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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 196. Köln, 16. Januar 1849. Beilage.

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Bekannmachung.

Zu der nach Art. 60 der Verfassungs-Urkunde vom 5. Dez. v. Jahrs, für die Ausübung der gesetzgebenden Gewalt mitberufenen ersten Kammer, welche gemäß Art. 62 ebendaselbst, aus 180 Mitgliedern bestehen soll, ist nach Art. 2 des interimistischen Wahlgesetzes vom 6. Dez. v. J. jeder Preuße, welcher das 30ste Lebensjahr vollendet hat und einen jährlichen Klassensteuersatz von mindestens 8 Thlr. zahlt oder einen Grundbesitz im Werthe von mindestens 5000 Thalern oder ein reines jährliches Einkommen von 500 Thlr. nachweist in derjenigen Grmeinde, worin er seit sechs Monaten seinen Wohnsitz oder Aufenthalt hat, stimmberechtigter Urwähler, sofern er nicht den Vollbesitz der bürgerlichen Rechte in Folge rechtskräftigen richterlichen Erkenntnisses verloren hat.

Aus der Zahl der stimmberechtigten Urwähler werden die Wahlmänner, von je 100 Urwählern Einer, und aus dieser letzteren die Mitglieder der ersten Kammer nach absoluter Stimmenmehrheit gewählt, wobei zu deren Mitgliede jeder Preuße wählbar ist, welcher das 40ste Lebensjahr vollendet hat und bereits fünf Jahre lang dem preußischen Staatsverbande angehört.

Nach Inhalt des Art. 6 des gedachten interimistischen Wahlgesetzes und des darin bezogenen Verzeichnisses wählt der Regierungsbezirk Cöln 5 Abgeordnete zur ersten Kammer in zwei Wahlbezirken, von welchen der Eine, aus den Kreisen Mülheim, Wipperfürth, Gummersbach, Waldbroel und Sieg bestehend, zwei Abgeordnete, der Zweite aus dem Stadt- und Landkreis Cöln und den Kreisen Bonn, Rheinbach, Euskirchen und Bergheim bestehend, drei Abgeordnete wählt.

Die in der hiesigen Stadt wohnenden, zur Mitwirkung bei der gedachten Wahl berechtigten Urwähler sind unter dem 20. Dez. v. J. öffentlich aufgefordert worden, sich auf dem hiesigen Rathhause zu melden und, da hierselbst die Klassensteuer nicht besteht, den in Art. 2 des Wahlgesetzes bestimmten Nachweis zu führen.

Auf Grund dieser Anmeldungen und der übrigen zu Gebote stehenden Mitteln ist hiernach die Urwählerliste aufgestellt worden. Dieselbe wird zu Jedermanns Einsicht auf dem Rathhause hierselbst von Montag den 15. d. Mts. ab offen gelegt, mit dem Bemerken, daß nach § 3 des Wahlreglements Einwendungen gegen dieselbe innerhalb 5 Tagen nach dieser Bekanntmachung bei der nach § 4 des Reglements von dem Gemeinderathe und dem Unterzeichneten gemeinschaftlich erwählten Kommission, bestehend aus den Herrn:

Appellationsgerichtsrath Belmann, Carl Boisseree, F. Luthmer, Kommerzienrath Schnitzler, Chr. Hamecher und Max Haas,

schriftlich unter der Addresse des Oberbürgermeister-Amts anzubringen sind.

Die nach Art. 3 des Wahlgesetzes zu bildenden Abtheilungen in der hiesigen Stadt, wie das weiter nöthige wird demnächst bekannt gemacht werden.

Cöln den 13. Januar 1849.

Der kommissarische Oberbürgermeister Graeff.

Bekanntmachung.

Den 19. Jan. c., des Morgens 10 Uhr, werden in dem Geschäftslokale des Unterzeichneten die Materialien zur Unterhaltung der Köln-Frankfurter Staatsstraße, von dem so genannten Hochkreuz bis zur Sieg öffentlich verdungen. Die Anschlagspreise und Bedingungen können vom 10. Januar c. ab, eingesehen werden.

Deutz, 10 Januar 1849.

Der königl. Wegebaumeister Sepp.

Bekanntmachung.

Anschließend an die diesseitigen Bekanntmachungen vom 23. v. Mts., bezüglich der Schalden-, Rachen- und Dampfschifffahrt wird noch zur Kenntniß gebracht:

Schaldenfahrt:

1) Das Uebersetzen mit Schalden soll nur bei Tageshelle geschehen, und deßhalb je nach den Tageslängen nach 4 bis 4 1/2 Uhr Nachmittags mit dem Beladen einer Schalde nicht mehr begonnen werden.

2) Zum Aufschreiben der Fuhrwerke nach der Reihe ihrer Ankunft und Anmeldung ist an jeder Rampe ein Aufseher, welcher die Reihenfolge der Einschiffung zu überwachen hat. -- Für zweckmäßiges und sicheres Beladen der Schalden haben die, an jeder Rampe diensthabenden Brückenwärter zu sorgen.

3) Der Dienst des Fähr-Personals beginnt für das Einladen bei dem, an jeder Rampe befindlichen obersten Fähr-Pfahl, und hört auf, sobald das Fuhrwerk etc. wieder aus der Schalde ist.

4) Es hat daher jeder Fuhrmann sein Gefähr für das Einladen bis an jenen Pfahl zu bringen und dort so aufzustellen, daß dasselbe mit dem Fährseil rückwärts die Rampe hinunter geleitet werden kann. Das Herausbringen des Fuhrwerkes aus den Schalden muß mittelst Pferde durch die Führer, gleich nach erfolgtem Anlegen, selbst geschehen; desgleichen die Beaufsichtigung ihrer Pferde. Letzteres gilt auch für alle andere Arten Vieh.

N[a]chenfahrt:

1) Dieselbe findet bei Tage und bei Nacht Statt. Die Fährleute haben sich entweder in ihren betreffenden Nachen oder in den resp. Wachtstuben aufzuhalten und stehen an jedem Ufer, zunächst unter Aufsicht eines Brückenwärters.

2) In die größeren Na[ch]en sollen nicht mehr als 36, in die kleineren dag[e]gen nur 30 Personen aufgenommen werden; -- G[e]päck etc. nach Verhältniß des Raumes unter die Sitzbretter.

3) Ist ein Nachen besetzt, so muß sofort abgefahren werden; sonst können die Fährleute bei Tage 10 Minuten und bei Nacht 30 Minuten, von der ersten Anmeldung zum Uebersetzen an gerechnet, warten. Nach Verlauf dieser Zeiten muß selbst eine einzelne Person übergesetzt werden.

4) Die königl. Posten haben stets den Vorrang, und das Recht, einen Nachen allein zu beanspruchen.

5) Bei eingestellter Dampfschifffahrt muß an jedem Ufer für außergewöhnliche Fälle etc. ein Nachen liegen bleiben.

Dampfschifffahrt:

1) Sie währt von Morgens 7 Uhr bis Abends 10 Uhr ununterbrochen. Die letzte Fahrt muß 10 Uhr Abends von Deuz nach Köln stattfinden. 2) In der Regel soll ein Schiff nie länger als 10 Minuten an einem Ufer still liegen. Ausnahmen sind gestattet für die letzten Fahrten vor einem von Deuz abgehenden Eisenbahnzuge, und des Abends nach 7 Uhr bei starkem Eisgange und dunklem oder stürmischem Wetter. 3) Ist ein Schiff nicht sehr mit Personen besetzt, so können Schiebkarren, 1 bis 2 leichte zweirädrige Handwagen, 1 bis 2 Pferde oder sonstiges ruhiges Vieh, sowie Lasten, welche 1 oder 2 Personen mit Einemmale zu tragen im Stande sind, mit aufgenommen werden.

Im Allgemeinen:

1) Aufsichts- und Fähr-Personal ist angewiesen, sich allen ungebührlichen Benehmens gegen das Publikum zu enthalten und über obige Bestimmungen auf Verlangen Auskunft zu geben. 2) Gegründete Beschwerden sind bei der unterzeichneten Behörde anzubringen, indem sonst natürlich eine Abhülfe nicht erwartet werden kann.

Köln, im Januar 1849.

Königl. Schiffbrücken-Verwaltung.

Oeffentliche Vergantung.

Die Lieferung des für die hiesigen Wohlthätigkeits-Anstalten erforderlichen Bedarfs an Stoffen zu Bekleidungs-Gegenständen und Bett-Effekten für das Jahr 1849 soll auf dem Wege einer öffentlichen Licitation am Donnerstag den 25. Januar 1849, Vormittags 10 Uhr, in dem Sitzungssaale der Armen-Verwaltung, Cäcilienstraße hierselbst, vergeben werden, wozu Lieferungslustige mit dem Bemerken ergebenst eingeladen werden, daß hiesige und ausstädtische Ansteigerer, wenn sie der Verwaltung nicht hinlänglich bekannt sind, entweder über ihre Solidität ein von der betreffenden Ortsbehörde legalisirtes Attest beizubringen oder aber einen hier ansässigen soliden Bürgen zu stellen haben.

Die der Licitation zum Grunde gelegten Bedingungen und Lieferungsmuster sind auf unserem Sekretariate, Cäcilienstraße hierselbst, zur Einsicht der Interessenten offen gelegt.

Das pro 1849 erforderliche Quantum beträgt:

A. Fürs Bürgerhospital.
4000 berl. Ellen gebleichtes Flachstuch zu Hemden,
8000 Hanftuch zu Bettüchern,
400 Flachsleinen zu Kissen-Ueberzügen,
60 Bettzwillich,
300 gebleichtes Flachsleinen zu Handtüchern,
800 Pfund Flachs zum Spinnen,
300 berl. Ellen Molton,
300 Bibertuch,
550 Drillich,
500 bedrucktes Nessel,
800 bedrucktes Nessel,
1000 grau Leinen zu Schürzen,
80 Cattun,
700 aschgrau Futterleinen,
600 desgl. Futternessel,
500 ungefärbtes Futternessel,
400 Pfund Wollgarn,
600 Sohlleder,
200 Kalbleder,
12000 Stück größere Schuhnägel,
18000 kleinere ditto
10000 Schuhstifte.
B. Fürs Waisenhaus.
1200 berl. Ellen Leinen zu Betttuchern,
400 weißes Hanfleinen,
200 gekippert Hanfleinen,
300 blau gestreiftes Hanfleinen,
60 Leinen zu Kragen,
1000 grau Stroh[s]ackleinen,
400 aschgraues Futterleinen,
300 ungefärbtes Futterleinen,
500 blau Leinen zu Schürzen,
1200 Pfund Sohlleder,
300 Rindleder,
250 Kalbleder,
72000 Stück kleine Schuhnägel,
48000 großere ditto.
C. Für die Arbeits-Anstalt.
1200 berl. Ellen grau wollenes Tuch,
300 grau leinen Zwillich,
1000 grau Futterleinen,
12000 grau Leinen zu Matratzen,
900 Pfund Sohlleder,
300 schwarzes Kalbleder,
15000 Stück große Schuhnägel,
20000 kleinere ditto (pariser).

Köln, 10. Januar 1849.

Die Armen-Verwaltung II. Abth.

Auszug.

Die in Köln wohnende gewerblose, hierzu durch Präsidial Ordonnanz gehörig autorisirte Maria Theresia geborne Baum, Ehefrau des in Köln wohnenden fruhern Wirthen, jetzt gewerblosen Carl Joseph Decker hat durch Vorladungsakt des Gerichtsvollziehers Hey in Köln vom 13. Januar 1849 gegen ihren besagten Ehemann die Güterseparationsklage angestellt, und den Unterzeichneten zu ihrem Anwalt bestellt.

Köln, den 14. Januar 1849.

Füßer. -- Flosbach, Advokat.

Die Wilhelmine Schütz, Ehefrau des Handelsmannes Ludwig Hermann, ohne besonderes Geschäft zu Eckenhagen, im Kreise Waldbröl wohnhaft, hat auf Grund der am 4. d. M. durch den Herrn Präsidenten des Königl. Landgerichts zu Köln erh[a]ltenen Ermächtigung, und unter Bestellung des Unterzeichneten zu ihrem Anwalte, am 13. d. M Januar gegen ihren genannten Ehegatten Ludwig Hermann, Handelsmann zu Eckenhagen wohnhaft, die Güterseparationsklage beim Königl. Landgerichte zu Köln eingeleitet.

Köln, den 15. Januar 1849.

Court, Advokat-Anwalt.

Gerichtlicher Verkauf.

Am 19. Januar 1849, Vormittags 10 Uhr, wird der Unterzeichnete auf dem Waidmarkte zu Köln, ein Klavier, Stühle, einen Tisch, einen Spiegel, ein Büchergestell, eine Ladentheke, und einen Ladenschrank gegen baare Zahlung öffentlich meistbietend verkaufen.

Der Gerichtsvollzieher, Simons.

"Neue Rheinische Zeitung."

Nach §. 5 des Gesellschafts-Statuts wird die siebente Einzahlung von 10 Prozent pro Aktie in den nächsten Tagen eingezogen werden, was wir den Herren Aktionären hiermit ankündigen.

Köln, 15. Januar 1849.

Die Geranten. der "Neuen Rheinischen Zeitung."

Packetschiffahrt von BREMEN nach ST. FRANCISCO IN CALIFORNIEN.

Zufolge unserer früheren Annoncen, wird zuerst nach diesem Hafen, falls sich 100 Passagiere finden, bei Eröffnung der Schiffahrt absegeln, das in der Passagierfahrt rühmlichst bekannte 3mastige gekupferte und kupferfeste schnellsegelnde Bremer-Schiff erster Klasse:

Talismann -- Kapt. A. Horstmann; worauf folgen, sowie wieder 100 Passagiere sich melden, die ebenfalls gekupferten, schönen schnellsegelnden Schiffe I. Klasse:

Reforme, Kpt. W. Hattendorff. Herzog Elinar, Kpt. H. Ohlers. Matadore, Kpt. H. Balleer. Expreß, Kpt. St. Christoffers. und andere sämmtlich obrigkeitlich gut befundene Schiffe I. Klasse.

Die Verproviantirung der Passagiere wird nach den Gesetzen, die hier von einer Behörde überwacht werden, reichlich und gut besorgt. Der Talismann, als erstes Schiff vom Kontinent, wird für unsere Rechnung erfahrene Cargadeurs mitnehmen, wovon der Eine schon früher eine Goldwäscherei in Südamerika leitete, um in Californien zu bleiben und allen mit unseren Schffen Reisenden, dort mit Rath und That an die Hand zu gehen.

Wir empfehlen obige Gelegenheit bestens, und wird auf franco Anfragen über Passagepreis das Nähere mitgetheilt von:

Heydorn et Comp. in Bremen, Rheder der Packetschiffe nach San Francisco. C. H. van Zütphen, Spediteur in Köln.

Gerichtlicher Ver[k]au[f]

Am Dienstage den 16. Januar 1849, Vormittags 11 Uhr sollen auf dem Apostelnm[a]rkte hierselbst durch den Unterzeichneten 2 Kanapees mit Damast überzogen, 1 Sekretär, Tische, Stühle, Spiegel, 1 Ladentisch, 1 Ofen, 1 Waschtisch, 1 Furnaise und 1 Konsol öffentlich und den Meistbietenden gegen gleich baare Zahlung verkauft werden.

Der Gerichtsvollzieher, Fülles.

Das Haus Schildergasse Nr. 49 -- in Köln.

Zu dem Nachlasse des Herrn C. Menzen gehörig, wird heute Nachmittag 3 Uhr, auf meiner Schreibstube, woselbst die Bedingungen einzusehen sind, theilungshalber einer freiwilligen öffentlichen Versteigerung ausgesetzt.

Köln, 16. Januar 1849.

Fier, Notar.

Verloren wurde gestern Abend auf dem hiesigen Posthause eine Brieftasche mit werthvollen Notizen. Der Finder erhält gegen die Zurückbringung derselben im Hof von Holland eine Belohnung von drei Thalern.

Ein Buchdruckergehülfe findet Beschäftigung. Mauritiussteinweg 1 D.

Bitte!

Verschiedene Reichsbürger hiesiger Stadt ersuchen eine wohllöbliche Redaktion an die Spitze der Neuen Rhein. Zeitung eine rothe Fahne zu setzen. Herr Dumont wird ebenso ersucht, an die Spitze seines Blattes wieder einen Adler, wenn auch den deutschen Reichsadler, hinzupostiren.

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Turnverein zu Köln.

Außergewöhnliche allgemeine Versammlung, Mittwoch den 17 d., Abends 7 1/2 Uhr im Turnlokal.

Der Turnrath.

Konzessionirtes Vaudeville-Theater.

Heute Dienstag den 16. Januar 1849:

4. Gastdarstellung des Herrn Fr. Engelken.

Auf Verlangen: Ein franzosischer Koch.

Lustspiel in einem Akt. Nach dem Französischen, bearbeitet von F. Engelken. Vatel, Küchenmeister: Herr Engelken. Hierauf: Der reisende Student oder das Donnerwetter.

Musikalisches Quodlibet in 2 Akten von L. Schneider.

Kassa-Eröffnung um 6 Uhr.

Anfang 7 Uhr.

Franz Stollwerk.

Der Gerant: Korff.
Druck von J. W. Dietz, Unter Hutmacher Nr. 17.

Bekannmachung.

Zu der nach Art. 60 der Verfassungs-Urkunde vom 5. Dez. v. Jahrs, für die Ausübung der gesetzgebenden Gewalt mitberufenen ersten Kammer, welche gemäß Art. 62 ebendaselbst, aus 180 Mitgliedern bestehen soll, ist nach Art. 2 des interimistischen Wahlgesetzes vom 6. Dez. v. J. jeder Preuße, welcher das 30ste Lebensjahr vollendet hat und einen jährlichen Klassensteuersatz von mindestens 8 Thlr. zahlt oder einen Grundbesitz im Werthe von mindestens 5000 Thalern oder ein reines jährliches Einkommen von 500 Thlr. nachweist in derjenigen Grmeinde, worin er seit sechs Monaten seinen Wohnsitz oder Aufenthalt hat, stimmberechtigter Urwähler, sofern er nicht den Vollbesitz der bürgerlichen Rechte in Folge rechtskräftigen richterlichen Erkenntnisses verloren hat.

Aus der Zahl der stimmberechtigten Urwähler werden die Wahlmänner, von je 100 Urwählern Einer, und aus dieser letzteren die Mitglieder der ersten Kammer nach absoluter Stimmenmehrheit gewählt, wobei zu deren Mitgliede jeder Preuße wählbar ist, welcher das 40ste Lebensjahr vollendet hat und bereits fünf Jahre lang dem preußischen Staatsverbande angehört.

Nach Inhalt des Art. 6 des gedachten interimistischen Wahlgesetzes und des darin bezogenen Verzeichnisses wählt der Regierungsbezirk Cöln 5 Abgeordnete zur ersten Kammer in zwei Wahlbezirken, von welchen der Eine, aus den Kreisen Mülheim, Wipperfürth, Gummersbach, Waldbroel und Sieg bestehend, zwei Abgeordnete, der Zweite aus dem Stadt- und Landkreis Cöln und den Kreisen Bonn, Rheinbach, Euskirchen und Bergheim bestehend, drei Abgeordnete wählt.

Die in der hiesigen Stadt wohnenden, zur Mitwirkung bei der gedachten Wahl berechtigten Urwähler sind unter dem 20. Dez. v. J. öffentlich aufgefordert worden, sich auf dem hiesigen Rathhause zu melden und, da hierselbst die Klassensteuer nicht besteht, den in Art. 2 des Wahlgesetzes bestimmten Nachweis zu führen.

Auf Grund dieser Anmeldungen und der übrigen zu Gebote stehenden Mitteln ist hiernach die Urwählerliste aufgestellt worden. Dieselbe wird zu Jedermanns Einsicht auf dem Rathhause hierselbst von Montag den 15. d. Mts. ab offen gelegt, mit dem Bemerken, daß nach § 3 des Wahlreglements Einwendungen gegen dieselbe innerhalb 5 Tagen nach dieser Bekanntmachung bei der nach § 4 des Reglements von dem Gemeinderathe und dem Unterzeichneten gemeinschaftlich erwählten Kommission, bestehend aus den Herrn:

Appellationsgerichtsrath Belmann, Carl Boisserée, F. Luthmer, Kommerzienrath Schnitzler, Chr. Hamecher und Max Haas,

schriftlich unter der Addresse des Oberbürgermeister-Amts anzubringen sind.

Die nach Art. 3 des Wahlgesetzes zu bildenden Abtheilungen in der hiesigen Stadt, wie das weiter nöthige wird demnächst bekannt gemacht werden.

Cöln den 13. Januar 1849.

Der kommissarische Oberbürgermeister Graeff.

Bekanntmachung.

Den 19. Jan. c., des Morgens 10 Uhr, werden in dem Geschäftslokale des Unterzeichneten die Materialien zur Unterhaltung der Köln-Frankfurter Staatsstraße, von dem so genannten Hochkreuz bis zur Sieg öffentlich verdungen. Die Anschlagspreise und Bedingungen können vom 10. Januar c. ab, eingesehen werden.

Deutz, 10 Januar 1849.

Der königl. Wegebaumeister Sepp.

Bekanntmachung.

Anschließend an die diesseitigen Bekanntmachungen vom 23. v. Mts., bezüglich der Schalden-, Rachen- und Dampfschifffahrt wird noch zur Kenntniß gebracht:

Schaldenfahrt:

1) Das Uebersetzen mit Schalden soll nur bei Tageshelle geschehen, und deßhalb je nach den Tageslängen nach 4 bis 4 1/2 Uhr Nachmittags mit dem Beladen einer Schalde nicht mehr begonnen werden.

2) Zum Aufschreiben der Fuhrwerke nach der Reihe ihrer Ankunft und Anmeldung ist an jeder Rampe ein Aufseher, welcher die Reihenfolge der Einschiffung zu überwachen hat. — Für zweckmäßiges und sicheres Beladen der Schalden haben die, an jeder Rampe diensthabenden Brückenwärter zu sorgen.

3) Der Dienst des Fähr-Personals beginnt für das Einladen bei dem, an jeder Rampe befindlichen obersten Fähr-Pfahl, und hört auf, sobald das Fuhrwerk etc. wieder aus der Schalde ist.

4) Es hat daher jeder Fuhrmann sein Gefähr für das Einladen bis an jenen Pfahl zu bringen und dort so aufzustellen, daß dasselbe mit dem Fährseil rückwärts die Rampe hinunter geleitet werden kann. Das Herausbringen des Fuhrwerkes aus den Schalden muß mittelst Pferde durch die Führer, gleich nach erfolgtem Anlegen, selbst geschehen; desgleichen die Beaufsichtigung ihrer Pferde. Letzteres gilt auch für alle andere Arten Vieh.

N[a]chenfahrt:

1) Dieselbe findet bei Tage und bei Nacht Statt. Die Fährleute haben sich entweder in ihren betreffenden Nachen oder in den resp. Wachtstuben aufzuhalten und stehen an jedem Ufer, zunächst unter Aufsicht eines Brückenwärters.

2) In die größeren Na[ch]en sollen nicht mehr als 36, in die kleineren dag[e]gen nur 30 Personen aufgenommen werden; — G[e]päck etc. nach Verhältniß des Raumes unter die Sitzbretter.

3) Ist ein Nachen besetzt, so muß sofort abgefahren werden; sonst können die Fährleute bei Tage 10 Minuten und bei Nacht 30 Minuten, von der ersten Anmeldung zum Uebersetzen an gerechnet, warten. Nach Verlauf dieser Zeiten muß selbst eine einzelne Person übergesetzt werden.

4) Die königl. Posten haben stets den Vorrang, und das Recht, einen Nachen allein zu beanspruchen.

5) Bei eingestellter Dampfschifffahrt muß an jedem Ufer für außergewöhnliche Fälle etc. ein Nachen liegen bleiben.

Dampfschifffahrt:

1) Sie währt von Morgens 7 Uhr bis Abends 10 Uhr ununterbrochen. Die letzte Fahrt muß 10 Uhr Abends von Deuz nach Köln stattfinden. 2) In der Regel soll ein Schiff nie länger als 10 Minuten an einem Ufer still liegen. Ausnahmen sind gestattet für die letzten Fahrten vor einem von Deuz abgehenden Eisenbahnzuge, und des Abends nach 7 Uhr bei starkem Eisgange und dunklem oder stürmischem Wetter. 3) Ist ein Schiff nicht sehr mit Personen besetzt, so können Schiebkarren, 1 bis 2 leichte zweirädrige Handwagen, 1 bis 2 Pferde oder sonstiges ruhiges Vieh, sowie Lasten, welche 1 oder 2 Personen mit Einemmale zu tragen im Stande sind, mit aufgenommen werden.

Im Allgemeinen:

1) Aufsichts- und Fähr-Personal ist angewiesen, sich allen ungebührlichen Benehmens gegen das Publikum zu enthalten und über obige Bestimmungen auf Verlangen Auskunft zu geben. 2) Gegründete Beschwerden sind bei der unterzeichneten Behörde anzubringen, indem sonst natürlich eine Abhülfe nicht erwartet werden kann.

Köln, im Januar 1849.

Königl. Schiffbrücken-Verwaltung.

Oeffentliche Vergantung.

Die Lieferung des für die hiesigen Wohlthätigkeits-Anstalten erforderlichen Bedarfs an Stoffen zu Bekleidungs-Gegenständen und Bett-Effekten für das Jahr 1849 soll auf dem Wege einer öffentlichen Licitation am Donnerstag den 25. Januar 1849, Vormittags 10 Uhr, in dem Sitzungssaale der Armen-Verwaltung, Cäcilienstraße hierselbst, vergeben werden, wozu Lieferungslustige mit dem Bemerken ergebenst eingeladen werden, daß hiesige und ausstädtische Ansteigerer, wenn sie der Verwaltung nicht hinlänglich bekannt sind, entweder über ihre Solidität ein von der betreffenden Ortsbehörde legalisirtes Attest beizubringen oder aber einen hier ansässigen soliden Bürgen zu stellen haben.

Die der Licitation zum Grunde gelegten Bedingungen und Lieferungsmuster sind auf unserem Sekretariate, Cäcilienstraße hierselbst, zur Einsicht der Interessenten offen gelegt.

Das pro 1849 erforderliche Quantum beträgt:

A. Fürs Bürgerhospital.
4000 berl. Ellen gebleichtes Flachstuch zu Hemden,
8000 Hanftuch zu Bettüchern,
400 Flachsleinen zu Kissen-Ueberzügen,
60 Bettzwillich,
300 gebleichtes Flachsleinen zu Handtüchern,
800 Pfund Flachs zum Spinnen,
300 berl. Ellen Molton,
300 Bibertuch,
550 Drillich,
500 bedrucktes Nessel,
800 bedrucktes Nessel,
1000 grau Leinen zu Schürzen,
80 Cattun,
700 aschgrau Futterleinen,
600 desgl. Futternessel,
500 ungefärbtes Futternessel,
400 Pfund Wollgarn,
600 Sohlleder,
200 Kalbleder,
12000 Stück größere Schuhnägel,
18000 kleinere ditto
10000 Schuhstifte.
B. Fürs Waisenhaus.
1200 berl. Ellen Leinen zu Betttuchern,
400 weißes Hanfleinen,
200 gekippert Hanfleinen,
300 blau gestreiftes Hanfleinen,
60 Leinen zu Kragen,
1000 grau Stroh[s]ackleinen,
400 aschgraues Futterleinen,
300 ungefärbtes Futterleinen,
500 blau Leinen zu Schürzen,
1200 Pfund Sohlleder,
300 Rindleder,
250 Kalbleder,
72000 Stück kleine Schuhnägel,
48000 großere ditto.
C. Für die Arbeits-Anstalt.
1200 berl. Ellen grau wollenes Tuch,
300 grau leinen Zwillich,
1000 grau Futterleinen,
12000 grau Leinen zu Matratzen,
900 Pfund Sohlleder,
300 schwarzes Kalbleder,
15000 Stück große Schuhnägel,
20000 kleinere ditto (pariser).

Köln, 10. Januar 1849.

Die Armen-Verwaltung II. Abth.

Auszug.

Die in Köln wohnende gewerblose, hierzu durch Präsidial Ordonnanz gehörig autorisirte Maria Theresia geborne Baum, Ehefrau des in Köln wohnenden fruhern Wirthen, jetzt gewerblosen Carl Joseph Decker hat durch Vorladungsakt des Gerichtsvollziehers Hey in Köln vom 13. Januar 1849 gegen ihren besagten Ehemann die Güterseparationsklage angestellt, und den Unterzeichneten zu ihrem Anwalt bestellt.

Köln, den 14. Januar 1849.

Füßer. — Flosbach, Advokat.

Die Wilhelmine Schütz, Ehefrau des Handelsmannes Ludwig Hermann, ohne besonderes Geschäft zu Eckenhagen, im Kreise Waldbröl wohnhaft, hat auf Grund der am 4. d. M. durch den Herrn Präsidenten des Königl. Landgerichts zu Köln erh[a]ltenen Ermächtigung, und unter Bestellung des Unterzeichneten zu ihrem Anwalte, am 13. d. M Januar gegen ihren genannten Ehegatten Ludwig Hermann, Handelsmann zu Eckenhagen wohnhaft, die Güterseparationsklage beim Königl. Landgerichte zu Köln eingeleitet.

Köln, den 15. Januar 1849.

Court, Advokat-Anwalt.

Gerichtlicher Verkauf.

Am 19. Januar 1849, Vormittags 10 Uhr, wird der Unterzeichnete auf dem Waidmarkte zu Köln, ein Klavier, Stühle, einen Tisch, einen Spiegel, ein Büchergestell, eine Ladentheke, und einen Ladenschrank gegen baare Zahlung öffentlich meistbietend verkaufen.

Der Gerichtsvollzieher, Simons.

„Neue Rheinische Zeitung.“

Nach §. 5 des Gesellschafts-Statuts wird die siebente Einzahlung von 10 Prozent pro Aktie in den nächsten Tagen eingezogen werden, was wir den Herren Aktionären hiermit ankündigen.

Köln, 15. Januar 1849.

Die Geranten. der „Neuen Rheinischen Zeitung.“

Packetschiffahrt von BREMEN nach ST. FRANCISCO IN CALIFORNIEN.

Zufolge unserer früheren Annoncen, wird zuerst nach diesem Hafen, falls sich 100 Passagiere finden, bei Eröffnung der Schiffahrt absegeln, das in der Passagierfahrt rühmlichst bekannte 3mastige gekupferte und kupferfeste schnellsegelnde Bremer-Schiff erster Klasse:

Talismann — Kapt. A. Horstmann; worauf folgen, sowie wieder 100 Passagiere sich melden, die ebenfalls gekupferten, schönen schnellsegelnden Schiffe I. Klasse:

Reforme, Kpt. W. Hattendorff. Herzog Elinar, Kpt. H. Ohlers. Matadore, Kpt. H. Balleer. Expreß, Kpt. St. Christoffers. und andere sämmtlich obrigkeitlich gut befundene Schiffe I. Klasse.

Die Verproviantirung der Passagiere wird nach den Gesetzen, die hier von einer Behörde überwacht werden, reichlich und gut besorgt. Der Talismann, als erstes Schiff vom Kontinent, wird für unsere Rechnung erfahrene Cargadeurs mitnehmen, wovon der Eine schon früher eine Goldwäscherei in Südamerika leitete, um in Californien zu bleiben und allen mit unseren Schffen Reisenden, dort mit Rath und That an die Hand zu gehen.

Wir empfehlen obige Gelegenheit bestens, und wird auf franco Anfragen über Passagepreis das Nähere mitgetheilt von:

Heydorn et Comp. in Bremen, Rheder der Packetschiffe nach San Francisco. C. H. van Zütphen, Spediteur in Köln.

Gerichtlicher Ver[k]au[f]

Am Dienstage den 16. Januar 1849, Vormittags 11 Uhr sollen auf dem Apostelnm[a]rkte hierselbst durch den Unterzeichneten 2 Kanapees mit Damast überzogen, 1 Sekretär, Tische, Stühle, Spiegel, 1 Ladentisch, 1 Ofen, 1 Waschtisch, 1 Furnaise und 1 Konsol öffentlich und den Meistbietenden gegen gleich baare Zahlung verkauft werden.

Der Gerichtsvollzieher, Fülles.

Das Haus Schildergasse Nr. 49 — in Köln.

Zu dem Nachlasse des Herrn C. Menzen gehörig, wird heute Nachmittag 3 Uhr, auf meiner Schreibstube, woselbst die Bedingungen einzusehen sind, theilungshalber einer freiwilligen öffentlichen Versteigerung ausgesetzt.

Köln, 16. Januar 1849.

Fier, Notar.

Verloren wurde gestern Abend auf dem hiesigen Posthause eine Brieftasche mit werthvollen Notizen. Der Finder erhält gegen die Zurückbringung derselben im Hof von Holland eine Belohnung von drei Thalern.

Ein Buchdruckergehülfe findet Beschäftigung. Mauritiussteinweg 1 D.

Bitte!

Verschiedene Reichsbürger hiesiger Stadt ersuchen eine wohllöbliche Redaktion an die Spitze der Neuen Rhein. Zeitung eine rothe Fahne zu setzen. Herr Dumont wird ebenso ersucht, an die Spitze seines Blattes wieder einen Adler, wenn auch den deutschen Reichsadler, hinzupostiren.

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Büffon's Naturgeschichte in einer der besten französischen Ausgabe, enthaltend: allg. Naturg[e]schichte, 15 Qrtbde. Der Vogel 9 Qrtbde. Der Mineralien 5 Qrtbde. Der Schlangen 2 Qrtbde. Supplementen nebst Atlas 7 Qrtbde. Die Kupfern sind sehr schön, und die Einbände mögen allein über 40 Thlr. gekostet haben. Zu haben bei Späner, Domhof Nr. 13

Kein Wunder!

Der Esel hat sich in einen Brühler Demokraten verwandelt.

Aecht baierisch Bier vorzüglicher Qualität, erhielt D. Obladen, Streitzeuggasse Nr. 19B.

Durch den wieder eingetretenen niederen Wasserstand in der Streitzeuggasse, ist wieder ohne Lebensgefahr zu meinem Lokal zu gelangen.

Restauration Guttenberg.

Obige Restauration empfiehlt durch preiswürdige Weine und Speisen bestens.

Romberg.

Gute Kartoffeln sind zu verkaufen. Zollstraße Nr. 19.

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Turnverein zu Köln.

Außergewöhnliche allgemeine Versammlung, Mittwoch den 17 d., Abends 7 1/2 Uhr im Turnlokal.

Der Turnrath.

Konzessionirtes Vaudeville-Theater.

Heute Dienstag den 16. Januar 1849:

4. Gastdarstellung des Herrn Fr. Engelken.

Auf Verlangen: Ein franzosischer Koch.

Lustspiel in einem Akt. Nach dem Französischen, bearbeitet von F. Engelken. Vatel, Küchenmeister: Herr Engelken. Hierauf: Der reisende Student oder das Donnerwetter.

Musikalisches Quodlibet in 2 Akten von L. Schneider.

Kassa-Eröffnung um 6 Uhr.

Anfang 7 Uhr.

Franz Stollwerk.

Der Gerant: Korff.
Druck von J. W. Dietz, Unter Hutmacher Nr. 17.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <pb facs="#f0002" n="1068"/>
      <div type="jAnnouncements" n="1">
        <div type="jAn">
          <p>Bekannmachung.</p>
          <p>Zu der nach Art. 60 der Verfassungs-Urkunde vom 5. Dez. v. Jahrs, für die Ausübung der gesetzgebenden Gewalt mitberufenen ersten Kammer, welche gemäß Art. 62 ebendaselbst, aus 180 Mitgliedern bestehen soll, ist nach Art. 2 des interimistischen Wahlgesetzes vom 6. Dez. v. J. jeder Preuße, welcher das 30ste Lebensjahr vollendet hat und einen jährlichen Klassensteuersatz von mindestens 8 Thlr. zahlt oder einen Grundbesitz im Werthe von mindestens 5000 Thalern oder ein reines jährliches Einkommen von 500 Thlr. nachweist in derjenigen Grmeinde, worin er seit sechs Monaten seinen Wohnsitz oder Aufenthalt hat, stimmberechtigter Urwähler, sofern er nicht den Vollbesitz der bürgerlichen Rechte in Folge rechtskräftigen richterlichen Erkenntnisses verloren hat.</p>
          <p>Aus der Zahl der stimmberechtigten Urwähler werden die Wahlmänner, von je 100 Urwählern Einer, und aus dieser letzteren die Mitglieder der ersten Kammer nach absoluter Stimmenmehrheit gewählt, wobei zu deren Mitgliede jeder Preuße wählbar ist, welcher das 40ste Lebensjahr vollendet hat und bereits fünf Jahre lang dem preußischen Staatsverbande angehört.</p>
          <p>Nach Inhalt des Art. 6 des gedachten interimistischen Wahlgesetzes und des darin bezogenen Verzeichnisses wählt der Regierungsbezirk Cöln 5 Abgeordnete zur ersten Kammer in zwei Wahlbezirken, von welchen der Eine, aus den Kreisen Mülheim, Wipperfürth, Gummersbach, Waldbroel und Sieg bestehend, zwei Abgeordnete, der Zweite aus dem Stadt- und Landkreis Cöln und den Kreisen Bonn, Rheinbach, Euskirchen und Bergheim bestehend, drei Abgeordnete wählt.</p>
          <p>Die in der hiesigen Stadt wohnenden, zur Mitwirkung bei der gedachten Wahl berechtigten Urwähler sind unter dem 20. Dez. v. J. öffentlich aufgefordert worden, sich auf dem hiesigen Rathhause zu melden und, da hierselbst die Klassensteuer nicht besteht, den in Art. 2 des Wahlgesetzes bestimmten Nachweis zu führen.</p>
          <p>Auf Grund dieser Anmeldungen und der übrigen zu Gebote stehenden Mitteln ist hiernach die Urwählerliste aufgestellt worden. Dieselbe wird zu Jedermanns Einsicht auf dem Rathhause hierselbst von Montag den 15. d. Mts. ab offen gelegt, mit dem Bemerken, daß nach § 3 des Wahlreglements Einwendungen gegen dieselbe innerhalb 5 Tagen nach dieser Bekanntmachung bei der nach § 4 des Reglements von dem Gemeinderathe und dem Unterzeichneten gemeinschaftlich erwählten Kommission, bestehend aus den Herrn:</p>
          <p rendition="#et">Appellationsgerichtsrath <hi rendition="#g">Belmann, Carl Boisserée, F. Luthmer,</hi> Kommerzienrath <hi rendition="#g">Schnitzler, Chr. Hamecher</hi> und <hi rendition="#g">Max Haas,</hi> </p>
          <p>schriftlich unter der Addresse des Oberbürgermeister-Amts anzubringen sind.</p>
          <p>Die nach Art. 3 des Wahlgesetzes zu bildenden Abtheilungen in der hiesigen Stadt, wie das weiter nöthige wird demnächst bekannt gemacht werden.</p>
          <p><hi rendition="#g">Cöln</hi> den 13. Januar 1849.</p>
          <p>Der kommissarische Oberbürgermeister <hi rendition="#g">Graeff</hi>.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Bekanntmachung.</p>
          <p>Den 19. Jan. c., des Morgens 10 Uhr, werden in dem Geschäftslokale des Unterzeichneten die Materialien zur Unterhaltung der Köln-Frankfurter Staatsstraße, von dem so genannten Hochkreuz bis zur Sieg öffentlich verdungen. Die Anschlagspreise und Bedingungen können vom 10. Januar c. ab, eingesehen werden.</p>
          <p>Deutz, 10 Januar 1849.</p>
          <p>Der königl. Wegebaumeister <hi rendition="#g">Sepp</hi>.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Bekanntmachung.</p>
          <p>Anschließend an die diesseitigen Bekanntmachungen vom 23. v. Mts., bezüglich der Schalden-, Rachen- und Dampfschifffahrt wird noch zur Kenntniß gebracht:</p>
          <p><hi rendition="#g">Schaldenfahrt</hi>:</p>
          <p>1) Das Uebersetzen mit Schalden soll nur bei Tageshelle geschehen, und deßhalb je nach den Tageslängen nach 4 bis 4 1/2 Uhr Nachmittags mit dem Beladen einer Schalde nicht mehr begonnen werden.</p>
          <p>2) Zum Aufschreiben der Fuhrwerke nach der Reihe ihrer <hi rendition="#g">Ankunft</hi> und <hi rendition="#g">Anmeldung</hi> ist an jeder Rampe ein Aufseher, welcher die Reihenfolge der Einschiffung zu überwachen hat. &#x2014; Für zweckmäßiges und sicheres Beladen der Schalden haben die, an jeder Rampe diensthabenden Brückenwärter zu sorgen.</p>
          <p>3) Der Dienst des Fähr-Personals beginnt für das Einladen bei dem, an jeder Rampe befindlichen obersten Fähr-Pfahl, und hört auf, sobald das Fuhrwerk etc. wieder aus der Schalde ist.</p>
          <p>4) Es hat daher jeder Fuhrmann sein Gefähr für das Einladen bis an jenen Pfahl zu bringen und dort so aufzustellen, daß dasselbe mit dem Fährseil rückwärts die Rampe hinunter geleitet werden kann. Das Herausbringen des Fuhrwerkes aus den Schalden muß mittelst Pferde durch die Führer, <hi rendition="#g">gleich</hi> nach erfolgtem Anlegen, selbst geschehen; desgleichen die Beaufsichtigung ihrer Pferde. Letzteres gilt auch für alle andere Arten Vieh.</p>
          <p> <hi rendition="#g">N[a]chenfahrt:</hi> </p>
          <p>1) Dieselbe findet bei Tage und bei Nacht Statt. Die Fährleute haben sich entweder in ihren betreffenden Nachen oder in den resp. Wachtstuben aufzuhalten und stehen an jedem Ufer, zunächst unter Aufsicht eines Brückenwärters.</p>
          <p>2) In die größeren Na[ch]en sollen nicht mehr als 36, in die kleineren dag[e]gen nur 30 Personen aufgenommen werden; &#x2014; G[e]päck etc. nach Verhältniß des Raumes unter die Sitzbretter.</p>
          <p>3) Ist ein Nachen besetzt, so muß sofort abgefahren werden; sonst können die Fährleute bei Tage 10 Minuten und bei Nacht 30 Minuten, von der ersten Anmeldung zum Uebersetzen an gerechnet, warten. Nach Verlauf dieser Zeiten muß selbst eine einzelne Person übergesetzt werden.</p>
          <p>4) Die königl. Posten haben stets den Vorrang, und das Recht, einen Nachen allein zu beanspruchen.</p>
          <p>5) Bei eingestellter Dampfschifffahrt muß an jedem Ufer für außergewöhnliche Fälle etc. ein Nachen liegen bleiben.</p>
          <p> <hi rendition="#g">Dampfschifffahrt:</hi> </p>
          <p>1) Sie währt von Morgens 7 Uhr bis Abends 10 Uhr ununterbrochen. Die letzte Fahrt muß 10 Uhr Abends von Deuz nach Köln stattfinden. 2) In der Regel soll ein Schiff nie länger als 10 Minuten an einem Ufer still liegen. Ausnahmen sind gestattet für die letzten Fahrten vor einem von Deuz abgehenden Eisenbahnzuge, und des Abends nach 7 Uhr bei starkem Eisgange und dunklem oder stürmischem Wetter. 3) Ist ein Schiff nicht sehr mit Personen besetzt, so können Schiebkarren, 1 bis 2 leichte zweirädrige Handwagen, 1 bis 2 Pferde oder sonstiges ruhiges Vieh, sowie Lasten, welche 1 oder 2 Personen mit Einemmale zu tragen im Stande sind, mit aufgenommen werden.</p>
          <p> <hi rendition="#g">Im Allgemeinen:</hi> </p>
          <p>1) Aufsichts- und Fähr-Personal ist angewiesen, sich allen ungebührlichen Benehmens gegen das Publikum zu enthalten und über obige Bestimmungen auf Verlangen Auskunft zu geben. 2) Gegründete Beschwerden sind bei der unterzeichneten Behörde anzubringen, indem sonst natürlich eine Abhülfe nicht erwartet werden kann.</p>
          <p>Köln, im Januar 1849.</p>
          <p>Königl. Schiffbrücken-Verwaltung.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Oeffentliche Vergantung.</p>
          <p>Die Lieferung des für die hiesigen Wohlthätigkeits-Anstalten erforderlichen Bedarfs an Stoffen zu Bekleidungs-Gegenständen und Bett-Effekten für das Jahr 1849 soll auf dem Wege einer öffentlichen Licitation am Donnerstag den 25. Januar 1849, Vormittags 10 Uhr, in dem Sitzungssaale der Armen-Verwaltung, Cäcilienstraße hierselbst, vergeben werden, wozu Lieferungslustige mit dem Bemerken ergebenst eingeladen werden, daß hiesige und ausstädtische Ansteigerer, wenn sie der Verwaltung nicht hinlänglich bekannt sind, entweder über ihre Solidität ein von der betreffenden Ortsbehörde legalisirtes Attest beizubringen oder aber einen hier ansässigen soliden Bürgen zu stellen haben.</p>
          <p>Die der Licitation zum Grunde gelegten Bedingungen und Lieferungsmuster sind auf unserem Sekretariate, Cäcilienstraße hierselbst, zur Einsicht der Interessenten offen gelegt.</p>
          <p>Das pro 1849 erforderliche Quantum beträgt:</p>
          <list>
            <item><hi rendition="#b">A.</hi> Fürs Bürgerhospital. <list><item>4000 berl. Ellen gebleichtes Flachstuch zu Hemden,</item><item>8000 Hanftuch zu Bettüchern,</item><item>400 Flachsleinen zu Kissen-Ueberzügen,</item><item>60 Bettzwillich,</item><item>300 gebleichtes Flachsleinen zu Handtüchern,</item><item>800 Pfund Flachs zum Spinnen,</item><item>300 berl. Ellen Molton,</item><item>300 Bibertuch,</item><item>550 Drillich,</item><item>500 bedrucktes Nessel,</item><item>800 bedrucktes Nessel,</item><item>1000 grau Leinen zu Schürzen,</item><item>80 Cattun,</item><item>700 aschgrau Futterleinen,</item><item>600 desgl. Futternessel,</item><item>500 ungefärbtes Futternessel,</item><item>400 Pfund Wollgarn,</item><item>600 Sohlleder,</item><item>200 Kalbleder,</item><item>12000 Stück größere Schuhnägel,</item><item>18000 kleinere ditto</item><item>10000 Schuhstifte.</item></list>                   </item>
            <item><hi rendition="#b">B.</hi> Fürs Waisenhaus. <list><item>1200 berl. Ellen Leinen zu Betttuchern,</item><item>400 weißes Hanfleinen,</item><item>200 gekippert Hanfleinen,</item><item>300 blau gestreiftes Hanfleinen,</item><item>60 Leinen zu Kragen,</item><item>1000 grau Stroh[s]ackleinen,</item><item>400 aschgraues Futterleinen,</item><item>300 ungefärbtes Futterleinen,</item><item>500 blau Leinen zu Schürzen,</item><item>1200 Pfund Sohlleder,</item><item>300 Rindleder,</item><item>250 Kalbleder,</item><item>72000 Stück kleine Schuhnägel,</item><item>48000 großere ditto.</item></list>                   </item>
            <item><hi rendition="#b">C.</hi> Für die Arbeits-Anstalt. <list><item>1200 berl. Ellen grau wollenes Tuch,</item><item>300 grau leinen Zwillich,</item><item>1000 grau Futterleinen,</item><item>12000 grau Leinen zu Matratzen,</item><item>900 Pfund Sohlleder,</item><item>300 schwarzes Kalbleder,</item><item>15000 Stück große Schuhnägel,</item><item>20000 kleinere ditto (pariser).</item></list>                   </item>
          </list>
          <p>Köln, 10. Januar 1849.</p>
          <p><hi rendition="#g">Die Armen-Verwaltung II. Abth</hi>.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p> <hi rendition="#b"><hi rendition="#g">Auszug</hi>.</hi> </p>
          <p>Die in Köln wohnende gewerblose, hierzu durch Präsidial Ordonnanz gehörig autorisirte Maria Theresia geborne Baum, Ehefrau des in Köln wohnenden fruhern Wirthen, jetzt gewerblosen Carl Joseph Decker hat durch Vorladungsakt des Gerichtsvollziehers Hey in Köln vom 13. Januar 1849 gegen ihren besagten Ehemann die Güterseparationsklage angestellt, und den Unterzeichneten zu ihrem Anwalt bestellt.</p>
          <p>Köln, den 14. Januar 1849.</p>
          <p><hi rendition="#g">Füßer</hi>. &#x2014; <hi rendition="#g">Flosbach,</hi> Advokat.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Die Wilhelmine Schütz, Ehefrau des Handelsmannes Ludwig Hermann, ohne besonderes Geschäft zu Eckenhagen, im Kreise Waldbröl wohnhaft, hat auf Grund der am 4. d. M. durch den Herrn Präsidenten des Königl. Landgerichts zu Köln erh[a]ltenen Ermächtigung, und unter Bestellung des Unterzeichneten zu ihrem Anwalte, am 13. d. M Januar gegen ihren genannten Ehegatten Ludwig Hermann, Handelsmann zu Eckenhagen wohnhaft, die Güterseparationsklage beim Königl. Landgerichte zu Köln eingeleitet.</p>
          <p>Köln, den 15. Januar 1849.</p>
          <p><hi rendition="#g">Court,</hi> Advokat-Anwalt.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Gerichtlicher Verkauf.</p>
          <p>Am 19. Januar 1849, Vormittags 10 Uhr, wird der Unterzeichnete auf dem Waidmarkte zu Köln, ein Klavier, Stühle, einen Tisch, einen Spiegel, ein Büchergestell, eine Ladentheke, und einen Ladenschrank gegen baare Zahlung öffentlich meistbietend verkaufen.</p>
          <p>Der Gerichtsvollzieher, <hi rendition="#g">Simons</hi>.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>&#x201E;Neue Rheinische Zeitung.&#x201C;</p>
          <p>Nach §. 5 des Gesellschafts-Statuts wird die siebente Einzahlung von 10 Prozent pro Aktie in den nächsten Tagen eingezogen werden, was wir den Herren Aktionären hiermit ankündigen.</p>
          <p>Köln, 15. Januar 1849.</p>
          <p> <hi rendition="#b">Die Geranten. der &#x201E;Neuen Rheinischen Zeitung.&#x201C;</hi> </p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p> <hi rendition="#b">Packetschiffahrt von BREMEN nach ST. FRANCISCO IN CALIFORNIEN.</hi> </p>
          <p>Zufolge unserer früheren Annoncen, wird zuerst nach diesem Hafen, falls sich 100 Passagiere finden, bei Eröffnung der Schiffahrt absegeln, das in der Passagierfahrt rühmlichst bekannte 3mastige gekupferte und kupferfeste schnellsegelnde Bremer-Schiff <hi rendition="#b"><hi rendition="#g">erster</hi></hi> Klasse:</p>
          <p><hi rendition="#b">Talismann &#x2014; Kapt. A. Horstmann;</hi> worauf folgen, sowie wieder 100 Passagiere sich melden, die ebenfalls gekupferten, schönen schnellsegelnden Schiffe I. Klasse:</p>
          <p>Reforme, Kpt. W. Hattendorff. Herzog Elinar, Kpt. H. Ohlers. Matadore, Kpt. H. Balleer. Expreß, Kpt. St. Christoffers. und andere sämmtlich obrigkeitlich gut befundene Schiffe I. Klasse.</p>
          <p>Die Verproviantirung der Passagiere wird nach den Gesetzen, die hier von einer Behörde überwacht werden, reichlich und gut besorgt. Der Talismann, als erstes Schiff vom Kontinent, wird für unsere Rechnung erfahrene Cargadeurs mitnehmen, wovon der Eine schon früher eine Goldwäscherei in Südamerika leitete, um in Californien zu bleiben und allen mit <hi rendition="#b">unseren</hi> Schffen Reisenden, <hi rendition="#b">dort</hi> mit Rath und That an die Hand zu gehen.</p>
          <p>Wir empfehlen obige Gelegenheit bestens, und wird auf franco Anfragen über Passagepreis das Nähere mitgetheilt von:</p>
          <p><hi rendition="#b">Heydorn et Comp. in Bremen,</hi> Rheder der Packetschiffe nach San Francisco. <hi rendition="#b">C. H. van Zütphen,</hi> Spediteur in Köln.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Gerichtlicher Ver[k]au[f]</p>
          <p>Am Dienstage den 16. Januar 1849, Vormittags 11 Uhr sollen auf dem Apostelnm[a]rkte hierselbst durch den Unterzeichneten 2 Kanapees mit Damast überzogen, 1 Sekretär, Tische, Stühle, Spiegel, 1 Ladentisch, 1 Ofen, 1 Waschtisch, 1 Furnaise und 1 Konsol öffentlich und den Meistbietenden gegen gleich baare Zahlung verkauft werden.</p>
          <p>Der Gerichtsvollzieher, <hi rendition="#g">Fülles</hi>.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p> <hi rendition="#b">Das Haus Schildergasse Nr. 49 &#x2014; in Köln.</hi> </p>
          <p>Zu dem Nachlasse des Herrn C. Menzen gehörig, wird <hi rendition="#g">heute Nachmittag 3 Uhr,</hi> auf meiner Schreibstube, woselbst die Bedingungen einzusehen sind, theilungshalber einer freiwilligen öffentlichen Versteigerung ausgesetzt.</p>
          <p>Köln, 16. Januar 1849.</p>
          <p><hi rendition="#g">Fier,</hi> Notar.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p><hi rendition="#b">Verloren</hi> wurde gestern Abend auf dem hiesigen Posthause eine Brieftasche mit werthvollen Notizen. Der Finder erhält gegen die Zurückbringung derselben im Hof von Holland eine Belohnung von drei Thalern.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Ein Buchdruckergehülfe findet Beschäftigung. Mauritiussteinweg 1 D.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p> <hi rendition="#b">Bitte!</hi> </p>
          <p>Verschiedene Reichsbürger hiesiger Stadt ersuchen eine wohllöbliche Redaktion an die Spitze der Neuen Rhein. Zeitung eine rothe Fahne zu setzen. Herr Dumont wird ebenso ersucht, an die Spitze seines Blattes wieder einen Adler, wenn auch den deutschen Reichsadler, hinzupostiren.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Unerhört billig zu 18 Thlr.</p>
          <p>Büffon's Naturgeschichte in einer der besten französischen Ausgabe, enthaltend: allg. Naturg[e]schichte, 15 Qrtbde. Der Vogel 9 Qrtbde. Der Mineralien 5 Qrtbde. Der Schlangen 2 Qrtbde. Supplementen nebst Atlas 7 Qrtbde. Die Kupfern sind sehr schön, und die Einbände mögen allein über 40 Thlr. gekostet haben. Zu haben bei <hi rendition="#g">Späner,</hi> Domhof Nr. 13</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p> <hi rendition="#b">Kein Wunder!</hi> </p>
          <p>Der Esel hat sich in einen Brühler Demokraten verwandelt.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p><hi rendition="#b">Aecht baierisch Bier</hi> vorzüglicher Qualität, erhielt D. <hi rendition="#g">Obladen,</hi> Streitzeuggasse Nr. 19B.</p>
          <p>Durch den wieder eingetretenen niederen Wasserstand in der Streitzeuggasse, ist wieder ohne Lebensgefahr zu meinem Lokal zu gelangen.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Restauration Guttenberg.</p>
          <p>Obige Restauration empfiehlt durch preiswürdige Weine und Speisen bestens.</p>
          <p><hi rendition="#g">Romberg</hi>.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Gute Kartoffeln <hi rendition="#b">sind zu verkaufen. Zollstraße Nr. 19.</hi> </p>
        </div>
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          <p>Neue Bücher sehr billig bei <hi rendition="#b">G. Tonger,</hi> Pauluswache.</p>
          <p>Grand prix d'Architecture, Projets couronnés p. I'Académie royale de France, 93 Folioblätter nur 6 Thlr. &#x2014; Wiebeking, von dem Einflusse der Baukunst auf das allgem. Wohl, 2 Theile mit Kupfern in 1 Quartb., geb. 18 Sgr. &#x2014; De la litterature du midi de I'Europe p. Simonde Sismondi, 2 Vol. (Ladenpr. 6 2/3 Thlr.) 3 Thlr. &#x2014; Histoire des Français p. Sim. de Sismondi, 20 Vol. große schöne Ausgabe. (Einige Bände sind beschmutzt). 10 Thlr. &#x2014; Faustin, Hélie Traité de I'instruct. criminelle. Tom 1 cont. Hist. et Théorie de la proced. crim. (Ldpr. 2 1/2 Thlr.), 20 Sgr. &#x2014; Möllinger, Elemente d. Rundbogenstyles, 1. Heft m. Abbildungen (Ldpr. 26 1/4 Sgr.), 10 Sgr.; id. Elemente des Spitzbogenstyles, id. 10 Sgr. &#x2014; Französische Sprachlehre in neuer faßl. Darstellung, für Anfänger und Solche, welche schon Fortschritte gemacht haben, v. Mozin, dicker, mit Uebungen und Lesestücken 546 Seiten starker Band, nur 6 Sgr. &#x2014; Schiller's historische Schriften, Supplementbände zu dessen Werken v. Edw. Duller 3 Bde (Ldpr. 1 Thlr. 22 1/2 Sgr.), für nur 15 Sgr. &#x2014; Chateaubriand, Genie du Christianisme 2 Vol. 15 Sgr. &#x2014; Métamorphoses des Polonais par Potocki 6 Sgr. &#x2014; Prince Polignac, Etudes historiques polit. et morales Tom 1-3 8 Sgr. &#x2014; Preußen's Helden, 1. bis 19. Lief. m. Bilder, 1 Thlr. Die Fortsetzung ist überall zu haben. &#x2014; Stunden christl. Andacht, v. Hüffel, 2 hübsch geb. Bände 25 Sgr. &#x2014; Martin der Findeling, v. Eugen Sue, deutsch, in 5 Theilen 22 1/2 Sgr.</p>
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          <p> <hi rendition="#b">Turnverein zu Köln.</hi> </p>
          <p>Außergewöhnliche allgemeine Versammlung, Mittwoch den 17 d., Abends 7 1/2 Uhr im Turnlokal.</p>
          <p>Der Turnrath.</p>
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          <p>Konzessionirtes <hi rendition="#b"><hi rendition="#g">Vaudeville</hi>-Theater.</hi> </p>
          <p>Heute Dienstag den 16. Januar 1849:</p>
          <p>4. <hi rendition="#g">Gastdarstellung</hi> des <hi rendition="#g">Herrn Fr. Engelken</hi>.</p>
          <p>Auf Verlangen: Ein franzosischer Koch.</p>
          <p>Lustspiel in einem Akt. Nach dem Französischen, bearbeitet von F. Engelken. <hi rendition="#g">Vatel,</hi> Küchenmeister: Herr <hi rendition="#g">Engelken</hi>. Hierauf: Der reisende Student oder das Donnerwetter.</p>
          <p>Musikalisches Quodlibet in 2 Akten von L. Schneider.</p>
          <p>Kassa-Eröffnung um 6 Uhr.</p>
          <p>Anfang 7 Uhr.</p>
          <p> <hi rendition="#b">Franz Stollwerk.</hi> </p>
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        <p>Der Gerant: <hi rendition="#g">Korff.</hi><lb/>
Druck von J. W. Dietz, Unter Hutmacher Nr. 17.</p>
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[1068/0002] Bekannmachung. Zu der nach Art. 60 der Verfassungs-Urkunde vom 5. Dez. v. Jahrs, für die Ausübung der gesetzgebenden Gewalt mitberufenen ersten Kammer, welche gemäß Art. 62 ebendaselbst, aus 180 Mitgliedern bestehen soll, ist nach Art. 2 des interimistischen Wahlgesetzes vom 6. Dez. v. J. jeder Preuße, welcher das 30ste Lebensjahr vollendet hat und einen jährlichen Klassensteuersatz von mindestens 8 Thlr. zahlt oder einen Grundbesitz im Werthe von mindestens 5000 Thalern oder ein reines jährliches Einkommen von 500 Thlr. nachweist in derjenigen Grmeinde, worin er seit sechs Monaten seinen Wohnsitz oder Aufenthalt hat, stimmberechtigter Urwähler, sofern er nicht den Vollbesitz der bürgerlichen Rechte in Folge rechtskräftigen richterlichen Erkenntnisses verloren hat. Aus der Zahl der stimmberechtigten Urwähler werden die Wahlmänner, von je 100 Urwählern Einer, und aus dieser letzteren die Mitglieder der ersten Kammer nach absoluter Stimmenmehrheit gewählt, wobei zu deren Mitgliede jeder Preuße wählbar ist, welcher das 40ste Lebensjahr vollendet hat und bereits fünf Jahre lang dem preußischen Staatsverbande angehört. Nach Inhalt des Art. 6 des gedachten interimistischen Wahlgesetzes und des darin bezogenen Verzeichnisses wählt der Regierungsbezirk Cöln 5 Abgeordnete zur ersten Kammer in zwei Wahlbezirken, von welchen der Eine, aus den Kreisen Mülheim, Wipperfürth, Gummersbach, Waldbroel und Sieg bestehend, zwei Abgeordnete, der Zweite aus dem Stadt- und Landkreis Cöln und den Kreisen Bonn, Rheinbach, Euskirchen und Bergheim bestehend, drei Abgeordnete wählt. Die in der hiesigen Stadt wohnenden, zur Mitwirkung bei der gedachten Wahl berechtigten Urwähler sind unter dem 20. Dez. v. J. öffentlich aufgefordert worden, sich auf dem hiesigen Rathhause zu melden und, da hierselbst die Klassensteuer nicht besteht, den in Art. 2 des Wahlgesetzes bestimmten Nachweis zu führen. Auf Grund dieser Anmeldungen und der übrigen zu Gebote stehenden Mitteln ist hiernach die Urwählerliste aufgestellt worden. Dieselbe wird zu Jedermanns Einsicht auf dem Rathhause hierselbst von Montag den 15. d. Mts. ab offen gelegt, mit dem Bemerken, daß nach § 3 des Wahlreglements Einwendungen gegen dieselbe innerhalb 5 Tagen nach dieser Bekanntmachung bei der nach § 4 des Reglements von dem Gemeinderathe und dem Unterzeichneten gemeinschaftlich erwählten Kommission, bestehend aus den Herrn: Appellationsgerichtsrath Belmann, Carl Boisserée, F. Luthmer, Kommerzienrath Schnitzler, Chr. Hamecher und Max Haas, schriftlich unter der Addresse des Oberbürgermeister-Amts anzubringen sind. Die nach Art. 3 des Wahlgesetzes zu bildenden Abtheilungen in der hiesigen Stadt, wie das weiter nöthige wird demnächst bekannt gemacht werden. Cöln den 13. Januar 1849. Der kommissarische Oberbürgermeister Graeff. Bekanntmachung. Den 19. Jan. c., des Morgens 10 Uhr, werden in dem Geschäftslokale des Unterzeichneten die Materialien zur Unterhaltung der Köln-Frankfurter Staatsstraße, von dem so genannten Hochkreuz bis zur Sieg öffentlich verdungen. Die Anschlagspreise und Bedingungen können vom 10. Januar c. ab, eingesehen werden. Deutz, 10 Januar 1849. Der königl. Wegebaumeister Sepp. Bekanntmachung. Anschließend an die diesseitigen Bekanntmachungen vom 23. v. Mts., bezüglich der Schalden-, Rachen- und Dampfschifffahrt wird noch zur Kenntniß gebracht: Schaldenfahrt: 1) Das Uebersetzen mit Schalden soll nur bei Tageshelle geschehen, und deßhalb je nach den Tageslängen nach 4 bis 4 1/2 Uhr Nachmittags mit dem Beladen einer Schalde nicht mehr begonnen werden. 2) Zum Aufschreiben der Fuhrwerke nach der Reihe ihrer Ankunft und Anmeldung ist an jeder Rampe ein Aufseher, welcher die Reihenfolge der Einschiffung zu überwachen hat. — Für zweckmäßiges und sicheres Beladen der Schalden haben die, an jeder Rampe diensthabenden Brückenwärter zu sorgen. 3) Der Dienst des Fähr-Personals beginnt für das Einladen bei dem, an jeder Rampe befindlichen obersten Fähr-Pfahl, und hört auf, sobald das Fuhrwerk etc. wieder aus der Schalde ist. 4) Es hat daher jeder Fuhrmann sein Gefähr für das Einladen bis an jenen Pfahl zu bringen und dort so aufzustellen, daß dasselbe mit dem Fährseil rückwärts die Rampe hinunter geleitet werden kann. Das Herausbringen des Fuhrwerkes aus den Schalden muß mittelst Pferde durch die Führer, gleich nach erfolgtem Anlegen, selbst geschehen; desgleichen die Beaufsichtigung ihrer Pferde. Letzteres gilt auch für alle andere Arten Vieh. N[a]chenfahrt: 1) Dieselbe findet bei Tage und bei Nacht Statt. Die Fährleute haben sich entweder in ihren betreffenden Nachen oder in den resp. Wachtstuben aufzuhalten und stehen an jedem Ufer, zunächst unter Aufsicht eines Brückenwärters. 2) In die größeren Na[ch]en sollen nicht mehr als 36, in die kleineren dag[e]gen nur 30 Personen aufgenommen werden; — G[e]päck etc. nach Verhältniß des Raumes unter die Sitzbretter. 3) Ist ein Nachen besetzt, so muß sofort abgefahren werden; sonst können die Fährleute bei Tage 10 Minuten und bei Nacht 30 Minuten, von der ersten Anmeldung zum Uebersetzen an gerechnet, warten. Nach Verlauf dieser Zeiten muß selbst eine einzelne Person übergesetzt werden. 4) Die königl. Posten haben stets den Vorrang, und das Recht, einen Nachen allein zu beanspruchen. 5) Bei eingestellter Dampfschifffahrt muß an jedem Ufer für außergewöhnliche Fälle etc. ein Nachen liegen bleiben. Dampfschifffahrt: 1) Sie währt von Morgens 7 Uhr bis Abends 10 Uhr ununterbrochen. Die letzte Fahrt muß 10 Uhr Abends von Deuz nach Köln stattfinden. 2) In der Regel soll ein Schiff nie länger als 10 Minuten an einem Ufer still liegen. Ausnahmen sind gestattet für die letzten Fahrten vor einem von Deuz abgehenden Eisenbahnzuge, und des Abends nach 7 Uhr bei starkem Eisgange und dunklem oder stürmischem Wetter. 3) Ist ein Schiff nicht sehr mit Personen besetzt, so können Schiebkarren, 1 bis 2 leichte zweirädrige Handwagen, 1 bis 2 Pferde oder sonstiges ruhiges Vieh, sowie Lasten, welche 1 oder 2 Personen mit Einemmale zu tragen im Stande sind, mit aufgenommen werden. Im Allgemeinen: 1) Aufsichts- und Fähr-Personal ist angewiesen, sich allen ungebührlichen Benehmens gegen das Publikum zu enthalten und über obige Bestimmungen auf Verlangen Auskunft zu geben. 2) Gegründete Beschwerden sind bei der unterzeichneten Behörde anzubringen, indem sonst natürlich eine Abhülfe nicht erwartet werden kann. Köln, im Januar 1849. Königl. Schiffbrücken-Verwaltung. Oeffentliche Vergantung. Die Lieferung des für die hiesigen Wohlthätigkeits-Anstalten erforderlichen Bedarfs an Stoffen zu Bekleidungs-Gegenständen und Bett-Effekten für das Jahr 1849 soll auf dem Wege einer öffentlichen Licitation am Donnerstag den 25. Januar 1849, Vormittags 10 Uhr, in dem Sitzungssaale der Armen-Verwaltung, Cäcilienstraße hierselbst, vergeben werden, wozu Lieferungslustige mit dem Bemerken ergebenst eingeladen werden, daß hiesige und ausstädtische Ansteigerer, wenn sie der Verwaltung nicht hinlänglich bekannt sind, entweder über ihre Solidität ein von der betreffenden Ortsbehörde legalisirtes Attest beizubringen oder aber einen hier ansässigen soliden Bürgen zu stellen haben. Die der Licitation zum Grunde gelegten Bedingungen und Lieferungsmuster sind auf unserem Sekretariate, Cäcilienstraße hierselbst, zur Einsicht der Interessenten offen gelegt. Das pro 1849 erforderliche Quantum beträgt: A. Fürs Bürgerhospital. 4000 berl. Ellen gebleichtes Flachstuch zu Hemden, 8000 Hanftuch zu Bettüchern, 400 Flachsleinen zu Kissen-Ueberzügen, 60 Bettzwillich, 300 gebleichtes Flachsleinen zu Handtüchern, 800 Pfund Flachs zum Spinnen, 300 berl. Ellen Molton, 300 Bibertuch, 550 Drillich, 500 bedrucktes Nessel, 800 bedrucktes Nessel, 1000 grau Leinen zu Schürzen, 80 Cattun, 700 aschgrau Futterleinen, 600 desgl. Futternessel, 500 ungefärbtes Futternessel, 400 Pfund Wollgarn, 600 Sohlleder, 200 Kalbleder, 12000 Stück größere Schuhnägel, 18000 kleinere ditto 10000 Schuhstifte. B. Fürs Waisenhaus. 1200 berl. Ellen Leinen zu Betttuchern, 400 weißes Hanfleinen, 200 gekippert Hanfleinen, 300 blau gestreiftes Hanfleinen, 60 Leinen zu Kragen, 1000 grau Stroh[s]ackleinen, 400 aschgraues Futterleinen, 300 ungefärbtes Futterleinen, 500 blau Leinen zu Schürzen, 1200 Pfund Sohlleder, 300 Rindleder, 250 Kalbleder, 72000 Stück kleine Schuhnägel, 48000 großere ditto. C. Für die Arbeits-Anstalt. 1200 berl. Ellen grau wollenes Tuch, 300 grau leinen Zwillich, 1000 grau Futterleinen, 12000 grau Leinen zu Matratzen, 900 Pfund Sohlleder, 300 schwarzes Kalbleder, 15000 Stück große Schuhnägel, 20000 kleinere ditto (pariser). Köln, 10. Januar 1849. Die Armen-Verwaltung II. Abth. Auszug. Die in Köln wohnende gewerblose, hierzu durch Präsidial Ordonnanz gehörig autorisirte Maria Theresia geborne Baum, Ehefrau des in Köln wohnenden fruhern Wirthen, jetzt gewerblosen Carl Joseph Decker hat durch Vorladungsakt des Gerichtsvollziehers Hey in Köln vom 13. Januar 1849 gegen ihren besagten Ehemann die Güterseparationsklage angestellt, und den Unterzeichneten zu ihrem Anwalt bestellt. Köln, den 14. Januar 1849. Füßer. — Flosbach, Advokat. Die Wilhelmine Schütz, Ehefrau des Handelsmannes Ludwig Hermann, ohne besonderes Geschäft zu Eckenhagen, im Kreise Waldbröl wohnhaft, hat auf Grund der am 4. d. M. durch den Herrn Präsidenten des Königl. Landgerichts zu Köln erh[a]ltenen Ermächtigung, und unter Bestellung des Unterzeichneten zu ihrem Anwalte, am 13. d. M Januar gegen ihren genannten Ehegatten Ludwig Hermann, Handelsmann zu Eckenhagen wohnhaft, die Güterseparationsklage beim Königl. Landgerichte zu Köln eingeleitet. Köln, den 15. Januar 1849. Court, Advokat-Anwalt. Gerichtlicher Verkauf. Am 19. Januar 1849, Vormittags 10 Uhr, wird der Unterzeichnete auf dem Waidmarkte zu Köln, ein Klavier, Stühle, einen Tisch, einen Spiegel, ein Büchergestell, eine Ladentheke, und einen Ladenschrank gegen baare Zahlung öffentlich meistbietend verkaufen. Der Gerichtsvollzieher, Simons. „Neue Rheinische Zeitung.“ Nach §. 5 des Gesellschafts-Statuts wird die siebente Einzahlung von 10 Prozent pro Aktie in den nächsten Tagen eingezogen werden, was wir den Herren Aktionären hiermit ankündigen. Köln, 15. Januar 1849. Die Geranten. der „Neuen Rheinischen Zeitung.“ Packetschiffahrt von BREMEN nach ST. FRANCISCO IN CALIFORNIEN. Zufolge unserer früheren Annoncen, wird zuerst nach diesem Hafen, falls sich 100 Passagiere finden, bei Eröffnung der Schiffahrt absegeln, das in der Passagierfahrt rühmlichst bekannte 3mastige gekupferte und kupferfeste schnellsegelnde Bremer-Schiff erster Klasse: Talismann — Kapt. A. Horstmann; worauf folgen, sowie wieder 100 Passagiere sich melden, die ebenfalls gekupferten, schönen schnellsegelnden Schiffe I. Klasse: Reforme, Kpt. W. Hattendorff. Herzog Elinar, Kpt. H. Ohlers. Matadore, Kpt. H. Balleer. Expreß, Kpt. St. Christoffers. und andere sämmtlich obrigkeitlich gut befundene Schiffe I. Klasse. Die Verproviantirung der Passagiere wird nach den Gesetzen, die hier von einer Behörde überwacht werden, reichlich und gut besorgt. Der Talismann, als erstes Schiff vom Kontinent, wird für unsere Rechnung erfahrene Cargadeurs mitnehmen, wovon der Eine schon früher eine Goldwäscherei in Südamerika leitete, um in Californien zu bleiben und allen mit unseren Schffen Reisenden, dort mit Rath und That an die Hand zu gehen. Wir empfehlen obige Gelegenheit bestens, und wird auf franco Anfragen über Passagepreis das Nähere mitgetheilt von: Heydorn et Comp. in Bremen, Rheder der Packetschiffe nach San Francisco. C. H. van Zütphen, Spediteur in Köln. Gerichtlicher Ver[k]au[f] Am Dienstage den 16. Januar 1849, Vormittags 11 Uhr sollen auf dem Apostelnm[a]rkte hierselbst durch den Unterzeichneten 2 Kanapees mit Damast überzogen, 1 Sekretär, Tische, Stühle, Spiegel, 1 Ladentisch, 1 Ofen, 1 Waschtisch, 1 Furnaise und 1 Konsol öffentlich und den Meistbietenden gegen gleich baare Zahlung verkauft werden. Der Gerichtsvollzieher, Fülles. Das Haus Schildergasse Nr. 49 — in Köln. Zu dem Nachlasse des Herrn C. Menzen gehörig, wird heute Nachmittag 3 Uhr, auf meiner Schreibstube, woselbst die Bedingungen einzusehen sind, theilungshalber einer freiwilligen öffentlichen Versteigerung ausgesetzt. Köln, 16. Januar 1849. Fier, Notar. Verloren wurde gestern Abend auf dem hiesigen Posthause eine Brieftasche mit werthvollen Notizen. Der Finder erhält gegen die Zurückbringung derselben im Hof von Holland eine Belohnung von drei Thalern. Ein Buchdruckergehülfe findet Beschäftigung. Mauritiussteinweg 1 D. Bitte! Verschiedene Reichsbürger hiesiger Stadt ersuchen eine wohllöbliche Redaktion an die Spitze der Neuen Rhein. Zeitung eine rothe Fahne zu setzen. Herr Dumont wird ebenso ersucht, an die Spitze seines Blattes wieder einen Adler, wenn auch den deutschen Reichsadler, hinzupostiren. Unerhört billig zu 18 Thlr. Büffon's Naturgeschichte in einer der besten französischen Ausgabe, enthaltend: allg. Naturg[e]schichte, 15 Qrtbde. Der Vogel 9 Qrtbde. Der Mineralien 5 Qrtbde. Der Schlangen 2 Qrtbde. Supplementen nebst Atlas 7 Qrtbde. Die Kupfern sind sehr schön, und die Einbände mögen allein über 40 Thlr. gekostet haben. Zu haben bei Späner, Domhof Nr. 13 Kein Wunder! Der Esel hat sich in einen Brühler Demokraten verwandelt. Aecht baierisch Bier vorzüglicher Qualität, erhielt D. Obladen, Streitzeuggasse Nr. 19B. Durch den wieder eingetretenen niederen Wasserstand in der Streitzeuggasse, ist wieder ohne Lebensgefahr zu meinem Lokal zu gelangen. Restauration Guttenberg. Obige Restauration empfiehlt durch preiswürdige Weine und Speisen bestens. Romberg. Gute Kartoffeln sind zu verkaufen. Zollstraße Nr. 19. Neue Bücher sehr billig bei G. Tonger, Pauluswache. Grand prix d'Architecture, Projets couronnés p. I'Académie royale de France, 93 Folioblätter nur 6 Thlr. — Wiebeking, von dem Einflusse der Baukunst auf das allgem. Wohl, 2 Theile mit Kupfern in 1 Quartb., geb. 18 Sgr. — De la litterature du midi de I'Europe p. Simonde Sismondi, 2 Vol. (Ladenpr. 6 2/3 Thlr.) 3 Thlr. — Histoire des Français p. Sim. de Sismondi, 20 Vol. große schöne Ausgabe. (Einige Bände sind beschmutzt). 10 Thlr. — Faustin, Hélie Traité de I'instruct. criminelle. Tom 1 cont. Hist. et Théorie de la proced. crim. (Ldpr. 2 1/2 Thlr.), 20 Sgr. — Möllinger, Elemente d. Rundbogenstyles, 1. Heft m. Abbildungen (Ldpr. 26 1/4 Sgr.), 10 Sgr.; id. Elemente des Spitzbogenstyles, id. 10 Sgr. — Französische Sprachlehre in neuer faßl. Darstellung, für Anfänger und Solche, welche schon Fortschritte gemacht haben, v. Mozin, dicker, mit Uebungen und Lesestücken 546 Seiten starker Band, nur 6 Sgr. — Schiller's historische Schriften, Supplementbände zu dessen Werken v. Edw. Duller 3 Bde (Ldpr. 1 Thlr. 22 1/2 Sgr.), für nur 15 Sgr. — Chateaubriand, Genie du Christianisme 2 Vol. 15 Sgr. — Métamorphoses des Polonais par Potocki 6 Sgr. — Prince Polignac, Etudes historiques polit. et morales Tom 1-3 8 Sgr. — Preußen's Helden, 1. bis 19. Lief. m. Bilder, 1 Thlr. Die Fortsetzung ist überall zu haben. — Stunden christl. Andacht, v. Hüffel, 2 hübsch geb. Bände 25 Sgr. — Martin der Findeling, v. Eugen Sue, deutsch, in 5 Theilen 22 1/2 Sgr. Turnverein zu Köln. Außergewöhnliche allgemeine Versammlung, Mittwoch den 17 d., Abends 7 1/2 Uhr im Turnlokal. Der Turnrath. Konzessionirtes Vaudeville-Theater. Heute Dienstag den 16. Januar 1849: 4. Gastdarstellung des Herrn Fr. Engelken. Auf Verlangen: Ein franzosischer Koch. Lustspiel in einem Akt. Nach dem Französischen, bearbeitet von F. Engelken. Vatel, Küchenmeister: Herr Engelken. Hierauf: Der reisende Student oder das Donnerwetter. Musikalisches Quodlibet in 2 Akten von L. Schneider. Kassa-Eröffnung um 6 Uhr. Anfang 7 Uhr. Franz Stollwerk. Der Gerant: Korff. Druck von J. W. Dietz, Unter Hutmacher Nr. 17.

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 196. Köln, 16. Januar 1849. Beilage, S. 1068. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz196b_1849/2>, abgerufen am 04.12.2024.