Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Neue Rheinische Zeitung. Nr. 174. Köln, 21. Dezember 1848.

Bild:
erste Seite
Neue Rheinische Zeitung
Organ der Demokratie.
No 174. Köln, Donnerstag den 21. Dezember. 1848.

Bestellungen auf die "Neue Rheinische Zeitung" für das nächste Quartal, Januar bis März 1849, wolle man baldigst machen und zwar in Köln bei der Expedition der Zeitung (unter Hutmacher Nr. 17), auswärts bei allen Postanstalten Deutschlands.

Für Frankreich übernehmen Abonnements Hr. G. A. Alexandre, Nr. 28 Brandgasse in Straßburg, und Nr. 23 rue Notre Dame de Nazareth in Paris, so wie das k. Oberpostamt in Aachen; für England die HH. J. J. Ewer u. Comp., 72, Newgate Street in London; für Belgien und Holland die resp. k. Briefpostämter und das Postbüreau in Lüttich.

Durch den Wegfall des Stempels wird der Abonnementspreis ermäßigt und beträgt von jetzt ab für Köln nur 1 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf., bei allen preußischen Postanstalten, (das Porto einbegriffen) nur 1 Thlr. 17 Sgr. vierteljährlich; für Abonnenten im übrigen Deutschland tritt ein verhältnißmäßiger Postaufschlag hinzu.

Die Redaktion bleibt unverändert.

Die bisherigen Monatsgänge der "Neuen Rheinischen Zeitung" sind ihr Programm. Durch ihre persönlichen Verbindungen mit den Chefs der demokratischen Partei in England, Frankreich, Italien, Belgien und Nordamerika ist die Redaktion in Stand gesetzt, ihren Lesern die politisch-soziale Bewegung des Auslandes richtiger und klarer abzuspiegeln, als irgend ein anderes Blatt. Die "N. Rh. Ztg." ist in dieser Beziehung nicht blos das Organ der deutschen, sondern der europäischen Demokratie.

Inserate: Die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 1 Sgr. 6 Pf.

Anzeigen aller Art erlangen durch die großen Verbindungen unseres Blattes eine sehr weite Verbreitung.

Die Gerantur der "Neuen Rheinischen Zeitung."

Uebersicht.

Deutschland. Köln. (Ein Preßprozeß gegen die "N.-Rh.-Z." vertagt.) Elberfeld. (Absetzung eines "hochverrätherischen" Diätarius. Hr. Egen.) Münster. (Nachträgliches über den westphälischen Kongreß.) Berlin. (Die Zeitungshalle. -- Naive Bürgeradresse. -- Der Verein der Maschinenbauer. -- Manteuffel'scher Nepotismus. -- Proben zur Beurtheilung preußischer Justizcollegien. -- Vermischtes.) Wien. (Die Geldnoth. Zusammentreffen der Umstände. -- Ein standrechtliches Aktenstück.) Breslau. (Weiterer Bericht über den Bürgerwehrkongreß. -- Arbeiterauflauf.) Schweidnitz. (Trauliche Anfrage). Frankfurt. (National-Versammlung. -- Landsmannschaftliche Sonderung. -- Oesterreich und Deutschland. -- Preußische Wollust am "blutigen Bande" des 18. September.) Lörrach. (Bourgeois-Verrath an einem politischen Flüchtlinge.)

Italien. (Die Deputation an den Papst. -- Die italienische Constituante. -- Volksdemonstration in Genua) Rom. (Wohlfahrtsausschuß.)

Franz. Republik. Paris. (Journalschau -- Louis Napoleon. Das Proletariat. -- Das Ministerium Napoleon's. -- Vermischtes. -- National-Versammlung.)

Großbritannien. London. (Das Parlament. -- Die Wahl des West-Riding. -- Handel.)

Spanien. Madrid. (Miraflores. -- Der Papst. -- Bewegung im Cadixer Hafen.)

Deutschland.
* Köln, 20. Dez.

Der gegen die Neue Rheinische Zeitung eingeleitete Prozeß kam heute vor die Assisen. Herr Dr. Marx, Redakteur en chef, und Herr Korff, Gerant der N. Rh. Ztg., und Herr Engels, waren die Beschuldigten. Letzterer war abwesend. Die Klage lautete auf Beleidigung des Oberprokurators Zweiffel und Verläumdung von Gensd'armen. Der Prozeß wurde wegen eines Nullitätsgrundes ausgesetzt.

21 Elberfeld, 19. Dez.

Im Bureau der Bergisch-Märkischen Eisenbahn arbeitete als Diätarius Hermann Reinhard. Nachdem im hiesigen Turnverein der Plan zu einer "Blumsstiftung" angeregt worden, theilte Reinhard eine in Bezug hierauf in Umlauf gesetzte Subskriptionsliste einem Kollegen im Bureau mit. Sobald der Bureauchef von solchem hochverrätherischen Gebahren seines Untergebenen Kenntniß erhalten, machte er betreffenden Orts zur Abwendung der schrecklichen Gefahr alsbald Anzeige. Die Herren Realschul- und Eisenbahndirektor Egen, königlich preuß. Professor und der Spezialdirektor Liebrecht verfügten die sofortige Entlassung des Diätarius, der durch die Vorzeigung jener Subskriptionsliste ja hinreichend anarchischer Bestrebungen überführt war. Hr. Egen, der seiner Zeit als Oberlehrer in Soest bereits seines groben und anmaßenden Wesens wegen sprichwörtlich geworden, beherrscht das ganze Eisenbahndirektorium. Sein Hauptfach ist Mathematik und in der Finanzkunde bewährt er sich täglich. Er genießt ein sehr hohes Gehalt und hat bereits ein hübsches Vermögen gesammelt, während seine nächsten Verwandten sich darbend in den untersten Schichten des Proletariats bewegen. Vor 13 Jahren schien ihn der kleine Gott mit der Augenbinde besiegt zu haben; er verlobte sich mit einer reichen Wittwe. Als aber die Vormundschaft der Kinder derselben auf Ausschluß der Gütergemeinschaft drang, trat der königl. Herr Professor vom Verlöbniß zurück. Es ist übrigens nicht zu befürchten, daß er noch viele Maßregelungen im Eisenbahnpersonal vornimmt, da es keinem Zweifel unterliegt, daß sein Freund, der im Ofen der Contrerevolution neugebackene Minister von der Heydt ihm sehr bald einen größern Wirkungskreis anweisen wird. Noch mehrere andere gutgesinnte Muckerthaler sollen berufen sein, die preußische Staatsmaschine wieder in bessern Gang bringen zu helfen. Glück auf!

Unser einstweiliger Landrath, Regierungsassessor Bredt, der brave Bredt, der sich stets vom Verdachte der Demokratie engelrein zu halten wußte, soll jetzt dafür büßen, daß er sich gegen die Verlegung der Nationalversammlung ausgesprochen. Die Buße wird in seiner Nichtwiedererwählung bestehen. Für die 1. Kammer ist der Hr. Minister v. d. Heydt, für die 2. der Geheimrath Simon ausersehen. Die Fabrikarbeiter stimmen natürlich wie der Sklavenbesitzer vorschreibt. Uebrigens nimmt das Proletariat auf unglaubliche Weise zu. Der Gemeinderath sucht durch Erhöhung der Gemeindelasten den täglich größer werdenden Riß zuzustopfen. Man spricht auch von einer sehr bedeutenden Summe, die man aus der Sparkasse zu diesem Zwecke entnommen habe. Die Besitzer von Sparkassenbüchern hätten, wenn dies der Fall ist, die tröstliche Aussicht auf ein gleiches Schicksal mit den Pariser Sparern. Wie groß die wirkliche Gemeindeschuld der Stadt ist, soll übrigens nur wenigen Eingeweihten im Gemeinderath bekannt sein. Sollte Hr. v. d. Heydt nicht Rath zu schaffen wissen, er, der noch im Frühjahre in einer zahlreichen Volksversammlung erklärte: Ei ja, Vertrauen! Die Zeit des Vertrauens ist vorüber!

70 Münster, 18. Dez.

Es ist eine jener Infamien und perfiden Lügen der servilen Presse, den westphälischen Congreß, welcher hier am 18. und 19. Nov. abgehalten wurde, einen Demokratenkongreß zu nennen. Die Feiglinge, welche mit ihrem Constitutionalismus Reißaus nahmen, möchten nun auch noch die etwaigen üblen Folgen ihrer schmählichen Niederlage den Demokraten aufbürden. Es scheint daher nothwendig, ein für allemal festzustellen, daß der westphälische Congreß kein demokratischer, sondern ein konstitutianeller Congreß war, ein Congreß, der keinen andern Zweck hatte, als die sogenannten "Märzerrungenschaften," die konstitutionelle Monarchie auf breitester Grundlage gegen das kontrerevolutionäre Ministerium zu vertheidigen. Es handelte sich auf diesem Congresse weder um die rothe, noch um die blaue, noch um die grüne Republik, sondern lediglich darum, die Vereinbarungsversammlung zu unterstützen.

Diese Vereinbarungsversammlung stand auf konstitutionellem Boden und wurde auseinandergejagt, weil sie den Adel und die Orden abschaffen und die Feudallasten unentgeldlich aufheben wollte, und weil man sich nach der Wiener Katastrophe stark genug fühlte zum Gegenschlag. Voila tout.

Die schöne Idee des Konstitutionalismus ist die Theilung der Souveränetät, die halbe Volkssouveränetät, die Vereinbarungstheorie. Aber auch mit der ganzen Volkssouveränetät steht man noch auf "konstitutionellem Rechtsboden." Man braucht zu dem Ende ja nur die belgische Verfassung ganz abzuschreiben, und man hat die Volkssouveränetät wenn auch nur als Phrase. Nunwohl, der westphälische Congreß hat nicht einmal das Prinzip der Volkssouveränetät in entschiedener Weise anerkannt, ein Beweis, daß er noch nicht einmal "demokratisch-konstitutionel" war. Wenn dieser Congreß demunerachtet Beschlüsse faßte, welche sich ganz brav auf dem Papier ausnehmen, so war das wahrlich nicht viel mehr als das Wenigste, was man von einer Fusion aller Bewegungsparteien, den Manteuffeliaden gegenüber, erwarten könnte.

Wenn es vor dem preußischen 18. Brumaire (9. Nov.) eine Staatsverfassung gab, so fand dieselbe in der von der Krone feierlichst anerkannten Vereinbarungstheorie war der "alte Rechtsboden". Dieser alte Rechtsboden wurde nicht schon am 9. Nov., sondern erst am 5. Dez. durch die oktroyirte Charte "umgewälzt". Der westphälische Congreß trat schon am 18. Nov. für diesen alten Rechtsboden in die Schranken. Jetzt wirft man seine "Urheber und Theilnehmer" in die Gefängnisse und klagt sie an: eine "Umwälzung" der Staatsverfassung unternommen zu haben.

Welcher Staatsverfassung? der vom 5. Dez.?

Wär's nicht so verdammt gescheidt,
So wäre man versucht, es herzlich dumm zu nennen.

Die Geschichte kennt kein Beispiel von einer schamloseren Weise, dem gesunden Menschenverstande und dem Rechtsgefühle ins Gesicht zu schlagen.

Schließlich einige Details über diesen unglücklichen westphälischen Congreß.

Es waren vertreten:

Bürgervereine 9; Volksversammlungen 10; demokratische 14, Volksvereine 7 zusammen 21; konstitutionelle Vereine 20; Städtische und Landgemeinden 8; 68 Vereine und Körperschaften.

Unter den Vertretern gab es:

Justizkommissare 6, Assessoren 5, Referendare 12, Regierungsräthe 1, Offiziere a. D. 5, Aerzte 8, Gutsbesitzer 19, Stadtverordnete 7, Kaufleute 20, Theologen 2, Oekonomen 16, Gewerbsleute 14, Lehrer 6, Landleute 33, zusammen 154 Mitglieder.

Von diesen 154 Mitgliedern sind bis jetzt 13 im alten Gefängniß zu Münster eingesperrt und 6 werden steckbrieflich verfolgt.

68 Berlin, 18. Dez.

Den Eigenthümern der Zeitungshalle ist nun vom Polizeipräsidenten die definitive Erklärung zugegangen, das Wiedererscheinen ihres Blattes könne vor Aufhebung des Belagerungszustandes keinesfalls gestattet werden, vielmehr habe der Polizeipräsident strengen Befehl, etwaige Versuche der Veröffentlichung zu unterdrücken. Die Eigenthümer des Blattes wollen den Versuch machen, dasselbe einstweilen nach irgend einem kleinen, mehr als zwei Meilen von Berlin, also außerhalb des Belagerungszustandes, belegenen Orte überzusiedeln.

Von einer Anzahl Mitglieder des Central-Bezirksvereins wird folgende, zur Ueberreichung an das Ministerium bestimmte Petition, Behufs Sammlung von Unterschriften aus der Bürgerschaft Berlin's, heute in Umlauf gesetzt: "Von einem hohen Staatsministerium ist es als eine Nothwendigkeit erachtet worden, Berlin in Belagerungszustand zu erklären. Fünf lange Wochen lastet diese Maßregel auf unserer Stadt, und mancherlei Anordnungen lassen uns mit Grund befürchten, daß ihr Endziel nicht nahe sei. Nach der Erklärung Eines hohen Ministeriums ward jene Maßregel nur zur Herstellung gesetzlicher Ruhe und Ordnung ergriffen; nirgends war es ausgesprochen, daß sie zur Entehrung der Bewohner Berlin's verfügt sei. Die Unterzeichneten können in der überflüßigen Fortdauer eines solchen Zustandes nur eine unverdiente Beschämung und Erniedrigung finden. Ueberdies legt ihnen die angeordnete Wahl der Wahlmänner die Pflicht auf, durch freie Versammlungen diejenigen Kandidaten kennen zu lernen, denen sie vertrauensvoll ihr Mandat zur Wahl von Deputirten übertragen dürfen. Unmöglich kann ein hohes Ministerium die Fortdauer eines unfreien Zustandes zur freien Wahl für geeignet und gerecht halten.

Die Unterzeichneten fühlen sich daher zu dem gehorsamsten Gesuch veranlaßt:

""Ein hohes Staatsministerium wolle das Aufhören des Belagerungszustandes von Berlin hochgeneigtest in möglichst kurzer Frist verfügen.""

Wir wollen den naiven Bittstellern die baldige Erfüllung ihres Gesuchs von Herzen wünschen; denn auch wir sind der Ansicht, daß die Wahlen Berlin's eine ganz speziell-politische Bedeutung haben, und daß es daher nothwendig ist, im Vollbesitz der unbeschränktesten Agitationsfähigkeit für diese Wahlen zu sein. Aber wir können doch nicht umhin, die Bittsteller auf ihre Naivetät aufmerksam zu machen. Eben weil das Ministerium die politische Wichtigkeit der Berliner Wahlen ganz so gut erkennt als die demokratische Partei, hält es den Belagerungszustand in der Hauptstadt aufrecht, wird ihn aufrecht erhalten, bis zur Agitation keine Zeit mehr ist, d. h. bis ein oder zwei Tage vor Zusammentritt der Urwähler. Damit hat es die Kräfte der Gegenpartei gelähmt, ohne doch die Möglichkeit zu einem Protest, wegen in Unfreiheit vorgenommener Wahlen zu lassen. Man sieht, das Kabinet Manteuffel bleibt sich in seinem perfiden und hinterlistigen Verfahren vom Größten bis zum Kleinsten treu. Wir glauben aber gut unterrichtet zu sein, wenn wir ihm voraussagen, daß trotz aller seiner Ränke und Pfiffigkeiten, so wie trotz der Bajonette die Wahlen in Berlin, wenn nicht ganz, doch in überwiegender Majorität demokratisch ausfallen werden. Die demokratische Partei befolgt hier das Virgilsche Flectere si nequeo superos, Acheronta moveto und sucht sich den von den Gegern ihr gegebenen Spottnamen, "der Wühler", durch angestrengte geheime Thätigkeit in den Bezirken ehrlich zu verdienen.

Der Maschinenbauer-Verein, in dessen Innern schon seit längerer Zeit mannigfache Spaltungen und Zerrüttungen sich bemerkbar machten, hat sich jetzt förmlich aufgelöst, weil bei den, in den letzten Wochen gepflogenen Berathungen über die Einrichtung einer Kranken- und Sterbekasse und die dadurch nöthig gewordene Modificirung des Statuts eine Einigung der verschiedenen weit auseinandergehenden Meinungen nicht erzielt werden konnte. Eine neue Organisation kann aus den unleugbar kräftigen Elementen, welche in dem bisherigen Maschinenbauer-Verein existirten, etwas Tüchtiges schaffen, jedoch nur unter der Bedingung, daß der zukünftige Verein eben so sehr die sociale Thätigkeit der Arbeiter-Coalition gegen die Meister, als die rein politische, sich zur Aufgabe stelle.

Mit wie auffallender Unverschämtheit die Bureaukratie seit Einsetzung des Cabinet Brandenburg-Manteuffel wieder das alte Unwesen ihres Nepotismus treibt, davon mag der Umstand zeigen, daß die Decker'sche Geheime Ober-Hofbuchdruckerei gestern eine Brochüre unter dem Titel: "Die Allerhöchsten Erlasse vom 5. Dezember 1848 und die Wahl-Reglements der ersten und zweiten Kammer", veröffentlicht hat, ohne daß diese letzteren amtlichen Dokumente, welche für die Wahlen von der größten Wichtigkeit sind, da durch sie die Wahlgesetze erst die nothwendige Vervollständigung erhalten, vorher in irgend einem amtlichen Organ Platz gefunden hätten. Beide Reglements datiren vom 8. Dezember. § 4 des Reglements zur Ausführung des Wahlgesetzes für die zweite Kammer bestimmt, es solle in jeder Gemeinde von der Ortsbehörde sofort ein namentliches Verzeichniß "aller nach Art. 1 u. 2 des Wahlgesetzes vom 6. d. M. und Art. 67 der Verfassungs-Urkunde stimmberechtigten Wähler" aufgestellt werden. Es wird auch in diesem Wahlreglement noch immer, die nothwendige Interpretation des Wortes "selbstständig" vermißt.

In Folge einer jener Prügelscenen zwischen Soldaten der Garderegimenter und der Linie, deren wir früher erwähnt und bei welcher die Garde der angreifende Theil gewesen, ist ein Tagesbefehl des Königs speziell an die Garde gerichtet und an die ganze hiesige Garnison mitgetheilt worden ungefähr folgenden Inhalts: "Die Garde solle sich durchaus nicht einbilden, sie sei um irgend etwas besser als die gewöhnliche Linie, vielmehr stehe sie mit derselben ganz im gleichen Range; wenn sie Tressen trage, so sei dies bloß ein äußerer Glanz, den sie ihrer speziellen Garnisonirung in den Residenzen zu verdanken habe; werde sie sich aber

Neue Rheinische Zeitung
Organ der Demokratie.
No 174. Köln, Donnerstag den 21. Dezember. 1848.

Bestellungen auf die „Neue Rheinische Zeitung“ für das nächste Quartal, Januar bis März 1849, wolle man baldigst machen und zwar in Köln bei der Expedition der Zeitung (unter Hutmacher Nr. 17), auswärts bei allen Postanstalten Deutschlands.

Für Frankreich übernehmen Abonnements Hr. G. A. Alexandre, Nr. 28 Brandgasse in Straßburg, und Nr. 23 rue Notre Dame de Nazareth in Paris, so wie das k. Oberpostamt in Aachen; für England die HH. J. J. Ewer u. Comp., 72, Newgate Street in London; für Belgien und Holland die resp. k. Briefpostämter und das Postbüreau in Lüttich.

Durch den Wegfall des Stempels wird der Abonnementspreis ermäßigt und beträgt von jetzt ab für Köln nur 1 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf., bei allen preußischen Postanstalten, (das Porto einbegriffen) nur 1 Thlr. 17 Sgr. vierteljährlich; für Abonnenten im übrigen Deutschland tritt ein verhältnißmäßiger Postaufschlag hinzu.

Die Redaktion bleibt unverändert.

Die bisherigen Monatsgänge der „Neuen Rheinischen Zeitung“ sind ihr Programm. Durch ihre persönlichen Verbindungen mit den Chefs der demokratischen Partei in England, Frankreich, Italien, Belgien und Nordamerika ist die Redaktion in Stand gesetzt, ihren Lesern die politisch-soziale Bewegung des Auslandes richtiger und klarer abzuspiegeln, als irgend ein anderes Blatt. Die „N. Rh. Ztg.“ ist in dieser Beziehung nicht blos das Organ der deutschen, sondern der europäischen Demokratie.

Inserate: Die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 1 Sgr. 6 Pf.

Anzeigen aller Art erlangen durch die großen Verbindungen unseres Blattes eine sehr weite Verbreitung.

Die Gerantur der „Neuen Rheinischen Zeitung.“

Uebersicht.

Deutschland. Köln. (Ein Preßprozeß gegen die „N.-Rh.-Z.“ vertagt.) Elberfeld. (Absetzung eines „hochverrätherischen“ Diätarius. Hr. Egen.) Münster. (Nachträgliches über den westphälischen Kongreß.) Berlin. (Die Zeitungshalle. — Naive Bürgeradresse. — Der Verein der Maschinenbauer. — Manteuffel'scher Nepotismus. — Proben zur Beurtheilung preußischer Justizcollegien. — Vermischtes.) Wien. (Die Geldnoth. Zusammentreffen der Umstände. — Ein standrechtliches Aktenstück.) Breslau. (Weiterer Bericht über den Bürgerwehrkongreß. — Arbeiterauflauf.) Schweidnitz. (Trauliche Anfrage). Frankfurt. (National-Versammlung. — Landsmannschaftliche Sonderung. — Oesterreich und Deutschland. — Preußische Wollust am „blutigen Bande“ des 18. September.) Lörrach. (Bourgeois-Verrath an einem politischen Flüchtlinge.)

Italien. (Die Deputation an den Papst. — Die italienische Constituante. — Volksdemonstration in Genua) Rom. (Wohlfahrtsausschuß.)

Franz. Republik. Paris. (Journalschau — Louis Napoleon. Das Proletariat. — Das Ministerium Napoleon's. — Vermischtes. — National-Versammlung.)

Großbritannien. London. (Das Parlament. — Die Wahl des West-Riding. — Handel.)

Spanien. Madrid. (Miraflores. — Der Papst. — Bewegung im Cadixer Hafen.)

Deutschland.
* Köln, 20. Dez.

Der gegen die Neue Rheinische Zeitung eingeleitete Prozeß kam heute vor die Assisen. Herr Dr. Marx, Redakteur en chef, und Herr Korff, Gerant der N. Rh. Ztg., und Herr Engels, waren die Beschuldigten. Letzterer war abwesend. Die Klage lautete auf Beleidigung des Oberprokurators Zweiffel und Verläumdung von Gensd'armen. Der Prozeß wurde wegen eines Nullitätsgrundes ausgesetzt.

21 Elberfeld, 19. Dez.

Im Bureau der Bergisch-Märkischen Eisenbahn arbeitete als Diätarius Hermann Reinhard. Nachdem im hiesigen Turnverein der Plan zu einer „Blumsstiftung“ angeregt worden, theilte Reinhard eine in Bezug hierauf in Umlauf gesetzte Subskriptionsliste einem Kollegen im Bureau mit. Sobald der Bureauchef von solchem hochverrätherischen Gebahren seines Untergebenen Kenntniß erhalten, machte er betreffenden Orts zur Abwendung der schrecklichen Gefahr alsbald Anzeige. Die Herren Realschul- und Eisenbahndirektor Egen, königlich preuß. Professor und der Spezialdirektor Liebrecht verfügten die sofortige Entlassung des Diätarius, der durch die Vorzeigung jener Subskriptionsliste ja hinreichend anarchischer Bestrebungen überführt war. Hr. Egen, der seiner Zeit als Oberlehrer in Soest bereits seines groben und anmaßenden Wesens wegen sprichwörtlich geworden, beherrscht das ganze Eisenbahndirektorium. Sein Hauptfach ist Mathematik und in der Finanzkunde bewährt er sich täglich. Er genießt ein sehr hohes Gehalt und hat bereits ein hübsches Vermögen gesammelt, während seine nächsten Verwandten sich darbend in den untersten Schichten des Proletariats bewegen. Vor 13 Jahren schien ihn der kleine Gott mit der Augenbinde besiegt zu haben; er verlobte sich mit einer reichen Wittwe. Als aber die Vormundschaft der Kinder derselben auf Ausschluß der Gütergemeinschaft drang, trat der königl. Herr Professor vom Verlöbniß zurück. Es ist übrigens nicht zu befürchten, daß er noch viele Maßregelungen im Eisenbahnpersonal vornimmt, da es keinem Zweifel unterliegt, daß sein Freund, der im Ofen der Contrerevolution neugebackene Minister von der Heydt ihm sehr bald einen größern Wirkungskreis anweisen wird. Noch mehrere andere gutgesinnte Muckerthaler sollen berufen sein, die preußische Staatsmaschine wieder in bessern Gang bringen zu helfen. Glück auf!

Unser einstweiliger Landrath, Regierungsassessor Bredt, der brave Bredt, der sich stets vom Verdachte der Demokratie engelrein zu halten wußte, soll jetzt dafür büßen, daß er sich gegen die Verlegung der Nationalversammlung ausgesprochen. Die Buße wird in seiner Nichtwiedererwählung bestehen. Für die 1. Kammer ist der Hr. Minister v. d. Heydt, für die 2. der Geheimrath Simon ausersehen. Die Fabrikarbeiter stimmen natürlich wie der Sklavenbesitzer vorschreibt. Uebrigens nimmt das Proletariat auf unglaubliche Weise zu. Der Gemeinderath sucht durch Erhöhung der Gemeindelasten den täglich größer werdenden Riß zuzustopfen. Man spricht auch von einer sehr bedeutenden Summe, die man aus der Sparkasse zu diesem Zwecke entnommen habe. Die Besitzer von Sparkassenbüchern hätten, wenn dies der Fall ist, die tröstliche Aussicht auf ein gleiches Schicksal mit den Pariser Sparern. Wie groß die wirkliche Gemeindeschuld der Stadt ist, soll übrigens nur wenigen Eingeweihten im Gemeinderath bekannt sein. Sollte Hr. v. d. Heydt nicht Rath zu schaffen wissen, er, der noch im Frühjahre in einer zahlreichen Volksversammlung erklärte: Ei ja, Vertrauen! Die Zeit des Vertrauens ist vorüber!

70 Münster, 18. Dez.

Es ist eine jener Infamien und perfiden Lügen der servilen Presse, den westphälischen Congreß, welcher hier am 18. und 19. Nov. abgehalten wurde, einen Demokratenkongreß zu nennen. Die Feiglinge, welche mit ihrem Constitutionalismus Reißaus nahmen, möchten nun auch noch die etwaigen üblen Folgen ihrer schmählichen Niederlage den Demokraten aufbürden. Es scheint daher nothwendig, ein für allemal festzustellen, daß der westphälische Congreß kein demokratischer, sondern ein konstitutianeller Congreß war, ein Congreß, der keinen andern Zweck hatte, als die sogenannten „Märzerrungenschaften,“ die konstitutionelle Monarchie auf breitester Grundlage gegen das kontrerevolutionäre Ministerium zu vertheidigen. Es handelte sich auf diesem Congresse weder um die rothe, noch um die blaue, noch um die grüne Republik, sondern lediglich darum, die Vereinbarungsversammlung zu unterstützen.

Diese Vereinbarungsversammlung stand auf konstitutionellem Boden und wurde auseinandergejagt, weil sie den Adel und die Orden abschaffen und die Feudallasten unentgeldlich aufheben wollte, und weil man sich nach der Wiener Katastrophe stark genug fühlte zum Gegenschlag. Voilà tout.

Die schöne Idee des Konstitutionalismus ist die Theilung der Souveränetät, die halbe Volkssouveränetät, die Vereinbarungstheorie. Aber auch mit der ganzen Volkssouveränetät steht man noch auf „konstitutionellem Rechtsboden.“ Man braucht zu dem Ende ja nur die belgische Verfassung ganz abzuschreiben, und man hat die Volkssouveränetät wenn auch nur als Phrase. Nunwohl, der westphälische Congreß hat nicht einmal das Prinzip der Volkssouveränetät in entschiedener Weise anerkannt, ein Beweis, daß er noch nicht einmal „demokratisch-konstitutionel“ war. Wenn dieser Congreß demunerachtet Beschlüsse faßte, welche sich ganz brav auf dem Papier ausnehmen, so war das wahrlich nicht viel mehr als das Wenigste, was man von einer Fusion aller Bewegungsparteien, den Manteuffeliaden gegenüber, erwarten könnte.

Wenn es vor dem preußischen 18. Brumaire (9. Nov.) eine Staatsverfassung gab, so fand dieselbe in der von der Krone feierlichst anerkannten Vereinbarungstheorie war der „alte Rechtsboden“. Dieser alte Rechtsboden wurde nicht schon am 9. Nov., sondern erst am 5. Dez. durch die oktroyirte Charte „umgewälzt“. Der westphälische Congreß trat schon am 18. Nov. für diesen alten Rechtsboden in die Schranken. Jetzt wirft man seine „Urheber und Theilnehmer“ in die Gefängnisse und klagt sie an: eine „Umwälzung“ der Staatsverfassung unternommen zu haben.

Welcher Staatsverfassung? der vom 5. Dez.?

Wär's nicht so verdammt gescheidt,
So wäre man versucht, es herzlich dumm zu nennen.

Die Geschichte kennt kein Beispiel von einer schamloseren Weise, dem gesunden Menschenverstande und dem Rechtsgefühle ins Gesicht zu schlagen.

Schließlich einige Details über diesen unglücklichen westphälischen Congreß.

Es waren vertreten:

Bürgervereine 9; Volksversammlungen 10; demokratische 14, Volksvereine 7 zusammen 21; konstitutionelle Vereine 20; Städtische und Landgemeinden 8; 68 Vereine und Körperschaften.

Unter den Vertretern gab es:

Justizkommissare 6, Assessoren 5, Referendare 12, Regierungsräthe 1, Offiziere a. D. 5, Aerzte 8, Gutsbesitzer 19, Stadtverordnete 7, Kaufleute 20, Theologen 2, Oekonomen 16, Gewerbsleute 14, Lehrer 6, Landleute 33, zusammen 154 Mitglieder.

Von diesen 154 Mitgliedern sind bis jetzt 13 im alten Gefängniß zu Münster eingesperrt und 6 werden steckbrieflich verfolgt.

68 Berlin, 18. Dez.

Den Eigenthümern der Zeitungshalle ist nun vom Polizeipräsidenten die definitive Erklärung zugegangen, das Wiedererscheinen ihres Blattes könne vor Aufhebung des Belagerungszustandes keinesfalls gestattet werden, vielmehr habe der Polizeipräsident strengen Befehl, etwaige Versuche der Veröffentlichung zu unterdrücken. Die Eigenthümer des Blattes wollen den Versuch machen, dasselbe einstweilen nach irgend einem kleinen, mehr als zwei Meilen von Berlin, also außerhalb des Belagerungszustandes, belegenen Orte überzusiedeln.

Von einer Anzahl Mitglieder des Central-Bezirksvereins wird folgende, zur Ueberreichung an das Ministerium bestimmte Petition, Behufs Sammlung von Unterschriften aus der Bürgerschaft Berlin's, heute in Umlauf gesetzt: „Von einem hohen Staatsministerium ist es als eine Nothwendigkeit erachtet worden, Berlin in Belagerungszustand zu erklären. Fünf lange Wochen lastet diese Maßregel auf unserer Stadt, und mancherlei Anordnungen lassen uns mit Grund befürchten, daß ihr Endziel nicht nahe sei. Nach der Erklärung Eines hohen Ministeriums ward jene Maßregel nur zur Herstellung gesetzlicher Ruhe und Ordnung ergriffen; nirgends war es ausgesprochen, daß sie zur Entehrung der Bewohner Berlin's verfügt sei. Die Unterzeichneten können in der überflüßigen Fortdauer eines solchen Zustandes nur eine unverdiente Beschämung und Erniedrigung finden. Ueberdies legt ihnen die angeordnete Wahl der Wahlmänner die Pflicht auf, durch freie Versammlungen diejenigen Kandidaten kennen zu lernen, denen sie vertrauensvoll ihr Mandat zur Wahl von Deputirten übertragen dürfen. Unmöglich kann ein hohes Ministerium die Fortdauer eines unfreien Zustandes zur freien Wahl für geeignet und gerecht halten.

Die Unterzeichneten fühlen sich daher zu dem gehorsamsten Gesuch veranlaßt:

„„Ein hohes Staatsministerium wolle das Aufhören des Belagerungszustandes von Berlin hochgeneigtest in möglichst kurzer Frist verfügen.““

Wir wollen den naiven Bittstellern die baldige Erfüllung ihres Gesuchs von Herzen wünschen; denn auch wir sind der Ansicht, daß die Wahlen Berlin's eine ganz speziell-politische Bedeutung haben, und daß es daher nothwendig ist, im Vollbesitz der unbeschränktesten Agitationsfähigkeit für diese Wahlen zu sein. Aber wir können doch nicht umhin, die Bittsteller auf ihre Naivetät aufmerksam zu machen. Eben weil das Ministerium die politische Wichtigkeit der Berliner Wahlen ganz so gut erkennt als die demokratische Partei, hält es den Belagerungszustand in der Hauptstadt aufrecht, wird ihn aufrecht erhalten, bis zur Agitation keine Zeit mehr ist, d. h. bis ein oder zwei Tage vor Zusammentritt der Urwähler. Damit hat es die Kräfte der Gegenpartei gelähmt, ohne doch die Möglichkeit zu einem Protest, wegen in Unfreiheit vorgenommener Wahlen zu lassen. Man sieht, das Kabinet Manteuffel bleibt sich in seinem perfiden und hinterlistigen Verfahren vom Größten bis zum Kleinsten treu. Wir glauben aber gut unterrichtet zu sein, wenn wir ihm voraussagen, daß trotz aller seiner Ränke und Pfiffigkeiten, so wie trotz der Bajonette die Wahlen in Berlin, wenn nicht ganz, doch in überwiegender Majorität demokratisch ausfallen werden. Die demokratische Partei befolgt hier das Virgilsche Flectere si nequeo superos, Acheronta moveto und sucht sich den von den Gegern ihr gegebenen Spottnamen, „der Wühler“, durch angestrengte geheime Thätigkeit in den Bezirken ehrlich zu verdienen.

Der Maschinenbauer-Verein, in dessen Innern schon seit längerer Zeit mannigfache Spaltungen und Zerrüttungen sich bemerkbar machten, hat sich jetzt förmlich aufgelöst, weil bei den, in den letzten Wochen gepflogenen Berathungen über die Einrichtung einer Kranken- und Sterbekasse und die dadurch nöthig gewordene Modificirung des Statuts eine Einigung der verschiedenen weit auseinandergehenden Meinungen nicht erzielt werden konnte. Eine neue Organisation kann aus den unleugbar kräftigen Elementen, welche in dem bisherigen Maschinenbauer-Verein existirten, etwas Tüchtiges schaffen, jedoch nur unter der Bedingung, daß der zukünftige Verein eben so sehr die sociale Thätigkeit der Arbeiter-Coalition gegen die Meister, als die rein politische, sich zur Aufgabe stelle.

Mit wie auffallender Unverschämtheit die Bureaukratie seit Einsetzung des Cabinet Brandenburg-Manteuffel wieder das alte Unwesen ihres Nepotismus treibt, davon mag der Umstand zeigen, daß die Decker'sche Geheime Ober-Hofbuchdruckerei gestern eine Brochüre unter dem Titel: „Die Allerhöchsten Erlasse vom 5. Dezember 1848 und die Wahl-Reglements der ersten und zweiten Kammer“, veröffentlicht hat, ohne daß diese letzteren amtlichen Dokumente, welche für die Wahlen von der größten Wichtigkeit sind, da durch sie die Wahlgesetze erst die nothwendige Vervollständigung erhalten, vorher in irgend einem amtlichen Organ Platz gefunden hätten. Beide Reglements datiren vom 8. Dezember. § 4 des Reglements zur Ausführung des Wahlgesetzes für die zweite Kammer bestimmt, es solle in jeder Gemeinde von der Ortsbehörde sofort ein namentliches Verzeichniß „aller nach Art. 1 u. 2 des Wahlgesetzes vom 6. d. M. und Art. 67 der Verfassungs-Urkunde stimmberechtigten Wähler“ aufgestellt werden. Es wird auch in diesem Wahlreglement noch immer, die nothwendige Interpretation des Wortes „selbstständig“ vermißt.

In Folge einer jener Prügelscenen zwischen Soldaten der Garderegimenter und der Linie, deren wir früher erwähnt und bei welcher die Garde der angreifende Theil gewesen, ist ein Tagesbefehl des Königs speziell an die Garde gerichtet und an die ganze hiesige Garnison mitgetheilt worden ungefähr folgenden Inhalts: „Die Garde solle sich durchaus nicht einbilden, sie sei um irgend etwas besser als die gewöhnliche Linie, vielmehr stehe sie mit derselben ganz im gleichen Range; wenn sie Tressen trage, so sei dies bloß ein äußerer Glanz, den sie ihrer speziellen Garnisonirung in den Residenzen zu verdanken habe; werde sie sich aber

<TEI>
  <text>
    <pb facs="#f0001" n="0937"/>
    <front>
      <titlePage type="heading">
        <titlePart type="main">Neue Rheinische Zeitung</titlePart>
        <titlePart type="sub">Organ der Demokratie.</titlePart>
        <docImprint>
          <docDate>No 174. Köln, Donnerstag den 21. Dezember. 1848.</docDate>
        </docImprint>
      </titlePage>
    </front>
    <body>
      <div type="jExpedition">
        <p>Bestellungen auf die &#x201E;Neue Rheinische Zeitung&#x201C; für das nächste Quartal, Januar bis März 1849, wolle man baldigst machen und zwar in <hi rendition="#b">Köln</hi> bei der Expedition der Zeitung (unter Hutmacher Nr. 17), <hi rendition="#b">auswärts</hi> bei allen Postanstalten Deutschlands.</p>
        <p>Für Frankreich übernehmen Abonnements Hr. G. A. <hi rendition="#g">Alexandre,</hi> Nr. 28 Brandgasse in <hi rendition="#g">Straßburg,</hi> und Nr. 23 rue Notre Dame de Nazareth in <hi rendition="#g">Paris,</hi> so wie das k. Oberpostamt in <hi rendition="#g">Aachen;</hi> für England die HH. J. J. <hi rendition="#g">Ewer</hi> u. Comp., 72, Newgate Street in <hi rendition="#g">London;</hi> für Belgien und Holland die resp. k. Briefpostämter und das Postbüreau in <hi rendition="#g">Lüttich</hi>.</p>
        <p>Durch den Wegfall des Stempels wird der Abonnementspreis ermäßigt und beträgt von jetzt ab für <hi rendition="#g">Köln</hi> <hi rendition="#b">nur 1</hi> <hi rendition="#g">Thlr</hi>. <hi rendition="#b">7</hi> <hi rendition="#g">Sgr</hi>. <hi rendition="#b">6</hi> <hi rendition="#g">Pf</hi>., bei allen preußischen Postanstalten, (das Porto einbegriffen) <hi rendition="#b">nur 1</hi> <hi rendition="#g">Thlr</hi>. <hi rendition="#b">17</hi> Sgr. vierteljährlich; für Abonnenten im übrigen Deutschland tritt ein verhältnißmäßiger Postaufschlag hinzu.</p>
        <p>Die Redaktion bleibt unverändert.</p>
        <p> <hi rendition="#b">Die bisherigen Monatsgänge der &#x201E;Neuen Rheinischen Zeitung&#x201C; sind ihr Programm. Durch ihre persönlichen Verbindungen mit den Chefs der demokratischen Partei in England, Frankreich, Italien, Belgien und Nordamerika ist die Redaktion in Stand gesetzt, ihren Lesern die politisch-soziale Bewegung des Auslandes richtiger und klarer abzuspiegeln, als irgend ein anderes Blatt. Die &#x201E;N. Rh. Ztg.&#x201C; ist in dieser Beziehung nicht blos das Organ der deutschen, sondern der europäischen Demokratie.</hi> </p>
        <p><hi rendition="#g">Inserate:</hi> Die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 1 Sgr. 6 Pf.</p>
        <p>Anzeigen aller Art erlangen durch die großen Verbindungen unseres Blattes eine sehr weite Verbreitung.</p>
        <p> <hi rendition="#b">Die Gerantur der &#x201E;Neuen Rheinischen Zeitung.&#x201C;</hi> </p>
      </div>
      <div type="contents" n="1">
        <head>Uebersicht.</head>
        <p><hi rendition="#g">Deutschland</hi>. Köln. (Ein Preßprozeß gegen die &#x201E;N.-Rh.-Z.&#x201C; vertagt.) Elberfeld. (Absetzung eines &#x201E;hochverrätherischen&#x201C; Diätarius. Hr. Egen.) Münster. (Nachträgliches über den westphälischen Kongreß.) Berlin. (Die Zeitungshalle. &#x2014; Naive Bürgeradresse. &#x2014; Der Verein der Maschinenbauer. &#x2014; Manteuffel'scher Nepotismus. &#x2014; Proben zur Beurtheilung preußischer Justizcollegien. &#x2014; Vermischtes.) Wien. (Die Geldnoth. Zusammentreffen der Umstände. &#x2014; Ein standrechtliches Aktenstück.) Breslau. (Weiterer Bericht über den Bürgerwehrkongreß. &#x2014; Arbeiterauflauf.) Schweidnitz. (Trauliche Anfrage). Frankfurt. (National-Versammlung. &#x2014; Landsmannschaftliche Sonderung. &#x2014; Oesterreich und Deutschland. &#x2014; Preußische Wollust am &#x201E;blutigen Bande&#x201C; des 18. September.) Lörrach. (Bourgeois-Verrath an einem politischen Flüchtlinge.)</p>
        <p><hi rendition="#g">Italien</hi>. (Die Deputation an den Papst. &#x2014; Die italienische Constituante. &#x2014; Volksdemonstration in Genua) Rom. (Wohlfahrtsausschuß.)</p>
        <p><hi rendition="#g">Franz. Republik</hi>. Paris. (Journalschau &#x2014; Louis Napoleon. Das Proletariat. &#x2014; Das Ministerium Napoleon's. &#x2014; Vermischtes. &#x2014; National-Versammlung.)</p>
        <p><hi rendition="#g">Großbritannien</hi>. London. (Das Parlament. &#x2014; Die Wahl des West-Riding. &#x2014; Handel.)</p>
        <p>Spanien. Madrid. (Miraflores. &#x2014; Der Papst. &#x2014; Bewegung im Cadixer Hafen.)</p>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Deutschland.</head>
        <div xml:id="ar174_001" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Köln, 20. Dez.</head>
          <p>Der gegen die Neue Rheinische Zeitung eingeleitete Prozeß kam heute vor die Assisen. Herr Dr. <hi rendition="#g">Marx,</hi> Redakteur en chef, und Herr <hi rendition="#g">Korff,</hi> Gerant der N. Rh. Ztg., und Herr <hi rendition="#g">Engels,</hi> waren die Beschuldigten. Letzterer war abwesend. Die Klage lautete auf Beleidigung des Oberprokurators Zweiffel und Verläumdung von Gensd'armen. Der Prozeß wurde wegen eines Nullitätsgrundes ausgesetzt.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar174_002" type="jArticle">
          <head><bibl><author>21</author></bibl> Elberfeld, 19. Dez.</head>
          <p>Im Bureau der Bergisch-Märkischen Eisenbahn arbeitete als Diätarius Hermann Reinhard. Nachdem im hiesigen Turnverein der Plan zu einer &#x201E;Blumsstiftung&#x201C; angeregt worden, theilte Reinhard eine in Bezug hierauf in Umlauf gesetzte Subskriptionsliste einem Kollegen im Bureau mit. Sobald der Bureauchef von solchem hochverrätherischen Gebahren seines Untergebenen Kenntniß erhalten, machte er betreffenden Orts zur Abwendung der schrecklichen Gefahr alsbald Anzeige. Die Herren Realschul- und Eisenbahndirektor Egen, königlich preuß. Professor und der Spezialdirektor Liebrecht verfügten die sofortige Entlassung des Diätarius, der durch die Vorzeigung jener Subskriptionsliste ja hinreichend anarchischer Bestrebungen überführt war. Hr. Egen, der seiner Zeit als Oberlehrer in Soest bereits seines groben und anmaßenden Wesens wegen sprichwörtlich geworden, beherrscht das ganze Eisenbahndirektorium. Sein Hauptfach ist Mathematik und in der Finanzkunde bewährt er sich täglich. Er genießt ein sehr hohes Gehalt und hat bereits ein hübsches Vermögen gesammelt, während seine nächsten Verwandten sich darbend in den untersten Schichten des Proletariats bewegen. Vor 13 Jahren schien ihn der kleine Gott mit der Augenbinde besiegt zu haben; er verlobte sich mit einer reichen Wittwe. Als aber die Vormundschaft der Kinder derselben auf Ausschluß der Gütergemeinschaft drang, trat der königl. Herr Professor vom Verlöbniß zurück. Es ist übrigens nicht zu befürchten, daß er noch viele Maßregelungen im Eisenbahnpersonal vornimmt, da es keinem Zweifel unterliegt, daß sein Freund, der im Ofen der Contrerevolution neugebackene Minister von der Heydt ihm sehr bald einen größern Wirkungskreis anweisen wird. Noch mehrere andere gutgesinnte Muckerthaler sollen berufen sein, die preußische Staatsmaschine wieder in bessern Gang bringen zu helfen. Glück auf!</p>
          <p>Unser einstweiliger Landrath, Regierungsassessor Bredt, der brave Bredt, der sich stets vom Verdachte der Demokratie engelrein zu halten wußte, soll jetzt dafür büßen, daß er sich gegen die Verlegung der Nationalversammlung ausgesprochen. Die Buße wird in seiner Nichtwiedererwählung bestehen. Für die 1. Kammer ist der Hr. Minister v. d. Heydt, für die 2. der Geheimrath Simon ausersehen. Die Fabrikarbeiter stimmen natürlich wie der Sklavenbesitzer vorschreibt. Uebrigens nimmt das Proletariat auf unglaubliche Weise zu. Der Gemeinderath sucht durch Erhöhung der Gemeindelasten den täglich größer werdenden Riß zuzustopfen. Man spricht auch von einer sehr bedeutenden Summe, die man aus der Sparkasse zu diesem Zwecke entnommen habe. Die Besitzer von Sparkassenbüchern hätten, wenn dies der Fall ist, die tröstliche Aussicht auf ein gleiches Schicksal mit den Pariser Sparern. Wie groß die <hi rendition="#g">wirkliche</hi> Gemeindeschuld der Stadt ist, soll übrigens nur wenigen Eingeweihten im Gemeinderath bekannt sein. Sollte Hr. v. d. Heydt nicht Rath zu schaffen wissen, er, der noch im Frühjahre in einer zahlreichen Volksversammlung erklärte: Ei ja, Vertrauen! Die Zeit des Vertrauens ist vorüber!</p>
        </div>
        <div xml:id="ar174_003" type="jArticle">
          <head><bibl><author>70</author></bibl> Münster, 18. Dez.</head>
          <p>Es ist eine jener Infamien und perfiden Lügen der servilen Presse, den westphälischen Congreß, welcher hier am 18. und 19. Nov. abgehalten wurde, einen Demokratenkongreß zu nennen. Die Feiglinge, welche mit ihrem Constitutionalismus Reißaus nahmen, möchten nun auch noch die etwaigen üblen Folgen ihrer schmählichen Niederlage den Demokraten aufbürden. Es scheint daher nothwendig, ein für allemal festzustellen, daß der westphälische Congreß kein demokratischer, sondern ein <hi rendition="#g">konstitutianeller Congreß</hi> war, ein Congreß, der keinen andern Zweck hatte, als die sogenannten &#x201E;Märzerrungenschaften,&#x201C; die konstitutionelle Monarchie auf breitester Grundlage gegen das kontrerevolutionäre Ministerium zu vertheidigen. Es handelte sich auf diesem Congresse weder um die rothe, noch um die blaue, noch um die grüne Republik, sondern lediglich darum, die Vereinbarungsversammlung zu unterstützen.</p>
          <p>Diese Vereinbarungsversammlung stand auf konstitutionellem Boden und wurde auseinandergejagt, weil sie den Adel und die Orden abschaffen und die Feudallasten unentgeldlich aufheben wollte, und weil man sich nach der Wiener Katastrophe stark genug fühlte zum Gegenschlag. Voilà tout.</p>
          <p>Die schöne Idee des Konstitutionalismus ist die Theilung der Souveränetät, die halbe Volkssouveränetät, die Vereinbarungstheorie. Aber auch mit der ganzen Volkssouveränetät steht man noch auf &#x201E;konstitutionellem Rechtsboden.&#x201C; Man braucht zu dem Ende ja nur die belgische Verfassung <hi rendition="#g">ganz</hi> abzuschreiben, und man hat die Volkssouveränetät wenn auch nur als Phrase. Nunwohl, der westphälische Congreß hat nicht einmal das Prinzip der Volkssouveränetät in entschiedener Weise anerkannt, ein Beweis, daß er noch nicht einmal &#x201E;demokratisch-konstitutionel&#x201C; war. Wenn dieser Congreß demunerachtet Beschlüsse faßte, welche sich ganz brav auf dem Papier ausnehmen, so war das wahrlich nicht viel mehr als das Wenigste, was man von einer Fusion aller Bewegungsparteien, den Manteuffeliaden gegenüber, erwarten könnte.</p>
          <p>Wenn es vor dem preußischen 18. Brumaire (9. Nov.) eine Staatsverfassung gab, so fand dieselbe in der von der Krone feierlichst anerkannten Vereinbarungstheorie war der &#x201E;alte Rechtsboden&#x201C;. Dieser alte Rechtsboden wurde nicht schon am 9. Nov., sondern erst am 5. Dez. durch die oktroyirte Charte &#x201E;<hi rendition="#g">umgewälzt</hi>&#x201C;. Der westphälische Congreß trat schon am 18. Nov. für diesen alten Rechtsboden in die Schranken. Jetzt wirft man seine &#x201E;Urheber und Theilnehmer&#x201C; in die Gefängnisse und klagt sie an: eine &#x201E;<hi rendition="#g">Umwälzung</hi>&#x201C; der Staatsverfassung unternommen zu haben.</p>
          <p>Welcher Staatsverfassung? der vom 5. Dez.?</p>
          <p rendition="#et">Wär's nicht so verdammt gescheidt,<lb/>
So wäre man versucht, es herzlich dumm zu nennen.</p>
          <p>Die Geschichte kennt kein Beispiel von einer schamloseren Weise, dem gesunden Menschenverstande und dem Rechtsgefühle ins Gesicht zu schlagen.</p>
          <p>Schließlich einige Details über diesen unglücklichen westphälischen Congreß.</p>
          <p>Es waren vertreten:</p>
          <p>Bürgervereine 9; Volksversammlungen 10; demokratische 14, Volksvereine 7 zusammen 21; konstitutionelle Vereine 20; Städtische und Landgemeinden 8; 68 Vereine und Körperschaften.</p>
          <p>Unter den Vertretern gab es:</p>
          <p>Justizkommissare 6, Assessoren 5, Referendare 12, Regierungsräthe 1, Offiziere a. D. 5, Aerzte 8, Gutsbesitzer 19, Stadtverordnete 7, Kaufleute 20, Theologen 2, Oekonomen 16, Gewerbsleute 14, Lehrer 6, Landleute 33, zusammen 154 Mitglieder.</p>
          <p>Von diesen 154 Mitgliedern sind bis jetzt 13 im alten Gefängniß zu Münster eingesperrt und 6 werden steckbrieflich verfolgt.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar174_004" type="jArticle">
          <head><bibl><author>68</author></bibl> Berlin, 18. Dez.</head>
          <p>Den Eigenthümern der Zeitungshalle ist nun vom Polizeipräsidenten die definitive Erklärung zugegangen, das Wiedererscheinen ihres Blattes könne vor Aufhebung des Belagerungszustandes keinesfalls gestattet werden, vielmehr habe der Polizeipräsident strengen Befehl, etwaige Versuche der Veröffentlichung zu unterdrücken. Die Eigenthümer des Blattes wollen den Versuch machen, dasselbe einstweilen nach irgend einem kleinen, mehr als zwei Meilen von Berlin, also außerhalb des Belagerungszustandes, belegenen Orte überzusiedeln.</p>
          <p>Von einer Anzahl Mitglieder des Central-Bezirksvereins wird folgende, zur Ueberreichung an das Ministerium bestimmte Petition, Behufs Sammlung von Unterschriften aus der Bürgerschaft Berlin's, heute in Umlauf gesetzt: &#x201E;Von einem hohen Staatsministerium ist es als eine Nothwendigkeit erachtet worden, Berlin in Belagerungszustand zu erklären. Fünf lange Wochen lastet diese Maßregel auf unserer Stadt, und mancherlei Anordnungen lassen uns mit Grund befürchten, daß ihr Endziel nicht nahe sei. Nach der Erklärung Eines hohen Ministeriums ward jene Maßregel nur zur Herstellung gesetzlicher Ruhe und Ordnung ergriffen; nirgends war es ausgesprochen, daß sie zur Entehrung der Bewohner Berlin's verfügt sei. Die Unterzeichneten können in der überflüßigen Fortdauer eines solchen Zustandes nur eine unverdiente Beschämung und Erniedrigung finden. Ueberdies legt ihnen die angeordnete Wahl der Wahlmänner die Pflicht auf, durch <hi rendition="#g">freie</hi> Versammlungen diejenigen Kandidaten kennen zu lernen, denen sie vertrauensvoll ihr Mandat zur Wahl von Deputirten übertragen dürfen. Unmöglich kann ein hohes Ministerium die Fortdauer eines <hi rendition="#g">unfreien</hi> Zustandes zur <hi rendition="#g">freien</hi> Wahl für geeignet und gerecht halten.</p>
          <p>Die Unterzeichneten fühlen sich daher zu dem gehorsamsten Gesuch veranlaßt:</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;&#x201E;Ein hohes Staatsministerium wolle das Aufhören des Belagerungszustandes von Berlin hochgeneigtest in möglichst kurzer Frist verfügen.&#x201C;&#x201C;</p>
          <p>Wir wollen den naiven Bittstellern die baldige Erfüllung ihres Gesuchs von Herzen wünschen; denn auch wir sind der Ansicht, daß die Wahlen Berlin's eine ganz speziell-politische Bedeutung haben, und daß es daher nothwendig ist, im Vollbesitz der unbeschränktesten Agitationsfähigkeit für diese Wahlen zu sein. Aber wir können doch nicht umhin, die Bittsteller auf ihre Naivetät aufmerksam zu machen. Eben weil das Ministerium die politische Wichtigkeit der Berliner Wahlen ganz so gut erkennt als die demokratische Partei, hält es den Belagerungszustand in der Hauptstadt aufrecht, wird ihn aufrecht erhalten, bis zur Agitation keine Zeit mehr ist, d. h. bis ein oder zwei Tage vor Zusammentritt der Urwähler. Damit hat es die Kräfte der Gegenpartei gelähmt, ohne doch die Möglichkeit zu einem Protest, wegen in Unfreiheit vorgenommener Wahlen zu lassen. Man sieht, das Kabinet Manteuffel bleibt sich in seinem perfiden und hinterlistigen Verfahren vom Größten bis zum Kleinsten treu. Wir glauben aber gut unterrichtet zu sein, wenn wir ihm voraussagen, daß trotz aller seiner Ränke und Pfiffigkeiten, so wie trotz der Bajonette die Wahlen in Berlin, wenn nicht ganz, doch in überwiegender Majorität demokratisch ausfallen werden. Die demokratische Partei befolgt hier das Virgilsche Flectere si nequeo superos, Acheronta moveto und sucht sich den von den Gegern ihr gegebenen Spottnamen, &#x201E;<hi rendition="#g">der Wühler</hi>&#x201C;, durch angestrengte geheime Thätigkeit in den Bezirken ehrlich zu verdienen.</p>
          <p>Der Maschinenbauer-Verein, in dessen Innern schon seit längerer Zeit mannigfache Spaltungen und Zerrüttungen sich bemerkbar machten, hat sich jetzt förmlich aufgelöst, weil bei den, in den letzten Wochen gepflogenen Berathungen über die Einrichtung einer Kranken- und Sterbekasse und die dadurch nöthig gewordene Modificirung des Statuts eine Einigung der verschiedenen weit auseinandergehenden Meinungen nicht erzielt werden konnte. Eine neue Organisation kann aus den unleugbar kräftigen Elementen, welche in dem bisherigen Maschinenbauer-Verein existirten, etwas Tüchtiges schaffen, jedoch nur unter der Bedingung, daß der zukünftige Verein eben so sehr die sociale Thätigkeit der Arbeiter-Coalition gegen die Meister, als die rein politische, sich zur Aufgabe stelle.</p>
          <p>Mit wie auffallender Unverschämtheit die Bureaukratie seit Einsetzung des Cabinet Brandenburg-Manteuffel wieder das alte Unwesen ihres Nepotismus treibt, davon mag der Umstand zeigen, daß die Decker'sche Geheime Ober-Hofbuchdruckerei gestern eine Brochüre unter dem Titel: &#x201E;Die Allerhöchsten Erlasse vom 5. Dezember 1848 und die <hi rendition="#g">Wahl-Reglements der ersten</hi> und <hi rendition="#g">zweiten Kammer</hi>&#x201C;, veröffentlicht hat, ohne daß diese letzteren amtlichen Dokumente, welche für die Wahlen von der größten Wichtigkeit sind, da durch sie die Wahlgesetze erst die nothwendige Vervollständigung erhalten, vorher in irgend einem amtlichen Organ Platz gefunden hätten. Beide Reglements datiren vom 8. Dezember. § 4 des Reglements zur Ausführung des Wahlgesetzes für die zweite Kammer bestimmt, es solle in jeder Gemeinde von der Ortsbehörde sofort ein namentliches Verzeichniß &#x201E;<hi rendition="#g">aller nach Art. 1 u. 2 des Wahlgesetzes vom 6. d. M. und Art. 67 der Verfassungs-Urkunde stimmberechtigten Wähler</hi>&#x201C; aufgestellt werden. Es wird auch in diesem Wahlreglement noch immer, die nothwendige Interpretation des Wortes &#x201E;<hi rendition="#g">selbstständig</hi>&#x201C; vermißt.</p>
          <p>In Folge einer jener Prügelscenen zwischen Soldaten der Garderegimenter und der Linie, deren wir früher erwähnt und bei welcher die Garde der angreifende Theil gewesen, ist ein Tagesbefehl des Königs speziell an die Garde gerichtet und an die ganze hiesige Garnison mitgetheilt worden ungefähr folgenden Inhalts: &#x201E;Die Garde solle sich durchaus nicht einbilden, sie sei um irgend etwas besser als die gewöhnliche Linie, vielmehr stehe sie mit derselben ganz im gleichen Range; wenn sie Tressen trage, so sei dies bloß ein äußerer Glanz, den sie ihrer speziellen Garnisonirung in den Residenzen zu verdanken habe; werde sie sich aber
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0937/0001] Neue Rheinische Zeitung Organ der Demokratie. No 174. Köln, Donnerstag den 21. Dezember. 1848. Bestellungen auf die „Neue Rheinische Zeitung“ für das nächste Quartal, Januar bis März 1849, wolle man baldigst machen und zwar in Köln bei der Expedition der Zeitung (unter Hutmacher Nr. 17), auswärts bei allen Postanstalten Deutschlands. Für Frankreich übernehmen Abonnements Hr. G. A. Alexandre, Nr. 28 Brandgasse in Straßburg, und Nr. 23 rue Notre Dame de Nazareth in Paris, so wie das k. Oberpostamt in Aachen; für England die HH. J. J. Ewer u. Comp., 72, Newgate Street in London; für Belgien und Holland die resp. k. Briefpostämter und das Postbüreau in Lüttich. Durch den Wegfall des Stempels wird der Abonnementspreis ermäßigt und beträgt von jetzt ab für Köln nur 1 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf., bei allen preußischen Postanstalten, (das Porto einbegriffen) nur 1 Thlr. 17 Sgr. vierteljährlich; für Abonnenten im übrigen Deutschland tritt ein verhältnißmäßiger Postaufschlag hinzu. Die Redaktion bleibt unverändert. Die bisherigen Monatsgänge der „Neuen Rheinischen Zeitung“ sind ihr Programm. Durch ihre persönlichen Verbindungen mit den Chefs der demokratischen Partei in England, Frankreich, Italien, Belgien und Nordamerika ist die Redaktion in Stand gesetzt, ihren Lesern die politisch-soziale Bewegung des Auslandes richtiger und klarer abzuspiegeln, als irgend ein anderes Blatt. Die „N. Rh. Ztg.“ ist in dieser Beziehung nicht blos das Organ der deutschen, sondern der europäischen Demokratie. Inserate: Die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 1 Sgr. 6 Pf. Anzeigen aller Art erlangen durch die großen Verbindungen unseres Blattes eine sehr weite Verbreitung. Die Gerantur der „Neuen Rheinischen Zeitung.“ Uebersicht. Deutschland. Köln. (Ein Preßprozeß gegen die „N.-Rh.-Z.“ vertagt.) Elberfeld. (Absetzung eines „hochverrätherischen“ Diätarius. Hr. Egen.) Münster. (Nachträgliches über den westphälischen Kongreß.) Berlin. (Die Zeitungshalle. — Naive Bürgeradresse. — Der Verein der Maschinenbauer. — Manteuffel'scher Nepotismus. — Proben zur Beurtheilung preußischer Justizcollegien. — Vermischtes.) Wien. (Die Geldnoth. Zusammentreffen der Umstände. — Ein standrechtliches Aktenstück.) Breslau. (Weiterer Bericht über den Bürgerwehrkongreß. — Arbeiterauflauf.) Schweidnitz. (Trauliche Anfrage). Frankfurt. (National-Versammlung. — Landsmannschaftliche Sonderung. — Oesterreich und Deutschland. — Preußische Wollust am „blutigen Bande“ des 18. September.) Lörrach. (Bourgeois-Verrath an einem politischen Flüchtlinge.) Italien. (Die Deputation an den Papst. — Die italienische Constituante. — Volksdemonstration in Genua) Rom. (Wohlfahrtsausschuß.) Franz. Republik. Paris. (Journalschau — Louis Napoleon. Das Proletariat. — Das Ministerium Napoleon's. — Vermischtes. — National-Versammlung.) Großbritannien. London. (Das Parlament. — Die Wahl des West-Riding. — Handel.) Spanien. Madrid. (Miraflores. — Der Papst. — Bewegung im Cadixer Hafen.) Deutschland. * Köln, 20. Dez. Der gegen die Neue Rheinische Zeitung eingeleitete Prozeß kam heute vor die Assisen. Herr Dr. Marx, Redakteur en chef, und Herr Korff, Gerant der N. Rh. Ztg., und Herr Engels, waren die Beschuldigten. Letzterer war abwesend. Die Klage lautete auf Beleidigung des Oberprokurators Zweiffel und Verläumdung von Gensd'armen. Der Prozeß wurde wegen eines Nullitätsgrundes ausgesetzt. 21 Elberfeld, 19. Dez. Im Bureau der Bergisch-Märkischen Eisenbahn arbeitete als Diätarius Hermann Reinhard. Nachdem im hiesigen Turnverein der Plan zu einer „Blumsstiftung“ angeregt worden, theilte Reinhard eine in Bezug hierauf in Umlauf gesetzte Subskriptionsliste einem Kollegen im Bureau mit. Sobald der Bureauchef von solchem hochverrätherischen Gebahren seines Untergebenen Kenntniß erhalten, machte er betreffenden Orts zur Abwendung der schrecklichen Gefahr alsbald Anzeige. Die Herren Realschul- und Eisenbahndirektor Egen, königlich preuß. Professor und der Spezialdirektor Liebrecht verfügten die sofortige Entlassung des Diätarius, der durch die Vorzeigung jener Subskriptionsliste ja hinreichend anarchischer Bestrebungen überführt war. Hr. Egen, der seiner Zeit als Oberlehrer in Soest bereits seines groben und anmaßenden Wesens wegen sprichwörtlich geworden, beherrscht das ganze Eisenbahndirektorium. Sein Hauptfach ist Mathematik und in der Finanzkunde bewährt er sich täglich. Er genießt ein sehr hohes Gehalt und hat bereits ein hübsches Vermögen gesammelt, während seine nächsten Verwandten sich darbend in den untersten Schichten des Proletariats bewegen. Vor 13 Jahren schien ihn der kleine Gott mit der Augenbinde besiegt zu haben; er verlobte sich mit einer reichen Wittwe. Als aber die Vormundschaft der Kinder derselben auf Ausschluß der Gütergemeinschaft drang, trat der königl. Herr Professor vom Verlöbniß zurück. Es ist übrigens nicht zu befürchten, daß er noch viele Maßregelungen im Eisenbahnpersonal vornimmt, da es keinem Zweifel unterliegt, daß sein Freund, der im Ofen der Contrerevolution neugebackene Minister von der Heydt ihm sehr bald einen größern Wirkungskreis anweisen wird. Noch mehrere andere gutgesinnte Muckerthaler sollen berufen sein, die preußische Staatsmaschine wieder in bessern Gang bringen zu helfen. Glück auf! Unser einstweiliger Landrath, Regierungsassessor Bredt, der brave Bredt, der sich stets vom Verdachte der Demokratie engelrein zu halten wußte, soll jetzt dafür büßen, daß er sich gegen die Verlegung der Nationalversammlung ausgesprochen. Die Buße wird in seiner Nichtwiedererwählung bestehen. Für die 1. Kammer ist der Hr. Minister v. d. Heydt, für die 2. der Geheimrath Simon ausersehen. Die Fabrikarbeiter stimmen natürlich wie der Sklavenbesitzer vorschreibt. Uebrigens nimmt das Proletariat auf unglaubliche Weise zu. Der Gemeinderath sucht durch Erhöhung der Gemeindelasten den täglich größer werdenden Riß zuzustopfen. Man spricht auch von einer sehr bedeutenden Summe, die man aus der Sparkasse zu diesem Zwecke entnommen habe. Die Besitzer von Sparkassenbüchern hätten, wenn dies der Fall ist, die tröstliche Aussicht auf ein gleiches Schicksal mit den Pariser Sparern. Wie groß die wirkliche Gemeindeschuld der Stadt ist, soll übrigens nur wenigen Eingeweihten im Gemeinderath bekannt sein. Sollte Hr. v. d. Heydt nicht Rath zu schaffen wissen, er, der noch im Frühjahre in einer zahlreichen Volksversammlung erklärte: Ei ja, Vertrauen! Die Zeit des Vertrauens ist vorüber! 70 Münster, 18. Dez. Es ist eine jener Infamien und perfiden Lügen der servilen Presse, den westphälischen Congreß, welcher hier am 18. und 19. Nov. abgehalten wurde, einen Demokratenkongreß zu nennen. Die Feiglinge, welche mit ihrem Constitutionalismus Reißaus nahmen, möchten nun auch noch die etwaigen üblen Folgen ihrer schmählichen Niederlage den Demokraten aufbürden. Es scheint daher nothwendig, ein für allemal festzustellen, daß der westphälische Congreß kein demokratischer, sondern ein konstitutianeller Congreß war, ein Congreß, der keinen andern Zweck hatte, als die sogenannten „Märzerrungenschaften,“ die konstitutionelle Monarchie auf breitester Grundlage gegen das kontrerevolutionäre Ministerium zu vertheidigen. Es handelte sich auf diesem Congresse weder um die rothe, noch um die blaue, noch um die grüne Republik, sondern lediglich darum, die Vereinbarungsversammlung zu unterstützen. Diese Vereinbarungsversammlung stand auf konstitutionellem Boden und wurde auseinandergejagt, weil sie den Adel und die Orden abschaffen und die Feudallasten unentgeldlich aufheben wollte, und weil man sich nach der Wiener Katastrophe stark genug fühlte zum Gegenschlag. Voilà tout. Die schöne Idee des Konstitutionalismus ist die Theilung der Souveränetät, die halbe Volkssouveränetät, die Vereinbarungstheorie. Aber auch mit der ganzen Volkssouveränetät steht man noch auf „konstitutionellem Rechtsboden.“ Man braucht zu dem Ende ja nur die belgische Verfassung ganz abzuschreiben, und man hat die Volkssouveränetät wenn auch nur als Phrase. Nunwohl, der westphälische Congreß hat nicht einmal das Prinzip der Volkssouveränetät in entschiedener Weise anerkannt, ein Beweis, daß er noch nicht einmal „demokratisch-konstitutionel“ war. Wenn dieser Congreß demunerachtet Beschlüsse faßte, welche sich ganz brav auf dem Papier ausnehmen, so war das wahrlich nicht viel mehr als das Wenigste, was man von einer Fusion aller Bewegungsparteien, den Manteuffeliaden gegenüber, erwarten könnte. Wenn es vor dem preußischen 18. Brumaire (9. Nov.) eine Staatsverfassung gab, so fand dieselbe in der von der Krone feierlichst anerkannten Vereinbarungstheorie war der „alte Rechtsboden“. Dieser alte Rechtsboden wurde nicht schon am 9. Nov., sondern erst am 5. Dez. durch die oktroyirte Charte „umgewälzt“. Der westphälische Congreß trat schon am 18. Nov. für diesen alten Rechtsboden in die Schranken. Jetzt wirft man seine „Urheber und Theilnehmer“ in die Gefängnisse und klagt sie an: eine „Umwälzung“ der Staatsverfassung unternommen zu haben. Welcher Staatsverfassung? der vom 5. Dez.? Wär's nicht so verdammt gescheidt, So wäre man versucht, es herzlich dumm zu nennen. Die Geschichte kennt kein Beispiel von einer schamloseren Weise, dem gesunden Menschenverstande und dem Rechtsgefühle ins Gesicht zu schlagen. Schließlich einige Details über diesen unglücklichen westphälischen Congreß. Es waren vertreten: Bürgervereine 9; Volksversammlungen 10; demokratische 14, Volksvereine 7 zusammen 21; konstitutionelle Vereine 20; Städtische und Landgemeinden 8; 68 Vereine und Körperschaften. Unter den Vertretern gab es: Justizkommissare 6, Assessoren 5, Referendare 12, Regierungsräthe 1, Offiziere a. D. 5, Aerzte 8, Gutsbesitzer 19, Stadtverordnete 7, Kaufleute 20, Theologen 2, Oekonomen 16, Gewerbsleute 14, Lehrer 6, Landleute 33, zusammen 154 Mitglieder. Von diesen 154 Mitgliedern sind bis jetzt 13 im alten Gefängniß zu Münster eingesperrt und 6 werden steckbrieflich verfolgt. 68 Berlin, 18. Dez. Den Eigenthümern der Zeitungshalle ist nun vom Polizeipräsidenten die definitive Erklärung zugegangen, das Wiedererscheinen ihres Blattes könne vor Aufhebung des Belagerungszustandes keinesfalls gestattet werden, vielmehr habe der Polizeipräsident strengen Befehl, etwaige Versuche der Veröffentlichung zu unterdrücken. Die Eigenthümer des Blattes wollen den Versuch machen, dasselbe einstweilen nach irgend einem kleinen, mehr als zwei Meilen von Berlin, also außerhalb des Belagerungszustandes, belegenen Orte überzusiedeln. Von einer Anzahl Mitglieder des Central-Bezirksvereins wird folgende, zur Ueberreichung an das Ministerium bestimmte Petition, Behufs Sammlung von Unterschriften aus der Bürgerschaft Berlin's, heute in Umlauf gesetzt: „Von einem hohen Staatsministerium ist es als eine Nothwendigkeit erachtet worden, Berlin in Belagerungszustand zu erklären. Fünf lange Wochen lastet diese Maßregel auf unserer Stadt, und mancherlei Anordnungen lassen uns mit Grund befürchten, daß ihr Endziel nicht nahe sei. Nach der Erklärung Eines hohen Ministeriums ward jene Maßregel nur zur Herstellung gesetzlicher Ruhe und Ordnung ergriffen; nirgends war es ausgesprochen, daß sie zur Entehrung der Bewohner Berlin's verfügt sei. Die Unterzeichneten können in der überflüßigen Fortdauer eines solchen Zustandes nur eine unverdiente Beschämung und Erniedrigung finden. Ueberdies legt ihnen die angeordnete Wahl der Wahlmänner die Pflicht auf, durch freie Versammlungen diejenigen Kandidaten kennen zu lernen, denen sie vertrauensvoll ihr Mandat zur Wahl von Deputirten übertragen dürfen. Unmöglich kann ein hohes Ministerium die Fortdauer eines unfreien Zustandes zur freien Wahl für geeignet und gerecht halten. Die Unterzeichneten fühlen sich daher zu dem gehorsamsten Gesuch veranlaßt: „„Ein hohes Staatsministerium wolle das Aufhören des Belagerungszustandes von Berlin hochgeneigtest in möglichst kurzer Frist verfügen.““ Wir wollen den naiven Bittstellern die baldige Erfüllung ihres Gesuchs von Herzen wünschen; denn auch wir sind der Ansicht, daß die Wahlen Berlin's eine ganz speziell-politische Bedeutung haben, und daß es daher nothwendig ist, im Vollbesitz der unbeschränktesten Agitationsfähigkeit für diese Wahlen zu sein. Aber wir können doch nicht umhin, die Bittsteller auf ihre Naivetät aufmerksam zu machen. Eben weil das Ministerium die politische Wichtigkeit der Berliner Wahlen ganz so gut erkennt als die demokratische Partei, hält es den Belagerungszustand in der Hauptstadt aufrecht, wird ihn aufrecht erhalten, bis zur Agitation keine Zeit mehr ist, d. h. bis ein oder zwei Tage vor Zusammentritt der Urwähler. Damit hat es die Kräfte der Gegenpartei gelähmt, ohne doch die Möglichkeit zu einem Protest, wegen in Unfreiheit vorgenommener Wahlen zu lassen. Man sieht, das Kabinet Manteuffel bleibt sich in seinem perfiden und hinterlistigen Verfahren vom Größten bis zum Kleinsten treu. Wir glauben aber gut unterrichtet zu sein, wenn wir ihm voraussagen, daß trotz aller seiner Ränke und Pfiffigkeiten, so wie trotz der Bajonette die Wahlen in Berlin, wenn nicht ganz, doch in überwiegender Majorität demokratisch ausfallen werden. Die demokratische Partei befolgt hier das Virgilsche Flectere si nequeo superos, Acheronta moveto und sucht sich den von den Gegern ihr gegebenen Spottnamen, „der Wühler“, durch angestrengte geheime Thätigkeit in den Bezirken ehrlich zu verdienen. Der Maschinenbauer-Verein, in dessen Innern schon seit längerer Zeit mannigfache Spaltungen und Zerrüttungen sich bemerkbar machten, hat sich jetzt förmlich aufgelöst, weil bei den, in den letzten Wochen gepflogenen Berathungen über die Einrichtung einer Kranken- und Sterbekasse und die dadurch nöthig gewordene Modificirung des Statuts eine Einigung der verschiedenen weit auseinandergehenden Meinungen nicht erzielt werden konnte. Eine neue Organisation kann aus den unleugbar kräftigen Elementen, welche in dem bisherigen Maschinenbauer-Verein existirten, etwas Tüchtiges schaffen, jedoch nur unter der Bedingung, daß der zukünftige Verein eben so sehr die sociale Thätigkeit der Arbeiter-Coalition gegen die Meister, als die rein politische, sich zur Aufgabe stelle. Mit wie auffallender Unverschämtheit die Bureaukratie seit Einsetzung des Cabinet Brandenburg-Manteuffel wieder das alte Unwesen ihres Nepotismus treibt, davon mag der Umstand zeigen, daß die Decker'sche Geheime Ober-Hofbuchdruckerei gestern eine Brochüre unter dem Titel: „Die Allerhöchsten Erlasse vom 5. Dezember 1848 und die Wahl-Reglements der ersten und zweiten Kammer“, veröffentlicht hat, ohne daß diese letzteren amtlichen Dokumente, welche für die Wahlen von der größten Wichtigkeit sind, da durch sie die Wahlgesetze erst die nothwendige Vervollständigung erhalten, vorher in irgend einem amtlichen Organ Platz gefunden hätten. Beide Reglements datiren vom 8. Dezember. § 4 des Reglements zur Ausführung des Wahlgesetzes für die zweite Kammer bestimmt, es solle in jeder Gemeinde von der Ortsbehörde sofort ein namentliches Verzeichniß „aller nach Art. 1 u. 2 des Wahlgesetzes vom 6. d. M. und Art. 67 der Verfassungs-Urkunde stimmberechtigten Wähler“ aufgestellt werden. Es wird auch in diesem Wahlreglement noch immer, die nothwendige Interpretation des Wortes „selbstständig“ vermißt. In Folge einer jener Prügelscenen zwischen Soldaten der Garderegimenter und der Linie, deren wir früher erwähnt und bei welcher die Garde der angreifende Theil gewesen, ist ein Tagesbefehl des Königs speziell an die Garde gerichtet und an die ganze hiesige Garnison mitgetheilt worden ungefähr folgenden Inhalts: „Die Garde solle sich durchaus nicht einbilden, sie sei um irgend etwas besser als die gewöhnliche Linie, vielmehr stehe sie mit derselben ganz im gleichen Range; wenn sie Tressen trage, so sei dies bloß ein äußerer Glanz, den sie ihrer speziellen Garnisonirung in den Residenzen zu verdanken habe; werde sie sich aber

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Marx-Engels-Gesamtausgabe: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-03-20T13:08:10Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Jürgen Herres: Konvertierung TUSTEP nach XML (2017-03-20T13:08:10Z)
Maria Ermakova, Benjamin Fiechter, Susanne Haaf, Frank Wiegand: Konvertierung XML nach DTA-Basisformat (2017-03-20T13:08:10Z)

Weitere Informationen:

Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz174_1848
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz174_1848/1
Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 174. Köln, 21. Dezember 1848, S. 0937. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz174_1848/1>, abgerufen am 03.12.2024.