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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 212. Köln, 3. Februar 1849. Beilage.

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Beilage zu Nr. 212 der Neuen Rheinischen Zeitung.
Organ der Demokratie.
Samstag 3. Februar 1849.
[Großbritannien]

[Fortsetzung] Etablissements der Times) arg Hunger leiden. Von allen Betrügern sind sicherlich diejenigen die Schlimmsten, welche das gegenwärtige System als einen Inbegriff aller Weisheit preisen und die Armen, die Elenden, die Nothleidenden durch ein insolentes: "zu Haus ist's am Besten!" beleidigen.

Belgien.

Pariser Blätter melden die Eröffnung des belgischen Kongresses zur Schlichtung der italienischen Frage für den ersten Februar.

Amerika.
068 New-York, 13. Jan.

Das "Amerikanische Bergwerk-Journal" enthält über die in Californien entdeckten Quecksilber-Minen u. A. Folgendes:

Hr. Forbes ist Besitzer von der reichsten Quecksilber-Mine, die ungefähr 13 (engl.) Meilen vom "Rancho de la Purissima Concepcion" in Californien entfernt ist. Die Mine wird erst seit einigen Monaten ausgebeutet, aber das Erz ist ungemein ergiebig und im unglaublichsten Ueberfluß vorhanden. Das Erzlager ist 42 Fuß tief und seine Ausdehnung ist noch unbekannt, doch allem Anschein nach höchst beträchtlich. Der bis jetzt zum Herausschaffen des Erzes verwandte Apparat besteht aus 3 bis 4 alten Pottasch-Kesseln. Trotz dieser höchst unvollkommenen Instrumente wird wöchentlich Quecksilber von 2000 Dollars im Werth gewonnen. Verschafft man sich den nöthigen Apparat, so muß die Quecksilber-Mine jährlich mindestens eine halbe Million Dollars Profit abwerfen. In der Nähe sind noch mehrere andere Quecksilber-Minen von mehr oder weniger Umfang entdeckt worden.

068 Caraccas, 21. Dezbr. 48.

Am 8. d. gelang es dem sogenannten "konstitutionellen" Geschwader unter General Briceno in den Maracaibo-See einzulaufen und außer Schußweite vor den Kastellen Anker zu werfen. Oberst Zamorra brachte dem General Castelli eine Verstärkung von 300 Mann und Kriegs-Munition. Statt die Kastelle sofort anzugreifen, gab General Briceno den Vertheidigern derselben eine Bedenkzeit von 48 Stunden. Der sogenannte "konstitutionelle" Kongreß wird sich trotz Pa[unleserliches Material]z, Soublette etc. am 20. Jan. in Caraccas versammeln. Aber selbst wenn die Kastelle sich ergeben, so ist damit die eigentlich republikanische, oder Pa[unleserliches Material]z-Partei, noch lange nicht aus dem Felde geschlagen.

Redakteur en chef Karl Marx.
12 Arnsberg, 31. Januar.

Als im Monate November v. J. der Konflikt zwischen Krone und Nationalversammlung zum offenen Ausbruche gekommen, gaben sich in unsrem Sauerlande überall die unzweideutigsten Sympathien für die Nationalversammlung kund. Allgemein war es auch der Wunsch, ihr diese Sympathien offen an den Tag zu legen, und, vielseitig aufgefordert, unterzogen sich die Referendarien, Kindermann und Schmidts, der Abfassung einer Zustimmungsadresse, an deren Ende sich die Unterzeichner verpflichteten: auf den Ruf der hohen Nationalversammlung dieselbe mit Gut und Blut in ihren Rechten zu schützen. Gleichzeitig mit dieser Adresse wurde auch "auf allgemeines Verlangen" ein Mißtrauensvotum an unsern damaligen Abgeordneten, Kaplan Gelshorn, abgefaßt und in Circulation gesetzt, in dem man ihn aufforderte zurückzukehren, da er seine Aufgabe: Vertretung der wahren Volksinteressen, zu lösen unfähig oder nicht Willens sei. Gelshorn ist ein Jünger Loyola's, hatte in allen Prinzipienfragen mit den Ministerien gestimmt, und war sogar, wie hier allgemein bekannt, 6 Wochen ohne Urlaub und ohne Vertretung während der Verhandlungen von Berlin abwesend.

Nachdem jede der beiden Adressen mit ungefähr 1400 Unterschriften bedeckt, wurden sie an ihren Bestimmungsort abgesandt.

Ungefähr 4 Wochen später traf der "auf den Regierungs-Präsidenten heruntergekommene Polizei-Präsident" von Bardeleben hier ein, um an der Spitze seines würdigen Regierungs-Kollegs auf den Lorbeern auszuruhen die er sich in Berlin ruhmreichst errungen. Neue Besen kehren gut. Auch von Bardeleben bewährte dieses Sprüchwort. Statt aber zunächst den Mist auszufegen, der sich seit Jahrzehnten in den Büreau's der hiesigen Gemeindeverwaltungen angehäuft, griff er nochmals zu dem früher so schlecht geführten Polizeibesen. Er fegte mit der größten Emsigkeit durch die morastigen Gedächtnisse seiner Verwaltungs-Ober- und Unterlakaien, und siehe: sein Besen traf hier auf Hochverrath "in einigen zwanzig Punkten," dort auf Majestätsbeleidigungen, und was sonst noch für Namen die Redakteure des Allg. Land-Rechts als Platzpatronen zum Gebrauche der gottbegnadeten Regierungen zum Schrecken für ihre Kinder, die nicht zu Bette d. h. zur Ruhe wollen, erfunden haben.

Auch die Zustimmungsadresse und das Mißtrauensvotum brachte der nie ruhende Besen zum Vorschein.

Es war aber um die Zeit, da Alles, was Gelshorn gethan, zum Rechte, was aber die Nationalversammlung gethan, zum Unrechte geworden war.

Als deshalb Bardeleben die beiden Adressen gelesen, hielt er einen Augenblick inne, und construirte sich, auf seinen Besen gestützt, folgenden Schluß:

Hatte Gelshorn Recht, die Nationalversammlung Unrecht, so hatte auch Jeder Unrecht, der dem Erstern Unrecht, der Letztern aber Recht gab. Unrecht zu verhüten, ist die Polizei (bin ich) da; da aber hier nichts zu verhüten, und jedes Unrecht vor dem Gesetze strafbar ist, die Bestrafung aber wegen Größe des Unrechts dem Gerichte anheimfällt, so gebe ich am besten die Sache dahin ab, um somehr, als sie dort in den besten Händen ist.

So dachte Herr von Bardeleben in seiner Polizei-Logik.

Der Mehrzahl der Mitglieder des hohen Collegii Königl. Ober-Landesgerichts war der Vorfall äußerst willkommen. Hatten sie auch keine Waldeck's, Temme's und Kirchmann's in Behandlung zu nehmen, so konnte man doch aus der Behandlung einiger unbedeutender Referendarien immerhin schon Veranlassung nehmen, seine Loyalität an den Tag zu legen.

Jedem, der nur halb in die Geheimnisse des allgemeinen Landrechts und zwar des 20. Titels II. Theils eingeweiht ist, wird es bekannt sein, daß es wenig Scharfsinnes bedarf, um der an sich unschuldigsten Handlung den Stempel eines in seinen §§ schwer verpönten Verbrechens aufzudrücken. Das Plenum des "hohen Collegii", der Sitz der Landrechtsintelligenz höchster Potenz, kam deshalb auch durchaus nicht in Verlegenheit. Es construirte:

"In Erwägung, daß es eine Schande ist, daß die Referendarien Kindermann und Schmidts die gedachten Adressen verfaßt und verbreitet haben: wird das Königl. Land- und Stadtgericht hierselbst angewiesen, die genannten Referendarien wegen Verbreitung von Schandartikeln zur Untersuchung zuziehen."

Auf Allerhöchste Anordnung (s. die Allg. Gerichts-Ordnung für die Preuß. Staaten Th. 1.) sind aber die Mitglieder der Untergerichte geistig beschränkter, als die Mitglieder der ihnen vorgesetzten Amtsbehörde, und deshalb war es denn auch kein Wunder, daß das hiesige königl. Land- und Stadtgericht nicht begreifen konnte, wie die Referendarien Kindermann und Schmidts sich durch Abfassung der Adressen eines Vergehens schuldig gemacht haben sollten, und hienach die Untersuchung ablehnte.

Jetzt, zum erstenmale über die Anordnungen "von Oben" in der alma mater unwillig, schloß das hohe Colleg ex contrario: Hrn. Rintelen als seinen Vorgesetzten, müsse die Sache in noch klarerem Lichte erscheinen, als ihm selbst, berichtete deshalb an denselben, und fügte als unterthänigst frommen Wunsch noch den Antrag auf Entlassung der kompromittirten Referendarien aus dem Justizdienste hinzu.

Des Herrn Justizministers Excellenz hatte kurz vorher in seinem Erlasse "an seine herrlichen Gerichtshöfe" diese darauf aufmerksam gemacht, daß hinsichtlich der Behandlung der Referendarien und Auskultatoren bereits früher besondere Vorschriften erlassen worden seien." Nach 4wöchentlichem Bedenken "behandelte" er die Referendarien Kindermann und Schmidts nach Wunsche des hohen Collegii.

Wahlumtriebe im dritten Polizeibezirk.

Welcher Mittel sich die Aristokratie im Bunde mit den Geldsäcken und den Bureaukraten [unleserliches Material]ent, um ihre Männer bei den Wahlen durchzusetzen, verdient wohl in größeren Kreisen bekannt zu werden. Bezeichneter Bund, welcher sich zur Erhaltung des ganzen Wustes seiner zum Nachtheile des Volkes bestehenden Vorrechte so gern belagern läßt, hatte beschlossen, die Wahldes[unleserliches Material]engten Mannes nach Kräften anzubahnen, welchem die Bevölkerung der Stadt Köln vor nicht langer Zeit die glücklichen Tage des über sie verhängt gewesenen Belagerungszustandes zu danken hatte, in Folge dessen das sehr unbehagliche Institut der Burgerwehr, aus welchem dieser Ehrenmann ein Mißtrauensvotum erhalten hatte, beseitigt wurde. Man wollte unter allen Umständen wieder den Mann nach Berlin senden, der krank wurde, als sich die Kammer mit der dem königl. Hause und seinem Anhange mißliebigen Debatte beschäftigte und so nicht Einen Mann der Stadt Köln im Parlament vertrat; der bei seiner Krankheit aber dennoch einen so guten Magen behielt, daß er an Königstafel die von ihm vertretenen 50,000 Einwohner sehr gut repräsentiren konnte. Dieser Mann, ein Einwohner des 3. Bezirks, hatte denn auch das größte Interesse, auf diesen Wunsch einzugehen. Es wurde im holländischen Hof bei Illig an mehreren Tagen vor dem Sonntage, erst im engsten Kreise der Verschwornen, dann durch Rekrutirung durch die Mitglieder in immer größerer Ausdehnung, Versammlungen gehalten, in welchen die "Gesinnungsgenossen" durch Verläumdung aller derer, die nicht zu den Auserwählten gehörten, bearbeitet wurden, um um die beschlossenen Wahlkandidaten eine dichte Phalanx zu bilden.

Der Vorschlag einiger weniger Fantatisirten, alle Urwähler zu den Berathungen zuzuziehen, wurde von dem Herrn v. Wittgenstein mit der Anweisung abgewiesen, daß man im engern Kreise Tag und Nacht arbeiten müsse, um die Zwecke der Partei zu sichern, -- es galt ja seinem eignen Zwecke, -- und erst die sammtlichen einzuladen seien, wenn sie nach der Versammlung keine Zeit mehr behielten, gegen die aufgestellten Kandidaten zu opponiren. So geschah es. Am Sonntag Abend waren alle Urwähler zu Illig eingeladen. Herr Advokat Lautz wurde zum Prases erwählt, und nahm dieser auch unter Vorbringung einiger abgedroschenen Redensarten diese Wurde unter dem Versprechen an, die Debatte unparteiisch zu leiten. Der unparteiische Herr Lautz fing aber gleich in dem Berichte, welchen er über das Treiben der früheren Versammlungen der ganzen Gesellschaft abstatten wollte, damit an, einen Theil derjenigen Urwähler, welche nicht zu ihren Vorversammlungen zugezogen worden waren, sich aber in Folge der bekannt gewordenen Klungelei auch versammelt hatten, zu verdächtigen zu verleumden; indem er sagte, es gabe 2 Parteien, die eine, welche die Verfassung machen wollten, und die andere, welche sie nicht machen wollten. Eine solche Versammlung werde später auch im Harf'schen Saale stattfinden. Herr Abr. Oppenheim warnte dann auch noch, an dieser spätern Versammlung Theil zu nehmen, und hat ja festzuhalten an den einmal angenommenen Kandidaten, welche übrigens nicht von der Gesellschaft angenommen, sondern blos von dem "unparteiischen" Hrn. Lautz proklamirt, und da sich demzufolge einige treue Hände erhoben, für angenommen erklärt worden waren. Die Lüge über die Tendenz der spätern Harfschen Versammlung und die wohlberechnete Verwarnung des Hrn. Ab. Oppenheim, den Teufel zu fliehen, that auch seine Wirkung. Die große Zahl der in letzter Linie eingeladenen unzurechnungsfähigen politischen Spießbürger und Philister kreuzzigten sich und gingen zu Bette, nur ein Paar in den Geist der Intriguen ganz Eingeweihte folgten in den Harfschen Saal, um Alles dort noch etwa zu Stande kommende vollends zu hintertreiben. So sehr nun auch das schändliche Mittel der Hochtorys hier der allgemeinen Verachtung ausgesetzt wurde, so konnte doch der wohl berechneten Wirkung der schändlichen Lüge nicht mehr hinreichend entgegen gearbeitet werden, da die Zeit dazu fehlte, und stimmte daher auch die ganze Phalanx für die dekretirten Ehrenmänner, in deren Reihe scheinbar alle Klassen der Gesellschaft vertreten, welche in Wahrheit aber Alle nur Apendixe des Hrn. v. Wittgenstein (Dr. Liessem, Pastor Gores), oder, wie der mit den Dombauarbeiten betraute Herr Schlossermeister Deymhardt, des Hrn. Zwirner, der Apendix eines Apendixes desselben wa[unleserliches Material]en. Das Programm der Versammlung bei Harf war mit dem der Gesellschaft bei Illig genau übereinstimmend, also gewiß ganz unschuldig, man war nur in der Wahl der Person des Deputirten abgewichen und hatte statt Hrn. v. Wittgenstein, den Hrn. Kyll in Aussicht. Daher die Verschwörung mit Lug und Trug gegen diese Versammlung. Man wollte einen Mann in die erste Kammer senden, von dessen bisheriger Wirksamkeit man mit Gewißheit schließen durfte, daß es ihm mit der Revision der Verfassung, welche vorgenommen werden soll, auch im Sinne des Volkes Ernst sei und nicht durch Leute, die sich blos durch tüchtiges Essen an Königstafel ausgezeichnet, und sich als Freunde des Belagerungszustandes gezeigt hatten, und das Revisionswerk der Verfassung zur Farze machen könnten. Die Harfsche Gesellschaft wollte keine gefallene Große, welche nach irgend einem neuen Pöstchen umherschwenzelt, ungeachtet ihres Ausspruchs, sich in das Privatleben zurückziehen zu wollen; sie wollte einen selbstständigen, in seiner politischen Meinung und Ansicht unabhängigen Mann. Wenn diese Absicht nun auch durch die bezeichnete Intrigue bei der Vorwahl mißglückt ist, so ist doch eine Vorwahl noch keine Hauptwahl, und wird eine Veröffentlichung der saubern Mittelchen dieser Clique wohl auch noch etwas dazu beitragen, daß kein kollossaler Mitesser, sondern ein wahrer Volksvertreter, kein Magen, sondern ein Kopf, in die erste Kammer nach Berlin gewählt wird.

Obige Darstellung ist durchaus wahr und in allen Theilen ohne Uebertreibung.

Ein Freund für Wahrheit und Recht.

Köln, den 30. Januar 1849.

Luxemburg, 25. Januar.

Es giebt der Beispiele viele, wie groß de absolute Geist unter dem größeren Theile des hiesigen, preuß. Offizier-Corps ist. Es ist Pflicht, dieselben zur Oeffentlichkeit zu bringen.

Ein Feldwebel äußerte sich an einem sehr kalten Wintertage auf der Parade gegen seine Collegen: "Es ist doch Unrecht, daß wir keine Mäntel anlegen durfen, die wir doch die Parole aufschreiben müssen, während die Offiziere, die nichts zu schreiben haben, Mäntel tragen. Ich bin so kalt daß ich unmöglich schreiben kann." Ein Seconde-Lieutenant hörte diese Worte, ließ den Feldwebel zu sich kommen und redete ihn mit den Worten an: "Wie können Sie sich unterstehen, solche Reden zu führen? Wissen Sie, daß ich Sie sofort arietiren lassen könnte, und wissen Sie nicht, daß noch eine ungeheure Kluft zwischen einem Offizier und einem Feldwebel besteht?!" Der Feldwebel schwieg. Der Offizier hatte übrigens die Vorsicht gebraucht, einen Kameraden als Zeugen zu sich zu rufen.

Ein, von seinem Regiment abkommandirter Unteroffizier sandte seiner, hier zurückgelassenen Frau mehrere Exemplare eines demokratischen Gedichtes. Sie verschenkte dieselben an Verschiedene, und der Commandant erhielt hiervon Kenntniß. Die Frau hielt in einem der mit Soldaten belegten Festungswerke Marketenderei. Der Commandant befahl aber, daß sie dieses einträgliche Geschäft, das der Frau bei der Abwesenheit ihres Mannes die nöthige Hülfe gewährte, sofort aufgäbe und die inne gehabte Wohnung räume, was natürlich geschah.

Aus dem Bergischen, 31. Januar.

Ein vom Minister des Innern unterm 28. Dezbr. ausgegangener Erlaß, verpflichtet die Behörden, auf die Wahl patriotischer Abgeordneter für beide Kammern einzuwirken. Eine darauf sich stützende besondere Verfügung des Kultusministers vom 30. Dez. legt es den Schullehrern noch ganz besonders ans Herz, dafür thätig zu sein. "Es liegt", so heißt es darin, "mit in der Hand der Lehrer, solche Männer zu bezeichnen, ihre Wahl zu sichern und in dieser Weise in einer freien, ihnen als Bürger des Staats zustehenden Thätigkeit, den Behörden die Lösung der Aufgabe erleichtern zu helfen, welche denselben durch den vorstehenden Erlaß des Herrn Ministers des Innern gestellt worden ist. Mir genügt es, die Lehrer auf diese ihre Pflicht als Bürger aufmerksam gemacht zu haben, und glaube ich erwarten zu dürfen, daß dieselben bei dieser Gelegenheit beweisen werden, wie sie die hohe Aufgabe[unleserliches Material] verstanden haben, die der Schule, und in derselben den Lehrern durch die neue Verfassung zugewiesen ist." Beide Verfügungen wurden kurz vor der Wahl den Lehrern durch die Schulpfleger zugesandt.

Von der Wupper, den 31. Januar.

Errungene Freiheiten, welche der Vormundschaft und dem Geldbeutel des Klerus auch nur etwas zu nahe treten, sucht derselbe gewöhnlich dem gedrückten Volke zu verkümmern. Zu dieser Klasse gehört die Civil-Ehe. Eine vorjährige Kreissynode hörte nämlich den Antrag stellen: Diese Ehen, wenn sie die kirchliche Weihe nicht erhielten, für bloße Konkubinate zu erklären! Später hörte man die Prediger von der Kanzel aus, diese Weihe ihren Pfarrgenossen nachdrücklich an's Herz legen; sie ja nicht zu unterlassen, damit sie doch den Charakter einer christlichen trügen! Mehrere schlugen aber die Worte ihres Hirten in den Wind und sparten dadurch den theuren Akt, welcher 1 1/2 bis 2 Thaler, nach Umständen aber gewöhnlich noch mehr kostet. Im Volke munkelt man: ein gewisser Prediger habe sich geäußert, Kinder aus solchen Ehen nicht taufen zu wollen! Natürlich! der Ausfall der Traugebühren dürfte ein erkleckliches Loch in den Beutel dieser frommen Seelenhirten machen, und in Geldsachen hört die Gemüthlichkeit auf!

Bonn, den 31. Januar 1849.

In der Beilage Ihrer Zeitung vom 21. Januar c. kam mir auch ein Artikel zu Gesicht, in welchem die Bemühungen des Herrn Oberlandgerichtsraths Neuenburg wieder für den Kreis Neuwied gewählt zu werden, auf eine sehr anschauliche Weise dargestellt werden. -- Daß sich seine Bemühungen nicht allein auf diesen Kreis beschränkt haben, geht aus Folgendem hervor. Den 30. Januar befand sich derselbe Herr Neuenburg in einem Gasthofe von Rheinbrohl, in welchem eben eine Versammlung der dort gewählten Wahlmänner abgehalten wurde. -- Obgleich in dieselbe nur Wahlmänner Zutritt erhalten sollten, so hatte dennoch der ehrenwerthe Herr die Dreistigkeit, sich in dieselbe einzudrängen und als Kandidat für die 2. Kammer aufzutreten. In einer schlecht genug gehaltenen Rede suchte er darzuthun, daß er in seiner vormaligen Eigenschaft als Deputirter nur die "Rechte" (!) des Volkes vertreten hätte, daß er die erhaltene Mißtrauensadresse als völlig unverdient (!!) erachten müsse, und daß er im Vertrauen auf den gesunden Sinn des Volkes sich wieder zum Deputirten für die zweite Kammer anbiete. -- Auf diese Rede, welche er für herzerschütternd und geistreich halten mochte, trat -- man denke sich das Wunder -- ein Geistlicher auf, welcher den dort Versammelten anrieth, durchaus nur Männer des Volkes zu wählen, in keinem Falle Hrn. Neuenburg, da derselbe früher seine Gesinnung klar genug an den Tag gelegt habe. Auf diese Entgegnung, die mit dem allgemeinsten Applaus aufgenommen wurde, mußte denn auch hier der für das Wohl des Volkes so ungemein begeisterte Mann sich zurückziehen, wobei er aber auch dann noch nicht unterlassen konnte, sich wenigstens als Abgeordneter für die 1. Kammer zu empfehlen.

Straßburg, 30. Januar 1849.

Ich erlaube mir, königl. Obergerichte zu Hamm die Anzeige zu machen, daß wichtige Berufsgeschäfte vielleicht auf Monate mich von dem heimathlichen Boden, meinen werthen Gemeinden und meiner Familie fern halten werden.

Bis zu meiner Rückkehr ersuche ich betr. des am 26. Januar in Dortmund gegen mich erfolglos vollstreckten Verhaftsbefehles um Ausstand und bitte darum:

"königl. Obergericht zu Hamm wolle vor dem bis zum 1. April zusammentretenden Schwurgericht mir die Liebe erzeigen, die erste Anklage gegen mich zu begründen."

Mit Genugthuung werde ich dann durch 1164 Entlastungszeugen bei eigener Vertheidigung eine Denunziation auf Hochverrath entkräften können, während das geheime Verfahren dazu mir jeden Weg abschneidet und mich eher in den Kerker bringt, bevor ich und meine Zeugen auch nur gehört werden. Deshalb perhorrescire ich die geheime Inquisition, an die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit appellirend.

An königl. preuß. Obergericht zu Hamm.

Dr. Ignatz Edmund Koch, Prediger zu Dortmund und Witten in Westfalen.

Verhandlungen des Gemeinderathes zu Köln.

Sitzung vom 1. Februar.

Die Niederlassungs-Gesuche von Bernhard Hild Schuhmacher aus Hersfeld im Kurfürstenthum Hessen und
Leonhard Horn Brauer aus Steinach im Königreich Bayern werden genehmigt.

Die Wahlen der gemeinderäthlichen ständigen Kommissionen werden vollzogen.

Das Alignement für fünf auf dem Korbhäuser-Walle zu erbauenden Häuser wird genehmigt.

Die Umänderung des Nivellements am Korbhäuser-Walle zwischen dem Weyerthore und der Pantaleons-Mühlengasse wird unter den vom Gemeinderathe stipulirten Bedingungen gestattet.

Handelsnachrichten. [irrelevantes Material]
Meteorologische Beobachtungen. [irrelevantes Material]
Beilage zu Nr. 212 der Neuen Rheinischen Zeitung.
Organ der Demokratie.
Samstag 3. Februar 1849.
[Großbritannien]

[Fortsetzung] Etablissements der Times) arg Hunger leiden. Von allen Betrügern sind sicherlich diejenigen die Schlimmsten, welche das gegenwärtige System als einen Inbegriff aller Weisheit preisen und die Armen, die Elenden, die Nothleidenden durch ein insolentes: „zu Haus ist's am Besten!“ beleidigen.

Belgien.

Pariser Blätter melden die Eröffnung des belgischen Kongresses zur Schlichtung der italienischen Frage für den ersten Februar.

Amerika.
068 New-York, 13. Jan.

Das „Amerikanische Bergwerk-Journal“ enthält über die in Californien entdeckten Quecksilber-Minen u. A. Folgendes:

Hr. Forbes ist Besitzer von der reichsten Quecksilber-Mine, die ungefähr 13 (engl.) Meilen vom „Rancho de la Purissima Concepcion“ in Californien entfernt ist. Die Mine wird erst seit einigen Monaten ausgebeutet, aber das Erz ist ungemein ergiebig und im unglaublichsten Ueberfluß vorhanden. Das Erzlager ist 42 Fuß tief und seine Ausdehnung ist noch unbekannt, doch allem Anschein nach höchst beträchtlich. Der bis jetzt zum Herausschaffen des Erzes verwandte Apparat besteht aus 3 bis 4 alten Pottasch-Kesseln. Trotz dieser höchst unvollkommenen Instrumente wird wöchentlich Quecksilber von 2000 Dollars im Werth gewonnen. Verschafft man sich den nöthigen Apparat, so muß die Quecksilber-Mine jährlich mindestens eine halbe Million Dollars Profit abwerfen. In der Nähe sind noch mehrere andere Quecksilber-Minen von mehr oder weniger Umfang entdeckt worden.

068 Caraccas, 21. Dezbr. 48.

Am 8. d. gelang es dem sogenannten „konstitutionellen“ Geschwader unter General Briceno in den Maracaibo-See einzulaufen und außer Schußweite vor den Kastellen Anker zu werfen. Oberst Zamorra brachte dem General Castelli eine Verstärkung von 300 Mann und Kriegs-Munition. Statt die Kastelle sofort anzugreifen, gab General Briceno den Vertheidigern derselben eine Bedenkzeit von 48 Stunden. Der sogenannte „konstitutionelle“ Kongreß wird sich trotz Pa[unleserliches Material]z, Soublette etc. am 20. Jan. in Caraccas versammeln. Aber selbst wenn die Kastelle sich ergeben, so ist damit die eigentlich republikanische, oder Pa[unleserliches Material]z-Partei, noch lange nicht aus dem Felde geschlagen.

Redakteur en chef Karl Marx.
12 Arnsberg, 31. Januar.

Als im Monate November v. J. der Konflikt zwischen Krone und Nationalversammlung zum offenen Ausbruche gekommen, gaben sich in unsrem Sauerlande überall die unzweideutigsten Sympathien für die Nationalversammlung kund. Allgemein war es auch der Wunsch, ihr diese Sympathien offen an den Tag zu legen, und, vielseitig aufgefordert, unterzogen sich die Referendarien, Kindermann und Schmidts, der Abfassung einer Zustimmungsadresse, an deren Ende sich die Unterzeichner verpflichteten: auf den Ruf der hohen Nationalversammlung dieselbe mit Gut und Blut in ihren Rechten zu schützen. Gleichzeitig mit dieser Adresse wurde auch „auf allgemeines Verlangen“ ein Mißtrauensvotum an unsern damaligen Abgeordneten, Kaplan Gelshorn, abgefaßt und in Circulation gesetzt, in dem man ihn aufforderte zurückzukehren, da er seine Aufgabe: Vertretung der wahren Volksinteressen, zu lösen unfähig oder nicht Willens sei. Gelshorn ist ein Jünger Loyola's, hatte in allen Prinzipienfragen mit den Ministerien gestimmt, und war sogar, wie hier allgemein bekannt, 6 Wochen ohne Urlaub und ohne Vertretung während der Verhandlungen von Berlin abwesend.

Nachdem jede der beiden Adressen mit ungefähr 1400 Unterschriften bedeckt, wurden sie an ihren Bestimmungsort abgesandt.

Ungefähr 4 Wochen später traf der „auf den Regierungs-Präsidenten heruntergekommene Polizei-Präsident“ von Bardeleben hier ein, um an der Spitze seines würdigen Regierungs-Kollegs auf den Lorbeern auszuruhen die er sich in Berlin ruhmreichst errungen. Neue Besen kehren gut. Auch von Bardeleben bewährte dieses Sprüchwort. Statt aber zunächst den Mist auszufegen, der sich seit Jahrzehnten in den Büreau's der hiesigen Gemeindeverwaltungen angehäuft, griff er nochmals zu dem früher so schlecht geführten Polizeibesen. Er fegte mit der größten Emsigkeit durch die morastigen Gedächtnisse seiner Verwaltungs-Ober- und Unterlakaien, und siehe: sein Besen traf hier auf Hochverrath „in einigen zwanzig Punkten,“ dort auf Majestätsbeleidigungen, und was sonst noch für Namen die Redakteure des Allg. Land-Rechts als Platzpatronen zum Gebrauche der gottbegnadeten Regierungen zum Schrecken für ihre Kinder, die nicht zu Bette d. h. zur Ruhe wollen, erfunden haben.

Auch die Zustimmungsadresse und das Mißtrauensvotum brachte der nie ruhende Besen zum Vorschein.

Es war aber um die Zeit, da Alles, was Gelshorn gethan, zum Rechte, was aber die Nationalversammlung gethan, zum Unrechte geworden war.

Als deshalb Bardeleben die beiden Adressen gelesen, hielt er einen Augenblick inne, und construirte sich, auf seinen Besen gestützt, folgenden Schluß:

Hatte Gelshorn Recht, die Nationalversammlung Unrecht, so hatte auch Jeder Unrecht, der dem Erstern Unrecht, der Letztern aber Recht gab. Unrecht zu verhüten, ist die Polizei (bin ich) da; da aber hier nichts zu verhüten, und jedes Unrecht vor dem Gesetze strafbar ist, die Bestrafung aber wegen Größe des Unrechts dem Gerichte anheimfällt, so gebe ich am besten die Sache dahin ab, um somehr, als sie dort in den besten Händen ist.

So dachte Herr von Bardeleben in seiner Polizei-Logik.

Der Mehrzahl der Mitglieder des hohen Collegii Königl. Ober-Landesgerichts war der Vorfall äußerst willkommen. Hatten sie auch keine Waldeck's, Temme's und Kirchmann's in Behandlung zu nehmen, so konnte man doch aus der Behandlung einiger unbedeutender Referendarien immerhin schon Veranlassung nehmen, seine Loyalität an den Tag zu legen.

Jedem, der nur halb in die Geheimnisse des allgemeinen Landrechts und zwar des 20. Titels II. Theils eingeweiht ist, wird es bekannt sein, daß es wenig Scharfsinnes bedarf, um der an sich unschuldigsten Handlung den Stempel eines in seinen §§ schwer verpönten Verbrechens aufzudrücken. Das Plenum des „hohen Collegii“, der Sitz der Landrechtsintelligenz höchster Potenz, kam deshalb auch durchaus nicht in Verlegenheit. Es construirte:

„In Erwägung, daß es eine Schande ist, daß die Referendarien Kindermann und Schmidts die gedachten Adressen verfaßt und verbreitet haben: wird das Königl. Land- und Stadtgericht hierselbst angewiesen, die genannten Referendarien wegen Verbreitung von Schandartikeln zur Untersuchung zuziehen.“

Auf Allerhöchste Anordnung (s. die Allg. Gerichts-Ordnung für die Preuß. Staaten Th. 1.) sind aber die Mitglieder der Untergerichte geistig beschränkter, als die Mitglieder der ihnen vorgesetzten Amtsbehörde, und deshalb war es denn auch kein Wunder, daß das hiesige königl. Land- und Stadtgericht nicht begreifen konnte, wie die Referendarien Kindermann und Schmidts sich durch Abfassung der Adressen eines Vergehens schuldig gemacht haben sollten, und hienach die Untersuchung ablehnte.

Jetzt, zum erstenmale über die Anordnungen „von Oben“ in der alma mater unwillig, schloß das hohe Colleg ex contrario: Hrn. Rintelen als seinen Vorgesetzten, müsse die Sache in noch klarerem Lichte erscheinen, als ihm selbst, berichtete deshalb an denselben, und fügte als unterthänigst frommen Wunsch noch den Antrag auf Entlassung der kompromittirten Referendarien aus dem Justizdienste hinzu.

Des Herrn Justizministers Excellenz hatte kurz vorher in seinem Erlasse „an seine herrlichen Gerichtshöfe“ diese darauf aufmerksam gemacht, daß hinsichtlich der Behandlung der Referendarien und Auskultatoren bereits früher besondere Vorschriften erlassen worden seien.“ Nach 4wöchentlichem Bedenken „behandelte“ er die Referendarien Kindermann und Schmidts nach Wunsche des hohen Collegii.

Wahlumtriebe im dritten Polizeibezirk.

Welcher Mittel sich die Aristokratie im Bunde mit den Geldsäcken und den Bureaukraten [unleserliches Material]ent, um ihre Männer bei den Wahlen durchzusetzen, verdient wohl in größeren Kreisen bekannt zu werden. Bezeichneter Bund, welcher sich zur Erhaltung des ganzen Wustes seiner zum Nachtheile des Volkes bestehenden Vorrechte so gern belagern läßt, hatte beschlossen, die Wahldes[unleserliches Material]engten Mannes nach Kräften anzubahnen, welchem die Bevölkerung der Stadt Köln vor nicht langer Zeit die glücklichen Tage des über sie verhängt gewesenen Belagerungszustandes zu danken hatte, in Folge dessen das sehr unbehagliche Institut der Burgerwehr, aus welchem dieser Ehrenmann ein Mißtrauensvotum erhalten hatte, beseitigt wurde. Man wollte unter allen Umständen wieder den Mann nach Berlin senden, der krank wurde, als sich die Kammer mit der dem königl. Hause und seinem Anhange mißliebigen Debatte beschäftigte und so nicht Einen Mann der Stadt Köln im Parlament vertrat; der bei seiner Krankheit aber dennoch einen so guten Magen behielt, daß er an Königstafel die von ihm vertretenen 50,000 Einwohner sehr gut repräsentiren konnte. Dieser Mann, ein Einwohner des 3. Bezirks, hatte denn auch das größte Interesse, auf diesen Wunsch einzugehen. Es wurde im holländischen Hof bei Illig an mehreren Tagen vor dem Sonntage, erst im engsten Kreise der Verschwornen, dann durch Rekrutirung durch die Mitglieder in immer größerer Ausdehnung, Versammlungen gehalten, in welchen die „Gesinnungsgenossen“ durch Verläumdung aller derer, die nicht zu den Auserwählten gehörten, bearbeitet wurden, um um die beschlossenen Wahlkandidaten eine dichte Phalanx zu bilden.

Der Vorschlag einiger weniger Fantatisirten, alle Urwähler zu den Berathungen zuzuziehen, wurde von dem Herrn v. Wittgenstein mit der Anweisung abgewiesen, daß man im engern Kreise Tag und Nacht arbeiten müsse, um die Zwecke der Partei zu sichern, — es galt ja seinem eignen Zwecke, — und erst die sammtlichen einzuladen seien, wenn sie nach der Versammlung keine Zeit mehr behielten, gegen die aufgestellten Kandidaten zu opponiren. So geschah es. Am Sonntag Abend waren alle Urwähler zu Illig eingeladen. Herr Advokat Lautz wurde zum Prases erwählt, und nahm dieser auch unter Vorbringung einiger abgedroschenen Redensarten diese Wurde unter dem Versprechen an, die Debatte unparteiisch zu leiten. Der unparteiische Herr Lautz fing aber gleich in dem Berichte, welchen er über das Treiben der früheren Versammlungen der ganzen Gesellschaft abstatten wollte, damit an, einen Theil derjenigen Urwähler, welche nicht zu ihren Vorversammlungen zugezogen worden waren, sich aber in Folge der bekannt gewordenen Klungelei auch versammelt hatten, zu verdächtigen zu verleumden; indem er sagte, es gabe 2 Parteien, die eine, welche die Verfassung machen wollten, und die andere, welche sie nicht machen wollten. Eine solche Versammlung werde später auch im Harf'schen Saale stattfinden. Herr Abr. Oppenheim warnte dann auch noch, an dieser spätern Versammlung Theil zu nehmen, und hat ja festzuhalten an den einmal angenommenen Kandidaten, welche übrigens nicht von der Gesellschaft angenommen, sondern blos von dem „unparteiischen“ Hrn. Lautz proklamirt, und da sich demzufolge einige treue Hände erhoben, für angenommen erklärt worden waren. Die Lüge über die Tendenz der spätern Harfschen Versammlung und die wohlberechnete Verwarnung des Hrn. Ab. Oppenheim, den Teufel zu fliehen, that auch seine Wirkung. Die große Zahl der in letzter Linie eingeladenen unzurechnungsfähigen politischen Spießbürger und Philister kreuzzigten sich und gingen zu Bette, nur ein Paar in den Geist der Intriguen ganz Eingeweihte folgten in den Harfschen Saal, um Alles dort noch etwa zu Stande kommende vollends zu hintertreiben. So sehr nun auch das schändliche Mittel der Hochtorys hier der allgemeinen Verachtung ausgesetzt wurde, so konnte doch der wohl berechneten Wirkung der schändlichen Lüge nicht mehr hinreichend entgegen gearbeitet werden, da die Zeit dazu fehlte, und stimmte daher auch die ganze Phalanx für die dekretirten Ehrenmänner, in deren Reihe scheinbar alle Klassen der Gesellschaft vertreten, welche in Wahrheit aber Alle nur Apendixe des Hrn. v. Wittgenstein (Dr. Liessem, Pastor Gores), oder, wie der mit den Dombauarbeiten betraute Herr Schlossermeister Deymhardt, des Hrn. Zwirner, der Apendix eines Apendixes desselben wa[unleserliches Material]en. Das Programm der Versammlung bei Harf war mit dem der Gesellschaft bei Illig genau übereinstimmend, also gewiß ganz unschuldig, man war nur in der Wahl der Person des Deputirten abgewichen und hatte statt Hrn. v. Wittgenstein, den Hrn. Kyll in Aussicht. Daher die Verschwörung mit Lug und Trug gegen diese Versammlung. Man wollte einen Mann in die erste Kammer senden, von dessen bisheriger Wirksamkeit man mit Gewißheit schließen durfte, daß es ihm mit der Revision der Verfassung, welche vorgenommen werden soll, auch im Sinne des Volkes Ernst sei und nicht durch Leute, die sich blos durch tüchtiges Essen an Königstafel ausgezeichnet, und sich als Freunde des Belagerungszustandes gezeigt hatten, und das Revisionswerk der Verfassung zur Farze machen könnten. Die Harfsche Gesellschaft wollte keine gefallene Große, welche nach irgend einem neuen Pöstchen umherschwenzelt, ungeachtet ihres Ausspruchs, sich in das Privatleben zurückziehen zu wollen; sie wollte einen selbstständigen, in seiner politischen Meinung und Ansicht unabhängigen Mann. Wenn diese Absicht nun auch durch die bezeichnete Intrigue bei der Vorwahl mißglückt ist, so ist doch eine Vorwahl noch keine Hauptwahl, und wird eine Veröffentlichung der saubern Mittelchen dieser Clique wohl auch noch etwas dazu beitragen, daß kein kollossaler Mitesser, sondern ein wahrer Volksvertreter, kein Magen, sondern ein Kopf, in die erste Kammer nach Berlin gewählt wird.

Obige Darstellung ist durchaus wahr und in allen Theilen ohne Uebertreibung.

Ein Freund für Wahrheit und Recht.

Köln, den 30. Januar 1849.

Luxemburg, 25. Januar.

Es giebt der Beispiele viele, wie groß de absolute Geist unter dem größeren Theile des hiesigen, preuß. Offizier-Corps ist. Es ist Pflicht, dieselben zur Oeffentlichkeit zu bringen.

Ein Feldwebel äußerte sich an einem sehr kalten Wintertage auf der Parade gegen seine Collegen: „Es ist doch Unrecht, daß wir keine Mäntel anlegen durfen, die wir doch die Parole aufschreiben müssen, während die Offiziere, die nichts zu schreiben haben, Mäntel tragen. Ich bin so kalt daß ich unmöglich schreiben kann.“ Ein Seconde-Lieutenant hörte diese Worte, ließ den Feldwebel zu sich kommen und redete ihn mit den Worten an: „Wie können Sie sich unterstehen, solche Reden zu führen? Wissen Sie, daß ich Sie sofort arietiren lassen könnte, und wissen Sie nicht, daß noch eine ungeheure Kluft zwischen einem Offizier und einem Feldwebel besteht?!“ Der Feldwebel schwieg. Der Offizier hatte übrigens die Vorsicht gebraucht, einen Kameraden als Zeugen zu sich zu rufen.

Ein, von seinem Regiment abkommandirter Unteroffizier sandte seiner, hier zurückgelassenen Frau mehrere Exemplare eines demokratischen Gedichtes. Sie verschenkte dieselben an Verschiedene, und der Commandant erhielt hiervon Kenntniß. Die Frau hielt in einem der mit Soldaten belegten Festungswerke Marketenderei. Der Commandant befahl aber, daß sie dieses einträgliche Geschäft, das der Frau bei der Abwesenheit ihres Mannes die nöthige Hülfe gewährte, sofort aufgäbe und die inne gehabte Wohnung räume, was natürlich geschah.

Aus dem Bergischen, 31. Januar.

Ein vom Minister des Innern unterm 28. Dezbr. ausgegangener Erlaß, verpflichtet die Behörden, auf die Wahl patriotischer Abgeordneter für beide Kammern einzuwirken. Eine darauf sich stützende besondere Verfügung des Kultusministers vom 30. Dez. legt es den Schullehrern noch ganz besonders ans Herz, dafür thätig zu sein. „Es liegt“, so heißt es darin, „mit in der Hand der Lehrer, solche Männer zu bezeichnen, ihre Wahl zu sichern und in dieser Weise in einer freien, ihnen als Bürger des Staats zustehenden Thätigkeit, den Behörden die Lösung der Aufgabe erleichtern zu helfen, welche denselben durch den vorstehenden Erlaß des Herrn Ministers des Innern gestellt worden ist. Mir genügt es, die Lehrer auf diese ihre Pflicht als Bürger aufmerksam gemacht zu haben, und glaube ich erwarten zu dürfen, daß dieselben bei dieser Gelegenheit beweisen werden, wie sie die hohe Aufgabe[unleserliches Material] verstanden haben, die der Schule, und in derselben den Lehrern durch die neue Verfassung zugewiesen ist.“ Beide Verfügungen wurden kurz vor der Wahl den Lehrern durch die Schulpfleger zugesandt.

Von der Wupper, den 31. Januar.

Errungene Freiheiten, welche der Vormundschaft und dem Geldbeutel des Klerus auch nur etwas zu nahe treten, sucht derselbe gewöhnlich dem gedrückten Volke zu verkümmern. Zu dieser Klasse gehört die Civil-Ehe. Eine vorjährige Kreissynode hörte nämlich den Antrag stellen: Diese Ehen, wenn sie die kirchliche Weihe nicht erhielten, für bloße Konkubinate zu erklären! Später hörte man die Prediger von der Kanzel aus, diese Weihe ihren Pfarrgenossen nachdrücklich an's Herz legen; sie ja nicht zu unterlassen, damit sie doch den Charakter einer christlichen trügen! Mehrere schlugen aber die Worte ihres Hirten in den Wind und sparten dadurch den theuren Akt, welcher 1 1/2 bis 2 Thaler, nach Umständen aber gewöhnlich noch mehr kostet. Im Volke munkelt man: ein gewisser Prediger habe sich geäußert, Kinder aus solchen Ehen nicht taufen zu wollen! Natürlich! der Ausfall der Traugebühren dürfte ein erkleckliches Loch in den Beutel dieser frommen Seelenhirten machen, und in Geldsachen hört die Gemüthlichkeit auf!

Bonn, den 31. Januar 1849.

In der Beilage Ihrer Zeitung vom 21. Januar c. kam mir auch ein Artikel zu Gesicht, in welchem die Bemühungen des Herrn Oberlandgerichtsraths Neuenburg wieder für den Kreis Neuwied gewählt zu werden, auf eine sehr anschauliche Weise dargestellt werden. — Daß sich seine Bemühungen nicht allein auf diesen Kreis beschränkt haben, geht aus Folgendem hervor. Den 30. Januar befand sich derselbe Herr Neuenburg in einem Gasthofe von Rheinbrohl, in welchem eben eine Versammlung der dort gewählten Wahlmänner abgehalten wurde. — Obgleich in dieselbe nur Wahlmänner Zutritt erhalten sollten, so hatte dennoch der ehrenwerthe Herr die Dreistigkeit, sich in dieselbe einzudrängen und als Kandidat für die 2. Kammer aufzutreten. In einer schlecht genug gehaltenen Rede suchte er darzuthun, daß er in seiner vormaligen Eigenschaft als Deputirter nur die „Rechte“ (!) des Volkes vertreten hätte, daß er die erhaltene Mißtrauensadresse als völlig unverdient (!!) erachten müsse, und daß er im Vertrauen auf den gesunden Sinn des Volkes sich wieder zum Deputirten für die zweite Kammer anbiete. — Auf diese Rede, welche er für herzerschütternd und geistreich halten mochte, trat — man denke sich das Wunder — ein Geistlicher auf, welcher den dort Versammelten anrieth, durchaus nur Männer des Volkes zu wählen, in keinem Falle Hrn. Neuenburg, da derselbe früher seine Gesinnung klar genug an den Tag gelegt habe. Auf diese Entgegnung, die mit dem allgemeinsten Applaus aufgenommen wurde, mußte denn auch hier der für das Wohl des Volkes so ungemein begeisterte Mann sich zurückziehen, wobei er aber auch dann noch nicht unterlassen konnte, sich wenigstens als Abgeordneter für die 1. Kammer zu empfehlen.

Straßburg, 30. Januar 1849.

Ich erlaube mir, königl. Obergerichte zu Hamm die Anzeige zu machen, daß wichtige Berufsgeschäfte vielleicht auf Monate mich von dem heimathlichen Boden, meinen werthen Gemeinden und meiner Familie fern halten werden.

Bis zu meiner Rückkehr ersuche ich betr. des am 26. Januar in Dortmund gegen mich erfolglos vollstreckten Verhaftsbefehles um Ausstand und bitte darum:

„königl. Obergericht zu Hamm wolle vor dem bis zum 1. April zusammentretenden Schwurgericht mir die Liebe erzeigen, die erste Anklage gegen mich zu begründen.“

Mit Genugthuung werde ich dann durch 1164 Entlastungszeugen bei eigener Vertheidigung eine Denunziation auf Hochverrath entkräften können, während das geheime Verfahren dazu mir jeden Weg abschneidet und mich eher in den Kerker bringt, bevor ich und meine Zeugen auch nur gehört werden. Deshalb perhorrescire ich die geheime Inquisition, an die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit appellirend.

An königl. preuß. Obergericht zu Hamm.

Dr. Ignatz Edmund Koch, Prediger zu Dortmund und Witten in Westfalen.

Verhandlungen des Gemeinderathes zu Köln.

Sitzung vom 1. Februar.

Die Niederlassungs-Gesuche von Bernhard Hild Schuhmacher aus Hersfeld im Kurfürstenthum Hessen und
Leonhard Horn Brauer aus Steinach im Königreich Bayern werden genehmigt.

Die Wahlen der gemeinderäthlichen ständigen Kommissionen werden vollzogen.

Das Alignement für fünf auf dem Korbhäuser-Walle zu erbauenden Häuser wird genehmigt.

Die Umänderung des Nivellements am Korbhäuser-Walle zwischen dem Weyerthore und der Pantaleons-Mühlengasse wird unter den vom Gemeinderathe stipulirten Bedingungen gestattet.

Handelsnachrichten. [irrelevantes Material]
Meteorologische Beobachtungen. [irrelevantes Material]
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        <titlePart type="main">Beilage zu Nr. 212 der Neuen Rheinischen Zeitung.</titlePart>
        <titlePart type="sub">Organ der Demokratie.</titlePart>
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          <docDate>Samstag 3. Februar 1849.</docDate>
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        <head>[Großbritannien]</head>
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          <p><ref type="link_fsg">[Fortsetzung]</ref> Etablissements der Times) arg Hunger leiden. Von allen Betrügern sind sicherlich diejenigen die Schlimmsten, welche das gegenwärtige System als einen Inbegriff aller Weisheit preisen und die Armen, die Elenden, die Nothleidenden durch ein insolentes: &#x201E;zu Haus ist's am Besten!&#x201C; beleidigen.</p>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Belgien.</head>
        <div xml:id="ar212b_002" type="jArticle">
          <p>Pariser Blätter melden die Eröffnung des belgischen Kongresses zur Schlichtung der italienischen Frage für den ersten Februar.</p>
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        <head>Amerika.</head>
        <div xml:id="ar212b_003" type="jArticle">
          <head><bibl><author>068</author></bibl> New-York, 13. Jan.</head>
          <p>Das &#x201E;Amerikanische Bergwerk-Journal&#x201C; enthält über die in Californien entdeckten Quecksilber-Minen u. A. Folgendes:</p>
          <p>Hr. Forbes ist Besitzer von der reichsten Quecksilber-Mine, die ungefähr 13 (engl.) Meilen vom &#x201E;Rancho de la Purissima Concepcion&#x201C; in Californien entfernt ist. Die Mine wird erst seit einigen Monaten ausgebeutet, aber das Erz ist ungemein ergiebig und im unglaublichsten Ueberfluß vorhanden. Das Erzlager ist 42 Fuß tief und seine Ausdehnung ist noch unbekannt, doch allem Anschein nach höchst beträchtlich. Der bis jetzt zum Herausschaffen des Erzes verwandte Apparat besteht aus 3 bis 4 alten Pottasch-Kesseln. Trotz dieser höchst unvollkommenen Instrumente wird wöchentlich Quecksilber von 2000 Dollars im Werth gewonnen. Verschafft man sich den nöthigen Apparat, so muß die Quecksilber-Mine jährlich mindestens eine halbe Million Dollars Profit abwerfen. In der Nähe sind noch mehrere andere Quecksilber-Minen von mehr oder weniger Umfang entdeckt worden.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar212b_004" type="jArticle">
          <head><bibl><author>068</author></bibl> Caraccas, 21. Dezbr. 48.</head>
          <p>Am 8. d. gelang es dem sogenannten &#x201E;konstitutionellen&#x201C; Geschwader unter General Briceno in den Maracaibo-See einzulaufen und außer Schußweite vor den Kastellen Anker zu werfen. Oberst Zamorra brachte dem General Castelli eine Verstärkung von 300 Mann und Kriegs-Munition. Statt die Kastelle sofort anzugreifen, gab General Briceno den Vertheidigern derselben eine Bedenkzeit von 48 Stunden. Der sogenannte &#x201E;konstitutionelle&#x201C; Kongreß wird sich trotz Pa<gap reason="illegible"/>z, Soublette etc. am 20. Jan. in Caraccas versammeln. Aber selbst wenn die Kastelle sich ergeben, so ist damit die eigentlich republikanische, oder Pa<gap reason="illegible"/>z-Partei, noch lange nicht aus dem Felde geschlagen.</p>
        </div>
      </div>
      <div>
        <bibl>Redakteur en chef <editor>Karl Marx.</editor>             </bibl>
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      <div type="jReadersLetters" n="1">
        <div xml:id="ar212b_005" type="jArticle">
          <head><bibl><author>12</author></bibl> Arnsberg, 31. Januar.</head>
          <p>Als im Monate November v. J. der Konflikt zwischen Krone und Nationalversammlung zum offenen Ausbruche gekommen, gaben sich in unsrem Sauerlande überall die unzweideutigsten Sympathien für die Nationalversammlung kund. Allgemein war es auch der Wunsch, ihr diese Sympathien offen an den Tag zu legen, und, vielseitig aufgefordert, unterzogen sich die Referendarien, Kindermann und Schmidts, der Abfassung einer Zustimmungsadresse, an deren Ende sich die Unterzeichner verpflichteten: <hi rendition="#g">auf den Ruf</hi> der hohen Nationalversammlung dieselbe mit Gut und Blut in ihren Rechten zu schützen. Gleichzeitig mit dieser Adresse wurde auch &#x201E;auf allgemeines Verlangen&#x201C; ein Mißtrauensvotum an unsern damaligen Abgeordneten, Kaplan Gelshorn, abgefaßt und in Circulation gesetzt, in dem man ihn aufforderte zurückzukehren, da er seine Aufgabe: Vertretung der wahren Volksinteressen, zu lösen unfähig oder nicht Willens sei. Gelshorn ist ein Jünger Loyola's, hatte in allen Prinzipienfragen mit den Ministerien gestimmt, und war sogar, wie hier allgemein bekannt, 6 Wochen ohne Urlaub und ohne Vertretung während der Verhandlungen von Berlin abwesend.</p>
          <p>Nachdem jede der beiden Adressen mit ungefähr 1400 Unterschriften bedeckt, wurden sie an ihren Bestimmungsort abgesandt.</p>
          <p>Ungefähr 4 Wochen später traf der &#x201E;auf den Regierungs-Präsidenten heruntergekommene Polizei-Präsident&#x201C; von Bardeleben hier ein, um an der Spitze seines würdigen Regierungs-Kollegs auf den Lorbeern auszuruhen die er sich in Berlin ruhmreichst errungen. Neue Besen kehren gut. Auch von Bardeleben bewährte dieses Sprüchwort. Statt aber zunächst den Mist auszufegen, der sich seit Jahrzehnten in den Büreau's der hiesigen Gemeindeverwaltungen angehäuft, griff er nochmals zu dem früher so schlecht geführten Polizeibesen. Er fegte mit der größten Emsigkeit durch die morastigen Gedächtnisse seiner Verwaltungs-Ober- und Unterlakaien, und siehe: sein Besen traf hier auf Hochverrath &#x201E;in einigen zwanzig Punkten,&#x201C; dort auf Majestätsbeleidigungen, und was sonst noch für Namen die Redakteure des Allg. Land-Rechts als Platzpatronen zum Gebrauche der gottbegnadeten Regierungen zum Schrecken für ihre Kinder, die nicht zu Bette d. h. zur Ruhe wollen, erfunden haben.</p>
          <p>Auch die Zustimmungsadresse und das Mißtrauensvotum brachte der nie ruhende Besen zum Vorschein.</p>
          <p>Es war aber um die Zeit, da Alles, was Gelshorn gethan, zum Rechte, was aber die Nationalversammlung gethan, zum Unrechte geworden war.</p>
          <p>Als deshalb Bardeleben die beiden Adressen gelesen, hielt er einen Augenblick inne, und construirte sich, auf seinen Besen gestützt, folgenden Schluß:</p>
          <p rendition="#et">Hatte Gelshorn Recht, die Nationalversammlung Unrecht, so hatte auch Jeder Unrecht, der dem Erstern Unrecht, der Letztern aber Recht gab. Unrecht zu verhüten, ist die Polizei (bin ich) da; da aber hier nichts zu verhüten, und jedes Unrecht vor dem Gesetze strafbar ist, die Bestrafung aber wegen Größe des Unrechts dem Gerichte anheimfällt, so gebe ich am besten die Sache dahin ab, um somehr, als sie dort in den besten Händen ist.</p>
          <p>So dachte Herr von Bardeleben in seiner Polizei-Logik.</p>
          <p>Der Mehrzahl der Mitglieder des hohen Collegii Königl. Ober-Landesgerichts war der Vorfall äußerst willkommen. Hatten sie auch keine Waldeck's, Temme's und Kirchmann's in Behandlung zu nehmen, so konnte man doch aus der Behandlung einiger unbedeutender Referendarien immerhin schon Veranlassung nehmen, seine Loyalität an den Tag zu legen.</p>
          <p>Jedem, der nur halb in die Geheimnisse des allgemeinen Landrechts und zwar des 20. Titels II. Theils eingeweiht ist, wird es bekannt sein, daß es wenig Scharfsinnes bedarf, um der an sich unschuldigsten Handlung den Stempel eines in seinen §§ schwer verpönten Verbrechens aufzudrücken. Das Plenum des &#x201E;hohen Collegii&#x201C;, der Sitz der Landrechtsintelligenz höchster Potenz, kam deshalb auch durchaus nicht in Verlegenheit. Es construirte:</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;In Erwägung, <hi rendition="#g">daß es eine Schande</hi> ist, daß die Referendarien Kindermann und Schmidts die gedachten Adressen verfaßt und <hi rendition="#g">verbreitet</hi> haben: wird das Königl. Land- und Stadtgericht hierselbst angewiesen, die genannten Referendarien wegen Verbreitung von Schandartikeln zur Untersuchung zuziehen.&#x201C;</p>
          <p>Auf Allerhöchste Anordnung (s. die Allg. Gerichts-Ordnung für die Preuß. Staaten Th. 1.) sind aber die Mitglieder der Untergerichte geistig beschränkter, als die Mitglieder der ihnen vorgesetzten Amtsbehörde, und deshalb war es denn auch kein Wunder, daß das hiesige königl. Land- und Stadtgericht nicht begreifen konnte, wie die Referendarien Kindermann und Schmidts sich durch Abfassung der Adressen eines Vergehens schuldig gemacht haben sollten, und hienach die Untersuchung ablehnte.</p>
          <p>Jetzt, zum erstenmale über die Anordnungen &#x201E;von Oben&#x201C; in der alma mater unwillig, schloß das hohe Colleg ex contrario: Hrn. Rintelen als seinen Vorgesetzten, müsse die Sache in noch klarerem Lichte erscheinen, als ihm selbst, berichtete deshalb an denselben, und fügte als unterthänigst frommen Wunsch noch den Antrag auf Entlassung der kompromittirten Referendarien aus dem Justizdienste hinzu.</p>
          <p>Des Herrn Justizministers Excellenz hatte kurz vorher in seinem Erlasse &#x201E;an seine herrlichen Gerichtshöfe&#x201C; diese darauf aufmerksam gemacht, daß hinsichtlich der Behandlung der Referendarien und Auskultatoren bereits früher besondere Vorschriften erlassen worden seien.&#x201C; Nach 4wöchentlichem Bedenken &#x201E;behandelte&#x201C; er die Referendarien Kindermann und Schmidts nach Wunsche des hohen Collegii.</p>
        </div>
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          <head>Wahlumtriebe im dritten Polizeibezirk.</head>
          <p>Welcher Mittel sich die Aristokratie im Bunde mit den Geldsäcken und den Bureaukraten <gap reason="illegible"/>ent, um ihre Männer bei den Wahlen durchzusetzen, verdient wohl in größeren Kreisen bekannt zu werden. Bezeichneter Bund, welcher sich zur Erhaltung des ganzen Wustes seiner zum Nachtheile des Volkes bestehenden Vorrechte so gern belagern läßt, hatte beschlossen, die Wahldes<gap reason="illegible"/>engten Mannes nach Kräften anzubahnen, welchem die Bevölkerung der Stadt Köln vor nicht langer Zeit die glücklichen Tage des über sie verhängt gewesenen Belagerungszustandes zu danken hatte, in Folge dessen das sehr unbehagliche Institut der Burgerwehr, aus welchem dieser Ehrenmann ein Mißtrauensvotum erhalten hatte, beseitigt wurde. Man wollte unter allen Umständen wieder den Mann nach Berlin senden, der krank wurde, als sich die Kammer mit der dem königl. Hause und seinem Anhange mißliebigen Debatte beschäftigte und so nicht Einen Mann der Stadt Köln im Parlament vertrat; der bei seiner Krankheit aber dennoch einen so guten Magen behielt, daß er an Königstafel die von ihm vertretenen 50,000 Einwohner sehr gut repräsentiren konnte. Dieser Mann, ein Einwohner des 3. Bezirks, hatte denn auch das größte Interesse, auf diesen Wunsch einzugehen. Es wurde im holländischen Hof bei Illig an mehreren Tagen vor dem Sonntage, erst im engsten Kreise der Verschwornen, dann durch Rekrutirung durch die Mitglieder in immer größerer Ausdehnung, Versammlungen gehalten, in welchen die &#x201E;Gesinnungsgenossen&#x201C; durch Verläumdung aller derer, die nicht zu den Auserwählten gehörten, bearbeitet wurden, um um die beschlossenen Wahlkandidaten eine dichte Phalanx zu bilden.</p>
          <p>Der Vorschlag einiger weniger Fantatisirten, alle Urwähler zu den Berathungen zuzuziehen, wurde von dem Herrn v. Wittgenstein mit der Anweisung abgewiesen, daß man im engern Kreise Tag und Nacht arbeiten müsse, um die Zwecke der <hi rendition="#g">Partei</hi> zu sichern, &#x2014; es galt ja seinem eignen Zwecke, &#x2014; und erst die sammtlichen einzuladen seien, wenn sie nach der Versammlung keine Zeit mehr behielten, gegen die aufgestellten Kandidaten zu opponiren. So geschah es. Am Sonntag Abend waren alle Urwähler zu Illig eingeladen. Herr Advokat Lautz wurde zum Prases erwählt, und nahm dieser auch unter Vorbringung einiger abgedroschenen Redensarten diese Wurde unter dem Versprechen an, die Debatte unparteiisch zu leiten. Der unparteiische Herr Lautz fing aber gleich in dem Berichte, welchen er über das Treiben der früheren Versammlungen der ganzen Gesellschaft abstatten wollte, damit an, einen Theil derjenigen Urwähler, welche nicht zu ihren Vorversammlungen zugezogen worden waren, sich aber in Folge der bekannt gewordenen Klungelei auch versammelt hatten, zu verdächtigen zu verleumden; indem er sagte, es gabe 2 Parteien, die eine, welche die Verfassung <hi rendition="#g">machen</hi> wollten, und die andere, welche sie <hi rendition="#g">nicht</hi> machen wollten. Eine solche Versammlung werde später auch im Harf'schen Saale stattfinden. Herr Abr. Oppenheim warnte dann auch noch, an dieser spätern Versammlung Theil zu nehmen, und hat ja festzuhalten an den einmal angenommenen Kandidaten, welche übrigens nicht von der Gesellschaft angenommen, sondern blos von dem &#x201E;unparteiischen&#x201C; Hrn. Lautz proklamirt, und da sich demzufolge einige treue Hände erhoben, für angenommen erklärt worden waren. Die Lüge über die Tendenz der spätern Harfschen Versammlung und die wohlberechnete Verwarnung des Hrn. Ab. Oppenheim, den Teufel zu fliehen, that auch seine Wirkung. Die große Zahl der in letzter Linie eingeladenen unzurechnungsfähigen politischen Spießbürger und Philister kreuzzigten sich und gingen zu Bette, nur ein Paar in den Geist der Intriguen ganz Eingeweihte folgten in den Harfschen Saal, um Alles dort noch etwa zu Stande kommende vollends zu hintertreiben. So sehr nun auch das schändliche Mittel der Hochtorys hier der allgemeinen Verachtung ausgesetzt wurde, so konnte doch der wohl berechneten Wirkung der schändlichen Lüge nicht mehr hinreichend entgegen gearbeitet werden, da die Zeit dazu fehlte, und stimmte daher auch die ganze Phalanx für die dekretirten Ehrenmänner, in deren Reihe <hi rendition="#g">scheinbar</hi> alle Klassen der Gesellschaft vertreten, welche in Wahrheit aber Alle nur Apendixe des Hrn. v. Wittgenstein (Dr. Liessem, Pastor Gores), oder, wie der mit den Dombauarbeiten betraute Herr Schlossermeister Deymhardt, des Hrn. Zwirner, der Apendix eines Apendixes desselben wa<gap reason="illegible"/>en. Das Programm der Versammlung bei Harf war mit dem der Gesellschaft bei Illig genau übereinstimmend, also gewiß ganz unschuldig, man war nur in der Wahl der Person des Deputirten abgewichen und hatte statt Hrn. v. Wittgenstein, den Hrn. Kyll in Aussicht. Daher die Verschwörung mit Lug und Trug gegen diese Versammlung. Man wollte einen Mann in die erste Kammer senden, von dessen bisheriger Wirksamkeit man mit Gewißheit schließen durfte, daß es ihm mit der Revision der Verfassung, welche vorgenommen werden soll, auch im Sinne des Volkes Ernst sei und nicht durch Leute, die sich blos durch tüchtiges Essen an Königstafel ausgezeichnet, und sich als Freunde des Belagerungszustandes gezeigt hatten, und das Revisionswerk der Verfassung zur Farze machen könnten. Die Harfsche Gesellschaft wollte keine gefallene Große, welche nach irgend einem neuen Pöstchen umherschwenzelt, ungeachtet ihres Ausspruchs, sich in das Privatleben zurückziehen zu wollen; sie wollte einen selbstständigen, in seiner politischen Meinung und Ansicht unabhängigen Mann. Wenn diese Absicht nun auch durch die bezeichnete Intrigue bei der Vorwahl mißglückt ist, so ist doch eine Vorwahl noch keine Hauptwahl, und wird eine Veröffentlichung der saubern Mittelchen dieser Clique wohl auch noch etwas dazu beitragen, daß kein kollossaler Mitesser, sondern ein wahrer Volksvertreter, kein Magen, sondern ein Kopf, in die erste Kammer nach Berlin gewählt wird.</p>
          <p>Obige Darstellung ist durchaus wahr und in allen Theilen ohne Uebertreibung.</p>
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          <p>Köln, den 30. Januar 1849.</p>
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          <head>Luxemburg, 25. Januar.</head>
          <p>Es giebt der Beispiele viele, wie groß de absolute Geist unter dem größeren Theile des hiesigen, preuß. Offizier-Corps ist. Es ist Pflicht, dieselben zur Oeffentlichkeit zu bringen.</p>
          <p>Ein Feldwebel äußerte sich an einem sehr kalten Wintertage auf der Parade gegen seine Collegen: &#x201E;Es ist doch Unrecht, daß wir keine Mäntel anlegen durfen, die wir doch die Parole aufschreiben müssen, während die Offiziere, die nichts zu schreiben haben, Mäntel tragen. Ich bin so kalt daß ich unmöglich schreiben kann.&#x201C; Ein Seconde-Lieutenant hörte diese Worte, ließ den Feldwebel zu sich kommen und redete ihn mit den Worten an: &#x201E;Wie können Sie sich unterstehen, solche Reden zu führen? Wissen Sie, daß ich Sie sofort arietiren lassen könnte, und wissen Sie nicht, daß noch eine ungeheure Kluft zwischen einem Offizier und einem Feldwebel besteht?!&#x201C; Der Feldwebel schwieg. Der Offizier hatte übrigens die Vorsicht gebraucht, einen Kameraden als Zeugen zu sich zu rufen.</p>
          <p>Ein, von seinem Regiment abkommandirter Unteroffizier sandte seiner, hier zurückgelassenen Frau mehrere Exemplare eines demokratischen Gedichtes. Sie verschenkte dieselben an Verschiedene, und der Commandant erhielt hiervon Kenntniß. Die Frau hielt in einem der mit Soldaten belegten Festungswerke Marketenderei. Der Commandant befahl aber, daß sie dieses einträgliche Geschäft, das der Frau bei der Abwesenheit ihres Mannes die nöthige Hülfe gewährte, sofort aufgäbe und die inne gehabte Wohnung räume, was natürlich geschah.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar212b_008" type="jArticle">
          <head>Aus dem Bergischen, 31. Januar.</head>
          <p>Ein vom Minister des Innern unterm 28. Dezbr. ausgegangener Erlaß, verpflichtet die Behörden, auf die Wahl patriotischer Abgeordneter für beide Kammern einzuwirken. Eine darauf sich stützende besondere Verfügung des Kultusministers vom 30. Dez. legt es den Schullehrern noch ganz besonders ans Herz, dafür thätig zu sein. &#x201E;Es liegt&#x201C;, so heißt es darin, &#x201E;mit in der Hand der Lehrer, solche Männer zu bezeichnen, ihre Wahl zu sichern und in dieser Weise in einer freien, ihnen als Bürger des Staats zustehenden Thätigkeit, den Behörden die Lösung der Aufgabe erleichtern zu helfen, welche denselben durch den vorstehenden Erlaß des Herrn Ministers des Innern gestellt worden ist. Mir genügt es, die Lehrer auf diese ihre Pflicht als Bürger aufmerksam gemacht zu haben, und glaube ich erwarten zu dürfen, daß dieselben bei dieser Gelegenheit beweisen werden, wie sie die hohe Aufgabe<gap reason="illegible"/> verstanden haben, die der Schule, und in derselben den Lehrern durch die neue Verfassung zugewiesen ist.&#x201C; Beide Verfügungen wurden kurz vor der Wahl den Lehrern durch die Schulpfleger zugesandt.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar212b_009" type="jArticle">
          <head>Von der Wupper, den 31. Januar.</head>
          <p>Errungene Freiheiten, welche der Vormundschaft und dem Geldbeutel des Klerus auch nur etwas zu nahe treten, sucht derselbe gewöhnlich dem gedrückten Volke zu verkümmern. Zu dieser Klasse gehört die Civil-Ehe. Eine vorjährige Kreissynode hörte nämlich den Antrag stellen: Diese Ehen, wenn sie die kirchliche Weihe nicht erhielten, für bloße Konkubinate zu erklären! Später hörte man die Prediger von der Kanzel aus, diese Weihe ihren Pfarrgenossen nachdrücklich an's Herz legen; sie ja nicht zu unterlassen, damit sie doch den Charakter einer christlichen trügen! Mehrere schlugen aber die Worte ihres Hirten in den Wind und sparten dadurch den theuren Akt, welcher 1 1/2 bis 2 Thaler, nach Umständen aber gewöhnlich noch mehr kostet. Im Volke munkelt man: ein gewisser Prediger habe sich geäußert, Kinder aus solchen Ehen nicht taufen zu wollen! Natürlich! der Ausfall der Traugebühren dürfte ein erkleckliches Loch in den Beutel dieser frommen Seelenhirten machen, und in Geldsachen hört die Gemüthlichkeit auf!</p>
        </div>
        <div xml:id="ar212b_010" type="jArticle">
          <head>Bonn, den 31. Januar 1849.</head>
          <p>In der Beilage Ihrer Zeitung vom 21. Januar c. kam mir auch ein Artikel zu Gesicht, in welchem die Bemühungen des Herrn Oberlandgerichtsraths Neuenburg wieder für den Kreis Neuwied gewählt zu werden, auf eine sehr anschauliche Weise dargestellt werden. &#x2014; Daß sich seine Bemühungen nicht allein auf diesen Kreis beschränkt haben, geht aus Folgendem hervor. Den 30. Januar befand sich derselbe Herr Neuenburg in einem Gasthofe von Rheinbrohl, in welchem eben eine Versammlung der dort gewählten Wahlmänner abgehalten wurde. &#x2014; Obgleich in dieselbe nur Wahlmänner Zutritt erhalten sollten, so hatte dennoch der ehrenwerthe Herr die Dreistigkeit, sich in dieselbe einzudrängen und als Kandidat für die 2. Kammer aufzutreten. In einer schlecht genug gehaltenen Rede suchte er darzuthun, daß er in seiner vormaligen Eigenschaft als Deputirter <hi rendition="#g">nur</hi> die &#x201E;Rechte&#x201C; (!) des Volkes vertreten hätte, daß er die erhaltene Mißtrauensadresse als völlig unverdient (!!) erachten müsse, und daß er im Vertrauen auf den gesunden Sinn des Volkes sich wieder zum Deputirten für die zweite Kammer anbiete. &#x2014; Auf diese Rede, welche er für herzerschütternd und geistreich halten mochte, trat &#x2014; man denke sich das Wunder &#x2014; ein Geistlicher auf, welcher den dort Versammelten anrieth, durchaus nur Männer des Volkes zu wählen, in keinem Falle Hrn. Neuenburg, da derselbe früher seine Gesinnung klar genug an den Tag gelegt habe. Auf diese Entgegnung, die mit dem allgemeinsten Applaus aufgenommen wurde, mußte denn auch <hi rendition="#g">hier</hi> der für das Wohl des Volkes so ungemein begeisterte Mann sich zurückziehen, wobei er aber auch dann noch nicht unterlassen konnte, sich wenigstens als Abgeordneter für die 1. Kammer zu empfehlen.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar212b_011" type="jArticle">
          <head>Straßburg, 30. Januar 1849.</head>
          <p>Ich erlaube mir, königl. Obergerichte zu Hamm die Anzeige zu machen, daß wichtige Berufsgeschäfte vielleicht auf Monate mich von dem heimathlichen Boden, meinen werthen Gemeinden und meiner Familie fern halten werden.</p>
          <p>Bis zu meiner Rückkehr ersuche ich betr. des am 26. Januar in Dortmund gegen mich erfolglos vollstreckten Verhaftsbefehles um Ausstand und bitte darum:</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;königl. Obergericht zu Hamm wolle vor dem bis zum 1. April zusammentretenden Schwurgericht mir die Liebe erzeigen, die erste Anklage gegen mich zu begründen.&#x201C;</p>
          <p>Mit Genugthuung werde ich dann durch 1164 Entlastungszeugen bei eigener Vertheidigung eine Denunziation auf Hochverrath entkräften können, während das geheime Verfahren dazu mir jeden Weg abschneidet und mich eher in den Kerker bringt, bevor ich und meine Zeugen auch nur gehört werden. Deshalb perhorrescire ich die geheime Inquisition, an die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit appellirend.</p>
          <p>An königl. preuß. Obergericht zu Hamm.</p>
          <p>Dr. Ignatz Edmund Koch, Prediger zu Dortmund und Witten in Westfalen.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar212b_012" type="jArticle">
          <head>Verhandlungen des Gemeinderathes zu Köln.</head>
          <p>Sitzung vom 1. Februar.</p>
          <p>Die Niederlassungs-Gesuche von Bernhard Hild Schuhmacher aus Hersfeld im Kurfürstenthum Hessen und<lb/>
Leonhard Horn Brauer aus Steinach im Königreich Bayern werden genehmigt.</p>
          <p>Die Wahlen der gemeinderäthlichen ständigen Kommissionen werden vollzogen.</p>
          <p>Das Alignement für fünf auf dem Korbhäuser-Walle zu erbauenden Häuser wird genehmigt.</p>
          <p>Die Umänderung des Nivellements am Korbhäuser-Walle zwischen dem Weyerthore und der Pantaleons-Mühlengasse wird unter den vom Gemeinderathe stipulirten Bedingungen gestattet.</p>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Handelsnachrichten.</head>
        <gap reason="insignificant"/>
      </div>
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        <head>Meteorologische Beobachtungen.</head>
        <gap reason="insignificant"/>
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</TEI>
[1165/0001] Beilage zu Nr. 212 der Neuen Rheinischen Zeitung. Organ der Demokratie. Samstag 3. Februar 1849. [Großbritannien] [Fortsetzung] Etablissements der Times) arg Hunger leiden. Von allen Betrügern sind sicherlich diejenigen die Schlimmsten, welche das gegenwärtige System als einen Inbegriff aller Weisheit preisen und die Armen, die Elenden, die Nothleidenden durch ein insolentes: „zu Haus ist's am Besten!“ beleidigen. Belgien. Pariser Blätter melden die Eröffnung des belgischen Kongresses zur Schlichtung der italienischen Frage für den ersten Februar. Amerika. 068 New-York, 13. Jan. Das „Amerikanische Bergwerk-Journal“ enthält über die in Californien entdeckten Quecksilber-Minen u. A. Folgendes: Hr. Forbes ist Besitzer von der reichsten Quecksilber-Mine, die ungefähr 13 (engl.) Meilen vom „Rancho de la Purissima Concepcion“ in Californien entfernt ist. Die Mine wird erst seit einigen Monaten ausgebeutet, aber das Erz ist ungemein ergiebig und im unglaublichsten Ueberfluß vorhanden. Das Erzlager ist 42 Fuß tief und seine Ausdehnung ist noch unbekannt, doch allem Anschein nach höchst beträchtlich. Der bis jetzt zum Herausschaffen des Erzes verwandte Apparat besteht aus 3 bis 4 alten Pottasch-Kesseln. Trotz dieser höchst unvollkommenen Instrumente wird wöchentlich Quecksilber von 2000 Dollars im Werth gewonnen. Verschafft man sich den nöthigen Apparat, so muß die Quecksilber-Mine jährlich mindestens eine halbe Million Dollars Profit abwerfen. In der Nähe sind noch mehrere andere Quecksilber-Minen von mehr oder weniger Umfang entdeckt worden. 068 Caraccas, 21. Dezbr. 48. Am 8. d. gelang es dem sogenannten „konstitutionellen“ Geschwader unter General Briceno in den Maracaibo-See einzulaufen und außer Schußweite vor den Kastellen Anker zu werfen. Oberst Zamorra brachte dem General Castelli eine Verstärkung von 300 Mann und Kriegs-Munition. Statt die Kastelle sofort anzugreifen, gab General Briceno den Vertheidigern derselben eine Bedenkzeit von 48 Stunden. Der sogenannte „konstitutionelle“ Kongreß wird sich trotz Pa_ z, Soublette etc. am 20. Jan. in Caraccas versammeln. Aber selbst wenn die Kastelle sich ergeben, so ist damit die eigentlich republikanische, oder Pa_ z-Partei, noch lange nicht aus dem Felde geschlagen. Redakteur en chef Karl Marx. 12 Arnsberg, 31. Januar. Als im Monate November v. J. der Konflikt zwischen Krone und Nationalversammlung zum offenen Ausbruche gekommen, gaben sich in unsrem Sauerlande überall die unzweideutigsten Sympathien für die Nationalversammlung kund. Allgemein war es auch der Wunsch, ihr diese Sympathien offen an den Tag zu legen, und, vielseitig aufgefordert, unterzogen sich die Referendarien, Kindermann und Schmidts, der Abfassung einer Zustimmungsadresse, an deren Ende sich die Unterzeichner verpflichteten: auf den Ruf der hohen Nationalversammlung dieselbe mit Gut und Blut in ihren Rechten zu schützen. Gleichzeitig mit dieser Adresse wurde auch „auf allgemeines Verlangen“ ein Mißtrauensvotum an unsern damaligen Abgeordneten, Kaplan Gelshorn, abgefaßt und in Circulation gesetzt, in dem man ihn aufforderte zurückzukehren, da er seine Aufgabe: Vertretung der wahren Volksinteressen, zu lösen unfähig oder nicht Willens sei. Gelshorn ist ein Jünger Loyola's, hatte in allen Prinzipienfragen mit den Ministerien gestimmt, und war sogar, wie hier allgemein bekannt, 6 Wochen ohne Urlaub und ohne Vertretung während der Verhandlungen von Berlin abwesend. Nachdem jede der beiden Adressen mit ungefähr 1400 Unterschriften bedeckt, wurden sie an ihren Bestimmungsort abgesandt. Ungefähr 4 Wochen später traf der „auf den Regierungs-Präsidenten heruntergekommene Polizei-Präsident“ von Bardeleben hier ein, um an der Spitze seines würdigen Regierungs-Kollegs auf den Lorbeern auszuruhen die er sich in Berlin ruhmreichst errungen. Neue Besen kehren gut. Auch von Bardeleben bewährte dieses Sprüchwort. Statt aber zunächst den Mist auszufegen, der sich seit Jahrzehnten in den Büreau's der hiesigen Gemeindeverwaltungen angehäuft, griff er nochmals zu dem früher so schlecht geführten Polizeibesen. Er fegte mit der größten Emsigkeit durch die morastigen Gedächtnisse seiner Verwaltungs-Ober- und Unterlakaien, und siehe: sein Besen traf hier auf Hochverrath „in einigen zwanzig Punkten,“ dort auf Majestätsbeleidigungen, und was sonst noch für Namen die Redakteure des Allg. Land-Rechts als Platzpatronen zum Gebrauche der gottbegnadeten Regierungen zum Schrecken für ihre Kinder, die nicht zu Bette d. h. zur Ruhe wollen, erfunden haben. Auch die Zustimmungsadresse und das Mißtrauensvotum brachte der nie ruhende Besen zum Vorschein. Es war aber um die Zeit, da Alles, was Gelshorn gethan, zum Rechte, was aber die Nationalversammlung gethan, zum Unrechte geworden war. Als deshalb Bardeleben die beiden Adressen gelesen, hielt er einen Augenblick inne, und construirte sich, auf seinen Besen gestützt, folgenden Schluß: Hatte Gelshorn Recht, die Nationalversammlung Unrecht, so hatte auch Jeder Unrecht, der dem Erstern Unrecht, der Letztern aber Recht gab. Unrecht zu verhüten, ist die Polizei (bin ich) da; da aber hier nichts zu verhüten, und jedes Unrecht vor dem Gesetze strafbar ist, die Bestrafung aber wegen Größe des Unrechts dem Gerichte anheimfällt, so gebe ich am besten die Sache dahin ab, um somehr, als sie dort in den besten Händen ist. So dachte Herr von Bardeleben in seiner Polizei-Logik. Der Mehrzahl der Mitglieder des hohen Collegii Königl. Ober-Landesgerichts war der Vorfall äußerst willkommen. Hatten sie auch keine Waldeck's, Temme's und Kirchmann's in Behandlung zu nehmen, so konnte man doch aus der Behandlung einiger unbedeutender Referendarien immerhin schon Veranlassung nehmen, seine Loyalität an den Tag zu legen. Jedem, der nur halb in die Geheimnisse des allgemeinen Landrechts und zwar des 20. Titels II. Theils eingeweiht ist, wird es bekannt sein, daß es wenig Scharfsinnes bedarf, um der an sich unschuldigsten Handlung den Stempel eines in seinen §§ schwer verpönten Verbrechens aufzudrücken. Das Plenum des „hohen Collegii“, der Sitz der Landrechtsintelligenz höchster Potenz, kam deshalb auch durchaus nicht in Verlegenheit. Es construirte: „In Erwägung, daß es eine Schande ist, daß die Referendarien Kindermann und Schmidts die gedachten Adressen verfaßt und verbreitet haben: wird das Königl. Land- und Stadtgericht hierselbst angewiesen, die genannten Referendarien wegen Verbreitung von Schandartikeln zur Untersuchung zuziehen.“ Auf Allerhöchste Anordnung (s. die Allg. Gerichts-Ordnung für die Preuß. Staaten Th. 1.) sind aber die Mitglieder der Untergerichte geistig beschränkter, als die Mitglieder der ihnen vorgesetzten Amtsbehörde, und deshalb war es denn auch kein Wunder, daß das hiesige königl. Land- und Stadtgericht nicht begreifen konnte, wie die Referendarien Kindermann und Schmidts sich durch Abfassung der Adressen eines Vergehens schuldig gemacht haben sollten, und hienach die Untersuchung ablehnte. Jetzt, zum erstenmale über die Anordnungen „von Oben“ in der alma mater unwillig, schloß das hohe Colleg ex contrario: Hrn. Rintelen als seinen Vorgesetzten, müsse die Sache in noch klarerem Lichte erscheinen, als ihm selbst, berichtete deshalb an denselben, und fügte als unterthänigst frommen Wunsch noch den Antrag auf Entlassung der kompromittirten Referendarien aus dem Justizdienste hinzu. Des Herrn Justizministers Excellenz hatte kurz vorher in seinem Erlasse „an seine herrlichen Gerichtshöfe“ diese darauf aufmerksam gemacht, daß hinsichtlich der Behandlung der Referendarien und Auskultatoren bereits früher besondere Vorschriften erlassen worden seien.“ Nach 4wöchentlichem Bedenken „behandelte“ er die Referendarien Kindermann und Schmidts nach Wunsche des hohen Collegii. Wahlumtriebe im dritten Polizeibezirk. Welcher Mittel sich die Aristokratie im Bunde mit den Geldsäcken und den Bureaukraten _ ent, um ihre Männer bei den Wahlen durchzusetzen, verdient wohl in größeren Kreisen bekannt zu werden. Bezeichneter Bund, welcher sich zur Erhaltung des ganzen Wustes seiner zum Nachtheile des Volkes bestehenden Vorrechte so gern belagern läßt, hatte beschlossen, die Wahldes_ engten Mannes nach Kräften anzubahnen, welchem die Bevölkerung der Stadt Köln vor nicht langer Zeit die glücklichen Tage des über sie verhängt gewesenen Belagerungszustandes zu danken hatte, in Folge dessen das sehr unbehagliche Institut der Burgerwehr, aus welchem dieser Ehrenmann ein Mißtrauensvotum erhalten hatte, beseitigt wurde. Man wollte unter allen Umständen wieder den Mann nach Berlin senden, der krank wurde, als sich die Kammer mit der dem königl. Hause und seinem Anhange mißliebigen Debatte beschäftigte und so nicht Einen Mann der Stadt Köln im Parlament vertrat; der bei seiner Krankheit aber dennoch einen so guten Magen behielt, daß er an Königstafel die von ihm vertretenen 50,000 Einwohner sehr gut repräsentiren konnte. Dieser Mann, ein Einwohner des 3. Bezirks, hatte denn auch das größte Interesse, auf diesen Wunsch einzugehen. Es wurde im holländischen Hof bei Illig an mehreren Tagen vor dem Sonntage, erst im engsten Kreise der Verschwornen, dann durch Rekrutirung durch die Mitglieder in immer größerer Ausdehnung, Versammlungen gehalten, in welchen die „Gesinnungsgenossen“ durch Verläumdung aller derer, die nicht zu den Auserwählten gehörten, bearbeitet wurden, um um die beschlossenen Wahlkandidaten eine dichte Phalanx zu bilden. Der Vorschlag einiger weniger Fantatisirten, alle Urwähler zu den Berathungen zuzuziehen, wurde von dem Herrn v. Wittgenstein mit der Anweisung abgewiesen, daß man im engern Kreise Tag und Nacht arbeiten müsse, um die Zwecke der Partei zu sichern, — es galt ja seinem eignen Zwecke, — und erst die sammtlichen einzuladen seien, wenn sie nach der Versammlung keine Zeit mehr behielten, gegen die aufgestellten Kandidaten zu opponiren. So geschah es. Am Sonntag Abend waren alle Urwähler zu Illig eingeladen. Herr Advokat Lautz wurde zum Prases erwählt, und nahm dieser auch unter Vorbringung einiger abgedroschenen Redensarten diese Wurde unter dem Versprechen an, die Debatte unparteiisch zu leiten. Der unparteiische Herr Lautz fing aber gleich in dem Berichte, welchen er über das Treiben der früheren Versammlungen der ganzen Gesellschaft abstatten wollte, damit an, einen Theil derjenigen Urwähler, welche nicht zu ihren Vorversammlungen zugezogen worden waren, sich aber in Folge der bekannt gewordenen Klungelei auch versammelt hatten, zu verdächtigen zu verleumden; indem er sagte, es gabe 2 Parteien, die eine, welche die Verfassung machen wollten, und die andere, welche sie nicht machen wollten. Eine solche Versammlung werde später auch im Harf'schen Saale stattfinden. Herr Abr. Oppenheim warnte dann auch noch, an dieser spätern Versammlung Theil zu nehmen, und hat ja festzuhalten an den einmal angenommenen Kandidaten, welche übrigens nicht von der Gesellschaft angenommen, sondern blos von dem „unparteiischen“ Hrn. Lautz proklamirt, und da sich demzufolge einige treue Hände erhoben, für angenommen erklärt worden waren. Die Lüge über die Tendenz der spätern Harfschen Versammlung und die wohlberechnete Verwarnung des Hrn. Ab. Oppenheim, den Teufel zu fliehen, that auch seine Wirkung. Die große Zahl der in letzter Linie eingeladenen unzurechnungsfähigen politischen Spießbürger und Philister kreuzzigten sich und gingen zu Bette, nur ein Paar in den Geist der Intriguen ganz Eingeweihte folgten in den Harfschen Saal, um Alles dort noch etwa zu Stande kommende vollends zu hintertreiben. So sehr nun auch das schändliche Mittel der Hochtorys hier der allgemeinen Verachtung ausgesetzt wurde, so konnte doch der wohl berechneten Wirkung der schändlichen Lüge nicht mehr hinreichend entgegen gearbeitet werden, da die Zeit dazu fehlte, und stimmte daher auch die ganze Phalanx für die dekretirten Ehrenmänner, in deren Reihe scheinbar alle Klassen der Gesellschaft vertreten, welche in Wahrheit aber Alle nur Apendixe des Hrn. v. Wittgenstein (Dr. Liessem, Pastor Gores), oder, wie der mit den Dombauarbeiten betraute Herr Schlossermeister Deymhardt, des Hrn. Zwirner, der Apendix eines Apendixes desselben wa_ en. Das Programm der Versammlung bei Harf war mit dem der Gesellschaft bei Illig genau übereinstimmend, also gewiß ganz unschuldig, man war nur in der Wahl der Person des Deputirten abgewichen und hatte statt Hrn. v. Wittgenstein, den Hrn. Kyll in Aussicht. Daher die Verschwörung mit Lug und Trug gegen diese Versammlung. Man wollte einen Mann in die erste Kammer senden, von dessen bisheriger Wirksamkeit man mit Gewißheit schließen durfte, daß es ihm mit der Revision der Verfassung, welche vorgenommen werden soll, auch im Sinne des Volkes Ernst sei und nicht durch Leute, die sich blos durch tüchtiges Essen an Königstafel ausgezeichnet, und sich als Freunde des Belagerungszustandes gezeigt hatten, und das Revisionswerk der Verfassung zur Farze machen könnten. Die Harfsche Gesellschaft wollte keine gefallene Große, welche nach irgend einem neuen Pöstchen umherschwenzelt, ungeachtet ihres Ausspruchs, sich in das Privatleben zurückziehen zu wollen; sie wollte einen selbstständigen, in seiner politischen Meinung und Ansicht unabhängigen Mann. Wenn diese Absicht nun auch durch die bezeichnete Intrigue bei der Vorwahl mißglückt ist, so ist doch eine Vorwahl noch keine Hauptwahl, und wird eine Veröffentlichung der saubern Mittelchen dieser Clique wohl auch noch etwas dazu beitragen, daß kein kollossaler Mitesser, sondern ein wahrer Volksvertreter, kein Magen, sondern ein Kopf, in die erste Kammer nach Berlin gewählt wird. Obige Darstellung ist durchaus wahr und in allen Theilen ohne Uebertreibung. Ein Freund für Wahrheit und Recht. Köln, den 30. Januar 1849. Luxemburg, 25. Januar. Es giebt der Beispiele viele, wie groß de absolute Geist unter dem größeren Theile des hiesigen, preuß. Offizier-Corps ist. Es ist Pflicht, dieselben zur Oeffentlichkeit zu bringen. Ein Feldwebel äußerte sich an einem sehr kalten Wintertage auf der Parade gegen seine Collegen: „Es ist doch Unrecht, daß wir keine Mäntel anlegen durfen, die wir doch die Parole aufschreiben müssen, während die Offiziere, die nichts zu schreiben haben, Mäntel tragen. Ich bin so kalt daß ich unmöglich schreiben kann.“ Ein Seconde-Lieutenant hörte diese Worte, ließ den Feldwebel zu sich kommen und redete ihn mit den Worten an: „Wie können Sie sich unterstehen, solche Reden zu führen? Wissen Sie, daß ich Sie sofort arietiren lassen könnte, und wissen Sie nicht, daß noch eine ungeheure Kluft zwischen einem Offizier und einem Feldwebel besteht?!“ Der Feldwebel schwieg. Der Offizier hatte übrigens die Vorsicht gebraucht, einen Kameraden als Zeugen zu sich zu rufen. Ein, von seinem Regiment abkommandirter Unteroffizier sandte seiner, hier zurückgelassenen Frau mehrere Exemplare eines demokratischen Gedichtes. Sie verschenkte dieselben an Verschiedene, und der Commandant erhielt hiervon Kenntniß. Die Frau hielt in einem der mit Soldaten belegten Festungswerke Marketenderei. Der Commandant befahl aber, daß sie dieses einträgliche Geschäft, das der Frau bei der Abwesenheit ihres Mannes die nöthige Hülfe gewährte, sofort aufgäbe und die inne gehabte Wohnung räume, was natürlich geschah. Aus dem Bergischen, 31. Januar. Ein vom Minister des Innern unterm 28. Dezbr. ausgegangener Erlaß, verpflichtet die Behörden, auf die Wahl patriotischer Abgeordneter für beide Kammern einzuwirken. Eine darauf sich stützende besondere Verfügung des Kultusministers vom 30. Dez. legt es den Schullehrern noch ganz besonders ans Herz, dafür thätig zu sein. „Es liegt“, so heißt es darin, „mit in der Hand der Lehrer, solche Männer zu bezeichnen, ihre Wahl zu sichern und in dieser Weise in einer freien, ihnen als Bürger des Staats zustehenden Thätigkeit, den Behörden die Lösung der Aufgabe erleichtern zu helfen, welche denselben durch den vorstehenden Erlaß des Herrn Ministers des Innern gestellt worden ist. Mir genügt es, die Lehrer auf diese ihre Pflicht als Bürger aufmerksam gemacht zu haben, und glaube ich erwarten zu dürfen, daß dieselben bei dieser Gelegenheit beweisen werden, wie sie die hohe Aufgabe_ verstanden haben, die der Schule, und in derselben den Lehrern durch die neue Verfassung zugewiesen ist.“ Beide Verfügungen wurden kurz vor der Wahl den Lehrern durch die Schulpfleger zugesandt. Von der Wupper, den 31. Januar. Errungene Freiheiten, welche der Vormundschaft und dem Geldbeutel des Klerus auch nur etwas zu nahe treten, sucht derselbe gewöhnlich dem gedrückten Volke zu verkümmern. Zu dieser Klasse gehört die Civil-Ehe. Eine vorjährige Kreissynode hörte nämlich den Antrag stellen: Diese Ehen, wenn sie die kirchliche Weihe nicht erhielten, für bloße Konkubinate zu erklären! Später hörte man die Prediger von der Kanzel aus, diese Weihe ihren Pfarrgenossen nachdrücklich an's Herz legen; sie ja nicht zu unterlassen, damit sie doch den Charakter einer christlichen trügen! Mehrere schlugen aber die Worte ihres Hirten in den Wind und sparten dadurch den theuren Akt, welcher 1 1/2 bis 2 Thaler, nach Umständen aber gewöhnlich noch mehr kostet. Im Volke munkelt man: ein gewisser Prediger habe sich geäußert, Kinder aus solchen Ehen nicht taufen zu wollen! Natürlich! der Ausfall der Traugebühren dürfte ein erkleckliches Loch in den Beutel dieser frommen Seelenhirten machen, und in Geldsachen hört die Gemüthlichkeit auf! Bonn, den 31. Januar 1849. In der Beilage Ihrer Zeitung vom 21. Januar c. kam mir auch ein Artikel zu Gesicht, in welchem die Bemühungen des Herrn Oberlandgerichtsraths Neuenburg wieder für den Kreis Neuwied gewählt zu werden, auf eine sehr anschauliche Weise dargestellt werden. — Daß sich seine Bemühungen nicht allein auf diesen Kreis beschränkt haben, geht aus Folgendem hervor. Den 30. Januar befand sich derselbe Herr Neuenburg in einem Gasthofe von Rheinbrohl, in welchem eben eine Versammlung der dort gewählten Wahlmänner abgehalten wurde. — Obgleich in dieselbe nur Wahlmänner Zutritt erhalten sollten, so hatte dennoch der ehrenwerthe Herr die Dreistigkeit, sich in dieselbe einzudrängen und als Kandidat für die 2. Kammer aufzutreten. In einer schlecht genug gehaltenen Rede suchte er darzuthun, daß er in seiner vormaligen Eigenschaft als Deputirter nur die „Rechte“ (!) des Volkes vertreten hätte, daß er die erhaltene Mißtrauensadresse als völlig unverdient (!!) erachten müsse, und daß er im Vertrauen auf den gesunden Sinn des Volkes sich wieder zum Deputirten für die zweite Kammer anbiete. — Auf diese Rede, welche er für herzerschütternd und geistreich halten mochte, trat — man denke sich das Wunder — ein Geistlicher auf, welcher den dort Versammelten anrieth, durchaus nur Männer des Volkes zu wählen, in keinem Falle Hrn. Neuenburg, da derselbe früher seine Gesinnung klar genug an den Tag gelegt habe. Auf diese Entgegnung, die mit dem allgemeinsten Applaus aufgenommen wurde, mußte denn auch hier der für das Wohl des Volkes so ungemein begeisterte Mann sich zurückziehen, wobei er aber auch dann noch nicht unterlassen konnte, sich wenigstens als Abgeordneter für die 1. Kammer zu empfehlen. Straßburg, 30. Januar 1849. Ich erlaube mir, königl. Obergerichte zu Hamm die Anzeige zu machen, daß wichtige Berufsgeschäfte vielleicht auf Monate mich von dem heimathlichen Boden, meinen werthen Gemeinden und meiner Familie fern halten werden. Bis zu meiner Rückkehr ersuche ich betr. des am 26. Januar in Dortmund gegen mich erfolglos vollstreckten Verhaftsbefehles um Ausstand und bitte darum: „königl. Obergericht zu Hamm wolle vor dem bis zum 1. April zusammentretenden Schwurgericht mir die Liebe erzeigen, die erste Anklage gegen mich zu begründen.“ Mit Genugthuung werde ich dann durch 1164 Entlastungszeugen bei eigener Vertheidigung eine Denunziation auf Hochverrath entkräften können, während das geheime Verfahren dazu mir jeden Weg abschneidet und mich eher in den Kerker bringt, bevor ich und meine Zeugen auch nur gehört werden. Deshalb perhorrescire ich die geheime Inquisition, an die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit appellirend. An königl. preuß. Obergericht zu Hamm. Dr. Ignatz Edmund Koch, Prediger zu Dortmund und Witten in Westfalen. Verhandlungen des Gemeinderathes zu Köln. Sitzung vom 1. Februar. Die Niederlassungs-Gesuche von Bernhard Hild Schuhmacher aus Hersfeld im Kurfürstenthum Hessen und Leonhard Horn Brauer aus Steinach im Königreich Bayern werden genehmigt. Die Wahlen der gemeinderäthlichen ständigen Kommissionen werden vollzogen. Das Alignement für fünf auf dem Korbhäuser-Walle zu erbauenden Häuser wird genehmigt. Die Umänderung des Nivellements am Korbhäuser-Walle zwischen dem Weyerthore und der Pantaleons-Mühlengasse wird unter den vom Gemeinderathe stipulirten Bedingungen gestattet. Handelsnachrichten. _ Meteorologische Beobachtungen. _

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Marx-Engels-Gesamtausgabe: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-03-20T13:08:10Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 212. Köln, 3. Februar 1849. Beilage, S. 1165. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz212b_1849/1>, abgerufen am 03.12.2024.