Neue Rheinische Zeitung. Nr. 199. Köln, 19. Januar 1849. * Berlin, 15. Januar. Der Unterrichtsminister, Hr. Ladenberg, hat an alle k. Regierungen folgendes Rundschreiben zu erlassen geruht: "Die königl. Regierung veranlasse ich, obenstehende Verfügung des Hrn. Ministers des Innern an die Volksschullehrer Ihres Bezirkes zu vertheilen. In diesem Erlaß ist die Bedeutung der bevostehenden Wahlen in die preußischen Kammern für die weitere Entwicklung unseres neuen Staatslebens, und die Aufgabe der Behörden in Bezug auf diese Wahlen klar dargelegt. Bei dem Einfluß, welchen die Volksschullehrer, namentlch auf dem Lande, in ihrem steten Verkehr mit den Familien und Gemeinden, nach Maßgabe des ihnen zugewendeten Vertrauens auf die Berichtigung irrthümlicher Ansichten und Mißverständnisse, auf die Belehrung des Volkes über die Fragen, um deren Entscheidung es sich gegenwärtig handelt, üben, kann es für dieselben nur ein Beweis meines in sie gesetzten Vertrauens sein, wenn ich durch Mittheilung des obenstehenden Erlasses die Ueberzeugung bethätige, daß sie den gegenwärtigen Zeitpunkt als einen solchen verstanden haben, wo nicht die Regierung, sondern das Vaterland, die Vergangenheit und die Zukunft des Volkes fordert, daß nicht durch ihre Unthätigkeit und Versäumniß oder gar durch ihre Schuld die Wähler unaufgeklärt bleiben über ihre Pflichten und die Anforderungen, welche die höchsten Interessen des Staates und des Volkes gebieterisch an seine jetzt zu wählenden Vertreter stellen. -- Die Wahlen, welche das Volk jetzt trifft, werden entscheiden, ob die schreckliche Lehre der nächsten Vergangenheit verstanden worden ist, oder ob der frevelhafte Versuch wiederholt, und die Existenz eines auf Sitte, Wahrheit und Recht gegründeten Staats nochmals auf die gefährliche Probe gestellt werden soll. Nur solche Vertreter, welche mit der nöthigen Einsicht in das Wesen und die Aufgabe des Staates selbstständige Erfahrung in ihrem nächsten Lebensberuf verbinden; deren Herz nicht weniger lebendig für die gesetzliche Freiheit des Volkes, wie treu für den König und das angestammte Herrscherhaus schlägt; die durch rechtliches und unbescholtenes Leben in Familie und Gemeinde das Recht als die Grundlage jedes Gemeinwesens haben achten gelernt; welche wahre Bildung und echt religiösen Sinn als die Bedingungen der weiteren, auch materiell gedeihlichen, Entwicklung des Volkslebens schätzen, und welche fern von allen eitlen und selbstsüchtigen Zwecken den Muth und die Hingebung besitzen, diese ihre Erkenntniß und ihren Willen zum Besten des Volkes geltend zu machen: nur solche Vertreter werden im Stande sein, im treuen Bunde mit einer starken, das Gesetz und die Ordnung schirmenden, freisinnigen Regierung das Werk zu vollenden, welchem der einsichtsvolle und treue Theil des Volkes sehnsüchtig entgegensieht. Das Volk hat solche Männer genug in seiner Mitte! Es liegt mit in der Hand der Lehrer, solche Männer zu bezeichnen, ihre Wahl zu sichern und in dieser Weise in einer freien, ihnen als Bürger des Staates zustehenden Thätigkeit den Behörden die Lösung der Aufgabe erleichtern zu helfen, welche denselben durch den vorstehenden Erlaß des Herrn Ministers des Innern gestellt worden ist Mir genügt es, die Lehrer auf diese ihre Pflicht als Bürger aufmerksam gemacht zu haben, und glaube ich erwarten zu dürfen, daß dieselben bei dieser Gelegenheit beweisen werden, wie sie die hohe Aufgabe verstanden haben, die der Schule, und in derselben den Lehrern durch die neue Verfassung zugewiesen ist. Berlin, den 30. Dezember 1848. Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. v. Ladenberg. Berlin, 15. Jan. Als noch die äußerste Linke der aufgelösten Nationalversammlung bei Mylius tagte, begab es sich eines Abends, daß man einen nicht dahin Gehörigen, einen Spion, entdeckte, wie sich nachher ergab, einen Schutzmann in Civilkleidern, welcher geständlich dahin abgeschickt worden war, um die Versammlung zu belauschen. Die Aufregung darüber war sehr groß. Der Ertappte mußte unfreiwillig ins vierte Stock hinaufsteigen, wo mehrere, nicht zur Nationalversammlung gehörige Personen, welche der damals herrschenden Volkspartei angehörten, ein Gericht über ihn eröffneten. Der Spruch fiel, wie es im Kriegsrecht bei Spionen üblich ist, auf den Tod aus, und zwar auf den Tod durch den Strang. Man kann sich denken, daß dem Diener der Gerechtigkeit, der seinen Diensteifer mit dem Leben büßen sollte, nicht wohl zu Muthe ward. Indem man vor den erschrokkenen Augen des armen Sünders eben schon Anstalten zur Vollstreckung des blutigen Urtheils traf, erschien der Abg. Jung und befreite den geängstigten Missethäter aus den Händen seiner Richter. Ohne Zweifel war das Ganze nichts weiter, als eine improvisirte Komödie, um dem Schutzmann für die Zukunft die Luft zum Spioniren zu verleiden. Inzwischen hört man aber jetzt, daß der Vorfall Gegenstand gerichtlicher Verhandlungen geworden sein soll. (Publizist.) X Berlin, 15. Januar. Nach Aufzählung der bekannten Bedingungen, unter denen Vater Wrangel die Abhaltung von Wahl-Versammlungen gestattet hat, sagt der Publicist: "Diese Beschränkungen und Controlen scheinen jedoch zur Aufrechthaltung der belagerungsmäßigen Ruhe und Ordnung und zur Beseitigung aller deshalb stattfindenden Befürchtungen der Polizeibehörde noch nicht genügend, denn es sind außerdem theils Polizeibeamte in Uniform, theils Schutzmänner in Civilkleidung in den Versammlungen erschienen, wie Erstere ausdrücklich auf Befragen erklärten (wir führen namentlich den Polizeikommissarius Hermann an), um die Versammlung zu überwachen und darüber Bericht zu erstatten, wobei er ein Papier vorzeigte, welches den desfallsigen Befehl enthalten sollte. Man kann daraus schließen, daß den Schutzmännern, welche sich als Urwähler in den Bezirks-Versammlungen einfinden, ähnliche Befehle zugegangen sein werden und wie man hört, sollen von solchen doppeltgestaltigen Urwählern in der That bereits Denunciationen wegen gehaltener Reden erfolgt und gerichtliche Verfolgungen deshalb eingetreten sein. Von allen Seiten und aus den verschiedensten Bereichen der Beamtenwelt gehen uns Mittheilungen über politische Inquisitionsversuche Seitens der Ministerien und der höhern Beamten zu. Diese Maaßregelung der politischen Handlungen und sogar der Denkweise der Unterbeamten ist förmlich durch Instruktionen aus den verschiedenen ministeriellen Departements organisirt worden und macht sich sowohl hier als in den Provinzen auf die gehässigste Weise geltend So versichert man uns namentlich und liefert uns auch die thatsächlichen Belege dazu, daß die Präsidenten und Direktoren der verschiedenen Gerichtshöfe vom Justizministerium aus die strengste Anweisung erhalten haben die politischen Gesinnungen und Handlungen der Mitglieder und Unterbeamten ihrer Collegien sorgfältig zu überwachen, dabei ihre Aufmerksamkeit namentlich auf Diejenigen zu lenken, welche republikanischen Gesinnungen huldigten oder in der otroyirten Verfassung weder eine Erfüllung der Wünsche des Volkes noch der Versprechungen des Königs sehen. Einzelne Chefs von Gerichtshöfen entfalten denn auch schon einen löblichen Eifer in Verfolgung demokratisch gesinnter Subalternen. Unter diesen Inquisitoren zeichnet sich der hiesige Stadtgerichts-Direktor Schröder rühmlichst aus, welcher seiner Untergebenen nicht einmal gestatten will in Privatgesprächen "sich so zu äußern, daß ein schwankendes politisches Gemüth der Regierung abwendig gemacht werden könne." In gleicher Weise wirkt auf einem andern Felde die Elberfelder Celebrität, der neue Direktor unseres Gewerbe-Instituts Dr. Egen. Derselbe hat den sogar schon mit Gehalt versehenen und 24-30 Jahr alten Zöglingen der ersten Abtheilung des von ihm geleiteten Instituts die politische Selbstständigkeit abgesprochen und die Theilnahme an den Urwahlen untersagt, wenn sie Zöglinge des Instituts bleiben wollen. Auch hat er überhaupt den ferneren Besuch des Instituts als unverträglich mit demokratischer Gesinnung dargestellt. In Folge dieser Gesinnungsinquisition ist denn auch der älteste Zögling, obgleich ein verheiratheter, seines Gehalts bedürftiger Mann aus seiner Stellung ausgeschieden. X Berlin, 16. Jan. Immer allgemeiner verbreitet sich hier das schon früher erwähnte Gerücht, daß der Belagerungszustand am Vorabende der Wahlen aufgehoben werden wird, jedoch nicht, ohne daß vorher zwei Gesetze für Bestrafung von Preßvergehen und Behufs Beschränkung der Versammlungsfreiheit oktroyirt werden. Nachstehend ein kleines, erbauliches Pröbchen von den Mitteln, zu denen Polizeibeamte greifen, um den Preußenvereinen den Einfluß auf die Wahlen zu erleichtern. Zugleich wird man den hohen Grad der Achtung bemessen lernen, den unsere Polizei vor der Habeas-Corpus-Akte hat. Am 18. März ward bekanntlich die Berliner Landwehr einberufen. Am 19. jedoch leisteten nur sehr Wenige der Aufforderung Folge. Unter den Nichterschienenen war auch ein junger Mann von guter demokratischer Gesinnung aus dem 47. Bezirk, Namens Ulrich. Den ganzen Sommer und Herbst über ward derselbe, wegen seiner nicht erfüllten Pflicht als Landwehrmann, nicht im Entferntesten beunruhigt. Gestern Morgen aber ward er plötzlich vor den Polizeikommissär seines Bezirks geladen und dieser erklärte ihm sofort bei seinem Eintritt, er sei sein Arrestant und habe sich sofort ins Militärgefängniß zu begeben. Jede Frage nach einem richterlichen Urtheilsspruch oder Verhaftsbefehl, sowie alles Protestiren des Betheiligten, der freilich bei den Wahlversammlungen des Bezirks eine gewisse Thätigkeit zu Gunsten der demokratischen Partei entfaltet hatte, halfen nichts. Ein Gensdarm und einige Konstabler brachten ihn in Militärarrest. Aber diese ungerechtfertigte Verhaftung erzeugte bald im Bezirke selbst, wo man den wahren Grund dieser Gewaltmaßregel leicht durchschaute, eine solche Aufregung, daß die einflußreichsten Personen der reaktionären Partei selbst, es für gerathen hielten, ihren Einfluß behufs der Entlassung Ulrichs aus der Haft zu verwenden. Diese erfolgte auch noch gestern Nachmittag, konnte jedoch nicht verhindern, daß ein großer Theil der sich konstitutionell-monarchisch nennenden Partei zu der demokratischen übergingen. Unsere heutigen Zeitungen bringen plötzlich eine Erneuerung des Steckbriefes gegen Gustav Julius, frühern Herausgeber der "Zeitungshalle." * Berlin, 15. Jan. Die Vorlesungen, welche Bruno Bauer auf Veranlassung des Vereins der jüngern Kaufmannschaft im Börsensaale zu halten beabsichtigte, sind durch das Polizeipräsidium untersagt worden. 61 Wien, 13. Jan. Die unter der Firma: "Gleichberechtigung aller Nationalitäten" zum Vergnügen des Olmützer "jugendlichen" Tsintschiskhan und Sultanin-Mutter in unserm europäisch-chinesischen Kaiserthum angestellten Nationalhetzjagden sollen abermals an Ausdehnung gewinnen. Die wegen ihres romanhaften Wesens früher so angestaunten Tigerhetzjagden treten vor der österreichischen Bestienjagd zum Vergnügen obgedachter Herrschaften bescheiden in den Hintergrund. -- Die Wasserpolaken nämlich, deren auch Oesterreich sich erfreut, sollen zur 101ten Nation des "mächtigen" Standrechtreiches erhoben werden. Wie den Ruthenen, so hat Olmütz nunmehr den Wasserpolaken, die sich bei der Entschleierung der österreichischen Natiönchen vergessen sahen, zurufen lassen: "Ihr seid Wasserpolaken; seid von den Polen von jeher unterdrückt worden, ihr müßt euch rächen, die Polen todt schlagen!" Die Wasserpolaken antworten, wie die Ruthenen: "Ja, wir sind die berühmte Nation der Wasserpolaken, und schlagen die Polen todt!" Nun geht's los. Galizien wird reorganisirt, Lemberg wird zur Hauptstadt von Ruthenien, Krakau aber zur Hauptstadt der Wasserpolakei gemacht. Wer da behauptet, Krakau sei eine urpolnische Stadt, ist nicht nur ein Ignorant, der die berühmte Historie der Wasserpolaken nicht kennt, sondern er ist auch ein Hochverräther und Freiheitsfeind, weil er die "Gleichberechtigung" desavouirt, d. h., das nur dem Tsintschiskhan und Sultanin-Mutter zustehende Recht, die eine Nation je nach Belieben mit der andern todt zu schlagen. -- Indessen gibt es ungeachtet der österreichischen National-Freiheits-Bestrebungen selbst unter den Wasserpolaken bedeutende Sympathien für die nach der Olmützer Behauptung in der Geschichte nur als Idee dagewesenen Polen; es gibt daselbst noch bedeutendere Sympathien für die Magyaren und für ihren Kampf. Man gesteht dies nun zwar in Olmütz nicht offiziell, aber man weiß es doch offiziell und handelt energisch-offiziell dagegen. Man hat dort z. B. einen besondern Pick gegen die preußische Wasserpolakei, die umgekehrt, wie die türkischen Serben, nicht nur keine Freischaaren zur Unterstützung von Tsintschiskhans Armee über die Gränze sendet, sondern sich so wenig genirt, daß sie die Magyaren ziemlich unterstützt. Wenigstens behaupten die zahlreich in die preußische Wasserpolakei geschickten österreichischen Spione dies als Thatsache. Olmütz soll unter diesen Umständen eine offizielle Anfrage in Berlin gemacht, und dann durch den bekannten General Brühl die Antwort erhalten haben, man werde die Gränze noch besser, als geschehen, beaufsichtigen, und auf die ungarischen Flüchtlinge vigiliren. In Betreff der letztern soll man sich namentlich wegen etwaigem Eintreffen Kossuth's in der preußischen Wasserpolakei vereinbart haben. Oesterreich würde immer zittern müssen, wenn Kossuth frei entkäme, Preußen wird ihn daher vorkommenden Falls packen. Das Verhältniß zwischen Olmütz und Potsdam ist überhaupt nicht so schroff, als man glaubt. Preußen bleibt, wie zu Metternich's Zeit, Oesterreichs unterthäniger Diener und exequirt dessen und Rußlands Befehle. Die preußische Kaiserlichkeit ist nur ein Weihnacht-Abendmährchen, das am Tage verschwindet. Man begreift in Potsdam wie in Olmütz, daß man die Völker mit glänzendem Weihnachtsplunder berücken muß, damit sie ihre wahren Interessen vergessen oder übersehen. Mit dem Feindschafts-Schein gewinnen Oesterreich und Preußen jetzt weit mehr, als mit dem früheren Freundschafts-Schein; denn die Völker beschäftigen sich mit dem erstern, während die Kabinete ihnen mit aller Freundschafts-Wirklichkeit die Haut über die Ohren ziehen. Zu den Gränzgefälligkeiten Preußens gehört auch noch folgende: Um die Ausfuhr von Silber und Gold hintertreiben zu helfen, hat Preußen alles österreichische Geld amtlich taxiren lassen. Die Taxe ist sehr gering ausgefallen, sowohl für österreichisches Papier, als für Metall. Dadurch wird namentlich letzteres, welches sich sonst hier sehr verbreiten müßte, in Oesterreich zurückgehalten. Preußen könnte schöne Geld-Gränzgeschäfte machen, allein sein österreichischer Patriotismus ist zu delikat. Eine weitere Gefälligkeit Preußens besteht darin, daß seine Beamten zugleich österreichische sind. Die schaarenweise im Lande umherziehenden Spione Oesterreichs wissen dieselben sehr geschickt zu dingen, und erfahren von ihnen dann alles, was sie zu wissen und nach Wien, wie Olmütz, zu berichten nöthig haben. Man muß sich daher hüten, wenn man aus der preußischen Wasserpolakei nach der österreichischen reist, denn dort kennt einen dann schon alle Welt. Dieselben preußischen Beamten verrichten nebenbei dann auch noch dieselben Dienste für Rußland und strafen auf diese Weise das Sprichwort Lügen, daß man nicht dreien Herren auf einmal dienen könne. Unter die wichtigen Geschäfte der östreichisch-preußischen Spione gehört endlich auch, überall im Volke Nachrichten von magyarischen Niederlagen zu verbreiten, die Magyaren als Feiglinge, die magyarische Sache als eine rein verlorene darzustellen. Während es z. B. gewiß ist, daß Schlick von Kaschau bis Eperies zurückgeworfen worden ist, und die Banden der Hukuler zur Abhaltung der Magyaren herauffanatisirt werden mußten, wird dieses Umstandes mit keiner Silbe erwähnt, aber großsprecherisch verbreitet, die Magyaren seien von Schlick furchtbar zusammengehauen worden. * Wien, 13. Jan. Die amtliche Zeitung verkündigt mit Wollust, daß § 1 der Grundrechte von den feigen Memmen in Kremsier verworfen ist. Sie st[e]llt diese Nachricht an die Spitze ihres amtlichen Theils. Sodann enthält sie eine "Kundmachung" des Wiener Pascha, Freiherrn von Welden, worin es heißt: "Es sind gestern Nachmittags aus dem sogenannten rothen Hause drei Schüsse auf vorübergehende Militärs gefallen, und bei Untersuchung des Hauses hat man bei Johann Schleifer einen Pack scharfer Patronen gefunden. Schon als die Abgabe der Waffen jeder Art, somit auch der Schießwaffen, unter Androhung der standrechtlichen Behandlung befohlen wurde, hätte sich Jedermann die Folgerung selbst ableiten können, daß darunter auch die Munition begriffen sei, nachdem ohne diese von den Schießwaffen kein Gebrauch gemacht werden kann. Um aber darüber jeden Zweifel zu benehmen, findet man das Verbot des ungesetzlichen Aufbewahrens und Erzeugens von Pulver und Schießbaumwolle und scharfen Patronen ausdrücklich auszusprechen, und festzusetzen, daß jene, welche derlei Munitions-Vorräthe besitzen, selbe an das k. k. Zeughaus binnen drei Tagen, vom 12. d. M. an gerechnet, abzuliefern haben." Der nämliche Pascha verkündet ferner, daß die "Ostdeutsche Post" auf Befehl des hohen Ministerraths wegen eines Artikels: "das Ereigniß von Kremsier" unterdrückt worden und dies geschehen ist, damit es "den Redakteuren der übrigen Zeitschriften zur Warnung diene." Wieder ist ein Hausknecht wegen mißliebiger Aeußerungen in einem öffentlichen Schenklokale zu 6 monatlichem Arrest in Eisen verurtheilt worden. * Wien, 13. Jan. Die schon früher erwähnte Proklamation des Windischgrätz an die Ungarn lautet wörtlich: 1) Jeder Einwohner, der mit was immer für eine Waffe in der Hand gefangen genommen wird, ist augenblicklich "durch den Strang hinzurichten." 2) Jede Ortschaft, aus welcher mehrere Einwohner vereint sich erkühnen, von der k. k. Armee Kouriere, Transporte oder einzelne Kommandanten anzugreifen, oder ihr auf welch' immer für eine Art zu schaden, wird "der Erde gleich gemacht." 3) Die Ortsobrigkeiten bürgen "mit ihrem Kopfe" für die Aufrechthaltung der Ruhe. General Bem soll mit seinem Korps über die Gebirgspässe in dte Bukowina eingedrungen sein und Oberst Urban sich schon bis Seret zurückgezogen haben. In Czerniowice ist man darüber in der größten Bestürzung. Wien, 12. Jan. Das Ministerium des Innern hat wieder die Verordnung vom Juli des Jahres 1846 gegen die Deutschkatholiken in Wirksamkeit gesetzt. Diese Verordnung erklärte bekanntlich die Deutschkatholiken als zur Kategorie der verbotenen Gesellschaften gehörig, und versagte jedem den Eintritt über die Gränzen Oesterreich's. Das starke österreichische Ministerium fordert von dem schwachen Sachsen die Auslieferung der nach den Oktobertagen aus Wien nach Dresden und Leipzig geflüchteten Schriftsteller. Baron Kulmer, der Minister für Kroatien, äußerte sich, daß er die Slowanska Lipa in Agram nicht dulden werde. (C. Bl. a. B.)Triest, 7. Januar. Im Frühjahre soll der Bau einer Insel vor dem Hafen zwischen dem Leuchtthurm und dem Lazareth beginnen, auf welcher ein zwei Stock hohes Befestigungswerk mit 20 Kanonen aufgeführt werden wird. Es ist dies ein alter Plan des Feldzeugmeisters Grafen Nugent, dem wir auch die Befestigung des Hafens von Pola zu verdanken haben, über welche in jener Zeit auch vielfach gelächelt wurde, deren Zweckmäßigkeit sich aber im vergangenen Jahre so glänzend bewährt hat. Der Bau obenerwähnter Insel wird viel kosten, aber er wird Hafen und Stadt vor jedem Angriff, jeder Beschießung schützen. Nebenbei wird sie freilich auch nicht ungeeignet sein, die Stadt in Respekt zu halten. -- Vorgestern kam ein Schweizer-Offizier hier an, um die Ankunft von 4000 Schweizern anzuzeigen, die der König von Neapel in Gold genommen und die hier nach Neapel eingeschifft werden sollen. -- Heute Morgens ist ein neapolitanisches Kriegsdampfschiff in unseren Hafen eingelaufen, wahrscheinlich um die Schweizer abzuholen. (C. Bl. a. B.)Breslau, 15. Jan. Von der "A. Od.-Ztg." wird folgendes interessante und lehrreiche Dokument, bestehend in einem Hirtenbriefe des Direktoriums der oberschlesischen Eisenbahn-Gesellschaft an seine Beamten, der Oeffentlichkeit übergeben: "Der Geist der Gesetzlichkeit und Ordnung, welcher unsere Verwaltung beleben muß, der Mechanismus unseres Dienstes und die Stellung unseres Eisenbahn-Unternehmens zum Gouvernement, als höchst betheiligtem Aktionär und als aufsichtsführende und kontrollirende oberste Landespolizeibehörde, macht es unabweislich, daß unsere Beamten mit den Grundsätzen unserer konstitutionell-monarchischen Staatsverfassung sich nie in Opposition befinden und sich daher unter keinen Umständen an Volksversammlungen oder andern Vereinbarungen durch Wort, Schrift und That betheiligen, die den Umsturz des bestehenden Staatsorganismus herbeiführen könnten. Sollte einem der Beamten aber eine derartige Opposition Gewissenssache sein, so gewärtigen wir, daß er unseren Dienst unverzüglich verläßt. Wir werden fortan mit aller Energie auf die Durchführung dieser Grundsätze wachen lassen, und denjenigen Beamten, welcher denselben entgegenhandelt, aus unserer Administration entfernen. Gleichzeitig machen wir Ihnen bekannt, daß wir den Dienst in der Bürgerwehr unverträglich mit dem Dienst unserer Beamten erachten, und Ihnen daher in Gemäßheit des §. 11 sub 4 des Bürgerwehrgesetzes vom 17. Oktober 1848 den Eintritt, resp. das Verbleiben in der Bürgerwehr, untersagen. Sollte diese Anordnung Ihnen zu erfüllen zu lästig werden, so erwarten wir ebenmäßig Ihre Kündigung unseres Dienstes." Das nämliche Blatt theilt noch Folgendes mit: Der Volksvertreter Eduard Reichenbach hat vor ein paar Tagen in Reichenstein einen seltsamen Zwischenfall erlebt. Reaktionäre, die dort seine Ankunft auf der Durchreise erfuhren, hatten mit Geld und guten Worten einen Volksauflauf bewerkstelligt, um unseren Reichenbach aus der Stadt zu bringen. Die Sache fiel aber schief aus, Reichenbach trat furchtlos unter die Menge, klärte sie über sein Wirken und die Absichten ihrer Verführer auf, diese wurden entlarvt und der schmählichen Bestechung mit 5 Sgr. für den Mann überführt, mußten schimpflich das Feld räumen und Reichenbach trug, wie immer das offene Wort, den Sieg davon. Um die Stadt Friedeberg werden an 5000 Mann Truppen zusammengezogen, weil -- nun weil ein Bauer, dem einer der Soldaten die Geliebte abspenstig gemacht, den Soldaten durchprügeln ließ und bei der Gelegenheit auch eine Patrouille etwas abbekam! Der Landrath des Kreutzburger Kreises hat für die Dauer des dortigen Belagerungszustandes das hier erscheinende Blatt, der "Putsch" betitelt, verboten. Wrangel's Lorbeeren ließen den guten Mann (einen Grafen von Monts) nicht schlafen. Am "Putsch" hat er sich die ersten gewonnen und die Ruhe ist wieder bei ihm eingekehrt. 086 Aus Netzcroatien. Das sind also die Heldenthaten des wohldisziplinirten treuen Heeres des Potsdamer Königs, daß es Wehrlose in die Scheunen trieb und diese dann anzündete, daß es den Bräutigam an der Seite seiner geliebten Braut und im Beisein der jammernden Mutter niederschoß, daß es wehrlose Polinnen, die die Nationalhymne sangen, mit Ruthen peitschte. Und dafür den schönen Neujahrswunsch, dafür die Orden?! Also Orden werden jetzt schon gegeben, wenn ein Bruder den andern erschlägt, denn war der Aufstand in Polen etwas anderes, als ein Bürgerkrieg? Wo sind die goldenen Versprechungen? Ich bedarf des Heeres, nicht des Volkes jetzt; daher auch nur mein * Berlin, 15. Januar. Der Unterrichtsminister, Hr. Ladenberg, hat an alle k. Regierungen folgendes Rundschreiben zu erlassen geruht: „Die königl. Regierung veranlasse ich, obenstehende Verfügung des Hrn. Ministers des Innern an die Volksschullehrer Ihres Bezirkes zu vertheilen. In diesem Erlaß ist die Bedeutung der bevostehenden Wahlen in die preußischen Kammern für die weitere Entwicklung unseres neuen Staatslebens, und die Aufgabe der Behörden in Bezug auf diese Wahlen klar dargelegt. Bei dem Einfluß, welchen die Volksschullehrer, namentlch auf dem Lande, in ihrem steten Verkehr mit den Familien und Gemeinden, nach Maßgabe des ihnen zugewendeten Vertrauens auf die Berichtigung irrthümlicher Ansichten und Mißverständnisse, auf die Belehrung des Volkes über die Fragen, um deren Entscheidung es sich gegenwärtig handelt, üben, kann es für dieselben nur ein Beweis meines in sie gesetzten Vertrauens sein, wenn ich durch Mittheilung des obenstehenden Erlasses die Ueberzeugung bethätige, daß sie den gegenwärtigen Zeitpunkt als einen solchen verstanden haben, wo nicht die Regierung, sondern das Vaterland, die Vergangenheit und die Zukunft des Volkes fordert, daß nicht durch ihre Unthätigkeit und Versäumniß oder gar durch ihre Schuld die Wähler unaufgeklärt bleiben über ihre Pflichten und die Anforderungen, welche die höchsten Interessen des Staates und des Volkes gebieterisch an seine jetzt zu wählenden Vertreter stellen. — Die Wahlen, welche das Volk jetzt trifft, werden entscheiden, ob die schreckliche Lehre der nächsten Vergangenheit verstanden worden ist, oder ob der frevelhafte Versuch wiederholt, und die Existenz eines auf Sitte, Wahrheit und Recht gegründeten Staats nochmals auf die gefährliche Probe gestellt werden soll. Nur solche Vertreter, welche mit der nöthigen Einsicht in das Wesen und die Aufgabe des Staates selbstständige Erfahrung in ihrem nächsten Lebensberuf verbinden; deren Herz nicht weniger lebendig für die gesetzliche Freiheit des Volkes, wie treu für den König und das angestammte Herrscherhaus schlägt; die durch rechtliches und unbescholtenes Leben in Familie und Gemeinde das Recht als die Grundlage jedes Gemeinwesens haben achten gelernt; welche wahre Bildung und echt religiösen Sinn als die Bedingungen der weiteren, auch materiell gedeihlichen, Entwicklung des Volkslebens schätzen, und welche fern von allen eitlen und selbstsüchtigen Zwecken den Muth und die Hingebung besitzen, diese ihre Erkenntniß und ihren Willen zum Besten des Volkes geltend zu machen: nur solche Vertreter werden im Stande sein, im treuen Bunde mit einer starken, das Gesetz und die Ordnung schirmenden, freisinnigen Regierung das Werk zu vollenden, welchem der einsichtsvolle und treue Theil des Volkes sehnsüchtig entgegensieht. Das Volk hat solche Männer genug in seiner Mitte! Es liegt mit in der Hand der Lehrer, solche Männer zu bezeichnen, ihre Wahl zu sichern und in dieser Weise in einer freien, ihnen als Bürger des Staates zustehenden Thätigkeit den Behörden die Lösung der Aufgabe erleichtern zu helfen, welche denselben durch den vorstehenden Erlaß des Herrn Ministers des Innern gestellt worden ist Mir genügt es, die Lehrer auf diese ihre Pflicht als Bürger aufmerksam gemacht zu haben, und glaube ich erwarten zu dürfen, daß dieselben bei dieser Gelegenheit beweisen werden, wie sie die hohe Aufgabe verstanden haben, die der Schule, und in derselben den Lehrern durch die neue Verfassung zugewiesen ist. Berlin, den 30. Dezember 1848. Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. v. Ladenberg. Berlin, 15. Jan. Als noch die äußerste Linke der aufgelösten Nationalversammlung bei Mylius tagte, begab es sich eines Abends, daß man einen nicht dahin Gehörigen, einen Spion, entdeckte, wie sich nachher ergab, einen Schutzmann in Civilkleidern, welcher geständlich dahin abgeschickt worden war, um die Versammlung zu belauschen. Die Aufregung darüber war sehr groß. Der Ertappte mußte unfreiwillig ins vierte Stock hinaufsteigen, wo mehrere, nicht zur Nationalversammlung gehörige Personen, welche der damals herrschenden Volkspartei angehörten, ein Gericht über ihn eröffneten. Der Spruch fiel, wie es im Kriegsrecht bei Spionen üblich ist, auf den Tod aus, und zwar auf den Tod durch den Strang. Man kann sich denken, daß dem Diener der Gerechtigkeit, der seinen Diensteifer mit dem Leben büßen sollte, nicht wohl zu Muthe ward. Indem man vor den erschrokkenen Augen des armen Sünders eben schon Anstalten zur Vollstreckung des blutigen Urtheils traf, erschien der Abg. Jung und befreite den geängstigten Missethäter aus den Händen seiner Richter. Ohne Zweifel war das Ganze nichts weiter, als eine improvisirte Komödie, um dem Schutzmann für die Zukunft die Luft zum Spioniren zu verleiden. Inzwischen hört man aber jetzt, daß der Vorfall Gegenstand gerichtlicher Verhandlungen geworden sein soll. (Publizist.) X Berlin, 15. Januar. Nach Aufzählung der bekannten Bedingungen, unter denen Vater Wrangel die Abhaltung von Wahl-Versammlungen gestattet hat, sagt der Publicist: „Diese Beschränkungen und Controlen scheinen jedoch zur Aufrechthaltung der belagerungsmäßigen Ruhe und Ordnung und zur Beseitigung aller deshalb stattfindenden Befürchtungen der Polizeibehörde noch nicht genügend, denn es sind außerdem theils Polizeibeamte in Uniform, theils Schutzmänner in Civilkleidung in den Versammlungen erschienen, wie Erstere ausdrücklich auf Befragen erklärten (wir führen namentlich den Polizeikommissarius Hermann an), um die Versammlung zu überwachen und darüber Bericht zu erstatten, wobei er ein Papier vorzeigte, welches den desfallsigen Befehl enthalten sollte. Man kann daraus schließen, daß den Schutzmännern, welche sich als Urwähler in den Bezirks-Versammlungen einfinden, ähnliche Befehle zugegangen sein werden und wie man hört, sollen von solchen doppeltgestaltigen Urwählern in der That bereits Denunciationen wegen gehaltener Reden erfolgt und gerichtliche Verfolgungen deshalb eingetreten sein. Von allen Seiten und aus den verschiedensten Bereichen der Beamtenwelt gehen uns Mittheilungen über politische Inquisitionsversuche Seitens der Ministerien und der höhern Beamten zu. Diese Maaßregelung der politischen Handlungen und sogar der Denkweise der Unterbeamten ist förmlich durch Instruktionen aus den verschiedenen ministeriellen Departements organisirt worden und macht sich sowohl hier als in den Provinzen auf die gehässigste Weise geltend So versichert man uns namentlich und liefert uns auch die thatsächlichen Belege dazu, daß die Präsidenten und Direktoren der verschiedenen Gerichtshöfe vom Justizministerium aus die strengste Anweisung erhalten haben die politischen Gesinnungen und Handlungen der Mitglieder und Unterbeamten ihrer Collegien sorgfältig zu überwachen, dabei ihre Aufmerksamkeit namentlich auf Diejenigen zu lenken, welche republikanischen Gesinnungen huldigten oder in der otroyirten Verfassung weder eine Erfüllung der Wünsche des Volkes noch der Versprechungen des Königs sehen. Einzelne Chefs von Gerichtshöfen entfalten denn auch schon einen löblichen Eifer in Verfolgung demokratisch gesinnter Subalternen. Unter diesen Inquisitoren zeichnet sich der hiesige Stadtgerichts-Direktor Schröder rühmlichst aus, welcher seiner Untergebenen nicht einmal gestatten will in Privatgesprächen „sich so zu äußern, daß ein schwankendes politisches Gemüth der Regierung abwendig gemacht werden könne.“ In gleicher Weise wirkt auf einem andern Felde die Elberfelder Celebrität, der neue Direktor unseres Gewerbe-Instituts Dr. Egen. Derselbe hat den sogar schon mit Gehalt versehenen und 24-30 Jahr alten Zöglingen der ersten Abtheilung des von ihm geleiteten Instituts die politische Selbstständigkeit abgesprochen und die Theilnahme an den Urwahlen untersagt, wenn sie Zöglinge des Instituts bleiben wollen. Auch hat er überhaupt den ferneren Besuch des Instituts als unverträglich mit demokratischer Gesinnung dargestellt. In Folge dieser Gesinnungsinquisition ist denn auch der älteste Zögling, obgleich ein verheiratheter, seines Gehalts bedürftiger Mann aus seiner Stellung ausgeschieden. X Berlin, 16. Jan. Immer allgemeiner verbreitet sich hier das schon früher erwähnte Gerücht, daß der Belagerungszustand am Vorabende der Wahlen aufgehoben werden wird, jedoch nicht, ohne daß vorher zwei Gesetze für Bestrafung von Preßvergehen und Behufs Beschränkung der Versammlungsfreiheit oktroyirt werden. Nachstehend ein kleines, erbauliches Pröbchen von den Mitteln, zu denen Polizeibeamte greifen, um den Preußenvereinen den Einfluß auf die Wahlen zu erleichtern. Zugleich wird man den hohen Grad der Achtung bemessen lernen, den unsere Polizei vor der Habeas-Corpus-Akte hat. Am 18. März ward bekanntlich die Berliner Landwehr einberufen. Am 19. jedoch leisteten nur sehr Wenige der Aufforderung Folge. Unter den Nichterschienenen war auch ein junger Mann von guter demokratischer Gesinnung aus dem 47. Bezirk, Namens Ulrich. Den ganzen Sommer und Herbst über ward derselbe, wegen seiner nicht erfüllten Pflicht als Landwehrmann, nicht im Entferntesten beunruhigt. Gestern Morgen aber ward er plötzlich vor den Polizeikommissär seines Bezirks geladen und dieser erklärte ihm sofort bei seinem Eintritt, er sei sein Arrestant und habe sich sofort ins Militärgefängniß zu begeben. Jede Frage nach einem richterlichen Urtheilsspruch oder Verhaftsbefehl, sowie alles Protestiren des Betheiligten, der freilich bei den Wahlversammlungen des Bezirks eine gewisse Thätigkeit zu Gunsten der demokratischen Partei entfaltet hatte, halfen nichts. Ein Gensdarm und einige Konstabler brachten ihn in Militärarrest. Aber diese ungerechtfertigte Verhaftung erzeugte bald im Bezirke selbst, wo man den wahren Grund dieser Gewaltmaßregel leicht durchschaute, eine solche Aufregung, daß die einflußreichsten Personen der reaktionären Partei selbst, es für gerathen hielten, ihren Einfluß behufs der Entlassung Ulrichs aus der Haft zu verwenden. Diese erfolgte auch noch gestern Nachmittag, konnte jedoch nicht verhindern, daß ein großer Theil der sich konstitutionell-monarchisch nennenden Partei zu der demokratischen übergingen. Unsere heutigen Zeitungen bringen plötzlich eine Erneuerung des Steckbriefes gegen Gustav Julius, frühern Herausgeber der „Zeitungshalle.“ * Berlin, 15. Jan. Die Vorlesungen, welche Bruno Bauer auf Veranlassung des Vereins der jüngern Kaufmannschaft im Börsensaale zu halten beabsichtigte, sind durch das Polizeipräsidium untersagt worden. 61 Wien, 13. Jan. Die unter der Firma: „Gleichberechtigung aller Nationalitäten“ zum Vergnügen des Olmützer „jugendlichen“ Tsintschiskhan und Sultanin-Mutter in unserm europäisch-chinesischen Kaiserthum angestellten Nationalhetzjagden sollen abermals an Ausdehnung gewinnen. Die wegen ihres romanhaften Wesens früher so angestaunten Tigerhetzjagden treten vor der österreichischen Bestienjagd zum Vergnügen obgedachter Herrschaften bescheiden in den Hintergrund. — Die Wasserpolaken nämlich, deren auch Oesterreich sich erfreut, sollen zur 101ten Nation des „mächtigen“ Standrechtreiches erhoben werden. Wie den Ruthenen, so hat Olmütz nunmehr den Wasserpolaken, die sich bei der Entschleierung der österreichischen Natiönchen vergessen sahen, zurufen lassen: „Ihr seid Wasserpolaken; seid von den Polen von jeher unterdrückt worden, ihr müßt euch rächen, die Polen todt schlagen!“ Die Wasserpolaken antworten, wie die Ruthenen: „Ja, wir sind die berühmte Nation der Wasserpolaken, und schlagen die Polen todt!“ Nun geht's los. Galizien wird reorganisirt, Lemberg wird zur Hauptstadt von Ruthenien, Krakau aber zur Hauptstadt der Wasserpolakei gemacht. Wer da behauptet, Krakau sei eine urpolnische Stadt, ist nicht nur ein Ignorant, der die berühmte Historie der Wasserpolaken nicht kennt, sondern er ist auch ein Hochverräther und Freiheitsfeind, weil er die „Gleichberechtigung“ desavouirt, d. h., das nur dem Tsintschiskhan und Sultanin-Mutter zustehende Recht, die eine Nation je nach Belieben mit der andern todt zu schlagen. — Indessen gibt es ungeachtet der österreichischen National-Freiheits-Bestrebungen selbst unter den Wasserpolaken bedeutende Sympathien für die nach der Olmützer Behauptung in der Geschichte nur als Idee dagewesenen Polen; es gibt daselbst noch bedeutendere Sympathien für die Magyaren und für ihren Kampf. Man gesteht dies nun zwar in Olmütz nicht offiziell, aber man weiß es doch offiziell und handelt energisch-offiziell dagegen. Man hat dort z. B. einen besondern Pick gegen die preußische Wasserpolakei, die umgekehrt, wie die türkischen Serben, nicht nur keine Freischaaren zur Unterstützung von Tsintschiskhans Armee über die Gränze sendet, sondern sich so wenig genirt, daß sie die Magyaren ziemlich unterstützt. Wenigstens behaupten die zahlreich in die preußische Wasserpolakei geschickten österreichischen Spione dies als Thatsache. Olmütz soll unter diesen Umständen eine offizielle Anfrage in Berlin gemacht, und dann durch den bekannten General Brühl die Antwort erhalten haben, man werde die Gränze noch besser, als geschehen, beaufsichtigen, und auf die ungarischen Flüchtlinge vigiliren. In Betreff der letztern soll man sich namentlich wegen etwaigem Eintreffen Kossuth's in der preußischen Wasserpolakei vereinbart haben. Oesterreich würde immer zittern müssen, wenn Kossuth frei entkäme, Preußen wird ihn daher vorkommenden Falls packen. Das Verhältniß zwischen Olmütz und Potsdam ist überhaupt nicht so schroff, als man glaubt. Preußen bleibt, wie zu Metternich's Zeit, Oesterreichs unterthäniger Diener und exequirt dessen und Rußlands Befehle. Die preußische Kaiserlichkeit ist nur ein Weihnacht-Abendmährchen, das am Tage verschwindet. Man begreift in Potsdam wie in Olmütz, daß man die Völker mit glänzendem Weihnachtsplunder berücken muß, damit sie ihre wahren Interessen vergessen oder übersehen. Mit dem Feindschafts-Schein gewinnen Oesterreich und Preußen jetzt weit mehr, als mit dem früheren Freundschafts-Schein; denn die Völker beschäftigen sich mit dem erstern, während die Kabinete ihnen mit aller Freundschafts-Wirklichkeit die Haut über die Ohren ziehen. Zu den Gränzgefälligkeiten Preußens gehört auch noch folgende: Um die Ausfuhr von Silber und Gold hintertreiben zu helfen, hat Preußen alles österreichische Geld amtlich taxiren lassen. Die Taxe ist sehr gering ausgefallen, sowohl für österreichisches Papier, als für Metall. Dadurch wird namentlich letzteres, welches sich sonst hier sehr verbreiten müßte, in Oesterreich zurückgehalten. Preußen könnte schöne Geld-Gränzgeschäfte machen, allein sein österreichischer Patriotismus ist zu delikat. Eine weitere Gefälligkeit Preußens besteht darin, daß seine Beamten zugleich österreichische sind. Die schaarenweise im Lande umherziehenden Spione Oesterreichs wissen dieselben sehr geschickt zu dingen, und erfahren von ihnen dann alles, was sie zu wissen und nach Wien, wie Olmütz, zu berichten nöthig haben. Man muß sich daher hüten, wenn man aus der preußischen Wasserpolakei nach der österreichischen reist, denn dort kennt einen dann schon alle Welt. Dieselben preußischen Beamten verrichten nebenbei dann auch noch dieselben Dienste für Rußland und strafen auf diese Weise das Sprichwort Lügen, daß man nicht dreien Herren auf einmal dienen könne. Unter die wichtigen Geschäfte der östreichisch-preußischen Spione gehört endlich auch, überall im Volke Nachrichten von magyarischen Niederlagen zu verbreiten, die Magyaren als Feiglinge, die magyarische Sache als eine rein verlorene darzustellen. Während es z. B. gewiß ist, daß Schlick von Kaschau bis Eperies zurückgeworfen worden ist, und die Banden der Hukuler zur Abhaltung der Magyaren herauffanatisirt werden mußten, wird dieses Umstandes mit keiner Silbe erwähnt, aber großsprecherisch verbreitet, die Magyaren seien von Schlick furchtbar zusammengehauen worden. * Wien, 13. Jan. Die amtliche Zeitung verkündigt mit Wollust, daß § 1 der Grundrechte von den feigen Memmen in Kremsier verworfen ist. Sie st[e]llt diese Nachricht an die Spitze ihres amtlichen Theils. Sodann enthält sie eine „Kundmachung“ des Wiener Pascha, Freiherrn von Welden, worin es heißt: „Es sind gestern Nachmittags aus dem sogenannten rothen Hause drei Schüsse auf vorübergehende Militärs gefallen, und bei Untersuchung des Hauses hat man bei Johann Schleifer einen Pack scharfer Patronen gefunden. Schon als die Abgabe der Waffen jeder Art, somit auch der Schießwaffen, unter Androhung der standrechtlichen Behandlung befohlen wurde, hätte sich Jedermann die Folgerung selbst ableiten können, daß darunter auch die Munition begriffen sei, nachdem ohne diese von den Schießwaffen kein Gebrauch gemacht werden kann. Um aber darüber jeden Zweifel zu benehmen, findet man das Verbot des ungesetzlichen Aufbewahrens und Erzeugens von Pulver und Schießbaumwolle und scharfen Patronen ausdrücklich auszusprechen, und festzusetzen, daß jene, welche derlei Munitions-Vorräthe besitzen, selbe an das k. k. Zeughaus binnen drei Tagen, vom 12. d. M. an gerechnet, abzuliefern haben.“ Der nämliche Pascha verkündet ferner, daß die „Ostdeutsche Post“ auf Befehl des hohen Ministerraths wegen eines Artikels: „das Ereigniß von Kremsier“ unterdrückt worden und dies geschehen ist, damit es „den Redakteuren der übrigen Zeitschriften zur Warnung diene.“ Wieder ist ein Hausknecht wegen mißliebiger Aeußerungen in einem öffentlichen Schenklokale zu 6 monatlichem Arrest in Eisen verurtheilt worden. * Wien, 13. Jan. Die schon früher erwähnte Proklamation des Windischgrätz an die Ungarn lautet wörtlich: 1) Jeder Einwohner, der mit was immer für eine Waffe in der Hand gefangen genommen wird, ist augenblicklich „durch den Strang hinzurichten.“ 2) Jede Ortschaft, aus welcher mehrere Einwohner vereint sich erkühnen, von der k. k. Armee Kouriere, Transporte oder einzelne Kommandanten anzugreifen, oder ihr auf welch' immer für eine Art zu schaden, wird „der Erde gleich gemacht.“ 3) Die Ortsobrigkeiten bürgen „mit ihrem Kopfe“ für die Aufrechthaltung der Ruhe. General Bem soll mit seinem Korps über die Gebirgspässe in dte Bukowina eingedrungen sein und Oberst Urban sich schon bis Seret zurückgezogen haben. In Czerniowice ist man darüber in der größten Bestürzung. Wien, 12. Jan. Das Ministerium des Innern hat wieder die Verordnung vom Juli des Jahres 1846 gegen die Deutschkatholiken in Wirksamkeit gesetzt. Diese Verordnung erklärte bekanntlich die Deutschkatholiken als zur Kategorie der verbotenen Gesellschaften gehörig, und versagte jedem den Eintritt über die Gränzen Oesterreich's. Das starke österreichische Ministerium fordert von dem schwachen Sachsen die Auslieferung der nach den Oktobertagen aus Wien nach Dresden und Leipzig geflüchteten Schriftsteller. Baron Kulmer, der Minister für Kroatien, äußerte sich, daß er die Slowanska Lipa in Agram nicht dulden werde. (C. Bl. a. B.)Triest, 7. Januar. Im Frühjahre soll der Bau einer Insel vor dem Hafen zwischen dem Leuchtthurm und dem Lazareth beginnen, auf welcher ein zwei Stock hohes Befestigungswerk mit 20 Kanonen aufgeführt werden wird. Es ist dies ein alter Plan des Feldzeugmeisters Grafen Nugent, dem wir auch die Befestigung des Hafens von Pola zu verdanken haben, über welche in jener Zeit auch vielfach gelächelt wurde, deren Zweckmäßigkeit sich aber im vergangenen Jahre so glänzend bewährt hat. Der Bau obenerwähnter Insel wird viel kosten, aber er wird Hafen und Stadt vor jedem Angriff, jeder Beschießung schützen. Nebenbei wird sie freilich auch nicht ungeeignet sein, die Stadt in Respekt zu halten. — Vorgestern kam ein Schweizer-Offizier hier an, um die Ankunft von 4000 Schweizern anzuzeigen, die der König von Neapel in Gold genommen und die hier nach Neapel eingeschifft werden sollen. — Heute Morgens ist ein neapolitanisches Kriegsdampfschiff in unseren Hafen eingelaufen, wahrscheinlich um die Schweizer abzuholen. (C. Bl. a. B.)Breslau, 15. Jan. Von der „A. Od.-Ztg.“ wird folgendes interessante und lehrreiche Dokument, bestehend in einem Hirtenbriefe des Direktoriums der oberschlesischen Eisenbahn-Gesellschaft an seine Beamten, der Oeffentlichkeit übergeben: „Der Geist der Gesetzlichkeit und Ordnung, welcher unsere Verwaltung beleben muß, der Mechanismus unseres Dienstes und die Stellung unseres Eisenbahn-Unternehmens zum Gouvernement, als höchst betheiligtem Aktionär und als aufsichtsführende und kontrollirende oberste Landespolizeibehörde, macht es unabweislich, daß unsere Beamten mit den Grundsätzen unserer konstitutionell-monarchischen Staatsverfassung sich nie in Opposition befinden und sich daher unter keinen Umständen an Volksversammlungen oder andern Vereinbarungen durch Wort, Schrift und That betheiligen, die den Umsturz des bestehenden Staatsorganismus herbeiführen könnten. Sollte einem der Beamten aber eine derartige Opposition Gewissenssache sein, so gewärtigen wir, daß er unseren Dienst unverzüglich verläßt. Wir werden fortan mit aller Energie auf die Durchführung dieser Grundsätze wachen lassen, und denjenigen Beamten, welcher denselben entgegenhandelt, aus unserer Administration entfernen. Gleichzeitig machen wir Ihnen bekannt, daß wir den Dienst in der Bürgerwehr unverträglich mit dem Dienst unserer Beamten erachten, und Ihnen daher in Gemäßheit des §. 11 sub 4 des Bürgerwehrgesetzes vom 17. Oktober 1848 den Eintritt, resp. das Verbleiben in der Bürgerwehr, untersagen. Sollte diese Anordnung Ihnen zu erfüllen zu lästig werden, so erwarten wir ebenmäßig Ihre Kündigung unseres Dienstes.“ Das nämliche Blatt theilt noch Folgendes mit: Der Volksvertreter Eduard Reichenbach hat vor ein paar Tagen in Reichenstein einen seltsamen Zwischenfall erlebt. Reaktionäre, die dort seine Ankunft auf der Durchreise erfuhren, hatten mit Geld und guten Worten einen Volksauflauf bewerkstelligt, um unseren Reichenbach aus der Stadt zu bringen. Die Sache fiel aber schief aus, Reichenbach trat furchtlos unter die Menge, klärte sie über sein Wirken und die Absichten ihrer Verführer auf, diese wurden entlarvt und der schmählichen Bestechung mit 5 Sgr. für den Mann überführt, mußten schimpflich das Feld räumen und Reichenbach trug, wie immer das offene Wort, den Sieg davon. Um die Stadt Friedeberg werden an 5000 Mann Truppen zusammengezogen, weil — nun weil ein Bauer, dem einer der Soldaten die Geliebte abspenstig gemacht, den Soldaten durchprügeln ließ und bei der Gelegenheit auch eine Patrouille etwas abbekam! Der Landrath des Kreutzburger Kreises hat für die Dauer des dortigen Belagerungszustandes das hier erscheinende Blatt, der „Putsch“ betitelt, verboten. Wrangel's Lorbeeren ließen den guten Mann (einen Grafen von Monts) nicht schlafen. Am „Putsch“ hat er sich die ersten gewonnen und die Ruhe ist wieder bei ihm eingekehrt. 086 Aus Netzcroatien. Das sind also die Heldenthaten des wohldisziplinirten treuen Heeres des Potsdamer Königs, daß es Wehrlose in die Scheunen trieb und diese dann anzündete, daß es den Bräutigam an der Seite seiner geliebten Braut und im Beisein der jammernden Mutter niederschoß, daß es wehrlose Polinnen, die die Nationalhymne sangen, mit Ruthen peitschte. Und dafür den schönen Neujahrswunsch, dafür die Orden?! Also Orden werden jetzt schon gegeben, wenn ein Bruder den andern erschlägt, denn war der Aufstand in Polen etwas anderes, als ein Bürgerkrieg? Wo sind die goldenen Versprechungen? Ich bedarf des Heeres, nicht des Volkes jetzt; daher auch nur mein <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0002" n="1082"/> <div xml:id="ar199_005" type="jArticle"> <head><bibl><author>*</author></bibl> Berlin, 15. Januar.</head> <p>Der Unterrichtsminister, Hr. Ladenberg, hat an alle k. Regierungen folgendes Rundschreiben zu erlassen geruht:</p> <p>„Die königl. Regierung veranlasse ich, obenstehende Verfügung des Hrn. Ministers des Innern an die Volksschullehrer Ihres Bezirkes zu vertheilen. In diesem Erlaß ist die Bedeutung der bevostehenden Wahlen in die preußischen Kammern für die weitere Entwicklung unseres neuen Staatslebens, und die Aufgabe der Behörden in Bezug auf diese Wahlen klar dargelegt. Bei dem Einfluß, welchen die Volksschullehrer, namentlch auf dem Lande, in ihrem steten Verkehr mit den Familien und Gemeinden, nach Maßgabe des ihnen zugewendeten Vertrauens auf die Berichtigung irrthümlicher Ansichten und Mißverständnisse, auf die Belehrung des Volkes über die Fragen, um deren Entscheidung es sich gegenwärtig handelt, üben, kann es für dieselben nur ein Beweis meines in sie gesetzten Vertrauens sein, wenn ich durch Mittheilung des obenstehenden Erlasses die Ueberzeugung bethätige, daß sie den gegenwärtigen Zeitpunkt als einen solchen verstanden haben, wo nicht die Regierung, sondern das Vaterland, die Vergangenheit und die Zukunft des Volkes fordert, daß nicht durch ihre Unthätigkeit und Versäumniß oder gar durch ihre Schuld die Wähler unaufgeklärt bleiben über ihre Pflichten und die Anforderungen, welche die höchsten Interessen des Staates und des Volkes gebieterisch an seine jetzt zu wählenden Vertreter stellen. — Die Wahlen, welche das Volk jetzt trifft, werden entscheiden, ob die schreckliche Lehre der nächsten Vergangenheit verstanden worden ist, oder ob der frevelhafte Versuch wiederholt, und die Existenz eines auf Sitte, Wahrheit und Recht gegründeten Staats nochmals auf die gefährliche Probe gestellt werden soll. Nur solche Vertreter, welche mit der nöthigen Einsicht in das Wesen und die Aufgabe des Staates selbstständige Erfahrung in ihrem nächsten Lebensberuf verbinden; deren Herz nicht weniger lebendig für die gesetzliche Freiheit des Volkes, wie treu für den König und das angestammte Herrscherhaus schlägt; die durch rechtliches und unbescholtenes Leben in Familie und Gemeinde das Recht als die Grundlage jedes Gemeinwesens haben achten gelernt; welche wahre Bildung und echt religiösen Sinn als die Bedingungen der weiteren, auch materiell gedeihlichen, Entwicklung des Volkslebens schätzen, und welche fern von allen eitlen und selbstsüchtigen Zwecken den Muth und die Hingebung besitzen, diese ihre Erkenntniß und ihren Willen zum Besten des Volkes geltend zu machen: nur solche Vertreter werden im Stande sein, im treuen Bunde mit einer starken, das Gesetz und die Ordnung schirmenden, freisinnigen Regierung das Werk zu vollenden, welchem der einsichtsvolle und treue Theil des Volkes sehnsüchtig entgegensieht. Das Volk hat solche Männer genug in seiner Mitte! Es liegt mit in der Hand der Lehrer, solche Männer zu bezeichnen, ihre Wahl zu sichern und in dieser Weise in einer freien, ihnen als Bürger des Staates zustehenden Thätigkeit den Behörden die Lösung der Aufgabe erleichtern zu helfen, welche denselben durch den vorstehenden Erlaß des Herrn Ministers des Innern gestellt worden ist Mir genügt es, die Lehrer auf diese ihre Pflicht als Bürger aufmerksam gemacht zu haben, und glaube ich erwarten zu dürfen, daß dieselben bei dieser Gelegenheit beweisen werden, wie sie die hohe Aufgabe verstanden haben, die der Schule, und in derselben den Lehrern durch die neue Verfassung zugewiesen ist.</p> <p>Berlin, den 30. Dezember 1848.</p> <p>Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.</p> <p>v. <hi rendition="#g">Ladenberg</hi>.</p> </div> <div xml:id="ar199_006" type="jArticle"> <head>Berlin, 15. Jan.</head> <p>Als noch die äußerste Linke der aufgelösten Nationalversammlung bei Mylius tagte, begab es sich eines Abends, daß man einen nicht dahin Gehörigen, einen Spion, entdeckte, wie sich nachher ergab, einen Schutzmann in Civilkleidern, welcher geständlich dahin abgeschickt worden war, um die Versammlung zu belauschen. Die Aufregung darüber war sehr groß. Der Ertappte mußte unfreiwillig ins vierte Stock hinaufsteigen, wo mehrere, nicht zur Nationalversammlung gehörige Personen, welche der damals herrschenden Volkspartei angehörten, ein Gericht über ihn eröffneten. Der Spruch fiel, wie es im Kriegsrecht bei Spionen üblich ist, auf den Tod aus, und zwar auf den Tod durch den Strang. Man kann sich denken, daß dem Diener der Gerechtigkeit, der seinen Diensteifer mit dem Leben büßen sollte, nicht wohl zu Muthe ward. Indem man vor den erschrokkenen Augen des armen Sünders eben schon Anstalten zur Vollstreckung des blutigen Urtheils traf, erschien der Abg. <hi rendition="#g">Jung</hi> und befreite den geängstigten Missethäter aus den Händen seiner Richter. Ohne Zweifel war das Ganze nichts weiter, als eine improvisirte Komödie, um dem Schutzmann für die Zukunft die Luft zum Spioniren zu verleiden. Inzwischen hört man aber jetzt, daß der Vorfall Gegenstand gerichtlicher Verhandlungen geworden sein soll.</p> <bibl>(Publizist.)</bibl> </div> <div xml:id="ar199_007" type="jArticle"> <head><bibl><author>X</author></bibl> Berlin, 15. Januar.</head> <p>Nach Aufzählung der bekannten Bedingungen, unter denen Vater Wrangel die Abhaltung von Wahl-Versammlungen gestattet hat, sagt der Publicist: „Diese Beschränkungen und Controlen scheinen jedoch zur Aufrechthaltung der belagerungsmäßigen Ruhe und Ordnung und zur Beseitigung aller deshalb stattfindenden Befürchtungen der Polizeibehörde noch nicht genügend, denn es sind außerdem theils Polizeibeamte in Uniform, theils Schutzmänner in Civilkleidung in den Versammlungen erschienen, wie Erstere ausdrücklich auf Befragen erklärten (wir führen namentlich den Polizeikommissarius Hermann an), um die Versammlung zu überwachen und darüber Bericht zu erstatten, wobei er ein Papier vorzeigte, welches den desfallsigen Befehl enthalten sollte. Man kann daraus schließen, daß den Schutzmännern, welche sich als Urwähler in den Bezirks-Versammlungen einfinden, ähnliche Befehle zugegangen sein werden und wie man hört, sollen von solchen doppeltgestaltigen Urwählern in der That bereits Denunciationen wegen gehaltener Reden erfolgt und gerichtliche Verfolgungen deshalb eingetreten sein.</p> <p>Von allen Seiten und aus den verschiedensten Bereichen der Beamtenwelt gehen uns Mittheilungen über politische Inquisitionsversuche Seitens der Ministerien und der höhern Beamten zu. Diese Maaßregelung der politischen Handlungen und sogar der Denkweise der Unterbeamten ist förmlich durch Instruktionen aus den verschiedenen ministeriellen Departements organisirt worden und macht sich sowohl hier als in den Provinzen auf die gehässigste Weise geltend So versichert man uns namentlich und liefert uns auch die thatsächlichen Belege dazu, daß die Präsidenten und Direktoren der verschiedenen Gerichtshöfe vom Justizministerium aus die strengste Anweisung erhalten haben die politischen Gesinnungen und Handlungen der Mitglieder und Unterbeamten ihrer Collegien sorgfältig zu überwachen, dabei ihre Aufmerksamkeit namentlich auf Diejenigen zu lenken, welche republikanischen Gesinnungen huldigten oder in der otroyirten Verfassung weder eine Erfüllung der Wünsche des Volkes noch der Versprechungen des Königs sehen. Einzelne Chefs von Gerichtshöfen entfalten denn auch schon einen löblichen Eifer in Verfolgung demokratisch gesinnter Subalternen. Unter diesen Inquisitoren zeichnet sich der hiesige Stadtgerichts-Direktor Schröder rühmlichst aus, welcher seiner Untergebenen nicht einmal gestatten will in Privatgesprächen „sich so zu äußern, daß ein schwankendes politisches Gemüth der Regierung abwendig gemacht werden könne.“</p> <p>In gleicher Weise wirkt auf einem andern Felde die Elberfelder Celebrität, der neue Direktor unseres Gewerbe-Instituts Dr. Egen. Derselbe hat den sogar schon mit Gehalt versehenen und 24-30 Jahr alten Zöglingen der ersten Abtheilung des von ihm geleiteten Instituts die politische Selbstständigkeit abgesprochen und die Theilnahme an den Urwahlen untersagt, wenn sie Zöglinge des Instituts bleiben wollen. Auch hat er überhaupt den ferneren Besuch des Instituts als unverträglich mit demokratischer Gesinnung dargestellt. In Folge dieser Gesinnungsinquisition ist denn auch der älteste Zögling, obgleich ein verheiratheter, seines Gehalts bedürftiger Mann aus seiner Stellung ausgeschieden.</p> </div> <div xml:id="ar199_008" type="jArticle"> <head><bibl><author>X</author></bibl> Berlin, 16. Jan.</head> <p>Immer allgemeiner verbreitet sich hier das schon früher erwähnte Gerücht, daß der Belagerungszustand am Vorabende der Wahlen aufgehoben werden wird, jedoch nicht, ohne daß vorher zwei Gesetze für Bestrafung von Preßvergehen und Behufs Beschränkung der Versammlungsfreiheit oktroyirt werden.</p> <p>Nachstehend ein kleines, erbauliches Pröbchen von den Mitteln, zu denen Polizeibeamte greifen, um den Preußenvereinen den Einfluß auf die Wahlen zu erleichtern. Zugleich wird man den hohen Grad der Achtung bemessen lernen, den unsere Polizei vor der Habeas-Corpus-Akte hat.</p> <p>Am 18. März ward bekanntlich die Berliner Landwehr einberufen. Am 19. jedoch leisteten nur sehr Wenige der Aufforderung Folge. Unter den Nichterschienenen war auch ein junger Mann von guter demokratischer Gesinnung aus dem 47. Bezirk, Namens <hi rendition="#g">Ulrich</hi>. Den ganzen Sommer und Herbst über ward derselbe, wegen seiner nicht erfüllten Pflicht als Landwehrmann, nicht im Entferntesten beunruhigt. Gestern Morgen aber ward er plötzlich vor den Polizeikommissär seines Bezirks geladen und dieser erklärte ihm sofort bei seinem Eintritt, er sei sein Arrestant und habe sich sofort ins Militärgefängniß zu begeben. Jede Frage nach einem richterlichen Urtheilsspruch oder Verhaftsbefehl, sowie alles Protestiren des Betheiligten, der freilich bei den Wahlversammlungen des Bezirks eine gewisse Thätigkeit zu Gunsten der demokratischen Partei entfaltet hatte, halfen nichts. Ein Gensdarm und einige Konstabler brachten ihn in Militärarrest. Aber diese ungerechtfertigte Verhaftung erzeugte bald im Bezirke selbst, wo man den wahren Grund dieser Gewaltmaßregel leicht durchschaute, eine solche Aufregung, daß die einflußreichsten Personen der reaktionären Partei selbst, es für gerathen hielten, ihren Einfluß behufs der Entlassung Ulrichs aus der Haft zu verwenden. Diese erfolgte auch noch gestern Nachmittag, konnte jedoch nicht verhindern, daß ein großer Theil der sich konstitutionell-monarchisch nennenden Partei zu der demokratischen übergingen.</p> <p>Unsere heutigen Zeitungen bringen plötzlich eine Erneuerung des Steckbriefes gegen <hi rendition="#g">Gustav Julius,</hi> frühern Herausgeber der „Zeitungshalle.“</p> </div> <div xml:id="ar199_009" type="jArticle"> <head><bibl><author>*</author></bibl> Berlin, 15. Jan.</head> <p>Die Vorlesungen, welche Bruno Bauer auf Veranlassung des Vereins der jüngern Kaufmannschaft im Börsensaale zu halten beabsichtigte, sind durch das Polizeipräsidium untersagt worden.</p> </div> <div xml:id="ar199_010" type="jArticle"> <head><bibl><author>61</author></bibl> Wien, 13. Jan.</head> <p>Die unter der Firma: „Gleichberechtigung aller Nationalitäten“ zum Vergnügen des Olmützer „jugendlichen“ Tsintschiskhan und Sultanin-Mutter in unserm europäisch-chinesischen Kaiserthum angestellten Nationalhetzjagden sollen abermals an Ausdehnung gewinnen. Die wegen ihres romanhaften Wesens früher so angestaunten Tigerhetzjagden treten vor der österreichischen Bestienjagd zum Vergnügen obgedachter Herrschaften bescheiden in den Hintergrund. — Die Wasserpolaken nämlich, deren auch Oesterreich sich erfreut, sollen zur 101ten Nation des „mächtigen“ Standrechtreiches erhoben werden. Wie den Ruthenen, so hat Olmütz nunmehr den Wasserpolaken, die sich bei der Entschleierung der österreichischen Natiönchen vergessen sahen, zurufen lassen: „Ihr seid Wasserpolaken; seid von den Polen von jeher unterdrückt worden, ihr müßt euch rächen, die Polen todt schlagen!“ Die Wasserpolaken antworten, wie die Ruthenen: „Ja, wir sind die berühmte Nation der Wasserpolaken, und schlagen die Polen todt!“ Nun geht's los. Galizien wird reorganisirt, Lemberg wird zur Hauptstadt von Ruthenien, Krakau aber zur Hauptstadt der Wasserpolakei gemacht. Wer da behauptet, Krakau sei eine urpolnische Stadt, ist nicht nur ein Ignorant, der die berühmte Historie der Wasserpolaken nicht kennt, sondern er ist auch ein Hochverräther und Freiheitsfeind, weil er die „Gleichberechtigung“ desavouirt, d. h., das nur dem Tsintschiskhan und Sultanin-Mutter zustehende Recht, die eine Nation je nach Belieben mit der andern todt zu schlagen. — Indessen gibt es ungeachtet der österreichischen National-Freiheits-Bestrebungen selbst unter den Wasserpolaken bedeutende Sympathien für die nach der Olmützer Behauptung in der Geschichte nur als Idee dagewesenen Polen; es gibt daselbst noch bedeutendere Sympathien für die Magyaren und für ihren Kampf. Man gesteht dies nun zwar in Olmütz nicht offiziell, aber man weiß es doch offiziell und handelt energisch-offiziell dagegen. Man hat dort z. B. einen besondern Pick gegen die preußische Wasserpolakei, die umgekehrt, wie die türkischen Serben, nicht nur keine Freischaaren zur Unterstützung von Tsintschiskhans Armee über die Gränze sendet, sondern sich so wenig genirt, daß sie die Magyaren ziemlich unterstützt. Wenigstens behaupten die zahlreich in die preußische Wasserpolakei geschickten österreichischen Spione dies als Thatsache.</p> <p>Olmütz soll unter diesen Umständen eine offizielle Anfrage in Berlin gemacht, und dann durch den bekannten General Brühl die Antwort erhalten haben, man werde die Gränze noch besser, als geschehen, beaufsichtigen, und auf die ungarischen Flüchtlinge vigiliren. In Betreff der letztern soll man sich namentlich wegen etwaigem Eintreffen Kossuth's in der preußischen Wasserpolakei vereinbart haben. Oesterreich würde immer zittern müssen, wenn Kossuth frei entkäme, Preußen wird ihn daher vorkommenden Falls packen. Das Verhältniß zwischen Olmütz und Potsdam ist überhaupt nicht so schroff, als man glaubt. Preußen bleibt, wie zu Metternich's Zeit, Oesterreichs unterthäniger Diener und exequirt dessen und Rußlands Befehle.</p> <p>Die preußische Kaiserlichkeit ist nur ein Weihnacht-Abendmährchen, das am Tage verschwindet. Man begreift in Potsdam wie in Olmütz, daß man die Völker mit glänzendem Weihnachtsplunder berücken muß, damit sie ihre wahren Interessen vergessen oder übersehen. Mit dem Feindschafts-Schein gewinnen Oesterreich und Preußen jetzt weit mehr, als mit dem früheren Freundschafts-Schein; denn die Völker beschäftigen sich mit dem erstern, während die Kabinete ihnen mit aller Freundschafts-Wirklichkeit die Haut über die Ohren ziehen. Zu den Gränzgefälligkeiten Preußens gehört auch noch folgende: Um die Ausfuhr von Silber und Gold hintertreiben zu helfen, hat Preußen alles österreichische Geld amtlich taxiren lassen. Die Taxe ist sehr gering ausgefallen, sowohl für österreichisches Papier, als für Metall. Dadurch wird namentlich letzteres, welches sich sonst hier sehr verbreiten müßte, in Oesterreich zurückgehalten. Preußen könnte schöne Geld-Gränzgeschäfte machen, allein sein österreichischer Patriotismus ist zu delikat. Eine weitere Gefälligkeit Preußens besteht darin, daß seine Beamten zugleich österreichische sind. Die schaarenweise im Lande umherziehenden Spione Oesterreichs wissen dieselben sehr geschickt zu dingen, und erfahren von ihnen dann alles, was sie zu wissen und nach Wien, wie Olmütz, zu berichten nöthig haben. Man muß sich daher hüten, wenn man aus der preußischen Wasserpolakei nach der österreichischen reist, denn dort kennt einen dann schon alle Welt. Dieselben preußischen Beamten verrichten nebenbei dann auch noch dieselben Dienste für Rußland und strafen auf diese Weise das Sprichwort Lügen, daß man nicht dreien Herren auf einmal dienen könne.</p> <p>Unter die wichtigen Geschäfte der östreichisch-preußischen Spione gehört endlich auch, überall im Volke Nachrichten von magyarischen Niederlagen zu verbreiten, die Magyaren als Feiglinge, die magyarische Sache als eine rein verlorene darzustellen. Während es z. B. gewiß ist, daß Schlick von Kaschau bis Eperies zurückgeworfen worden ist, und die Banden der Hukuler zur Abhaltung der Magyaren herauffanatisirt werden mußten, wird dieses Umstandes mit keiner Silbe erwähnt, aber großsprecherisch verbreitet, die Magyaren seien von Schlick furchtbar zusammengehauen worden.</p> </div> <div xml:id="ar199_011" type="jArticle"> <head><bibl><author>*</author></bibl> Wien, 13. Jan.</head> <p>Die amtliche Zeitung verkündigt mit Wollust, daß § 1 der Grundrechte von den feigen Memmen in Kremsier verworfen ist. Sie st[e]llt diese Nachricht an die Spitze ihres amtlichen Theils. Sodann enthält sie eine „Kundmachung“ des Wiener Pascha, Freiherrn von Welden, worin es heißt:</p> <p>„Es sind gestern Nachmittags aus dem sogenannten rothen Hause drei Schüsse auf vorübergehende Militärs gefallen, und bei Untersuchung des Hauses hat man bei Johann Schleifer einen Pack scharfer Patronen gefunden.</p> <p>Schon als die Abgabe der Waffen jeder Art, somit auch der Schießwaffen, unter Androhung der standrechtlichen Behandlung befohlen wurde, hätte sich Jedermann die Folgerung selbst ableiten können, daß darunter auch die Munition begriffen sei, nachdem ohne diese von den Schießwaffen kein Gebrauch gemacht werden kann. Um aber darüber jeden Zweifel zu benehmen, findet man das Verbot des ungesetzlichen Aufbewahrens und Erzeugens von Pulver und Schießbaumwolle und scharfen Patronen ausdrücklich auszusprechen, und festzusetzen, daß jene, welche derlei Munitions-Vorräthe besitzen, selbe an das k. k. Zeughaus binnen drei Tagen, vom 12. d. M. an gerechnet, abzuliefern haben.“</p> <p>Der nämliche Pascha verkündet ferner, daß die „Ostdeutsche Post“ auf Befehl des hohen Ministerraths wegen eines Artikels: „das Ereigniß von Kremsier“ unterdrückt worden und dies geschehen ist, damit es „den Redakteuren der übrigen Zeitschriften zur Warnung diene.“</p> <p>Wieder ist ein Hausknecht wegen mißliebiger Aeußerungen in einem öffentlichen Schenklokale zu 6 monatlichem Arrest in Eisen verurtheilt worden.</p> </div> <div xml:id="ar199_012" type="jArticle"> <head><bibl><author>*</author></bibl> Wien, 13. Jan.</head> <p>Die schon früher erwähnte Proklamation des Windischgrätz an die Ungarn lautet wörtlich:</p> <p>1) Jeder Einwohner, der mit was immer für eine Waffe in der Hand gefangen genommen wird, ist augenblicklich „durch den Strang hinzurichten.“ 2) Jede Ortschaft, aus welcher mehrere Einwohner vereint sich erkühnen, von der k. k. Armee Kouriere, Transporte oder einzelne Kommandanten anzugreifen, oder ihr auf welch' immer für eine Art zu schaden, wird „der Erde gleich gemacht.“ 3) Die Ortsobrigkeiten bürgen „mit ihrem Kopfe“ für die Aufrechthaltung der Ruhe.</p> <p>General Bem soll mit seinem Korps über die Gebirgspässe in dte Bukowina eingedrungen sein und Oberst Urban sich schon bis Seret zurückgezogen haben. In Czerniowice ist man darüber in der größten Bestürzung.</p> </div> <div xml:id="ar199_013" type="jArticle"> <head>Wien, 12. Jan.</head> <p>Das Ministerium des Innern hat wieder die Verordnung vom Juli des Jahres 1846 gegen die Deutschkatholiken in Wirksamkeit gesetzt. Diese Verordnung erklärte bekanntlich die Deutschkatholiken als zur Kategorie der verbotenen Gesellschaften gehörig, und versagte jedem den Eintritt über die Gränzen Oesterreich's.</p> <p>Das starke österreichische Ministerium fordert von dem schwachen Sachsen die Auslieferung der nach den Oktobertagen aus Wien nach Dresden und Leipzig geflüchteten Schriftsteller.</p> <p>Baron Kulmer, der Minister für Kroatien, äußerte sich, daß er die Slowanska Lipa in Agram nicht dulden werde.</p> <bibl>(C. Bl. a. B.)</bibl> </div> <div xml:id="ar199_014" type="jArticle"> <head>Triest, 7. Januar.</head> <p>Im Frühjahre soll der Bau einer Insel vor dem Hafen zwischen dem Leuchtthurm und dem Lazareth beginnen, auf welcher ein zwei Stock hohes Befestigungswerk mit 20 Kanonen aufgeführt werden wird. Es ist dies ein alter Plan des Feldzeugmeisters Grafen Nugent, dem wir auch die Befestigung des Hafens von Pola zu verdanken haben, über welche in jener Zeit auch vielfach gelächelt wurde, deren Zweckmäßigkeit sich aber im vergangenen Jahre so glänzend bewährt hat. Der Bau obenerwähnter Insel wird viel kosten, aber er wird Hafen und Stadt vor jedem Angriff, jeder Beschießung schützen. Nebenbei wird sie freilich auch nicht ungeeignet sein, die Stadt in Respekt zu halten. — Vorgestern kam ein Schweizer-Offizier hier an, um die Ankunft von 4000 Schweizern anzuzeigen, die der König von Neapel in Gold genommen und die hier nach Neapel eingeschifft werden sollen. — Heute Morgens ist ein neapolitanisches Kriegsdampfschiff in unseren Hafen eingelaufen, wahrscheinlich um die Schweizer abzuholen.</p> <bibl>(C. Bl. a. B.)</bibl> </div> <div xml:id="ar199_015" type="jArticle"> <head>Breslau, 15. Jan.</head> <p>Von der „A. Od.-Ztg.“ wird folgendes interessante und lehrreiche Dokument, bestehend in einem <hi rendition="#g">Hirtenbriefe</hi> des Direktoriums der oberschlesischen Eisenbahn-Gesellschaft an seine Beamten, der Oeffentlichkeit übergeben:</p> <p>„Der Geist der Gesetzlichkeit und Ordnung, welcher unsere Verwaltung beleben muß, der Mechanismus unseres Dienstes und die Stellung unseres Eisenbahn-Unternehmens zum Gouvernement, als höchst betheiligtem Aktionär und als aufsichtsführende und kontrollirende oberste Landespolizeibehörde, macht es unabweislich, daß unsere Beamten mit den Grundsätzen unserer konstitutionell-monarchischen Staatsverfassung sich nie in Opposition befinden und sich daher unter keinen Umständen an Volksversammlungen oder andern Vereinbarungen durch Wort, Schrift und That betheiligen, die den Umsturz des bestehenden Staatsorganismus herbeiführen könnten.</p> <p>Sollte einem der Beamten aber eine derartige Opposition Gewissenssache sein, so gewärtigen wir, daß er unseren Dienst unverzüglich verläßt. Wir werden fortan mit aller Energie auf die Durchführung dieser Grundsätze wachen lassen, und denjenigen Beamten, welcher denselben entgegenhandelt, aus unserer Administration entfernen.</p> <p>Gleichzeitig machen wir Ihnen bekannt, daß wir den Dienst in der Bürgerwehr unverträglich mit dem Dienst unserer Beamten erachten, und Ihnen daher in Gemäßheit des §. 11 sub 4 des Bürgerwehrgesetzes vom 17. Oktober 1848 den Eintritt, resp. das Verbleiben in der Bürgerwehr, untersagen.</p> <p>Sollte diese Anordnung Ihnen zu erfüllen zu lästig werden, so erwarten wir ebenmäßig Ihre Kündigung unseres Dienstes.“</p> <p>Das nämliche Blatt theilt noch Folgendes mit:</p> <p>Der Volksvertreter Eduard Reichenbach hat vor ein paar Tagen in Reichenstein einen seltsamen Zwischenfall erlebt. Reaktionäre, die dort seine Ankunft auf der Durchreise erfuhren, hatten mit Geld und guten Worten einen Volksauflauf bewerkstelligt, um unseren Reichenbach aus der Stadt zu bringen. Die Sache fiel aber schief aus, Reichenbach trat furchtlos unter die Menge, klärte sie über sein Wirken und die Absichten ihrer Verführer auf, diese wurden entlarvt und der schmählichen Bestechung mit 5 Sgr. für den Mann überführt, mußten schimpflich das Feld räumen und Reichenbach trug, wie immer das offene Wort, den Sieg davon.</p> <p>Um die Stadt Friedeberg werden an 5000 Mann Truppen zusammengezogen, weil — nun weil ein Bauer, dem einer der Soldaten die Geliebte abspenstig gemacht, den Soldaten durchprügeln ließ und bei der Gelegenheit auch eine Patrouille etwas abbekam!</p> <p>Der Landrath des Kreutzburger Kreises hat für die Dauer des dortigen Belagerungszustandes das hier erscheinende Blatt, der „Putsch“ betitelt, verboten. Wrangel's Lorbeeren ließen den guten Mann (einen Grafen von Monts) nicht schlafen. Am „Putsch“ hat er sich die ersten gewonnen und die Ruhe ist wieder bei ihm eingekehrt.</p> </div> <div xml:id="ar199_016" type="jArticle"> <head><bibl><author>086</author></bibl> Aus Netzcroatien.</head> <p>Das sind also die Heldenthaten des wohldisziplinirten <hi rendition="#g">treuen</hi> Heeres des Potsdamer Königs, daß es Wehrlose in die Scheunen trieb und diese dann anzündete, daß es den Bräutigam an der Seite seiner geliebten Braut und im Beisein der jammernden Mutter niederschoß, daß es wehrlose Polinnen, die die Nationalhymne sangen, mit Ruthen peitschte. Und dafür den schönen Neujahrswunsch, <hi rendition="#g">dafür die Orden?!</hi> Also Orden werden jetzt schon gegeben, wenn ein Bruder den andern erschlägt, denn war der Aufstand in Polen etwas anderes, als ein Bürgerkrieg? Wo sind die goldenen Versprechungen? <hi rendition="#g">Ich</hi> bedarf des Heeres, nicht des Volkes jetzt; daher auch nur <hi rendition="#g">mein</hi> </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1082/0002]
* Berlin, 15. Januar. Der Unterrichtsminister, Hr. Ladenberg, hat an alle k. Regierungen folgendes Rundschreiben zu erlassen geruht:
„Die königl. Regierung veranlasse ich, obenstehende Verfügung des Hrn. Ministers des Innern an die Volksschullehrer Ihres Bezirkes zu vertheilen. In diesem Erlaß ist die Bedeutung der bevostehenden Wahlen in die preußischen Kammern für die weitere Entwicklung unseres neuen Staatslebens, und die Aufgabe der Behörden in Bezug auf diese Wahlen klar dargelegt. Bei dem Einfluß, welchen die Volksschullehrer, namentlch auf dem Lande, in ihrem steten Verkehr mit den Familien und Gemeinden, nach Maßgabe des ihnen zugewendeten Vertrauens auf die Berichtigung irrthümlicher Ansichten und Mißverständnisse, auf die Belehrung des Volkes über die Fragen, um deren Entscheidung es sich gegenwärtig handelt, üben, kann es für dieselben nur ein Beweis meines in sie gesetzten Vertrauens sein, wenn ich durch Mittheilung des obenstehenden Erlasses die Ueberzeugung bethätige, daß sie den gegenwärtigen Zeitpunkt als einen solchen verstanden haben, wo nicht die Regierung, sondern das Vaterland, die Vergangenheit und die Zukunft des Volkes fordert, daß nicht durch ihre Unthätigkeit und Versäumniß oder gar durch ihre Schuld die Wähler unaufgeklärt bleiben über ihre Pflichten und die Anforderungen, welche die höchsten Interessen des Staates und des Volkes gebieterisch an seine jetzt zu wählenden Vertreter stellen. — Die Wahlen, welche das Volk jetzt trifft, werden entscheiden, ob die schreckliche Lehre der nächsten Vergangenheit verstanden worden ist, oder ob der frevelhafte Versuch wiederholt, und die Existenz eines auf Sitte, Wahrheit und Recht gegründeten Staats nochmals auf die gefährliche Probe gestellt werden soll. Nur solche Vertreter, welche mit der nöthigen Einsicht in das Wesen und die Aufgabe des Staates selbstständige Erfahrung in ihrem nächsten Lebensberuf verbinden; deren Herz nicht weniger lebendig für die gesetzliche Freiheit des Volkes, wie treu für den König und das angestammte Herrscherhaus schlägt; die durch rechtliches und unbescholtenes Leben in Familie und Gemeinde das Recht als die Grundlage jedes Gemeinwesens haben achten gelernt; welche wahre Bildung und echt religiösen Sinn als die Bedingungen der weiteren, auch materiell gedeihlichen, Entwicklung des Volkslebens schätzen, und welche fern von allen eitlen und selbstsüchtigen Zwecken den Muth und die Hingebung besitzen, diese ihre Erkenntniß und ihren Willen zum Besten des Volkes geltend zu machen: nur solche Vertreter werden im Stande sein, im treuen Bunde mit einer starken, das Gesetz und die Ordnung schirmenden, freisinnigen Regierung das Werk zu vollenden, welchem der einsichtsvolle und treue Theil des Volkes sehnsüchtig entgegensieht. Das Volk hat solche Männer genug in seiner Mitte! Es liegt mit in der Hand der Lehrer, solche Männer zu bezeichnen, ihre Wahl zu sichern und in dieser Weise in einer freien, ihnen als Bürger des Staates zustehenden Thätigkeit den Behörden die Lösung der Aufgabe erleichtern zu helfen, welche denselben durch den vorstehenden Erlaß des Herrn Ministers des Innern gestellt worden ist Mir genügt es, die Lehrer auf diese ihre Pflicht als Bürger aufmerksam gemacht zu haben, und glaube ich erwarten zu dürfen, daß dieselben bei dieser Gelegenheit beweisen werden, wie sie die hohe Aufgabe verstanden haben, die der Schule, und in derselben den Lehrern durch die neue Verfassung zugewiesen ist.
Berlin, den 30. Dezember 1848.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.
v. Ladenberg.
Berlin, 15. Jan. Als noch die äußerste Linke der aufgelösten Nationalversammlung bei Mylius tagte, begab es sich eines Abends, daß man einen nicht dahin Gehörigen, einen Spion, entdeckte, wie sich nachher ergab, einen Schutzmann in Civilkleidern, welcher geständlich dahin abgeschickt worden war, um die Versammlung zu belauschen. Die Aufregung darüber war sehr groß. Der Ertappte mußte unfreiwillig ins vierte Stock hinaufsteigen, wo mehrere, nicht zur Nationalversammlung gehörige Personen, welche der damals herrschenden Volkspartei angehörten, ein Gericht über ihn eröffneten. Der Spruch fiel, wie es im Kriegsrecht bei Spionen üblich ist, auf den Tod aus, und zwar auf den Tod durch den Strang. Man kann sich denken, daß dem Diener der Gerechtigkeit, der seinen Diensteifer mit dem Leben büßen sollte, nicht wohl zu Muthe ward. Indem man vor den erschrokkenen Augen des armen Sünders eben schon Anstalten zur Vollstreckung des blutigen Urtheils traf, erschien der Abg. Jung und befreite den geängstigten Missethäter aus den Händen seiner Richter. Ohne Zweifel war das Ganze nichts weiter, als eine improvisirte Komödie, um dem Schutzmann für die Zukunft die Luft zum Spioniren zu verleiden. Inzwischen hört man aber jetzt, daß der Vorfall Gegenstand gerichtlicher Verhandlungen geworden sein soll.
(Publizist.) X Berlin, 15. Januar. Nach Aufzählung der bekannten Bedingungen, unter denen Vater Wrangel die Abhaltung von Wahl-Versammlungen gestattet hat, sagt der Publicist: „Diese Beschränkungen und Controlen scheinen jedoch zur Aufrechthaltung der belagerungsmäßigen Ruhe und Ordnung und zur Beseitigung aller deshalb stattfindenden Befürchtungen der Polizeibehörde noch nicht genügend, denn es sind außerdem theils Polizeibeamte in Uniform, theils Schutzmänner in Civilkleidung in den Versammlungen erschienen, wie Erstere ausdrücklich auf Befragen erklärten (wir führen namentlich den Polizeikommissarius Hermann an), um die Versammlung zu überwachen und darüber Bericht zu erstatten, wobei er ein Papier vorzeigte, welches den desfallsigen Befehl enthalten sollte. Man kann daraus schließen, daß den Schutzmännern, welche sich als Urwähler in den Bezirks-Versammlungen einfinden, ähnliche Befehle zugegangen sein werden und wie man hört, sollen von solchen doppeltgestaltigen Urwählern in der That bereits Denunciationen wegen gehaltener Reden erfolgt und gerichtliche Verfolgungen deshalb eingetreten sein.
Von allen Seiten und aus den verschiedensten Bereichen der Beamtenwelt gehen uns Mittheilungen über politische Inquisitionsversuche Seitens der Ministerien und der höhern Beamten zu. Diese Maaßregelung der politischen Handlungen und sogar der Denkweise der Unterbeamten ist förmlich durch Instruktionen aus den verschiedenen ministeriellen Departements organisirt worden und macht sich sowohl hier als in den Provinzen auf die gehässigste Weise geltend So versichert man uns namentlich und liefert uns auch die thatsächlichen Belege dazu, daß die Präsidenten und Direktoren der verschiedenen Gerichtshöfe vom Justizministerium aus die strengste Anweisung erhalten haben die politischen Gesinnungen und Handlungen der Mitglieder und Unterbeamten ihrer Collegien sorgfältig zu überwachen, dabei ihre Aufmerksamkeit namentlich auf Diejenigen zu lenken, welche republikanischen Gesinnungen huldigten oder in der otroyirten Verfassung weder eine Erfüllung der Wünsche des Volkes noch der Versprechungen des Königs sehen. Einzelne Chefs von Gerichtshöfen entfalten denn auch schon einen löblichen Eifer in Verfolgung demokratisch gesinnter Subalternen. Unter diesen Inquisitoren zeichnet sich der hiesige Stadtgerichts-Direktor Schröder rühmlichst aus, welcher seiner Untergebenen nicht einmal gestatten will in Privatgesprächen „sich so zu äußern, daß ein schwankendes politisches Gemüth der Regierung abwendig gemacht werden könne.“
In gleicher Weise wirkt auf einem andern Felde die Elberfelder Celebrität, der neue Direktor unseres Gewerbe-Instituts Dr. Egen. Derselbe hat den sogar schon mit Gehalt versehenen und 24-30 Jahr alten Zöglingen der ersten Abtheilung des von ihm geleiteten Instituts die politische Selbstständigkeit abgesprochen und die Theilnahme an den Urwahlen untersagt, wenn sie Zöglinge des Instituts bleiben wollen. Auch hat er überhaupt den ferneren Besuch des Instituts als unverträglich mit demokratischer Gesinnung dargestellt. In Folge dieser Gesinnungsinquisition ist denn auch der älteste Zögling, obgleich ein verheiratheter, seines Gehalts bedürftiger Mann aus seiner Stellung ausgeschieden.
X Berlin, 16. Jan. Immer allgemeiner verbreitet sich hier das schon früher erwähnte Gerücht, daß der Belagerungszustand am Vorabende der Wahlen aufgehoben werden wird, jedoch nicht, ohne daß vorher zwei Gesetze für Bestrafung von Preßvergehen und Behufs Beschränkung der Versammlungsfreiheit oktroyirt werden.
Nachstehend ein kleines, erbauliches Pröbchen von den Mitteln, zu denen Polizeibeamte greifen, um den Preußenvereinen den Einfluß auf die Wahlen zu erleichtern. Zugleich wird man den hohen Grad der Achtung bemessen lernen, den unsere Polizei vor der Habeas-Corpus-Akte hat.
Am 18. März ward bekanntlich die Berliner Landwehr einberufen. Am 19. jedoch leisteten nur sehr Wenige der Aufforderung Folge. Unter den Nichterschienenen war auch ein junger Mann von guter demokratischer Gesinnung aus dem 47. Bezirk, Namens Ulrich. Den ganzen Sommer und Herbst über ward derselbe, wegen seiner nicht erfüllten Pflicht als Landwehrmann, nicht im Entferntesten beunruhigt. Gestern Morgen aber ward er plötzlich vor den Polizeikommissär seines Bezirks geladen und dieser erklärte ihm sofort bei seinem Eintritt, er sei sein Arrestant und habe sich sofort ins Militärgefängniß zu begeben. Jede Frage nach einem richterlichen Urtheilsspruch oder Verhaftsbefehl, sowie alles Protestiren des Betheiligten, der freilich bei den Wahlversammlungen des Bezirks eine gewisse Thätigkeit zu Gunsten der demokratischen Partei entfaltet hatte, halfen nichts. Ein Gensdarm und einige Konstabler brachten ihn in Militärarrest. Aber diese ungerechtfertigte Verhaftung erzeugte bald im Bezirke selbst, wo man den wahren Grund dieser Gewaltmaßregel leicht durchschaute, eine solche Aufregung, daß die einflußreichsten Personen der reaktionären Partei selbst, es für gerathen hielten, ihren Einfluß behufs der Entlassung Ulrichs aus der Haft zu verwenden. Diese erfolgte auch noch gestern Nachmittag, konnte jedoch nicht verhindern, daß ein großer Theil der sich konstitutionell-monarchisch nennenden Partei zu der demokratischen übergingen.
Unsere heutigen Zeitungen bringen plötzlich eine Erneuerung des Steckbriefes gegen Gustav Julius, frühern Herausgeber der „Zeitungshalle.“
* Berlin, 15. Jan. Die Vorlesungen, welche Bruno Bauer auf Veranlassung des Vereins der jüngern Kaufmannschaft im Börsensaale zu halten beabsichtigte, sind durch das Polizeipräsidium untersagt worden.
61 Wien, 13. Jan. Die unter der Firma: „Gleichberechtigung aller Nationalitäten“ zum Vergnügen des Olmützer „jugendlichen“ Tsintschiskhan und Sultanin-Mutter in unserm europäisch-chinesischen Kaiserthum angestellten Nationalhetzjagden sollen abermals an Ausdehnung gewinnen. Die wegen ihres romanhaften Wesens früher so angestaunten Tigerhetzjagden treten vor der österreichischen Bestienjagd zum Vergnügen obgedachter Herrschaften bescheiden in den Hintergrund. — Die Wasserpolaken nämlich, deren auch Oesterreich sich erfreut, sollen zur 101ten Nation des „mächtigen“ Standrechtreiches erhoben werden. Wie den Ruthenen, so hat Olmütz nunmehr den Wasserpolaken, die sich bei der Entschleierung der österreichischen Natiönchen vergessen sahen, zurufen lassen: „Ihr seid Wasserpolaken; seid von den Polen von jeher unterdrückt worden, ihr müßt euch rächen, die Polen todt schlagen!“ Die Wasserpolaken antworten, wie die Ruthenen: „Ja, wir sind die berühmte Nation der Wasserpolaken, und schlagen die Polen todt!“ Nun geht's los. Galizien wird reorganisirt, Lemberg wird zur Hauptstadt von Ruthenien, Krakau aber zur Hauptstadt der Wasserpolakei gemacht. Wer da behauptet, Krakau sei eine urpolnische Stadt, ist nicht nur ein Ignorant, der die berühmte Historie der Wasserpolaken nicht kennt, sondern er ist auch ein Hochverräther und Freiheitsfeind, weil er die „Gleichberechtigung“ desavouirt, d. h., das nur dem Tsintschiskhan und Sultanin-Mutter zustehende Recht, die eine Nation je nach Belieben mit der andern todt zu schlagen. — Indessen gibt es ungeachtet der österreichischen National-Freiheits-Bestrebungen selbst unter den Wasserpolaken bedeutende Sympathien für die nach der Olmützer Behauptung in der Geschichte nur als Idee dagewesenen Polen; es gibt daselbst noch bedeutendere Sympathien für die Magyaren und für ihren Kampf. Man gesteht dies nun zwar in Olmütz nicht offiziell, aber man weiß es doch offiziell und handelt energisch-offiziell dagegen. Man hat dort z. B. einen besondern Pick gegen die preußische Wasserpolakei, die umgekehrt, wie die türkischen Serben, nicht nur keine Freischaaren zur Unterstützung von Tsintschiskhans Armee über die Gränze sendet, sondern sich so wenig genirt, daß sie die Magyaren ziemlich unterstützt. Wenigstens behaupten die zahlreich in die preußische Wasserpolakei geschickten österreichischen Spione dies als Thatsache.
Olmütz soll unter diesen Umständen eine offizielle Anfrage in Berlin gemacht, und dann durch den bekannten General Brühl die Antwort erhalten haben, man werde die Gränze noch besser, als geschehen, beaufsichtigen, und auf die ungarischen Flüchtlinge vigiliren. In Betreff der letztern soll man sich namentlich wegen etwaigem Eintreffen Kossuth's in der preußischen Wasserpolakei vereinbart haben. Oesterreich würde immer zittern müssen, wenn Kossuth frei entkäme, Preußen wird ihn daher vorkommenden Falls packen. Das Verhältniß zwischen Olmütz und Potsdam ist überhaupt nicht so schroff, als man glaubt. Preußen bleibt, wie zu Metternich's Zeit, Oesterreichs unterthäniger Diener und exequirt dessen und Rußlands Befehle.
Die preußische Kaiserlichkeit ist nur ein Weihnacht-Abendmährchen, das am Tage verschwindet. Man begreift in Potsdam wie in Olmütz, daß man die Völker mit glänzendem Weihnachtsplunder berücken muß, damit sie ihre wahren Interessen vergessen oder übersehen. Mit dem Feindschafts-Schein gewinnen Oesterreich und Preußen jetzt weit mehr, als mit dem früheren Freundschafts-Schein; denn die Völker beschäftigen sich mit dem erstern, während die Kabinete ihnen mit aller Freundschafts-Wirklichkeit die Haut über die Ohren ziehen. Zu den Gränzgefälligkeiten Preußens gehört auch noch folgende: Um die Ausfuhr von Silber und Gold hintertreiben zu helfen, hat Preußen alles österreichische Geld amtlich taxiren lassen. Die Taxe ist sehr gering ausgefallen, sowohl für österreichisches Papier, als für Metall. Dadurch wird namentlich letzteres, welches sich sonst hier sehr verbreiten müßte, in Oesterreich zurückgehalten. Preußen könnte schöne Geld-Gränzgeschäfte machen, allein sein österreichischer Patriotismus ist zu delikat. Eine weitere Gefälligkeit Preußens besteht darin, daß seine Beamten zugleich österreichische sind. Die schaarenweise im Lande umherziehenden Spione Oesterreichs wissen dieselben sehr geschickt zu dingen, und erfahren von ihnen dann alles, was sie zu wissen und nach Wien, wie Olmütz, zu berichten nöthig haben. Man muß sich daher hüten, wenn man aus der preußischen Wasserpolakei nach der österreichischen reist, denn dort kennt einen dann schon alle Welt. Dieselben preußischen Beamten verrichten nebenbei dann auch noch dieselben Dienste für Rußland und strafen auf diese Weise das Sprichwort Lügen, daß man nicht dreien Herren auf einmal dienen könne.
Unter die wichtigen Geschäfte der östreichisch-preußischen Spione gehört endlich auch, überall im Volke Nachrichten von magyarischen Niederlagen zu verbreiten, die Magyaren als Feiglinge, die magyarische Sache als eine rein verlorene darzustellen. Während es z. B. gewiß ist, daß Schlick von Kaschau bis Eperies zurückgeworfen worden ist, und die Banden der Hukuler zur Abhaltung der Magyaren herauffanatisirt werden mußten, wird dieses Umstandes mit keiner Silbe erwähnt, aber großsprecherisch verbreitet, die Magyaren seien von Schlick furchtbar zusammengehauen worden.
* Wien, 13. Jan. Die amtliche Zeitung verkündigt mit Wollust, daß § 1 der Grundrechte von den feigen Memmen in Kremsier verworfen ist. Sie st[e]llt diese Nachricht an die Spitze ihres amtlichen Theils. Sodann enthält sie eine „Kundmachung“ des Wiener Pascha, Freiherrn von Welden, worin es heißt:
„Es sind gestern Nachmittags aus dem sogenannten rothen Hause drei Schüsse auf vorübergehende Militärs gefallen, und bei Untersuchung des Hauses hat man bei Johann Schleifer einen Pack scharfer Patronen gefunden.
Schon als die Abgabe der Waffen jeder Art, somit auch der Schießwaffen, unter Androhung der standrechtlichen Behandlung befohlen wurde, hätte sich Jedermann die Folgerung selbst ableiten können, daß darunter auch die Munition begriffen sei, nachdem ohne diese von den Schießwaffen kein Gebrauch gemacht werden kann. Um aber darüber jeden Zweifel zu benehmen, findet man das Verbot des ungesetzlichen Aufbewahrens und Erzeugens von Pulver und Schießbaumwolle und scharfen Patronen ausdrücklich auszusprechen, und festzusetzen, daß jene, welche derlei Munitions-Vorräthe besitzen, selbe an das k. k. Zeughaus binnen drei Tagen, vom 12. d. M. an gerechnet, abzuliefern haben.“
Der nämliche Pascha verkündet ferner, daß die „Ostdeutsche Post“ auf Befehl des hohen Ministerraths wegen eines Artikels: „das Ereigniß von Kremsier“ unterdrückt worden und dies geschehen ist, damit es „den Redakteuren der übrigen Zeitschriften zur Warnung diene.“
Wieder ist ein Hausknecht wegen mißliebiger Aeußerungen in einem öffentlichen Schenklokale zu 6 monatlichem Arrest in Eisen verurtheilt worden.
* Wien, 13. Jan. Die schon früher erwähnte Proklamation des Windischgrätz an die Ungarn lautet wörtlich:
1) Jeder Einwohner, der mit was immer für eine Waffe in der Hand gefangen genommen wird, ist augenblicklich „durch den Strang hinzurichten.“ 2) Jede Ortschaft, aus welcher mehrere Einwohner vereint sich erkühnen, von der k. k. Armee Kouriere, Transporte oder einzelne Kommandanten anzugreifen, oder ihr auf welch' immer für eine Art zu schaden, wird „der Erde gleich gemacht.“ 3) Die Ortsobrigkeiten bürgen „mit ihrem Kopfe“ für die Aufrechthaltung der Ruhe.
General Bem soll mit seinem Korps über die Gebirgspässe in dte Bukowina eingedrungen sein und Oberst Urban sich schon bis Seret zurückgezogen haben. In Czerniowice ist man darüber in der größten Bestürzung.
Wien, 12. Jan. Das Ministerium des Innern hat wieder die Verordnung vom Juli des Jahres 1846 gegen die Deutschkatholiken in Wirksamkeit gesetzt. Diese Verordnung erklärte bekanntlich die Deutschkatholiken als zur Kategorie der verbotenen Gesellschaften gehörig, und versagte jedem den Eintritt über die Gränzen Oesterreich's.
Das starke österreichische Ministerium fordert von dem schwachen Sachsen die Auslieferung der nach den Oktobertagen aus Wien nach Dresden und Leipzig geflüchteten Schriftsteller.
Baron Kulmer, der Minister für Kroatien, äußerte sich, daß er die Slowanska Lipa in Agram nicht dulden werde.
(C. Bl. a. B.) Triest, 7. Januar. Im Frühjahre soll der Bau einer Insel vor dem Hafen zwischen dem Leuchtthurm und dem Lazareth beginnen, auf welcher ein zwei Stock hohes Befestigungswerk mit 20 Kanonen aufgeführt werden wird. Es ist dies ein alter Plan des Feldzeugmeisters Grafen Nugent, dem wir auch die Befestigung des Hafens von Pola zu verdanken haben, über welche in jener Zeit auch vielfach gelächelt wurde, deren Zweckmäßigkeit sich aber im vergangenen Jahre so glänzend bewährt hat. Der Bau obenerwähnter Insel wird viel kosten, aber er wird Hafen und Stadt vor jedem Angriff, jeder Beschießung schützen. Nebenbei wird sie freilich auch nicht ungeeignet sein, die Stadt in Respekt zu halten. — Vorgestern kam ein Schweizer-Offizier hier an, um die Ankunft von 4000 Schweizern anzuzeigen, die der König von Neapel in Gold genommen und die hier nach Neapel eingeschifft werden sollen. — Heute Morgens ist ein neapolitanisches Kriegsdampfschiff in unseren Hafen eingelaufen, wahrscheinlich um die Schweizer abzuholen.
(C. Bl. a. B.) Breslau, 15. Jan. Von der „A. Od.-Ztg.“ wird folgendes interessante und lehrreiche Dokument, bestehend in einem Hirtenbriefe des Direktoriums der oberschlesischen Eisenbahn-Gesellschaft an seine Beamten, der Oeffentlichkeit übergeben:
„Der Geist der Gesetzlichkeit und Ordnung, welcher unsere Verwaltung beleben muß, der Mechanismus unseres Dienstes und die Stellung unseres Eisenbahn-Unternehmens zum Gouvernement, als höchst betheiligtem Aktionär und als aufsichtsführende und kontrollirende oberste Landespolizeibehörde, macht es unabweislich, daß unsere Beamten mit den Grundsätzen unserer konstitutionell-monarchischen Staatsverfassung sich nie in Opposition befinden und sich daher unter keinen Umständen an Volksversammlungen oder andern Vereinbarungen durch Wort, Schrift und That betheiligen, die den Umsturz des bestehenden Staatsorganismus herbeiführen könnten.
Sollte einem der Beamten aber eine derartige Opposition Gewissenssache sein, so gewärtigen wir, daß er unseren Dienst unverzüglich verläßt. Wir werden fortan mit aller Energie auf die Durchführung dieser Grundsätze wachen lassen, und denjenigen Beamten, welcher denselben entgegenhandelt, aus unserer Administration entfernen.
Gleichzeitig machen wir Ihnen bekannt, daß wir den Dienst in der Bürgerwehr unverträglich mit dem Dienst unserer Beamten erachten, und Ihnen daher in Gemäßheit des §. 11 sub 4 des Bürgerwehrgesetzes vom 17. Oktober 1848 den Eintritt, resp. das Verbleiben in der Bürgerwehr, untersagen.
Sollte diese Anordnung Ihnen zu erfüllen zu lästig werden, so erwarten wir ebenmäßig Ihre Kündigung unseres Dienstes.“
Das nämliche Blatt theilt noch Folgendes mit:
Der Volksvertreter Eduard Reichenbach hat vor ein paar Tagen in Reichenstein einen seltsamen Zwischenfall erlebt. Reaktionäre, die dort seine Ankunft auf der Durchreise erfuhren, hatten mit Geld und guten Worten einen Volksauflauf bewerkstelligt, um unseren Reichenbach aus der Stadt zu bringen. Die Sache fiel aber schief aus, Reichenbach trat furchtlos unter die Menge, klärte sie über sein Wirken und die Absichten ihrer Verführer auf, diese wurden entlarvt und der schmählichen Bestechung mit 5 Sgr. für den Mann überführt, mußten schimpflich das Feld räumen und Reichenbach trug, wie immer das offene Wort, den Sieg davon.
Um die Stadt Friedeberg werden an 5000 Mann Truppen zusammengezogen, weil — nun weil ein Bauer, dem einer der Soldaten die Geliebte abspenstig gemacht, den Soldaten durchprügeln ließ und bei der Gelegenheit auch eine Patrouille etwas abbekam!
Der Landrath des Kreutzburger Kreises hat für die Dauer des dortigen Belagerungszustandes das hier erscheinende Blatt, der „Putsch“ betitelt, verboten. Wrangel's Lorbeeren ließen den guten Mann (einen Grafen von Monts) nicht schlafen. Am „Putsch“ hat er sich die ersten gewonnen und die Ruhe ist wieder bei ihm eingekehrt.
086 Aus Netzcroatien. Das sind also die Heldenthaten des wohldisziplinirten treuen Heeres des Potsdamer Königs, daß es Wehrlose in die Scheunen trieb und diese dann anzündete, daß es den Bräutigam an der Seite seiner geliebten Braut und im Beisein der jammernden Mutter niederschoß, daß es wehrlose Polinnen, die die Nationalhymne sangen, mit Ruthen peitschte. Und dafür den schönen Neujahrswunsch, dafür die Orden?! Also Orden werden jetzt schon gegeben, wenn ein Bruder den andern erschlägt, denn war der Aufstand in Polen etwas anderes, als ein Bürgerkrieg? Wo sind die goldenen Versprechungen? Ich bedarf des Heeres, nicht des Volkes jetzt; daher auch nur mein
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(2017-03-20T13:08:10Z)
Maria Ermakova, Benjamin Fiechter, Susanne Haaf, Frank Wiegand: Konvertierung XML nach DTA-Basisformat
(2017-03-20T13:08:10Z)
Weitere Informationen:Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.
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