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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 256. Köln, 27. März 1849.

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Neue Rheinische Zeitung
Organ der Demokratie.
No 256. Köln, Dienstag, den 27. März. 1849.

Vierteljähriger Abonnementspreis in Köln 1 Thlr. 7 1/2 Sgr., bei allen preußischen Postanstalten 1 Thlr. 17 Sgr. - Im Auslande wende man sich: in Belgien an die betreffenden Postanstalten; in London an W. Thomas, 21 Catherine-Street, Strand; in Paris an W. Thomas, 38 Rue Vivienne, und an A. Havas, 3 Rue Jean Jacques Rcusseau.

Insertionen werden mit 18 Pf. die Petitzeile oder deren Raum berechnet.

Auskunft, Annahme und Abgabe chiffrirter Briefe gratis.

Nur frankirte, Briefe werden angenommen.

Expedition Unter Hutmacher Nro. 17.

Bestellungen auf die Neue Rheinische Zeitung für das II. Quartal (April-Juni) bitten wir möglichst frühzeitig zu machen.

Unsere auswärtigen geehrten Abonnenten machen wir darauf aufmerksam, daß die Abonnements jedesmal am Schlusse des Quartals bei den Postämtern erneuert werden müssen.

Avis für unsere süddeutschen Abonnenten.

Mehrere süddeutschen Postbehörden weigern sich 1/4 jähriges Abonnement auf die "Neue Rh. Ztg." anzunehmen, und verlangen von den Bestellern Vorausbezahlung auf ein halbes Jahr. Namentlich ist dies in Darmstadt und Höchst vorgekommen.

Wir erklären unseren süddeutschen Abonnenten, daß die auswärtigen Abonnementsgelder nur quartaliter bei der Kölner Post eingehen, und daß sie den Vorschuß, den sie den Darmstädter und Höchster Postbehörden zahlen, als eine Zwangsanleihe des verkommenen Thurn- und Taxischen Reichsschnecken-Industrie-Geschäfts ansehen mögen.

Die Expedition.

Uebersicht.

Deutschland. Köln. (Die schlesische Milliarde.) Jülich. (Militärverfolgungen) Essen. (Der Stadtrath.) Berlin. (Vermischtes - Kammersitzung.) Liegnitz. (Der 18. März.) Breslau. (Die Suspension der Bürgerwehr.) Danzig. (Kroatenscenen.) Dresden. (Zweite Kammer) Frankfurt. (Nationalversammlung. - Curiosum. - Ministerialaussichten) Wien. (Die drei neuen Gesetze.)

Italien. Rom. (Neue Grundbesitzregister. - Liquidation der Jesuitengüter.) Florenz. (Zwangsanleihe.) Neapel. (Verhaftung von Deputirten.) Como. (Bewaffnung der Bürgerwehr.) Mailand (Radetzki'sche Bürgerwehr.) Turin. (Rüstungen)

Ungarn. (Vom Kriegsschauplatz. - Die serbischen Verwicklungen.) Aus Siebenbürgen. (Kroatenwirthschaft)

Franz. Republik. Paris. (Das Klubgesetz. - Willich verhaftet. - Vermischtes. - Nationalversammlung.) Bourges. (Prozeß.)

Amerika. New-York. (Kongreßverhandlung.)

Deutschland.
* Köln, 26. März.

Aus den schlesischen Blutströmen, die von 1813-15 für den wankenden Thron der Hohenzollern so reichlich vergossen wurden: keimte bald nach dem Frieden eine köstliche Saat hervor. Statt Befreiung verdoppelte Knechtschaft, statt Erleichterung steigende Ueberbürdung. Fortdauer der alten Lasten unter altem Namen oder Verwandlung des alten Namens in einen neuen, modernen, einträglicheren.

Die Scheidewand zwischen Stadt- und Land-Kommunen nicht blos aufrecht erhalten, sondern verstärkt. Die Dorfgemeinde als willenlose Heerde dem "gnädigen" Gutsherrn überantwortet, der zugleich Polizeiherr ist und durch seinen Patrimonialrichter das Schwert der "heiligen" altpreußischen Justiz über den Häuptern des Bauernvolks schwingen läßt. Der Gerichtsschulze und seine Beisitzer, von den Gutsherren ernannt oder reiche Erbscholzen, die am Marktage sich glücklich fühlen, mit den Herrn Rittern einige Flaschen Wein ausstechen und bezahlen zu dürfen; der sog. Gemeindevorstand mithin ganz zur Verfügung des raubritterlichen Systems. Weiterhin auch der "gnädige" Hr. Landrath, aus und von den Rittern, d. h. im Interesse der letzteren, erwählt und in diesem Interesse, welches sein eigenes ist, Treffliches leistend. Wohin der Landmann blickt, überall seine offenen oder geheimen Feinde, wohin er tritt, liegt ein Fangeisen, ein Schraubstock oder ein Schröpfkopf "von Gottes und der Raubritter Gnaden" in seinem Wege. Erst zehntet er an die Kirche, dann an den Dominialherrn und endlich trägt er den Rest seines Schweißes ins kgl. Steueramt. Bei den Gemeindelasten ist er der Esel, dem der "gnädige" Herr so viel aufpacken läßt, als nur immer möglich. Er baut die Vicinalwege und die Kreisstraßen, damit die dominialvergnügte Ritterschaft bequem dahin rollen kann zu Bällen, Jagdpartien und andern Festlichkeiten der fröhlichen Adelskette. In den Kreisständen hat die gesammte Bauernschaft des Kreises 3 Vertreter, dagegen die Ritterschaft so viel Stimmen, als Ritter im Kreise sind. Daß letztere bei den Ausgaben für den Kreis lieber aus dem Speck der Bauern, als aus dem eigenen schneiden, liegt auf der Hand.

Wie's dem Bauer mit der Grundsteuer den Hrn. Rittern gegenüber erging, haben wir in der vorigen Nummer dieses Blattes gesehen. Heute müssen wir nach einer andern königl. Steuer - der Klassensteuer gedenken. Da die Herren Ritter einmal auf "Entschädigung" für "wohlerworbene Rechte" erpicht sind: so ist's gut, wenn das Volk weiß, wie viel es ungefähr auch unter der Rubrik "Klassensteuer" von der gottbegnadeten Sippschaft zurückzufordern hat. Die von der Klassensteuer völlig befreiten hohen Herren lassen wir einstweilen bei Seite. Die höchste Klassensteuerstufe umfaßt bekanntlich diejenigen, welche monatlich 12 Thlr., also jährlich 144 Thlr. entrichten, auf der niedrigsten Stufe dagegen wird monatlich 1 Sgr. 3 Pf., jährlich 1/2 Thlr. gezahlt. Auf einer der Zwischenstufen befinden sich die Bauern mit 2-3 Hufen Landes und 2 Thlr. monatlicher, oder 24 Thalern jährlicher Klassensteuer. Auf den Stufen weiter hinab die kleineren Ackerleute. Nehmen wir Einen aus der Masse heraus. Er besitzt 8 Morgen Landes von mittlerer Qualität; entrichtet eine Masse Abgaben an den "gnädigen" Herrn, muß ihm jährlich eine Menge Hofedienste thun und zahlt dabei an Klassensteuer monatlich 7 Sgr. 6 Pf., jährlich 3 Thlr. Ihm gegenüber steht ein "gnädiger" Herr mit ausgedehntestem Grundbesitz, mit Wäldern und Wiesen, mit Eisenhütten, Galmei-Gruben, Kohlenbergwerken etc. z. B. der Erzheuler, Russenfreund, Demokratenfresser und Deputirter der zweiten Kammer, Graf Renard. Dieser Mann hat ein jährliches Einkommen von 240,000 Thlrn. Er entrichtet auf der höchsten Stufe monatlich nicht mehr als 12 Thlr. Klassensteuer, jährlich 144 Thlr. Im Verhältniß zu jenem Rustikalbesitzer mit den 8 Morgen hätte er jährlich mindestens 7000 Thlr. Klassensteuer zu zahlen gehabt, macht in 20 Jahren 140,000 Thlr. Er hat also in 20 Jahren zu wenig eingezahlt: 137,120 Thlr.

Dem Landvolke wurde vor und während der sogenannten "Freiheitskriege" die königliche Verheißung wiederholt zugeschworen, daß künftighin alle Staatsbürger gleichmäßig zu den Staatslasten beitragen sollten. Es ist und bleibt dies für das Volk ein durch Blut und Opfer aller Art "wohlerworbenes Recht". Wie es in dieser Hinsicht jahraus jahrein beeinträchtigt worden, erhellt aus dem oben Gesagten. Wegen Verkürzung dieses "wohlerworbenes Rechtes" hat der Bauer alle Ursache, die vollste "Entschädigung" zu fordern. Die Herren Ritter werden bloß unter dieser Rubrik ein schönes Sümmchen nachzuzahlen haben. Mögen sie dann, wenn der Tag der Ausgleichung beginnt, nicht jammern. Sie haben so laut ihre "wohlerworbenen Rechte" in's Land hineingeheult, und in dem Artikel "Entschädigung" so nette Geschäftchen gemacht: daß der Bauer ein vernagelter Klotz sein müßte, wenn er nicht endlich auch einmal seine "wohlerworbenen Rechte" hervorlangte und sich auch einmal in dem bisher für die hohen Herren so ergiebigen "Entschädigungsgeschäft" versuchte.

Bei der Klassensteuer kommt nicht bloß der sogenannte Bauer oder der Rustikalbesitzer im Allgemeinen in Anschlag; hier handelt es sich zugleich um die "wohlerworbenen Rechte" Aller, welche Klassensteuer zahlten und zahlen. Verweilen wir einen Augenblick bei der untersten Steuerstufe; für Hrn. Grafen Renard und Genossen werden sich da noch ganz andere Sümmchen, die sie uns bis jetzt Rest geblieben sind, herausstellen.

Ein Hofeknecht mit 10 Thlr. jährlich Lohn, zahlt von dieser Jahreseinnahme an den Staat 1/2 Thlr. Klassensteuer, oder 5 Prozent seines baaren Einkommens. Hr. Graf Renard entrichtete bisher von seinen 240,000 Thlrn. jährlichen Einkommens nur 144 Thlr. oder 3/30 Prozent; d. h. der Hofeknecht zahlt jährlich verhältnißmäßig dreiundachtzigmal so viel wie der edle Graf Renard. Der edle Renard müßte im Verhältniß zum Hofeknecht aber steuern wenigstens 12,000 Thlr.

Er hat mithin in den letzten 20 Jahren 237,120 Thlr. zu wenig gezahlt.

In der niedrigsten Klasse steuert die Hofegärtnersmagd bei einem Jahreslohn von 6 Thlrn. ebenfalls jährlich 1/2 Thlr oder 8 1/3 Prozent von ihrem Einkommen.

Im gleichen, gar nicht einmal progressiven, Verhältniß zu der Hofegärtnersmagd hatte Hr. Graf Renard jährlich 20,000 Thlr., oder in den letzten 20 Jahren 400,000 Thlr. Klassensteuer zu zahlen, er hat während dieser Zeit aber nur 2880 Thlr. gezahlt, also zu wenig 397,120 Thlr. Mit andern Worten, die Hofgärtnersmagd hätte im Verhältniß zum Hrn. Grafen Renard jährlich nur c. 2 1/8 Pfennige zu bezahlen gehabt. Sie hat daher von ihrem sauer verdienten Lohn, immer das gleiche Verhältniß angenommen, in dem nämlichen Zeitraum c. 9 Thlr. 26 Sgr. 5 Pfg. zuviel an Klassensteuer entrichtet.

Aber freilich, hätten die Dienstboten, Tagelöhner, Häusler, Gärtner, Handwerker etc. nicht mehr gezahlt, als Hr. Graf Renard, z. B. ein Dienstbote, Tagelöhner etc. jährlich nur 2 1/8 Pfennige Klassensteuer: woher hätten denn die Tafelgelder für die Generale "Meines herrlichen Kriegsheeres", woher die hohen Pensionen, woher die Geschenke von 4000, 6000, 10,000 bis 30,000 Thlr. an reiche Adlige mit und ohne Staatsdienst, woher die Gelder zu einem goldenen Schilde für den lieben Pathen, den englischen Prinzen von Wales, woher die Summen für Don Carlos und für die christlich-germanische Marotte und gute anglikanische Spekulation mit dem Bischofthum von Jerusalem u. s. w. u. s. w. beschafft werden sollen?

Es läßt sich leicht ermessen, wie groß die von den "Fürsten, Grafen und Herren" blos an Klassensteuer nachzuzahlende Summe sein muß, wenn schon ein einziges Mitglied, Hr. Graf Renard, mit einem bedeutenden Sümmchen restirt.

Nach dem landesväterlichen Willen von Friedrich Wilhelm IV., Eichhorn-Ladenberg und der übrigen christlich-germanischen Genossenschaft sollte die Volksschule, (man vergleiche die Eichhornschen Reskripte bis Anfang 1848) sich lediglich auf Lesen, Schreiben und das nothdürftigste Rechnen beschränken. Die 4 Spezies wären also dem Landvolke immerhin erlaubt geblieben. Es bedurfte indessen der Volksschule nicht, um dem Landmann die verschiedenen Spezies, namentlich das Subtrahiren, oder Ab- und Entziehen, beizubringen. In Schlesien wenigstens hat die gottbegnadete Raubritterschaft so viel an ihm herum und von ihm heraus subtrahirt, daß er nun seinerseits bei der ersten besten Gelegenheit in dieser Spezies des Subtrahirens, auf die hohen Herren angewandt, ganz famos bestehen dürfte.

In dem Subtraktions-Exempel des schlesischen Landmannes befindet sich u. A. auch ein Posten, dessen Erwähnung den hohen und niedern ritterlichen Herren ganz absonderlich zuwider ist. Er kam bereits im Frühjahr und Sommer vorigen Jahres auf mehreren Bauernversammlungen zur Sprache. Er betrifft die Rückforderung der "wüsten Huben." Wenn Ihr, hohe Rittersherren, so sehr auf Eure "wohlerworbenen Rechte" pocht und die Euch bisher so schmackhafte und zuträgliche "Entschädigungskost" fortzusetzen gedenkt: so werdet doch nicht gleich so wüthig über Eure "geliebten" Dorf- "Unterthanen," daß sie ihre "wohlerworbenen," wenn gleich seit längerer Zeit verloren gegangenen, durch ritterliche Gewalt oder Eskamotage entrissenen "Rechte" auch ihrerseits geltend zu machen suchen. Ihr wißt ja sehr gut, liebe hohe Herren, was es mit den "wüsten Huben" in den allermeisten Fällen für eine Bewandniß hat. Eure Vorgänger oder auch Eure Ahnen benutzten zur Zeit der Erbunterthänigkeit ihre Allgewalt im Kleinen, wie Ludwig XIV. die seinige zuvor benutzt hatte mittelst der berüchtigten Rennionskammern. Nur mit dem Unterschiede, daß Eure Ahnen oder Vorbesitzer nicht viel Wesens von der Geschichte machten, sondern still und ohne Aufsehen zu Werke gingen.

Ueberall, wo im vorigen Jahrhundert durch Krieg, Epidemieen, Feuersbrünste und andere Unfälle Rustikalwirthe zu Grunde gingen: da war der Patrimonialherr schleunig bei der Hand, um entweder den Acker der betreffenden Rustikalstelle ganz oder zum größten Theil seinem Dominium einzuverleiben. Grundsteuer, Haussteuer und die übrigen Lasten hütetet Ihr Euch wohl mithinüber zu nehmen. Diese mußten fort und fort entweder die ganze Gemeinde oder der nachfolgende Besitzer tragen, der oft nur den dritten, den sechsten, den achten Theil der früheren Bodenfläche, aber alle früheren Steuern, Abgaben und Leistungen in den Kaufbrief gesetzt erhielt. Aehnlich machtet Ihr's mit Gemeinde-Weiden und Aeckern, wenn z. B. die oben erwähnten Ursachen eine mehr oder weniger vollständige Entvölkerung des Dorfes herbeigeführt hatten. Diese und noch andere Gelegenheiten benutztet Ihr, um so viel Ländereien als möglich zusammenzuschlagen.

Die Gemeinden aber und die einzelnen Rustikalen mußten die Gemeinden-, Kirchen-, Schul-, Kreis- und andere Lasten unvermindert tragen, als wenn ihnen nicht das Mindeste abhanden gekommen wäre. Ihr habt fortwährend den Ertrag davon gezogen und nicht einmal die geringen Abgaben geleistet, die Ihr wenigstens für Eure übrige Morgenzahl zu entrichten geneigt waret.

Allerdings verursacht Euch schon der Gedanke an diesen und manchen andern Subtrahendus im bäuerlichen Subtraktions-Exempel Bauchgrimmen: allein, Ihr hohen und niedern Ritter, Ihr habt's nicht besser gewollt. Der Landmann wird Euch antworten:

Mit dem Maaß, womit Ihr messen wollt, wollen wir Euch auch messen!

In Eurem wüthigen "Entschädigungs"-Appetit seid Ihr blindlings an ein wahres Hornissennest von Volksentschädigungen angerannt; fliegen diese, gereizt wie sie sind, eines Tages hervor, dann könnte Euch leicht außer genauester Entschädigung noch eine gute Portion Beschädigung zu Theil werden.

X Jülich, 23. März.

Ihr Feuilleton-Artikel "Preußen in Amerika" hat hier die Wuth des säbelklirrenden Schwarzweißthums neuerdings gegen Ihr Blatt rege gemacht. Bürger Böckmann, Soldat im 8. Reservebataillon, ist Abonnent Ihrer Zeitung und hat um dessentwillen wiederholt Verfolgungen erlitten. Man hat mehrfach versucht, den Mann mürbe zu machen, doch haben weder häufiger Arrest noch die Brutalität des Lieutenants ** bis jetzt vermocht, den festen Sinn des jungen Republikaners zu beugen. Lieutenant Loewen hat dem Böckmann das Lesen Ihres Blattes direkt verbieten lassen. Jetzt heißt's "Ordre parirt," sonst gehts ins Loch!

15 Essen, 24. März.

Der hiesige Magistrat hatte den Demokraten zuweilen Konzessionen gemacht, welche seinem Meister v. Mirbach in Düsseldorf nicht nach der preußischen Schablone waren. Der Magistrat wurde daher sofort von den Polizeigeschäften entbunden und diese der Alleinherrschaft des hiesigen Bürgermeisters übertragen.

Man lebt hier also in einer absolutistischen Polizeiwirthschaft, wie sie nicht einmal vor dem 18. März v. J. bestand.

Der ganze Magistrat wurde mit einem Striche wegrasiert und die Bürger zugleich über den Löffel barbiert.

305 Berlin, 24. März.

Nächstens wird bei Reuter und Stargardt hierselbst wöchentlich eine Sammlung der parlamentarischen Reden der Herrn Minister erscheinen, zum Nutzen und Frommen des von ihnen regierten Volkes und zum Gebrauch als Stylproben in den preußischen Schulen.

* Berlin, 21. März.

In unsrem Feuilleton war neulich eine Stelle der "Neuen Preußischen Zeitung" citirt, in welcher Herr

Neue Rheinische Zeitung
Organ der Demokratie.
No 256. Köln, Dienstag, den 27. März. 1849.

Vierteljähriger Abonnementspreis in Köln 1 Thlr. 7 1/2 Sgr., bei allen preußischen Postanstalten 1 Thlr. 17 Sgr. ‒ Im Auslande wende man sich: in Belgien an die betreffenden Postanstalten; in London an W. Thomas, 21 Catherine-Street, Strand; in Paris an W. Thomas, 38 Rue Vivienne, und an A. Havas, 3 Rue Jean Jacques Rcusseau.

Insertionen werden mit 18 Pf. die Petitzeile oder deren Raum berechnet.

Auskunft, Annahme und Abgabe chiffrirter Briefe gratis.

Nur frankirte, Briefe werden angenommen.

Expedition Unter Hutmacher Nro. 17.

Bestellungen auf die Neue Rheinische Zeitung für das II. Quartal (April-Juni) bitten wir möglichst frühzeitig zu machen.

Unsere auswärtigen geehrten Abonnenten machen wir darauf aufmerksam, daß die Abonnements jedesmal am Schlusse des Quartals bei den Postämtern erneuert werden müssen.

Avis für unsere süddeutschen Abonnenten.

Mehrere süddeutschen Postbehörden weigern sich 1/4 jähriges Abonnement auf die „Neue Rh. Ztg.“ anzunehmen, und verlangen von den Bestellern Vorausbezahlung auf ein halbes Jahr. Namentlich ist dies in Darmstadt und Höchst vorgekommen.

Wir erklären unseren süddeutschen Abonnenten, daß die auswärtigen Abonnementsgelder nur quartaliter bei der Kölner Post eingehen, und daß sie den Vorschuß, den sie den Darmstädter und Höchster Postbehörden zahlen, als eine Zwangsanleihe des verkommenen Thurn- und Taxischen Reichsschnecken-Industrie-Geschäfts ansehen mögen.

Die Expedition.

Uebersicht.

Deutschland. Köln. (Die schlesische Milliarde.) Jülich. (Militärverfolgungen) Essen. (Der Stadtrath.) Berlin. (Vermischtes ‒ Kammersitzung.) Liegnitz. (Der 18. März.) Breslau. (Die Suspension der Bürgerwehr.) Danzig. (Kroatenscenen.) Dresden. (Zweite Kammer) Frankfurt. (Nationalversammlung. ‒ Curiosum. ‒ Ministerialaussichten) Wien. (Die drei neuen Gesetze.)

Italien. Rom. (Neue Grundbesitzregister. ‒ Liquidation der Jesuitengüter.) Florenz. (Zwangsanleihe.) Neapel. (Verhaftung von Deputirten.) Como. (Bewaffnung der Bürgerwehr.) Mailand (Radetzki'sche Bürgerwehr.) Turin. (Rüstungen)

Ungarn. (Vom Kriegsschauplatz. ‒ Die serbischen Verwicklungen.) Aus Siebenbürgen. (Kroatenwirthschaft)

Franz. Republik. Paris. (Das Klubgesetz. ‒ Willich verhaftet. ‒ Vermischtes. ‒ Nationalversammlung.) Bourges. (Prozeß.)

Amerika. New-York. (Kongreßverhandlung.)

Deutschland.
* Köln, 26. März.

Aus den schlesischen Blutströmen, die von 1813-15 für den wankenden Thron der Hohenzollern so reichlich vergossen wurden: keimte bald nach dem Frieden eine köstliche Saat hervor. Statt Befreiung verdoppelte Knechtschaft, statt Erleichterung steigende Ueberbürdung. Fortdauer der alten Lasten unter altem Namen oder Verwandlung des alten Namens in einen neuen, modernen, einträglicheren.

Die Scheidewand zwischen Stadt- und Land-Kommunen nicht blos aufrecht erhalten, sondern verstärkt. Die Dorfgemeinde als willenlose Heerde dem „gnädigen“ Gutsherrn überantwortet, der zugleich Polizeiherr ist und durch seinen Patrimonialrichter das Schwert der „heiligen“ altpreußischen Justiz über den Häuptern des Bauernvolks schwingen läßt. Der Gerichtsschulze und seine Beisitzer, von den Gutsherren ernannt oder reiche Erbscholzen, die am Marktage sich glücklich fühlen, mit den Herrn Rittern einige Flaschen Wein ausstechen und bezahlen zu dürfen; der sog. Gemeindevorstand mithin ganz zur Verfügung des raubritterlichen Systems. Weiterhin auch der „gnädige“ Hr. Landrath, aus und von den Rittern, d. h. im Interesse der letzteren, erwählt und in diesem Interesse, welches sein eigenes ist, Treffliches leistend. Wohin der Landmann blickt, überall seine offenen oder geheimen Feinde, wohin er tritt, liegt ein Fangeisen, ein Schraubstock oder ein Schröpfkopf „von Gottes und der Raubritter Gnaden“ in seinem Wege. Erst zehntet er an die Kirche, dann an den Dominialherrn und endlich trägt er den Rest seines Schweißes ins kgl. Steueramt. Bei den Gemeindelasten ist er der Esel, dem der „gnädige“ Herr so viel aufpacken läßt, als nur immer möglich. Er baut die Vicinalwege und die Kreisstraßen, damit die dominialvergnügte Ritterschaft bequem dahin rollen kann zu Bällen, Jagdpartien und andern Festlichkeiten der fröhlichen Adelskette. In den Kreisständen hat die gesammte Bauernschaft des Kreises 3 Vertreter, dagegen die Ritterschaft so viel Stimmen, als Ritter im Kreise sind. Daß letztere bei den Ausgaben für den Kreis lieber aus dem Speck der Bauern, als aus dem eigenen schneiden, liegt auf der Hand.

Wie's dem Bauer mit der Grundsteuer den Hrn. Rittern gegenüber erging, haben wir in der vorigen Nummer dieses Blattes gesehen. Heute müssen wir nach einer andern königl. Steuer ‒ der Klassensteuer gedenken. Da die Herren Ritter einmal auf „Entschädigung“ für „wohlerworbene Rechte“ erpicht sind: so ist's gut, wenn das Volk weiß, wie viel es ungefähr auch unter der Rubrik „Klassensteuer“ von der gottbegnadeten Sippschaft zurückzufordern hat. Die von der Klassensteuer völlig befreiten hohen Herren lassen wir einstweilen bei Seite. Die höchste Klassensteuerstufe umfaßt bekanntlich diejenigen, welche monatlich 12 Thlr., also jährlich 144 Thlr. entrichten, auf der niedrigsten Stufe dagegen wird monatlich 1 Sgr. 3 Pf., jährlich 1/2 Thlr. gezahlt. Auf einer der Zwischenstufen befinden sich die Bauern mit 2-3 Hufen Landes und 2 Thlr. monatlicher, oder 24 Thalern jährlicher Klassensteuer. Auf den Stufen weiter hinab die kleineren Ackerleute. Nehmen wir Einen aus der Masse heraus. Er besitzt 8 Morgen Landes von mittlerer Qualität; entrichtet eine Masse Abgaben an den „gnädigen“ Herrn, muß ihm jährlich eine Menge Hofedienste thun und zahlt dabei an Klassensteuer monatlich 7 Sgr. 6 Pf., jährlich 3 Thlr. Ihm gegenüber steht ein „gnädiger“ Herr mit ausgedehntestem Grundbesitz, mit Wäldern und Wiesen, mit Eisenhütten, Galmei-Gruben, Kohlenbergwerken etc. z. B. der Erzheuler, Russenfreund, Demokratenfresser und Deputirter der zweiten Kammer, Graf Renard. Dieser Mann hat ein jährliches Einkommen von 240,000 Thlrn. Er entrichtet auf der höchsten Stufe monatlich nicht mehr als 12 Thlr. Klassensteuer, jährlich 144 Thlr. Im Verhältniß zu jenem Rustikalbesitzer mit den 8 Morgen hätte er jährlich mindestens 7000 Thlr. Klassensteuer zu zahlen gehabt, macht in 20 Jahren 140,000 Thlr. Er hat also in 20 Jahren zu wenig eingezahlt: 137,120 Thlr.

Dem Landvolke wurde vor und während der sogenannten „Freiheitskriege“ die königliche Verheißung wiederholt zugeschworen, daß künftighin alle Staatsbürger gleichmäßig zu den Staatslasten beitragen sollten. Es ist und bleibt dies für das Volk ein durch Blut und Opfer aller Art „wohlerworbenes Recht“. Wie es in dieser Hinsicht jahraus jahrein beeinträchtigt worden, erhellt aus dem oben Gesagten. Wegen Verkürzung dieses „wohlerworbenes Rechtes“ hat der Bauer alle Ursache, die vollste „Entschädigung“ zu fordern. Die Herren Ritter werden bloß unter dieser Rubrik ein schönes Sümmchen nachzuzahlen haben. Mögen sie dann, wenn der Tag der Ausgleichung beginnt, nicht jammern. Sie haben so laut ihre „wohlerworbenen Rechte“ in's Land hineingeheult, und in dem Artikel „Entschädigung“ so nette Geschäftchen gemacht: daß der Bauer ein vernagelter Klotz sein müßte, wenn er nicht endlich auch einmal seine „wohlerworbenen Rechte“ hervorlangte und sich auch einmal in dem bisher für die hohen Herren so ergiebigen „Entschädigungsgeschäft“ versuchte.

Bei der Klassensteuer kommt nicht bloß der sogenannte Bauer oder der Rustikalbesitzer im Allgemeinen in Anschlag; hier handelt es sich zugleich um die „wohlerworbenen Rechte“ Aller, welche Klassensteuer zahlten und zahlen. Verweilen wir einen Augenblick bei der untersten Steuerstufe; für Hrn. Grafen Renard und Genossen werden sich da noch ganz andere Sümmchen, die sie uns bis jetzt Rest geblieben sind, herausstellen.

Ein Hofeknecht mit 10 Thlr. jährlich Lohn, zahlt von dieser Jahreseinnahme an den Staat 1/2 Thlr. Klassensteuer, oder 5 Prozent seines baaren Einkommens. Hr. Graf Renard entrichtete bisher von seinen 240,000 Thlrn. jährlichen Einkommens nur 144 Thlr. oder 3/30 Prozent; d. h. der Hofeknecht zahlt jährlich verhältnißmäßig dreiundachtzigmal so viel wie der edle Graf Renard. Der edle Renard müßte im Verhältniß zum Hofeknecht aber steuern wenigstens 12,000 Thlr.

Er hat mithin in den letzten 20 Jahren 237,120 Thlr. zu wenig gezahlt.

In der niedrigsten Klasse steuert die Hofegärtnersmagd bei einem Jahreslohn von 6 Thlrn. ebenfalls jährlich 1/2 Thlr oder 8 1/3 Prozent von ihrem Einkommen.

Im gleichen, gar nicht einmal progressiven, Verhältniß zu der Hofegärtnersmagd hatte Hr. Graf Renard jährlich 20,000 Thlr., oder in den letzten 20 Jahren 400,000 Thlr. Klassensteuer zu zahlen, er hat während dieser Zeit aber nur 2880 Thlr. gezahlt, also zu wenig 397,120 Thlr. Mit andern Worten, die Hofgärtnersmagd hätte im Verhältniß zum Hrn. Grafen Renard jährlich nur c. 2 1/8 Pfennige zu bezahlen gehabt. Sie hat daher von ihrem sauer verdienten Lohn, immer das gleiche Verhältniß angenommen, in dem nämlichen Zeitraum c. 9 Thlr. 26 Sgr. 5 Pfg. zuviel an Klassensteuer entrichtet.

Aber freilich, hätten die Dienstboten, Tagelöhner, Häusler, Gärtner, Handwerker etc. nicht mehr gezahlt, als Hr. Graf Renard, z. B. ein Dienstbote, Tagelöhner etc. jährlich nur 2 1/8 Pfennige Klassensteuer: woher hätten denn die Tafelgelder für die Generale „Meines herrlichen Kriegsheeres“, woher die hohen Pensionen, woher die Geschenke von 4000, 6000, 10,000 bis 30,000 Thlr. an reiche Adlige mit und ohne Staatsdienst, woher die Gelder zu einem goldenen Schilde für den lieben Pathen, den englischen Prinzen von Wales, woher die Summen für Don Carlos und für die christlich-germanische Marotte und gute anglikanische Spekulation mit dem Bischofthum von Jerusalem u. s. w. u. s. w. beschafft werden sollen?

Es läßt sich leicht ermessen, wie groß die von den „Fürsten, Grafen und Herren“ blos an Klassensteuer nachzuzahlende Summe sein muß, wenn schon ein einziges Mitglied, Hr. Graf Renard, mit einem bedeutenden Sümmchen restirt.

Nach dem landesväterlichen Willen von Friedrich Wilhelm IV., Eichhorn-Ladenberg und der übrigen christlich-germanischen Genossenschaft sollte die Volksschule, (man vergleiche die Eichhornschen Reskripte bis Anfang 1848) sich lediglich auf Lesen, Schreiben und das nothdürftigste Rechnen beschränken. Die 4 Spezies wären also dem Landvolke immerhin erlaubt geblieben. Es bedurfte indessen der Volksschule nicht, um dem Landmann die verschiedenen Spezies, namentlich das Subtrahiren, oder Ab- und Entziehen, beizubringen. In Schlesien wenigstens hat die gottbegnadete Raubritterschaft so viel an ihm herum und von ihm heraus subtrahirt, daß er nun seinerseits bei der ersten besten Gelegenheit in dieser Spezies des Subtrahirens, auf die hohen Herren angewandt, ganz famos bestehen dürfte.

In dem Subtraktions-Exempel des schlesischen Landmannes befindet sich u. A. auch ein Posten, dessen Erwähnung den hohen und niedern ritterlichen Herren ganz absonderlich zuwider ist. Er kam bereits im Frühjahr und Sommer vorigen Jahres auf mehreren Bauernversammlungen zur Sprache. Er betrifft die Rückforderung der „wüsten Huben.“ Wenn Ihr, hohe Rittersherren, so sehr auf Eure „wohlerworbenen Rechte“ pocht und die Euch bisher so schmackhafte und zuträgliche „Entschädigungskost“ fortzusetzen gedenkt: so werdet doch nicht gleich so wüthig über Eure „geliebten“ Dorf- „Unterthanen,“ daß sie ihre „wohlerworbenen,“ wenn gleich seit längerer Zeit verloren gegangenen, durch ritterliche Gewalt oder Eskamotage entrissenen „Rechte“ auch ihrerseits geltend zu machen suchen. Ihr wißt ja sehr gut, liebe hohe Herren, was es mit den „wüsten Huben“ in den allermeisten Fällen für eine Bewandniß hat. Eure Vorgänger oder auch Eure Ahnen benutzten zur Zeit der Erbunterthänigkeit ihre Allgewalt im Kleinen, wie Ludwig XIV. die seinige zuvor benutzt hatte mittelst der berüchtigten Rennionskammern. Nur mit dem Unterschiede, daß Eure Ahnen oder Vorbesitzer nicht viel Wesens von der Geschichte machten, sondern still und ohne Aufsehen zu Werke gingen.

Ueberall, wo im vorigen Jahrhundert durch Krieg, Epidemieen, Feuersbrünste und andere Unfälle Rustikalwirthe zu Grunde gingen: da war der Patrimonialherr schleunig bei der Hand, um entweder den Acker der betreffenden Rustikalstelle ganz oder zum größten Theil seinem Dominium einzuverleiben. Grundsteuer, Haussteuer und die übrigen Lasten hütetet Ihr Euch wohl mithinüber zu nehmen. Diese mußten fort und fort entweder die ganze Gemeinde oder der nachfolgende Besitzer tragen, der oft nur den dritten, den sechsten, den achten Theil der früheren Bodenfläche, aber alle früheren Steuern, Abgaben und Leistungen in den Kaufbrief gesetzt erhielt. Aehnlich machtet Ihr's mit Gemeinde-Weiden und Aeckern, wenn z. B. die oben erwähnten Ursachen eine mehr oder weniger vollständige Entvölkerung des Dorfes herbeigeführt hatten. Diese und noch andere Gelegenheiten benutztet Ihr, um so viel Ländereien als möglich zusammenzuschlagen.

Die Gemeinden aber und die einzelnen Rustikalen mußten die Gemeinden-, Kirchen-, Schul-, Kreis- und andere Lasten unvermindert tragen, als wenn ihnen nicht das Mindeste abhanden gekommen wäre. Ihr habt fortwährend den Ertrag davon gezogen und nicht einmal die geringen Abgaben geleistet, die Ihr wenigstens für Eure übrige Morgenzahl zu entrichten geneigt waret.

Allerdings verursacht Euch schon der Gedanke an diesen und manchen andern Subtrahendus im bäuerlichen Subtraktions-Exempel Bauchgrimmen: allein, Ihr hohen und niedern Ritter, Ihr habt's nicht besser gewollt. Der Landmann wird Euch antworten:

Mit dem Maaß, womit Ihr messen wollt, wollen wir Euch auch messen!

In Eurem wüthigen „Entschädigungs“-Appetit seid Ihr blindlings an ein wahres Hornissennest von Volksentschädigungen angerannt; fliegen diese, gereizt wie sie sind, eines Tages hervor, dann könnte Euch leicht außer genauester Entschädigung noch eine gute Portion Beschädigung zu Theil werden.

X Jülich, 23. März.

Ihr Feuilleton-Artikel „Preußen in Amerika“ hat hier die Wuth des säbelklirrenden Schwarzweißthums neuerdings gegen Ihr Blatt rege gemacht. Bürger Böckmann, Soldat im 8. Reservebataillon, ist Abonnent Ihrer Zeitung und hat um dessentwillen wiederholt Verfolgungen erlitten. Man hat mehrfach versucht, den Mann mürbe zu machen, doch haben weder häufiger Arrest noch die Brutalität des Lieutenants ** bis jetzt vermocht, den festen Sinn des jungen Republikaners zu beugen. Lieutenant Loewen hat dem Böckmann das Lesen Ihres Blattes direkt verbieten lassen. Jetzt heißt's „Ordre parirt,“ sonst gehts ins Loch!

15 Essen, 24. März.

Der hiesige Magistrat hatte den Demokraten zuweilen Konzessionen gemacht, welche seinem Meister v. Mirbach in Düsseldorf nicht nach der preußischen Schablone waren. Der Magistrat wurde daher sofort von den Polizeigeschäften entbunden und diese der Alleinherrschaft des hiesigen Bürgermeisters übertragen.

Man lebt hier also in einer absolutistischen Polizeiwirthschaft, wie sie nicht einmal vor dem 18. März v. J. bestand.

Der ganze Magistrat wurde mit einem Striche wegrasiert und die Bürger zugleich über den Löffel barbiert.

305 Berlin, 24. März.

Nächstens wird bei Reuter und Stargardt hierselbst wöchentlich eine Sammlung der parlamentarischen Reden der Herrn Minister erscheinen, zum Nutzen und Frommen des von ihnen regierten Volkes und zum Gebrauch als Stylproben in den preußischen Schulen.

* Berlin, 21. März.

In unsrem Feuilleton war neulich eine Stelle der „Neuen Preußischen Zeitung“ citirt, in welcher Herr

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        <titlePart type="sub">Organ der Demokratie.</titlePart>
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          <docDate>No 256. Köln, Dienstag, den 27. März. 1849.</docDate>
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        <p>Vierteljähriger Abonnementspreis in Köln 1 Thlr. 7 1/2 Sgr., bei allen preußischen Postanstalten 1 Thlr. 17 Sgr. &#x2012; Im Auslande wende man sich: in Belgien an die betreffenden Postanstalten; in London an W. Thomas, 21 Catherine-Street, Strand; in Paris an W. Thomas, 38 Rue Vivienne, und an A. Havas, 3 Rue Jean Jacques Rcusseau.</p>
        <p>Insertionen werden mit 18 Pf. die Petitzeile oder deren Raum berechnet.</p>
        <p>Auskunft, Annahme und Abgabe chiffrirter Briefe gratis.</p>
        <p>Nur frankirte, Briefe werden angenommen.</p>
        <p>Expedition Unter Hutmacher Nro. 17.</p>
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        <p>Bestellungen auf die Neue Rheinische Zeitung für das II. Quartal (April-Juni) bitten wir möglichst frühzeitig zu machen.</p>
        <p>Unsere auswärtigen geehrten Abonnenten machen wir darauf aufmerksam, daß die Abonnements jedesmal am Schlusse des Quartals bei den Postämtern erneuert werden müssen.</p>
      </div>
      <div type="jExpedition">
        <p> <hi rendition="#g">Avis</hi> <hi rendition="#b">für unsere süddeutschen Abonnenten.</hi> </p>
        <p>Mehrere süddeutschen Postbehörden weigern sich 1/4 jähriges Abonnement auf die &#x201E;Neue Rh. Ztg.&#x201C; anzunehmen, und verlangen von den Bestellern Vorausbezahlung auf ein halbes Jahr. Namentlich ist dies in Darmstadt und Höchst vorgekommen.</p>
        <p>Wir erklären unseren süddeutschen Abonnenten, daß die auswärtigen Abonnementsgelder nur quartaliter bei der Kölner Post eingehen, und daß sie den Vorschuß, den sie den Darmstädter und Höchster Postbehörden zahlen, als eine Zwangsanleihe des verkommenen Thurn- und Taxischen Reichsschnecken-Industrie-Geschäfts ansehen mögen.</p>
        <p> <hi rendition="#g">Die Expedition.</hi> </p>
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        <head>Uebersicht.</head>
        <p><hi rendition="#g">Deutschland.</hi> Köln. (Die schlesische Milliarde.) Jülich. (Militärverfolgungen) Essen. (Der Stadtrath.) Berlin. (Vermischtes &#x2012; Kammersitzung.) Liegnitz. (Der 18. März.) Breslau. (Die Suspension der Bürgerwehr.) Danzig. (Kroatenscenen.) Dresden. (Zweite Kammer) Frankfurt. (Nationalversammlung. &#x2012; Curiosum. &#x2012; Ministerialaussichten) Wien. (Die drei neuen Gesetze.)</p>
        <p><hi rendition="#g">Italien.</hi> Rom. (Neue Grundbesitzregister. &#x2012; Liquidation der Jesuitengüter.) Florenz. (Zwangsanleihe.) Neapel. (Verhaftung von Deputirten.) Como. (Bewaffnung der Bürgerwehr.) Mailand (Radetzki'sche Bürgerwehr.) Turin. (Rüstungen)</p>
        <p><hi rendition="#g">Ungarn.</hi> (Vom Kriegsschauplatz. &#x2012; Die serbischen Verwicklungen.) Aus Siebenbürgen. (Kroatenwirthschaft)</p>
        <p><hi rendition="#g">Franz. Republik.</hi> Paris. (Das Klubgesetz. &#x2012; Willich verhaftet. &#x2012; Vermischtes. &#x2012; Nationalversammlung.) Bourges. (Prozeß.)</p>
        <p><hi rendition="#g">Amerika.</hi> New-York. (Kongreßverhandlung.)</p>
      </div>
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        <head>Deutschland.</head>
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          <head><bibl><author>*</author></bibl> Köln, 26. März.</head>
          <p>Aus den schlesischen Blutströmen, die von 1813-15 für den wankenden Thron der Hohenzollern so reichlich vergossen wurden: keimte bald nach dem Frieden eine köstliche Saat hervor. Statt Befreiung verdoppelte Knechtschaft, statt Erleichterung steigende Ueberbürdung. Fortdauer der alten Lasten unter altem Namen oder Verwandlung des alten Namens in einen neuen, modernen, einträglicheren.</p>
          <p>Die Scheidewand zwischen Stadt- und Land-Kommunen nicht blos aufrecht erhalten, sondern verstärkt. Die Dorfgemeinde als willenlose Heerde dem &#x201E;gnädigen&#x201C; Gutsherrn überantwortet, der zugleich Polizeiherr ist und durch seinen Patrimonialrichter das Schwert der &#x201E;heiligen&#x201C; altpreußischen Justiz über den Häuptern des Bauernvolks schwingen läßt. Der Gerichtsschulze und seine Beisitzer, von den Gutsherren ernannt oder reiche Erbscholzen, die am Marktage sich glücklich fühlen, mit den Herrn Rittern einige Flaschen Wein ausstechen und bezahlen zu dürfen; der sog. Gemeindevorstand mithin ganz zur Verfügung des raubritterlichen Systems. Weiterhin auch der &#x201E;gnädige&#x201C; Hr. Landrath, aus und von den Rittern, d. h. im Interesse der letzteren, erwählt und in diesem Interesse, welches sein eigenes ist, Treffliches leistend. Wohin der Landmann blickt, überall seine offenen oder geheimen Feinde, wohin er tritt, liegt ein Fangeisen, ein Schraubstock oder ein Schröpfkopf &#x201E;von Gottes und der Raubritter Gnaden&#x201C; in seinem Wege. Erst zehntet er an die Kirche, dann an den Dominialherrn und endlich trägt er den Rest seines Schweißes ins kgl. Steueramt. Bei den Gemeindelasten ist er der Esel, dem der &#x201E;gnädige&#x201C; Herr so viel aufpacken läßt, als nur immer möglich. Er baut die Vicinalwege und die Kreisstraßen, damit die dominialvergnügte Ritterschaft bequem dahin rollen kann zu Bällen, Jagdpartien und andern Festlichkeiten der fröhlichen Adelskette. In den Kreisständen hat die gesammte Bauernschaft des Kreises 3 Vertreter, dagegen die Ritterschaft so viel Stimmen, als Ritter im Kreise sind. Daß letztere bei den Ausgaben für den Kreis lieber aus dem Speck der Bauern, als aus dem eigenen schneiden, liegt auf der Hand.</p>
          <p>Wie's dem Bauer mit der <hi rendition="#g">Grundsteuer</hi> den Hrn. Rittern gegenüber erging, haben wir in der vorigen Nummer dieses Blattes gesehen. Heute müssen wir nach einer andern königl. Steuer &#x2012; der <hi rendition="#g">Klassensteuer</hi> gedenken. Da die Herren Ritter einmal auf &#x201E;Entschädigung&#x201C; für &#x201E;wohlerworbene Rechte&#x201C; erpicht sind: so ist's gut, wenn das Volk weiß, wie viel es ungefähr auch unter der Rubrik &#x201E;Klassensteuer&#x201C; von der gottbegnadeten Sippschaft zurückzufordern hat. Die von der Klassensteuer völlig befreiten hohen Herren lassen wir einstweilen bei Seite. Die höchste Klassensteuerstufe umfaßt bekanntlich diejenigen, welche monatlich 12 Thlr., also jährlich 144 Thlr. entrichten, auf der niedrigsten Stufe dagegen wird monatlich 1 Sgr. 3 Pf., jährlich 1/2 Thlr. gezahlt. Auf einer der Zwischenstufen befinden sich die Bauern mit 2-3 Hufen Landes und 2 Thlr. monatlicher, oder 24 Thalern jährlicher Klassensteuer. Auf den Stufen weiter hinab die kleineren Ackerleute. Nehmen wir Einen aus der Masse heraus. Er besitzt 8 Morgen Landes von mittlerer Qualität; entrichtet eine Masse Abgaben an den &#x201E;gnädigen&#x201C; Herrn, muß ihm jährlich eine Menge Hofedienste thun und zahlt dabei an Klassensteuer monatlich 7 Sgr. 6 Pf., jährlich 3 Thlr. Ihm gegenüber steht ein &#x201E;gnädiger&#x201C; Herr mit ausgedehntestem Grundbesitz, mit Wäldern und Wiesen, mit Eisenhütten, Galmei-Gruben, Kohlenbergwerken etc. z. B. der Erzheuler, Russenfreund, Demokratenfresser und Deputirter der zweiten Kammer, Graf <hi rendition="#g">Renard.</hi> Dieser Mann hat ein jährliches Einkommen von 240,000 Thlrn. Er entrichtet auf der höchsten Stufe monatlich nicht mehr als 12 Thlr. Klassensteuer, jährlich 144 Thlr. Im Verhältniß zu jenem Rustikalbesitzer mit den 8 Morgen hätte er jährlich mindestens 7000 Thlr. Klassensteuer zu zahlen gehabt, macht in 20 Jahren 140,000 Thlr. Er hat also in 20 Jahren <hi rendition="#g">zu wenig eingezahlt:</hi> <hi rendition="#b">137,120 Thlr.</hi> </p>
          <p>Dem Landvolke wurde vor und während der sogenannten &#x201E;Freiheitskriege&#x201C; die königliche Verheißung wiederholt zugeschworen, daß künftighin alle Staatsbürger gleichmäßig zu den Staatslasten beitragen sollten. Es ist und bleibt dies für das Volk ein durch Blut und Opfer aller Art <hi rendition="#g">&#x201E;wohlerworbenes Recht&#x201C;.</hi> Wie es in dieser Hinsicht jahraus jahrein beeinträchtigt worden, erhellt aus dem oben Gesagten. Wegen Verkürzung dieses &#x201E;wohlerworbenes Rechtes&#x201C; hat der Bauer alle Ursache, die vollste &#x201E;Entschädigung&#x201C; zu fordern. Die Herren Ritter werden bloß unter dieser Rubrik ein schönes Sümmchen nachzuzahlen haben. Mögen sie dann, wenn der Tag der Ausgleichung beginnt, nicht jammern. Sie haben so laut ihre &#x201E;wohlerworbenen Rechte&#x201C; in's Land hineingeheult, und in dem Artikel &#x201E;Entschädigung&#x201C; so nette Geschäftchen gemacht: daß der Bauer ein vernagelter Klotz sein müßte, wenn er nicht endlich auch einmal <hi rendition="#g">seine</hi> &#x201E;wohlerworbenen Rechte&#x201C; hervorlangte und sich auch einmal in dem bisher für die hohen Herren so ergiebigen &#x201E;Entschädigungsgeschäft&#x201C; versuchte.</p>
          <p>Bei der Klassensteuer kommt nicht bloß der sogenannte Bauer oder der Rustikalbesitzer im Allgemeinen in Anschlag; hier handelt es sich zugleich um die &#x201E;wohlerworbenen Rechte&#x201C; Aller, welche Klassensteuer zahlten und zahlen. Verweilen wir einen Augenblick bei der untersten Steuerstufe; für Hrn. Grafen Renard und Genossen werden sich da noch ganz andere Sümmchen, die sie uns bis jetzt Rest geblieben sind, herausstellen.</p>
          <p>Ein Hofeknecht mit 10 Thlr. jährlich Lohn, zahlt von dieser Jahreseinnahme an den Staat 1/2 Thlr. Klassensteuer, oder 5 Prozent seines baaren Einkommens. Hr. Graf Renard entrichtete bisher von seinen 240,000 Thlrn. jährlichen Einkommens nur 144 Thlr. oder 3/30 Prozent; d. h. der Hofeknecht zahlt jährlich verhältnißmäßig <hi rendition="#g">dreiundachtzigmal so viel</hi> wie der edle Graf Renard. Der edle Renard müßte im Verhältniß zum Hofeknecht aber steuern wenigstens 12,000 Thlr.</p>
          <p>Er hat mithin in den letzten 20 Jahren 237,120 Thlr. zu wenig gezahlt.</p>
          <p>In der niedrigsten Klasse steuert die Hofegärtnersmagd bei einem Jahreslohn von 6 Thlrn. ebenfalls jährlich 1/2 Thlr oder 8 1/3 Prozent von ihrem Einkommen.</p>
          <p>Im gleichen, gar nicht einmal progressiven, Verhältniß zu der Hofegärtnersmagd hatte Hr. Graf Renard jährlich 20,000 Thlr., oder in den letzten 20 Jahren 400,000 Thlr. Klassensteuer zu zahlen, er hat während dieser Zeit aber nur 2880 Thlr. gezahlt, also zu wenig 397,120 Thlr. Mit andern Worten, die Hofgärtnersmagd hätte im Verhältniß zum Hrn. Grafen Renard jährlich nur c. 2 1/8 Pfennige zu bezahlen gehabt. Sie hat daher von ihrem sauer verdienten Lohn, immer das gleiche Verhältniß angenommen, in dem nämlichen Zeitraum c. 9 Thlr. 26 Sgr. 5 Pfg. zuviel an Klassensteuer entrichtet.</p>
          <p>Aber freilich, hätten die Dienstboten, Tagelöhner, Häusler, Gärtner, Handwerker etc. nicht mehr gezahlt, als Hr. Graf Renard, z. B. ein Dienstbote, Tagelöhner etc. jährlich nur 2 1/8 Pfennige Klassensteuer: woher hätten denn die Tafelgelder für die Generale &#x201E;Meines herrlichen Kriegsheeres&#x201C;, woher die hohen Pensionen, woher die Geschenke von 4000, 6000, 10,000 bis 30,000 Thlr. an reiche Adlige mit und ohne Staatsdienst, woher die Gelder zu einem goldenen Schilde für den lieben Pathen, den englischen Prinzen von Wales, woher die Summen für Don Carlos und für die christlich-germanische Marotte und gute anglikanische Spekulation mit dem Bischofthum von Jerusalem u. s. w. u. s. w. beschafft werden sollen?</p>
          <p>Es läßt sich leicht ermessen, wie groß die von den &#x201E;Fürsten, Grafen und Herren&#x201C; blos an Klassensteuer nachzuzahlende Summe sein muß, wenn schon ein einziges Mitglied, Hr. Graf Renard, mit einem bedeutenden Sümmchen restirt.</p>
          <p>Nach dem landesväterlichen Willen von Friedrich Wilhelm IV., Eichhorn-Ladenberg und der übrigen christlich-germanischen Genossenschaft sollte die Volksschule, (man vergleiche die Eichhornschen Reskripte bis Anfang 1848) sich lediglich auf Lesen, Schreiben und das nothdürftigste Rechnen beschränken. Die 4 Spezies wären also dem Landvolke immerhin erlaubt geblieben. Es bedurfte indessen der Volksschule nicht, um dem Landmann die verschiedenen Spezies, namentlich das Subtrahiren, oder Ab- und Entziehen, beizubringen. In Schlesien wenigstens hat die gottbegnadete Raubritterschaft so viel an ihm herum und von ihm heraus subtrahirt, daß er nun seinerseits bei der ersten besten Gelegenheit in dieser Spezies des Subtrahirens, auf die hohen Herren angewandt, ganz famos bestehen dürfte.</p>
          <p>In dem Subtraktions-Exempel des schlesischen Landmannes befindet sich u. A. auch ein Posten, dessen Erwähnung den hohen und niedern ritterlichen Herren ganz absonderlich zuwider ist. Er kam bereits im Frühjahr und Sommer vorigen Jahres auf mehreren Bauernversammlungen zur Sprache. Er betrifft die Rückforderung der &#x201E;wüsten Huben.&#x201C; Wenn Ihr, hohe Rittersherren, so sehr auf Eure &#x201E;wohlerworbenen Rechte&#x201C; pocht und die Euch bisher so schmackhafte und zuträgliche &#x201E;Entschädigungskost&#x201C; fortzusetzen gedenkt: so werdet doch nicht gleich so wüthig über Eure &#x201E;geliebten&#x201C; Dorf- &#x201E;Unterthanen,&#x201C; daß sie ihre &#x201E;wohlerworbenen,&#x201C; wenn gleich seit längerer Zeit verloren gegangenen, durch ritterliche Gewalt oder Eskamotage entrissenen &#x201E;Rechte&#x201C; auch ihrerseits geltend zu machen suchen. Ihr wißt ja sehr gut, liebe hohe Herren, was es mit den &#x201E;wüsten Huben&#x201C; in den allermeisten Fällen für eine Bewandniß hat. Eure Vorgänger oder auch Eure Ahnen benutzten zur Zeit der Erbunterthänigkeit ihre Allgewalt im Kleinen, wie Ludwig XIV. die seinige zuvor benutzt hatte mittelst der berüchtigten Rennionskammern. Nur mit dem Unterschiede, daß Eure Ahnen oder Vorbesitzer nicht viel Wesens von der Geschichte machten, sondern still und ohne Aufsehen zu Werke gingen.</p>
          <p>Ueberall, wo im vorigen Jahrhundert durch Krieg, Epidemieen, Feuersbrünste und andere Unfälle Rustikalwirthe zu Grunde gingen: da war der Patrimonialherr schleunig bei der Hand, um entweder den Acker der betreffenden Rustikalstelle ganz oder zum größten Theil seinem Dominium einzuverleiben. Grundsteuer, Haussteuer und die übrigen Lasten hütetet Ihr Euch wohl mithinüber zu nehmen. Diese mußten fort und fort entweder die ganze Gemeinde oder der nachfolgende Besitzer tragen, der oft nur den dritten, den sechsten, den achten Theil der früheren Bodenfläche, aber alle früheren Steuern, Abgaben und Leistungen in den Kaufbrief gesetzt erhielt. Aehnlich machtet Ihr's mit Gemeinde-Weiden und Aeckern, wenn z. B. die oben erwähnten Ursachen eine mehr oder weniger vollständige Entvölkerung des Dorfes herbeigeführt hatten. Diese und noch andere Gelegenheiten benutztet Ihr, um so viel Ländereien als möglich zusammenzuschlagen.</p>
          <p>Die Gemeinden aber und die einzelnen Rustikalen mußten die Gemeinden-, Kirchen-, Schul-, Kreis- und andere Lasten unvermindert tragen, als wenn ihnen nicht das Mindeste abhanden gekommen wäre. Ihr habt fortwährend den Ertrag davon gezogen und nicht einmal die geringen Abgaben geleistet, die Ihr wenigstens für Eure übrige Morgenzahl zu entrichten geneigt waret.</p>
          <p>Allerdings verursacht Euch schon der Gedanke an diesen und manchen andern Subtrahendus im bäuerlichen Subtraktions-Exempel Bauchgrimmen: allein, Ihr hohen und niedern Ritter, Ihr habt's nicht besser gewollt. Der Landmann wird Euch antworten:</p>
          <p> <hi rendition="#g">Mit dem Maaß, womit Ihr messen wollt, wollen wir Euch auch messen!</hi> </p>
          <p>In Eurem wüthigen &#x201E;Entschädigungs&#x201C;-Appetit seid Ihr blindlings an ein wahres Hornissennest von Volksentschädigungen angerannt; fliegen diese, gereizt wie sie sind, eines Tages hervor, dann könnte Euch leicht außer genauester <hi rendition="#g">Entschädigung</hi> noch eine gute Portion <hi rendition="#g">Beschädigung</hi> zu Theil werden.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar256_002" type="jArticle">
          <head><bibl><author>X</author></bibl> Jülich, 23. März.</head>
          <p>Ihr Feuilleton-Artikel &#x201E;Preußen in Amerika&#x201C; hat hier die Wuth des säbelklirrenden Schwarzweißthums neuerdings gegen Ihr Blatt rege gemacht. Bürger Böckmann, Soldat im 8. Reservebataillon, ist Abonnent Ihrer Zeitung und hat um dessentwillen wiederholt Verfolgungen erlitten. Man hat mehrfach versucht, den Mann mürbe zu machen, doch haben weder häufiger Arrest noch die Brutalität des Lieutenants ** bis jetzt vermocht, den festen Sinn des jungen Republikaners zu beugen. Lieutenant Loewen hat dem Böckmann das Lesen Ihres Blattes direkt verbieten lassen. Jetzt heißt's &#x201E;Ordre parirt,&#x201C; sonst gehts ins Loch!</p>
        </div>
        <div xml:id="ar256_003" type="jArticle">
          <head><bibl><author>15</author></bibl> Essen, 24. März.</head>
          <p>Der hiesige Magistrat hatte den Demokraten zuweilen Konzessionen gemacht, welche seinem Meister v. Mirbach in Düsseldorf nicht nach der preußischen Schablone waren. Der Magistrat wurde daher sofort von den Polizeigeschäften entbunden und diese der Alleinherrschaft des hiesigen Bürgermeisters übertragen.</p>
          <p>Man lebt hier also in einer absolutistischen Polizeiwirthschaft, wie sie nicht einmal vor dem 18. März v. J. bestand.</p>
          <p>Der ganze Magistrat wurde mit einem Striche wegrasiert und die Bürger zugleich über den Löffel barbiert.</p>
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          <head><bibl><author>305</author></bibl> Berlin, 24. März.</head>
          <p>Nächstens wird bei Reuter und Stargardt hierselbst wöchentlich eine Sammlung der parlamentarischen Reden der Herrn Minister erscheinen, zum Nutzen und Frommen des von ihnen regierten Volkes und zum Gebrauch als Stylproben in den preußischen Schulen.</p>
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          <head><bibl><author>*</author></bibl> Berlin, 21. März.</head>
          <p>In unsrem Feuilleton war neulich eine Stelle der &#x201E;Neuen Preußischen Zeitung&#x201C; citirt, in welcher Herr
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[1439/0001] Neue Rheinische Zeitung Organ der Demokratie. No 256. Köln, Dienstag, den 27. März. 1849. Vierteljähriger Abonnementspreis in Köln 1 Thlr. 7 1/2 Sgr., bei allen preußischen Postanstalten 1 Thlr. 17 Sgr. ‒ Im Auslande wende man sich: in Belgien an die betreffenden Postanstalten; in London an W. Thomas, 21 Catherine-Street, Strand; in Paris an W. Thomas, 38 Rue Vivienne, und an A. Havas, 3 Rue Jean Jacques Rcusseau. Insertionen werden mit 18 Pf. die Petitzeile oder deren Raum berechnet. Auskunft, Annahme und Abgabe chiffrirter Briefe gratis. Nur frankirte, Briefe werden angenommen. Expedition Unter Hutmacher Nro. 17. Bestellungen auf die Neue Rheinische Zeitung für das II. Quartal (April-Juni) bitten wir möglichst frühzeitig zu machen. Unsere auswärtigen geehrten Abonnenten machen wir darauf aufmerksam, daß die Abonnements jedesmal am Schlusse des Quartals bei den Postämtern erneuert werden müssen. Avis für unsere süddeutschen Abonnenten. Mehrere süddeutschen Postbehörden weigern sich 1/4 jähriges Abonnement auf die „Neue Rh. Ztg.“ anzunehmen, und verlangen von den Bestellern Vorausbezahlung auf ein halbes Jahr. Namentlich ist dies in Darmstadt und Höchst vorgekommen. Wir erklären unseren süddeutschen Abonnenten, daß die auswärtigen Abonnementsgelder nur quartaliter bei der Kölner Post eingehen, und daß sie den Vorschuß, den sie den Darmstädter und Höchster Postbehörden zahlen, als eine Zwangsanleihe des verkommenen Thurn- und Taxischen Reichsschnecken-Industrie-Geschäfts ansehen mögen. Die Expedition. Uebersicht. Deutschland. Köln. (Die schlesische Milliarde.) Jülich. (Militärverfolgungen) Essen. (Der Stadtrath.) Berlin. (Vermischtes ‒ Kammersitzung.) Liegnitz. (Der 18. März.) Breslau. (Die Suspension der Bürgerwehr.) Danzig. (Kroatenscenen.) Dresden. (Zweite Kammer) Frankfurt. (Nationalversammlung. ‒ Curiosum. ‒ Ministerialaussichten) Wien. (Die drei neuen Gesetze.) Italien. Rom. (Neue Grundbesitzregister. ‒ Liquidation der Jesuitengüter.) Florenz. (Zwangsanleihe.) Neapel. (Verhaftung von Deputirten.) Como. (Bewaffnung der Bürgerwehr.) Mailand (Radetzki'sche Bürgerwehr.) Turin. (Rüstungen) Ungarn. (Vom Kriegsschauplatz. ‒ Die serbischen Verwicklungen.) Aus Siebenbürgen. (Kroatenwirthschaft) Franz. Republik. Paris. (Das Klubgesetz. ‒ Willich verhaftet. ‒ Vermischtes. ‒ Nationalversammlung.) Bourges. (Prozeß.) Amerika. New-York. (Kongreßverhandlung.) Deutschland. * Köln, 26. März. Aus den schlesischen Blutströmen, die von 1813-15 für den wankenden Thron der Hohenzollern so reichlich vergossen wurden: keimte bald nach dem Frieden eine köstliche Saat hervor. Statt Befreiung verdoppelte Knechtschaft, statt Erleichterung steigende Ueberbürdung. Fortdauer der alten Lasten unter altem Namen oder Verwandlung des alten Namens in einen neuen, modernen, einträglicheren. Die Scheidewand zwischen Stadt- und Land-Kommunen nicht blos aufrecht erhalten, sondern verstärkt. Die Dorfgemeinde als willenlose Heerde dem „gnädigen“ Gutsherrn überantwortet, der zugleich Polizeiherr ist und durch seinen Patrimonialrichter das Schwert der „heiligen“ altpreußischen Justiz über den Häuptern des Bauernvolks schwingen läßt. Der Gerichtsschulze und seine Beisitzer, von den Gutsherren ernannt oder reiche Erbscholzen, die am Marktage sich glücklich fühlen, mit den Herrn Rittern einige Flaschen Wein ausstechen und bezahlen zu dürfen; der sog. Gemeindevorstand mithin ganz zur Verfügung des raubritterlichen Systems. Weiterhin auch der „gnädige“ Hr. Landrath, aus und von den Rittern, d. h. im Interesse der letzteren, erwählt und in diesem Interesse, welches sein eigenes ist, Treffliches leistend. Wohin der Landmann blickt, überall seine offenen oder geheimen Feinde, wohin er tritt, liegt ein Fangeisen, ein Schraubstock oder ein Schröpfkopf „von Gottes und der Raubritter Gnaden“ in seinem Wege. Erst zehntet er an die Kirche, dann an den Dominialherrn und endlich trägt er den Rest seines Schweißes ins kgl. Steueramt. Bei den Gemeindelasten ist er der Esel, dem der „gnädige“ Herr so viel aufpacken läßt, als nur immer möglich. Er baut die Vicinalwege und die Kreisstraßen, damit die dominialvergnügte Ritterschaft bequem dahin rollen kann zu Bällen, Jagdpartien und andern Festlichkeiten der fröhlichen Adelskette. In den Kreisständen hat die gesammte Bauernschaft des Kreises 3 Vertreter, dagegen die Ritterschaft so viel Stimmen, als Ritter im Kreise sind. Daß letztere bei den Ausgaben für den Kreis lieber aus dem Speck der Bauern, als aus dem eigenen schneiden, liegt auf der Hand. Wie's dem Bauer mit der Grundsteuer den Hrn. Rittern gegenüber erging, haben wir in der vorigen Nummer dieses Blattes gesehen. Heute müssen wir nach einer andern königl. Steuer ‒ der Klassensteuer gedenken. Da die Herren Ritter einmal auf „Entschädigung“ für „wohlerworbene Rechte“ erpicht sind: so ist's gut, wenn das Volk weiß, wie viel es ungefähr auch unter der Rubrik „Klassensteuer“ von der gottbegnadeten Sippschaft zurückzufordern hat. Die von der Klassensteuer völlig befreiten hohen Herren lassen wir einstweilen bei Seite. Die höchste Klassensteuerstufe umfaßt bekanntlich diejenigen, welche monatlich 12 Thlr., also jährlich 144 Thlr. entrichten, auf der niedrigsten Stufe dagegen wird monatlich 1 Sgr. 3 Pf., jährlich 1/2 Thlr. gezahlt. Auf einer der Zwischenstufen befinden sich die Bauern mit 2-3 Hufen Landes und 2 Thlr. monatlicher, oder 24 Thalern jährlicher Klassensteuer. Auf den Stufen weiter hinab die kleineren Ackerleute. Nehmen wir Einen aus der Masse heraus. Er besitzt 8 Morgen Landes von mittlerer Qualität; entrichtet eine Masse Abgaben an den „gnädigen“ Herrn, muß ihm jährlich eine Menge Hofedienste thun und zahlt dabei an Klassensteuer monatlich 7 Sgr. 6 Pf., jährlich 3 Thlr. Ihm gegenüber steht ein „gnädiger“ Herr mit ausgedehntestem Grundbesitz, mit Wäldern und Wiesen, mit Eisenhütten, Galmei-Gruben, Kohlenbergwerken etc. z. B. der Erzheuler, Russenfreund, Demokratenfresser und Deputirter der zweiten Kammer, Graf Renard. Dieser Mann hat ein jährliches Einkommen von 240,000 Thlrn. Er entrichtet auf der höchsten Stufe monatlich nicht mehr als 12 Thlr. Klassensteuer, jährlich 144 Thlr. Im Verhältniß zu jenem Rustikalbesitzer mit den 8 Morgen hätte er jährlich mindestens 7000 Thlr. Klassensteuer zu zahlen gehabt, macht in 20 Jahren 140,000 Thlr. Er hat also in 20 Jahren zu wenig eingezahlt: 137,120 Thlr. Dem Landvolke wurde vor und während der sogenannten „Freiheitskriege“ die königliche Verheißung wiederholt zugeschworen, daß künftighin alle Staatsbürger gleichmäßig zu den Staatslasten beitragen sollten. Es ist und bleibt dies für das Volk ein durch Blut und Opfer aller Art „wohlerworbenes Recht“. Wie es in dieser Hinsicht jahraus jahrein beeinträchtigt worden, erhellt aus dem oben Gesagten. Wegen Verkürzung dieses „wohlerworbenes Rechtes“ hat der Bauer alle Ursache, die vollste „Entschädigung“ zu fordern. Die Herren Ritter werden bloß unter dieser Rubrik ein schönes Sümmchen nachzuzahlen haben. Mögen sie dann, wenn der Tag der Ausgleichung beginnt, nicht jammern. Sie haben so laut ihre „wohlerworbenen Rechte“ in's Land hineingeheult, und in dem Artikel „Entschädigung“ so nette Geschäftchen gemacht: daß der Bauer ein vernagelter Klotz sein müßte, wenn er nicht endlich auch einmal seine „wohlerworbenen Rechte“ hervorlangte und sich auch einmal in dem bisher für die hohen Herren so ergiebigen „Entschädigungsgeschäft“ versuchte. Bei der Klassensteuer kommt nicht bloß der sogenannte Bauer oder der Rustikalbesitzer im Allgemeinen in Anschlag; hier handelt es sich zugleich um die „wohlerworbenen Rechte“ Aller, welche Klassensteuer zahlten und zahlen. Verweilen wir einen Augenblick bei der untersten Steuerstufe; für Hrn. Grafen Renard und Genossen werden sich da noch ganz andere Sümmchen, die sie uns bis jetzt Rest geblieben sind, herausstellen. Ein Hofeknecht mit 10 Thlr. jährlich Lohn, zahlt von dieser Jahreseinnahme an den Staat 1/2 Thlr. Klassensteuer, oder 5 Prozent seines baaren Einkommens. Hr. Graf Renard entrichtete bisher von seinen 240,000 Thlrn. jährlichen Einkommens nur 144 Thlr. oder 3/30 Prozent; d. h. der Hofeknecht zahlt jährlich verhältnißmäßig dreiundachtzigmal so viel wie der edle Graf Renard. Der edle Renard müßte im Verhältniß zum Hofeknecht aber steuern wenigstens 12,000 Thlr. Er hat mithin in den letzten 20 Jahren 237,120 Thlr. zu wenig gezahlt. In der niedrigsten Klasse steuert die Hofegärtnersmagd bei einem Jahreslohn von 6 Thlrn. ebenfalls jährlich 1/2 Thlr oder 8 1/3 Prozent von ihrem Einkommen. Im gleichen, gar nicht einmal progressiven, Verhältniß zu der Hofegärtnersmagd hatte Hr. Graf Renard jährlich 20,000 Thlr., oder in den letzten 20 Jahren 400,000 Thlr. Klassensteuer zu zahlen, er hat während dieser Zeit aber nur 2880 Thlr. gezahlt, also zu wenig 397,120 Thlr. Mit andern Worten, die Hofgärtnersmagd hätte im Verhältniß zum Hrn. Grafen Renard jährlich nur c. 2 1/8 Pfennige zu bezahlen gehabt. Sie hat daher von ihrem sauer verdienten Lohn, immer das gleiche Verhältniß angenommen, in dem nämlichen Zeitraum c. 9 Thlr. 26 Sgr. 5 Pfg. zuviel an Klassensteuer entrichtet. Aber freilich, hätten die Dienstboten, Tagelöhner, Häusler, Gärtner, Handwerker etc. nicht mehr gezahlt, als Hr. Graf Renard, z. B. ein Dienstbote, Tagelöhner etc. jährlich nur 2 1/8 Pfennige Klassensteuer: woher hätten denn die Tafelgelder für die Generale „Meines herrlichen Kriegsheeres“, woher die hohen Pensionen, woher die Geschenke von 4000, 6000, 10,000 bis 30,000 Thlr. an reiche Adlige mit und ohne Staatsdienst, woher die Gelder zu einem goldenen Schilde für den lieben Pathen, den englischen Prinzen von Wales, woher die Summen für Don Carlos und für die christlich-germanische Marotte und gute anglikanische Spekulation mit dem Bischofthum von Jerusalem u. s. w. u. s. w. beschafft werden sollen? Es läßt sich leicht ermessen, wie groß die von den „Fürsten, Grafen und Herren“ blos an Klassensteuer nachzuzahlende Summe sein muß, wenn schon ein einziges Mitglied, Hr. Graf Renard, mit einem bedeutenden Sümmchen restirt. Nach dem landesväterlichen Willen von Friedrich Wilhelm IV., Eichhorn-Ladenberg und der übrigen christlich-germanischen Genossenschaft sollte die Volksschule, (man vergleiche die Eichhornschen Reskripte bis Anfang 1848) sich lediglich auf Lesen, Schreiben und das nothdürftigste Rechnen beschränken. Die 4 Spezies wären also dem Landvolke immerhin erlaubt geblieben. Es bedurfte indessen der Volksschule nicht, um dem Landmann die verschiedenen Spezies, namentlich das Subtrahiren, oder Ab- und Entziehen, beizubringen. In Schlesien wenigstens hat die gottbegnadete Raubritterschaft so viel an ihm herum und von ihm heraus subtrahirt, daß er nun seinerseits bei der ersten besten Gelegenheit in dieser Spezies des Subtrahirens, auf die hohen Herren angewandt, ganz famos bestehen dürfte. In dem Subtraktions-Exempel des schlesischen Landmannes befindet sich u. A. auch ein Posten, dessen Erwähnung den hohen und niedern ritterlichen Herren ganz absonderlich zuwider ist. Er kam bereits im Frühjahr und Sommer vorigen Jahres auf mehreren Bauernversammlungen zur Sprache. Er betrifft die Rückforderung der „wüsten Huben.“ Wenn Ihr, hohe Rittersherren, so sehr auf Eure „wohlerworbenen Rechte“ pocht und die Euch bisher so schmackhafte und zuträgliche „Entschädigungskost“ fortzusetzen gedenkt: so werdet doch nicht gleich so wüthig über Eure „geliebten“ Dorf- „Unterthanen,“ daß sie ihre „wohlerworbenen,“ wenn gleich seit längerer Zeit verloren gegangenen, durch ritterliche Gewalt oder Eskamotage entrissenen „Rechte“ auch ihrerseits geltend zu machen suchen. Ihr wißt ja sehr gut, liebe hohe Herren, was es mit den „wüsten Huben“ in den allermeisten Fällen für eine Bewandniß hat. Eure Vorgänger oder auch Eure Ahnen benutzten zur Zeit der Erbunterthänigkeit ihre Allgewalt im Kleinen, wie Ludwig XIV. die seinige zuvor benutzt hatte mittelst der berüchtigten Rennionskammern. Nur mit dem Unterschiede, daß Eure Ahnen oder Vorbesitzer nicht viel Wesens von der Geschichte machten, sondern still und ohne Aufsehen zu Werke gingen. Ueberall, wo im vorigen Jahrhundert durch Krieg, Epidemieen, Feuersbrünste und andere Unfälle Rustikalwirthe zu Grunde gingen: da war der Patrimonialherr schleunig bei der Hand, um entweder den Acker der betreffenden Rustikalstelle ganz oder zum größten Theil seinem Dominium einzuverleiben. Grundsteuer, Haussteuer und die übrigen Lasten hütetet Ihr Euch wohl mithinüber zu nehmen. Diese mußten fort und fort entweder die ganze Gemeinde oder der nachfolgende Besitzer tragen, der oft nur den dritten, den sechsten, den achten Theil der früheren Bodenfläche, aber alle früheren Steuern, Abgaben und Leistungen in den Kaufbrief gesetzt erhielt. Aehnlich machtet Ihr's mit Gemeinde-Weiden und Aeckern, wenn z. B. die oben erwähnten Ursachen eine mehr oder weniger vollständige Entvölkerung des Dorfes herbeigeführt hatten. Diese und noch andere Gelegenheiten benutztet Ihr, um so viel Ländereien als möglich zusammenzuschlagen. Die Gemeinden aber und die einzelnen Rustikalen mußten die Gemeinden-, Kirchen-, Schul-, Kreis- und andere Lasten unvermindert tragen, als wenn ihnen nicht das Mindeste abhanden gekommen wäre. Ihr habt fortwährend den Ertrag davon gezogen und nicht einmal die geringen Abgaben geleistet, die Ihr wenigstens für Eure übrige Morgenzahl zu entrichten geneigt waret. Allerdings verursacht Euch schon der Gedanke an diesen und manchen andern Subtrahendus im bäuerlichen Subtraktions-Exempel Bauchgrimmen: allein, Ihr hohen und niedern Ritter, Ihr habt's nicht besser gewollt. Der Landmann wird Euch antworten: Mit dem Maaß, womit Ihr messen wollt, wollen wir Euch auch messen! In Eurem wüthigen „Entschädigungs“-Appetit seid Ihr blindlings an ein wahres Hornissennest von Volksentschädigungen angerannt; fliegen diese, gereizt wie sie sind, eines Tages hervor, dann könnte Euch leicht außer genauester Entschädigung noch eine gute Portion Beschädigung zu Theil werden. X Jülich, 23. März. Ihr Feuilleton-Artikel „Preußen in Amerika“ hat hier die Wuth des säbelklirrenden Schwarzweißthums neuerdings gegen Ihr Blatt rege gemacht. Bürger Böckmann, Soldat im 8. Reservebataillon, ist Abonnent Ihrer Zeitung und hat um dessentwillen wiederholt Verfolgungen erlitten. Man hat mehrfach versucht, den Mann mürbe zu machen, doch haben weder häufiger Arrest noch die Brutalität des Lieutenants ** bis jetzt vermocht, den festen Sinn des jungen Republikaners zu beugen. Lieutenant Loewen hat dem Böckmann das Lesen Ihres Blattes direkt verbieten lassen. Jetzt heißt's „Ordre parirt,“ sonst gehts ins Loch! 15 Essen, 24. März. Der hiesige Magistrat hatte den Demokraten zuweilen Konzessionen gemacht, welche seinem Meister v. Mirbach in Düsseldorf nicht nach der preußischen Schablone waren. Der Magistrat wurde daher sofort von den Polizeigeschäften entbunden und diese der Alleinherrschaft des hiesigen Bürgermeisters übertragen. Man lebt hier also in einer absolutistischen Polizeiwirthschaft, wie sie nicht einmal vor dem 18. März v. J. bestand. Der ganze Magistrat wurde mit einem Striche wegrasiert und die Bürger zugleich über den Löffel barbiert. 305 Berlin, 24. März. Nächstens wird bei Reuter und Stargardt hierselbst wöchentlich eine Sammlung der parlamentarischen Reden der Herrn Minister erscheinen, zum Nutzen und Frommen des von ihnen regierten Volkes und zum Gebrauch als Stylproben in den preußischen Schulen. * Berlin, 21. März. In unsrem Feuilleton war neulich eine Stelle der „Neuen Preußischen Zeitung“ citirt, in welcher Herr

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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 256. Köln, 27. März 1849, S. 1439. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz256_1849/1>, abgerufen am 21.11.2024.