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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 197. Köln, 17. Januar 1849. Beilage.

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Civilstand der Stadt Köln.

Den 10. Januar 1849.

Geburten.

Gertr., T. v. Gerh, Scherr, Gärtner, Gereonsw. -- Wilh., S. v. Jos. Blümeling, Tagl., Himmelreich. -- Engelb. Ludw., S. v. Joh. Peter Weinand, Kleiderm., Butterm. -- Agnes, T. v. Joh. Jos. Weber, Faßb., kl. Griechenm. -- Johanna Ther., T. v. Franz Xav. Lohr, Friseur, Hochstr. -- Anton Jos., S. Karl Theod. Steinmayer, Friseur, Schilderg. -- Franz Jacob Hub., S. v. Karl Lehmann, Fruchtmesser, Severinstr.

Sterbefälle.

Christ. Hof, Pförtner, 37 J. alt, unverh., Mauritiussteinw. -- Candida Paul. Anton Hoerster, geschied. von Monschaw, 64 J. alt, Cäcilienstr. -- Joh. Schmitz, Zimmermeister, 47 F. alt, verh., St. Apernstr. -- Ursula Unterkeller, 1 J. 8. M. alt, vor Martin. -- Thomas und Gertr. Roth, 4 T. alt, Cäcilienstr. -- Jacob Dahlen, 2 J. 6 M. alt, Probsteig. -- Joh. Theod. Vorrath, Musketier, 24 J. alt, unverh., Garn.-Lazar. -- Herm. Jos. Ossendorf, 14 M. alt, Friesenw. -- Cath. Scherr, Wittwe Tabat, 72 J. alt, Weideng -- Anna Maria Hohn, Wittwe Schneider, 75 J. alt, kl. Brinkg.

Heirathen.

Karl Dubbelmann, Gerißhändl., und Cathar. Stachel, beide v. hier. -- Wilh. Heinr. Becker, Tagl., Wittwer, v. Urbach, und Elisab. Kirberg, v. hier. -- Joh. Tuchscherer, Tagl., und Anna Cathar. Bock, beide v. hier. -- Martin Krahn, Schifferkn., und Cathar. Kronenberg, beide v. hier.

Bekannmachung.

Zu der nach Art. 60 der Verfassungs-Urkunde vom 5. Dez. v. Jahrs, für die Ausübung der gesetzgebenden Gewalt mitberufenen ersten Kammer, welche gemäß Art. 62 ebendaselbst, aus 180 Mitgliedern bestehen soll, ist nach Art. 2 des interimistischen Wahlgesetzes vom 6. Dez. v. J. jeder Preuße, welcher das 30ste Lebensjahr vollendet hat und einen jährlichen Klassensteuersatz von mindestens 8 Thlr. zahlt oder einen Grundbesitz im Werthe von mindestens 5000 Thalern oder ein reines jährliches Einkommen von 500 Thlr. nachweist in derjenigen Grmeinde, worin er seit sechs Monaten seinen Wohnsitz oder Aufenthalt hat, stimmberechtigter Urwähler, sofern er nicht den Vollbesitz der bürgerlichen Rechte in Folge rechtskräftigen richterlichen Erkenntnisses verloren hat.

Aus der Zahl der stimmberechtigten Urwähler werden die Wahlmänner, von je 100 Urwählern Einer, und aus dieser letzteren die Mitglieder der ersten Kammer nach absoluter Stimmenmehrheit gewählt, wobei zu deren Mitgliede jeder Preuße wählbar ist, welcher das 40ste Lebensjahr vollendet hat und bereits fünf Jahre lang dem preußischen Staatsverbande angehört.

Nach Inhalt des Art. 6 des gedachten interimistischen Wahlgesetzes und des darin bezogenen Verzeichnisses wählt der Regierungsbezirk Cöln 5 Abgeordnete zur ersten Kammer in zwei Wahlbezirken, von welchen der Eine, aus den Kreisen Mülheim, Wipperfürth, Gummersbach, Waldbroel und Sieg bestehend, zwei Abgeordnete, der Zweite aus dem Stadt- und Landkreis Cöln und den Kreisen Bonn, Rheinbach, Euskirchen und Bergheim bestehend, drei Abgeordnete wählt.

Die in der hiesigen Stadt wohnenden, zur Mitwirrung bei der gedachten Wahl berechtigten Urwähler sind unter dem 20. Dez. v. J. öffentlich aufgefordert worden, sich auf dem hiesigen Rathhause zu melden und, da hierselbst die Klassensteuer nicht besteht, den in Art. 2 des Wahlgesetzes bestimmten Nachweis zu führen.

Auf Grund dieser Anmeldungen und der übrigen zu Gebote stehenden Mitteln ist hiernach die Urwählerliste aufgestellt worden. Dieselbe wird zu Jedermanns Einsicht auf dem Rathhause hierselbst von Montag den 15. d. Mts. ab offen gelegt, mit dem Bemerken, daß nach § 3 des Wahlreglements Einwendungen gegen dieselbe innerhalb 5 Tagen nach dieser Bekanntmachung bei der nach § 4 des Reglements von dem Gemeinderathe und dem Unterzeichneten gemeinschaftlich erwählten Kommission, bestehend aus den Herrn:

Appellationsgerichtsrath Belmann, Carl Boisseree, F. Luthmer, Kommerzienrath Schnitzler, Chr. Hamecher und Max Haas,

schriftlich unter der Addresse des Oberbürgermeister-Amts anzubringen sind.

Die nach Art. 3 des Wahlgesetzes zu bildenden Abtheilungen in der hiesigen Stadt, wie das weiter nöthige wird demnächst bekannt gemacht werden.

Cöln den 13. Januar 1849.

Der kommissarische Oberbürgermeister Graeff.

Bekanntmachung.

Die Absender der nachstehenden als unbestellbar zurückgesandten Gegenstände werden aufgefordert, dieselben beim unterzeichneten Ober-Post-Amte gegen Legitimation in Empfang zu nehmen: Ein Brief an Kluse im Haag, rekommandirt; ein Paket an Bayer in Troyes, mit 15 Frs.; an Stille in Unna, gez H. S., 300; Rolshofen in Bornheim, gez. W. L.; Habenig in Mähren, gez. pr. Adr; Kaltesbach in Jülich, gez. B. K, 1; Cremer in Aachen; gez. A. K.; Morel Elkop in Düren, gez. M. M., 2; Lehnmann in Neuß, Nr. 56; d'Eu in Möderath, pr. Adr.; Rellmann in Mainz, gez. H. R, 12; Moeller in Lüttringhausen, L. M; ein Brief an Heinz in Horrem, mit 1 Thlr. C.-A.

Köln, 13. Januar 1849.

Der Ober-Post-Direktor, Rehfeldt.

Bekanntmachung.

Den 19. Jan. c., des Morgens 10 Uhr, werden in dem Geschäftslokale des Unterzeichneten die Materialien zur Unterhaltung der Köln-Frankfurter Staatsstraße, von dem so genannten Hochkreuz bis zur Sieg öffentlich verdungen. Die Anschlagspreise und Bedingungen können vom 10. Januar c. ab, eingesehen werden.

Deutz, 10. Januar 1849.

Der königl. Wegebaumeister Sepp.

Durch Urtheil des Königl. Landgerichts dahier vom 2. Januar d. J. an die Stelle des mit Tode abgegangenen Notar Herrn Reusch zum Sequester der Boismard'schen gesammten Nachlaßmasse ernannt, ersuche ich alle Debenten dieser Masse ihren Verpflichtungen ungesäumt nachkommen zu wollen.

Köln, 16. Januar 1849.

Krahe, Notar Berlich Nr. 19.

Hierdurch die Benachrichtigung, daß die Urkunden meines verlebten Amtsvorgängers Hrn. Notar Reusch, sowie die sämmtlichen Urkunden des verstorbenen Notars Herrn Hahn laut Verfügung des Herrn Ober-Prokurators durch definitive Uebergabe in meine Verwahrung übergegangen sind.

Köln, den 16. Januar 1849.

Krahe, Notar.

Kapitalien von 300, 600, 700, 1000 Thaler und höhern Beträgen sind gegen gute Hypotheke auf ländlichen Besitz zu haben bei Krahe, Notar.

Berlich Nr. 19.

Oeffentliche Vergantung.

Die Lieferung des für die hiesigen Wohlthatigkeits-Anstalten erforderlichen Bedarfe an Stoffen zu Bekleidungs-Gegenständen und Bett-Effekten für das Jahr 1849 soll auf dem Wege einer öffentlichen Licitation am Donnerstag den 25. Januar 1849, Vormittags 10 Uhr, in dem Sitzungssaale der Armen-Verwaltung, Cäcilienstraße hierselbst, vergeben werden, wozu Lieferungslustige mit dem Bemerken ergebenst eingeladen werden, daß hiesige und ausstädtische Ansteigerer, wenn sie der Verwaltung nicht hinlänglich bekannt sind, entweder über ihre Solidität ein von der betreffenden Ortsbehörde legalisirtes Attest beizubringen oder aber einen hier ansässigen soliden Bürgen zu stellen haben.

Die der Licitation zum Grunde gelegten Bedingungen und Lieferungsmuster sind auf unserem Sekretariate, Cäcilienstraße hierselbst, zur Einsicht der Interessenten offen gelegt.

Das pro 1849 erforderliche Quantum beträgt:

A. Fürs Bürgerhospital.
4000 berl. Ellen gebleichtes Flachstuch zu Hemden,
8000 Hanftuch zu Bettüchern,
400 Flachsleinen zu Kissen-Ueberzügen,
60 Bettzwillich,
300 gebleichtes Flachsleinen zu Handtüchern,
800 Pfund Flachs zum Spinnen,
300 berl. Ellen Molton,
300 Bibertuch,
550 Drillich,
500 bedrucktes Nessel,
800 bedrucktes Nessel,
1000 grau Leinen zu Schürzen,
80 Cattun,
700 aschgrau Futterleinen,
600 desgl. Futternessel,
500 ungefärbtes Futternessel,
400 Pfund Wollgarn,
600 Sohlleder,
200 Kalbleder,
12000 Stück größere Schuhnägel,
18000 kleinere ditto
10000 Schuhstifte.
B. Fürs Waisenhaus.
1200 berl. Ellen Leinen zu Betttüchern,
400 weißes Hanfleinen,
200 gekippert Hanfleinen,
300 blau gestreiftes Hanfleinen,
60 Leinen zu Kragen,
1000 grau Strohsackleinen,
400 aschgraues Futterleinen,
300 ungefärbtes Futterleinen,
500 blau Leinen zu Schürzen,
1200 Pfund Sohlleder,
300 Rindleder,
250 Kalbleder,
72000 Stück kleine Schuhnägel,
48000 größere ditto.
C. Für die Arbeits-Anstalt.
1200 berl. Ellen grau wollenes Tuch,
300 grau leinen Zwillich,
1000 grau Futterleinen,
12000 grau Leinen zu Matratzen,
900 Pfund Sohlleder,
300 schwarzes Kalbleder,
15000 Stück große Schuhnägel,
20000 kleinere ditto (pariser).

Köln, 10. Januar 1849.

Die Armen-Verwaltung II. Abth.

Mittwoch den 17. Januar Abends 7 1/2 Uhr findet im Dickopf-(Eiser)schen Saale die zweite Versammlung Kölnischer Urwähler zur Besprechung der am 22. dieses Monats stattfindenden Wahlen statt.

Das Präsidium.

Jeder Urwähler hat unentgeldlichen Zutritt.

Es lebe der Präses der Gerechtigkeit!

Herr Landgerichts-Präsident Heinzmann stellte in der Sitzung des hiesigen Bürger-Vereins zwar nicht in Abrede, daß der Bürgerverein seinen nach Berlin gesandten Deputirte die Reisekosten zu vergüten verpflichtet sei, jedoch mögen diese erst die 1300 Mitglieder des Vereins einklagen.

Kennt Herr Heinzmann die Art. 1999 und 2002 des Code Civil nicht?

Ein famoser Schlafrock besonders für einen Post-Kondukteur geeignet, billig zu haben Streitzeuggasse Nr. 66.

Drei gut möblirte Zimmer nebst Küche auf der Marzellenstraße sind sofort zu vermiethen. Die Expedition sagt wo.

"Neue Rheinische Zeitung."

Nach §. 5 des Gesellschafts-Statuts wird die siebente Einzahlung von 10 Prozent pro Aktie in den nächsten Tagen eingezogen werden, was wir den Herren Aktionären hiermit ankündigen.

Köln, 15. Januar 1849.

Die Geranten. der "Neuen Rheinischen Zeitung."

Bekanntmachung.

Anschließend an die diesseitigen Bekanntmachungen vom 23. v. Mts., bezüglich der Schalden-, Rachen- und Dampfschifffahrt wird noch zur Kenntniß gebracht:

Schaldenfahrt:

1) Das Uebersetzen mit Schalden soll nur bei Tageshelle geschehen, und deßhalb je nach den Tageslängen nach 4 bis 4 1/2 Uhr Nachmittags mit dem Beladen einer Schalde nicht mehr begonnen werden.

2) Zum Aufschreiben der Fuhrwerke nach der Reihe ihrer Ankunft und Anmeldung ist an jeder Rampe ein Aufseher, welcher die Reihenfolge der Einschiffung zu überwachen hat. -- Für zweckmäßiges und sicheres Beladen der Schalden haben die, an jeder Rampe diensthabenden Brückenwärter zu sorgen.

3) Der Dienst des Fähr-Personals beginnt für das Einladen bei dem, an jeder Rampe befindlichen obersten Fähr-Pfahl, und hört auf, sobald das Fuhrwerk etc. wieder aus der Schalde ist.

4) Es hat daher jeder Fuhrmann sein Gefähr für das Einladen bis an jenen Pfahl zu bringen und dort so aufzustellen, daß dasselbe mit dem Fährseil rückwärts die Rampe hinunter geleitet werden kann. Das Herausbringen des Fuhrwerkes aus den Schalden muß mittelst Pferde durch die Führer, gleich nach erfolgtem Anlegen, selbst geschehen; desgleichen die Beaufsichtigung ihrer Pferde. Letzteres gilt auch für alle andere Arten Vieh.

Nachenfahrt:

1) Dieselbe findet bei Tage und bei Nacht Statt. Die Fährleute haben sich entweder in ihren betreffenden Nachen oder in den resp. Wachtstuben aufzuhalten und stehen an jedem Ufer, zunächst unter Aufsicht eines Brückenwärters.

2) In die größeren Nachen sollen nicht mehr als 36, in die kleineren dagegen nur 30 Personen aufgenommen werden; -- Gepäck etc. nach Verhältniß des Raumes unter die Sitzbretter.

3) Ist ein Nachen besetzt, so muß sofort abgefahren werden; sonst können die Fährleute bei Tage 10 Minuten und bei Nacht 30 Minuten, von der ersten Anmeldung zum Uebersetzen an gerechnet, warten. Nach Verlauf dieser Zeiten muß selbst eine einzelne Person übergesetzt werden.

4) Die königl. Post[unleserliches Material] haben stets den Vorrang, und das Recht, einen Nachen allein zu beanspruchen.

5) Bei eingestellter Dampfschifffahrt muß an jedem Ufer für außergewöhnliche Fälle etc. ein Nachen liegen bleiben.

Dampfschifffahrt:

1) Sie währt von Morgens 7 Uhr bis Abends 10 Uhr ununterbrochen. Die letzte Fahrt muß 10 Uhr Abends von Deuz nach Köln stattfinden. 2) In der Regel soll ein Schiff nie länger als 10 Minuten an einem Ufer still liegen. Ausnahmen sind gestattet für die letzten Fahrten vor einem von Deuz abgehenden Eisenbahnzuge, und des Abends nach 7 Uhr bei starkem Eisgange und dunklem oder stürmischem Wetter. 3) Ist ein Schiff nicht sehr mit Personen besetzt, so können Schiebkarren, 1 bis 2 leichte zweirädrige Handwagen, 1 bis 2 Pferde oder sonstiges ruhiges Vieh, sowie Lasten, welche 1 oder 2 Personen mit Einemmale zu tragen im Stande sind, mit aufgenommen werden.

Im Allgemeinen:

1) Aufsichts- und Fähr-Personal ist angewiesen, sich allen ungebührlichen Benehmens gegen das Publikum zu enthalten und über obige Bestimmungen auf Verlangen Auskunft zu geben. 2) Gegründete Beschwerden sind bei der unterzeichneten Behörde anzubringen, indem sonst natürlich eine Abhülfe nicht erwartet werden kann.

Köln, im Januar 1849.

Königl. Schiffbrücken-Verwaltung.

Verloren wurde gestern Abend auf dem hiesigen Posthause eine Brieftasche mit werthvollen Notizen. Der Finder erhält gegen die Zurückbringung derselben im Hof von Holland eine Belohnung von drei Thalern.

Einladung.

Die gewöhnliche monatliche Konferenz aller Dombau-Vereine Kölns findet morgen Mittwoch den 17. Januar, Abends 8 Uhr, im Lokale des "Bürgerlichen Dombau-Vereins", Löwengassen Nr. 11, Statt, wozu sämmtliche Vorstands-Mitglieder und Dombau-Freunde und alle Mitglieder der Vereine einladet der Vorstand.

Für mehrere Apotheken Westphalens suchen zu Ostern noch Gehülfen.

A. C. Frölich et Comp. in Münster.

Bekanntmachung.

Die Lieferung von 460 Klaftern Brennholz, wovon 270 Klaftern in eichenem, und 190 Klaftern in buchenem Scheitholze abzuliefern ist, soll für das hiesige Königliche Magazin an den Mindestfordernden in Verding gegeben werden.

Zu dem Behuf ist Termin auf den 23. Januar c., Vormittags 10 Uhr, in unserm Geschäfts-Lokale angesetzt, und werden daher die Lieferungslustigen hierdurch eingeladen, zunächst ihre schriftlichen Anerbietungen bis dahin portofrei einzureichen, und bei deren Eröffnung, so wie bei den ferneren Verhandlungen über diesen Gegenstand gegenwärtig zu sein.

Die Forderung ist für eine preuß. Klafter für jede Holzsorte zu stellen.

Die bezüglichen weiteren Lieferungs-Bedingungen liegen in unserem Bureau zur Einsicht der Unternehmungslustigen offen.

Köln, den 8. Januar 1849.

Königl. Proviant-Amt.

Vakanter Posten.

In einem höchst achtbaren Handlungshause in Havre, wird unter sehr vortheilhaften Bedingungen ein deutscher Correspondent verlangt.

Reflektirende belieben sich in frankirten Briefen zu wenden an G. & M. post rest. Havre.

Herr Justizminister Rintelen, sie kennen doch das Sprüchwort: qui s'excuse s'accuse.

Zum Besten politischer Flüchtlinge, sind bei M[unleserliches Material]rgeler unter der Haag am Dom zu haben: Wien und des freien Mannes Vaterland, Gedichte von Ed. Schulte jedes zu 4 Pfennigen. Alle werden ersucht, welche politische Farbe sie auch tragen mögen, ein kleines Opfer zu bring[e]n, wofür sie in dem Gedichte reichen Lohn finden, um so mehr, da Niemand wissen kann, ob nicht bald ihn ein ähnliches Loos trifft.

Zu miethen gesucht.

Ein elegantes Wirthschaftslokal nebst Garten in der Nähe der Hochstrasse, Obenmarspforten oder Perlenpfuhl, wird gleich oder auf den 1. März zu miethen gesucht. Offerten unter den Chiffern V. N. 10. beliebe man mit Angabe des Miethpreises in der Expedition abzugeben.

Messingene, bleierne & eiserne Saug- und Druckpumpen sind stets vorräthig, und werden nach Bestellung unter Garantie angefertigt bei August Hönig, Pumpenfabrikant, Altenmarkt Nr. 56 Köln.

Neusilberne und messingene Haarhalter bei August Hönig, Altenmarkt Nr. 56 Köln.

Syrup Pectoral Anglais, oder engl. Brust-Syrup, ein untrügliches Mittel gegen Brustleiden, Verschleimung etc., über dessen Güte die genügendsten Zeugnisse aufliegen, ist einzig ächt zu haben, bei Gebr. Fabry, Altenmarkt Nr. 10- in Köln.

Ganz feine Maiwein-Essenz, genug für 6 Flaschen Maiwein zu machen, die Flasche 4 Sgr. bei Gebrüder Fabry, Altenmarkt Nr. 10-

Deutsches Kaffehaus.

Erster großer Samstag den 20. Januar 1849 Maskenball unter Leitung des Hrn. Franken Sohn.

Karten für Herren a 15 Sgr. Karten für Damen a 7 1/2 Sgr. sind vorläufig bei dem Unterzeichneten,
und bei Herrn Franken Sohn, Sassenhof zu haben. Der Kassenpreis wird erhöht.

Anfang 9 Uhr.

Franken Sohn.

Konzessionirtes Vaudeville-Theater.

Heute Mittwoch den 17. Januar 1849: 5. Gastdarstellung des Herrn Fr. Engelken.

Der Rettigjunge oder der Proletarier und seine Familie.

Schauspiel in 4 Akten von F. Engelken.

***Schulze, Herr Engelken Hierauf: Das Sonntagsräuschchen.

Lustspiel in 1 Akt von Flota.

Entree 10 Sgr., wofür Getränke verabreicht werden.

Kassa-Eröffnung um 6 Uhr.

Anfang 7 Uhr.

Franz Stollwerck.

Der Gerant: Korff.
Druck von J. W. Dietz, Unter Hutmacher Nr. 17.

Civilstand der Stadt Köln.

Den 10. Januar 1849.

Geburten.

Gertr., T. v. Gerh, Scherr, Gärtner, Gereonsw. — Wilh., S. v. Jos. Blümeling, Tagl., Himmelreich. — Engelb. Ludw., S. v. Joh. Peter Weinand, Kleiderm., Butterm. — Agnes, T. v. Joh. Jos. Weber, Faßb., kl. Griechenm. — Johanna Ther., T. v. Franz Xav. Lohr, Friseur, Hochstr. — Anton Jos., S. Karl Theod. Steinmayer, Friseur, Schilderg. — Franz Jacob Hub., S. v. Karl Lehmann, Fruchtmesser, Severinstr.

Sterbefälle.

Christ. Hof, Pförtner, 37 J. alt, unverh., Mauritiussteinw. — Candida Paul. Anton Hoerster, geschied. von Monschaw, 64 J. alt, Cäcilienstr. — Joh. Schmitz, Zimmermeister, 47 F. alt, verh., St. Apernstr. — Ursula Unterkeller, 1 J. 8. M. alt, vor Martin. — Thomas und Gertr. Roth, 4 T. alt, Cäcilienstr. — Jacob Dahlen, 2 J. 6 M. alt, Probsteig. — Joh. Theod. Vorrath, Musketier, 24 J. alt, unverh., Garn.-Lazar. — Herm. Jos. Ossendorf, 14 M. alt, Friesenw. — Cath. Scherr, Wittwe Tabat, 72 J. alt, Weideng — Anna Maria Hohn, Wittwe Schneider, 75 J. alt, kl. Brinkg.

Heirathen.

Karl Dubbelmann, Gerißhändl., und Cathar. Stachel, beide v. hier. — Wilh. Heinr. Becker, Tagl., Wittwer, v. Urbach, und Elisab. Kirberg, v. hier. — Joh. Tuchscherer, Tagl., und Anna Cathar. Bock, beide v. hier. — Martin Krahn, Schifferkn., und Cathar. Kronenberg, beide v. hier.

Bekannmachung.

Zu der nach Art. 60 der Verfassungs-Urkunde vom 5. Dez. v. Jahrs, für die Ausübung der gesetzgebenden Gewalt mitberufenen ersten Kammer, welche gemäß Art. 62 ebendaselbst, aus 180 Mitgliedern bestehen soll, ist nach Art. 2 des interimistischen Wahlgesetzes vom 6. Dez. v. J. jeder Preuße, welcher das 30ste Lebensjahr vollendet hat und einen jährlichen Klassensteuersatz von mindestens 8 Thlr. zahlt oder einen Grundbesitz im Werthe von mindestens 5000 Thalern oder ein reines jährliches Einkommen von 500 Thlr. nachweist in derjenigen Grmeinde, worin er seit sechs Monaten seinen Wohnsitz oder Aufenthalt hat, stimmberechtigter Urwähler, sofern er nicht den Vollbesitz der bürgerlichen Rechte in Folge rechtskräftigen richterlichen Erkenntnisses verloren hat.

Aus der Zahl der stimmberechtigten Urwähler werden die Wahlmänner, von je 100 Urwählern Einer, und aus dieser letzteren die Mitglieder der ersten Kammer nach absoluter Stimmenmehrheit gewählt, wobei zu deren Mitgliede jeder Preuße wählbar ist, welcher das 40ste Lebensjahr vollendet hat und bereits fünf Jahre lang dem preußischen Staatsverbande angehört.

Nach Inhalt des Art. 6 des gedachten interimistischen Wahlgesetzes und des darin bezogenen Verzeichnisses wählt der Regierungsbezirk Cöln 5 Abgeordnete zur ersten Kammer in zwei Wahlbezirken, von welchen der Eine, aus den Kreisen Mülheim, Wipperfürth, Gummersbach, Waldbroel und Sieg bestehend, zwei Abgeordnete, der Zweite aus dem Stadt- und Landkreis Cöln und den Kreisen Bonn, Rheinbach, Euskirchen und Bergheim bestehend, drei Abgeordnete wählt.

Die in der hiesigen Stadt wohnenden, zur Mitwirrung bei der gedachten Wahl berechtigten Urwähler sind unter dem 20. Dez. v. J. öffentlich aufgefordert worden, sich auf dem hiesigen Rathhause zu melden und, da hierselbst die Klassensteuer nicht besteht, den in Art. 2 des Wahlgesetzes bestimmten Nachweis zu führen.

Auf Grund dieser Anmeldungen und der übrigen zu Gebote stehenden Mitteln ist hiernach die Urwählerliste aufgestellt worden. Dieselbe wird zu Jedermanns Einsicht auf dem Rathhause hierselbst von Montag den 15. d. Mts. ab offen gelegt, mit dem Bemerken, daß nach § 3 des Wahlreglements Einwendungen gegen dieselbe innerhalb 5 Tagen nach dieser Bekanntmachung bei der nach § 4 des Reglements von dem Gemeinderathe und dem Unterzeichneten gemeinschaftlich erwählten Kommission, bestehend aus den Herrn:

Appellationsgerichtsrath Belmann, Carl Boisserée, F. Luthmer, Kommerzienrath Schnitzler, Chr. Hamecher und Max Haas,

schriftlich unter der Addresse des Oberbürgermeister-Amts anzubringen sind.

Die nach Art. 3 des Wahlgesetzes zu bildenden Abtheilungen in der hiesigen Stadt, wie das weiter nöthige wird demnächst bekannt gemacht werden.

Cöln den 13. Januar 1849.

Der kommissarische Oberbürgermeister Graeff.

Bekanntmachung.

Die Absender der nachstehenden als unbestellbar zurückgesandten Gegenstände werden aufgefordert, dieselben beim unterzeichneten Ober-Post-Amte gegen Legitimation in Empfang zu nehmen: Ein Brief an Kluse im Haag, rekommandirt; ein Paket an Bayer in Troyes, mit 15 Frs.; an Stille in Unna, gez H. S., 300; Rolshofen in Bornheim, gez. W. L.; Habenig in Mähren, gez. pr. Adr; Kaltesbach in Jülich, gez. B. K, 1; Cremer in Aachen; gez. A. K.; Morel Elkop in Düren, gez. M. M., 2; Lehnmann in Neuß, Nr. 56; d'Eu in Möderath, pr. Adr.; Rellmann in Mainz, gez. H. R, 12; Moeller in Lüttringhausen, L. M; ein Brief an Heinz in Horrem, mit 1 Thlr. C.-A.

Köln, 13. Januar 1849.

Der Ober-Post-Direktor, Rehfeldt.

Bekanntmachung.

Den 19. Jan. c., des Morgens 10 Uhr, werden in dem Geschäftslokale des Unterzeichneten die Materialien zur Unterhaltung der Köln-Frankfurter Staatsstraße, von dem so genannten Hochkreuz bis zur Sieg öffentlich verdungen. Die Anschlagspreise und Bedingungen können vom 10. Januar c. ab, eingesehen werden.

Deutz, 10. Januar 1849.

Der königl. Wegebaumeister Sepp.

Durch Urtheil des Königl. Landgerichts dahier vom 2. Januar d. J. an die Stelle des mit Tode abgegangenen Notar Herrn Reusch zum Sequester der Boismard'schen gesammten Nachlaßmasse ernannt, ersuche ich alle Debenten dieser Masse ihren Verpflichtungen ungesäumt nachkommen zu wollen.

Köln, 16. Januar 1849.

Krahé, Notar Berlich Nr. 19.

Hierdurch die Benachrichtigung, daß die Urkunden meines verlebten Amtsvorgängers Hrn. Notar Reusch, sowie die sämmtlichen Urkunden des verstorbenen Notars Herrn Hahn laut Verfügung des Herrn Ober-Prokurators durch definitive Uebergabe in meine Verwahrung übergegangen sind.

Köln, den 16. Januar 1849.

Krahé, Notar.

Kapitalien von 300, 600, 700, 1000 Thaler und höhern Beträgen sind gegen gute Hypotheke auf ländlichen Besitz zu haben bei Krahé, Notar.

Berlich Nr. 19.

Oeffentliche Vergantung.

Die Lieferung des für die hiesigen Wohlthatigkeits-Anstalten erforderlichen Bedarfe an Stoffen zu Bekleidungs-Gegenständen und Bett-Effekten für das Jahr 1849 soll auf dem Wege einer öffentlichen Licitation am Donnerstag den 25. Januar 1849, Vormittags 10 Uhr, in dem Sitzungssaale der Armen-Verwaltung, Cäcilienstraße hierselbst, vergeben werden, wozu Lieferungslustige mit dem Bemerken ergebenst eingeladen werden, daß hiesige und ausstädtische Ansteigerer, wenn sie der Verwaltung nicht hinlänglich bekannt sind, entweder über ihre Solidität ein von der betreffenden Ortsbehörde legalisirtes Attest beizubringen oder aber einen hier ansässigen soliden Bürgen zu stellen haben.

Die der Licitation zum Grunde gelegten Bedingungen und Lieferungsmuster sind auf unserem Sekretariate, Cäcilienstraße hierselbst, zur Einsicht der Interessenten offen gelegt.

Das pro 1849 erforderliche Quantum beträgt:

A. Fürs Bürgerhospital.
4000 berl. Ellen gebleichtes Flachstuch zu Hemden,
8000 Hanftuch zu Bettüchern,
400 Flachsleinen zu Kissen-Ueberzügen,
60 Bettzwillich,
300 gebleichtes Flachsleinen zu Handtüchern,
800 Pfund Flachs zum Spinnen,
300 berl. Ellen Molton,
300 Bibertuch,
550 Drillich,
500 bedrucktes Nessel,
800 bedrucktes Nessel,
1000 grau Leinen zu Schürzen,
80 Cattun,
700 aschgrau Futterleinen,
600 desgl. Futternessel,
500 ungefärbtes Futternessel,
400 Pfund Wollgarn,
600 Sohlleder,
200 Kalbleder,
12000 Stück größere Schuhnägel,
18000 kleinere ditto
10000 Schuhstifte.
B. Fürs Waisenhaus.
1200 berl. Ellen Leinen zu Betttüchern,
400 weißes Hanfleinen,
200 gekippert Hanfleinen,
300 blau gestreiftes Hanfleinen,
60 Leinen zu Kragen,
1000 grau Strohsackleinen,
400 aschgraues Futterleinen,
300 ungefärbtes Futterleinen,
500 blau Leinen zu Schürzen,
1200 Pfund Sohlleder,
300 Rindleder,
250 Kalbleder,
72000 Stück kleine Schuhnägel,
48000 größere ditto.
C. Für die Arbeits-Anstalt.
1200 berl. Ellen grau wollenes Tuch,
300 grau leinen Zwillich,
1000 grau Futterleinen,
12000 grau Leinen zu Matratzen,
900 Pfund Sohlleder,
300 schwarzes Kalbleder,
15000 Stück große Schuhnägel,
20000 kleinere ditto (pariser).

Köln, 10. Januar 1849.

Die Armen-Verwaltung II. Abth.

Mittwoch den 17. Januar Abends 7 1/2 Uhr findet im Dickopf-(Eiser)schen Saale die zweite Versammlung Kölnischer Urwähler zur Besprechung der am 22. dieses Monats stattfindenden Wahlen statt.

Das Präsidium.

Jeder Urwähler hat unentgeldlichen Zutritt.

Es lebe der Präses der Gerechtigkeit!

Herr Landgerichts-Präsident Heinzmann stellte in der Sitzung des hiesigen Bürger-Vereins zwar nicht in Abrede, daß der Bürgerverein seinen nach Berlin gesandten Deputirte die Reisekosten zu vergüten verpflichtet sei, jedoch mögen diese erst die 1300 Mitglieder des Vereins einklagen.

Kennt Herr Heinzmann die Art. 1999 und 2002 des Code Civil nicht?

Ein famoser Schlafrock besonders für einen Post-Kondukteur geeignet, billig zu haben Streitzeuggasse Nr. 66.

Drei gut möblirte Zimmer nebst Küche auf der Marzellenstraße sind sofort zu vermiethen. Die Expedition sagt wo.

„Neue Rheinische Zeitung.“

Nach §. 5 des Gesellschafts-Statuts wird die siebente Einzahlung von 10 Prozent pro Aktie in den nächsten Tagen eingezogen werden, was wir den Herren Aktionären hiermit ankündigen.

Köln, 15. Januar 1849.

Die Geranten. der „Neuen Rheinischen Zeitung.“

Bekanntmachung.

Anschließend an die diesseitigen Bekanntmachungen vom 23. v. Mts., bezüglich der Schalden-, Rachen- und Dampfschifffahrt wird noch zur Kenntniß gebracht:

Schaldenfahrt:

1) Das Uebersetzen mit Schalden soll nur bei Tageshelle geschehen, und deßhalb je nach den Tageslängen nach 4 bis 4 1/2 Uhr Nachmittags mit dem Beladen einer Schalde nicht mehr begonnen werden.

2) Zum Aufschreiben der Fuhrwerke nach der Reihe ihrer Ankunft und Anmeldung ist an jeder Rampe ein Aufseher, welcher die Reihenfolge der Einschiffung zu überwachen hat. — Für zweckmäßiges und sicheres Beladen der Schalden haben die, an jeder Rampe diensthabenden Brückenwärter zu sorgen.

3) Der Dienst des Fähr-Personals beginnt für das Einladen bei dem, an jeder Rampe befindlichen obersten Fähr-Pfahl, und hört auf, sobald das Fuhrwerk etc. wieder aus der Schalde ist.

4) Es hat daher jeder Fuhrmann sein Gefähr für das Einladen bis an jenen Pfahl zu bringen und dort so aufzustellen, daß dasselbe mit dem Fährseil rückwärts die Rampe hinunter geleitet werden kann. Das Herausbringen des Fuhrwerkes aus den Schalden muß mittelst Pferde durch die Führer, gleich nach erfolgtem Anlegen, selbst geschehen; desgleichen die Beaufsichtigung ihrer Pferde. Letzteres gilt auch für alle andere Arten Vieh.

Nachenfahrt:

1) Dieselbe findet bei Tage und bei Nacht Statt. Die Fährleute haben sich entweder in ihren betreffenden Nachen oder in den resp. Wachtstuben aufzuhalten und stehen an jedem Ufer, zunächst unter Aufsicht eines Brückenwärters.

2) In die größeren Nachen sollen nicht mehr als 36, in die kleineren dagegen nur 30 Personen aufgenommen werden; — Gepäck etc. nach Verhältniß des Raumes unter die Sitzbretter.

3) Ist ein Nachen besetzt, so muß sofort abgefahren werden; sonst können die Fährleute bei Tage 10 Minuten und bei Nacht 30 Minuten, von der ersten Anmeldung zum Uebersetzen an gerechnet, warten. Nach Verlauf dieser Zeiten muß selbst eine einzelne Person übergesetzt werden.

4) Die königl. Post[unleserliches Material] haben stets den Vorrang, und das Recht, einen Nachen allein zu beanspruchen.

5) Bei eingestellter Dampfschifffahrt muß an jedem Ufer für außergewöhnliche Fälle etc. ein Nachen liegen bleiben.

Dampfschifffahrt:

1) Sie währt von Morgens 7 Uhr bis Abends 10 Uhr ununterbrochen. Die letzte Fahrt muß 10 Uhr Abends von Deuz nach Köln stattfinden. 2) In der Regel soll ein Schiff nie länger als 10 Minuten an einem Ufer still liegen. Ausnahmen sind gestattet für die letzten Fahrten vor einem von Deuz abgehenden Eisenbahnzuge, und des Abends nach 7 Uhr bei starkem Eisgange und dunklem oder stürmischem Wetter. 3) Ist ein Schiff nicht sehr mit Personen besetzt, so können Schiebkarren, 1 bis 2 leichte zweirädrige Handwagen, 1 bis 2 Pferde oder sonstiges ruhiges Vieh, sowie Lasten, welche 1 oder 2 Personen mit Einemmale zu tragen im Stande sind, mit aufgenommen werden.

Im Allgemeinen:

1) Aufsichts- und Fähr-Personal ist angewiesen, sich allen ungebührlichen Benehmens gegen das Publikum zu enthalten und über obige Bestimmungen auf Verlangen Auskunft zu geben. 2) Gegründete Beschwerden sind bei der unterzeichneten Behörde anzubringen, indem sonst natürlich eine Abhülfe nicht erwartet werden kann.

Köln, im Januar 1849.

Königl. Schiffbrücken-Verwaltung.

Verloren wurde gestern Abend auf dem hiesigen Posthause eine Brieftasche mit werthvollen Notizen. Der Finder erhält gegen die Zurückbringung derselben im Hof von Holland eine Belohnung von drei Thalern.

Einladung.

Die gewöhnliche monatliche Konferenz aller Dombau-Vereine Kölns findet morgen Mittwoch den 17. Januar, Abends 8 Uhr, im Lokale des „Bürgerlichen Dombau-Vereins“, Löwengassen Nr. 11, Statt, wozu sämmtliche Vorstands-Mitglieder und Dombau-Freunde und alle Mitglieder der Vereine einladet der Vorstand.

Für mehrere Apotheken Westphalens suchen zu Ostern noch Gehülfen.

A. C. Frölich et Comp. in Münster.

Bekanntmachung.

Die Lieferung von 460 Klaftern Brennholz, wovon 270 Klaftern in eichenem, und 190 Klaftern in buchenem Scheitholze abzuliefern ist, soll für das hiesige Königliche Magazin an den Mindestfordernden in Verding gegeben werden.

Zu dem Behuf ist Termin auf den 23. Januar c., Vormittags 10 Uhr, in unserm Geschäfts-Lokale angesetzt, und werden daher die Lieferungslustigen hierdurch eingeladen, zunächst ihre schriftlichen Anerbietungen bis dahin portofrei einzureichen, und bei deren Eröffnung, so wie bei den ferneren Verhandlungen über diesen Gegenstand gegenwärtig zu sein.

Die Forderung ist für eine preuß. Klafter für jede Holzsorte zu stellen.

Die bezüglichen weiteren Lieferungs-Bedingungen liegen in unserem Bureau zur Einsicht der Unternehmungslustigen offen.

Köln, den 8. Januar 1849.

Königl. Proviant-Amt.

Vakanter Posten.

In einem höchst achtbaren Handlungshause in Havre, wird unter sehr vortheilhaften Bedingungen ein deutscher Correspondent verlangt.

Reflektirende belieben sich in frankirten Briefen zu wenden an G. & M. post rest. Havre.

Herr Justizminister Rintelen, sie kennen doch das Sprüchwort: qui s'excuse s'accuse.

Zum Besten politischer Flüchtlinge, sind bei M[unleserliches Material]rgeler unter der Haag am Dom zu haben: Wien und des freien Mannes Vaterland, Gedichte von Ed. Schulte jedes zu 4 Pfennigen. Alle werden ersucht, welche politische Farbe sie auch tragen mögen, ein kleines Opfer zu bring[e]n, wofür sie in dem Gedichte reichen Lohn finden, um so mehr, da Niemand wissen kann, ob nicht bald ihn ein ähnliches Loos trifft.

Zu miethen gesucht.

Ein elegantes Wirthschaftslokal nebst Garten in der Nähe der Hochstrasse, Obenmarspforten oder Perlenpfuhl, wird gleich oder auf den 1. März zu miethen gesucht. Offerten unter den Chiffern V. N. 10. beliebe man mit Angabe des Miethpreises in der Expedition abzugeben.

Messingene, bleierne & eiserne Saug- und Druckpumpen sind stets vorräthig, und werden nach Bestellung unter Garantie angefertigt bei August Hönig, Pumpenfabrikant, Altenmarkt Nr. 56 Köln.

Neusilberne und messingene Haarhalter bei August Hönig, Altenmarkt Nr. 56 Köln.

Syrup Pectoral Anglais, oder engl. Brust-Syrup, ein untrügliches Mittel gegen Brustleiden, Verschleimung etc., über dessen Güte die genügendsten Zeugnisse aufliegen, ist einzig ächt zu haben, bei Gebr. Fabry, Altenmarkt Nr. 10- in Köln.

Ganz feine Maiwein-Essenz, genug für 6 Flaschen Maiwein zu machen, die Flasche 4 Sgr. bei Gebrüder Fabry, Altenmarkt Nr. 10-

Deutsches Kaffehaus.

Erster großer Samstag den 20. Januar 1849 Maskenball unter Leitung des Hrn. Franken Sohn.

Karten für Herren à 15 Sgr. Karten für Damen à 7 1/2 Sgr. sind vorläufig bei dem Unterzeichneten,
und bei Herrn Franken Sohn, Sassenhof zu haben. Der Kassenpreis wird erhöht.

Anfang 9 Uhr.

Franken Sohn.

Konzessionirtes Vaudeville-Theater.

Heute Mittwoch den 17. Januar 1849: 5. Gastdarstellung des Herrn Fr. Engelken.

Der Rettigjunge oder der Proletarier und seine Familie.

Schauspiel in 4 Akten von F. Engelken.

***Schulze, Herr Engelken Hierauf: Das Sonntagsräuschchen.

Lustspiel in 1 Akt von Flota.

Entree 10 Sgr., wofür Getränke verabreicht werden.

Kassa-Eröffnung um 6 Uhr.

Anfang 7 Uhr.

Franz Stollwerck.

Der Gerant: Korff.
Druck von J. W. Dietz, Unter Hutmacher Nr. 17.

<TEI>
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        <pb facs="#f0002" n="1074"/>
      </div>
      <div type="jAnnouncements" n="1">
        <div type="jAn">
          <p>Civilstand der Stadt Köln.</p>
          <p>Den 10. Januar 1849.</p>
          <p><hi rendition="#g">Geburten</hi>.</p>
          <p>Gertr., T. v. Gerh, Scherr, Gärtner, Gereonsw. &#x2014; Wilh., S. v. Jos. Blümeling, Tagl., Himmelreich. &#x2014; Engelb. Ludw., S. v. Joh. Peter Weinand, Kleiderm., Butterm. &#x2014; Agnes, T. v. Joh. Jos. Weber, Faßb., kl. Griechenm. &#x2014; Johanna Ther., T. v. Franz Xav. Lohr, Friseur, Hochstr. &#x2014; Anton Jos., S. Karl Theod. Steinmayer, Friseur, Schilderg. &#x2014; Franz Jacob Hub., S. v. Karl Lehmann, Fruchtmesser, Severinstr.</p>
          <p><hi rendition="#g">Sterbefälle</hi>.</p>
          <p>Christ. Hof, Pförtner, 37 J. alt, unverh., Mauritiussteinw. &#x2014; Candida Paul. Anton Hoerster, geschied. von Monschaw, 64 J. alt, Cäcilienstr. &#x2014; Joh. Schmitz, Zimmermeister, 47 F. alt, verh., St. Apernstr. &#x2014; Ursula Unterkeller, 1 J. 8. M. alt, vor Martin. &#x2014; Thomas und Gertr. Roth, 4 T. alt, Cäcilienstr. &#x2014; Jacob Dahlen, 2 J. 6 M. alt, Probsteig. &#x2014; Joh. Theod. Vorrath, Musketier, 24 J. alt, unverh., Garn.-Lazar. &#x2014; Herm. Jos. Ossendorf, 14 M. alt, Friesenw. &#x2014; Cath. Scherr, Wittwe Tabat, 72 J. alt, Weideng &#x2014; Anna Maria Hohn, Wittwe Schneider, 75 J. alt, kl. Brinkg.</p>
          <p><hi rendition="#g">Heirathen</hi>.</p>
          <p>Karl Dubbelmann, Gerißhändl., und Cathar. Stachel, beide v. hier. &#x2014; Wilh. Heinr. Becker, Tagl., Wittwer, v. Urbach, und Elisab. Kirberg, v. hier. &#x2014; Joh. Tuchscherer, Tagl., und Anna Cathar. Bock, beide v. hier. &#x2014; Martin Krahn, Schifferkn., und Cathar. Kronenberg, beide v. hier.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Bekannmachung.</p>
          <p>Zu der nach Art. 60 der Verfassungs-Urkunde vom 5. Dez. v. Jahrs, für die Ausübung der gesetzgebenden Gewalt mitberufenen ersten Kammer, welche gemäß Art. 62 ebendaselbst, aus 180 Mitgliedern bestehen soll, ist nach Art. 2 des interimistischen Wahlgesetzes vom 6. Dez. v. J. jeder Preuße, welcher das 30ste Lebensjahr vollendet hat und einen jährlichen Klassensteuersatz von mindestens 8 Thlr. zahlt oder einen Grundbesitz im Werthe von mindestens 5000 Thalern oder ein reines jährliches Einkommen von 500 Thlr. nachweist in derjenigen Grmeinde, worin er seit sechs Monaten seinen Wohnsitz oder Aufenthalt hat, stimmberechtigter Urwähler, sofern er nicht den Vollbesitz der bürgerlichen Rechte in Folge rechtskräftigen richterlichen Erkenntnisses verloren hat.</p>
          <p>Aus der Zahl der stimmberechtigten Urwähler werden die Wahlmänner, von je 100 Urwählern Einer, und aus dieser letzteren die Mitglieder der ersten Kammer nach absoluter Stimmenmehrheit gewählt, wobei zu deren Mitgliede jeder Preuße wählbar ist, welcher das 40ste Lebensjahr vollendet hat und bereits fünf Jahre lang dem preußischen Staatsverbande angehört.</p>
          <p>Nach Inhalt des Art. 6 des gedachten interimistischen Wahlgesetzes und des darin bezogenen Verzeichnisses wählt der Regierungsbezirk Cöln 5 Abgeordnete zur ersten Kammer in zwei Wahlbezirken, von welchen der Eine, aus den Kreisen Mülheim, Wipperfürth, Gummersbach, Waldbroel und Sieg bestehend, zwei Abgeordnete, der Zweite aus dem Stadt- und Landkreis Cöln und den Kreisen Bonn, Rheinbach, Euskirchen und Bergheim bestehend, drei Abgeordnete wählt.</p>
          <p>Die in der hiesigen Stadt wohnenden, zur Mitwirrung bei der gedachten Wahl berechtigten Urwähler sind unter dem 20. Dez. v. J. öffentlich aufgefordert worden, sich auf dem hiesigen Rathhause zu melden und, da hierselbst die Klassensteuer nicht besteht, den in Art. 2 des Wahlgesetzes bestimmten Nachweis zu führen.</p>
          <p>Auf Grund dieser Anmeldungen und der übrigen zu Gebote stehenden Mitteln ist hiernach die Urwählerliste aufgestellt worden. Dieselbe wird zu Jedermanns Einsicht auf dem Rathhause hierselbst von Montag den 15. d. Mts. ab offen gelegt, mit dem Bemerken, daß nach § 3 des Wahlreglements Einwendungen gegen dieselbe innerhalb 5 Tagen nach dieser Bekanntmachung bei der nach § 4 des Reglements von dem Gemeinderathe und dem Unterzeichneten gemeinschaftlich erwählten Kommission, bestehend aus den Herrn:</p>
          <p rendition="#et">Appellationsgerichtsrath <hi rendition="#g">Belmann, Carl Boisserée, F. Luthmer,</hi> Kommerzienrath <hi rendition="#g">Schnitzler, Chr. Hamecher</hi> und <hi rendition="#g">Max Haas,</hi> </p>
          <p>schriftlich unter der Addresse des Oberbürgermeister-Amts anzubringen sind.</p>
          <p>Die nach Art. 3 des Wahlgesetzes zu bildenden Abtheilungen in der hiesigen Stadt, wie das weiter nöthige wird demnächst bekannt gemacht werden.</p>
          <p><hi rendition="#g">Cöln</hi> den 13. Januar 1849.</p>
          <p>Der kommissarische Oberbürgermeister <hi rendition="#g">Graeff</hi>.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Bekanntmachung.</p>
          <p>Die Absender der nachstehenden als unbestellbar zurückgesandten Gegenstände werden aufgefordert, dieselben beim unterzeichneten Ober-Post-Amte gegen Legitimation in Empfang zu nehmen: Ein Brief an Kluse im Haag, rekommandirt; ein Paket an Bayer in Troyes, mit 15 Frs.; an Stille in Unna, gez H. S., 300; Rolshofen in Bornheim, gez. W. L.; Habenig in Mähren, gez. pr. Adr; Kaltesbach in Jülich, gez. B. K, 1; Cremer in Aachen; gez. A. K.; Morel Elkop in Düren, gez. M. M., 2; Lehnmann in Neuß, Nr. 56; d'Eu in Möderath, pr. Adr.; Rellmann in Mainz, gez. H. R, 12; Moeller in Lüttringhausen, L. M; ein Brief an Heinz in Horrem, mit 1 Thlr. C.-A.</p>
          <p>Köln, 13. Januar 1849.</p>
          <p>Der Ober-Post-Direktor, <hi rendition="#g">Rehfeldt</hi>.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Bekanntmachung.</p>
          <p>Den 19. Jan. c., des Morgens 10 Uhr, werden in dem Geschäftslokale des Unterzeichneten die Materialien zur Unterhaltung der Köln-Frankfurter Staatsstraße, von dem so genannten Hochkreuz bis zur Sieg öffentlich verdungen. Die Anschlagspreise und Bedingungen können vom 10. Januar c. ab, eingesehen werden.</p>
          <p>Deutz, 10. Januar 1849.</p>
          <p>Der königl. Wegebaumeister <hi rendition="#g">Sepp</hi>.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Durch Urtheil des Königl. Landgerichts dahier vom <hi rendition="#b">2.</hi> Januar d. J. an die Stelle des mit Tode abgegangenen Notar Herrn <hi rendition="#g">Reusch</hi> zum Sequester der Boismard'schen gesammten Nachlaßmasse ernannt, ersuche ich alle Debenten dieser Masse ihren Verpflichtungen ungesäumt nachkommen zu wollen.</p>
          <p>Köln, <hi rendition="#b">16.</hi> Januar <hi rendition="#b">1849.</hi> </p>
          <p><hi rendition="#g">Krahé,</hi> Notar Berlich Nr. <hi rendition="#b">19.</hi> </p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Hierdurch die Benachrichtigung, daß die Urkunden meines verlebten Amtsvorgängers Hrn. Notar Reusch, sowie die sämmtlichen Urkunden des verstorbenen Notars Herrn Hahn laut Verfügung des Herrn Ober-Prokurators durch definitive Uebergabe in meine Verwahrung übergegangen sind.</p>
          <p>Köln, den 16. Januar 1849.</p>
          <p><hi rendition="#g">Krahé,</hi> Notar.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p><hi rendition="#g">Kapitalien</hi> von 300, 600, 700, 1000 Thaler und höhern Beträgen sind gegen gute Hypotheke auf ländlichen Besitz zu haben bei <hi rendition="#g">Krahé,</hi> Notar.</p>
          <p>Berlich Nr. 19.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Oeffentliche Vergantung.</p>
          <p>Die Lieferung des für die hiesigen Wohlthatigkeits-Anstalten erforderlichen Bedarfe an Stoffen zu Bekleidungs-Gegenständen und Bett-Effekten für das Jahr 1849 soll auf dem Wege einer öffentlichen Licitation am Donnerstag den 25. Januar 1849, Vormittags 10 Uhr, in dem Sitzungssaale der Armen-Verwaltung, Cäcilienstraße hierselbst, vergeben werden, wozu Lieferungslustige mit dem Bemerken ergebenst eingeladen werden, daß hiesige und ausstädtische Ansteigerer, wenn sie der Verwaltung nicht hinlänglich bekannt sind, entweder über ihre Solidität ein von der betreffenden Ortsbehörde legalisirtes Attest beizubringen oder aber einen hier ansässigen soliden Bürgen zu stellen haben.</p>
          <p>Die der Licitation zum Grunde gelegten Bedingungen und Lieferungsmuster sind auf unserem Sekretariate, Cäcilienstraße hierselbst, zur Einsicht der Interessenten offen gelegt.</p>
          <p>Das pro 1849 erforderliche Quantum beträgt:</p>
          <list>
            <item><hi rendition="#b">A.</hi> Fürs Bürgerhospital. <list><item>4000 berl. Ellen gebleichtes Flachstuch zu Hemden,</item><item>8000 Hanftuch zu Bettüchern,</item><item>400 Flachsleinen zu Kissen-Ueberzügen,</item><item>60 Bettzwillich,</item><item>300 gebleichtes Flachsleinen zu Handtüchern,</item><item>800 Pfund Flachs zum Spinnen,</item><item>300 berl. Ellen Molton,</item><item>300 Bibertuch,</item><item>550 Drillich,</item><item>500 bedrucktes Nessel,</item><item>800 bedrucktes Nessel,</item><item>1000 grau Leinen zu Schürzen,</item><item>80 Cattun,</item><item>700 aschgrau Futterleinen,</item><item>600 desgl. Futternessel,</item><item>500 ungefärbtes Futternessel,</item><item>400 Pfund Wollgarn,</item><item>600 Sohlleder,</item><item>200 Kalbleder,</item><item>12000 Stück größere Schuhnägel,</item><item>18000 kleinere ditto</item><item>10000 Schuhstifte.</item></list>                   </item>
            <item><hi rendition="#b">B.</hi> Fürs Waisenhaus. <list><item>1200 berl. Ellen Leinen zu Betttüchern,</item><item>400 weißes Hanfleinen,</item><item>200 gekippert Hanfleinen,</item><item>300 blau gestreiftes Hanfleinen,</item><item>60 Leinen zu Kragen,</item><item>1000 grau Strohsackleinen,</item><item>400 aschgraues Futterleinen,</item><item>300 ungefärbtes Futterleinen,</item><item>500 blau Leinen zu Schürzen,</item><item>1200 Pfund Sohlleder,</item><item>300 Rindleder,</item><item>250 Kalbleder,</item><item>72000 Stück kleine Schuhnägel,</item><item>48000 größere ditto.</item></list>                   </item>
            <item><hi rendition="#b">C.</hi> Für die Arbeits-Anstalt. <list><item>1200 berl. Ellen grau wollenes Tuch,</item><item>300 grau leinen Zwillich,</item><item>1000 grau Futterleinen,</item><item>12000 grau Leinen zu Matratzen,</item><item>900 Pfund Sohlleder,</item><item>300 schwarzes Kalbleder,</item><item>15000 Stück große Schuhnägel,</item><item>20000 kleinere ditto (pariser).</item></list>                   </item>
          </list>
          <p>Köln, 10. Januar 1849.</p>
          <p> <hi rendition="#g">Die Armen-Verwaltung II. Abth.</hi> </p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Mittwoch den 17. Januar Abends 7 1/2 Uhr findet im <hi rendition="#g">Dickopf</hi>-(Eiser)schen Saale die zweite Versammlung <hi rendition="#b">Kölnischer Urwähler</hi> zur Besprechung der am 22. dieses Monats stattfindenden Wahlen statt.</p>
          <p><hi rendition="#g">Das Präsidium</hi>.</p>
          <p>Jeder Urwähler hat unentgeldlichen Zutritt.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Es lebe der Präses der Gerechtigkeit!</p>
          <p>Herr Landgerichts-Präsident Heinzmann stellte in der Sitzung des hiesigen Bürger-Vereins zwar nicht in Abrede, daß der Bürgerverein seinen nach Berlin gesandten Deputirte die Reisekosten zu vergüten verpflichtet sei, jedoch mögen diese erst die 1300 Mitglieder des Vereins einklagen.</p>
          <p>Kennt Herr Heinzmann die Art. 1999 und 2002 des Code Civil nicht?</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Ein famoser Schlafrock besonders für einen Post-Kondukteur geeignet, billig zu haben Streitzeuggasse Nr. 66.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Drei gut möblirte Zimmer nebst Küche auf der Marzellenstraße sind sofort zu vermiethen. Die Expedition sagt wo.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p> <hi rendition="#b">&#x201E;Neue Rheinische Zeitung.&#x201C;</hi> </p>
          <p>Nach §. 5 des Gesellschafts-Statuts wird die siebente Einzahlung von 10 Prozent pro Aktie in den nächsten Tagen eingezogen werden, was wir den Herren Aktionären hiermit ankündigen.</p>
          <p>Köln, 15. Januar 1849.</p>
          <p> <hi rendition="#b">Die Geranten. der &#x201E;Neuen Rheinischen Zeitung.&#x201C;</hi> </p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Bekanntmachung.</p>
          <p>Anschließend an die diesseitigen Bekanntmachungen vom 23. v. Mts., bezüglich der Schalden-, Rachen- und Dampfschifffahrt wird noch zur Kenntniß gebracht:</p>
          <p> <hi rendition="#g">Schaldenfahrt:</hi> </p>
          <p>1) Das Uebersetzen mit Schalden soll nur bei Tageshelle geschehen, und deßhalb je nach den Tageslängen nach 4 bis 4 1/2 Uhr Nachmittags mit dem Beladen einer Schalde nicht mehr begonnen werden.</p>
          <p>2) Zum Aufschreiben der Fuhrwerke nach der Reihe ihrer <hi rendition="#g">Ankunft</hi> und <hi rendition="#g">Anmeldung</hi> ist an jeder Rampe ein Aufseher, welcher die Reihenfolge der Einschiffung zu überwachen hat. &#x2014; Für zweckmäßiges und sicheres Beladen der Schalden haben die, an jeder Rampe diensthabenden Brückenwärter zu sorgen.</p>
          <p>3) Der Dienst des Fähr-Personals beginnt für das Einladen bei dem, an jeder Rampe befindlichen obersten Fähr-Pfahl, und hört auf, sobald das Fuhrwerk etc. wieder aus der Schalde ist.</p>
          <p>4) Es hat daher jeder Fuhrmann sein Gefähr für das Einladen bis an jenen Pfahl zu bringen und dort so aufzustellen, daß dasselbe mit dem Fährseil rückwärts die Rampe hinunter geleitet werden kann. Das Herausbringen des Fuhrwerkes aus den Schalden muß mittelst Pferde durch die Führer, <hi rendition="#g">gleich</hi> nach erfolgtem Anlegen, selbst geschehen; desgleichen die Beaufsichtigung ihrer Pferde. Letzteres gilt auch für alle andere Arten Vieh.</p>
          <p> <hi rendition="#g">Nachenfahrt:</hi> </p>
          <p>1) Dieselbe findet bei Tage und bei Nacht Statt. Die Fährleute haben sich entweder in ihren betreffenden Nachen oder in den resp. Wachtstuben aufzuhalten und stehen an jedem Ufer, zunächst unter Aufsicht eines Brückenwärters.</p>
          <p>2) In die größeren Nachen sollen nicht mehr als 36, in die kleineren dagegen nur 30 Personen aufgenommen werden; &#x2014; Gepäck etc. nach Verhältniß des Raumes unter die Sitzbretter.</p>
          <p>3) Ist ein Nachen besetzt, so muß sofort abgefahren werden; sonst können die Fährleute bei Tage 10 Minuten und bei Nacht 30 Minuten, von der ersten Anmeldung zum Uebersetzen an gerechnet, warten. Nach Verlauf dieser Zeiten muß selbst eine einzelne Person übergesetzt werden.</p>
          <p>4) Die königl. Post<gap reason="illegible"/> haben stets den Vorrang, und das Recht, einen Nachen allein zu beanspruchen.</p>
          <p>5) Bei eingestellter Dampfschifffahrt muß an jedem Ufer für außergewöhnliche Fälle etc. ein Nachen liegen bleiben.</p>
          <p> <hi rendition="#g">Dampfschifffahrt:</hi> </p>
          <p>1) Sie währt von Morgens 7 Uhr bis Abends 10 Uhr ununterbrochen. Die letzte Fahrt muß 10 Uhr Abends von Deuz nach Köln stattfinden. 2) In der Regel soll ein Schiff nie länger als 10 Minuten an einem Ufer still liegen. Ausnahmen sind gestattet für die letzten Fahrten vor einem von Deuz abgehenden Eisenbahnzuge, und des Abends nach 7 Uhr bei starkem Eisgange und dunklem oder stürmischem Wetter. 3) Ist ein Schiff nicht sehr mit Personen besetzt, so können Schiebkarren, 1 bis 2 leichte zweirädrige Handwagen, 1 bis 2 Pferde oder sonstiges ruhiges Vieh, sowie Lasten, welche 1 oder 2 Personen mit Einemmale zu tragen im Stande sind, mit aufgenommen werden.</p>
          <p><hi rendition="#g">Im Allgemeinen</hi>:</p>
          <p>1) Aufsichts- und Fähr-Personal ist angewiesen, sich allen ungebührlichen Benehmens gegen das Publikum zu enthalten und über obige Bestimmungen auf Verlangen Auskunft zu geben. 2) Gegründete Beschwerden sind bei der unterzeichneten Behörde anzubringen, indem sonst natürlich eine Abhülfe nicht erwartet werden kann.</p>
          <p>Köln, im Januar 1849.</p>
          <p>Königl. Schiffbrücken-Verwaltung.</p>
        </div>
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          <p><hi rendition="#b">Verloren</hi> wurde gestern Abend auf dem hiesigen Posthause eine Brieftasche mit werthvollen Notizen. Der Finder erhält gegen die Zurückbringung derselben im Hof von Holland eine Belohnung von drei Thalern.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p> <hi rendition="#b">Einladung.</hi> </p>
          <p>Die gewöhnliche monatliche Konferenz aller Dombau-Vereine Kölns findet morgen Mittwoch den 17. Januar, Abends 8 Uhr, im Lokale des &#x201E;Bürgerlichen Dombau-Vereins&#x201C;, Löwengassen Nr. 11, Statt, wozu sämmtliche Vorstands-Mitglieder und Dombau-Freunde und alle Mitglieder der Vereine einladet <hi rendition="#g">der Vorstand</hi>.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Für mehrere Apotheken Westphalens suchen zu Ostern noch Gehülfen.</p>
          <p><hi rendition="#g">A. C. Frölich</hi> et Comp. in Münster.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Bekanntmachung.</p>
          <p>Die Lieferung von 460 Klaftern Brennholz, wovon 270 Klaftern in eichenem, und 190 Klaftern in buchenem Scheitholze abzuliefern ist, soll für das hiesige Königliche Magazin an den Mindestfordernden in Verding gegeben werden.</p>
          <p>Zu dem Behuf ist Termin auf den 23. Januar c., Vormittags 10 Uhr, in unserm Geschäfts-Lokale angesetzt, und werden daher die Lieferungslustigen hierdurch eingeladen, zunächst ihre schriftlichen Anerbietungen bis dahin portofrei einzureichen, und bei deren Eröffnung, so wie bei den ferneren Verhandlungen über diesen Gegenstand gegenwärtig zu sein.</p>
          <p>Die Forderung ist für eine preuß. Klafter für jede Holzsorte zu stellen.</p>
          <p>Die bezüglichen weiteren Lieferungs-Bedingungen liegen in unserem Bureau zur Einsicht der Unternehmungslustigen offen.</p>
          <p>Köln, den 8. Januar 1849.</p>
          <p><hi rendition="#g">Königl. Proviant-Amt</hi>.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p> <hi rendition="#b">Vakanter Posten.</hi> </p>
          <p>In einem höchst achtbaren Handlungshause in Havre, wird unter sehr vortheilhaften Bedingungen ein deutscher Correspondent verlangt.</p>
          <p>Reflektirende belieben sich in frankirten Briefen zu wenden an <hi rendition="#b">G. &amp; M. post rest. Havre.</hi> </p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Herr Justizminister <hi rendition="#g">Rintelen,</hi> sie kennen doch das Sprüchwort: <hi rendition="#b">qui s'excuse s'accuse.</hi> </p>
          <p>Zum Besten politischer Flüchtlinge, sind bei M<gap reason="illegible"/>rgeler unter der Haag am Dom zu haben: Wien und des freien Mannes Vaterland, Gedichte von Ed. Schulte jedes zu 4 Pfennigen. Alle werden ersucht, welche politische Farbe sie auch tragen mögen, ein kleines Opfer zu bring[e]n, wofür sie in dem Gedichte reichen Lohn finden, um so mehr, da Niemand wissen kann, ob nicht bald ihn ein ähnliches Loos trifft.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Zu miethen gesucht.</p>
          <p>Ein elegantes Wirthschaftslokal nebst Garten in der Nähe der Hochstrasse, Obenmarspforten oder Perlenpfuhl, wird gleich oder auf den 1. März zu miethen gesucht. Offerten unter den Chiffern V. N. 10. beliebe man mit Angabe des Miethpreises in der Expedition abzugeben.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Messingene, bleierne &amp; eiserne Saug- und Druckpumpen sind stets vorräthig, und werden nach Bestellung unter Garantie angefertigt bei <hi rendition="#g">August Hönig</hi>, Pumpenfabrikant, Altenmarkt Nr. 56 Köln.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Neusilberne und messingene Haarhalter bei <hi rendition="#g">August Hönig,</hi> Altenmarkt Nr. 56 Köln.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Syrup Pectoral Anglais, oder engl. Brust-Syrup, ein untrügliches Mittel gegen Brustleiden, Verschleimung etc., über dessen Güte die genügendsten Zeugnisse aufliegen, ist einzig ächt zu haben, bei Gebr. <hi rendition="#g">Fabry,</hi> Altenmarkt Nr. 10- in Köln.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Ganz feine Maiwein-Essenz, genug für 6 Flaschen Maiwein zu machen, die Flasche 4 Sgr. bei Gebrüder <hi rendition="#g">Fabry,</hi> Altenmarkt Nr. 10-</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p> <hi rendition="#b">Deutsches Kaffehaus.</hi> </p>
          <p>Erster großer Samstag den 20. Januar 1849 Maskenball <hi rendition="#b">unter Leitung des Hrn. Franken</hi> Sohn.</p>
          <p><list><item>Karten für Herren à 15 Sgr.</item><item>Karten für Damen à 7 1/2 Sgr.</item><trailer rendition="#leftBraced">sind vorläufig bei dem Unterzeichneten,</trailer></list> und bei Herrn <hi rendition="#g">Franken</hi> Sohn, Sassenhof zu haben. Der Kassenpreis wird erhöht.</p>
          <p> <hi rendition="#b">Anfang 9 Uhr.</hi> </p>
          <p><hi rendition="#g">Franken</hi> Sohn.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Konzessionirtes <hi rendition="#b"><hi rendition="#g">Vaudeville</hi>-Theater.</hi> </p>
          <p>Heute Mittwoch den 17. Januar 1849: 5. <hi rendition="#g">Gastdarstellung</hi> des <hi rendition="#g">Herrn Fr. Engelken</hi>.</p>
          <p>Der Rettigjunge oder der Proletarier und seine Familie.</p>
          <p>Schauspiel in 4 Akten von F. Engelken.</p>
          <p>***<hi rendition="#g">Schulze,</hi> Herr Engelken <hi rendition="#g">Hierauf</hi>: Das Sonntagsräuschchen.</p>
          <p>Lustspiel in 1 Akt von Flota.</p>
          <p>Entree 10 Sgr., wofür Getränke verabreicht werden.</p>
          <p>Kassa-Eröffnung um 6 Uhr.</p>
          <p>Anfang 7 Uhr.</p>
          <p> <hi rendition="#b">Franz Stollwerck.</hi> </p>
        </div>
      </div>
      <div type="imprint">
        <p>Der Gerant: <hi rendition="#g">Korff</hi>.<lb/>
Druck von J. W. Dietz, Unter Hutmacher Nr. 17.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[1074/0002] Civilstand der Stadt Köln. Den 10. Januar 1849. Geburten. Gertr., T. v. Gerh, Scherr, Gärtner, Gereonsw. — Wilh., S. v. Jos. Blümeling, Tagl., Himmelreich. — Engelb. Ludw., S. v. Joh. Peter Weinand, Kleiderm., Butterm. — Agnes, T. v. Joh. Jos. Weber, Faßb., kl. Griechenm. — Johanna Ther., T. v. Franz Xav. Lohr, Friseur, Hochstr. — Anton Jos., S. Karl Theod. Steinmayer, Friseur, Schilderg. — Franz Jacob Hub., S. v. Karl Lehmann, Fruchtmesser, Severinstr. Sterbefälle. Christ. Hof, Pförtner, 37 J. alt, unverh., Mauritiussteinw. — Candida Paul. Anton Hoerster, geschied. von Monschaw, 64 J. alt, Cäcilienstr. — Joh. Schmitz, Zimmermeister, 47 F. alt, verh., St. Apernstr. — Ursula Unterkeller, 1 J. 8. M. alt, vor Martin. — Thomas und Gertr. Roth, 4 T. alt, Cäcilienstr. — Jacob Dahlen, 2 J. 6 M. alt, Probsteig. — Joh. Theod. Vorrath, Musketier, 24 J. alt, unverh., Garn.-Lazar. — Herm. Jos. Ossendorf, 14 M. alt, Friesenw. — Cath. Scherr, Wittwe Tabat, 72 J. alt, Weideng — Anna Maria Hohn, Wittwe Schneider, 75 J. alt, kl. Brinkg. Heirathen. Karl Dubbelmann, Gerißhändl., und Cathar. Stachel, beide v. hier. — Wilh. Heinr. Becker, Tagl., Wittwer, v. Urbach, und Elisab. Kirberg, v. hier. — Joh. Tuchscherer, Tagl., und Anna Cathar. Bock, beide v. hier. — Martin Krahn, Schifferkn., und Cathar. Kronenberg, beide v. hier. Bekannmachung. Zu der nach Art. 60 der Verfassungs-Urkunde vom 5. Dez. v. Jahrs, für die Ausübung der gesetzgebenden Gewalt mitberufenen ersten Kammer, welche gemäß Art. 62 ebendaselbst, aus 180 Mitgliedern bestehen soll, ist nach Art. 2 des interimistischen Wahlgesetzes vom 6. Dez. v. J. jeder Preuße, welcher das 30ste Lebensjahr vollendet hat und einen jährlichen Klassensteuersatz von mindestens 8 Thlr. zahlt oder einen Grundbesitz im Werthe von mindestens 5000 Thalern oder ein reines jährliches Einkommen von 500 Thlr. nachweist in derjenigen Grmeinde, worin er seit sechs Monaten seinen Wohnsitz oder Aufenthalt hat, stimmberechtigter Urwähler, sofern er nicht den Vollbesitz der bürgerlichen Rechte in Folge rechtskräftigen richterlichen Erkenntnisses verloren hat. Aus der Zahl der stimmberechtigten Urwähler werden die Wahlmänner, von je 100 Urwählern Einer, und aus dieser letzteren die Mitglieder der ersten Kammer nach absoluter Stimmenmehrheit gewählt, wobei zu deren Mitgliede jeder Preuße wählbar ist, welcher das 40ste Lebensjahr vollendet hat und bereits fünf Jahre lang dem preußischen Staatsverbande angehört. Nach Inhalt des Art. 6 des gedachten interimistischen Wahlgesetzes und des darin bezogenen Verzeichnisses wählt der Regierungsbezirk Cöln 5 Abgeordnete zur ersten Kammer in zwei Wahlbezirken, von welchen der Eine, aus den Kreisen Mülheim, Wipperfürth, Gummersbach, Waldbroel und Sieg bestehend, zwei Abgeordnete, der Zweite aus dem Stadt- und Landkreis Cöln und den Kreisen Bonn, Rheinbach, Euskirchen und Bergheim bestehend, drei Abgeordnete wählt. Die in der hiesigen Stadt wohnenden, zur Mitwirrung bei der gedachten Wahl berechtigten Urwähler sind unter dem 20. Dez. v. J. öffentlich aufgefordert worden, sich auf dem hiesigen Rathhause zu melden und, da hierselbst die Klassensteuer nicht besteht, den in Art. 2 des Wahlgesetzes bestimmten Nachweis zu führen. Auf Grund dieser Anmeldungen und der übrigen zu Gebote stehenden Mitteln ist hiernach die Urwählerliste aufgestellt worden. Dieselbe wird zu Jedermanns Einsicht auf dem Rathhause hierselbst von Montag den 15. d. Mts. ab offen gelegt, mit dem Bemerken, daß nach § 3 des Wahlreglements Einwendungen gegen dieselbe innerhalb 5 Tagen nach dieser Bekanntmachung bei der nach § 4 des Reglements von dem Gemeinderathe und dem Unterzeichneten gemeinschaftlich erwählten Kommission, bestehend aus den Herrn: Appellationsgerichtsrath Belmann, Carl Boisserée, F. Luthmer, Kommerzienrath Schnitzler, Chr. Hamecher und Max Haas, schriftlich unter der Addresse des Oberbürgermeister-Amts anzubringen sind. Die nach Art. 3 des Wahlgesetzes zu bildenden Abtheilungen in der hiesigen Stadt, wie das weiter nöthige wird demnächst bekannt gemacht werden. Cöln den 13. Januar 1849. Der kommissarische Oberbürgermeister Graeff. Bekanntmachung. Die Absender der nachstehenden als unbestellbar zurückgesandten Gegenstände werden aufgefordert, dieselben beim unterzeichneten Ober-Post-Amte gegen Legitimation in Empfang zu nehmen: Ein Brief an Kluse im Haag, rekommandirt; ein Paket an Bayer in Troyes, mit 15 Frs.; an Stille in Unna, gez H. S., 300; Rolshofen in Bornheim, gez. W. L.; Habenig in Mähren, gez. pr. Adr; Kaltesbach in Jülich, gez. B. K, 1; Cremer in Aachen; gez. A. K.; Morel Elkop in Düren, gez. M. M., 2; Lehnmann in Neuß, Nr. 56; d'Eu in Möderath, pr. Adr.; Rellmann in Mainz, gez. H. R, 12; Moeller in Lüttringhausen, L. M; ein Brief an Heinz in Horrem, mit 1 Thlr. C.-A. Köln, 13. Januar 1849. Der Ober-Post-Direktor, Rehfeldt. Bekanntmachung. Den 19. Jan. c., des Morgens 10 Uhr, werden in dem Geschäftslokale des Unterzeichneten die Materialien zur Unterhaltung der Köln-Frankfurter Staatsstraße, von dem so genannten Hochkreuz bis zur Sieg öffentlich verdungen. Die Anschlagspreise und Bedingungen können vom 10. Januar c. ab, eingesehen werden. Deutz, 10. Januar 1849. Der königl. Wegebaumeister Sepp. Durch Urtheil des Königl. Landgerichts dahier vom 2. Januar d. J. an die Stelle des mit Tode abgegangenen Notar Herrn Reusch zum Sequester der Boismard'schen gesammten Nachlaßmasse ernannt, ersuche ich alle Debenten dieser Masse ihren Verpflichtungen ungesäumt nachkommen zu wollen. Köln, 16. Januar 1849. Krahé, Notar Berlich Nr. 19. Hierdurch die Benachrichtigung, daß die Urkunden meines verlebten Amtsvorgängers Hrn. Notar Reusch, sowie die sämmtlichen Urkunden des verstorbenen Notars Herrn Hahn laut Verfügung des Herrn Ober-Prokurators durch definitive Uebergabe in meine Verwahrung übergegangen sind. Köln, den 16. Januar 1849. Krahé, Notar. Kapitalien von 300, 600, 700, 1000 Thaler und höhern Beträgen sind gegen gute Hypotheke auf ländlichen Besitz zu haben bei Krahé, Notar. Berlich Nr. 19. Oeffentliche Vergantung. Die Lieferung des für die hiesigen Wohlthatigkeits-Anstalten erforderlichen Bedarfe an Stoffen zu Bekleidungs-Gegenständen und Bett-Effekten für das Jahr 1849 soll auf dem Wege einer öffentlichen Licitation am Donnerstag den 25. Januar 1849, Vormittags 10 Uhr, in dem Sitzungssaale der Armen-Verwaltung, Cäcilienstraße hierselbst, vergeben werden, wozu Lieferungslustige mit dem Bemerken ergebenst eingeladen werden, daß hiesige und ausstädtische Ansteigerer, wenn sie der Verwaltung nicht hinlänglich bekannt sind, entweder über ihre Solidität ein von der betreffenden Ortsbehörde legalisirtes Attest beizubringen oder aber einen hier ansässigen soliden Bürgen zu stellen haben. Die der Licitation zum Grunde gelegten Bedingungen und Lieferungsmuster sind auf unserem Sekretariate, Cäcilienstraße hierselbst, zur Einsicht der Interessenten offen gelegt. Das pro 1849 erforderliche Quantum beträgt: A. Fürs Bürgerhospital. 4000 berl. Ellen gebleichtes Flachstuch zu Hemden, 8000 Hanftuch zu Bettüchern, 400 Flachsleinen zu Kissen-Ueberzügen, 60 Bettzwillich, 300 gebleichtes Flachsleinen zu Handtüchern, 800 Pfund Flachs zum Spinnen, 300 berl. Ellen Molton, 300 Bibertuch, 550 Drillich, 500 bedrucktes Nessel, 800 bedrucktes Nessel, 1000 grau Leinen zu Schürzen, 80 Cattun, 700 aschgrau Futterleinen, 600 desgl. Futternessel, 500 ungefärbtes Futternessel, 400 Pfund Wollgarn, 600 Sohlleder, 200 Kalbleder, 12000 Stück größere Schuhnägel, 18000 kleinere ditto 10000 Schuhstifte. B. Fürs Waisenhaus. 1200 berl. Ellen Leinen zu Betttüchern, 400 weißes Hanfleinen, 200 gekippert Hanfleinen, 300 blau gestreiftes Hanfleinen, 60 Leinen zu Kragen, 1000 grau Strohsackleinen, 400 aschgraues Futterleinen, 300 ungefärbtes Futterleinen, 500 blau Leinen zu Schürzen, 1200 Pfund Sohlleder, 300 Rindleder, 250 Kalbleder, 72000 Stück kleine Schuhnägel, 48000 größere ditto. C. Für die Arbeits-Anstalt. 1200 berl. Ellen grau wollenes Tuch, 300 grau leinen Zwillich, 1000 grau Futterleinen, 12000 grau Leinen zu Matratzen, 900 Pfund Sohlleder, 300 schwarzes Kalbleder, 15000 Stück große Schuhnägel, 20000 kleinere ditto (pariser). Köln, 10. Januar 1849. Die Armen-Verwaltung II. Abth. Mittwoch den 17. Januar Abends 7 1/2 Uhr findet im Dickopf-(Eiser)schen Saale die zweite Versammlung Kölnischer Urwähler zur Besprechung der am 22. dieses Monats stattfindenden Wahlen statt. Das Präsidium. Jeder Urwähler hat unentgeldlichen Zutritt. Es lebe der Präses der Gerechtigkeit! Herr Landgerichts-Präsident Heinzmann stellte in der Sitzung des hiesigen Bürger-Vereins zwar nicht in Abrede, daß der Bürgerverein seinen nach Berlin gesandten Deputirte die Reisekosten zu vergüten verpflichtet sei, jedoch mögen diese erst die 1300 Mitglieder des Vereins einklagen. Kennt Herr Heinzmann die Art. 1999 und 2002 des Code Civil nicht? Ein famoser Schlafrock besonders für einen Post-Kondukteur geeignet, billig zu haben Streitzeuggasse Nr. 66. Drei gut möblirte Zimmer nebst Küche auf der Marzellenstraße sind sofort zu vermiethen. Die Expedition sagt wo. „Neue Rheinische Zeitung.“ Nach §. 5 des Gesellschafts-Statuts wird die siebente Einzahlung von 10 Prozent pro Aktie in den nächsten Tagen eingezogen werden, was wir den Herren Aktionären hiermit ankündigen. Köln, 15. Januar 1849. Die Geranten. der „Neuen Rheinischen Zeitung.“ Bekanntmachung. Anschließend an die diesseitigen Bekanntmachungen vom 23. v. Mts., bezüglich der Schalden-, Rachen- und Dampfschifffahrt wird noch zur Kenntniß gebracht: Schaldenfahrt: 1) Das Uebersetzen mit Schalden soll nur bei Tageshelle geschehen, und deßhalb je nach den Tageslängen nach 4 bis 4 1/2 Uhr Nachmittags mit dem Beladen einer Schalde nicht mehr begonnen werden. 2) Zum Aufschreiben der Fuhrwerke nach der Reihe ihrer Ankunft und Anmeldung ist an jeder Rampe ein Aufseher, welcher die Reihenfolge der Einschiffung zu überwachen hat. — Für zweckmäßiges und sicheres Beladen der Schalden haben die, an jeder Rampe diensthabenden Brückenwärter zu sorgen. 3) Der Dienst des Fähr-Personals beginnt für das Einladen bei dem, an jeder Rampe befindlichen obersten Fähr-Pfahl, und hört auf, sobald das Fuhrwerk etc. wieder aus der Schalde ist. 4) Es hat daher jeder Fuhrmann sein Gefähr für das Einladen bis an jenen Pfahl zu bringen und dort so aufzustellen, daß dasselbe mit dem Fährseil rückwärts die Rampe hinunter geleitet werden kann. Das Herausbringen des Fuhrwerkes aus den Schalden muß mittelst Pferde durch die Führer, gleich nach erfolgtem Anlegen, selbst geschehen; desgleichen die Beaufsichtigung ihrer Pferde. Letzteres gilt auch für alle andere Arten Vieh. Nachenfahrt: 1) Dieselbe findet bei Tage und bei Nacht Statt. Die Fährleute haben sich entweder in ihren betreffenden Nachen oder in den resp. Wachtstuben aufzuhalten und stehen an jedem Ufer, zunächst unter Aufsicht eines Brückenwärters. 2) In die größeren Nachen sollen nicht mehr als 36, in die kleineren dagegen nur 30 Personen aufgenommen werden; — Gepäck etc. nach Verhältniß des Raumes unter die Sitzbretter. 3) Ist ein Nachen besetzt, so muß sofort abgefahren werden; sonst können die Fährleute bei Tage 10 Minuten und bei Nacht 30 Minuten, von der ersten Anmeldung zum Uebersetzen an gerechnet, warten. Nach Verlauf dieser Zeiten muß selbst eine einzelne Person übergesetzt werden. 4) Die königl. Post_ haben stets den Vorrang, und das Recht, einen Nachen allein zu beanspruchen. 5) Bei eingestellter Dampfschifffahrt muß an jedem Ufer für außergewöhnliche Fälle etc. ein Nachen liegen bleiben. Dampfschifffahrt: 1) Sie währt von Morgens 7 Uhr bis Abends 10 Uhr ununterbrochen. Die letzte Fahrt muß 10 Uhr Abends von Deuz nach Köln stattfinden. 2) In der Regel soll ein Schiff nie länger als 10 Minuten an einem Ufer still liegen. Ausnahmen sind gestattet für die letzten Fahrten vor einem von Deuz abgehenden Eisenbahnzuge, und des Abends nach 7 Uhr bei starkem Eisgange und dunklem oder stürmischem Wetter. 3) Ist ein Schiff nicht sehr mit Personen besetzt, so können Schiebkarren, 1 bis 2 leichte zweirädrige Handwagen, 1 bis 2 Pferde oder sonstiges ruhiges Vieh, sowie Lasten, welche 1 oder 2 Personen mit Einemmale zu tragen im Stande sind, mit aufgenommen werden. Im Allgemeinen: 1) Aufsichts- und Fähr-Personal ist angewiesen, sich allen ungebührlichen Benehmens gegen das Publikum zu enthalten und über obige Bestimmungen auf Verlangen Auskunft zu geben. 2) Gegründete Beschwerden sind bei der unterzeichneten Behörde anzubringen, indem sonst natürlich eine Abhülfe nicht erwartet werden kann. Köln, im Januar 1849. Königl. Schiffbrücken-Verwaltung. Verloren wurde gestern Abend auf dem hiesigen Posthause eine Brieftasche mit werthvollen Notizen. Der Finder erhält gegen die Zurückbringung derselben im Hof von Holland eine Belohnung von drei Thalern. Einladung. Die gewöhnliche monatliche Konferenz aller Dombau-Vereine Kölns findet morgen Mittwoch den 17. Januar, Abends 8 Uhr, im Lokale des „Bürgerlichen Dombau-Vereins“, Löwengassen Nr. 11, Statt, wozu sämmtliche Vorstands-Mitglieder und Dombau-Freunde und alle Mitglieder der Vereine einladet der Vorstand. Für mehrere Apotheken Westphalens suchen zu Ostern noch Gehülfen. A. C. Frölich et Comp. in Münster. Bekanntmachung. Die Lieferung von 460 Klaftern Brennholz, wovon 270 Klaftern in eichenem, und 190 Klaftern in buchenem Scheitholze abzuliefern ist, soll für das hiesige Königliche Magazin an den Mindestfordernden in Verding gegeben werden. Zu dem Behuf ist Termin auf den 23. Januar c., Vormittags 10 Uhr, in unserm Geschäfts-Lokale angesetzt, und werden daher die Lieferungslustigen hierdurch eingeladen, zunächst ihre schriftlichen Anerbietungen bis dahin portofrei einzureichen, und bei deren Eröffnung, so wie bei den ferneren Verhandlungen über diesen Gegenstand gegenwärtig zu sein. Die Forderung ist für eine preuß. Klafter für jede Holzsorte zu stellen. Die bezüglichen weiteren Lieferungs-Bedingungen liegen in unserem Bureau zur Einsicht der Unternehmungslustigen offen. Köln, den 8. Januar 1849. Königl. Proviant-Amt. Vakanter Posten. In einem höchst achtbaren Handlungshause in Havre, wird unter sehr vortheilhaften Bedingungen ein deutscher Correspondent verlangt. Reflektirende belieben sich in frankirten Briefen zu wenden an G. & M. post rest. Havre. Herr Justizminister Rintelen, sie kennen doch das Sprüchwort: qui s'excuse s'accuse. Zum Besten politischer Flüchtlinge, sind bei M_ rgeler unter der Haag am Dom zu haben: Wien und des freien Mannes Vaterland, Gedichte von Ed. Schulte jedes zu 4 Pfennigen. Alle werden ersucht, welche politische Farbe sie auch tragen mögen, ein kleines Opfer zu bring[e]n, wofür sie in dem Gedichte reichen Lohn finden, um so mehr, da Niemand wissen kann, ob nicht bald ihn ein ähnliches Loos trifft. Zu miethen gesucht. Ein elegantes Wirthschaftslokal nebst Garten in der Nähe der Hochstrasse, Obenmarspforten oder Perlenpfuhl, wird gleich oder auf den 1. März zu miethen gesucht. Offerten unter den Chiffern V. N. 10. beliebe man mit Angabe des Miethpreises in der Expedition abzugeben. Messingene, bleierne & eiserne Saug- und Druckpumpen sind stets vorräthig, und werden nach Bestellung unter Garantie angefertigt bei August Hönig, Pumpenfabrikant, Altenmarkt Nr. 56 Köln. Neusilberne und messingene Haarhalter bei August Hönig, Altenmarkt Nr. 56 Köln. Syrup Pectoral Anglais, oder engl. Brust-Syrup, ein untrügliches Mittel gegen Brustleiden, Verschleimung etc., über dessen Güte die genügendsten Zeugnisse aufliegen, ist einzig ächt zu haben, bei Gebr. Fabry, Altenmarkt Nr. 10- in Köln. Ganz feine Maiwein-Essenz, genug für 6 Flaschen Maiwein zu machen, die Flasche 4 Sgr. bei Gebrüder Fabry, Altenmarkt Nr. 10- Deutsches Kaffehaus. Erster großer Samstag den 20. Januar 1849 Maskenball unter Leitung des Hrn. Franken Sohn. Karten für Herren à 15 Sgr. Karten für Damen à 7 1/2 Sgr. sind vorläufig bei dem Unterzeichneten, und bei Herrn Franken Sohn, Sassenhof zu haben. Der Kassenpreis wird erhöht. Anfang 9 Uhr. Franken Sohn. Konzessionirtes Vaudeville-Theater. Heute Mittwoch den 17. Januar 1849: 5. Gastdarstellung des Herrn Fr. Engelken. Der Rettigjunge oder der Proletarier und seine Familie. Schauspiel in 4 Akten von F. Engelken. ***Schulze, Herr Engelken Hierauf: Das Sonntagsräuschchen. Lustspiel in 1 Akt von Flota. Entree 10 Sgr., wofür Getränke verabreicht werden. Kassa-Eröffnung um 6 Uhr. Anfang 7 Uhr. Franz Stollwerck. Der Gerant: Korff. Druck von J. W. Dietz, Unter Hutmacher Nr. 17.

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 197. Köln, 17. Januar 1849. Beilage, S. 1074. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz197b_1849/2>, abgerufen am 28.03.2024.