026; Wahlversammlungen seien nur verkappte Clubs.</p>
          <p><hi rendition="#g">Pierre Leroux</hi> (Oh! Oh! zur Rechten): Die jetzige Legislation ist ein wahrer Fallstrick, in den die Bürger täglich gestürzt werden. Auf dieser Bühne ist die volle Ungültigkeit des Gesetzes von 1790 dargethan worden. (Ja! Ja! Nein! Nein!) Der republikanische Geist ist in und außerhalb dieser Versammlung mißverstanden.&#x2026; Nicht ein Polizeikommissarius, sondern das Bureaupersonal einer Versammlung vertrete genügend die Staatsgesellschaft. (Oh! Oh!) Man vereide Schnellschreiber, nehme Protokolle auf, wenn Delikte verfallen, nur keine Polizei. (Lärm.) Ich stelle hiermit den förmlichen Antrag:</p>
          <p>&#x201E;Die Club- und Volksversammlungs-Gesetzgebung vollständig zu revidiren etc.&#x201C;</p>
          <p><hi rendition="#g">Chappon</hi> erzählt Scenen aus Meaux über dortige Aufstände etc.</p>
          <p><hi rendition="#g">Dupont</hi>(Bussac) tritt in eine juridische Beleuchtung des Gesetzes von 1790 und weist nach, daß selbst der Kassationshof Zweifel hege, ob nicht die Revolution von 1848 das Gesetz von 1790 <gap reason="illegible"/> ipso umstoße. Lasse man dies nicht gelten, so löse man den Zweifel durch Abschaffung des alten und Gründung eines neuen Gesetzes. Darum unterstütze er den Antrag des Hrn. Leroux.</p>
          <p><hi rendition="#g">Faucher,</hi> Minister: Es sei höchst gefährlich in einem Augenblick, wo die öffentlichen Plätze und Straßen mit Volk angefüllt ständen, Zweifel gegen Gesetze zu erregen. Der Kassationshof habe gesprochen und damit fertig. Ich wiederhole, daß es gefährlich, diese Interpellation in solchen Augenblicken hervorzurufen.&#x2026; Die Repräsentanten sollten die Regierung unterstützen und die Perturbateure tadeln.&#x2026; Aber statt dies zu thun.&#x2025;&#x2026;</p>
          <p>Stimmen vom Berge: Sie lügen!</p>
          <p><hi rendition="#g">Marrast:</hi> Ich höre unparlamentarische Ausdrücke und rufe zur Ordnung. (Tumult).</p>
          <p><hi rendition="#g">Dupont</hi> unterstützt den Leroux'schen Antrag wiederholt.</p>
          <p><hi rendition="#g">Marrast:</hi> Derselbe soll gedruckt und vertheilt und auf dem gewöhnlichen Wege zur Debatte gebracht werden.</p>
          <p>Stimme: Dringlichkeit! Dringlichkeit! (Lärm).</p>
          <p><hi rendition="#g">Marrast:</hi> Ich erkläre die Interpellation als erledigt und suspendire die Sitzung auf eine Viertelstunde.</p>
          <p>Zwanzig Minuten vor 4 Uhr wird die Sitzung wieder eröffnet.</p>
          <p>Die Versammlung nimmt das Marinebudget wieder auf.</p>
          <p>Das letzte Kapitel desselben (29.) ruft eine ziemlich interessante Debatte zwischen Mauguin, De Tracy und Ailys hervor, welche die Kolonialkredite für Tahiti, Marquesas u. s. w. betrifft und den Großhandel angeht.</p>
          <p>Das Gesammtbudget des Marineministeriums wird demnächst zur Abstimmung gebracht und angenommen.</p>
          <p>Die Sitzung wird um 6 1/2 Uhr geschlossen.</p>
          <p>Auf den Boulevards große Militärkräfte.</p>
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        <head>Italien.</head>
        <div xml:id="ar286_015" type="jArticle">
          <p><bibl><author>*</author></bibl> Nach Berichten, die uns über Paris zugehen, sollen die Oestreicher, 3000 Mann stark, die Citadelle von Allessandria am 24. April besetzen. Somit wäre der Verrath des Ministeriums Delaunay-Pinelli vollständig. Für den Liebesdienst, in diese Citadelle zugelassen zu werden, wird Oesterreich in andern Beziehungen, z. B. in Betreff der Kriegskontribution, sein Nachsehen haben und sich mit einer kleinern Summe, als der ursprünglich geforderten begnügen. Der sardinische König und Radetzkyscher Präfekt, Viktor Emanuel, hat für alle vor dem 20. April begangenen politichen Verbrechen vollständige Amnestie bewilliigt.</p>
          <p>Nach einem kurzen Gefecht sind die estensisch-östreichischen Truppen in Fosdinovo eingerückt und haben mit dem toskanischen General Fortini eine Convention abgeschlossen, der zufolge die toskanischen Truppen mit Waffen und Gepäck unter der Bedingung abziehen, daß sie künftig nur der Regierung des Großherzogs dienen. Die Freikorps und die Lombarden sind von dieser Convention ausgeschlossen. Sie Alle werden zu Kriegsgefangenen erklärt. Ein lombardisches Korps, 3-4000 Mann stark, ist von den estensisch-östreichischen Truppen bis Caniporola verfolgt, aber nicht eingeholt worden.</p>
          <p>Aus Livorno wird vom 21. April berichtet, daß die Regierungskommission abgetreten und daß die von Pistoja her anrückenden Livorneser Freiwilligen-Bataillone unterwegs von überlegner Macht umzingelt und entwaffnet worden. Die Chefs derselben sind gefangen und nach Florenz geschafft worden.</p>
          <p>Die römische Constituante beschäftigte sich in ihrer Sitzung vom 17. April mit dem Verfassungsentwurf für die römische Republik. Der Eingang ist zum Theil der französischen Konstitution entlehnt. Die katholische Religion wird zur Staatsreligion erklärt. Todesstrafe und Gütereinziehung sind abgeschafft; das Vereinsrecht ist garantirt. Die Nationalversammlung ist souverän; sie allein entscheidet über Krieg und Frieden und über Verträge jeder Art, sie ist unauflösbar und wird jedesmal auf drei Jahre ernannt. Die vollziehende Gewalt wird zweien, durch allgemeine Abstimmung des Volks ernannten Konsuln anvertraut, denen zur Ueberwachung zwölf ebenfalls aus dem allgemeinen Stimmrecht hervorgegangene Volkstribunen beigegeben werden. Es wird ein Staatsrath eingesetzt und dieser von der Nationalversammlung erwählt. Ueber Revision der Verfassung muß das ganze Volk zuvor seine Stimme abgeben.</p>
          <p>Die übrigen Artikel stimmen größtentheils mit denen der französischen Verfassung überein. Auf den Vorschlag des Deputirten Agostini wurde eine Kommisson ernannt, welche ein Manifest an die Parlamente von Frankreich und England und an alle katholischen Regierungen abfassen und darin das Recht des römischen Volkes, sich seine Regierungsform nach bester Einsicht selber zu wählen, nachweisen soll. Ein Dekret der Triumvirn bestimmt die Stärke der römischen Armee auf 45-50,000 Mann.</p>
          <p>Aus Palermo melden französische Heulerorgane, daß man dort die Vermittlung des französischen Admirals Baudin angenommen und durch diesen aufs Neue mit dem neapolitanischen Könige unterhandeln läßt.</p>
          <p>Radetzky hat an den Kanton Tessin eine unverschämt-grobe Note erlassen, worin er erklärt, daß er den Kanton blokiren und seine Truppen einrücken lassen wird, wenn nicht innerhalb 8 Tagen alle italienischen Flüchtlinge entfernt sind.</p>
          <p>Das Pariser orleanistische Blatt &#x201E;Assemblée Nationale&#x201C; vom 28. April behauptet: Eine telegraphische Depesche aus Marseille vom 27. April melde der franz. Regierung die Einnahme Palermo's durch die Neapolitaner. Diese Depesche existirt wohl nur im Gehirne der genannten Reaktionszeitung.</p>
          <p>&#x2012; Briefe aus Marseille vom 25 April wollen wissen, daß die Maschine des Infernal (vom Pabstgeschwader) zersprungen sei und eine fürchterliche Verheerung angerichtet habe. (Der Semaphore vom 25 April zweifelt an der Aechtheit dieser Nachricht.) In Livorno hält sich die Provisorische Regierung noch immer.</p>
          <p>&#x2012; Die Pariser &#x201E;Patrie&#x201C; vom 28. April meldet den Einzug der Oestreicher in die Citadelle von Alexandrien. (?) Gegen dieses Zugeständniß habe Radetzki hundert Millionen von der Kriegssteuer fahren lassen! Statt 200 begnüge er sich nur mit 100 Millionen. (Der Turiner Hof hat ihm aber erst 60 Mill. geboten.)</p>
          <p>Leopold II. war am 20. noch nicht nach Florenz zurückgekehrt.</p>
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          <head>Rom, 19. April.</head>
          <p>Audinot las in der Constituante den Entwurf des neuen Manifestes an die fremden Mächte vor. Dasselbe wurde angenommen und beschlossen es auf diplomatischem Wege an dieselben gelangen zu lassen. &#x2012;</p>
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          <head><bibl><author>*</author></bibl> Florenz, 20. April.</head>
          <p>Gegen die Redakteure der &#x201E;Alba,&#x201C; so wie gegen sechs Deputirte sind Verhafsbefehle erlassen. Die Bedrohten haben sich noch zu rechter Zeit geflüchtet und sind in Sicherheit.</p>
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          <head><bibl><author>*</author></bibl> Livorno, 18. April.</head>
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          <note type="editorial">Edition: <bibl>Friedrich Engels: Vom Kriegsschauplatz, vorgesehen für: MEGA<hi rendition="#sup">2</hi>, I/9.         </bibl>                </note>
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          <head><gap reason="illegible"/>Belgrad, 20. April.</head>
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          <p>Bem ist noch immer in Siebenbürgen, das er vollständig inne hat. Er hat die russischen Gefangenen entlassen, nachdem er ihnen die Bedeutung des ungarischen Freiheitskampfs auseinandergesetzt hat. Mehrere Russen sind in seine Armee eingetreten. Die entlassenen östreichischen und russischen Offiziere werden nicht müde in ihren Elogen für ihn.</p>
          <p>Mayerhoffer hat sieben östreichische Dekorationen hergebracht, worunter eine für den Fürsten von Serbien und eine für Danilewski. Der serbische Minister des Innern, Garaschanin, hat die seinige ausgeschlagen; er will keinen antinationalen Orden.</p>
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[1621/0003] Herannahen der ersten beiden Schwadronen liefen die Gruppen auseinander. Um 11 1/4 Uhr war die Cirkulation wieder hergestellt. Die „Opinion“fügt hinzu, daß 76 Personen verhaftet wurden, darunter 15 begnadigte Juniräuber. Für heute Abend sind große Maßregeln Seitens der Regierung angesagt. ‒ An der Spitze sämmtlicher demokratischer Journale liest man: „Zur Nachricht! Die Herausforderungen der Staatsgewalt, welche durch ihre Eingriffe in das freie Wahlbesprechungsrecht die Volkssouveräinetät verletzt hat, legen dem demokratisch-sozialistischen Comité die Pflicht auf, in dieser Beziehung eine reiflich überlegte Entscheidung zu fassen. Das Comité hat sich ohne Verzug mit der Lösung dieser Frage beschäftigt. Morgen soll eine neue Benachrichtigung alle Demokraten von dem Entschlusse des Comité's in Kenntniß setzen.“ ‒ Siècle sagt: „… Die Rechtskraft, welche das Ministerium dem Gesetze von 1790 gibt, weil es ihm die Gegenwart eines Polizeibeamten gestattet, ist der nächste Grund der großen Agitation, die in Paris herrscht. Andere Gründe treten noch hinzu als da sind, die Weigerung, gewissen demokratischen Blättern den Zutritt in die Kasernen zu gestatten, während man letztere mit Poitiersblättern überschüttet; die Ausstellung der bekannten Volksführer-Namen des 15. Mai an den Pranger und endlich einige Mißhandlungen, die sich untergeordnete Polizeibeamte allerdings mögen gegen das Volk erlaubt haben etc. Sind wir gut unterrichtet, so hielten einige Montagnard-Sozialisten und mehre Delegirte der Wahl-Comité's eine Zusammenkunft, in der sie die Rechtsgültigkeit des Gesetzes von 1790 beriethen. Dort soll beschlossen worden sein, eine allgemeine Wahlversammlung öffentlich auszuschreiben und in der Einladung ausdrücklich zu erklären, daß Polizeibeamten nicht zugelassen würden. Die Nationalgarde, wird hinzugesetzt, soll öffentlich aufgefordert werden, sich auf dem Platz einzufinden, um das durch die Verfassung geheiligte Recht zu schützen.… Diese Thatsachen sprechen laut genug, um uns jede Erörterung über den Ernst der Umstände zu ersparen. Hr. Odilon-Barrot kann nicht vergessen haben, daß die Februar-Revolution und die Republik die Folgen seines ähnlichen Aufrufs an die Pariser Bevölkerung zur Wahrung desselben Rechts waren etc.“ ‒ Der Moniteur bringt ein Rundschreiben Faucher's an sämmtliche Präfekten, worin er denselben vorschreibt, am 4. Mai zur Feier der legalen Republik in sämmtlichen Dörfern ein To Deum singen zu lassen. In Paris werden die diesfälligen Anstalten auf dem Concordiaplatze bereits getroffen. Der Moniteur bestätigt ferner die Abführung Cabrera's in das Fort Lamalgue. ‒ Bonaparte begibt sich morgen früh 4 Uhr nach Troyes, um dort der Einweihung der neuen Fahnen der Bürgerwehr beizuwohnen. ‒ Bonaparte will, trotz seiner Minister, am 4. Mai eine allgemeine politische Amnestie erlassen. Der Staatsrath dringe darauf. ‒ Die „Tribüne der Völker“ meldet: „Man versichert uns, daß dem Minister des Aeußern neuerdings eine Note des Triumvirats der Römischen Republik zugegangen ist, in welcher sowohl Triumvirat als Constituante gegen jede bewaffnete Intervention zu Gunsten der Wiederherstellung der weltlichen Herrschaft des Pabstes, oder irgend eines Planes wiederholt protestiren, der eine Aenderung der Regierungsform zum Zweck hätte. Diese Regierungsform sei aus dem allgemeinen Stimmrecht hervorgegangen, und werde daher mit Gewalt gegen jeden fremden Eingriff vertheidigt werden u. s. w. ‒ Madier de Montjau, Leiter des Montesquieu-Clubs, dessen Verhaftung wir gestern anzeigten, ist wieder freigelassen. Sein Prozeß verfolgt den gewöhnlichen Gang vor der 6. Kammer. ‒ Der Moniteur widerlegt in seinem nichtamtlichen Theil den gestrigen Zorn der Journale wegen der Wiederherstellung des politischen Prangers durch einen langen, ihm offenbar von der Staatsanwaltschaft zugegangenen Artikel, in dem es heißt: „Es ist wohl wahr, daß ein Dekret der Provisorischen Regierung vom 12. April 1848 erschien, das also lautet: „Die Strafe des Prangers ist aufgehrben etc. etc.“ Hier handelte es sich um die öffentliche Ausstellung der Person des Verbrechers. Die Provisorische Regierung wollte die Schande (die Strafe la peine) der Ausstellung abschaffen und transscribirte deshalb den Artikel 22 der Strafordnung (der alle zu Zwangsarbeit und Reklusion Verurtheilten vorher ausgestellt wissen will) in die Einleitung ihres obengenannten Dekrets. Aber den Artikel 472 der Criminalgerichtsordnung wollte und konnte man nicht abschaffen, da man ja sonst die Contumaz-Urtheile nicht mehr vollstrecken könnte. Die „Republik“, mit welcher Heftigkeit auch dieses Journal die Maßregel angreift, muß doch zugestehen, daß sie gesetzlich sei, nur hätte man nicht die Schandpfähle des Schaffots und den Platz an dem Justizpalais wählen sollen, wo die Ausstellungen gewöhnlich stattfinden u. s. w. Das Gesetz ist ein und dasselb für alle Bürger; die Verurtheilungen des Nationalgerichtshofes in Bourges müssen und mußten dieselbe Vollstreckung, wie die Urtheile gegen alle übrigen Verurtheilten der gewöhnlichen Triebunale erhalten.“ ‒ Das heute erschienene Wochen-Bülletin der Bank weist ein abermaliges Sinken des Pariser Wechselverkehrs von 100,300 Frs. nach. Auch im Suckursaale ist der Wechselverkehr namhaft gefallen. Die nichtbezahlten fälligen Wechsel betragen 507,420 Frs. 95 Cts. Auch stehen die leidenden Papiere noch nahe an 7 Millionen. ‒ Gestern wurde das Pariser Stadtanleihen von 25 Millionen dem Hause Bechet und de Thomas gegen ein Gebot von 1105 per Obligation zu 1000 Frs. à 5 1/2 Prozent Zinsen zugeschlagen. ‒ National-Versammlung. Sitzung vom 28. April. Um 12 Uhr wahlt die Versammlung in ihren Abtheilungen drei Kommissionen: 1. Kommission zur Prufung der Kredite für die Festlichkeiten des 4. Mai. 2. Kommission für Prüfung eines neuen Gesetzentwurfs gegen die Börsenmäkler. 3. Kommission für Prufung des Considerant'schen Vorschlags zur Errichtung eines Fortschrittsministeriums. Um 1 Uhr beginnt die öffentliche Sitzung. Marrast präsidirt. Dahirel hebt einige Abstimmungsfehler von gestern hervor, die eine nochmalige Prüfung der Abstimmung hervorrufen. Ein Glied habe für einen 200 Stunden entfernten Kollegen votirt etc. Wird erledigt. Buchez überreicht eine Bittschrift im Interesse von Offizieren der Lyoner Mobilgarde, denen durch willkurliche Auflosung Unrecht geschehen. Soll auf die nächste Tagesordnung gesetzt werden. Nun geht es an die Interpellationen. Felix Pyat: Ein Urrecht des Volkes sind die Versammlungen vor den Wahlen. Dieses Recht darf Niemand bestreiten und seinethalben besteige ich diese Bühne nicht. Aber es erhebt sich ein System, das dieses Recht schmälern möchte und um dieses System zu bekämpfen, ergreife ich das Wort. Das von uns berathene Clubgesetz nimmt die Wahlversammlungen ausdrücklich von aller Polizeiaufsicht aus und dennoch ordnet der Minister des Innern die Anwesenheit der Polizei an. Dies geschieht im Seine- und im Eher-Departement, dessen ehemals invalider Präfekt blos deshalb seine Jugendkräfte wiedererhalten zu haben scheint, um die Verfassung zu verletzen. (Man lacht.) Dieser Präfekt lockte die heiße Jugend in eine förmliche Mausfalle (souriciére, wie es in der Polizeisprache heißt), um sie durch seine Schergen alle einzufangen. Ich frage den Minister, wodurch er das Verfahren dieses Präfekten entschuldige, auf welches Gesetz er die Gegenwart der Polizei bei den Wahlversammlungen stütze und wie er sich erlauben könne, den Soldaten den Besuch der Wahlversammlungen zu untersagen. Ueber diesen letzten Punkt tritt der Redner in lange Details, bei denen ihn die Rechte häufig unterbricht. Faucher, Minister des Innern: Die Interpellationen des Vorredners zerfallen in drei Punkte. Erstens rügt er das Verfahren des Präfekten des Cherdepartements. Dieser Fall ist von administrativer Natur und gehört also nicht hieher. (Ja! Ja! Nein! Nein!) Zweitens soll die Polizei kein Recht haben, den Wahlversammlungen beizuwohnen. Hierfür berufe ich mich auf die Entscheidung des höchsten Gerichts, nämlich des Kassationshofs, der sich dahin ausgesprochen, daß das Gesetz von 1789 oder 1790 nicht durch die 1848ger Verfassung als aufgehoben zu betrachten sei. Was endlich drittens die Anwesenheit der Soldaten betrifft, so hat die Armee ihre Regeln, ihre Disziplin. (Hier unterbricht der Berg so gewaltig, daß die Stimme des schwächlichen Ministers nicht durchdringt.) Die Soldaten können sich unter sich über ihre Kandidaten für die Kammer verständigen. Diese Interpellationen sind nur geschaffen, um den Ereignissen auf den Boulevards neue Nahrung zu geben und dem Handel zu schaden. (Vom Berge: Die Polizei wünscht ja diese Ereignisse!) Nein, sie gehen von einer bekannten Partei aus.… Aber die Regierung ist entschlossen, energisch zu verfahren. Man hört daß eben das Atirouppementsgesetz angeschlagen worden sei. Es herrscht Gährung im Saale. Larochejaquelein unterstützt den Minister und benutzt diese Gelegenheit, um sich über die Brutalität zu beklagen, mit der ihn die Rothen in der Rue Daphot traktirt hätten etc. Ich lobe das Ministerium wegen seines Auftretens.… Wahlversammlungen seien nur verkappte Clubs. Pierre Leroux (Oh! Oh! zur Rechten): Die jetzige Legislation ist ein wahrer Fallstrick, in den die Bürger täglich gestürzt werden. Auf dieser Bühne ist die volle Ungültigkeit des Gesetzes von 1790 dargethan worden. (Ja! Ja! Nein! Nein!) Der republikanische Geist ist in und außerhalb dieser Versammlung mißverstanden.… Nicht ein Polizeikommissarius, sondern das Bureaupersonal einer Versammlung vertrete genügend die Staatsgesellschaft. (Oh! Oh!) Man vereide Schnellschreiber, nehme Protokolle auf, wenn Delikte verfallen, nur keine Polizei. (Lärm.) Ich stelle hiermit den förmlichen Antrag: „Die Club- und Volksversammlungs-Gesetzgebung vollständig zu revidiren etc.“ Chappon erzählt Scenen aus Meaux über dortige Aufstände etc. Dupont(Bussac) tritt in eine juridische Beleuchtung des Gesetzes von 1790 und weist nach, daß selbst der Kassationshof Zweifel hege, ob nicht die Revolution von 1848 das Gesetz von 1790 _ ipso umstoße. Lasse man dies nicht gelten, so löse man den Zweifel durch Abschaffung des alten und Gründung eines neuen Gesetzes. Darum unterstütze er den Antrag des Hrn. Leroux. Faucher, Minister: Es sei höchst gefährlich in einem Augenblick, wo die öffentlichen Plätze und Straßen mit Volk angefüllt ständen, Zweifel gegen Gesetze zu erregen. Der Kassationshof habe gesprochen und damit fertig. Ich wiederhole, daß es gefährlich, diese Interpellation in solchen Augenblicken hervorzurufen.… Die Repräsentanten sollten die Regierung unterstützen und die Perturbateure tadeln.… Aber statt dies zu thun.‥… Stimmen vom Berge: Sie lügen! Marrast: Ich höre unparlamentarische Ausdrücke und rufe zur Ordnung. (Tumult). Dupont unterstützt den Leroux'schen Antrag wiederholt. Marrast: Derselbe soll gedruckt und vertheilt und auf dem gewöhnlichen Wege zur Debatte gebracht werden. Stimme: Dringlichkeit! Dringlichkeit! (Lärm). Marrast: Ich erkläre die Interpellation als erledigt und suspendire die Sitzung auf eine Viertelstunde. Zwanzig Minuten vor 4 Uhr wird die Sitzung wieder eröffnet. Die Versammlung nimmt das Marinebudget wieder auf. Das letzte Kapitel desselben (29.) ruft eine ziemlich interessante Debatte zwischen Mauguin, De Tracy und Ailys hervor, welche die Kolonialkredite für Tahiti, Marquesas u. s. w. betrifft und den Großhandel angeht. Das Gesammtbudget des Marineministeriums wird demnächst zur Abstimmung gebracht und angenommen. Die Sitzung wird um 6 1/2 Uhr geschlossen. Auf den Boulevards große Militärkräfte. Italien. * Nach Berichten, die uns über Paris zugehen, sollen die Oestreicher, 3000 Mann stark, die Citadelle von Allessandria am 24. April besetzen. Somit wäre der Verrath des Ministeriums Delaunay-Pinelli vollständig. Für den Liebesdienst, in diese Citadelle zugelassen zu werden, wird Oesterreich in andern Beziehungen, z. B. in Betreff der Kriegskontribution, sein Nachsehen haben und sich mit einer kleinern Summe, als der ursprünglich geforderten begnügen. Der sardinische König und Radetzkyscher Präfekt, Viktor Emanuel, hat für alle vor dem 20. April begangenen politichen Verbrechen vollständige Amnestie bewilliigt. Nach einem kurzen Gefecht sind die estensisch-östreichischen Truppen in Fosdinovo eingerückt und haben mit dem toskanischen General Fortini eine Convention abgeschlossen, der zufolge die toskanischen Truppen mit Waffen und Gepäck unter der Bedingung abziehen, daß sie künftig nur der Regierung des Großherzogs dienen. Die Freikorps und die Lombarden sind von dieser Convention ausgeschlossen. Sie Alle werden zu Kriegsgefangenen erklärt. Ein lombardisches Korps, 3-4000 Mann stark, ist von den estensisch-östreichischen Truppen bis Caniporola verfolgt, aber nicht eingeholt worden. Aus Livorno wird vom 21. April berichtet, daß die Regierungskommission abgetreten und daß die von Pistoja her anrückenden Livorneser Freiwilligen-Bataillone unterwegs von überlegner Macht umzingelt und entwaffnet worden. Die Chefs derselben sind gefangen und nach Florenz geschafft worden. Die römische Constituante beschäftigte sich in ihrer Sitzung vom 17. April mit dem Verfassungsentwurf für die römische Republik. Der Eingang ist zum Theil der französischen Konstitution entlehnt. Die katholische Religion wird zur Staatsreligion erklärt. Todesstrafe und Gütereinziehung sind abgeschafft; das Vereinsrecht ist garantirt. Die Nationalversammlung ist souverän; sie allein entscheidet über Krieg und Frieden und über Verträge jeder Art, sie ist unauflösbar und wird jedesmal auf drei Jahre ernannt. Die vollziehende Gewalt wird zweien, durch allgemeine Abstimmung des Volks ernannten Konsuln anvertraut, denen zur Ueberwachung zwölf ebenfalls aus dem allgemeinen Stimmrecht hervorgegangene Volkstribunen beigegeben werden. Es wird ein Staatsrath eingesetzt und dieser von der Nationalversammlung erwählt. Ueber Revision der Verfassung muß das ganze Volk zuvor seine Stimme abgeben. Die übrigen Artikel stimmen größtentheils mit denen der französischen Verfassung überein. Auf den Vorschlag des Deputirten Agostini wurde eine Kommisson ernannt, welche ein Manifest an die Parlamente von Frankreich und England und an alle katholischen Regierungen abfassen und darin das Recht des römischen Volkes, sich seine Regierungsform nach bester Einsicht selber zu wählen, nachweisen soll. Ein Dekret der Triumvirn bestimmt die Stärke der römischen Armee auf 45-50,000 Mann. Aus Palermo melden französische Heulerorgane, daß man dort die Vermittlung des französischen Admirals Baudin angenommen und durch diesen aufs Neue mit dem neapolitanischen Könige unterhandeln läßt. Radetzky hat an den Kanton Tessin eine unverschämt-grobe Note erlassen, worin er erklärt, daß er den Kanton blokiren und seine Truppen einrücken lassen wird, wenn nicht innerhalb 8 Tagen alle italienischen Flüchtlinge entfernt sind. Das Pariser orleanistische Blatt „Assemblée Nationale“ vom 28. April behauptet: Eine telegraphische Depesche aus Marseille vom 27. April melde der franz. Regierung die Einnahme Palermo's durch die Neapolitaner. Diese Depesche existirt wohl nur im Gehirne der genannten Reaktionszeitung. ‒ Briefe aus Marseille vom 25 April wollen wissen, daß die Maschine des Infernal (vom Pabstgeschwader) zersprungen sei und eine fürchterliche Verheerung angerichtet habe. (Der Semaphore vom 25 April zweifelt an der Aechtheit dieser Nachricht.) In Livorno hält sich die Provisorische Regierung noch immer. ‒ Die Pariser „Patrie“ vom 28. April meldet den Einzug der Oestreicher in die Citadelle von Alexandrien. (?) Gegen dieses Zugeständniß habe Radetzki hundert Millionen von der Kriegssteuer fahren lassen! Statt 200 begnüge er sich nur mit 100 Millionen. (Der Turiner Hof hat ihm aber erst 60 Mill. geboten.) Leopold II. war am 20. noch nicht nach Florenz zurückgekehrt. Rom, 19. April. Audinot las in der Constituante den Entwurf des neuen Manifestes an die fremden Mächte vor. Dasselbe wurde angenommen und beschlossen es auf diplomatischem Wege an dieselben gelangen zu lassen. ‒ * Florenz, 20. April. Gegen die Redakteure der „Alba,“ so wie gegen sechs Deputirte sind Verhafsbefehle erlassen. Die Bedrohten haben sich noch zu rechter Zeit geflüchtet und sind in Sicherheit. * Livorno, 18. April. Der Kommandant der Nationalgarde und die Mitglieder des Wohlfahrtsausschusses haben einen Erlaß veröffentlicht, worin sie gegen die der Nationalversammlung (in Florenz) angethane Gewalt Einspruch erheben, und für des Hochverraths schuldig die neue Regierung in Florenz erklären, welche, wie sie sagen, durch Betrug und Ueberraschung den Stadtbehörden aufgedrängt worden ist. Sie laden schließlich die Abgeordneten ein, sich in Livorno zu versammeln, und über das Heil des Landes und die Souveränetät der beleidigten Nation zu wachen. Um Mittag, den 17. April, wurde durch die ganze Stadt Generalmarsch geschlagen. Ungarn. _ _ Belgrad, 20. April. In Semlin befinden sich Nugent, Mayerhoffer, der dem zum kaiserl. Kommissar in der Bojvodovina ernannten Patriarchen als Aufseher und Direktor (directeur) zur Seite gegeben ist und der hiesige russische Konsul Oberst Danilewski. In einer Konferenz haben sie beschlossen, einen Courier zum russischen General Lüders zu schicken und russische Hülfe für das Banat zu fordern. Diese zweite Forderung der russischen Intervention unterstützt die erste, die vom Patriarchen ausging. Bem ist noch immer in Siebenbürgen, das er vollständig inne hat. Er hat die russischen Gefangenen entlassen, nachdem er ihnen die Bedeutung des ungarischen Freiheitskampfs auseinandergesetzt hat. Mehrere Russen sind in seine Armee eingetreten. Die entlassenen östreichischen und russischen Offiziere werden nicht müde in ihren Elogen für ihn. Mayerhoffer hat sieben östreichische Dekorationen hergebracht, worunter eine für den Fürsten von Serbien und eine für Danilewski. Der serbische Minister des Innern, Garaschanin, hat die seinige ausgeschlagen; er will keinen antinationalen Orden. Großbritannien. * London, 27. April. Im Unterhause suchte gestern Lord J Russel um Erlaubniß zur Einbringung einer Bill nach, durch welche die bisherigen Gesetze zur Linderung des irischen Elends verbessert werden sollen. Die bedeutendste Aenderung besteht in seinem Vorschlage eines „Maximums“ der Armensteuer sowohl in den einzelnen Wahldistrikten, wie für die Gesammtheit der zu Einem Armenverbande gehörigen Wahldistrikte. Wir verschonen unsere Leser um so mehr mit den Details der neuen ministeriellen Quacksalberei, da das irische Elend doch nimmermehr durch diese jämmerlichen Whig-Recepte, sondern nur durch eine Radikalkur gehoben werden kann. Die nachgesuchte Erlaubniß wurde dem Premier ertheilt. Ebenso nach ihm dem Generalfiskal zu einer Bill behufs Erleichterung des Verkaufs verschuldeter Landgüter in Irland. * London, 28. April. In der gestrigen Sitzung des Unterhauses langweilige Debatte über die Supplementar-Armensteuer-Bill. Irland ist, wie die Times sagte bankrutt, und aus diesem „bankrutten“ Zustande wird es am allerwenigsten

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Marx-Engels-Gesamtausgabe: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-03-20T13:08:10Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Jürgen Herres: Konvertierung TUSTEP nach XML (2017-03-20T13:08:10Z)
Maria Ermakova, Benjamin Fiechter, Susanne Haaf, Frank Wiegand: Konvertierung XML nach DTA-Basisformat (2017-03-20T13:08:10Z)

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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 286. Köln, 1. Mai 1849, S. 1621. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz286_1849/3>, abgerufen am 27.04.2024.