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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 261. Köln, 1. April 1849. Beilage.

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Beilage zu Nr. 261 der Neuen Rheinischen Zeitung.
Organ der Demokratie.
Sonntag, 1. April 1849.
Handelsnachrichten. [irrelevantes Material]
Frucht und Oelpreise. [irrelevantes Material]

Schifffahrts-Anzeige.

Köln, 30. März 1849.

In Ladung.

Nach Ruhrort bis Emmerich W. Pesch. Nach Düsseldorf bis Mülheim a. d. Ruhr A. Meyer. Nach Andernach und Neuwied M. Pera und J. Kremer. Nach Koblenz, der Mosel, der Saar u. Luxemburg P. G. Schlägel. Nach der Mosel der Saar u. nach Trier Nic. Bayer. Nach Bingen Wwe. Jonas. Nach Mainz Joh. Acker. Nach dem Niedermain C. Nees. Nach dem Mittel- und Obermain B. Kraus. Nach Heilbronn Jac. Schmidt. Nach Kannstadt und Stuttgart Joh. Heck. Nach Worms und Mannheim Fr. Elbert und (im Sicherheitshafen) Jos. Jonas.

Ferner: Nach Rotterdam Capt. Jurrius, Köln Nr. 18.
Nach Amsterdam Capt. Baumann, Köln Nr. 14.

Rheinhöhe: 7' 5". Köln. Pegel.

Verhandlungen des Gemeinderathes zu Köln.

Sitzung vom 29. März.

Der Verwaltung wird die Ermächtigung ertheilt, die Rheinische Eisenbahn-Gesellschaft zur Erfüllung ihrer Verpflichtung, die der Stadt gegenüber vertragsmäßig übernommenen Bauten, ohne weitern Verzug zur Ausführung zu bringen, nöthigenfalls auf dem Gerichtswege anzuhalten.

Das Alignement des Hauses Nr. 100 in der Thieboldsgasse wird nach dem Antrage und dem hierüber vorgelegten Plane genehmigt; die Erbreitung der Bayardsgasse jedoch als zu kostspielig abgelehnt.

Mittheilung eines Rescriptes der Königlichen Regierung vom 23. d. Mts., wonach durch Allerhöchste Kabinets-Ordre die Zülpicherstraße zur Bezirksstraße erhoben und deren Ausbau in nahe Aussicht gestellt wird.

Der Antrag auf Einberufung eines Gemeindetags für die Rheinprovinz behufs Berathung der entworfenen Gemeindeordnung wird einer aus den Herrn Compes, Frank, Guilleaume und Böcker erwählten Commission, wobei der Herr Oberbürgermeister den Vorsitz führt, überwiesen. Zur Berathung des von der damit beauftragten Commission abgefaßten Entwurfs einer Gemeindeordnung wird eine öffentliche Sitzung auf nächsten künftigen Dienstag anberaumt.

Der von dem Vorsteher der Baugewerkschule zu Holzminden, Kreisbaumeister Hoormann eingereichte Schul-Plan wird dem hiesigen Gewerbe-Verein zur weitern Veranlassung zugefertigt.

Das Büdget der Armen-Verwaltung pro 1848 wird dem Antrage gemäß festgestellt, demnach beträgt die Einnahme 91,431 Thlr. 26 Sgr. 9 Pf.
die Ausgabe 154,781 Thlr. 26 Sgr. 9 Pf.
und der Zuschuß 63,350 Thlr. der aus der Stadt-Kasse bewilligt wird.

Die Niederlassungs-Gesuche der Buchhändler Wilhelm Assenheimer aus Stuttgart, Rudolph Mann aus Leipzig und Martin Schröder aus Oberlahnstein werden genehmigt.

Der Antrag auf Modifikation des § 8 der Bau-Ordnung wird verworfen und die Beibehaltung desselben entschieden.

Der Antrag, einen Theil der Bretterbehausung des Dombau-Platzes durch ein Lattengitter in der auf dem betreffenden Plane bezeichneten Richtung zu ersetzen, wird abgelehnt.

Von dem beabsichtigten Ankauf der Malzmühle wird gänzlich abgesehen, und das unter dem 16. Februar c. für den Mühlenbach festgestellte Alignement aufgehoben.

Das von den Aktionären des Theaters in der Comödienstraße gemachte Anerbieten, auf Ankauf desselben von Seiten der Stadt, wird abgelehnt.

Die beanspruchte Vergütung für Abtretung einiger Fuß Grundfläche an dem in der Spitzengasse sub Nr. 12 gelegenen Hause wird abgelehnt.

Der Frau des Hafenwächters Ludwig Vohwinkel wird bis zur Genesung ihres Mannes, vom 1. März c. ab eine monatliche Unterstützung von 4 Thlr. und der Ww. des verstorbenen Krahnenmeisters Hittorf vom 1. Januar c. an, eine monatliche Unterstützung von 6 Thalern bewilligt.

Der zur Deckung der Kosten für Aufnahme eines Nivellements der Stadt, behufs Feststellung eines Kanalsystems, beantragte Credit von 3000 Thlr. wird bewilligt.

Civilstand der Stadt Köln.

Den 27. März 1849.

Geburten.

Cath., T. v. Anton Moll, Gastwirth, Eigelstein. - Apolonia, T. v Heinr. Hecker, Seilerges., gr. Griechenm. - Carl August, S. v. Franz Carl Jos Simon, Handelscommis, Tempelstr. - Jakob, S. v. Adolph August Völker, Schlosserm., Poststr. - Ferdinan, S. v. Christ. Grahle, Faßb., gr. Witschg.

Sterbefälle.

Gert. Helmus, 1 J. 10 M. alt, Hahnenstr. - Friedr. Knipschaar, 2 J. 9 M. alt, Severinstr. - Eleonora, geschiedene Jacoby, 40 J. alt, Hafeng. - Herm. Langen, Tagl., 56 J. alt, Wwr., gr. Spitzeng. - Catharina Frenz, 80 J. alt, unverh., Cäciliensp

Alle, welche noch gerechte Forderungen in Betreff des am 18. März letzthin auf dem Gürzenich stattgefundenen Konzertes zu haben glauben, werden aufgefordert, die bezüglichen Rechnungen spätestens bis Mittwoch den 4. April auf dem Sekretariat des Rathhauses abzugeben, indem später einlaufende nicht mehr berücksichtigt werden können.

Köln, den 30. März 1849.

Das festordnende Comite.

Bekanntmachung.

Die Verloosung der Budenplätze für die am Mittwoch den 18. April c. beginnende und mit Sonntag den 6. Mai c. endigende, neunzehntägige Ostermesse wird am Freitag den 13. dieses Monats, Vormittags 10 Uhr, in dem Marktbüreau auf dem hiesigen Altenmarkte öffentlich stattfinden, wozu die meßbesuchenden Verkäufer entweder persönlich oder durch Bevollmächtigte zu erscheinen, hiermit eingeladen werden.

Köln, den 1. April 1849.

Der kommissarische Oberbürgermeister, Graeff.

Bekanntmachung.

Das vom Gemeinderathe festgestellte Regulativ für die Communal-Einkommensteuer ist unter'm 3. d. M. höhern Orts genehmigt worden.

Indem ich dasselbe untenstehend hierdurch zur Kenntniß bringe, fordere ich die Bürgerschaft gemäß §. 5 des Regulativs zur Selbsteinschätzung mit dem Bemerken auf, daß die Listen zum Einzeichnen vom 19. d. M. bis zum 2. April auf dem Büreau des Beigeordneten Herrn Küchen, von Morgens 10 bis 1 Uhr und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr offen liegen.

Köln, den 16. Marz 1849.

Der komm. Ober-Bürgermeister, Graeff.

Regulativ für die Einkommensteuer der Stadt Köln.

§. 1.

Der zu erhebenden Communal-Einkommensteuer unterliegen alle, ein selbstständiges Einkommen beziehenden Personen, welche innerhalb des Gemeinde-Bezirkes ihren personlichen Wohnsitz haben.

§. 2.

Jeder zur Zahlung der Communal-Einkommensteuer Verpflichtete wird zu derselben nach seinem gesammten Einkommen veranlagt, ohne Unterschied, ob ihm dasselbe inneehalb des Gemeinde-Bezirkes oder von anderen Orten zufließt.

§. 3.

Servisberechtigte aktive Militär-Personen, imgleichen auf Inaktivitäts-Gehalt gesetzte Offiziere und Militär-Beamten, so wie Geistliche und Schullehrer sind, in so weit die §§. 28 und 29 der Communal-Ordnung maßgebend sind, von der Einkommensteuer befreit. Wegen der Besteuerung des Dienst-Einkommens der Beamten kommen die Vorschriften des Gesetzes vom 11. Juli 1822 und der Kabinets-Ordre vom 14. Mai 1832, außerdem die durch die Kabinets-Ordre vom 21. Januar 1829 angeordneten Befreiungen und Beschränkungen in Anwendung.

§. 4.

Individuen, welche innerhalb des Gemeinde-Bezirkes keinen persönlichen Wohnsitz haben, so wie der königliche Fiskus, Corporationen, Kirchen, Schulen, milde Stiftungen und moralische Personen jeder Art können zur Einkommensteuer niemals herangezogen werden, wenn sie auch innerhalb des Gemeinde-Bezirkes Grundstücke besitzen oder auf andere Weise ein Einkommen beziehen. Hierdurch wird jedoch die Heranziehung der Pächter, Administratoren oder Nießbraucher von Grundstücken, welche dem Fiskus, den Kirchen, Schulen etc. gehören, so wie der innerhalb des Geminde-Bannes wohnenden Vertreter des Fiskus, einer Corporation, Stiftung etc. nach ihrem persönlichen Einkommen zur Einkommensteuer nicht ausgeschlossen.

§. 5.

Die Einschätzung der Bürger zum Zwecke der Einkommensteuer wird durch eine Commission bewirkt, welche aus dem Oberbürgermeister oder dessen Beigeordneten, 12 Mitgliedern des Gemeinderathes und 36 Einwohnern der Gemeinde gebildet wird. Zur Fassung eines gültigen Beschlusses werden mindestens die Hälfte der Gemeinderäthe und zwei Drittel der übrigen Mitglieder der Commission erfordert. Die Mitglieder dieser Commission fungiren nur für ein Jahr, können aber im folgenden wieder gewählt, resp. ernannt werden. Die Mitglieder des Gemeinderathes werden von diesem selbst gewahlt; die übrigen 36 Mitglieder werden nebst 36 Stellvertretern nach § 85 der Gemeinde-Ordnung vom Oberbürgermeister ernannt. Zum Behuf dieser Einschätzung theilt der Oberbürgermeister der Commission ein Verzeichniß sämmtlicher steuerpflichtiger Einwohner, so wie sonstige amtliche Nachrichten mit, welche dazu dienen können, die Commission mit dem Vermögen und Einkommen der Steuerpflichtigen genauer bekannt zu machen. Die Einschätzung geschieht nach pflichtmäßigem Ermessen der Einschätzungs-Commission, nachdem 14 Tage vorher die Bürgerschaft aufgefordert worden, sich selbst einzuschätzen. Ein lästiges Eindringen in die persönlichen und Vermögens-Verhältnisse der Steuerpflichtigen soll vermieden, vielmehr vorzugsweise an allgemeinen, leicht in die Augen fallenden Merkmalen gehalten werden.

§. 6.

Sobald die Einschätzung vollendet ist, wird mit Rücksicht auf das Erforderniß des dem Gemeinde-Haushalte zu beschaffenden Betrages der zu erhebende Procentsatz vorbehaltlich der höheren Genehmigung bestimmt. Nachdem dies geschehen, wird der Steuerbetrag jedes einzelnen Steuerpflichtigen berechnet und in die Heberolle eingetragen.

§. 7.

Nach Anfertigung und Vollziehung der Heberolle, und zwar mindestens zwei Monate vor dem Beginne der Steuer-Erhebung, wird jeder Steuerpflichtige von dem Betrage der von ihm zu entrichtenden Steuer und den Zahlungs-Terminen derselben schriftlich in Kenntniß gesetzt.

§. 8.

Reclamationen gegen die Veranlagung müssen binnen vier Wochen nach dem Empfange der §. 7 gedachten Benachrichtigung bei dem Oberbürgermeister schriftlich eingereicht werden, widrigenfalls sie für den Zeitraum, auf welchen die Steuer-Rolle lautet, nicht berücksichtigt werden können. Wenn jedoch nach Ablauf der Reclamations-Frist ein bei der Abschätzung berücksichtigtes Object gänzlich wegfällt und somit das daraus bezogene Einkommen aufhört, z. B. wenn ein Haus abbrennt oder ein Gewerbe niedergelegt wird, so muß bei ausreichender Bescheinigung die Reclamation zu jeder Zeit beachtet und die Steuer verhältnißmäßig vermindert werden.

§. 9.

Die Zahlung der veranschlagten Steuer darf durch angebrachte Reclamationen oder Recurse niemals verzögert, muß vielmehr mit Vorbehalt späterer Ausgleichung in den fälligen Terminen unweigerlich geleistet werden.

§ 10.

Die eingegangenen Reclamationen werden von der Veranlagungs-Commission berathen; beharrt dieselbe bei ihrer früheren Meinung, so erstattet sie auf Grund der vorliegenden Verhandlungen dem Gemeinderathe mündlich Bericht, der dann vorbehaltlich des Recurses an die königliche Regierung darüber entscheidet.

§. 11.

Hat bei der Besteuerung ein formel unrichtiges Verfahren oder ein Irrthum Statt gefunden, so muß, sobald dieses zur Sprache kommt, von Amts wegen eine Berichtigung vorgenommen werden. In dieser Beziehung sind die Reclamationen an keine Frist oder Bedingung gebunden.

§. 12.

Ueber die vorkommenden Ab- und Zugänge der Steuerpflichtigen hat der Ober-Bürgermeister Listen zu führen. Die Abgangs-Liste dient zur Justification der Ausfälle. Die im Laufe des Jahres nach Aufstellung der jährlichen Rolle Einwandernden, resp. sich hier Niederlassenden werden erst im folgenden Jahre besteuert. Die Zugangs-Liste wird deßhalb der Veranlagungs-Commission mitgetheilt.

Köln, 19. März 1849.

Das königl. Ober-Bürgermeister-Amt.

Graeff.

Vorstehendes Regulativ wird auf Grund der durch Rescript der königlichen hohen Ministerien des Innern und der Finanzen vom 3. d. M. uns ertheilten Ermächtigung hiermit bestätigt.

Köln, 10. März 1849.

Königl. Regierung, Abtheilung des Innern.

Birk.

Bekanntmachung.

Vom 1. April d. J. wird:

1) die tägliche Personenpost nach Kerpen um 6 Uhr Morgens und um 5 Uhr Nachmittags,
2) die tägliche Personenpost nach Siegburg um 6 Uhr Abends,
3) die zweite tägliche Personenpost nach Lennep, um 5 Uhr Nachmittags (statt bisher 4 Uhr Nachmittags) von hier abgefertigt werden.

Vom 16. April d. J. ab, wird die jetzt zwischen Köln und Koblenz bestehende Schnellpost für die Strecke zwischen Köln und Bonn aufgehoben.

Die Korrespondenz wird auf der Tour nach Koblenz mit dem letzten, um 8 Uhr Abends von hier abgehenden Dampfwagenzuge, resp. mit der um 9 Uhr Abends von Deutz abgehenden Reitpost bis Bonn befordert und muß, wie bisher, um 6 1/2 Uhr Abends hier eingeliefert sein. Auf der Retour von Koblenz nach Köln geschieht die Korrespondenz-Beförderung von Bonn bis Köln gleichfalls mittelst einer Reitpost.

Köln, den 30. März 1849.

Ober-Post-Amt, Rehfeldt.

Verkauf des Hauses Schildergasse Nr. 49 -.

Das zu Köln in der Schildergasse, der Herzogstraße gegenuber, in der besten Geschäftslage unter Nr. 49 - gelegene, in jüngster Zeit neu erbaute, von Herrn Friseur Steinmeyer bewohnte, zum Nachlasse des hierselbst verlebten Rentners Herrn Cornelius Menzen gehörige Haus sammt Hofraum und Hintergebäude, wird theilungshalber Donnerstag den 3. Mai nächstkünftig, Nachmittags 3 Uhr, auf meiner Schreibstube, unter den daselbst hinterlegten und nach Belieben einzusehenden Bedingungen einer öffentlichen Versteigerung ausgesetzt werden, und bemerke ich, daß die Bedingungen rucksichtlich der Zahlung bequem gestellt sind und das Haus sofort anzutreten ist.

Köln, den 1. April 1849.

Fier, Notar.

So eben ist erschienen: Californien mit Aufschlüssen über die innere und äußere Beschaffenheit d. Landes, Klima, Boden, Einwohner, Leben, Sitten u. Gebräuche, Staatsverfassung, Religion, Handel, Industrie und Produktion. Mit besonderer Rücksicht auf seinen Mineral-Reichthum. Nach Mofras, Ansted, Masson und andern vorzüglichen Hülfsquellen bearbeitet von Dr. C. Hartmann. Erster Bericht. Mit 1 Karte, in Royal-Folio. Gr. 8. Weimar, Voigt Geh. 1 Rthlr.

(Der 2te Bericht mit 9 Karten erscheint Ende März.)

Die Karten zu beiden Berichten sind zusammen für 1/2 Rthlr. auch apart zu haben.

Californien, uns Deutschen bisher eine terra incognita, ist plötzlich durch den Zauber des Goldes das Eldorado und das Ziel von Tausenden. Wir wollten mit dieser Schrift nicht die Ersten sein, sondern wir haben dazu die neuesten, sehr kostbaren engl. u. französ. Werke u. andere treffl. Hülfsquellen abgewartet, die nur Wenigen zugänglich sind. Dagegen haben wir über Californien nun auch ein Werk geliefert, wie es die deutsche Literatur zur Zeit nicht aufzuweisen hat, welches unserer bisherigen Californien-Literatur nicht etwa beigezählt werden darf, die bei Ermangelung aller Quellen in größter Eile nur unbrauchbare Zeitungsnotizen zusammenstoppeln konnte. - Wir sehen in einigen Tagen wieder den neuesten Erfahrungen und Beobachtungen direct entgegen und werden noch im Laufe des März einen zweiten Bericht mit 9 Specialkarten folgen lassen, dessen Preis dem des ersten Berichtes ziemlich gleich sein wird.

Zu haben in der Buchhandlung von M. Lengfeld in Köln, Hochstraße Nr. 109, Düren H. A. Fallenstein, Euskirchen bei F. Kreuder, Mülheim G. H. A. Prior und Gemünd G. P. V. Braselmann.

Vom 1. April l. J. ab erscheint in Frankfurt a. M.: Neue Deutsche Zeitung.

Organ der Demokratie.

Verantwortlicher Redakteur: Dr. Otto Lüning.

Die "Neue Deutsche Zeitung" erscheint, mit Ausnahme des Sonntags, täglich in Folio-Format, und kostet am Orte des Erscheinens vorläufig noch vierteljährlich 2 fl. oder 1 Thlr. 4 Sgr. bei allen Großherzoglich Hessischen und Herzoglich Nassauischen Post-Anstalten 2 fl. 30 kr.; bei den übrigen Fürstl. Thurn- und Taxis'schen Posten tritt der auf diesen Stellen übliche Aufschlag ein.

Die unterzeichnete Verlagshandlung hofft der demokratischen Partei durch die Verlegung eines größeren demokratischen Organs nach dem Centralpunkt des politischen Lebens in Süddeutschland einen Dienst zu erweisen. Der Zeitung wird es hierdurch möglich sein, die neuen Nachrichten gleichzeitig mit den übrigen Frankfurter Blättern zu bringen, was bei der ungünstigeren Lage Darmstadt's unmöglich war.

Diejenigen, welche gesonnen sind, die Neue Deutsche Zeitung durch Zeichnung von Aktien zu unterstützen, werden gebeten, dies möglichst bald zu thun. Die seitherige Zeichnung macht zwar den Umzug möglich, deckt aber noch nicht das in Aussicht genommene Kapital. Aktienpläne, sowie Probenummern sind sowohl durch die Unterzeichnete, als auch durch Herrn Küchler (im Hause des Herrn V. Meidinger, gr. Eschenheimergasse Nr. 29 neu) und Herrn J. Ch. D. Nies (alte Mainzergasse Nr. 20 neu) in Frankfurt a. M. zu erhalten.

Die Verlagshandlung von C. W. Leske.

Zwei Anfragen.

Da in einer benachbarten Universitätsstadt wieder ein Kakerlak die "Medaille für Künste und Wissenschaft" erbettelt hat, so fragt man hierdurch an: 1) wann dergleichen schaamlose Betteleien ein Ende nehmen und 2) aus welchen Fonds bisher dergleichen goldene Almosen hergestellt werden?

K. S-r.

VAN EETEN & Cmp. in Antwerpen.

Nachfolger des Herrn JULES VAN EETEN.

Bureau zur Beförderung Auswanderer nach Amerika.

Regelmässige Schifffahrt zwischen Antwerpen und New-York für Passagiere und Güter, durch schöne, gekupferte und kupferfeste gut seegelnde Dreimast-Schiffe, deren Namen zur Zeit werden angezeigt werden.

Die Abfahrten von Antwerpen sind auf den 1., 10. und 20. jeden Monats bestimmt, und nehmen vom 1. März 1849 Anfang.

Diese Gesellschaft übernimmt den Transport der Auswanderer nach Amerika mit oder ohne Beköstigung für jede oben erwähnte Abfahrt während 1849, liefert Contrakte für alle Plätze im Inneren der Vereinigten Staaten per Eisenbahn und Dampfschiffe, und expedirt ebenfalls Schiffe nach Baltimore, New-Orleans, Galveston, Rio-Grande, Rio-Janeiro etc. und zwar unter den vortheilhaftesten Bedingungen u. zu den billigst möglichsten Preisen.

Nähere Nachricht ertheilen auf frankirte Anfragen die Herren VAN EETEN et Comp. in Antwerpen, und alle Agenten dieser Gesellschaft in Deutschland.

Antwerpen, den 27. December 1848.

VAN EETEN et Comp.

IN AMSTERDAM liegen in Ladung nach Malta, Syra, Constantinopel: Harmonie Capt. Franken.
Triest: Noordholland, Cpt. P. Fijn, holl. Fl.
Genua, Livorno: Frederik, Cpt. Mink, holl. Fl.
Marseille: Sieka, Cpt. de Groot, holl. Fl.
Bayonne: Margina, Cpt. Boer, holl. Fl.
Bordeaux: Vrouw Geertje, Cpt. Bakker, holl. Fl.
Petersburg: Elisabeth Johanna, Cpt. Ekens, holl. Fl.
Riga, Riga: Cpt. Kerter, holl. Fl.
Stockholm: Anna Sophia, Cpt. Wising, schwed. Fl.
Koningsbergen: Vrouw Martha, Cpt. Wegener, holl. Fl.
Danzig: Ulrica, Cpt. Bekkering, holl. Fl.
Stettin: Vrouw Margrieta, Cpt. Nieboer, holl. Fl.
Rostock: Anna Catharina, Cpt. Drent, holl. Fl.
Kopenhagen: de Zwijger, Cpt. Weyland, holl. Fl.
Drammen, Christiania: Hanna Christensen, Cpt. Andersen.
Hamburg, Bremen: viele holl. Schiffe.
Hamburg, London: wöchentlich 2 bis 3 Dampfboote zu ermässigten Frachten.

Zur Beförderung von Waaren empfehlen sich THOLEN & Comp. in Amsterdam.

Der Syndik Herr August Dumont verkauft die Mobilien, Bettwerk und Waaren des Falliten Herrn Herm. Otto. - Hat Herr Dumont vielleicht die nöthigen Verwaltungsgelder nicht vorräthig? Warum verkaufte man gestern nur 3 und heute nur 1 1/2 Stunde? Geschieht dies Alles blos, um eine gehörige Kostenrechnung machen zu können? Auskunft wünschen Mehrere befreundete Gläubiger des Herrn Otto.

Herr Roderich Benedix hatte gestern Abend die Unverschämtheit, der Deputation der Frankfurter Kaisermacher sich mit den Worten vorzustellen: "Ich bin der Vertreter des bessern Theils von Köln!" - Herr Roderich Benedix wohnt - auf'm Klingelpütz!!!

Beilage zu Nr. 261 der Neuen Rheinischen Zeitung.
Organ der Demokratie.
Sonntag, 1. April 1849.
Handelsnachrichten. [irrelevantes Material]
Frucht und Oelpreise. [irrelevantes Material]

Schifffahrts-Anzeige.

Köln, 30. März 1849.

In Ladung.

Nach Ruhrort bis Emmerich W. Pesch. Nach Düsseldorf bis Mülheim a. d. Ruhr A. Meyer. Nach Andernach und Neuwied M. Pera und J. Kremer. Nach Koblenz, der Mosel, der Saar u. Luxemburg P. G. Schlägel. Nach der Mosel der Saar u. nach Trier Nic. Bayer. Nach Bingen Wwe. Jonas. Nach Mainz Joh. Acker. Nach dem Niedermain C. Nees. Nach dem Mittel- und Obermain B. Kraus. Nach Heilbronn Jac. Schmidt. Nach Kannstadt und Stuttgart Joh. Heck. Nach Worms und Mannheim Fr. Elbert und (im Sicherheitshafen) Jos. Jonas.

Ferner: Nach Rotterdam Capt. Jurrius, Köln Nr. 18.
Nach Amsterdam Capt. Baumann, Köln Nr. 14.

Rheinhöhe: 7′ 5″. Köln. Pegel.

Verhandlungen des Gemeinderathes zu Köln.

Sitzung vom 29. März.

Der Verwaltung wird die Ermächtigung ertheilt, die Rheinische Eisenbahn-Gesellschaft zur Erfüllung ihrer Verpflichtung, die der Stadt gegenüber vertragsmäßig übernommenen Bauten, ohne weitern Verzug zur Ausführung zu bringen, nöthigenfalls auf dem Gerichtswege anzuhalten.

Das Alignement des Hauses Nr. 100 in der Thieboldsgasse wird nach dem Antrage und dem hierüber vorgelegten Plane genehmigt; die Erbreitung der Bayardsgasse jedoch als zu kostspielig abgelehnt.

Mittheilung eines Rescriptes der Königlichen Regierung vom 23. d. Mts., wonach durch Allerhöchste Kabinets-Ordre die Zülpicherstraße zur Bezirksstraße erhoben und deren Ausbau in nahe Aussicht gestellt wird.

Der Antrag auf Einberufung eines Gemeindetags für die Rheinprovinz behufs Berathung der entworfenen Gemeindeordnung wird einer aus den Herrn Compes, Frank, Guilleaume und Böcker erwählten Commission, wobei der Herr Oberbürgermeister den Vorsitz führt, überwiesen. Zur Berathung des von der damit beauftragten Commission abgefaßten Entwurfs einer Gemeindeordnung wird eine öffentliche Sitzung auf nächsten künftigen Dienstag anberaumt.

Der von dem Vorsteher der Baugewerkschule zu Holzminden, Kreisbaumeister Hoormann eingereichte Schul-Plan wird dem hiesigen Gewerbe-Verein zur weitern Veranlassung zugefertigt.

Das Büdget der Armen-Verwaltung pro 1848 wird dem Antrage gemäß festgestellt, demnach beträgt die Einnahme 91,431 Thlr. 26 Sgr. 9 Pf.
die Ausgabe 154,781 Thlr. 26 Sgr. 9 Pf.
und der Zuschuß 63,350 Thlr. der aus der Stadt-Kasse bewilligt wird.

Die Niederlassungs-Gesuche der Buchhändler Wilhelm Assenheimer aus Stuttgart, Rudolph Mann aus Leipzig und Martin Schröder aus Oberlahnstein werden genehmigt.

Der Antrag auf Modifikation des § 8 der Bau-Ordnung wird verworfen und die Beibehaltung desselben entschieden.

Der Antrag, einen Theil der Bretterbehausung des Dombau-Platzes durch ein Lattengitter in der auf dem betreffenden Plane bezeichneten Richtung zu ersetzen, wird abgelehnt.

Von dem beabsichtigten Ankauf der Malzmühle wird gänzlich abgesehen, und das unter dem 16. Februar c. für den Mühlenbach festgestellte Alignement aufgehoben.

Das von den Aktionären des Theaters in der Comödienstraße gemachte Anerbieten, auf Ankauf desselben von Seiten der Stadt, wird abgelehnt.

Die beanspruchte Vergütung für Abtretung einiger Fuß Grundfläche an dem in der Spitzengasse sub Nr. 12 gelegenen Hause wird abgelehnt.

Der Frau des Hafenwächters Ludwig Vohwinkel wird bis zur Genesung ihres Mannes, vom 1. März c. ab eine monatliche Unterstützung von 4 Thlr. und der Ww. des verstorbenen Krahnenmeisters Hittorf vom 1. Januar c. an, eine monatliche Unterstützung von 6 Thalern bewilligt.

Der zur Deckung der Kosten für Aufnahme eines Nivellements der Stadt, behufs Feststellung eines Kanalsystems, beantragte Credit von 3000 Thlr. wird bewilligt.

Civilstand der Stadt Köln.

Den 27. März 1849.

Geburten.

Cath., T. v. Anton Moll, Gastwirth, Eigelstein. ‒ Apolonia, T. v Heinr. Hecker, Seilerges., gr. Griechenm. ‒ Carl August, S. v. Franz Carl Jos Simon, Handelscommis, Tempelstr. ‒ Jakob, S. v. Adolph August Völker, Schlosserm., Poststr. ‒ Ferdinan, S. v. Christ. Grahle, Faßb., gr. Witschg.

Sterbefälle.

Gert. Helmus, 1 J. 10 M. alt, Hahnenstr. ‒ Friedr. Knipschaar, 2 J. 9 M. alt, Severinstr. ‒ Eleonora, geschiedene Jacoby, 40 J. alt, Hafeng. ‒ Herm. Langen, Tagl., 56 J. alt, Wwr., gr. Spitzeng. ‒ Catharina Frenz, 80 J. alt, unverh., Cäciliensp

Alle, welche noch gerechte Forderungen in Betreff des am 18. März letzthin auf dem Gürzenich stattgefundenen Konzertes zu haben glauben, werden aufgefordert, die bezüglichen Rechnungen spätestens bis Mittwoch den 4. April auf dem Sekretariat des Rathhauses abzugeben, indem später einlaufende nicht mehr berücksichtigt werden können.

Köln, den 30. März 1849.

Das festordnende Comite.

Bekanntmachung.

Die Verloosung der Budenplätze für die am Mittwoch den 18. April c. beginnende und mit Sonntag den 6. Mai c. endigende, neunzehntägige Ostermesse wird am Freitag den 13. dieses Monats, Vormittags 10 Uhr, in dem Marktbüreau auf dem hiesigen Altenmarkte öffentlich stattfinden, wozu die meßbesuchenden Verkäufer entweder persönlich oder durch Bevollmächtigte zu erscheinen, hiermit eingeladen werden.

Köln, den 1. April 1849.

Der kommissarische Oberbürgermeister, Graeff.

Bekanntmachung.

Das vom Gemeinderathe festgestellte Regulativ für die Communal-Einkommensteuer ist unter'm 3. d. M. höhern Orts genehmigt worden.

Indem ich dasselbe untenstehend hierdurch zur Kenntniß bringe, fordere ich die Bürgerschaft gemäß §. 5 des Regulativs zur Selbsteinschätzung mit dem Bemerken auf, daß die Listen zum Einzeichnen vom 19. d. M. bis zum 2. April auf dem Büreau des Beigeordneten Herrn Küchen, von Morgens 10 bis 1 Uhr und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr offen liegen.

Köln, den 16. Marz 1849.

Der komm. Ober-Bürgermeister, Graeff.

Regulativ für die Einkommensteuer der Stadt Köln.

§. 1.

Der zu erhebenden Communal-Einkommensteuer unterliegen alle, ein selbstständiges Einkommen beziehenden Personen, welche innerhalb des Gemeinde-Bezirkes ihren personlichen Wohnsitz haben.

§. 2.

Jeder zur Zahlung der Communal-Einkommensteuer Verpflichtete wird zu derselben nach seinem gesammten Einkommen veranlagt, ohne Unterschied, ob ihm dasselbe inneehalb des Gemeinde-Bezirkes oder von anderen Orten zufließt.

§. 3.

Servisberechtigte aktive Militär-Personen, imgleichen auf Inaktivitäts-Gehalt gesetzte Offiziere und Militär-Beamten, so wie Geistliche und Schullehrer sind, in so weit die §§. 28 und 29 der Communal-Ordnung maßgebend sind, von der Einkommensteuer befreit. Wegen der Besteuerung des Dienst-Einkommens der Beamten kommen die Vorschriften des Gesetzes vom 11. Juli 1822 und der Kabinets-Ordre vom 14. Mai 1832, außerdem die durch die Kabinets-Ordre vom 21. Januar 1829 angeordneten Befreiungen und Beschränkungen in Anwendung.

§. 4.

Individuen, welche innerhalb des Gemeinde-Bezirkes keinen persönlichen Wohnsitz haben, so wie der königliche Fiskus, Corporationen, Kirchen, Schulen, milde Stiftungen und moralische Personen jeder Art können zur Einkommensteuer niemals herangezogen werden, wenn sie auch innerhalb des Gemeinde-Bezirkes Grundstücke besitzen oder auf andere Weise ein Einkommen beziehen. Hierdurch wird jedoch die Heranziehung der Pächter, Administratoren oder Nießbraucher von Grundstücken, welche dem Fiskus, den Kirchen, Schulen etc. gehören, so wie der innerhalb des Geminde-Bannes wohnenden Vertreter des Fiskus, einer Corporation, Stiftung etc. nach ihrem persönlichen Einkommen zur Einkommensteuer nicht ausgeschlossen.

§. 5.

Die Einschätzung der Bürger zum Zwecke der Einkommensteuer wird durch eine Commission bewirkt, welche aus dem Oberbürgermeister oder dessen Beigeordneten, 12 Mitgliedern des Gemeinderathes und 36 Einwohnern der Gemeinde gebildet wird. Zur Fassung eines gültigen Beschlusses werden mindestens die Hälfte der Gemeinderäthe und zwei Drittel der übrigen Mitglieder der Commission erfordert. Die Mitglieder dieser Commission fungiren nur für ein Jahr, können aber im folgenden wieder gewählt, resp. ernannt werden. Die Mitglieder des Gemeinderathes werden von diesem selbst gewahlt; die übrigen 36 Mitglieder werden nebst 36 Stellvertretern nach § 85 der Gemeinde-Ordnung vom Oberbürgermeister ernannt. Zum Behuf dieser Einschätzung theilt der Oberbürgermeister der Commission ein Verzeichniß sämmtlicher steuerpflichtiger Einwohner, so wie sonstige amtliche Nachrichten mit, welche dazu dienen können, die Commission mit dem Vermögen und Einkommen der Steuerpflichtigen genauer bekannt zu machen. Die Einschätzung geschieht nach pflichtmäßigem Ermessen der Einschätzungs-Commission, nachdem 14 Tage vorher die Bürgerschaft aufgefordert worden, sich selbst einzuschätzen. Ein lästiges Eindringen in die persönlichen und Vermögens-Verhältnisse der Steuerpflichtigen soll vermieden, vielmehr vorzugsweise an allgemeinen, leicht in die Augen fallenden Merkmalen gehalten werden.

§. 6.

Sobald die Einschätzung vollendet ist, wird mit Rücksicht auf das Erforderniß des dem Gemeinde-Haushalte zu beschaffenden Betrages der zu erhebende Procentsatz vorbehaltlich der höheren Genehmigung bestimmt. Nachdem dies geschehen, wird der Steuerbetrag jedes einzelnen Steuerpflichtigen berechnet und in die Heberolle eingetragen.

§. 7.

Nach Anfertigung und Vollziehung der Heberolle, und zwar mindestens zwei Monate vor dem Beginne der Steuer-Erhebung, wird jeder Steuerpflichtige von dem Betrage der von ihm zu entrichtenden Steuer und den Zahlungs-Terminen derselben schriftlich in Kenntniß gesetzt.

§. 8.

Reclamationen gegen die Veranlagung müssen binnen vier Wochen nach dem Empfange der §. 7 gedachten Benachrichtigung bei dem Oberbürgermeister schriftlich eingereicht werden, widrigenfalls sie für den Zeitraum, auf welchen die Steuer-Rolle lautet, nicht berücksichtigt werden können. Wenn jedoch nach Ablauf der Reclamations-Frist ein bei der Abschätzung berücksichtigtes Object gänzlich wegfällt und somit das daraus bezogene Einkommen aufhört, z. B. wenn ein Haus abbrennt oder ein Gewerbe niedergelegt wird, so muß bei ausreichender Bescheinigung die Reclamation zu jeder Zeit beachtet und die Steuer verhältnißmäßig vermindert werden.

§. 9.

Die Zahlung der veranschlagten Steuer darf durch angebrachte Reclamationen oder Recurse niemals verzögert, muß vielmehr mit Vorbehalt späterer Ausgleichung in den fälligen Terminen unweigerlich geleistet werden.

§ 10.

Die eingegangenen Reclamationen werden von der Veranlagungs-Commission berathen; beharrt dieselbe bei ihrer früheren Meinung, so erstattet sie auf Grund der vorliegenden Verhandlungen dem Gemeinderathe mündlich Bericht, der dann vorbehaltlich des Recurses an die königliche Regierung darüber entscheidet.

§. 11.

Hat bei der Besteuerung ein formel unrichtiges Verfahren oder ein Irrthum Statt gefunden, so muß, sobald dieses zur Sprache kommt, von Amts wegen eine Berichtigung vorgenommen werden. In dieser Beziehung sind die Reclamationen an keine Frist oder Bedingung gebunden.

§. 12.

Ueber die vorkommenden Ab- und Zugänge der Steuerpflichtigen hat der Ober-Bürgermeister Listen zu führen. Die Abgangs-Liste dient zur Justification der Ausfälle. Die im Laufe des Jahres nach Aufstellung der jährlichen Rolle Einwandernden, resp. sich hier Niederlassenden werden erst im folgenden Jahre besteuert. Die Zugangs-Liste wird deßhalb der Veranlagungs-Commission mitgetheilt.

Köln, 19. März 1849.

Das königl. Ober-Bürgermeister-Amt.

Graeff.

Vorstehendes Regulativ wird auf Grund der durch Rescript der königlichen hohen Ministerien des Innern und der Finanzen vom 3. d. M. uns ertheilten Ermächtigung hiermit bestätigt.

Köln, 10. März 1849.

Königl. Regierung, Abtheilung des Innern.

Birk.

Bekanntmachung.

Vom 1. April d. J. wird:

1) die tägliche Personenpost nach Kerpen um 6 Uhr Morgens und um 5 Uhr Nachmittags,
2) die tägliche Personenpost nach Siegburg um 6 Uhr Abends,
3) die zweite tägliche Personenpost nach Lennep, um 5 Uhr Nachmittags (statt bisher 4 Uhr Nachmittags) von hier abgefertigt werden.

Vom 16. April d. J. ab, wird die jetzt zwischen Köln und Koblenz bestehende Schnellpost für die Strecke zwischen Köln und Bonn aufgehoben.

Die Korrespondenz wird auf der Tour nach Koblenz mit dem letzten, um 8 Uhr Abends von hier abgehenden Dampfwagenzuge, resp. mit der um 9 Uhr Abends von Deutz abgehenden Reitpost bis Bonn befordert und muß, wie bisher, um 6 1/2 Uhr Abends hier eingeliefert sein. Auf der Retour von Koblenz nach Köln geschieht die Korrespondenz-Beförderung von Bonn bis Köln gleichfalls mittelst einer Reitpost.

Köln, den 30. März 1849.

Ober-Post-Amt, Rehfeldt.

Verkauf des Hauses Schildergasse Nr. 49 ‒.

Das zu Köln in der Schildergasse, der Herzogstraße gegenuber, in der besten Geschäftslage unter Nr. 49 ‒ gelegene, in jüngster Zeit neu erbaute, von Herrn Friseur Steinmeyer bewohnte, zum Nachlasse des hierselbst verlebten Rentners Herrn Cornelius Menzen gehörige Haus sammt Hofraum und Hintergebäude, wird theilungshalber Donnerstag den 3. Mai nächstkünftig, Nachmittags 3 Uhr, auf meiner Schreibstube, unter den daselbst hinterlegten und nach Belieben einzusehenden Bedingungen einer öffentlichen Versteigerung ausgesetzt werden, und bemerke ich, daß die Bedingungen rucksichtlich der Zahlung bequem gestellt sind und das Haus sofort anzutreten ist.

Köln, den 1. April 1849.

Fier, Notar.

So eben ist erschienen: Californien mit Aufschlüssen über die innere und äußere Beschaffenheit d. Landes, Klima, Boden, Einwohner, Leben, Sitten u. Gebräuche, Staatsverfassung, Religion, Handel, Industrie und Produktion. Mit besonderer Rücksicht auf seinen Mineral-Reichthum. Nach Mofras, Ansted, Masson und andern vorzüglichen Hülfsquellen bearbeitet von Dr. C. Hartmann. Erster Bericht. Mit 1 Karte, in Royal-Folio. Gr. 8. Weimar, Voigt Geh. 1 Rthlr.

(Der 2te Bericht mit 9 Karten erscheint Ende März.)

Die Karten zu beiden Berichten sind zusammen für 1/2 Rthlr. auch apart zu haben.

Californien, uns Deutschen bisher eine terra incognita, ist plötzlich durch den Zauber des Goldes das Eldorado und das Ziel von Tausenden. Wir wollten mit dieser Schrift nicht die Ersten sein, sondern wir haben dazu die neuesten, sehr kostbaren engl. u. französ. Werke u. andere treffl. Hülfsquellen abgewartet, die nur Wenigen zugänglich sind. Dagegen haben wir über Californien nun auch ein Werk geliefert, wie es die deutsche Literatur zur Zeit nicht aufzuweisen hat, welches unserer bisherigen Californien-Literatur nicht etwa beigezählt werden darf, die bei Ermangelung aller Quellen in größter Eile nur unbrauchbare Zeitungsnotizen zusammenstoppeln konnte. ‒ Wir sehen in einigen Tagen wieder den neuesten Erfahrungen und Beobachtungen direct entgegen und werden noch im Laufe des März einen zweiten Bericht mit 9 Specialkarten folgen lassen, dessen Preis dem des ersten Berichtes ziemlich gleich sein wird.

Zu haben in der Buchhandlung von M. Lengfeld in Köln, Hochstraße Nr. 109, Düren H. A. Fallenstein, Euskirchen bei F. Kreuder, Mülheim G. H. A. Prior und Gemünd G. P. V. Braselmann.

Vom 1. April l. J. ab erscheint in Frankfurt a. M.: Neue Deutsche Zeitung.

Organ der Demokratie.

Verantwortlicher Redakteur: Dr. Otto Lüning.

Die „Neue Deutsche Zeitung“ erscheint, mit Ausnahme des Sonntags, täglich in Folio-Format, und kostet am Orte des Erscheinens vorläufig noch vierteljährlich 2 fl. oder 1 Thlr. 4 Sgr. bei allen Großherzoglich Hessischen und Herzoglich Nassauischen Post-Anstalten 2 fl. 30 kr.; bei den übrigen Fürstl. Thurn- und Taxis'schen Posten tritt der auf diesen Stellen übliche Aufschlag ein.

Die unterzeichnete Verlagshandlung hofft der demokratischen Partei durch die Verlegung eines größeren demokratischen Organs nach dem Centralpunkt des politischen Lebens in Süddeutschland einen Dienst zu erweisen. Der Zeitung wird es hierdurch möglich sein, die neuen Nachrichten gleichzeitig mit den übrigen Frankfurter Blättern zu bringen, was bei der ungünstigeren Lage Darmstadt's unmöglich war.

Diejenigen, welche gesonnen sind, die Neue Deutsche Zeitung durch Zeichnung von Aktien zu unterstützen, werden gebeten, dies möglichst bald zu thun. Die seitherige Zeichnung macht zwar den Umzug möglich, deckt aber noch nicht das in Aussicht genommene Kapital. Aktienpläne, sowie Probenummern sind sowohl durch die Unterzeichnete, als auch durch Herrn Küchler (im Hause des Herrn V. Meidinger, gr. Eschenheimergasse Nr. 29 neu) und Herrn J. Ch. D. Nies (alte Mainzergasse Nr. 20 neu) in Frankfurt a. M. zu erhalten.

Die Verlagshandlung von C. W. Leske.

Zwei Anfragen.

Da in einer benachbarten Universitätsstadt wieder ein Kakerlak die „Medaille für Künste und Wissenschaft“ erbettelt hat, so fragt man hierdurch an: 1) wann dergleichen schaamlose Betteleien ein Ende nehmen und 2) aus welchen Fonds bisher dergleichen goldene Almosen hergestellt werden?

K. S‒r.

VAN EETEN & Cmp. in Antwerpen.

Nachfolger des Herrn JULES VAN EETEN.

Bureau zur Beförderung Auswanderer nach Amerika.

Regelmässige Schifffahrt zwischen Antwerpen und New-York für Passagiere und Güter, durch schöne, gekupferte und kupferfeste gut seegelnde Dreimast-Schiffe, deren Namen zur Zeit werden angezeigt werden.

Die Abfahrten von Antwerpen sind auf den 1., 10. und 20. jeden Monats bestimmt, und nehmen vom 1. März 1849 Anfang.

Diese Gesellschaft übernimmt den Transport der Auswanderer nach Amerika mit oder ohne Beköstigung für jede oben erwähnte Abfahrt während 1849, liefert Contrakte für alle Plätze im Inneren der Vereinigten Staaten per Eisenbahn und Dampfschiffe, und expedirt ebenfalls Schiffe nach Baltimore, New-Orleans, Galveston, Rio-Grande, Rio-Janeiro etc. und zwar unter den vortheilhaftesten Bedingungen u. zu den billigst möglichsten Preisen.

Nähere Nachricht ertheilen auf frankirte Anfragen die Herren VAN EETEN et Comp. in Antwerpen, und alle Agenten dieser Gesellschaft in Deutschland.

Antwerpen, den 27. December 1848.

VAN EETEN et Comp.

IN AMSTERDAM liegen in Ladung nach Malta, Syra, Constantinopel: Harmonie Capt. Franken.
Triest: Noordholland, Cpt. P. Fijn, holl. Fl.
Genua, Livorno: Frederik, Cpt. Mink, holl. Fl.
Marseille: Sieka, Cpt. de Groot, holl. Fl.
Bayonne: Margina, Cpt. Boer, holl. Fl.
Bordeaux: Vrouw Geertje, Cpt. Bakker, holl. Fl.
Petersburg: Elisabeth Johanna, Cpt. Ekens, holl. Fl.
Riga, Riga: Cpt. Kerter, holl. Fl.
Stockholm: Anna Sophia, Cpt. Wising, schwed. Fl.
Koningsbergen: Vrouw Martha, Cpt. Wegener, holl. Fl.
Danzig: Ulrica, Cpt. Bekkering, holl. Fl.
Stettin: Vrouw Margrieta, Cpt. Nieboer, holl. Fl.
Rostock: Anna Catharina, Cpt. Drent, holl. Fl.
Kopenhagen: de Zwijger, Cpt. Weyland, holl. Fl.
Drammen, Christiania: Hanna Christensen, Cpt. Andersen.
Hamburg, Bremen: viele holl. Schiffe.
Hamburg, London: wöchentlich 2 bis 3 Dampfboote zu ermässigten Frachten.

Zur Beförderung von Waaren empfehlen sich THOLEN & Comp. in Amsterdam.

Der Syndik Herr August Dumont verkauft die Mobilien, Bettwerk und Waaren des Falliten Herrn Herm. Otto. ‒ Hat Herr Dumont vielleicht die nöthigen Verwaltungsgelder nicht vorräthig? Warum verkaufte man gestern nur 3 und heute nur 1 1/2 Stunde? Geschieht dies Alles blos, um eine gehörige Kostenrechnung machen zu können? Auskunft wünschen Mehrere befreundete Gläubiger des Herrn Otto.

Herr Roderich Benedix hatte gestern Abend die Unverschämtheit, der Deputation der Frankfurter Kaisermacher sich mit den Worten vorzustellen: „Ich bin der Vertreter des bessern Theils von Köln!“ ‒ Herr Roderich Benedix wohnt ‒ auf'm Klingelpütz!!!

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        <titlePart type="main">Beilage zu Nr. 261 der Neuen Rheinischen Zeitung.</titlePart>
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          <docDate>Sonntag, 1. April 1849.</docDate>
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        <head>Handelsnachrichten.</head>
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        <head>Frucht und Oelpreise.</head>
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          <p>Schifffahrts-Anzeige.</p>
          <p>Köln, 30. März 1849.</p>
          <p>In Ladung.</p>
          <p>Nach Ruhrort bis Emmerich W. Pesch. Nach Düsseldorf bis Mülheim a. d. Ruhr A. Meyer. Nach Andernach und Neuwied M. Pera und J. Kremer. Nach Koblenz, der Mosel, der Saar u. Luxemburg P. G. Schlägel. Nach der Mosel der Saar u. nach Trier Nic. Bayer. Nach Bingen Wwe. Jonas. Nach Mainz Joh. Acker. Nach dem Niedermain C. Nees. Nach dem Mittel- und Obermain B. Kraus. Nach Heilbronn Jac. Schmidt. Nach Kannstadt und Stuttgart Joh. Heck. Nach Worms und Mannheim Fr. Elbert und (im Sicherheitshafen) Jos. Jonas.</p>
          <p>Ferner: Nach Rotterdam Capt. Jurrius, Köln Nr. 18.<lb/>
Nach Amsterdam Capt. Baumann, Köln Nr. 14.</p>
          <p>Rheinhöhe: 7&#x2032; 5&#x2033;. Köln. Pegel.</p>
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          <p>Verhandlungen des Gemeinderathes zu Köln.</p>
          <p>Sitzung vom 29. März.</p>
          <p>Der Verwaltung wird die Ermächtigung ertheilt, die Rheinische Eisenbahn-Gesellschaft zur Erfüllung ihrer Verpflichtung, die der Stadt gegenüber vertragsmäßig übernommenen Bauten, ohne weitern Verzug zur Ausführung zu bringen, nöthigenfalls auf dem Gerichtswege anzuhalten.</p>
          <p>Das Alignement des Hauses Nr. 100 in der Thieboldsgasse wird nach dem Antrage und dem hierüber vorgelegten Plane genehmigt; die Erbreitung der Bayardsgasse jedoch als zu kostspielig abgelehnt.</p>
          <p>Mittheilung eines Rescriptes der Königlichen Regierung vom 23. d. Mts., wonach durch Allerhöchste Kabinets-Ordre die Zülpicherstraße zur Bezirksstraße erhoben und deren Ausbau in nahe Aussicht gestellt wird.</p>
          <p>Der Antrag auf Einberufung eines Gemeindetags für die Rheinprovinz behufs Berathung der entworfenen Gemeindeordnung wird einer aus den Herrn Compes, Frank, Guilleaume und Böcker erwählten Commission, wobei der Herr Oberbürgermeister den Vorsitz führt, überwiesen. Zur Berathung des von der damit beauftragten Commission abgefaßten Entwurfs einer Gemeindeordnung wird eine öffentliche Sitzung auf nächsten künftigen Dienstag anberaumt.</p>
          <p>Der von dem Vorsteher der Baugewerkschule zu Holzminden, Kreisbaumeister Hoormann eingereichte Schul-Plan wird dem hiesigen Gewerbe-Verein zur weitern Veranlassung zugefertigt.</p>
          <p>Das Büdget der Armen-Verwaltung pro 1848 wird dem Antrage gemäß festgestellt, demnach beträgt die Einnahme 91,431 Thlr. 26 Sgr. 9 Pf.<lb/>
die Ausgabe 154,781 Thlr. 26 Sgr. 9 Pf.<lb/>
und der Zuschuß 63,350 Thlr. der aus der Stadt-Kasse bewilligt wird.</p>
          <p>Die Niederlassungs-Gesuche der Buchhändler Wilhelm Assenheimer aus Stuttgart, Rudolph Mann aus Leipzig und Martin Schröder aus Oberlahnstein werden genehmigt.</p>
          <p>Der Antrag auf Modifikation des § 8 der Bau-Ordnung wird verworfen und die Beibehaltung desselben entschieden.</p>
          <p>Der Antrag, einen Theil der Bretterbehausung des Dombau-Platzes durch ein Lattengitter in der auf dem betreffenden Plane bezeichneten Richtung zu ersetzen, wird abgelehnt.</p>
          <p>Von dem beabsichtigten Ankauf der Malzmühle wird gänzlich abgesehen, und das unter dem 16. Februar c. für den Mühlenbach festgestellte Alignement aufgehoben.</p>
          <p>Das von den Aktionären des Theaters in der Comödienstraße gemachte Anerbieten, auf Ankauf desselben von Seiten der Stadt, wird abgelehnt.</p>
          <p>Die beanspruchte Vergütung für Abtretung einiger Fuß Grundfläche an dem in der Spitzengasse sub Nr. 12 gelegenen Hause wird abgelehnt.</p>
          <p>Der Frau des Hafenwächters Ludwig Vohwinkel wird bis zur Genesung ihres Mannes, vom 1. März c. ab eine monatliche Unterstützung von 4 Thlr. und der Ww. des verstorbenen Krahnenmeisters Hittorf vom 1. Januar c. an, eine monatliche Unterstützung von 6 Thalern bewilligt.</p>
          <p>Der zur Deckung der Kosten für Aufnahme eines Nivellements der Stadt, behufs Feststellung eines Kanalsystems, beantragte Credit von 3000 Thlr. wird bewilligt.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Civilstand der Stadt Köln.</p>
          <p>Den 27. März 1849.</p>
          <p>Geburten.</p>
          <p>Cath., T. v. Anton Moll, Gastwirth, Eigelstein. &#x2012; Apolonia, T. v Heinr. Hecker, Seilerges., gr. Griechenm. &#x2012; Carl August, S. v. Franz Carl Jos Simon, Handelscommis, Tempelstr. &#x2012; Jakob, S. v. Adolph August Völker, Schlosserm., Poststr. &#x2012; Ferdinan, S. v. Christ. Grahle, Faßb., gr. Witschg.</p>
          <p>Sterbefälle.</p>
          <p>Gert. Helmus, 1 J. 10 M. alt, Hahnenstr. &#x2012; Friedr. Knipschaar, 2 J. 9 M. alt, Severinstr. &#x2012; Eleonora, geschiedene Jacoby, 40 J. alt, Hafeng. &#x2012; Herm. Langen, Tagl., 56 J. alt, Wwr., gr. Spitzeng. &#x2012; Catharina Frenz, 80 J. alt, unverh., Cäciliensp</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Alle, welche noch gerechte Forderungen in Betreff des am 18. März letzthin auf dem Gürzenich stattgefundenen Konzertes zu haben glauben, werden aufgefordert, die bezüglichen Rechnungen spätestens bis Mittwoch den 4. April auf dem Sekretariat des Rathhauses abzugeben, indem später einlaufende nicht mehr berücksichtigt werden können.</p>
          <p>Köln, den 30. März 1849.</p>
          <p>Das festordnende Comite.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Bekanntmachung.</p>
          <p>Die Verloosung der Budenplätze für die am Mittwoch den 18. April c. beginnende und mit Sonntag den 6. Mai c. endigende, neunzehntägige Ostermesse wird am Freitag den 13. dieses Monats, Vormittags 10 Uhr, in dem Marktbüreau auf dem hiesigen Altenmarkte öffentlich stattfinden, wozu die meßbesuchenden Verkäufer entweder persönlich oder durch Bevollmächtigte zu erscheinen, hiermit eingeladen werden.</p>
          <p>Köln, den 1. April 1849.</p>
          <p>Der kommissarische Oberbürgermeister, Graeff.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Bekanntmachung.</p>
          <p>Das vom Gemeinderathe festgestellte Regulativ für die Communal-Einkommensteuer ist unter'm 3. d. M. höhern Orts genehmigt worden.</p>
          <p>Indem ich dasselbe untenstehend hierdurch zur Kenntniß bringe, fordere ich die Bürgerschaft gemäß §. 5 des Regulativs zur Selbsteinschätzung mit dem Bemerken auf, daß die Listen zum Einzeichnen vom 19. d. M. bis zum 2. April auf dem Büreau des Beigeordneten Herrn Küchen, von Morgens 10 bis 1 Uhr und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr offen liegen.</p>
          <p>Köln, den 16. Marz 1849.</p>
          <p>Der komm. Ober-Bürgermeister, Graeff.</p>
          <p>Regulativ für die Einkommensteuer der Stadt Köln.</p>
          <p>§. 1.</p>
          <p>Der zu erhebenden Communal-Einkommensteuer unterliegen alle, ein selbstständiges Einkommen beziehenden Personen, welche innerhalb des Gemeinde-Bezirkes ihren personlichen Wohnsitz haben.</p>
          <p>§. 2.</p>
          <p>Jeder zur Zahlung der Communal-Einkommensteuer Verpflichtete wird zu derselben nach seinem gesammten Einkommen veranlagt, ohne Unterschied, ob ihm dasselbe inneehalb des Gemeinde-Bezirkes oder von anderen Orten zufließt.</p>
          <p>§. 3.</p>
          <p>Servisberechtigte aktive Militär-Personen, imgleichen auf Inaktivitäts-Gehalt gesetzte Offiziere und Militär-Beamten, so wie Geistliche und Schullehrer sind, in so weit die §§. 28 und 29 der Communal-Ordnung maßgebend sind, von der Einkommensteuer befreit. Wegen der Besteuerung des Dienst-Einkommens der Beamten kommen die Vorschriften des Gesetzes vom 11. Juli 1822 und der Kabinets-Ordre vom 14. Mai 1832, außerdem die durch die Kabinets-Ordre vom 21. Januar 1829 angeordneten Befreiungen und Beschränkungen in Anwendung.</p>
          <p>§. 4.</p>
          <p>Individuen, welche innerhalb des Gemeinde-Bezirkes keinen persönlichen Wohnsitz haben, so wie der königliche Fiskus, Corporationen, Kirchen, Schulen, milde Stiftungen und moralische Personen jeder Art können zur Einkommensteuer niemals herangezogen werden, wenn sie auch innerhalb des Gemeinde-Bezirkes Grundstücke besitzen oder auf andere Weise ein Einkommen beziehen. Hierdurch wird jedoch die Heranziehung der Pächter, Administratoren oder Nießbraucher von Grundstücken, welche dem Fiskus, den Kirchen, Schulen etc. gehören, so wie der innerhalb des Geminde-Bannes wohnenden Vertreter des Fiskus, einer Corporation, Stiftung etc. nach ihrem persönlichen Einkommen zur Einkommensteuer nicht ausgeschlossen.</p>
          <p>§. 5.</p>
          <p>Die Einschätzung der Bürger zum Zwecke der Einkommensteuer wird durch eine Commission bewirkt, welche aus dem Oberbürgermeister oder dessen Beigeordneten, 12 Mitgliedern des Gemeinderathes und 36 Einwohnern der Gemeinde gebildet wird. Zur Fassung eines gültigen Beschlusses werden mindestens die Hälfte der Gemeinderäthe und zwei Drittel der übrigen Mitglieder der Commission erfordert. Die Mitglieder dieser Commission fungiren nur für ein Jahr, können aber im folgenden wieder gewählt, resp. ernannt werden. Die Mitglieder des Gemeinderathes werden von diesem selbst gewahlt; die übrigen 36 Mitglieder werden nebst 36 Stellvertretern nach § 85 der Gemeinde-Ordnung vom Oberbürgermeister ernannt. Zum Behuf dieser Einschätzung theilt der Oberbürgermeister der Commission ein Verzeichniß sämmtlicher steuerpflichtiger Einwohner, so wie sonstige amtliche Nachrichten mit, welche dazu dienen können, die Commission mit dem Vermögen und Einkommen der Steuerpflichtigen genauer bekannt zu machen. Die Einschätzung geschieht nach pflichtmäßigem Ermessen der Einschätzungs-Commission, nachdem 14 Tage vorher die Bürgerschaft aufgefordert worden, sich selbst einzuschätzen. Ein lästiges Eindringen in die persönlichen und Vermögens-Verhältnisse der Steuerpflichtigen soll vermieden, vielmehr vorzugsweise an allgemeinen, leicht in die Augen fallenden Merkmalen gehalten werden.</p>
          <p>§. 6.</p>
          <p>Sobald die Einschätzung vollendet ist, wird mit Rücksicht auf das Erforderniß des dem Gemeinde-Haushalte zu beschaffenden Betrages der zu erhebende Procentsatz vorbehaltlich der höheren Genehmigung bestimmt. Nachdem dies geschehen, wird der Steuerbetrag jedes einzelnen Steuerpflichtigen berechnet und in die Heberolle eingetragen.</p>
          <p>§. 7.</p>
          <p>Nach Anfertigung und Vollziehung der Heberolle, und zwar mindestens zwei Monate vor dem Beginne der Steuer-Erhebung, wird jeder Steuerpflichtige von dem Betrage der von ihm zu entrichtenden Steuer und den Zahlungs-Terminen derselben schriftlich in Kenntniß gesetzt.</p>
          <p>§. 8.</p>
          <p>Reclamationen gegen die Veranlagung müssen binnen vier Wochen nach dem Empfange der §. 7 gedachten Benachrichtigung bei dem Oberbürgermeister schriftlich eingereicht werden, widrigenfalls sie für den Zeitraum, auf welchen die Steuer-Rolle lautet, nicht berücksichtigt werden können. Wenn jedoch nach Ablauf der Reclamations-Frist ein bei der Abschätzung berücksichtigtes Object gänzlich wegfällt und somit das daraus bezogene Einkommen aufhört, z. B. wenn ein Haus abbrennt oder ein Gewerbe niedergelegt wird, so muß bei ausreichender Bescheinigung die Reclamation zu jeder Zeit beachtet und die Steuer verhältnißmäßig vermindert werden.</p>
          <p>§. 9.</p>
          <p>Die Zahlung der veranschlagten Steuer darf durch angebrachte Reclamationen oder Recurse niemals verzögert, muß vielmehr mit Vorbehalt späterer Ausgleichung in den fälligen Terminen unweigerlich geleistet werden.</p>
          <p>§ 10.</p>
          <p>Die eingegangenen Reclamationen werden von der Veranlagungs-Commission berathen; beharrt dieselbe bei ihrer früheren Meinung, so erstattet sie auf Grund der vorliegenden Verhandlungen dem Gemeinderathe mündlich Bericht, der dann vorbehaltlich des Recurses an die königliche Regierung darüber entscheidet.</p>
          <p>§. 11.</p>
          <p>Hat bei der Besteuerung ein formel unrichtiges Verfahren oder ein Irrthum Statt gefunden, so muß, sobald dieses zur Sprache kommt, von Amts wegen eine Berichtigung vorgenommen werden. In dieser Beziehung sind die Reclamationen an keine Frist oder Bedingung gebunden.</p>
          <p>§. 12.</p>
          <p>Ueber die vorkommenden Ab- und Zugänge der Steuerpflichtigen hat der Ober-Bürgermeister Listen zu führen. Die Abgangs-Liste dient zur Justification der Ausfälle. Die im Laufe des Jahres nach Aufstellung der jährlichen Rolle Einwandernden, resp. sich hier Niederlassenden werden erst im folgenden Jahre besteuert. Die Zugangs-Liste wird deßhalb der Veranlagungs-Commission mitgetheilt.</p>
          <p>Köln, 19. März 1849.</p>
          <p>Das königl. Ober-Bürgermeister-Amt.</p>
          <p>Graeff.</p>
          <p>Vorstehendes Regulativ wird auf Grund der durch Rescript der königlichen hohen Ministerien des Innern und der Finanzen vom 3. d. M. uns ertheilten Ermächtigung hiermit bestätigt.</p>
          <p>Köln, 10. März 1849.</p>
          <p>Königl. Regierung, Abtheilung des Innern.</p>
          <p>Birk.</p>
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          <p>Bekanntmachung.</p>
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          <p>Köln, den 30. März 1849.</p>
          <p>Ober-Post-Amt, Rehfeldt.</p>
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          <p>Verkauf des Hauses Schildergasse Nr. 49 &#x2012;.</p>
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          <p>Köln, den 1. April 1849.</p>
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          <p>(Der 2te Bericht mit 9 Karten erscheint Ende März.)</p>
          <p>Die Karten zu beiden Berichten sind zusammen für 1/2 Rthlr. auch apart zu haben.</p>
          <p>Californien, uns Deutschen bisher eine terra incognita, ist plötzlich durch den Zauber des Goldes das Eldorado und das Ziel von Tausenden. Wir wollten mit dieser Schrift nicht die Ersten sein, sondern wir haben dazu die neuesten, sehr kostbaren engl. u. französ. Werke u. andere treffl. Hülfsquellen abgewartet, die nur Wenigen zugänglich sind. Dagegen haben wir über Californien nun auch ein Werk geliefert, wie es die deutsche Literatur zur Zeit nicht aufzuweisen hat, welches unserer bisherigen Californien-Literatur nicht etwa beigezählt werden darf, die bei Ermangelung aller Quellen in größter Eile nur unbrauchbare Zeitungsnotizen zusammenstoppeln konnte. &#x2012; Wir sehen in einigen Tagen wieder den neuesten Erfahrungen und Beobachtungen direct entgegen und werden noch im Laufe des März einen zweiten Bericht mit 9 Specialkarten folgen lassen, dessen Preis dem des ersten Berichtes ziemlich gleich sein wird.</p>
          <p>Zu haben in der Buchhandlung von M. Lengfeld in Köln, Hochstraße Nr. 109, Düren H. A. Fallenstein, Euskirchen bei F. Kreuder, Mülheim G. H. A. Prior und Gemünd G. P. V. Braselmann.</p>
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          <p>Vom 1. April l. J. ab erscheint in Frankfurt a. M.: Neue Deutsche Zeitung.</p>
          <p>Organ der Demokratie.</p>
          <p>Verantwortlicher Redakteur: Dr. Otto Lüning.</p>
          <p>Die &#x201E;Neue Deutsche Zeitung&#x201C; erscheint, mit Ausnahme des Sonntags, täglich in Folio-Format, und kostet am Orte des Erscheinens vorläufig noch vierteljährlich 2 fl. oder 1 Thlr. 4 Sgr. bei allen Großherzoglich Hessischen und Herzoglich Nassauischen Post-Anstalten 2 fl. 30 kr.; bei den übrigen Fürstl. Thurn- und Taxis'schen Posten tritt der auf diesen Stellen übliche Aufschlag ein.</p>
          <p>Die unterzeichnete Verlagshandlung hofft der demokratischen Partei durch die Verlegung eines größeren demokratischen Organs nach dem Centralpunkt des politischen Lebens in Süddeutschland einen Dienst zu erweisen. Der Zeitung wird es hierdurch möglich sein, die neuen Nachrichten gleichzeitig mit den übrigen Frankfurter Blättern zu bringen, was bei der ungünstigeren Lage Darmstadt's unmöglich war.</p>
          <p>Diejenigen, welche gesonnen sind, die Neue Deutsche Zeitung durch Zeichnung von Aktien zu unterstützen, werden gebeten, dies möglichst bald zu thun. Die seitherige Zeichnung macht zwar den Umzug möglich, deckt aber noch nicht das in Aussicht genommene Kapital. Aktienpläne, sowie Probenummern sind sowohl durch die Unterzeichnete, als auch durch Herrn Küchler (im Hause des Herrn V. Meidinger, gr. Eschenheimergasse Nr. 29 neu) und Herrn J. Ch. D. Nies (alte Mainzergasse Nr. 20 neu) in Frankfurt a. M. zu erhalten.</p>
          <p>Die Verlagshandlung von C. W. Leske.</p>
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          <p>Zwei Anfragen.</p>
          <p>Da in einer benachbarten Universitätsstadt wieder ein Kakerlak die &#x201E;Medaille für Künste und Wissenschaft&#x201C; erbettelt hat, so fragt man hierdurch an: 1) wann dergleichen schaamlose Betteleien ein Ende nehmen und 2) aus welchen Fonds bisher dergleichen goldene Almosen hergestellt werden?</p>
          <p>K. S&#x2012;r.</p>
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          <p>VAN EETEN &amp; Cmp. in Antwerpen.</p>
          <p>Nachfolger des Herrn JULES VAN EETEN.</p>
          <p>Bureau zur Beförderung Auswanderer nach Amerika.</p>
          <p>Regelmässige Schifffahrt zwischen Antwerpen und New-York für Passagiere und Güter, durch schöne, gekupferte und kupferfeste gut seegelnde Dreimast-Schiffe, deren Namen zur Zeit werden angezeigt werden.</p>
          <p>Die Abfahrten von Antwerpen sind auf den 1., 10. und 20. jeden Monats bestimmt, und nehmen vom 1. März 1849 Anfang.</p>
          <p>Diese Gesellschaft übernimmt den Transport der Auswanderer nach Amerika mit oder ohne Beköstigung für jede oben erwähnte Abfahrt während 1849, liefert Contrakte für alle Plätze im Inneren der Vereinigten Staaten per Eisenbahn und Dampfschiffe, und expedirt ebenfalls Schiffe nach Baltimore, New-Orleans, Galveston, Rio-Grande, Rio-Janeiro etc. und zwar unter den vortheilhaftesten Bedingungen u. zu den billigst möglichsten Preisen.</p>
          <p>Nähere Nachricht ertheilen auf frankirte Anfragen die Herren VAN EETEN et Comp. in Antwerpen, und alle Agenten dieser Gesellschaft in Deutschland.</p>
          <p>Antwerpen, den 27. December 1848.</p>
          <p>VAN EETEN et Comp.</p>
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          <p>IN AMSTERDAM liegen in Ladung nach Malta, Syra, Constantinopel: Harmonie Capt. Franken.<lb/>
Triest: Noordholland, Cpt. P. Fijn, holl. Fl.<lb/>
Genua, Livorno: Frederik, Cpt. Mink, holl. Fl.<lb/>
Marseille: Sieka, Cpt. de Groot, holl. Fl.<lb/>
Bayonne: Margina, Cpt. Boer, holl. Fl.<lb/>
Bordeaux: Vrouw Geertje, Cpt. Bakker, holl. Fl.<lb/>
Petersburg: Elisabeth Johanna, Cpt. Ekens, holl. Fl.<lb/>
Riga, Riga: Cpt. Kerter, holl. Fl.<lb/>
Stockholm: Anna Sophia, Cpt. Wising, schwed. Fl.<lb/>
Koningsbergen: Vrouw Martha, Cpt. Wegener, holl. Fl.<lb/>
Danzig: Ulrica, Cpt. Bekkering, holl. Fl.<lb/>
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Rostock: Anna Catharina, Cpt. Drent, holl. Fl.<lb/>
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Drammen, Christiania: Hanna Christensen, Cpt. Andersen.<lb/>
Hamburg, Bremen: viele holl. Schiffe.<lb/>
Hamburg, London: wöchentlich 2 bis 3 Dampfboote zu ermässigten Frachten.</p>
          <p>Zur Beförderung von Waaren empfehlen sich THOLEN &amp; Comp. in Amsterdam.</p>
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          <p>Der Syndik Herr August Dumont verkauft die Mobilien, Bettwerk und Waaren des Falliten Herrn Herm. Otto. &#x2012; Hat Herr Dumont vielleicht die nöthigen Verwaltungsgelder nicht vorräthig? Warum verkaufte man gestern nur 3 und heute nur 1 1/2 Stunde? Geschieht dies Alles blos, um eine gehörige Kostenrechnung machen zu können? Auskunft wünschen Mehrere befreundete Gläubiger des Herrn Otto.</p>
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          <p>Herr Roderich Benedix hatte gestern Abend die Unverschämtheit, der Deputation der Frankfurter Kaisermacher sich mit den Worten vorzustellen: &#x201E;Ich bin der Vertreter des bessern Theils von Köln!&#x201C; &#x2012; Herr Roderich Benedix wohnt &#x2012; auf'm Klingelpütz!!!</p>
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[1469/0001] Beilage zu Nr. 261 der Neuen Rheinischen Zeitung. Organ der Demokratie. Sonntag, 1. April 1849. Handelsnachrichten. _ Frucht und Oelpreise. _ Schifffahrts-Anzeige. Köln, 30. März 1849. In Ladung. Nach Ruhrort bis Emmerich W. Pesch. Nach Düsseldorf bis Mülheim a. d. Ruhr A. Meyer. Nach Andernach und Neuwied M. Pera und J. Kremer. Nach Koblenz, der Mosel, der Saar u. Luxemburg P. G. Schlägel. Nach der Mosel der Saar u. nach Trier Nic. Bayer. Nach Bingen Wwe. Jonas. Nach Mainz Joh. Acker. Nach dem Niedermain C. Nees. Nach dem Mittel- und Obermain B. Kraus. Nach Heilbronn Jac. Schmidt. Nach Kannstadt und Stuttgart Joh. Heck. Nach Worms und Mannheim Fr. Elbert und (im Sicherheitshafen) Jos. Jonas. Ferner: Nach Rotterdam Capt. Jurrius, Köln Nr. 18. Nach Amsterdam Capt. Baumann, Köln Nr. 14. Rheinhöhe: 7′ 5″. Köln. Pegel. Verhandlungen des Gemeinderathes zu Köln. Sitzung vom 29. März. Der Verwaltung wird die Ermächtigung ertheilt, die Rheinische Eisenbahn-Gesellschaft zur Erfüllung ihrer Verpflichtung, die der Stadt gegenüber vertragsmäßig übernommenen Bauten, ohne weitern Verzug zur Ausführung zu bringen, nöthigenfalls auf dem Gerichtswege anzuhalten. Das Alignement des Hauses Nr. 100 in der Thieboldsgasse wird nach dem Antrage und dem hierüber vorgelegten Plane genehmigt; die Erbreitung der Bayardsgasse jedoch als zu kostspielig abgelehnt. Mittheilung eines Rescriptes der Königlichen Regierung vom 23. d. Mts., wonach durch Allerhöchste Kabinets-Ordre die Zülpicherstraße zur Bezirksstraße erhoben und deren Ausbau in nahe Aussicht gestellt wird. Der Antrag auf Einberufung eines Gemeindetags für die Rheinprovinz behufs Berathung der entworfenen Gemeindeordnung wird einer aus den Herrn Compes, Frank, Guilleaume und Böcker erwählten Commission, wobei der Herr Oberbürgermeister den Vorsitz führt, überwiesen. Zur Berathung des von der damit beauftragten Commission abgefaßten Entwurfs einer Gemeindeordnung wird eine öffentliche Sitzung auf nächsten künftigen Dienstag anberaumt. Der von dem Vorsteher der Baugewerkschule zu Holzminden, Kreisbaumeister Hoormann eingereichte Schul-Plan wird dem hiesigen Gewerbe-Verein zur weitern Veranlassung zugefertigt. Das Büdget der Armen-Verwaltung pro 1848 wird dem Antrage gemäß festgestellt, demnach beträgt die Einnahme 91,431 Thlr. 26 Sgr. 9 Pf. die Ausgabe 154,781 Thlr. 26 Sgr. 9 Pf. und der Zuschuß 63,350 Thlr. der aus der Stadt-Kasse bewilligt wird. Die Niederlassungs-Gesuche der Buchhändler Wilhelm Assenheimer aus Stuttgart, Rudolph Mann aus Leipzig und Martin Schröder aus Oberlahnstein werden genehmigt. Der Antrag auf Modifikation des § 8 der Bau-Ordnung wird verworfen und die Beibehaltung desselben entschieden. Der Antrag, einen Theil der Bretterbehausung des Dombau-Platzes durch ein Lattengitter in der auf dem betreffenden Plane bezeichneten Richtung zu ersetzen, wird abgelehnt. Von dem beabsichtigten Ankauf der Malzmühle wird gänzlich abgesehen, und das unter dem 16. Februar c. für den Mühlenbach festgestellte Alignement aufgehoben. Das von den Aktionären des Theaters in der Comödienstraße gemachte Anerbieten, auf Ankauf desselben von Seiten der Stadt, wird abgelehnt. Die beanspruchte Vergütung für Abtretung einiger Fuß Grundfläche an dem in der Spitzengasse sub Nr. 12 gelegenen Hause wird abgelehnt. Der Frau des Hafenwächters Ludwig Vohwinkel wird bis zur Genesung ihres Mannes, vom 1. März c. ab eine monatliche Unterstützung von 4 Thlr. und der Ww. des verstorbenen Krahnenmeisters Hittorf vom 1. Januar c. an, eine monatliche Unterstützung von 6 Thalern bewilligt. Der zur Deckung der Kosten für Aufnahme eines Nivellements der Stadt, behufs Feststellung eines Kanalsystems, beantragte Credit von 3000 Thlr. wird bewilligt. Civilstand der Stadt Köln. Den 27. März 1849. Geburten. Cath., T. v. Anton Moll, Gastwirth, Eigelstein. ‒ Apolonia, T. v Heinr. Hecker, Seilerges., gr. Griechenm. ‒ Carl August, S. v. Franz Carl Jos Simon, Handelscommis, Tempelstr. ‒ Jakob, S. v. Adolph August Völker, Schlosserm., Poststr. ‒ Ferdinan, S. v. Christ. Grahle, Faßb., gr. Witschg. Sterbefälle. Gert. Helmus, 1 J. 10 M. alt, Hahnenstr. ‒ Friedr. Knipschaar, 2 J. 9 M. alt, Severinstr. ‒ Eleonora, geschiedene Jacoby, 40 J. alt, Hafeng. ‒ Herm. Langen, Tagl., 56 J. alt, Wwr., gr. Spitzeng. ‒ Catharina Frenz, 80 J. alt, unverh., Cäciliensp Alle, welche noch gerechte Forderungen in Betreff des am 18. März letzthin auf dem Gürzenich stattgefundenen Konzertes zu haben glauben, werden aufgefordert, die bezüglichen Rechnungen spätestens bis Mittwoch den 4. April auf dem Sekretariat des Rathhauses abzugeben, indem später einlaufende nicht mehr berücksichtigt werden können. Köln, den 30. März 1849. Das festordnende Comite. Bekanntmachung. Die Verloosung der Budenplätze für die am Mittwoch den 18. April c. beginnende und mit Sonntag den 6. Mai c. endigende, neunzehntägige Ostermesse wird am Freitag den 13. dieses Monats, Vormittags 10 Uhr, in dem Marktbüreau auf dem hiesigen Altenmarkte öffentlich stattfinden, wozu die meßbesuchenden Verkäufer entweder persönlich oder durch Bevollmächtigte zu erscheinen, hiermit eingeladen werden. Köln, den 1. April 1849. Der kommissarische Oberbürgermeister, Graeff. Bekanntmachung. Das vom Gemeinderathe festgestellte Regulativ für die Communal-Einkommensteuer ist unter'm 3. d. M. höhern Orts genehmigt worden. Indem ich dasselbe untenstehend hierdurch zur Kenntniß bringe, fordere ich die Bürgerschaft gemäß §. 5 des Regulativs zur Selbsteinschätzung mit dem Bemerken auf, daß die Listen zum Einzeichnen vom 19. d. M. bis zum 2. April auf dem Büreau des Beigeordneten Herrn Küchen, von Morgens 10 bis 1 Uhr und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr offen liegen. Köln, den 16. Marz 1849. Der komm. Ober-Bürgermeister, Graeff. Regulativ für die Einkommensteuer der Stadt Köln. §. 1. Der zu erhebenden Communal-Einkommensteuer unterliegen alle, ein selbstständiges Einkommen beziehenden Personen, welche innerhalb des Gemeinde-Bezirkes ihren personlichen Wohnsitz haben. §. 2. Jeder zur Zahlung der Communal-Einkommensteuer Verpflichtete wird zu derselben nach seinem gesammten Einkommen veranlagt, ohne Unterschied, ob ihm dasselbe inneehalb des Gemeinde-Bezirkes oder von anderen Orten zufließt. §. 3. Servisberechtigte aktive Militär-Personen, imgleichen auf Inaktivitäts-Gehalt gesetzte Offiziere und Militär-Beamten, so wie Geistliche und Schullehrer sind, in so weit die §§. 28 und 29 der Communal-Ordnung maßgebend sind, von der Einkommensteuer befreit. Wegen der Besteuerung des Dienst-Einkommens der Beamten kommen die Vorschriften des Gesetzes vom 11. Juli 1822 und der Kabinets-Ordre vom 14. Mai 1832, außerdem die durch die Kabinets-Ordre vom 21. Januar 1829 angeordneten Befreiungen und Beschränkungen in Anwendung. §. 4. Individuen, welche innerhalb des Gemeinde-Bezirkes keinen persönlichen Wohnsitz haben, so wie der königliche Fiskus, Corporationen, Kirchen, Schulen, milde Stiftungen und moralische Personen jeder Art können zur Einkommensteuer niemals herangezogen werden, wenn sie auch innerhalb des Gemeinde-Bezirkes Grundstücke besitzen oder auf andere Weise ein Einkommen beziehen. Hierdurch wird jedoch die Heranziehung der Pächter, Administratoren oder Nießbraucher von Grundstücken, welche dem Fiskus, den Kirchen, Schulen etc. gehören, so wie der innerhalb des Geminde-Bannes wohnenden Vertreter des Fiskus, einer Corporation, Stiftung etc. nach ihrem persönlichen Einkommen zur Einkommensteuer nicht ausgeschlossen. §. 5. Die Einschätzung der Bürger zum Zwecke der Einkommensteuer wird durch eine Commission bewirkt, welche aus dem Oberbürgermeister oder dessen Beigeordneten, 12 Mitgliedern des Gemeinderathes und 36 Einwohnern der Gemeinde gebildet wird. Zur Fassung eines gültigen Beschlusses werden mindestens die Hälfte der Gemeinderäthe und zwei Drittel der übrigen Mitglieder der Commission erfordert. Die Mitglieder dieser Commission fungiren nur für ein Jahr, können aber im folgenden wieder gewählt, resp. ernannt werden. Die Mitglieder des Gemeinderathes werden von diesem selbst gewahlt; die übrigen 36 Mitglieder werden nebst 36 Stellvertretern nach § 85 der Gemeinde-Ordnung vom Oberbürgermeister ernannt. Zum Behuf dieser Einschätzung theilt der Oberbürgermeister der Commission ein Verzeichniß sämmtlicher steuerpflichtiger Einwohner, so wie sonstige amtliche Nachrichten mit, welche dazu dienen können, die Commission mit dem Vermögen und Einkommen der Steuerpflichtigen genauer bekannt zu machen. Die Einschätzung geschieht nach pflichtmäßigem Ermessen der Einschätzungs-Commission, nachdem 14 Tage vorher die Bürgerschaft aufgefordert worden, sich selbst einzuschätzen. Ein lästiges Eindringen in die persönlichen und Vermögens-Verhältnisse der Steuerpflichtigen soll vermieden, vielmehr vorzugsweise an allgemeinen, leicht in die Augen fallenden Merkmalen gehalten werden. §. 6. Sobald die Einschätzung vollendet ist, wird mit Rücksicht auf das Erforderniß des dem Gemeinde-Haushalte zu beschaffenden Betrages der zu erhebende Procentsatz vorbehaltlich der höheren Genehmigung bestimmt. Nachdem dies geschehen, wird der Steuerbetrag jedes einzelnen Steuerpflichtigen berechnet und in die Heberolle eingetragen. §. 7. Nach Anfertigung und Vollziehung der Heberolle, und zwar mindestens zwei Monate vor dem Beginne der Steuer-Erhebung, wird jeder Steuerpflichtige von dem Betrage der von ihm zu entrichtenden Steuer und den Zahlungs-Terminen derselben schriftlich in Kenntniß gesetzt. §. 8. Reclamationen gegen die Veranlagung müssen binnen vier Wochen nach dem Empfange der §. 7 gedachten Benachrichtigung bei dem Oberbürgermeister schriftlich eingereicht werden, widrigenfalls sie für den Zeitraum, auf welchen die Steuer-Rolle lautet, nicht berücksichtigt werden können. Wenn jedoch nach Ablauf der Reclamations-Frist ein bei der Abschätzung berücksichtigtes Object gänzlich wegfällt und somit das daraus bezogene Einkommen aufhört, z. B. wenn ein Haus abbrennt oder ein Gewerbe niedergelegt wird, so muß bei ausreichender Bescheinigung die Reclamation zu jeder Zeit beachtet und die Steuer verhältnißmäßig vermindert werden. §. 9. Die Zahlung der veranschlagten Steuer darf durch angebrachte Reclamationen oder Recurse niemals verzögert, muß vielmehr mit Vorbehalt späterer Ausgleichung in den fälligen Terminen unweigerlich geleistet werden. § 10. Die eingegangenen Reclamationen werden von der Veranlagungs-Commission berathen; beharrt dieselbe bei ihrer früheren Meinung, so erstattet sie auf Grund der vorliegenden Verhandlungen dem Gemeinderathe mündlich Bericht, der dann vorbehaltlich des Recurses an die königliche Regierung darüber entscheidet. §. 11. Hat bei der Besteuerung ein formel unrichtiges Verfahren oder ein Irrthum Statt gefunden, so muß, sobald dieses zur Sprache kommt, von Amts wegen eine Berichtigung vorgenommen werden. In dieser Beziehung sind die Reclamationen an keine Frist oder Bedingung gebunden. §. 12. Ueber die vorkommenden Ab- und Zugänge der Steuerpflichtigen hat der Ober-Bürgermeister Listen zu führen. Die Abgangs-Liste dient zur Justification der Ausfälle. Die im Laufe des Jahres nach Aufstellung der jährlichen Rolle Einwandernden, resp. sich hier Niederlassenden werden erst im folgenden Jahre besteuert. Die Zugangs-Liste wird deßhalb der Veranlagungs-Commission mitgetheilt. Köln, 19. März 1849. Das königl. Ober-Bürgermeister-Amt. Graeff. Vorstehendes Regulativ wird auf Grund der durch Rescript der königlichen hohen Ministerien des Innern und der Finanzen vom 3. d. M. uns ertheilten Ermächtigung hiermit bestätigt. Köln, 10. März 1849. Königl. Regierung, Abtheilung des Innern. Birk. Bekanntmachung. Vom 1. April d. J. wird: 1) die tägliche Personenpost nach Kerpen um 6 Uhr Morgens und um 5 Uhr Nachmittags, 2) die tägliche Personenpost nach Siegburg um 6 Uhr Abends, 3) die zweite tägliche Personenpost nach Lennep, um 5 Uhr Nachmittags (statt bisher 4 Uhr Nachmittags) von hier abgefertigt werden. Vom 16. April d. J. ab, wird die jetzt zwischen Köln und Koblenz bestehende Schnellpost für die Strecke zwischen Köln und Bonn aufgehoben. Die Korrespondenz wird auf der Tour nach Koblenz mit dem letzten, um 8 Uhr Abends von hier abgehenden Dampfwagenzuge, resp. mit der um 9 Uhr Abends von Deutz abgehenden Reitpost bis Bonn befordert und muß, wie bisher, um 6 1/2 Uhr Abends hier eingeliefert sein. Auf der Retour von Koblenz nach Köln geschieht die Korrespondenz-Beförderung von Bonn bis Köln gleichfalls mittelst einer Reitpost. Köln, den 30. März 1849. Ober-Post-Amt, Rehfeldt. Verkauf des Hauses Schildergasse Nr. 49 ‒. Das zu Köln in der Schildergasse, der Herzogstraße gegenuber, in der besten Geschäftslage unter Nr. 49 ‒ gelegene, in jüngster Zeit neu erbaute, von Herrn Friseur Steinmeyer bewohnte, zum Nachlasse des hierselbst verlebten Rentners Herrn Cornelius Menzen gehörige Haus sammt Hofraum und Hintergebäude, wird theilungshalber Donnerstag den 3. Mai nächstkünftig, Nachmittags 3 Uhr, auf meiner Schreibstube, unter den daselbst hinterlegten und nach Belieben einzusehenden Bedingungen einer öffentlichen Versteigerung ausgesetzt werden, und bemerke ich, daß die Bedingungen rucksichtlich der Zahlung bequem gestellt sind und das Haus sofort anzutreten ist. Köln, den 1. April 1849. Fier, Notar. So eben ist erschienen: Californien mit Aufschlüssen über die innere und äußere Beschaffenheit d. Landes, Klima, Boden, Einwohner, Leben, Sitten u. Gebräuche, Staatsverfassung, Religion, Handel, Industrie und Produktion. Mit besonderer Rücksicht auf seinen Mineral-Reichthum. Nach Mofras, Ansted, Masson und andern vorzüglichen Hülfsquellen bearbeitet von Dr. C. Hartmann. Erster Bericht. Mit 1 Karte, in Royal-Folio. Gr. 8. Weimar, Voigt Geh. 1 Rthlr. (Der 2te Bericht mit 9 Karten erscheint Ende März.) Die Karten zu beiden Berichten sind zusammen für 1/2 Rthlr. auch apart zu haben. Californien, uns Deutschen bisher eine terra incognita, ist plötzlich durch den Zauber des Goldes das Eldorado und das Ziel von Tausenden. Wir wollten mit dieser Schrift nicht die Ersten sein, sondern wir haben dazu die neuesten, sehr kostbaren engl. u. französ. Werke u. andere treffl. Hülfsquellen abgewartet, die nur Wenigen zugänglich sind. Dagegen haben wir über Californien nun auch ein Werk geliefert, wie es die deutsche Literatur zur Zeit nicht aufzuweisen hat, welches unserer bisherigen Californien-Literatur nicht etwa beigezählt werden darf, die bei Ermangelung aller Quellen in größter Eile nur unbrauchbare Zeitungsnotizen zusammenstoppeln konnte. ‒ Wir sehen in einigen Tagen wieder den neuesten Erfahrungen und Beobachtungen direct entgegen und werden noch im Laufe des März einen zweiten Bericht mit 9 Specialkarten folgen lassen, dessen Preis dem des ersten Berichtes ziemlich gleich sein wird. Zu haben in der Buchhandlung von M. Lengfeld in Köln, Hochstraße Nr. 109, Düren H. A. Fallenstein, Euskirchen bei F. Kreuder, Mülheim G. H. A. Prior und Gemünd G. P. V. Braselmann. Vom 1. April l. J. ab erscheint in Frankfurt a. M.: Neue Deutsche Zeitung. Organ der Demokratie. Verantwortlicher Redakteur: Dr. Otto Lüning. Die „Neue Deutsche Zeitung“ erscheint, mit Ausnahme des Sonntags, täglich in Folio-Format, und kostet am Orte des Erscheinens vorläufig noch vierteljährlich 2 fl. oder 1 Thlr. 4 Sgr. bei allen Großherzoglich Hessischen und Herzoglich Nassauischen Post-Anstalten 2 fl. 30 kr.; bei den übrigen Fürstl. Thurn- und Taxis'schen Posten tritt der auf diesen Stellen übliche Aufschlag ein. Die unterzeichnete Verlagshandlung hofft der demokratischen Partei durch die Verlegung eines größeren demokratischen Organs nach dem Centralpunkt des politischen Lebens in Süddeutschland einen Dienst zu erweisen. Der Zeitung wird es hierdurch möglich sein, die neuen Nachrichten gleichzeitig mit den übrigen Frankfurter Blättern zu bringen, was bei der ungünstigeren Lage Darmstadt's unmöglich war. Diejenigen, welche gesonnen sind, die Neue Deutsche Zeitung durch Zeichnung von Aktien zu unterstützen, werden gebeten, dies möglichst bald zu thun. Die seitherige Zeichnung macht zwar den Umzug möglich, deckt aber noch nicht das in Aussicht genommene Kapital. Aktienpläne, sowie Probenummern sind sowohl durch die Unterzeichnete, als auch durch Herrn Küchler (im Hause des Herrn V. Meidinger, gr. Eschenheimergasse Nr. 29 neu) und Herrn J. Ch. D. Nies (alte Mainzergasse Nr. 20 neu) in Frankfurt a. M. zu erhalten. Die Verlagshandlung von C. W. Leske. Zwei Anfragen. Da in einer benachbarten Universitätsstadt wieder ein Kakerlak die „Medaille für Künste und Wissenschaft“ erbettelt hat, so fragt man hierdurch an: 1) wann dergleichen schaamlose Betteleien ein Ende nehmen und 2) aus welchen Fonds bisher dergleichen goldene Almosen hergestellt werden? K. S‒r. VAN EETEN & Cmp. in Antwerpen. Nachfolger des Herrn JULES VAN EETEN. Bureau zur Beförderung Auswanderer nach Amerika. Regelmässige Schifffahrt zwischen Antwerpen und New-York für Passagiere und Güter, durch schöne, gekupferte und kupferfeste gut seegelnde Dreimast-Schiffe, deren Namen zur Zeit werden angezeigt werden. Die Abfahrten von Antwerpen sind auf den 1., 10. und 20. jeden Monats bestimmt, und nehmen vom 1. März 1849 Anfang. Diese Gesellschaft übernimmt den Transport der Auswanderer nach Amerika mit oder ohne Beköstigung für jede oben erwähnte Abfahrt während 1849, liefert Contrakte für alle Plätze im Inneren der Vereinigten Staaten per Eisenbahn und Dampfschiffe, und expedirt ebenfalls Schiffe nach Baltimore, New-Orleans, Galveston, Rio-Grande, Rio-Janeiro etc. und zwar unter den vortheilhaftesten Bedingungen u. zu den billigst möglichsten Preisen. Nähere Nachricht ertheilen auf frankirte Anfragen die Herren VAN EETEN et Comp. in Antwerpen, und alle Agenten dieser Gesellschaft in Deutschland. Antwerpen, den 27. December 1848. VAN EETEN et Comp. IN AMSTERDAM liegen in Ladung nach Malta, Syra, Constantinopel: Harmonie Capt. Franken. Triest: Noordholland, Cpt. P. Fijn, holl. Fl. Genua, Livorno: Frederik, Cpt. Mink, holl. Fl. Marseille: Sieka, Cpt. de Groot, holl. Fl. Bayonne: Margina, Cpt. Boer, holl. Fl. Bordeaux: Vrouw Geertje, Cpt. Bakker, holl. Fl. Petersburg: Elisabeth Johanna, Cpt. Ekens, holl. Fl. Riga, Riga: Cpt. Kerter, holl. Fl. Stockholm: Anna Sophia, Cpt. Wising, schwed. Fl. Koningsbergen: Vrouw Martha, Cpt. Wegener, holl. Fl. Danzig: Ulrica, Cpt. Bekkering, holl. Fl. Stettin: Vrouw Margrieta, Cpt. Nieboer, holl. Fl. Rostock: Anna Catharina, Cpt. Drent, holl. Fl. Kopenhagen: de Zwijger, Cpt. Weyland, holl. Fl. Drammen, Christiania: Hanna Christensen, Cpt. Andersen. Hamburg, Bremen: viele holl. Schiffe. Hamburg, London: wöchentlich 2 bis 3 Dampfboote zu ermässigten Frachten. Zur Beförderung von Waaren empfehlen sich THOLEN & Comp. in Amsterdam. Der Syndik Herr August Dumont verkauft die Mobilien, Bettwerk und Waaren des Falliten Herrn Herm. Otto. ‒ Hat Herr Dumont vielleicht die nöthigen Verwaltungsgelder nicht vorräthig? Warum verkaufte man gestern nur 3 und heute nur 1 1/2 Stunde? Geschieht dies Alles blos, um eine gehörige Kostenrechnung machen zu können? Auskunft wünschen Mehrere befreundete Gläubiger des Herrn Otto. Herr Roderich Benedix hatte gestern Abend die Unverschämtheit, der Deputation der Frankfurter Kaisermacher sich mit den Worten vorzustellen: „Ich bin der Vertreter des bessern Theils von Köln!“ ‒ Herr Roderich Benedix wohnt ‒ auf'm Klingelpütz!!!

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Marx-Engels-Gesamtausgabe: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-03-20T13:08:10Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Jürgen Herres: Konvertierung TUSTEP nach XML (2017-03-20T13:08:10Z)
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Weitere Informationen:

Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 261. Köln, 1. April 1849. Beilage, S. 1469. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz261b_1849/1>, abgerufen am 21.11.2024.